Medienspiegel 5. Februar 2023

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+++ZÜRICH
nzz.ch 05.02.2023

Zu wenig Zeit zum Spazieren, zu wenig Zeit fürs Internet: Straffälliger Angolaner kritisiert Zustände in Ausschaffungshaft – das Gericht gibt ihm recht

Die Zürcher Justizdirektion hat auf die Kritik reagiert. Gratis seien die Anpassungen der Haft aber nicht zu haben.

Jan Hudec

Der Mann, um den es hier geht, taugt vielleicht schlecht für eine Opferrolle – und doch ist ihm Unrecht widerfahren. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht, das sich kürzlich mit einer Beschwerde eines Angolaners befasste, der in Zürich in Ausschaffungshaft sitzt.

Dass der Mann ausgeschafft werden soll, daran gibt es rechtlich keine Zweifel. Auch nicht daran, dass er deswegen inhaftiert ist. Der Angolaner befindet sich zwar seit bald 22 Jahren in der Schweiz, er hat hier aber weder Asyl erhalten, noch scheint er sich sonderlich bemüht zu haben, die Gesetze des Landes zu respektieren. Er wurde gleich mehrfach und in unterschiedlichen Bereichen straffällig und weigert sich seit Jahren, die Schweiz zu verlassen, obwohl er dazu eigentlich verpflichtet wäre.

Status des vorläufig Aufgenommenen entzogen

Der Angolaner hatte im Dezember 2001 in der Schweiz um Asyl ersucht. Fünf Monate später wies das damalige Bundesamt für Flüchtlinge sein Gesuch jedoch ab. Die Behörden verzichteten aber aus Gründen der Unzumutbarkeit darauf, die Wegweisung zu vollziehen. Wie die Unzumutbarkeit damals begründet wurde, erschliesst sich aus den Akten des Verwaltungsgerichts nicht. In Angola tobte allerdings bis im Frühling 2002 ein blutiger Bürgerkrieg. Der Angolaner erhielt in der Schweiz jedenfalls den Status eines vorläufig Aufgenommenen.

Dieser wurde ihm im Juni 2016 vom Staatssekretariat für Migration entzogen, weil der Mann straffällig geworden war. Die Behörden forderten ihn deshalb auf, die Schweiz zu verlassen. Doch er weigerte sich und hält sich bald sieben Jahre später immer noch im Land auf. Abgesehen von seinem unrechtmässigen Aufenthalt beging der Angolaner eine ganze Reihe von Delikten, darunter: mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch.

Vor einem Jahr verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich unter anderem wegen einfacher Körperverletzung und der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 200 Tagen. Auf das Ende der Haftstrafe hin ordnete das Zürcher Migrationsamt seine Ausschaffungshaft an. Und so wurde er nach dem Absitzen seiner Freiheitsstrafe ins Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft übergeführt – in jenen grauen Betonklotz mit türkisfarbenen Gitterstäben vor den Fenstern, der sich in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Zürich befindet.

Seine Ausschaffungshaft wurde in der Zwischenzeit mehrfach verlängert, wogegen sich der Angolaner erfolglos wehrte. Mehr Erfolg hatte er hingegen mit seiner Kritik an den Haftbedingungen, wie das nun publizierte Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt. Da die Ausschaffungshaft rein administrativen Charakter habe, müsse das Vollzugsregime «freier als in der Untersuchungshaft oder im Strafvollzug sein», schreibt das Gericht.

Mindestens 3 Stunden pro Tag nach draussen

Konkret beanstandete der Angolaner, er werde zu lange in der Zelle eingeschlossen – insbesondere an den Wochenenden. Er habe zudem nicht genügend Zeit, im Freien spazieren zu gehen, die Besuchszeiten seien zu restriktiv geregelt, und das Internet könne zu selten genutzt werden. Das sieht auch das Gericht so.

Mittwochs sowie an den Wochenenden sind die Häftlinge zwischen 17 und knapp 19 Stunden in ihren Zellen eingesperrt. Zu lange, wie das Verwaltungsgericht findet. Allgemein gehe das Bundesgericht davon aus, dass der Zelleneinschluss auf ein Minimum zu reduzieren sei und wenn immer möglich nur in der Nacht erfolgen soll. Auch das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hatte in einem Bericht von 2021 empfohlen, die Zellentüren täglich für mindestens neun Stunden zu öffnen.

Der Kanton hatte damals argumentiert, dass dies aufgrund von personellen Ressourcen nicht möglich sei. Dies lässt das Verwaltungsgericht allerdings nicht gelten. «Der Zelleneinschluss mittwochs und am Wochenende ist übermässig. Die Zellentüren sind täglich für 9 Stunden offenzuhalten», heisst es im Urteil unmissverständlich.

