Medienspiegel 24. Februar 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++BERN
Ein Jahr lang Krieg in der Ukraine
Ein Jahr nach Beginn des Krieges in der Ukraine berichten die Flüchtlinge in der Unterkunft in Prêles, wie ihr Alltag aussieht. (ab
https://web.telebielingue.ch/de/sendungen/info/2023-02-24


+++BASEL
Nur wenig Rückkehrerinnen
Von 1850 Menschen, die aus der Ukraine nach Basel geflüchtet sind, kehrten bisher nur 130 zurück oder reisten weiter in andere Länder.  (ab 02:05)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/nur-wenig-rueckkehrerinnen?id=12342163


+++LUZERN
Die Zentralschweizer Kanton haben unterschiedliche Regelungen bei Geflüchteten aus der Ukraine, die Sozialhilfe beziehen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/tourismus-in-der-region-luzern-vierwaldstaettersee-erholt-sich?id=12341872


+++ST. GALLEN
«Die Sprachbarriere ist ein Frust»
Heute vor einem Jahr überfiel Russland die Ukraine. Seit Kriegsbeginn ist der Krieg für die gebürtige Ukrainerin Iryna Wetzel ein Dauerthema. Sie steht mit ihren Landsleuten in ihrer alten Heimat in Kontakt und hilft den Flüchtlingen, die in der Ostschweiz Schutz gefunden haben. (ab 09:31)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/die-sprachbarriere-ist-ein-frust?id=12342292


+++ZUG
Caritas Luzern betreut Zuger Gastfamilien: Flüchtlinge: Was Zug so viel besser macht als Luzern
Die Caritas Luzern betreut seit Beginn des Ukrainekriegs die Zuger Gastfamilien, die ukrainische Geflüchtete aufnehmen. Dem Kanton Luzern aber war die Zusammenarbeit mit der Caritas zu teuer. Das rächt sich jetzt.
https://www.zentralplus.ch/politik/fluechtlinge-was-zug-so-viel-besser-macht-als-luzern-2520920/


+++ZÜRICH
Fall Seegräben: Gemeinde kündigt Mieter wegen Flüchtlingen
Ein Mieter muss aus einer Gemeindewohnung ausziehen, um Flüchtlingen Platz zu machen. Die Geschichte sorgt in sozialen und anderen Medien für heftige Reaktionen. Doch so einfach ist es nicht, wie die Recherche vom «Regionaljournal» zeigt. (ab 01:37)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/fall-seegraeben-gemeinde-kuendigt-mieter-wegen-fluechtlingen?id=12342259
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/knallhart-gemeinde-reagiert-auf-wohnungsnot-seegraeben-zh-schmeisst-mieter-aus-wohnung-fuer-fluechtlinge-id18346294.html
-> https://twitter.com/MichelleRenaud1/status/1629002937258090497
-> https://www.20min.ch/story/bodenlose-frechheit-mieter-muss-fuer-gefluechtete-wohnung-raeumen-849372705611
-> https://www.20min.ch/story/ich-wohne-seit-15-jahren-hier-jetzt-spricht-der-vertriebene-mieter-495220012164
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/knallhart-gemeinde-reagiert-auf-wohnungsnot-seegraeben-zh-schmeisst-mieter-aus-wohnung-fuer-fluechtlinge-id18346294.html
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/folge-der-fluechtlingskrise-seegraeben-zh-stellt-mieter-wegen-gefluechteten-auf-die-strasse
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/mieter-muss-fuer-fluechtlinge-wohnung-raeumen-00206408/
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/weil-fluechtlinge-einziehen-sollen-mieter-muss-aus-wohnung-ausziehen-150255564


+++ÄRMELKANAL
Flucht über den Ärmelkanal: 150 Menschen aus Seenot gerettet
Die französische Küstenwache hat Dutzende Menschen bei der Überfahrt nach Großbritannien gerettet. Sie wurden nach Calais und Boulogne-sur-Mer gebracht.
https://taz.de/Flucht-ueber-den-Aermelkanal/!5918068/


+++ITALIEN
Umstrittenes Gesetz: Betreiber von Rettungsschiff bestraft
20 Tage lang darf die „Geo Barents“ nicht auslaufen. Darüber hinaus erhielt die Organisation Ärzte ohne Grenzen eine Geldstraße von 10.000 Euro
https://www.derstandard.at/story/2000143894474/umstrittenes-gesetz-betreiber-von-rettungsschiff-bestraft?ref=rss
-> https://www.spiegel.de/ausland/geo-barents-aerzte-ohne-grenzen-melden-festsetzung-von-rettungsschiff-in-italien-a-22510c2e-21c9-445b-971d-d50f08f6c3b0?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter#ref=rss
-> https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-02/italien-gefluechtete-mittelmeer-aerzte-ohne-grenzen


