Medienspiegel 20. Februar 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++BERN
Regierungsratsantwort auf Interpellation 189-2022 Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Zahlen und Fakten zu abgewiesenen Asylsuchenden
https://www.rr.be.ch/de/start/beschluesse/suche/geschaeftsdetail.html?guid=38ea9e4d537e4468b240be7976457488


+++AARGAU
Geflüchtete helfen anderen Geflüchteten
Geflüchtete Menschen helfen anderen Geflüchteten mit psychischen Problemen: Das ist die Idee einer neuen Schule in Aarau. In einem Pilotprojekt sollen diese Beraterinnen und Berater ausgebildet werden. Interessierte müssen selber einen Migrationshintergrund haben.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/gefluechtete-helfen-anderen-gefluechteten?id=12339673
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/pilotprojekt-aargau-und-zug-neu-beraten-fluechtlinge-traumatisierte-fluechtlinge
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/im-zweiten-anlauf-will-wettingen-sein-ferienlagerhaus-verkaufen?id=12340090 (ab 03:25)


+++LUZERN
Unterschriftensammlung lanciert: Hitzkirch: SVPlerin kämpft gegen Flüchtlinge im Schulhaus
Der Hitzkircher Gemeinderat will das ehemalige Schulhaus Mosen als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Eine SVP-Politikerin lanciert nun eine Gemeindeinitiative, die das verhindern will.
https://www.zentralplus.ch/politik/hitzkirch-svplerin-kaempft-gegen-fluechtlinge-im-schulhaus-2521520/


+++SCHWEIZ
Eritreer im Dauerprovisorium
Geflüchtete aus Eritrea sind im Dilemma. Wenn sie nicht jahrelang den Schweizer Flüchtlingsstatus «vorläufig aufgenommen» behalten wollen, müssen sie sich bei der eritreischen Botschaft melden, um sich Papiere zu beschaffen. Mit diesen könnten sie hier eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Doch gleichzeitig gelten sie dann in Eritrea als «illegal Geflüchtete» und verstossen damit gegen das eritreische Gesetz.
https://www.srf.ch/play/tv/srf-news-videos/video/eritreer-im-dauerprovisorium?urn=urn:srf:video:1481f664-000b-4503-aed8-e4fb5795b292&aspectRatio=4_5


+++GRIECHENLAND
Nach Suizidversuch: Schuldig wegen Sachbeschädigung
Schuldig unter anderem wegen Sachbeschädigung: Dieses Urteil erhielt eine Geflüchtete aus dem Camp Moria auf Lesbos, nachdem ihr Suizidversuch scheiterte.
Die Frau aus Afghanistan, Mutter von drei Kindern, schwanger mit dem vierten, hatte sich vor gut zwei Jahren angezündet, überlebte den Suizidversuch jedoch knapp. Noch im Krankenhaus übergab die Polizei ihr eine Anzeige aufgrund von Sachbeschädigung, Brandstiftung und der Gefährdung von menschlichem Leben.
Vor gut zwei Wochen wurde die Afghanin nun in den ersten zwei Punkten für schuldig befunden, sie wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Im Beitrag vom Radio Voices of Mytilene spricht Alice Klein Schmidt, Koordinatorin der Gruppe Borderline Lesbos.
https://rabe.ch/2023/02/20/nach-suizid-schuldig-wegen-sachbeschaedigung/


+++FREIRÄUME
bernerzeitung.ch 20.02.2023

Aktion in Grindelwald: Hotelbesetzer doppeln nach

Das Kollektiv «Fang den Fisch» hält das ehemalige Hotel Regina zwar nicht mehr besetzt, verleiht seinen Forderungen nun aber mit Transparenten Ausdruck.

Nik Sarbach

Ende letzten Jahres besetzte das Kollektiv «Fang den Fisch» Teile des ehemaligen Grand Hotel Regina in Grindelwald. Per Räumungsbefehl wurden die Besetzerinnen und Besetzer an Heiligabend zum Gehen veranlasst.

Nun macht die Gruppierung erneut auf sich aufmerksam: Sie hat an der Fassade des Hotels mehrere Transparente angebracht. «Kultur- statt Leerraum» steht etwa auf einem davon. In einem anonymen Schreiben an die Medien halten die Aktivistinnen und Aktivisten an ihrem Standpunkt fest: «Es ist unverständlich, wieso in einem Tourismusort wie Grindelwald, wo Wohnraum knapp ist und keine alternativen Kulturlokale bestehen, so ein Leerstand möglich ist.»

Kultur im Wellnessbereich

Der Wellnessbereich im Nebengebäude des Hotels war in den vergangenen vier Jahren als Kulturlokal zwischengenutzt worden. Das änderte sich letzten Sommer mit dem Verkauf der Liegenschaft an die Ostschweizer Immobilienfirma Fortimo. Das Unternehmen lässt nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen keine Nutzung des Bereichs zu. Die Teile der Liegenschaft, welche nutzbar seien, seien aber durchaus vermietet, sagt Wolfgang Schmid, Leiter Bewirtschaftung der Fortimo-Gruppe. Der Komplex stehe also keineswegs komplett leer.

