Medienspiegel 28. Januar 2023

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++BERN
Interfraktionelle Motion AL/PdA, SP/JUSO, GB/JA! (David Böhner, AL/Barbara Keller, SP/Anna Leissing, GB/Mahir Sancar, JA!/Nicole Bieri, JUSO): Keine Unterbringung von Geflüchteten in unterirdischen Bunkern. Die Stadt Bern soll sich für oberirdische Alternativen zum Rückkehrzentrum in Bern Brünnen einsetzen.
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=f0a660b4d8484a92b9868351e7b14aff


+++NIDWALDEN
Der alljährliche Sirenentest steht an – so wurden Geflüchtete aus der Ukraine informiert
Immer am ersten Mittwoch im Februar heulen die Sirenen. Der Sirenentest ist für Einheimische nichts Ungewöhnliches. Anders sieht’s bei Geflüchteten aus der Ukraine aus.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/nidwalden/nid-obwalden-der-alljaehrliche-sirenentest-ist-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-ungewoehnlich-ld.2405541


+++EUROPA
Neuer Frontex-Chef Hans Leijtens will keine Pushbacks: Europas Grenzen der Menschlichkeit
Der Niederländer Hans Leijtens will den Respekt vor den Menschenrechten nicht vernachlässigen, wenn es unter seiner Verantwortung um die Überwachung der EU-Außengrenzen geht
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/neuer-frontex-chef-will-keine-pushbacks-europas-grenzen-der-menschlichkeit


+++GASSE
hauptstadt.be 28.01.2023

Kontroverse Blicke aufs Betteln

Geht es nach der Stadt Bern, sollen Passant*innen Bettler*innen aus Osteuropa kein Geld geben. Die Empfehlung ist gar absolut, wie Gespräche mit Expert*innen zeigen.

Von Flavia von Gunten (Text) und Silja Elsener (Illustration)

In keinem Monat sind die Menschen freigiebiger mit Spenden als im Dezember. Ausgerechnet in dieser Zeit hat die Stadt Bern letztes Jahr die Bevölkerung dazu aufgefordert, «Bettlerinnen und Bettlern aus Osteuropa» kein Geld zu geben. Dies, weil sie «meist Angehörige und/oder Opfer von organisierten Bettelbanden» seien.

Auf Social Media ist dieser Aufruf auf Unverständnis gestossen. Die Gassenarbeit Bern bezeichnete ihn als «äusserst problematisch und rassistisch.» GLP-Stadträtin Judith Schenk fragte auf Twitter rhetorisch: «Let them eat cake?!» Und GB-Stadträtin Lea Bill erinnerte daran, dass Betteln ein Menschenrecht ist.

Letzte Woche hat Lea Bill zusammen mit Sofia Fisch von der Juso zusätzlich eine Motion im Stadtrat eingereicht. Die Stadt soll die Lebensumstände bettelnder Personen untersuchen und zeigen, inwiefern Menschenhandel eine Rolle spielt.

War der Aufruf eine diskriminierende Entgleisung der Stadt? Oder ein solidarischer Akt, um Menschen vor mutmasslicher Ausbeutung zu schützen? Die «Hauptstadt» hat mit drei Expert*innen gesprochen. Es zeigt sich: Die Antwort hängt von der Perspektive ab.

Anruf bei Melina Wälti von der Gassenarbeit Bern. Sie und ihre Mitarbeiter*innen sind regelmässig auf Berns Strassen unterwegs, um mit Bettler*innen zu sprechen, ihre Bedürfnisse zu erfragen und ihnen zu zeigen, wo sie Nahrung und Obdach finden können. «Die Stadt Bern verwendet oft das Narrativ der Bettelbanden. Damit wird das Betteln kriminalisiert», argumentiert Wälti.