+++FREIRÄUME
«Wir kochen weiter!»
Nach einer Besetzung von zehn Jahren wurde das Koch-Areal in Zürich von der Polizei geräumt. Die rotgrüne Stadtregierung spielt «bezahlbaren» Wohnraum gegen autonome Kultur aus. Das müsste aber nicht sein.
https://www.vorwaerts.ch/inland/wir-kochen-weiter/


„Hausbesetzung in #Liestal Infos bei https://bit.ly/3kxE2Yp #besetzen“
(https://twitter.com/ag_bern/status/1629160857115455491)
-> https://www.instagram.com/wem.gehoert.liestal/


Die Häuser sind immer noch leer!
Nächtliche Besuche zu den immer noch leerstehenden Häuser, die im letzten halben Jahr besetzt wurden.
In der Nacht auf gesteren wurde mit einer Aktion auf die noch immer leerstehenden Häusern an der Hönggerstrasse 24, das Kesselhaus EWZ und bei der Kasernenstrasse 25 aufmerksam gemacht. Die Gebäude wurden alle im letzten halben Jahr unter der Kampagne „alles-wird-bestzet“ besetzt und innerhalb kürzester Zeit auf Vorrat von der Stadt Polizei Zürich geräumt.
https://barrikade.info/article/5651


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Kundgebung gegen den Ukraine-Krieg in Bern
Am Freitagnachmittag fand in Bern eine Kundgebung gegen den Ukraine-Krieg statt. Gefordert wurde ein Ende des Krieges.
https://www.nau.ch/news/schweiz/kundgebung-gegen-den-ukraine-krieg-in-bern-66430965
-> https://www.20min.ch/video/die-welt-darf-uns-nicht-vergessen-246721711750


[Genève] Retour de la manifestation pour le droit au logement pour touxtes. Les propriétaires verreux ? À bas !
Récit en images de la manif nocturne du 17 février au soir, contre l’évacuation violente du 8 rue Royaume et pour le droit au logement.
https://renverse.co/infos-locales/article/geneve-retour-de-la-manifestation-pour-le-droit-au-logement-pour-touxtes-les-3891


Nach Krawallen in Zürich: Rund 100 Anzeigen wegen Sachbeschädigung – Zürcher Polizist verletzt
Nach den Krawallen vom Wochenende in Zürich hat die Polizei rund 100 Anzeigen wegen Sachbeschädigung erhalten. Die Schadenssumme ist immens. Zudem ist nun klar, dass auch ein Polizist verletzt wurde.
https://tv.telezueri.ch/zuerinews/nach-krawallen-in-zuerich-rund-100-anzeigen-wegen-sachbeschaedigung-zuercher-polizist-verletzt-150255535


+++KNAST
«Die grösste Strafe ist der Freiheitsentzug»: Vollzugsdirektorin räumt auf mit Vorurteilen
Der Aufenthalt in der Vollzugsanstalt ist nach Auffassung von Annette Keller so zu gestalten, dass die Frauen ihre Kompetenzen halten und ausbauen können. «Sodass sie beim Austritt lebenstüchtig sind und nicht rückfällig werden.» Das habe nichts mit Kuscheljustiz zu tun. Das sagte die Hindelbank-Direktorin an der Behördenfrauentagung.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kanton-thurgau/thurgau-die-groesste-strafe-ist-der-freiheitsentzug-vollzugsdirektorin-raeumt-auf-mit-vorurteilen-ld.2420856


+++BIG BROTHER
Von links bis rechts hagelt es Vorstösse: Politiker wollen SBB-Überwachungspläne bremsen
Das Parlament ist mit den Plänen der SBB unzufrieden. Die Kommunikation des Bundesbetriebs hat die Nationalratsmitglieder nicht überzeugt. Auf ganz unterschiedlichen Ebenen wird die Politik aktiv.
https://www.blick.ch/politik/von-links-bis-rechts-hagelt-es-vorstoesse-politiker-wollen-sbb-ueberwachungsplaene-bremsen-id18348142.html


+++RECHTSPOPULISMUS
„Achtung, Reichelt!“ auf Youtube: Der schwarze Kanal
Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt verbreitet AfD-Propaganda auf Youtube. Sein Ziel: Rechte Politik in die gesellschaftliche Mitte zu tragen.
https://taz.de/Achtung-Reichelt-auf-Youtube/!5914322/


+++RECHTSEXTREMISMUS
Akademikerball: Wiens großer Tanz der Rechtsextremen
Nach zwei Jahren Pandemiepause findet der Akademikerball zum ersten Mal wieder statt. Wieso der Ball so aufregt und warum gerade der Termin heuer für Kritik sorgt
https://www.derstandard.at/story/2000143864420/akademikerball-wiens-grosser-tanz-der-rechtsextremen?ref=rss
-> https://www.spiegel.de/ausland/oesterreich-warum-rechtsextreme-am-jahrestag-des-ukraine-kriegs-in-der-hofburg-tanzen-a-7dd9f80c-0f69-4ef5-a384-c8a9900ab069?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter#ref=rss