Den Häftlingen müsste zudem die Möglichkeit gegeben werden, mindestens 3 Stunden pro Tag im Freien zu spazieren. Gerade an den Wochenenden können die Inhaftierten aber nur halb so lange nach draussen. Aus Sicht des Gerichts braucht es auch zusätzliche Besuchstermine, weil die derzeit geltenden Besuchszeiten das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzten. Heute können Besucher wochentags nur zwischen 13 Uhr 45 und 16 Uhr 15 empfangen werden. Der Angolaner hatte moniert, seine berufstätigen Angehörigen könnten ihn zu diesen Zeiten nicht besuchen.

Und schliesslich urteilt das Verwaltungsgericht, den Inhaftierten müsse ermöglicht werden, das Internet mehr zu nutzen. Heute dürfen sie dies nur einmal pro Woche während 50 Minuten tun. Dies verletzte die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Kanton hat Auflagen umgesetzt

Das Gericht hat den Kanton Zürich angewiesen, das Haftregime umgehend anzupassen, wovon freilich nicht nur der Angolaner, sondern auch seine Mithäftlinge profitieren würden.

Und der Kanton hat bereits gehandelt. Wie die Justizdirektion auf Anfrage schreibt, sind die Auflagen bereits umgesetzt worden. Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung habe schon in der Vergangenheit intensiv daran gearbeitet, die Ausschaffungshaft umzugestalten. «Betroffene Personen sollten zwar festgehalten werden, dabei aber möglichst wenig eingeschränkt sein.»

Gratis sind die Neuerungen allerdings nicht zu haben, weil es mehr Personal brauche. Übergangsweise könne man den Mehrbedarf zwar dank der Bereitschaft der Mitarbeitenden zu Mehrarbeit und der Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdienstleistern abdecken. «Für eine dauerhafte Umsetzung der Auflagen ist jedoch mehr festangestelltes Personal notwendig.» Die Justizdirektion werde dem Regierungsrat zeitnah entsprechende Anträge stellen, heisst es vom Kanton.
(https://www.nzz.ch/zuerich/ausschaffung-haeftling-kritisiert-kanton-zuerich-und-bekommt-recht-ld.1724654)


+++SCHWEIZ
NZZ am Sonntag 05.02.2023

Asyl-Sonderstab diskutiert über Flüchtlingszelte

Der Bund sucht intensiv nach neuen Unterkünften für die vielen Flüchtlinge. Auch Zelte sind ein Thema.

Simon Marti, Ladina Triaca

Es war am Montag vor zwei Wochen. Um 11 Uhr vormittags traf sich eine Untergruppe des Sonderstabs Asyl zu einer Sitzung. Das Thema: die Unterbringung der Flüchtlinge. Seit Monaten schlafen Menschen in Zivilschutzanlagen, Mehrzweckhallen oder Kasernen der Armee, weil es sonst zu wenig Platz hat.

In der Sitzung erklärte David Keller vom Staatssekretariat für Migration (SEM) der Arbeitsgruppe, in der auch das Verteidigungsdepartement vertreten ist, dass der Bund die Unterkünfte der Armee «unbedingt auch in den nächsten Monaten» benötige. Das geht aus dem Sitzungsprotokoll hervor, das dieser Zeitung vorliegt.

Zudem stellte Keller alternative Unterkünfte zur Diskussion – zum Beispiel Turnhallen oder Zelte. So fragte er in die Runde: «Wie ist die Haltung zu Überlegungen betreffend Zelte?» Und noch konkreter: «Stehen hierfür Gelände zur Verfügung?»

Es wäre nicht das erste Mal, dass in der Schweiz Flüchtlinge in Zelten untergebracht werden. In der Flüchtlingskrise 2015 rief der Aargau die Armee zu Hilfe, die in mehreren Gemeinden Militärzelte aufbaute. Diese boten Platz für je 10 bis 14 Flüchtlinge. Daneben standen Container mit Toiletten, Duschen und Küchen.

Auch heute ist die Lage angespannt. Der Bund rechnet bis im Frühling mit 2500 Asylgesuchen pro Monat – die ukrainischen Flüchtlinge noch nicht mit eingerechnet. In seinen Strukturen hat der Bund noch 3000 Betten frei, die Kantone und Gemeinden rund 7000. Verschärfend kommt hinzu, dass Italien keine Flüchtlinge aus der Schweiz zurücknimmt.

Seit den Festtagen foutiert sich Rom um den Dublin-Vertrag, der die Rückübernahmen regelt. Wie das SEM auf Anfrage bestätigt, hält Italien immer noch an dieser Praxis fest. Müssen also bald Zelte aufgestellt werden?

Die SVP-Nationalrätin Martina Bircher hält das für «absolut realistisch». Sie warnte schon im Oktober vor Zeltstädten in der Schweiz. Vorsichtiger ist der FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt. Er begrüsst es, dass der Bund sämtliche Unterbringungsmöglichkeiten prüft. Aber: «Für jene Menschen, die in den Zelten wohnen müssen, ist das langfristig keine Lösung.»