Die Empfehlung der Stadt Bern vom Dezember findet Wälti «extrem diskriminierend.» Die Osteuropäer*innen würden «ohne handfeste Beweise» herausgehoben. Wälti wünscht sich von der Stadt, vorsichtig zu sein mit Mutmassungen über kriminelle Bandenzugehörigkeit. Denn die Gassenarbeit treffe auf ihren Rundgängen nicht auf Banden, sondern auf Familien: «Diese Strukturen geben den Menschen Sicherheit. Sie unterstützen sich gegenseitig.»

Das Berner System

Beim Gespräch mit der «Hauptstadt» legt Alexander Ott zwei hohe Papierstapel auf den Tisch. «Seit 30 Jahren beschäftige ich mich mit dem Phänomen der organisierten Bettelei.» Mit den unzähligen Zeitungsartikeln, wissenschaftlichen Arbeiten und Polizeiberichten wolle er unterstreichen, dass seine Aussagen auf einem stabilen Fundament beruhen, so der Leiter der städtischen Fremdenpolizei.

Alexander Ott ist gegen Bettelverbote. Die Bettler*innen würden gebüsst, man nähme ihnen das Erwirtschaftete weg und würde sie kriminalisieren. Die Busse könnten sie wohl nicht bezahlen, es gäbe unzählige Mahnungen, am Schluss Haft.

Das Berner System ist für ihn die bessere Lösung. Seit 2009 werden ausländische Bettler*innen nicht mehr einfach weggewiesen. Dafür versucht die Stadt, sie aus den Bettelstrukturen und bestehenden Ausbeutungsverhältnissen herauszulösen, damit sie zum Beispiel einen Job finden oder eine Ausbildung absolvieren können. Dafür klären mehrere Behörden – bei Minderjährigen zum Beispiel die Kesb – ab, wer der Mensch ist und warum er sich in der Schweiz aufhält.

Auch aufgrund dieser Befragungen würden sich jene Strukturen herauskristallisieren, welche die Stadt als «Banden» bezeichnet. Juristisch ist der Begriff sehr weit gefasst – bereits zwei Personen können als Bande gelten. «Man könnte auch Gruppe oder Clan sagen. Es sind Menschen, die, einer strengen Hierarchie folgend, im Verbund arbeitsteilig vorgehen», erklärt Ott.

Er berichtet von einem System mit drei Ebenen. Da sind die Menschen, die auf der Strasse sitzen und betteln. Über ihnen sind jene, die das gesammelte Geld abschöpfen und die Bettler*innen je nach Geschäftsgang und Polizeiaufkommen umplatzieren. Die auf der dritten Ebene Tätigen überwachen die anderen beiden. Sie seien jedoch selten vor Ort und besässen in ihren Herkunftsländern grosse Anwesen und teure Autos. Angehörige der zweiten und dritten Stufe seien oft europaweit zur Verhaftung ausgeschrieben. «Diese Strukturen lassen sich nur erfassen, wenn man das System und damit das Zusammenspiel der einzelnen Akteur*innen über eine gewisse Zeit hinweg beobachtet», so Ott.

Knackpunkt Aufenthalt

In Bern laufe es meistens so, schildert Ott, dass Menschen in Fahrzeugen – oft aus Mülhausen, Vorarlberg oder Mailand – auf die Schützenmatte gebracht und dort zum Betteln ausgeladen würden. Auf der Schützenmatte würden sie auch mit Rollstühlen oder Gehstöcken ausgestattet. Oft, ohne medizinisch darauf angewiesen zu sein. Anschliessend würden sie zum Betteln an ihre Plätze in der Stadt verteilt.

Wie viele Bettler*innen am Tag des Gesprächs mit der «Hauptstadt» Mitte Januar in der Stadt unterwegs waren, weiss Ott nicht. Am Vortag habe die Fremdenpolizei drei Personen aus Rumänien gezählt. Wenig seien das; Wellen gebe es vor Weihnachten, an Ostern und im Sommer.

Treffe die Fremdenpolizei ausländische Bettler*innen an, die bandenmässig unterwegs sind und im öffentlichen Raum störend betteln, würde sie deren  Identitätspapiere kontrollieren, erklärt Ott. Bei Schweizer*innen sind keine weiteren Abklärungen nötig. Durch ihre Staatsbürger*innenschaft sind sie legal da und Betteln ist für sie erlaubt in Bern.