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Adi Hadodo der Bewegung Aufrecht Zug kandidiert für den Ständerat.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/der-streit-zwischen-dem-fcl-und-alpstaeg-geht-weiter?id=12342169 (ab 01:05)


„Gestern wurde der Anhänger der Freiheitstrychler in Bern gesichtet. Warum ist das interessant? Das Wohnmobil, an dem der Anhänger angebracht war, war dasselbe (siehe Bilder) in dem der pädophile Trychler in Österreich wohnte und in dem er auch Kinder missbraucht hatte.
Das Wohnmobil hatte der Täter damals ausgeliehen.[2] Warum die Freiheitstrychler dieses jetzt nutzen, wenn sie behaupten, keinen Kontakt mehr zu ihm zu haben, bleibt offen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass in demselben Wohnmobil die Opfer missbraucht wurden.“
(https://twitter.com/antifa_bern/status/1629179484082434048)



tagesanzeiger.ch 24.02.2023

Viel Solidarität mit der Ukraine auf Schweizer Strassen – doch auch die Putin-Versteher marschieren auf

Ein Jahr nach Beginn der russischen Invasion wird in der Schweiz demonstriert. Auf einzelnen Kundgebungen treffen Kräfte vom äussersten linken Rand auf Covid-Skeptiker. Sie vereint der Glaube, dass der Westen eine Mitschuld an Putins Krieg trägt.

Christoph Bernet

Am Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine fanden am Freitag in der Schweiz viele Gedenkveranstaltungen statt. Zahlreiche Menschen bekundeten ihre Solidarität mit der Ukraine. Am Wochenende sind weitere Kundgebungen zur Unterstützung der Ukraine geplant. Für den nächsten Samstag, 4. März, lädt der Ukrainische Verein der Schweiz nach Bern zu einer nationalen Solidaritätskundgebung ein. Die Demonstration wird von einem breiten Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften, Hilfswerken und anderen Organisationen getragen.

Doch nicht bei allen Kundgebungen ist die Positionierung in dem Konflikt so eindeutig. Unter dem Motto «Schluss mit Krieg! Für Frieden und Völkerfreundschaft» rufen mehrere Organisationen am Samstag zu einer Demonstration auf dem Zürcher Helvetiaplatz auf. Es handelt sich um marginale Kräfte am äussersten linken Rand. Dazu gehören die Partei der Arbeit, die Marxistisch-Leninistische Gruppe Schweiz und zahlreiche Diaspora-Gruppierungen.

Covid-Skeptiker mischen mit

Zu den Forderungen der Organisationen gehören ein Stopp von Waffenlieferungen und die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland, die als Teil der «transatlantischen Kriegsführung» bezeichnet wird. Sie kritisieren «das Erstarken faschistischer Kräfte» in der Ukraine und «die Unterdrückung der russischsprachigen Minderheit» während der letzten Jahre. Auch im Lager der Corona-Massnahmengegnern wird zur Teilnahme an dieser Kundgebung aufgerufen, etwa vom «Bündnis Urkantone» oder den «Freiheitstrychlern».

Eine eigene Kundgebung gegen Waffenlieferungen und die «eskalierende Kriegstreiberei» planen die Massnahmengegner der Gruppe «Mass-Voll» am 11. März in Bern. Erwartet werden prominente Figuren der Szene wie Nicolas Rimoldi, Michael Bubendorf, Daniel Stricker und der verschwörungstheoretische deutsche Publizist und AfD-Sympathisant Thorsten Schulte. Auch SVP-Nationalrat Andreas Glarner soll eine Rede halten.
(https://www.tagblatt.ch/schweiz/ukraine-krieg-viel-solidaritaet-mit-der-ukraine-auf-schweizer-strassen-doch-auch-die-putin-versteher-marschieren-auf-ld.2420979)


+++ANTI-WOKE-POPULISMUS
«Linker Rassismus»: «Lauwarm»-Bassist vor Reitschule verprügelt
Nach der Woke-Debatte um die Dreadlocks der weissen Band «Lauwarm» wird einer der Musiker brutal attackiert. Und es bleibt nicht bei einem Angriff.
https://www.nau.ch/news/schweiz/linker-rassismus-lauwarm-bassist-vor-reitschule-verprugelt-66428904
-> https://www.20min.ch/story/linker-rassismus-bassist-von-band-lauwarm-vor-reitschule-attackiert-585386944606
-> https://www.blick.ch/schweiz/bern/du-hast-hier-nichts-zu-suchen-du-bist-rechts-lauwarm-bassist-vor-reitschule-zusammengeschlagen-id18348222.html
-> https://www.baerntoday.ch/bern/stadt-bern/angriff-auf-berner-lauwarm-musiker-vor-der-reitschule-150250324