Neben dem Kollektiv «Fang den Fisch» hatte der Verein Cinépool verschiedene Anlässe im ehemaligen Wellnessbad des Regina veranstaltet. Dieser distanzierte sich im Dezember von der Aktion der Besetzerinnen und Besetzer.

60 Wohnungen und ein Hotel

Die Fortimo AG hat das Hotel im September für 18,5 Millionen Franken ersteigert. Sie beabsichtigt, im unteren Teil des Baulandgrundstücks ein Chalet-Resort mit rund 60 Wohnungen, aufgeteilt in fünf Mehrfamilienhäuser nach dem Vorbild der Priva Alpine Lodge auf der Lenzerheide, zu realisieren. Im Bereich des heutigen Suitenhauses Regina soll zudem ein Hotel mit rund 150 Zimmern entstehen.
(https://www.bernerzeitung.ch/hotelbesetzer-doppeln-nach-797372676601)


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Nach Ausschreitungen im Zürcher Kreis 4: Bürgerliche Politiker fodern mehr Polizistinnen und Polizisten.  (ab 03:30)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/ki-an-schulen-weshalb-chatgpt-erst-der-anfang-ist?id=12339670
-> https://www.20min.ch/story/zuercher-stadtrat-laesst-linksextreme-chaoten-bewusst-davonkommen-771392809171
-> https://www.blick.ch/video/aktuell/linke-chaoten-verschandeln-schaufenster-von-ladenbesitzer-paulo-da-silva-34-polizisten-standen-nur-da-und-taten-nichts-id18335107.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/zuercher-kantonsrat-will-nachruest-pflicht-fuer-solaranlagen?id=12340099 (ab 05.21)
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/grosser-sachschaden-nach-demonstration-gegen-wohnungsnot?urn=urn:srf:video:f61a9a8f-e7e6-4855-83fe-5eedc32151d2
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/nach-der-eskalierten-koch-demo-stadtpolizei-zuerich-wegen-einschaetzung-unter-beschuss-150202985
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/gewerbeverband-fordert-besseren-schutz-fuer-ladenbesitzer-und-entschaedigungen-nach-koch-demo-150202989
-> Tagesschau: https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/vernetzte-randalierer-hinterlassen-chaos-in-schweizer-staedten?urn=urn:srf:video:18ea32d9-0e5a-4a27-8010-5c4d2e7e5c4d
-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/stadtraetin-rykart-haben-kein-grundsaetzliches-problem-im-umgang-mit-demos-150202146
-> https://www.zueritoday.ch/zuerich/stadt-zuerich/die-stadt-soll-den-schaden-decken-sie-hat-die-demo-nicht-verhindert-150202475
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/autohaus-ceo-nach-zurich-demo-gewalt-erschreckend-66426673
-> Medienmitteilung Demo: https://barrikade.info/article/5638


(Bern) – Wandbilder in Gedenken an die ermordeten Menschen in Hanau
Mercedes Kierpacz, Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin
Am 19. Februar 2020 wurden diese 9 Menschen aus rassistischen Motiven ermordet – in unseren Erinnerungen und Kämpfen leben sie weiter – Erinnern heisst kämpfen!
In Gedenken an sie haben wir in der Nacht auf heute an verschiedenen Orten in Bern Gendenkbilder geklebt.
https://19feb-hanau.org/
https://barrikade.info/article/5642


(Zürich) – Hanau 2020 – kein Vergeben, kein Vergessen
Gegen Faschismus und polizeilichen Rassismus!
Am 19. Februar 2020 hat ein rassistischer Attentäter in Hanau auf Menschen geschossen. Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu wurden ermordet.
https://barrikade.info/article/5639


+++SPORT
Zürcher Fussballfans bewerfen Polizisten mit Flaschen
Anhänger von GC haben nach dem Derby am Sonntag versucht, zu den FCZ-Fans zu gelangen. Dabei bedrängten sie Polizisten und bewarfen diese mit Flaschen, wie die Stadtpolizei Zürich am Montag mitteilte.
https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/nach-dem-derby-zuercher-fussballfans-bewerfen-polizisten-mit-flaschen-ld.2418604
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/sprayereien-gummischrot-nach-dem-zuercher-derby-krachte-es-id18333630.html
-> https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/stadtpolizei_zuerich/medien/medienmitteilungen/2023/februar/polizeieinsatz_nachfussballspiel.html


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Nach Horror-Erdbeben:
Erste Visumgesuche aus der Türkei eingetroffen
Zwei Wochen nach den verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien sind bei der Schweizer Vertretung in Istanbul bereits elf Gesuche für ein vorübergehendes Visum eingegangen. Bis Montag wurden laut den Migrationsbehörden noch keine Visa ausgestellt oder verweigert.
https://www.blick.ch/politik/nach-horror-erdbeben-erste-visumgesuche-aus-der-tuerkei-eingetroffen-id18334783.html



derbund.ch 20.02.2023

Sozialhilfebezug von Ausländern: So oft entzieht die Schweiz Aufenthaltsbewilligungen

Die Verschärfung des Ausländerrechts war stark umstritten: Seit vier Jahren können Aufenthaltsbewilligungen bei Sozialhilfebezug entzogen oder abgestuft werden. Wir haben exklusiv Zahlen dazu, wie oft das vorkommt.