Viele seien aber EU-Bürger*innen. Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz haben sie grundsätzlich das Recht, sechs Monate in der Schweiz zu leben. Allerdings müssen sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben und genügend Geld besitzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem braucht ihr Aufenthalt einen Zweck. Spätestens daran scheitere es bei Bettler*innen: «Sie sind weder Tourist*innen noch Stellensuchende. Und das schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass Betteln nicht als Beruf gilt», so Ott.

Die Fremdenpolizei gebe den Bettler*innen jeweils die Adresse ihrer Botschaften mit der Aufforderung, sich dort zu melden. Im Wissen darum, dass das nicht viel bringe: «Leider helfen die Botschaften selten weiter. Der Fremdenpolizei gegenüber heisst es dann, dass niemand vorbeigekommen sei.»

Immer wieder sagt Alexander Ott im Gespräch mit der «Hauptstadt» diesen Satz: «Die Staaten nehmen ihre Verantwortung nicht wahr.»

Mehrmals ist Ott nach Rumänien gereist, um sich ein Bild der Lage vor Ort zu machen. Er berichtet von grösster Armut. Diese sei Treiberin für das Betteln. EU-Länder hätten eine Sozialcharta unterschrieben und würden Gelder erhalten, auch von der Schweiz. Es dürfe nicht sein, dass die Menschen dort keinen Zugang zu Grundnahrungsmitteln und Bildung erhalten: «Viele Bettler*innen sind Analphabet*innen.»

Keine Banden, sondern Familien

Von grösster Armut in den Herkunftsländern der Bettler*innen berichtet auch Zsolt Temesvary. Der Wissenschaftler der Fachhochschule Nordwestschweiz steht in Kontakt mit Universitäten aus Osteuropa, die das Phänomen Betteln in ihren Ländern erforschen.

In der Sache mit dem «Bandenbegriff» weichen seine Einschätzungen aber von jenen Otts ab.

Zwei Jahre lang hat Temesvary das Betteln in den Städten Zürich und Genf untersucht, über 200 Interviews mit Betroffenen auf der Strasse geführt. Ausserdem besucht er mit Studierenden jede Woche Bettler*innen in Basel. «Anhand unserer Erfahrungen können wir keine Beweise aufzeigen, dass randständige osteuropäische Personen von kriminellen Banden zum Betteln gezwungen werden», schreibt Temesvary auf Anfrage der «Hauptstadt».

Auf der Strasse angetroffen habe er hingegen Grossfamilien mit hierarchischen und patriarchalen Strukturen. Bei einigen würden zum Beispiel die jungen Frauen auf der Strasse betteln und die Männer das Geld einsammeln. Auch bei bettelnden Grossfamilien könne es zu Ausbeutungssituationen kommen, räumt Temesvary ein, «auch wenn dies nicht unbedingt absichtlich passiert.»

Für die Stadt Bern hat Temesvary keine Daten erhoben. In allen untersuchten Städten würden sich die Resultate aber gleichen. Er gehe darum davon aus, dass sie auch für andere Schweizer Städte wie Bern gelten.

Zsolt Temesvary hat Verständnis für die Aufforderung der Stadt Bern, Bettler*innen aus Osteuropa kein Geld zu geben. «Ich kann verstehen, dass viele Menschen aufdringliches Betteln nicht tolerieren und sich fragen, ob die Almosen tatsächlich bei den Bedürftigen landen.» Schliesslich gebe es andere Wege, um Menschen in Not zu unterstützen, etwa über Hilfsorganisationen.