+++HISTORY
¨Hands off Abyssinia
In den 1930er Jahren entstand gegen den Überfall Italiens auf Äthiopien die erste globale antikoloniale Bewegung
https://www.akweb.de/gesellschaft/hands-off-abyssinia-black-history-month-aethiopien-antirassismus-antifaschismus/


Black Power in den Goldenen Zwanzigern – Afrodeutsche auf Spurensuche
Die Anfänge der Schwarzenbewegung liegen in Deutschland schon in den 20ger Jahren. David Siebert trifft Nachkommen der damaligen Aktivisten, erzählt über Völkerschauen, verdrängte Kolonialgeschichte und Mut.
https://www.ardaudiothek.de/episode/swr2-feature/black-power-in-den-goldenen-zwanzigern-oder-doku-ueber-afrodeutsche/swr2/12387307/


Hitler-Fake neu im Netz – Nach 40 Jahren: NDR veröffentlicht gefälschte «Hitler-Tagebücher»
Der NDR stellt 60 Bände der Tagebuch-Fälschungen online. 40 Jahre nach dem «Stern»-Skandal von 1983.
https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/hitler-fake-neu-im-netz-nach-40-jahren-ndr-veroeffentlicht-gefaelschte-hitler-tagebuecher


+++KNAST
Straftäter Brian soll in Untersuchungshaft bleiben
Das Bundesgericht hat ein Machtwort gesprochen: Straftäter Brian soll im Gefängnis bleiben, weil er Gefängnisangestellte bedroht haben soll. Seine Anwälte hatten sich bis vor Bundesgericht gegen diese Untersuchungshaft gewehrt, ohne Erfolg.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/straftaeter-brian-soll-in-untersuchungshaft-bleiben?id=12342139
-> Rendez-vous: https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/brian-muss-weiterhin-hinter-gittern-bleiben?partId=12342184
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-des-bundesgerichts-der-bekannte-straftaeter-brian-bleibt-in-untersuchungshaft
-> https://www.20min.ch/story/brian-scheitert-mit-klage-bundesgericht-bestaetigt-u-haft-238114609731
-> https://www.blick.ch/schweiz/wegen-wiederholungsgefahr-bundesgericht-bestaetigt-u-haft-fuer-brian-keller-id18346573.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/justiz/542055655-bundesgericht-bestaetigt-die-untersuchungshaft-fuer-brian
-> Medienmitteilung Bundesgericht: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/1b_0022_2023_2023_02_24_T_d_16_18_48.pdf
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://13-02-2023-1B_22-2023&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.blick.ch/schweiz/wegen-wiederholungsgefahr-bundesgericht-bestaetigt-u-haft-fuer-brian-keller-id18346573.html
-> https://www.republik.ch/2023/02/24/journal?share=412
-> https://www.baseljetzt.ch/wegen-geworfenem-glassplitter-bundesgericht-bestaetigt-brians-haft/21803
-> https://www.strafprozess.ch/brian-bleibt-in-haft/



nzz.ch 24.02.2023

Straftäter Brian bleibt wegen «bedeutender Sicherheitsbedenken» in Untersuchungshaft

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des 27-jährigen Straftäters ab. Es sieht ihn noch nicht bereit für eine Freilassung.

Fabian Baumgartner

Seit Anfang November des letzten Jahres sitzt der Straftäter Brian wieder in Untersuchungshaft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft legt dem 27-Jährigen in einem neuen Strafverfahren insgesamt 33 Delikte zur Last, die sich zwischen November 2018 und Juni 2022 ereignet haben sollen.

Fast alle dieser Straftaten fanden innerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt Pöschwies statt. Es geht um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung und mehrere Fälle von einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte.

Der schwerste Vorwurf betrifft einen Vorfall vom 26. Januar 2019 in der Sicherheitszelle der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Frustriert hatte Brian an jenem Nachmittag ein Glasstück gegen die schwere Metalltüre seiner Zelle geworfen. Diese stand gerade einen Spaltbreit offen, weil der Aufseher das Sichtfenster mit einem Wischmopp reinigen wollte. Ein Bruchstück des Glasstücks prallte – abgelenkt von der Metalltüre – gegen den Kopf des Aufsehers. Dieser erlitt Schnittverletzungen an der Stirn.

Toxische Haftbedingungen?