Dezidierter ist die Einschätzung der SP. «Asylsuchende in Zelten unterzubringen, ist für mich ein absolutes No-Go und unbedingt zu verhindern», sagt Nationalrätin Samira Marti. Noch seien auf Bundesebene genügend Plätze vorhanden. Die Situation sei zu bewältigen, ohne dass dieses Notfallszenario eintrete.

Der Bund hadert noch mit den Zelten. Am Freitagmorgen bestätigt ein Sprecher des SEM gegenüber dieser Zeitung, dass Zelte ein Thema seien. Per Mail schreibt er, es würden «Ideen für alternative Unterkünfte wie Zelte geprüft». Knapp sieben Stunden später folgt die Kehrtwende: Zelte kommen nun doch nicht mehr infrage. «Wir hatten gerade noch eine interne Sitzung», schreibt der Sprecher. «Zelte sind bis auf Weiteres kein Thema.» Andere Optionen hätten Priorität.

Dass die Unterbringung von Asylsuchenden beim Bund für Nervosität sorgt, überrascht nicht. Das zuständige Justizdepartement steht seit Anfang Jahr neu unter der Führung der SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Die SVP wird im Wahljahr jede Gelegenheit nutzen, das Asylwesen zu kritisieren.

Dabei plädiert auch die Direktorin der Flüchtlingshilfe, Miriam Behrens, dafür, rechtzeitig vorzusorgen. Für sie ist klar, dass die Unterbringung von Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen oder in Zelten zeitlich befristet sein muss und nur dann erfolgen darf, wenn alle anderen Ressourcen ausgeschöpft sind.

Aber Behrens findet es richtig, dass die Behörden alle Szenarien gut prüfen. Ab Frühling rechnet der Bund mit einem Anstieg der Asylzahlen. Sollten in den wärmeren Monaten Zelte nötig werden, könne man sich nicht lange vorbereiten. «Dann bleibt den Verantwortlichen nur sehr wenig Zeit, bis diese Plätze bereitstehen müssen.»
(https://magazin.nzz.ch/nzz-am-sonntag/schweiz/asyl-sonderstab-diskutiert-ueber-fluechtlingszelte-ld.1724620)


+++MITTELMEER
Mittelmeer: Mindestens zwei Tote bei Bootsunglück mit Migranten in der Ägäis
Sie wollten es nach Europa schaffen, ihr Schlauchboot sank vor Griechenland. 40 Menschen sollen an Bord gewesen sein, 33 konnte die Küstenwache retten.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-02/mittelmeer-bootsunglueck-migranten-aegaeis-griechenland


+++GASSE
Methadonmangel behoben? St.Galler Unternehmen soll Herstellung übernehmen
Nach Entzug der Betriebsbewilligung des Aargauer Methadonherstellers Amino AG soll nun eine St.Galler Firma übernehmen, damit der Engpass des Medikaments behoben werden kann. Sobald das benötigte Material zur Herstellung eintreffe, könne die Produktion starten, bestätigt die Firma Streuli.
https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/methadonmangel-behoben-st-galler-unternehmen-soll-herstellung-uebernehmen-149991053
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/drohende-knappheit-engpass-behoben-loesung-beim-methadonmangel



Basler Zeitung 05.02.2023

Missverständlicher Pressebericht: Landet Stoff der Basler Drogenabgabe auf dem Schwarzmarkt?

Eine Zeitung beleuchtet die Probleme im Basler Erlenmattquartier und führt diese auf die nahe «Drogenabgabestelle» zurück. Dabei existiert eine solche dort gar nicht.

Simon Bordier

Eine gebrauchte Spritze auf öffentlichem Grund, ein schlafender Junkie im Hauseingang: Solche Entdeckungen macht kaum jemand gerne, sie lassen sich in einer grösseren Stadt jedoch nicht komplett ausschliessen.

Gemäss «Blick» ist die Kleinbasler Wohnüberbauung Erlenmatt-West besonders leidgeprüft. «Eines Morgens ging ich in den Keller und fand am Boden eine Spritze und eine Nadel», wird ein Quartierbewohner zitiert. Auch andere Leute beklagen sich über das Verhalten von Drogensüchtigen.
-> https://www.blick.ch/schweiz/basel/obdachlose-und-drogenspritze-im-keller-erlenmatt-bewohner-in-basel-sind-veraengstigt-in-die-waschkueche-gehe-ich-nur-noch-mit-dem-pfefferspray-id18270465.html

Die Ursache für die «Verwahrlosung» ist für die Zeitung «weitgehend klar», wie sie in einem zweiten Bericht schreibt: «Wenige Gehminuten von Erlenmatt-West entfernt befindet sich das Gassenzimmer am Riehenring. Dort können Heroinsüchtige in geschütztem Rahmen ihre Drogen konsumieren.»

Was «Deppen» so machen

Doch damit nicht genug: Beim Lesen der Reportage kann man den Eindruck gewinnen, dass Substanzen aus staatlich regulierten Heroin-Programmen auf dem Schwarzmarkt landen. So wird unter dem Zwischentitel «Drogenabgabestelle ganz in der Nähe» ein Drogensüchtiger zitiert. Dieser sagt, «ein paar ‹Deppen› würden den Grenzgängern den Stoff rausbringen».