Es bleibt schwierig

Den auf Twitter geäusserten Rassismus-Vorwurf der Gassenarbeit weist Alexander Ott von sich. Aus seiner Sicht wäre es gar schädlich, den in der Empfehlung genannten Bettler*innen aus Osteuropa Geld zu geben. «Wir wären Treiber der ganzen Geschichte.» Je mehr die Bettler*innen erwirtschaften, desto grösser werde der Druck auf sie, noch mehr Geld zu generieren. Dieses Muster lasse sich in den meisten Ausbeutungssituationen beobachten, so Ott.

Er hat nicht den Eindruck, dass Passant*innen keinen Bettler*innen mehr Geld geben würden, weil sie deren Herkunft nicht deuten können. «Man sieht den Unterschied. Und entwickelt mit der Zeit ein Sensorium.»

War der Aufruf eine rassistische Entgleisung der Stadt? Oder ein solidarischer Akt, um Menschen vor mutmasslicher Ausbeutung zu schützen?

Die drei von der «Hauptstadt» befragten Expert*innen sind sich nicht einig. Ob das Geld bei Villenbesitzern landet oder tatsächlich den Menschen auf der Gasse zu Gute kommt, bleibt für Passant*innen schwierig einzuschätzen. Daher erscheint die Aufforderung der Stadt etwas gar absolut formuliert, auch wenn Alexander Ott die Gründe dafür auf nachvollziehbare Art beschreibt.

Am Schluss kommt kein Mensch darum herum, eine eigene Entscheidung zu fällen, ob und falls ja wem er oder sie auf der Gasse Geld spendet.
(https://www.hauptstadt.be/a/betteln-stadt-bern)
-> https://www.baerntoday.ch/bern/stadt-bern/stadt-bern-warnte-vor-organisiertem-betteln-ist-das-rassistisch-149860203
-> Motion: https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=587c41a48f08427b9f8515f1ef522496
-> Kleine Anfrage: https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=1f3d17c6d63a4f039e27a8361e14695b


+++POLIZEI LU
luzernerzeitung.ch 28.01.2023

Verfassungswidrig? Mann in Handschellen zum Posten gefahren – Luzerner Polizei erneut unter Beschuss

Weil er im Internet eine Ärztin beschimpft hatte, durchsuchte die Polizei die Wohnung eines Luzerners. Dann wurde er gefesselt und zum Polizeiposten transportiert. Was gemäss Kantonsgericht korrekt ablief, bezweifeln jetzt Experten.

Alexander von Däniken

War das wirklich nötig? Nicht zum ersten Mal stellt sich die Frage, ob die Luzerner Polizei den Bürgerinnen und Bürgern mit übertriebener Härte begegnet. Zur Erinnerung: Alt Kantonsrätin Heidi Joos musste 2020 nach der Festnahme an einer Corona-Mahnwache in einer Arrestzelle übernachten und sich einer Leibesvisitation unterziehen lassen. Alles rechtens, beschieden Staatsanwaltschaft und Kantonsgericht. Doch das Bundesgericht beanstandete letztes Jahr Leibesvisitation und Arrest. Und vor einem Jahr unterzog die Luzerner Polizei eine 72-jährige Frau einer Leibesvisitation – unrechtmässig, wie das Kantonsgericht urteilte.

Jetzt ist unserer Zeitung ein weiterer umstrittener Vorfall bekannt. Am Ursprung steht ein Luzerner, der im November 2018 unter falschem Namen eine Google-Rezension über eine Ärztin verfasste. Er beschimpfte sie und machte sich der üblen Nachrede schuldig, wie die Staatsanwaltschaft später im Strafbefehl schreiben wird. Zum Strafbefehl kam es, weil die Ärztin einen Strafantrag stellte und die Staatsanwaltschaft darauf eine Strafuntersuchung einleitete. Weil Google keine Daten herausgab, beauftragte die Staatsanwaltschaft die Polizei, beim Mann eine Hausdurchsuchung durchzuführen und Beweismittel sicherzustellen. Teil des Auftrags war auch ein Vorführungs-/Festnahmebefehl.