Markus Brotschi

Die 40-jährige Polin A. lebt seit bald 15 Jahren in der Schweiz. Ihre erste Aufenthaltsbewilligung über 5 Jahre erhielt sie 2008, um im Kanton Zürich eine Bürostelle anzutreten. Wenig später wechselte sie in die Gastrobranche. In den ersten Jahren ihres Aufenthalts erzielte sie ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Ab 2013 folgten jedoch häufige Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, zeitweise war sie auch an einem geschützten Arbeitsplatz beschäftigt.

Wegen ihres ungenügenden Erwerbseinkommens ist die alleinerziehende Mutter zweier Kinder seit 2014 von der Sozialhilfe abhängig. Nun droht ihr deshalb die Wegweisung aus der Schweiz. Beschwerden gegen die Verfügung des Migrationsamts wiesen sowohl die Zürcher Sicherheitsdirektion wie auch das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, der Frau sei es seit Jahren nicht mehr gelungen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem sei die Rückkehr nach Polen zumutbar. Der Sozialhilfebezug für sie und die beiden Kinder belief sich bis Ende 2021 bereits auf 275’333 Franken.

Mit dem 2019 revidierten Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist der Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfebezugs deutlich erleichtert worden. Ziel der mit bürgerlicher Mehrheit beschlossenen Verschärfung war es, den Druck insbesondere zur wirtschaftlichen Integration zu erhöhen. Vor allem die Linke kritisiert hingegen, dass die drohende Wegweisung bei Sozialhilfebezug dazu führe, dass in Armut lebende Menschen auf die nötige Unterstützung verzichteten. Besonders folgenschwer sei dies während der Corona-Krise gewesen.

Sanktionen vor allem in der Deutschschweiz

Eine Folge des Sozialhilfebezugs ist die Rückstufung der Niederlassungsbewilligung (C) zu einer Aufenthaltsbewilligung (B). Die B-Bewilligung müssen Ausländerinnen und Ausländer regelmässig erneuern, was in der Regel eine Erwerbstätigkeit voraussetzt.

Aber schon heute greifen nicht alle Kantone in gleichem Mass zu dieser Sanktion. Seit 2019 wurden in der Schweiz insgesamt 690 Rückstufungen einer C- zu einer B-Bewilligung verfügt, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage mitteilt. In dieser Zahl sind nicht nur Rückstufungen wegen Sozialhilfebezugs enthalten, sondern auch solche, die wegen Verstössen gegen Integrationsvereinbarungen verfügt wurden. In diesen werden Integrationserfordernisse definiert, etwa ausreichende Sprachkenntnisse oder das Einhalten grundlegender Normen und Regeln der Schweiz.

Die Auswertung des SEM zeigt, dass vor allem Deutschschweizer Kantone von den Gesetzesverschärfungen Gebrauch machen. 80 Prozent der 690 Rückstufungen von C auf B wurden in den Kantonen Zürich (167), Aargau (153), Bern (72), Basel-Landschaft (57), Thurgau (52) und Solothurn (44) vorgenommen. Aus Genf, dem Kanton mit dem höchsten Ausländeranteil, wurden dem SEM nur 4 Rückstufungen gemeldet, aus der Waadt 15, dem Wallis 26, aus Neuenburg 22 und Freiburg 3.

Wie häufig eine Wegweisung, also der Entzug der Aufenthaltsbewilligung B, erfolgt, geht aus den Daten des SEM nicht hervor, da diese Zahlen zurzeit nicht systematisch erfasst werden. Eine Nachfrage in den drei Kantonen mit den meisten Rückstufungen gibt zumindest einen Anhaltspunkt. So widerrief der Kanton Bern von 2019 bis 2022 in insgesamt 79 Fällen eine B-Bewilligung wegen Sozialhilfebezugs, der Aargau in 20 Fällen. Der Kanton Zürich macht dazu keine Erhebungen.