Unklar bleibt in dem Kontext, ob mit «Stoff» klassische Drogen oder aber Mittel aus der Drogenabgabe gemeint sind. Letzteres wäre bedenklich. Denn damit würde der Staat indirekt den Schwarzhandel befeuern.

Allein: Die von «Blick» beschriebene «Drogenabgabestelle» ist keine. «Die Kontakt- und Anlaufstellen (K+A) sind keine Abgabestellen», betont Horst Bühlmann, der die Einrichtung der Suchthilfe Region Basel leitet. Insofern könne auch nichts weiterverkauft werden. (Lesen Sie hier den Bericht zum Gassenzimmer am Riehenring: «Sauber, aber nicht einladend».)
-> https://www.bazonline.ch/sauber-aber-nicht-einladend-168838927202

Die Substanzen, welche in der K+A konsumiert werden, müssten von den Besucherinnen und Besuchern selbst mitgebracht werden. Bei den konsumierten Substanzen handelt es sich laut Bühlmann vor allem um Kokain, aber auch um Heroin und einen «kleineren Anteil von diversen Medikamenten».

Beim Basler Gesundheitsdepartement (GD), das die kantonale Drogenpolitik umsetzt, zeigt man sich von der jüngsten Berichterstattung überrascht: «Im fraglichen ‹Blick›-Artikel kann tatsächlich der Eindruck entstehen, dass die Kontakt- und Anlaufstellen Abgabestelle seien», so Mediensprecherin Anne Tschudin. «Wir halten fest, dass dies nicht der Fall ist.»

«Blick» hat inzwischen ein Korrigendum im Onlinebericht publiziert. Die Passage mit dem missverständlichen Zwischentitel steht aber – Stand Freitagnachmittag – unverändert.

So läuft die Drogenabgabe

Pharmazeutisch hergestelltes Heroin, sogenanntes Diacetylmorphin oder Diaphin, wird in Basel an den Universitären Psychiatrischen Kliniken abgegeben. Dort gibt es das Janus-Zentrum, das auf die heroingestützte Behandlung spezialisiert ist. Knapp 160 Suchterkrankte zählte das Zentrum im Jahr 2021.

Ein Grossteil der Patientinnen und Patienten nehme Diaphin vor Ort intravenös oder in schluckbarer Form ein, erklärt GD-Sprecherin Tschudin. Man könne auch Tabletten mitgeben, was aber gemäss Gesetz nur bei «gesundheitlich sehr stabilen Patientinnen und Patienten» möglich sei, «von denen auch nicht bekannt ist, dass diese in einem K+A verkehren».

Andere Medikamente zur Behandlung der Opioidabhängigkeit – Methadon oder langwirksames Morphin – könnten unter weniger strikten Bedingungen mitgegeben werden. Diese seien für eine Einnahme zu Hause verordnet.

In den K+A werde auf dem Schwarzmarkt erworbenes Kokain oder auch Heroin in Pulver- oder kristalliner Form konsumiert, so Tschudin. Dieses sei meist mit Streckmitteln verunreinigt. Dabei wirkten die Kontakt- und Anlaufstellen durchaus als «Anziehungspunkt auch für Auswärtige».

Zugang zu den geschützten Räumlichkeiten hätten nämlich nur Personen mit einer Niederlassungsbescheinigung in der Schweiz. Andere, die draussen bleiben müssten, erhofften sich eine Weitergabe der illegal erworbenen Substanzen.

Man führe im Umfeld der K+A regelmässig Kontrollen durch, versichert ein Sprecher der Basler Polizei auf Anfrage. Dabei werde Handel und Konsum «entsprechend geahndet». «Rund um die K+A der Stadt Basel ist ausserdem die Sicherheitsfirma Pantex während der Öffnungszeiten anwesend und greift bei Handel und Konsum ein», so GD-Sprecherin Tschudin.

Weiter seien sogenannte Mittler im öffentlichen Raum regelmässig im Umfeld der K+A tätig, «um die Konsumierenden auf ihr Konsumverhalten anzusprechen und an geeignete Beratungsstellen zu triagieren». (Lesen Sie hier: «K+A Dreispitz wird hinterfragt».)

«Sprützewäspi» unterwegs

«Blick» lässt nicht nur Bewohner des Erlenmattquartiers zu Wort kommen, sondern auch verschiedene Basler Behördenstellen. Diese widersprechen dem Eindruck der «Verwahrlosung»: Die Polizei erhält demnach nicht mehr Meldungen aus dem Erlenmattgebiet als aus anderen Quartieren; die Stadtreinigung findet nicht mehr Schmutz vor als im übrigen Kleinbasel; und laut Gesundheitsdepartement gibt es dort keine Häufung von Spritzenfunden.