Anwalt für unnötig befunden

Am 26. März 2019 schritten Luzerner Polizistinnen und Polizisten zur Tat. Dem Mann wurden Handschellen angelegt. Gefesselt wurde er auf dem Rücksitz eines Polizeiautos zur Befragung zum Hauptposten gefahren. Der Mann erhob rund eine Woche später Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme von Gegenständen sowie das Verhalten von Beamten der Luzerner Polizei. Dabei beging der Mann nach der Beschimpfung der Ärztin einen taktischen Fehler: Der juristische Laie verzichtete auf die Unterstützung eines Anwalts.

Das Luzerner Kantonsgericht wies die Beschwerde am 17. Juni 2019 ab. Damit musste der Mann 800 Franken an Gerichtskosten bezahlen, zusätzlich zur per Strafbefehl verhängten Busse von 600 Franken und Anwaltskosten von 4700 Franken, die der Mann der Ärztin überweisen musste. Neben der Busse wurde ihm eine Strafe von 25 Tagessätzen à 100 Franken, bedingt während zwei Jahren, verhängt. Das Kantonsgerichtsurteil ist rechtskräftig. Auch weil der Mann das Kantonsgerichtsurteil zwar vor Bundesgericht ziehen wollte, die Beschwerde dann aber zurückzog. Trotzdem hallt der Fall nach.

Externe Untersuchung oder Strafanzeige

Mittlerweile hat sich nämlich der Luzerner Anwalt Loris Fabrizio Mainardi der Sache angenommen. Er sagt: «Wenn die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden nach all den problematischen Vorfällen nicht bereit sind, sich einem externen Audit zu stellen, wird es unumgänglich sein, im vorliegenden Fall eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung einzureichen.»

Die Forderung nach einer externen Überprüfung unterstreicht Mainardi mit Einschätzungen, die er bei verschiedenen Rechtsexperten eingeholt hat. Zentral ist unter anderem ein Artikel im Luzerner Polizeigesetz, wonach bei Transporten die Fesselung immer erlaubt ist. Darauf stützte sich auch das Kantonsgericht ab. Allerdings schreiben Kantons- und Bundesverfassung vor, dass alles staatliche Handeln verhältnismässig sein muss. Das Wort «immer» verhindere eine verhältnismässige Anwendung der Fesselung, schreibt Markus Mohler, ehemaliger Basler Polizeikommandant und ehemaliger Dozent für Sicherheits- und Polizeirecht an den Unis von Basel und St.Gallen. Besagter Absatz des Gesetzesartikels sei entsprechend verfassungswidrig.

Jonas Weber, Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Bern, schliesst sich an: «Das Urteil dünkt mich in Teilen unverhältnismässig; insbesondere was die Fesselung betrifft.» Ähnliches ist von Lukas Gschwend, Strafrechtsprofessor an der Uni St.Gallen, zu lesen: «Wenn der Mann sich gegenüber der Polizei kooperativ und friedlich verhielt und keine Hinweise auf früheres besonders aggressives oder gefährliches Verhalten vorlagen, war die Fesselung sicher nicht verhältnismässig.» Die Experten kritisieren ausserdem die Hausdurchsuchung als unverhältnismässig.

Staatsanwaltschaft: Konkreter Tatverdacht

Anderer Ansicht sind die Strafverfolgungsbehörden. Das Kantonsgericht habe das Vorgehen der Luzerner Staatsanwaltschaft als korrekt und rechtmässig beurteilt, betont deren Mediensprecher Simon Kopp. Der Hausdurchsuchung habe durch die gravierenden Ehrverletzungsdelikte ein konkreter Tatverdacht zugrunde gelegen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft der Luzerner Polizei den Auftrag gegeben, dass der Beschuldigte delegiert – also im Auftrag der Staatsanwaltschaft von einem Polizisten – zu den Vorwürfen einvernommen werden müsse. «Die Polizei wurde informiert, dass auf eine vorläufige Festnahme verzichtet werde, sofern der Beschuldigte freiwillig zur Einvernahme mitkommt», so Kopp. «Wie der Transport stattgefunden hat, lag somit im Ermessen der Polizei.»