Ständeräte entscheiden über Härtefallklausel

Damit Ausländerinnen und Ausländer wegen Sozialhilfebezugs nicht mehr um ihren Aufenthaltsstatus bangen müssen, will SP-Nationalrätin Samira Marti das Ausländergesetz mit einer Klausel versehen. Nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz soll eine unverschuldete Abhängigkeit von der Sozialhilfe nicht mehr mit einer Wegweisung oder einer Rückstufung bedroht werden. Nur wer «mutwillig» die Bedürftigkeit herbeiführt, müsste weiterhin mit solchen Konsequenzen rechnen.

Die staatspolitische Nationalratskommission hat dem Vorstoss bereits zweimal zugestimmt, die ständerätliche Kommission lehnte ihn im ersten Umgang mit 6 zu 5 Stimmen ab. Diesen Dienstag liegt der Ball wieder bei den Ständeratsmitgliedern. Bleiben diese bei ihrem Nein, bleibt es bei der heutigen Regelung, folgen sie der Nationalratskommission, nimmt diese die Gesetzesänderung in Angriff.

Immer wieder wehren sich Betroffene mit Rekursen erfolgreich gegen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Dies zeigt eine Falldokumentation der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, die auf deren Website abrufbar ist. Der Fall der Polin A. ist hingegen zurzeit noch vor Bundesgericht hängig, das letztinstanzlich über die Wegweisung entscheiden wird.
(https://www.derbund.ch/so-oft-entzieht-die-schweiz-aufenthaltsbewilligungen-597894000940)
-> Falldokumentation: https://beobachtungsstelle.ch/de/hauptmenu/falldokumentation-3/884-2/


+++JUSTIZ
Gefängnis statt Busse
Wer seine Geldstrafe oder Busse nicht bezahlt, dem droht das Gefängnis. Einmal zu schnell gefahren oder falsch parkiert – schon bei unbezahlten Bussen von 40 Franken, kann es schlimmstenfalls hinter Gitter gehen. Allein im Kanton Bern gibt es pro Jahr 20-22’000 Verfahren für die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
https://tv.telebaern.tv/telebaern-news/gefaengnis-statt-busse-150202947


+++POLICE BE
bernerzeitung.ch 20.02.2023

Nach wilder Verfolgungsjagd: Gericht spricht drei Berner Polizisten frei

Weil sie einem Verdächtigen hinterherrasten, drohten Drogenfahndern happige Strafen. Doch so weit kommt es nicht. Fürs Gericht wäre ein Schuldspruch ein fatales Zeichen gewesen.

Michael Bucher

Am Schluss umarmten sich die drei Männer und klopften sich dabei herzhaft auf die Schultern. Die Erleichterung, sie musste raus. Noch im Gerichtssaal. Die Erleichterung darüber, dass das Berner Regionalgericht sie an diesem Montagmorgen soeben freigesprochen hatte. Die Anschuldigungen wogen schwer: vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln und Nötigung. Eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten forderte die Staatsanwaltschaft etwa für den Fahrer.

Das Spezielle an dem Fall: Die Beschuldigten sind Polizisten. Zu schnell unterwegs waren sie deshalb, weil sie einen Verdächtigen verfolgten.

Keine Lizenz zum Rasen

Die wilde Verfolgungsjagd ereignete sich am Mittag des 14. August 2019 und führte quer durch das Berner Breitenrainquartier. Die drei Drogenfahnder hatten zuvor von einem Informanten einen Tipp erhalten, wonach ein polizeibekannter Mann in der Kneipe Casa Marcello mit Drogen dealen würde. In einem zivilen Auto der Kantonspolizei Bern wollten sie dem 43-jährigen Berner unauffällig folgen, um womöglich auf ein Drogendepot zu stossen. Doch auf der Kornhausbrücke witterte der Beschattete offenbar Verdacht und drückte aufs Gaspedal.

Die drei Polizisten brausten hinterher und lieferten sich mit dem Flüchtigen eine «waghalsige Verfolgungsjagd, die in ihrem Erscheinen einem illegalen Strassenrennen gleichkam». So beschreibt es zumindest die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Weil die Beamten kein Blaulicht und Martinshorn im Auto hatten, betätigte der Fahrer während der Verfolgung unentwegt Hupe und Lichthupe. Erst in Ittigen konnte der Mann festgenommen werden. Unterwegs hatte einer der Polizisten gar zwei Schüsse auf die Reifen des Fluchtautos abgegeben.

Obwohl der Mann unter Kokaineinfluss stand, fand man nach der Festnahme keine Drogen bei ihm im Auto. Jedoch verfügte dieser über keinen gültigen Führerausweis, und die Kontrollschilder waren gestohlen. Vor zwei Jahren wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt.

Dass sich Polizistinnen und Polizisten im Nachgang zu einer Verfolgungsjagd vor Gericht verantworten müssen, ist kein Einzelfall. 2014 kassierte etwa ein Genfer Polizist eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr, weil er innerorts mit 126 km/h einer Einbrecherbande hinterherraste. Zwar dürfen Blaulichtorganisationen laut Strassenverkehrsgesetz bei «dringlichen Dienstfahrten» Verkehrsregeln missachten, doch einer Lizenz zum ungestraften Rasen kommt dies nicht gleich. Gerade innerorts müssen die Beamten laut Gesetz auch in einem Notfall mit der «nötigen Sorgfalt» unterwegs sein, um nicht Unschuldige zu gefährden.