Gegen die erneute Versetzung in Untersuchungshaft erhoben die Anwälte von Brian Beschwerde. Sie machten geltend, ihr Klient habe die mutmasslichen Delikte in einer Ausnahmesituation begangen, da er damals fast ununterbrochen in Einzelhaft gesessen habe – unter menschenrechtswidrigen Haftbedingungen, die die Anwälte als toxisch bezeichnen.

Wiederholungsgefahr besteht laut den Anwälten in Freiheit nicht, da die fraglichen Vorfälle alle hinter Gittern stattfanden und auf Aufseher zielten. Gegen eine ungünstige Prognose spreche auch, dass er sich an seinem derzeitigen Aufenthaltsort im Gefängnis Zürich geradezu vorbildlich verhalte. Tatsächlich spricht das Bezirksgefängnis Zürich, in dem Brian seit Mitte Januar 2022 untergebracht ist, in seinem jüngsten Führungsbericht von einer nachhaltigen Stabilisierung des Insassen.

Deutlich ungünstige Rückfallprognose

Das Bundesgericht ist diesen Argumenten jedoch nicht gefolgt. Es hat die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft im Urteil vom 13. Februar abgewiesen. Darin hält das Bundesgericht fest, angesichts früherer schwerer Straftaten und einer deutlich ungünstigen Rückfallprognose bestehe ein erhebliches Risiko, dass Brian erneut Gewaltdelikte begehen könnte. Die Vorinstanz, das Zürcher Obergericht, habe deshalb weder Bundesrecht noch die Grundrechte Brians verletzt, als es eine Wiederholungsgefahr feststellte.

Zur ungünstigen Prognose zählt das Bundesgericht auch jene Delikte, die Brian innerhalb der Gefängnismauern beging. Gewaltstraftaten gegen das Gefängnispersonal dürften «bei der Gefährlichkeitsprognose für Stress- und Frustrationssituationen ausserhalb des Gefängnisses angemessen mitberücksichtigt werden».

Brians Anwälte legten zudem nicht dar, weshalb er bereits genügend auf die Herausforderungen des Lebens in Freiheit eingestellt sein solle – ohne vorherige Vorbereitung in einem konstant gelockerten Haftsetting. Es bestünden «einstweilen noch bedeutende, einer sofortigen Haftentlassung entgegenstehende Sicherheitsbedenken».

Ausführungen macht das Bundesgericht auch zur psychiatrischen Beurteilung Brians. Das letzte psychiatrische Gutachten stammt aus dem Jahr 2019. Laut diesem besteht bei einer Entlassung mittel- und langfristig ein deutlich erhöhtes Risiko für erneute Gewaltstraftaten. Das Bundesgericht hält dazu fest, im Hinblick auf weitere Haftprüfungen müsse diese bereits vier Jahre alte Prognose aktualisiert werden. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine neue Risikoeinschätzung einholen.

Urteil 1B_22/2023 vom 13. 2. 2023.
(https://www.nzz.ch/zuerich/straftaeter-brian-bleibt-wegen-sicherheitsbedenken-in-u-haft-ld.1727621)



tagblatt.ch 24.02.2023

Die endlose Geschichte von Brian Henry Keller: Er verletzte einen Aufseher mit einer Glasscherbe – warum er als Gefahr gilt

Das höchste Gericht entscheidet, dass der berühmte Häftling im Gefängnis bleiben muss. Es ist die neuste Folge eines extremen Falls, der die Grenzen des Schweizer Justizsystems aufzeigt.

Andreas Maurer

Der umstrittenste Häftling der Schweiz wurde in einer SRF-Sendung unter dem Pseudonym «Carlos» als junger Straftäter berühmt, für den die Behörden ein teures Sondersetting einrichteten. Dann wandelte sich sein Image. Er wurde vom Täter zum Medienopfer und tritt inzwischen unter seinem vollen Namen Brian Henry Keller auf.

Mittlerweile ist die Geschichte um viele Facetten reicher und steht vor allem dafür, wie das Justizsystem im Umgang mit einem Extremfall an seine Grenzen gelangt.

Die neuste Entwicklung: Das Bundesgericht bestätigt, dass er wegen Wiederholungsgefahr in Haft bleiben muss. Das ist von Bedeutung, weil Keller im vergangenen Jahr beinahe freikam. Das Zürcher Obergericht hatte seine Haftentlassung angeordnet. Doch dann übersteuerte die Staatsanwaltschaft diesen Entscheid, indem sie ihn wegen eines neuen Strafverfahrens wieder formell in Untersuchungshaft nahm.