In Basel ist das sogenannte Sprützewäspi unterwegs, um herumliegendes Spritzenmaterial zu entsorgen. Das Angebot der Suchthilfe Region Basel kann man via Hotline (0800 88 21 52) in Anspruch nehmen.
(https://www.bazonline.ch/landet-stoff-der-basler-drogenabgabe-auf-dem-schwarzmarkt-301195287038)


++++DEMO/AKTION/REPRESSION
#oisiStadt
Wem gehört die Steibi und der Stadtpark? Wem gehört das Bänkli, auf dem du mit deinen Freund:innen am Feierabend hängst?
https://barrikade.info/article/5596


+++SPORT
«Rücksichtslos und inakzeptabel» – Servette FC kritisiert Polizei scharf
Beim Spiel des FC St. Gallen gegen Servette FC war der Gästesektor beinahe leer. Die Fans aus Genf wurden wegen Ausschreitungen im Oktober von der Polizei durchleuchtet.
https://www.20min.ch/story/ruecksichtslos-und-inakzeptabel-servette-fc-kritisiert-polizei-scharf-202894877330
-> https://www.tagblatt.ch/sport/fcstgallen/polizeieinsatz-polizei-kontrolliert-mit-grossaufgebot-servette-fans-neun-mutmassliche-straftaeter-vom-vergangenen-oktober-identifiziert-ld.2410936


+++JUSTIZ
NZZ am Sonntag 05.02.2023

So schnell kann der Staat Ihre private Mailbox knacken

Das Vorgehen im Fall Berset ist Alltag: Staatsanwälte können leicht auf private E-Mails zugreifen. Nun reagiert die Politik – und die Swisscom will ihre Kunden besser schützen.

Georg Humbel und Alain Zucker

Die Schweiz ist ein diskretes Land, das Bankgeheimnis ein nationaler Mythos: Der Schutz der Privatsphäre, er wird hierzulande hochgehalten. Dabei geht gern vergessen, dass die Schweiz in Sachen Datenschutz- und Sicherheit längst nicht führend ist. Im digitalen Bereich hinkt die Eidgenossenschaft anderen Staaten hinterher. Die Strafverfolger haben mehr Macht, als die Mehrheit der Bevölkerung erahnen dürfte.

Das zeigt sich bei privaten E-Mail-Kontos: Grundsätzlich können die Strafverfolger auf alle E-Mails in der Schweiz zugreifen. Ein Staatsanwalt braucht dafür keine richterliche Genehmigung. Sobald ein Strafverfahren läuft, kann er die Daten einfach beim Provider bestellen. Betroffene Bürgerinnen oder Bürger können sich erst im Nachhinein wehren. Doch dann sind die Daten schon bei den Behörden.

Der ehemalige Bundesrichter und Rechtsanwalt Niklaus Oberholzer übt deutliche Kritik. «Für mich ergibt es keinen Sinn, dass die Justiz ohne richterliche Genehmigung auf E-Mails zugreifen kann», sagt Oberholzer. Im Vergleich dazu seien die Hürden bei der Telefonüberwachung sehr viel höher. Dort braucht es praktisch für alles eine richterliche Genehmigung. Bei den E-Mails hingegen fehlt eine solche Kontrolle.

«Dass die Staatsanwälte E-Mails ohne Bewilligung durch ein Gericht lesen können, lässt sich aus meiner Sicht nicht begründen. Da stimmt etwas Grundsätzliches nicht», sagt er.

Die grosse Macht der Ermittler

Das kann fatale Folgen haben, wie die laufende Affäre um Bundesrat Alain Berset zeigt. Der Sonderermittler Peter Marti verdächtigte dessen Pressesprecher Peter Lauener, Indiskretionen begangen zu haben. Deshalb verlangte Marti beim Bund und bei der Swisscom Laueners E-Mails.

Wie die «WoZ» und die TA-Media-Zeitungen berichteten, haben beide Stellen mehr geliefert, als der Ermittler bestellt hatte. Statt den E-Mail-Verkehr einiger Wochen erhielt Marti zwei riesige Datensammlungen. Swisscom übergab sogar den gesamten E-Mail-Verkehr, der mehrere Jahre zurückreicht.

«Die Macht der Staatsanwälte ist riesig», sagt der Strafverteidiger und Datenschutzexperte Viktor Györffy. Der Blick in die Mailbox sei ein grosser Eingriff. «In einer Mailbox spiegelt sich das halbe Leben. Auch Dinge aus dem Intimbereich.»

Doch der Rechtsschutz sei schwach ausgebaut und greife erst rückwirkend: Der Beschuldigte kann zwar nachträglich die sogenannte Siegelung verlangen. Versiegeltes Material bleibt für die Auswertung gesperrt. Ein Zwangsmassnahmengericht muss dann prüfen, ob der Staatsanwalt die Daten verwerten darf. Erst nach der Entsiegelung können die Ermittler das Material durchsuchen.