Augenmass bei Raserartikel

Im aktuellen Berner Fall bezweifelte die Richterin aufgrund von Funksprüchen nicht, dass der fahrende Polizist vereinzelt mit 105 km/h (erlaubt wären 50 km/h) dem Flüchtigen hinterhergerast war. Dadurch wird automatisch der strenge sogenannte Raserartikel ein Thema. Dieser besagt: Wer innerorts mehr als 50 km/h zu schnell fährt, kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

«Der Raserartikel sollte mit dem nötigen Augenmass umgesetzt werden», meinte die Richterin, es gelte, die Begleitumstände zu berücksichtigen. Das hat sie getan. Und es führte sie zum Schluss: Von einer «willkürlichen Raserei», bei der mit Vorsatz ein Unfall mit Todesfolge in Kauf genommen werde, könne keine Rede sein. Also nicht wie etwa bei einem illegalen Strassenrennen. Ausserdem konnten die drei Drogenfahnder laut ihr glaubhaft darlegen, dass sie an neuralgischen Orten wie Kreuzungen jeweils abgebremst hätten.

Die Richterin wertete den Polizeieinsatz insgesamt als verhältnismässig. So auch die Schüsse aufs Auto. «Das war keine Kurzschlussreaktion, der Schütze wollte schlicht die halsbrecherische Weiterfahrt unterbinden.» Sie sprach den Polizisten schliesslich frei vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs.

«Weltfremde Forderung»

Gegenüber der Staatsanwaltschaft hielt die Richterin nicht mit Kritik zurück. Diese empfand eine wilde Verfolgungsjagd durch die halbe Stadt wegen eines polizeilich bereits bekannten Mannes als unangemessen. Laut ihr hätten die Polizisten die Verfolgung gleich zu Beginn abbrechen sollen. Denn dadurch wäre vom beschatteten Mann nie eine Gefahr ausgegangen.

Dies empfand die Richterin als «weltfremde Forderung». Damit drohe, dass sich Polizeibeamte bei dringlichen Fahrten zurückhielten und gerade dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet werde. «Dies käme einer Kapitulation der Strafverfolgungsbehörden gleich», so die Richterin.

Sie appellierte an den anwesenden Staatsanwalt, in solchen Fällen zurückhaltend vorzugehen. Im Nachhinein liessen sich Polizeieinsätze vom Bürotisch aus oft leicht kritisieren, man solle jedoch beachten: «Polizistinnen und Polizisten müssen oft innerhalb kürzester Zeit und unter grossem Stress heikle Entscheide fällen.»

Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht, ist noch offen. Tut sie es nicht, werden für den Kanton Bern Kosten von rund 90’000 Franken fällig. Darin enthalten sind die Verfahrenskosten von 13’000 Franken. Der Rest betrifft die Anwaltskosten der drei Polizisten. Ein Weiterzug birgt allerdings die Gefahr, dass bei erneuten Freisprüchen die Kosten noch höher ausfallen.
(https://www.bernerzeitung.ch/gericht-spricht-drei-berner-polizisten-frei-170733002909)


+++POLIZEI CH
Vernetzte Randalierer hinterlassen Chaos in Schweizer Städten – Tagesschau
Verwüstete Ladengeschäfte und zerstörte Infrastruktur: In verschiedenen Schweizer Städten endeten Demonstrationen in Gewaltausbrüchen. Die Randalier sind schweizweit gut vernetzt. Der Polizeibeamtenverband fordert nun mehr Personal.
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/vernetzte-randalierer-hinterlassen-chaos-in-schweizer-staedten?urn=urn:srf:video:18ea32d9-0e5a-4a27-8010-5c4d2e7e5c4d


Randale in Zürich und Basel – Gewalt an Polizisten – ein Problem spitzt sich zu
Kürzlich kam es in zwei Städten zu Ausschreitungen mit Angriffen auf Ordnungskräfte. Ein Trend, der seit Jahren zunimmt.
https://www.srf.ch/news/schweiz/randale-in-zuerich-und-basel-gewalt-an-polizisten-ein-problem-spitzt-sich-zu


Mattea Meyer (35) und Cédric Wermuth (37) kritisieren die Juso: «Polizei abschaffen? Das ist Humbug»
Die Juso wollen längerfristig die Polizei abschaffen. Die SP-Spitze stellt die Jungspunde nun in den Senkel und macht sich sogar für mehr Polizei stark.
https://www.blick.ch/politik/mattea-meyer-35-und-cedric-wermuth-37-kritisieren-die-juso-polizei-abschaffen-das-ist-humbug-id18335264.html
-> https://video.telebasel.ch/content/4062/4063/204563/index.html (ab 03:40)
-> https://www.baseljetzt.ch/juso-will-die-polizei-ersetzen/19496