Was Brian Henry Keller getan hat

Im neuen Verfahren geht es um 33 Delikte, die er in Haft verübt haben soll. Der schwerste Vorfall soll sich so abgespielt haben: In der Justizvollzugsanstalt Pöschwies beschädigte Keller wieder einmal seine Arrestzelle und verschmutzte dabei das Fenster der Zellentüre. Als drei Aufseher dieses reinigen wollten, schleuderte er ein Glasbruchstück in ihre Richtung. Es war so gross wie eine Handfläche und mehr als einen Zentimeter dick. Damit traf er einen Aufseher am Kopf. Zum Glück war es nur eine Streifung. Schnittverletzungen an der Stirn waren die Folge. Damit hat er gemäss der Staatsanwaltschaft schwere Verletzungen der Aufsichtspersonen in Kauf genommen. Zuvor habe er jede sich bietende Gelegenheit genutzt, um die Aufseher anzugreifen und zu bedrohen.

Brian Henry Keller widerspricht. Er habe das Glasstück lediglich in Richtung Tür geworfen und den Aufseher dabei gar nicht sehen können, argumentiert er in seiner Beschwerde. Er habe also nicht den Vorsatz gehabt, den Aufseher schwer zu verletzen.

Das Bundesgericht lässt das nicht gelten. Keller habe gewusst, dass die Aufseher an seinem Fenster arbeiteten würden. Bei einem Treffer ins Gesicht habe er mit entstellenden Schnittwunden oder Augenschäden rechnen müssen. Es sei nur Zufall gewesen, dass nichts Schlimmeres passiert sei.

Ein Psychopath mit hohem Rückfallrisiko

Da sich Keller weigert, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, liegen nur Aktengutachten vor. Das Bundesgericht stützt sich auf das letzte Gutachten aus dem Jahr 2019. Es diagnostiziert ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen, die auf eine Störung des Sozialverhaltens in der Kindheit und Jugend zurückgingen.

Das Rückfallrisiko für neue schwere Gewaltdelikte stuft der Psychiater «auf 76 Prozent innert fünf Jahre» ein. Keller sei der Ansicht, er sei durch ein «feindliches System» in Haft genommen worden. Im Gefängnisalltag verhalte er sich unterschiedlich. Manchmal halte er sich an die Regeln. Sein Verhalten eskaliere, wenn er damit eine Entlassung oder Verlegung erreichen möchte.

Keller entgegnet in seiner Beschwerde ans höchste Gericht, dass von seinen Delikten in Gefangenschaft nicht auf sein Verhalten in Freiheit geschlossen werden könne. Im vergangenen Jahr habe er sich im Bezirksgefängnis Zürich zudem «geradezu vorbildlich» verhalten. Deshalb sei eine Wiederholung ohnehin auszuschliessen.

Das Bundesgericht lässt das nicht gelten. Massive Gewaltdelikte seien auch nach seiner Freilassung zu befürchten. Denn die Gewaltstraftaten gegen Gefängnispersonal würden auch Rückschlüsse auf den Umgang mit Stress und Frustrationen ausserhalb des Gefängnisse zulassen.

Das höchste Gericht anerkennt zwar, dass Brian Keller sein früheres Vollzugsregime teilweise durchaus mit Recht kritisiert habe. Er hat sein Gefängnis-Setting mit Isolationshaft als «toxisch» bezeichnet. Doch er könne nicht nachvollziehbar erklären, wie er auf die Herausforderungen eines Lebens in Freiheit vorbereitet sei. Dafür sei ein stetig gelockertes Haftsetting nötig, etwa im vorzeitigen Sanktionsvollzug.

Brian verweigert jedoch eine Therapie und eine psychiatrische Begutachtung. Es sei deshalb nicht die Schuld der Strafbehörden, dass in seinem Fall alles länger dauere, urteilt das Bundesgericht.

Was Brian zu sagen hat: Sein letztes Fernsehinterview
https://www.srf.ch/play/embed?urn=urn:srf:video:ec3704b5-cc9b-47cf-9781-6026c61d6471&subdivisions=false
(https://www.tagblatt.ch/schweiz/bundesgericht-brian-verletzte-einen-aufseher-mit-einer-glasscherbe-deshalb-gilt-er-weiterhin-als-gefaehrlich-ld.2420619?mktcid=smch&mktcval=twpost_2023-02-24)



tagesanzeiger.ch 24.02.2023

Aus dem BundesgerichtBrian wurde zu Recht wieder in U-Haft genommen

Bei einer Haftentlassung bestehe ein «erhebliches Risiko» für neue Gewaltdelikte, meinen Obergericht und Bundesgericht. Brians Anwälte sind «empört».

Thomas Hasler

Die Ereignisse überstürzten sich. Am 31. Oktober letzten Jahres hatte das Obergericht angeordnet, Brian sei am 7. November aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Grund: Seine Haft nähere sich der Strafe, die der einst als «Carlos» bekannt gewordene Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu erwarten habe. Damit sei die Sicherheitshaft nicht mehr verhältnismässig. So weit kam es aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft liess Brian noch im Gefängnis verhaften und stellte einen Tag vor der Haftentlassung, am 6. November, beim Zürcher Zwangsmassnahmengericht den Antrag, Brian sei in Untersuchungshaft zu setzen. Grund: In einem neuen Strafverfahren würden ihm weitere 33 Straftaten vorgeworfen, die er zwischen Ende 2018 und Mitte 2022, zum grössten Teil während seiner Unterbringung in der Strafanstalt Pöschwies, begangen habe.