Doch es kommt häufig vor, dass der Beschuldigte nicht rechtzeitig informiert wird. Genau das ist im Fall von Peter Lauener passiert. Obwohl Sonderermittler Marti eine viel zu grosse Datenmenge erhalten hatte, begann er damit zu arbeiten. Wie mehrere Zeitungen übereinstimmend berichten, wusste Lauener monatelang nichts davon – und konnte sich entsprechend gar nicht wehren und die Siegelung beantragen.

«Im Fall Lauener regen sich alle auf und sind empört», sagt der Strafverteidiger Konrad Jeker. Was da geschehen sei, ist für ihn nicht aussergewöhnlich. Aus seiner Sicht ist es schon fast die Regel, dass Betroffene lange nicht informiert würden. Damit werde das Rechtsmittel der Siegelung ad absurdum geführt, so Jeker. Sehr häufig bringe sie nichts mehr, weil die Staatsanwälte das Material bereits gesichtet haben.

Auch die Telekom-Firmen könnten solche stossenden Fälle verhindern helfen. Sie dürfen als Inhaber eines E-Mail-Kontos ebenfalls die Siegelung verlangen. Finanzinstitute machen dies insbesondere bei High-Profile-Fällen. Wenn die Justiz die Daten verlangt, dann stellt die Bank einen Siegelungsantrag. Die meisten E-Mail-Anbieter verzichten darauf und geben die E-Mails an die Behörden heraus, ohne sich zu wehren.

Das soll sich jetzt zumindest bei der Swisscom ändern. Wie Recherchen der «NZZ am Sonntag» zeigen, will der grösste inländische E-Mail-Anbieter seine Praxis anpassen. «Wir werden in Zukunft die Siegelung auch von uns aus prüfen», bestätigt Sepp Huber. Es gehe darum, die Rechte der Kunden besser zu schützen, so der Sprecher der Swisscom.

Wie viele Kundinnen und Kunden betroffen sind, will der Telekom-Anbieter allerdings nicht verraten. In der Branche spricht man von weniger als einem Dutzend Fällen pro Jahr. Transparenter sind da ausländische Anbieter: Der grosse deutsche Anbieter GMX etwa schreibt in seinem Transparenzbericht, im Jahr 2022 über 900 Mailboxen an Behörden übergeben zu haben.

Parlament schliesst eine Lücke

Die Politik hat das Problem erkannt und versucht es zu lösen. Das Parlament hat erst kürzlich die Strafprozessordnung umfassend revidiert und auch das Siegelungsverfahren neu geregelt. FDP-Nationalrätin Christa Markwalder ist selbst Juristin und hat sich des Themas angenommen.

«Es ist wichtig, dass die Staatsanwälte Beweise erheben können, und dafür müssen sie unter Umständen auf Mailboxen zugreifen können», so die Präsidentin der nationalrätlichen Rechtskommission. Es sei im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, dass die Strafverfolgung funktioniere. Gleichzeitig müssten aber auch die Rechte der Beschuldigten gesichert sein.

Die wichtigste Änderung für Beschuldigte ist: Sobald Staatsanwälte von einer Bank oder einem Provider Kundendaten erhalten, müssen sie die betroffene Person aktiv auf das Siegelungsrecht hinweisen. Die Strafprozessordnung schreibt das neu explizit vor. Den Antrag gestellt hat Rechtsprofessor und SP-Ständerat Daniel Jositsch. «Das Ziel war, sicherzustellen, dass jeder Betroffene und insbesondere jeder Beschuldigte rechtzeitig eine Siegelung erwirken kann», so Jositsch. Der Bundesrat wird die revidierte Strafprozessordnung voraussichtlich auf Anfang 2024 in Kraft setzen.

Dass ein Staatsanwalt monatelang E-Mails durchsucht, ohne den Beschuldigten zu informieren, sollte neu also nicht mehr möglich sein. Strafverteidigern wie Györffy, Jeker und Oberholzer geht das aber zu wenig weit. Aus ihrer Sicht müsste es bereits vor der Datenlieferung eine Kontrolle geben. Jeker könnte sich auch eine technische Lösung vorstellen. So übergeben die Banken teilweise Daten passwortgesichert. Erst wenn das Siegelungsverfahren vorbei ist, können die Ermittler die Files öffnen. Es wäre eine rechtsstaatlich saubere Lösung.

Wem das alles zu unsicher ist und wer seine Mailbox vor dem Zugriff des Staates schützen will, für den hat die digitale Gesellschaft Schweiz eine einfache Empfehlung. Am sicherten sei es, die E-Mails auf einem ausländischen Server zu lagern, sagt ihr Sprecher. Denn im Ausland sind die Regelungen häufig strenger, und die Schweizer Staatsanwälte können nur via aufwendiges Rechtshilfeverfahren auf die Daten zugreifen.
(https://magazin.nzz.ch/nzz-am-sonntag/schweiz/so-schnell-kann-der-staat-ihre-private-mailbox-knacken-ld.1724618)



NZZ am Sonntag 05.02.2023

Spezialist für Strafrecht: «Wenn das so ist, läuft etwas schief»

Niklaus Oberholzer, ehemaliger Richter am Bundesgericht, findet, dass E-Mails nicht wie Briefe behandeln werden sollten.