+++POLIZEI DE
Polizist schießt auf 14-Jährige: Der Einsatz wirft Fragen auf
Schusswaffengebrauch gegen jugendliche Ladendiebin im Hauptbahnhof lässt an Verhältnismäßigkeit zweifeln
Am Samstag soll eine mutmaßliche Ladendiebin mit einem Messer auf die Polizei losgegangen sein. Diese schoss ihr daraufhin in die Hand. Der Ladendetektiv konnte die Jugendliche zuvor ganz ohne Schusswaffe festhalten.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171139.polizeigewalt-polizist-schiesst-auf-jaehrige-der-einsatz-wirft-fragen-auf.html
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171128.kommentar-polizei-eskaliert.html
-> https://taz.de/Polizeieinsatz-am-Hauptbahnhof/!5913942/



zeit.de 20.02.2023

Polizeigewalt: Die Polizei weiß nicht, wie viele Menschen sie tötet

Jeden Monat sterben Menschen bei Polizeieinsätzen. Doch wie viele es genau sind, können Behörden nicht sagen. In einem Rechtsstaat ist das ein Problem.

Von Manuel Bogner und Frida Thurm

Als die Berliner Polizei an einem Abend im April 2022 in den Ortsteil Niederschöneweide gerufen wird, geht es um Hausfriedensbruch. Eigentlich ein Routineeinsatz. Im Hausflur treffen die Polizisten auf drei Obdachlose, heißt es später in der Polizeimeldung. Die Beamten fordern die Männer auf, zu gehen. Zwei von ihnen verlassen nach Polizeiangaben den Flur, doch dann geht etwas schief: Ein 39-jähriger Betrunkener habe mit einer Glasflasche geworfen und die Polizisten mit Tritten und Schlägen angegriffen. Diese sprühen Pfefferspray und fixieren den Mann, der sich weiter wehrt. Der Mann “litt dann aber plötzlich unter Atemnot und verlor das Bewusstsein”, schreibt die Polizei. Sechs Tage später stirbt er im Krankenhaus.

Jeden Monat gibt es in Deutschland Fälle wie diesen: Menschen sterben während oder nach Polizeieinsätzen. Darunter sind Fälle wie der des 16-jährigen Mouhamed Dramé. Die Dortmunder Polizei erschoss ihn mit einer Maschinenpistole, es gab viele Berichte und eine große öffentliche Debatte. Doch viele Fälle greift höchstens die Lokalpresse auf oder sie erscheinen gar nicht in den Medien, meist dann, wenn keine Schusswaffen im Einsatz waren oder der Tod erst Tage später eintritt, wie im Fall des 39-jährigen Berliners.

Wie viele Menschen insgesamt in Deutschland während oder nach Polizeieinsätzen sterben, weiß niemand. Auch nicht die Polizei selbst. Das zeigt eine Recherche von ZEIT ONLINE.

Weil die Polizei in Deutschland Ländersache ist, hat ZEIT ONLINE bei Landeskriminalämtern und Innenministerien aller Bundesländer nach Todesfällen bei Polizeieinsätzen in den Jahren 2012 bis 2022 gefragt. Das Ergebnis: Nur sieben der 16 Bundesländer konnten die Antwort liefern, teils erst nach monatelanger Recherche. Die übrigen neun Länder teilten mit, dass sie die Frage nur teilweise beantworten können oder gar keine Statistiken darüber erheben.

Doch schon die unvollständigen Zahlen, die ZEIT ONLINE vorliegen, weisen auf ein Problem hin: Allein im Jahr 2022 starben demnach insgesamt mindestens 19 Menschen bei oder nach Polizeieinsätzen: sechs im bevölkerungsreichsten Bundesland, Nordrhein-Westfalen, je vier in Bayern und Hessen. Auch im deutlich kleineren Thüringen starben mindestens zwei Menschen nach Polizeieinsätzen, in Sachsen-Anhalt, Berlin und in Rheinland-Pfalz je einer. Aus den anderen Bundesländern fehlen vollständige Zahlen. In Wahrheit dürften es also deutlich mehr Tote sein.

Nach jedem Todesfall wird standardmäßig eine Ermittlung eingeleitet

Deutsche Behörden erfassen die jährliche Apfelernte, zählen Verkehrsunfälle und kennen den Bildungsstand der Bürgerinnen und Bürger. Doch wie viele Menschen bei Polizeieinsätzen sterben, ist ihnen nicht bekannt. Die Polizei darf als staatliches Organ körperliche Gewalt ausüben. Im Gegenzug müsste sie sich eine besonders genaue Kontrolle gefallen lassen. Wie kann es sein, dass ausgerechnet hier eine Statistik fehlt?