Dort soll er sich unter anderem der versuchten schweren Körperverletzung, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie der mehrfachen Sachbeschädigung schuldig gemacht haben. Am 8. November, einen Tag nach der eigentlich angeordneten Entlassung, wurde die U-Haft bewilligt und am 14. Dezember von einer anderen Abteilung des Obergerichts bestätigt.

«Einstweilen bestehen noch Sicherheitsbedenken»

Nun hat das Bundesgericht die von Brians Anwälten erhobene Beschwerde abgewiesen, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht (Geschäftsnummer: 1B_22/2023). Es bestünden «einstweilen noch bedeutende, einer sofortigen Haftentlassung entgegenstehende Sicherheitsbedenken», zitiert das Bundesgericht das Zürcher Obergericht, sich dieser Beurteilung anschliessend.

Umstritten war vor allem die Frage, ob eine Wiederholungsgefahr besteht, ob also «ernsthaft» damit gerechnet werden muss, dass Brian im Falle einer Entlassung aus dem Gefängnis wieder schwere Verbrechen begehen könnte, welche die Sicherheit anderer Menschen erheblich gefährden. Mit anderen Worten: Gibt es eine ungünstige Rückfallprognose?

Neue Delikte nur im Gefängnis begangen

Brians Anwälte bestritten diese Rückfallgefahr. Die ihrem Mandanten neu vorgeworfenen 33 Straftaten seien «während seiner Gefangenschaft erfolgt». Von diesen angeblichen Delikten hinter Gittern könne nicht automatisch auf drohende Delikte in Freiheit geschlossen werden. Dazu komme, dass sich Brian seit der Versetzung von der Pöschwies ins Gefängnis in Zürich «geradezu vorbildlich» verhalten habe. Seine angebliche Gefährlichkeit habe sich nur in der Pöschwies in einem «toxischen Gefängnissetting mit Isolationshaft» gezeigt. In Freiheit entlassen, sei «eine Wiederholung ohnehin auszuschliessen».

Das sehen die Gerichte anders. Auch Gewaltstraftaten gegen das Gefängnispersonal oder gegen Mitgefangene dürften für den Fall von Stress- und Frustrationssituationen in Freiheit grundsätzlich bei der Prognose der Gefährlichkeit mitberücksichtigt werden. Zudem sei Brian auch in Freiheit, in therapeutischen Einrichtungen und in Strafvollzugseinrichtungen ausserhalb des strikten Pöschwies-Haftregimes gegen Personen gewalttätig geworden.

Neues Gutachten nötig

Ein vor vier Jahren, im Februar 2019, erstelltes psychiatrisches Gutachten hatte bei Brian eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen diagnostiziert. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er erneut schwere Gewaltdelikte begehe. Die Gerichte folgten dieser Einschätzung, stellten aber ebenso fest, es fehle eine «aktuelle Einschätzung».

Dabei geht es zentral um eine Frage: Haben die im Gefängnis Zürich im Haftvollzug erkennbaren Fortschritte einen Einfluss auf die bei Brian diagnostizierte Rückfallgefahr? Kann «ein Transfer der anzuerkennenden positiven Entwicklung in den Alltag gelingen»? Die Staatsanwaltschaft hat den Auftrag, «unverzüglich eine aktuelle psychiatrische Risikoeinschätzung» einzuholen.

Urteil geht an den EGMR

Brians Verteidigerteam äusserte sich «empört» über das Urteil. Es beruhe «einzig auf Mutmassungen und einem fragwürdigen Gutachten». Brian werde auf der Basis eines alten psychiatrischen Gutachtens eines befangenen Gutachters eine Rückfallgefahr unterstellt, kritisiert Bernard Rambert. Ihrem Mandanten werde «aufgrund purer Vermutungen jede Chance auf ein Leben in Freiheit genommen», sagt Philip Stolkin.  Der Grundrechtsschutz werde mit diesem Urteil eklatant missachtet. «Deshalb werden wir den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterziehen».
(https://www.tagesanzeiger.ch/brian-wurde-zu-recht-wieder-in-u-haft-genommen-846435865986)



nzz.ch 24.02.2023

«Brian wird aufgrund purer Vermutungen jede Chance auf ein Leben in Freiheit genommen» – die Anwälte kritisieren das Urteil des Bundesgerichts scharf

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des 27-jährigen Straftäters ab. Es sieht ihn noch nicht bereit für eine Freilassung.