Interview: Alain Zucker

Herr Oberholzer, bei der Untersuchung gegen Bundesrat Bersets ehemaligen Mitarbeiter Peter Lauener griff der Ermittler auf dessen E-Mails ohne richterliche Genehmigung zu und ohne ihn zu informieren. Kann uns das allen passieren?

Niklaus Oberholzer: Ich hoffe nicht, aber ja, das Problem geht über die Dimension Lauener hinaus.

Halten Sie das Vorgehen des Sonderermittlers für normal?

Dass er E-Mails ohne richterliche Genehmigung lesen konnte, die zehn Jahre zurückreichen, hätte ich nicht für möglich gehalten. Aber das Grundproblem ist: Wieso wird der Zugriff auf E-Mails anders gehandhabt als der Umgang mit der Telefonüberwachung oder mit reinen Kontaktdaten, also wer wann, wo und mit wem kommuniziert hat? In letzteren Fällen hätte er eine richterliche Bewilligung benötigt. Ausserdem dürfen Kontaktdaten maximal sechs Monate aufbewahrt werden.

Wieso unterscheidet man zwischen Telefon und E-Mail?

Das Bundesgericht fällte einst die Grundsatzentscheidung, dass das Fernmeldegeheimnis nur den Kommunikationsvorgang schützt, nicht die Korrespondenz oder die Aufbewahrung der Kommunikation. Zum Teil ist das verständlich: Wenn Sie einen Brief bekommen, darf ihn der Pöstler nicht öffnen, aber liegt er bei Ihnen zu Hause herum, kann er bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden. Sobald der Empfänger die Herrschaft über ein Kommunikationsprodukt hat, gilt es als schriftliches Dokument wie andere auch. Deshalb werden E-Mails anders behandelt als ein Telefongespräch.

Bei der Hausdurchsuchung ist man aber dabei und kann gleich verlangen, dass ein Richter über die Auswertung entscheidet.

Ja, nach der Hausdurchsuchung, für die es übrigens auch keinen richterlichen Beschluss braucht, kann man gleich die Versiegelung verlangen.

Nach unseren Recherchen ist es kein Einzelfall, dass Betroffene nicht informiert werden, wenn ihre E-Mails angefordert werden.

Wenn das so ist, läuft etwas schief. Die Strafprozessordnung sieht grundsätzlich vor, dass man sich äussern und zum Beispiel eine Versiegelung verlangen kann, bevor das Material untersucht wird. Die meisten sogenannten Editionsverfügungen richten sich an Banken, mit der Aufforderung, Kontounterlagen zu übergeben. Bei Verdunklungsgefahr kann die Staatsanwaltschaft ihnen sogar verbieten, den Kunden zu informieren. Im Fall der E-Mails ist das aber praktisch nie sinnvoll, da man die Dokumente ja schon sichergestellt hat.

Die revidierte Strafprozessordnung soll Staatsanwälte nun ausdrücklich dazu verpflichten, die Betroffenen sofort zu informieren. Löst dies das Problem?

Es verdeutlicht einfach, was vorher schon im Gesamtsystem angelegt war: Soll der Betroffene seine Rechte wirklich wahrnehmen können, muss er informiert werden. Und der Staatsanwalt darf bis zum Ablauf der dreitägigen Siegelungsfrist nicht in die Akten hineinschauen.

Was wäre zu tun?

Die Revision der Strafprozessordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir sollten E-Mails nicht wie Briefe behandeln, sondern die Schutzmechanismen des Telefons auf die neuen Kommunikationsformen übertragen. Weil bei E-Mails die Speicherung so einfach ist, haben wir eine Konstellation, wie wenn die Post jeden Brief, den sie transportiert, fotokopieren würde. Das gäbe ja auch einen Riesenaufschrei.

Soll die Justiz eine richterliche Genehmigung benötigen müssen, um E-Mails einzusehen?

Ja, das wäre eine Variante. Sehen Sie, mir geht es um den Schutz des Bürgers. Bei der Telefonüberwachung existiert das Bewusstsein, dass wir die verfassungsrechtlichen Rechte garantieren und dennoch eine effiziente Strafverfolgung ermöglichen. Ich sehe keinen Grund für die Ungleichbehandlung zwischen elektronisch gesprochenen und geschriebenen Worten.
(https://magazin.nzz.ch/nzz-am-sonntag/schweiz/spezialist-fuer-strafrecht-wenn-das-so-ist-laeuft-etwas-schief-ld.1724619)


+++FRAUEN&QUEER
Basel will LGBTQI einbinden – Neues Gleichstellungsgesetz sorgt für Zwist unter Feministinnen
Frauenrechtlerinnen befürchten, mit dem neuen Gesetz gehe die Gleichstellung der Frau vergessen. Doch: Stimmt das?
https://www.srf.ch/news/schweiz/basel-will-lgbtqi-einbinden-neues-gleichstellungsgesetz-sorgt-fuer-zwist-unter-feministinnen