In einem Rechtsstaat sei das ein Problem, sagt Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt: “Es gehört zu den Basics des Rechtsstaats, dass das Handeln der Polizei kontrolliert werden muss”, sagt er. Gewalt dürfe bei der Polizei nur als letztes Mittel und so wenig wie erforderlich zum Einsatz kommen. “Solange wir als Gesellschaft aber gar nicht genau wissen, wie häufig, wo und in welcher Form die Polizei Gewalt einsetzt, ist eine solche rechtsstaatliche Kontrolle polizeilichen Handelns nicht hinreichend möglich.”

Zwar wird immer, wenn jemand bei einem Polizeieinsatz stirbt, ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Liegt dann ein Anfangsverdacht vor, dass die Polizei den Tod verursacht hat, wird gegen die beteiligten Polizisten ermittelt. Das bestätigen mehrere Bundesländer und die Innenministerkonferenz. Im Fall des getöteten Berliners wurde gegen zwei Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. ZEIT ONLINE hat alle Bundesländer nach der Zahl dieser Ermittlungsverfahren gefragt, doch sie wird in den meisten Ländern nicht erhoben.

Es sterben mehr Menschen durch Pfefferspray, Schläge oder Taser als durch Schüsse

Die meisten Länder können nur angeben, wie viele Menschen durch Schüsse aus einer Dienstwaffe starben. 2022 waren es nach vorläufigen Zahlen neun. Diese Toten durch Polizeischüsse werden seit 1974 erhoben, damals einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf, dass das wichtig sei.

Doch die Zahlen, die ZEIT ONLINE vorliegen, deuten darauf hin, dass es dringend nötig wäre, auch die anderen Toten systematisch zu erfassen, es könnten deutlich mehr sein als durch Polizeischüsse. Es sind Menschen, die nach dem Einsatz von körperlicher Gewalt, von Pfefferspray oder Taser durch die Polizei oder auch auf ungeklärte Weise sterben. Mindestens zehn waren es 2022, dazu kommt die bisher unbekannte Zahl weiterer Fälle – wie der eines Mannes in Mannheim, der im Sommer 2022 von Polizisten in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte. Sie schlugen und fixierten ihn, laut Polizei wurde er “reanimationspflichtig”. Inzwischen sind die Polizisten angeklagt, die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Mann an seinem Blut erstickte, während die Polizei ihn festhielt. Baden-Württemberg lieferte jedoch auf Anfrage von ZEIT ONLINE gar keine Zahlen, er ist also nicht einer der 19 Toten.

Polizei “keine Horde wild gewordener Schläger”

Auch eine umfassende Statistik würde noch nicht die Frage beantworten, ob die Polizei verhältnismäßig gehandelt hat. Polizistinnen und Polizisten kommen in lebensgefährliche Situationen, werden selbst angegriffen oder müssen anderen helfen. “Man sollte an das Handeln der Polizei mit der starken Vermutung der Rechtmäßigkeit herangehen. Man sollte nicht davon ausgehen, dass das eine Horde wild gewordener Schläger sind”, sagt Michael Pawlik, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg. Gerade angesichts der immer wieder aufkommenden Diskussion um Polizeigewalt könnte es also auch im Interesse der Polizei selbst sein, eine transparente Statistik zu liefern.

Doch zu den fehlenden Zahlen gehört auch die andere Seite: Warum fragt niemand in den Ministerien danach? Das Bundesinnenministerium sieht sich nicht in der Verantwortung: “Nach unserer Auffassung sind bundesweite Statistiken zur Arbeit der Polizei grundsätzlich wünschenswert”, sagt eine Sprecherin und verweist dann darauf, dass es Sache der Länder sei, sich in der Innenministerkonferenz auf eine solche Statistik zu einigen.

Doch auch bei der Innenministerkonferenz, dem Zusammenschluss der Innenminister aller Bundesländer, ist das kein Thema: Die Antwort auf die Frage danach, “weshalb (bisher) kein Beschluss zur statistischen Erhebung von nach Polizeieinsätzen/polizeilichen Zwangsmaßnahmen Verstorbenen existiert”, müsse er schuldig bleiben, antwortet Thilo Cablitz, Sprecher der Berliner Innenverwaltung, die derzeit der Konferenz vorsitzt.

llerdings gäbe es wohl durchaus auch ohne einen solchen Beschluss die Möglichkeit, an die Zahlen zu kommen, sagt Cablitz. Es seien sehr wohl Aussagen “zu der Anzahl im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln tödlich Verletzter” möglich. Allerdings nur durch einen großen Aufwand: Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS), die jedes Bundesland jährlich erstellt, müsste dafür durch die Polizei händisch ausgewertet werden. Ein Aufwand, den nicht einmal die Hälfte der Bundesländer bereit war, zu betreiben. Und so werden sie nicht einheitlich erfasst, nicht veröffentlicht, nicht diskutiert.