Fabian Baumgartner

Seit Anfang November des letzten Jahres sitzt der Straftäter Brian wieder in Untersuchungshaft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft legt dem 27-Jährigen in einem neuen Strafverfahren insgesamt 33 Delikte zur Last, die sich zwischen November 2018 und Juni 2022 ereignet haben sollen.

Fast alle dieser Straftaten fanden innerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt Pöschwies statt. Es geht um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung und mehrere Fälle von einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte.

Der schwerste Vorwurf betrifft einen Vorfall vom 26. Januar 2019 in der Sicherheitszelle der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Frustriert hatte Brian an jenem Nachmittag ein Glasstück gegen die schwere Metalltüre seiner Zelle geworfen. Diese stand gerade einen Spaltbreit offen, weil der Aufseher das Sichtfenster mit einem Wischmopp reinigen wollte. Ein Bruchstück des Glasstücks prallte – abgelenkt von der Metalltüre – gegen den Kopf des Aufsehers. Dieser erlitt Schnittverletzungen an der Stirn.

Toxische Haftbedingungen?

Gegen die erneute Versetzung in Untersuchungshaft erhoben die Anwälte von Brian Beschwerde. Sie machten geltend, ihr Klient habe die mutmasslichen Delikte in einer Ausnahmesituation begangen, da er damals fast ununterbrochen in Einzelhaft gesessen habe – unter menschenrechtswidrigen Haftbedingungen, die die Anwälte als toxisch bezeichnen.

Wiederholungsgefahr besteht laut den Anwälten in Freiheit nicht, da die fraglichen Vorfälle alle hinter Gittern stattfanden und auf Aufseher zielten. Gegen eine ungünstige Prognose spreche auch, dass er sich an seinem derzeitigen Aufenthaltsort im Gefängnis Zürich geradezu vorbildlich verhalte. Tatsächlich spricht das Bezirksgefängnis Zürich, in dem Brian seit Mitte Januar 2022 untergebracht ist, in seinem jüngsten Führungsbericht von einer nachhaltigen Stabilisierung des Insassen.

Deutlich ungünstige Rückfallprognose

Das Bundesgericht ist diesen Argumenten jedoch nicht gefolgt. Es hat die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft im Urteil vom 13. Februar abgewiesen. Darin hält das Bundesgericht fest, angesichts früherer schwerer Straftaten und einer deutlich ungünstigen Rückfallprognose bestehe ein erhebliches Risiko, dass Brian erneut Gewaltdelikte begehen könnte. Die Vorinstanz, das Zürcher Obergericht, habe deshalb weder Bundesrecht noch die Grundrechte Brians verletzt, als es eine Wiederholungsgefahr feststellte.

Zur ungünstigen Prognose zählt das Bundesgericht auch jene Delikte, die Brian innerhalb der Gefängnismauern beging. Gewaltstraftaten gegen das Gefängnispersonal dürften «bei der Gefährlichkeitsprognose für Stress- und Frustrationssituationen ausserhalb des Gefängnisses angemessen mitberücksichtigt werden».

Brians Anwälte legten zudem nicht dar, weshalb er bereits genügend auf die Herausforderungen des Lebens in Freiheit eingestellt sein solle – ohne vorherige Vorbereitung in einem konstant gelockerten Haftsetting. Es bestünden «einstweilen noch bedeutende, einer sofortigen Haftentlassung entgegenstehende Sicherheitsbedenken».

Ausführungen macht das Bundesgericht auch zur psychiatrischen Beurteilung Brians. Das letzte psychiatrische Gutachten stammt aus dem Jahr 2019. Laut diesem besteht bei einer Entlassung mittel- und langfristig ein deutlich erhöhtes Risiko für erneute Gewaltstraftaten. Das Bundesgericht hält dazu fest, im Hinblick auf weitere Haftprüfungen müsse diese bereits vier Jahre alte Prognose aktualisiert werden. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine neue Risikoeinschätzung einholen.

Anwälte wollen Urteil nicht akzeptieren

In einer Stellungnahme zeigen sich die Anwälte von Brian empört über das Urteil. Es beruhe einzig auf Mutmassungen und einem fragwürdigen Gutachten, kritisieren sie. «Brian wird aufgrund purer Vermutungen jede Chance auf ein Leben in Freiheit genommen», lässt sich der Rechtsanwalt Philip Stolkin zitieren. Der Grundrechtsschutz werde damit missachtet.

Die Anwälte wollen das Urteil nicht akzeptieren. Sie haben angekündigt, den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.

Urteil 1B_22/2023 vom 13. 2. 2023.
(https://www.nzz.ch/zuerich/straftaeter-brian-bleibt-wegen-sicherheitsbedenken-in-u-haft-ld.1727621)