+++RECHTSPOPULISMUS
Die SVP will den Aufenthaltsstatus in Polizeimeldungen nennen
Die SVP hat an der Gemeinderatssitzung zehn Vorstösse als «umfassendes Sicherheitspaket» gegen die «ansteigende Kriminalität» eingereicht.
https://www.20min.ch/story/die-svp-will-den-aufenthaltsstatus-in-polizeimeldungen-nennen-688283704531


Begriff «Queer» stört JSVP
Knatsch um die Listengestaltung für die Nationalratswahlen. Die Junge SVP greift die JUSO Kanton Bern wegen dem Begriff «Queer» an. Sie bezeichnen ihn als sexistisch und inkonsequent. Die JUSO findet die Aussagen blödsinnig.
https://tv.telebaern.tv/telebaern-news/begriff-queer-stoert-jsvp-149996803
-> https://be.juso.ch/aktuelles/medienmitteilungen/wir-stehen-ein-fur-die-99-auch-wahrend-den-nationalratswahlen/
-> https://www.jsvpbern.ch/?p=1729
-> https://twitter.com/NilsFiechter/status/1622344730041360384


+++RECHTSEXTREMISMUS
»Völkische Siedler« in der norddeutschen Heide: Invasion der Ewiggestrigen | SPIEGEL TV
Der Begriff »Völkische Siedler« klingt irgendwie nach Abenteuer und Folklore, in Wahrheit verbirgt sich dahinter aber lupenreiner Rechtsextremismus – verdächtig nah an der reinrassigen Volkslehre der Nazis. Wir haben uns drei rechte Familienclans näher angeschaut. Ein Film von Steffen Vogel.
https://www.youtube.com/watch?v=88bLLvDAAnI


Welle der Solidarität für Gewaltopfer von Neonazis
Seit Dominik Bein vor 20 Jahren von sieben Rechtsextremen verprügelt wurde, ist er schwer beeinträchtigt. Nach der kürzlichen Ausstrahlung einer SRF-Reportage erfährt er derzeit eine grosse Welle der Solidarität. Rund 50’000 Franken sind ihm gespendet worden, viele Menschen nehmen in Briefen Anteil am Schicksal des Thurgauers.
https://www.srf.ch/play/tv/srf-news-videos/video/welle-der-solidaritaet-fuer-gewaltopfer-von-neonazis?urn=urn:srf:video:16c187a7-24de-4fad-a9cf-b9d2bc1d6621&aspectRatio=4_5


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Rückschlag für Daniele Ganser: “Verschwörungsguru”-Vortrag in Dortmund abgesagt
Die Westfalenhallen haben dem umstrittenen Historiker Daniele Ganser abgesagt. Er darf dort Ende März nicht sprechen.
https://www.t-online.de/region/dortmund/id_100123848/dortmund-rueckschlag-fuer-daniele-ganser-westfalenhallen-sagen-vortrag-ab.html
-> https://www.ruhr24.de/dortmund/dortmund-ob-westphal-ausladung-daniele-ganser-unterstuetzung-historiker-schweiz-auftritt-absage-92066827.html


+++HISTORY
Catia Porri (72) musste sich als Kind vor der Fremdenpolizei verstecken
«Die Schweiz muss sich endlich für dieses Unrecht entschuldigen!»
Die SVP liebäugelt mit einer Neuauflage des Saisonnier¬statuts. Doch ehemalige versteckte Kinder wie Catia -Porri halten dagegen – und gehen ihrerseits in die Offensive. Im Interview erklärt die Italozürcherin, warum der Rassismus im Kreis 4 einst besonders grassierte und warum die Demokratie schleunigst ein Update braucht.
https://www.workzeitung.ch/2023/02/die-schweiz-muss-sich-endlich-fuer-dieses-unrecht-entschuldigen/


Versteckte Kinder: Viel mehr Betroffene als gedacht
Ein lang verdrängtes Massenphänomen
Rund 50 000 Kinder mussten sich wegen des Saisonnierstatuts in der Schweiz verstecken – fünf Mal mehr als bisher angenommen.
https://www.workzeitung.ch/2023/02/ein-lang-verdraengtes-massenphaenomen/


Neuer Dokumentarfilm über das Schicksal der «versteckten Kinder»
Wie das brutale Saisonnierstatut Hunderte Familien zerriss
Sie mussten sich verstecken und lebten in permanenter Angst. Nun brechen die Saisonnierkinder von damals ihr Schweigen.
https://www.workzeitung.ch/2023/02/wie-das-brutale-saisonnierstatut-hunderte-familien-zerriss/
-> Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=JinHQ0G4h2U


Paläontologie und Postkolonialismus: Kulturelles Erbe Saurierknochen
Jahrzehnte landeten Fossilien aus Afrika im Westen in naturkundlichen Sammlungen. Nun soll der Kolonialismus in der Wissenschaft überwunden werden.
https://taz.de/Palaeontologie-und-Postkolonialismus/!5912494/