Den Kriminologen Tobias Singelnstein überrascht das nicht. Die Polizei in Deutschland habe ein besonderes Verhältnis zu Gewalt. “Sie gilt als normaler Teil ihrer beruflichen Tätigkeit, deshalb sieht die Polizei keine Veranlassung, das zu erfassen”, sagt Singelnstein, der die deutschlandweit erste Studie zu Polizeigewalt durchgeführt hat.

Ganz anders sei die Lage etwa in Neuseeland: Dort würde die Polizei jeden Einsatz von körperlicher Gewalt dokumentieren und in einem jährlichen Report veröffentlichen. So lasse sich auch prüfen: In welchen Einsatzsituationen wird welche Gewalt angewendet, wo sterben Menschen, wo müsste in der Polizeiausbildung nachgebessert werden? Und wer sind eigentlich die Opfer?

Ermittlungen eingestellt

Das sind in Deutschland offenbar häufig Menschen marginalisierter Gruppen, das legen zumindest die wenigen bekannten Fälle aus Schleswig-Holstein nahe. Die Landespolizei lieferte biografische Daten zu allen Todesfällen, unter anderem zu diesem: Ein 56-jähriger Mann, arbeitslos und ohne festen Wohnsitz, starb am 12. April 2019 im Krankenhaus, nachdem er bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle in Bad Segeberg “erheblichen Widerstand geleistet” und sich dabei eine Platzwunde am Kopf zugezogen hatte. Der Mann kollabierte noch am Einsatzort und starb später. Von den acht Todesfällen zwischen 2017 und 2019 in dem Bundesland waren allein zwei Menschen obdachlos, einer psychisch krank und einer ausländischer Staatsbürger.

Im Fall des getöteten Berliner Obdachlosen ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Mordkommission des Berliner Landeskriminalamtes wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge gegen Beamte. Die Ermittlungen sollten zeigen, “ob die polizeilichen Maßnahmen ursächlich gewesen sein könnten”. Doch bevor das endgültig geklärt war, stellte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Ermittlungen zwei Monate später ein: Sie hätten ergeben, dass sich die Polizisten in einer Notwehrlage befanden hätten und der Einsatz des Pfeffersprays daher gerechtfertigt gewesen sei.

In der Antwort der Berliner Polizei auf die Anfrage von ZEIT ONLINE taucht dieser Fall nicht auf.
(https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-02/polizeigewalt-tote-einsatz-debatte/komplettansicht)


+++JENISCHE/SINTI/ROMA
Ein neuer Platz für Fahrende
Die Stadt Biel will im Bözingenfeld einen offiziellen Platz für Fahrende öffnen. Umliegende Gemeinden sollen sich finanziell beteiligen. (ab 07:31)
https://web.telebielingue.ch/de/sendungen/info/2023-02-20


+++RASSISMUS
ANTIRA-WOCHENSCHAU: Obdachlos in Griechenland, widersprüchlich in Italien, gedenkend an Hanau
https://antira.org/2023/02/20/%ef%bf%bcobdachlos-in-griechenland-widerspruechlich-in-italien-gedenkend-an-hanau/


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Auftritt bei Sicherheitskonferenz irritiert Deutsche: Freiheitstrychler protestieren in München – für Putin
Während der Sicherheitskonferenz in München tauchten die Freiheitstrychler auf. Sie brachten ihre Schellen mit, um sich für Putin starkzumachen, und forderten ein Ende des Ukraine-Kriegs – zugunsten Russlands.
https://www.blick.ch/schweiz/auftritt-bei-sicherheitskonferenz-irritiert-deutsche-freiheitstrychler-protestieren-in-muenchen-fuer-putin-id18333483.html
-> https://www.nau.ch/news/europa/ukraine-krieg-trychler-demonstrieren-in-munchen-fur-putin-66426834


+++ANTI-WOKE-POPULISMUS
SVP Birmenstorf greift zum Genderstern – «Wir haben andere Probleme»
Die Schweizer SVP-Spitze will den Kampf gegen die Woke-Ideologie ins Parteiprogramm aufnehmen. Die SVP Birmenstorf dagegen verwendet den Genderstern für einen Abstimmungsflyer – und niemand stört’s.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/reizthema-svp-birmenstorf-greift-zum-genderstern-wir-haben-andere-probleme-ld.2418599


+++HISTORY
«Man muss sich halt genau überlegen, wen man auf einen Sockel stellt»
Der Baselbieter Landrat ist sich einig: Es ist wichtig, die kolonialistische Vergangenheit des Kantons zu erforschen. Aber warum eigentlich? Historikerin Rachel Huber gibt Antwort.
https://www.baseljetzt.ch/man-muss-sich-halt-genau-ueberlegen-wen-man-auf-einen-sockel-stellt/19443