Die Luzerner Polizei nimmt zum konkreten Fall keine Stellung. Eine Gesetzesänderung sei aber ohnehin nicht nötig, sagt Mediensprecher Christian Bertschi. Denn der entsprechende Dienstbefehl lasse Handlungsspielraum zu: «Unsere Polizistinnen und Polizisten sind angehalten, die Fesselung der Lage entsprechend vorzunehmen», sagt Bertschi. Der Dienstbefehl sei ein dynamisches Dokument. «Wir überprüfen regelmässig, ob die polizeiliche Praxis angepasst werden muss – insbesondere auch, wenn einschlägige Gerichtsurteile von Vorfällen aus der ganzen Schweiz gefällt werden.»

Motion zur Streichung des Satzes

Anderer Ansicht ist wiederum der Stadtluzerner Kantonsrat Hans Stutz. Er hat vor kurzem eine Motion eingereicht. Der Vorstoss des Grünen-Politikers zielt auf die Abschaffung des besagten Satzes im Polizeigesetz ab, der eine «ausufernde Ermächtigungsklausel» darstelle. «Fesselungen ohne hinreichende und plausible Rechtsgrundlage stellen eine willkürliche Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit wie auch eine Herabwürdigung und damit eine Verletzung der Menschenwürde dar», begründet Stutz.

Schon im letzten Juni reichte er eine Motion ein, mit der er ausserordentliche ausserkantonale Strafuntersuchungen verlangte, wenn Strafanzeige gegen Regierungsräte, Mitglieder des Kantonsrats oder Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft eingereicht wird. Zu diesem Vorstoss hat sich der Regierungsrat noch nicht geäussert.
(https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/kanton-luzern-verfassungswidrig-mann-in-handschellen-zum-posten-gefahren-luzerner-polizei-erneut-unter-beschuss-ld.2403316)


+++ANTI-WOKE-POPULISMUS
SVP-Delegierte wollen gegen «Woke-Kultur» vorgehen
Einstimmig haben die 393 SVP-Delegierten am Samstag das neue Parteiprogramm verabschiedet. Wie angekündigt will die SVP gegen «Woke-Kultur» vorgehen.
https://www.nau.ch/news/schweiz/svp-delegierte-wollen-gegen-woke-kultur-vorgehen-66406351
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/svp-will-gegen-woke-kultur-und-zuwanderung-vorgehen-66405919
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/die-svp-schaerft-ihr-profil-im-hinblick-auf-die-wahlen?partId=12325375
-> https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft%20&%20politik/684821890-svp-fordert-ausschaffung-gruene-sagen-ja-zu-europa?utm_source=twitter&utm_medium=social-auto&utm_campaign=auto-share
-> Tagesschau: https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/die-svp-verschaerft-ihren-kurs-an-der-delegiertenversammlung?urn=urn:srf:video:5948ce08-081c-4163-ae1c-d4185dff5c63
-> https://tv.telebaern.tv/telebaern-news/svp-setzt-im-wahljahr-wieder-aufs-thema-migration-149867230
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/svp-setzt-im-wahljahr-wieder-aufs-thema-migration-149867323
-> https://www.telem1.ch/aktuell/svp-setzt-im-wahljahr-wieder-aufs-thema-migration-149867144
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/neues-parteiprogramm-svp-delegierte-wollen-gegen-woke-kultur-vorgehen


Die „Karl-May-Frage“: Rassismus oder kulturelle Aneignung?
Mays Schriften sagen wenig oder gar nichts über die Kulturen der amerikanischen Ureinwohner aus. Aber viel über einen bestimmten Zug deutscher Gesinnung.
https://www.telepolis.de/features/Die-Karl-May-Frage-Rassismus-oder-kulturelle-Aneignung-7473416.html


+++HISTORY
limmattalerzeitung.ch 28.01.2023

Die breite Bevölkerung wach rütteln: «Die Stadt Zürich ist für die Versklavung von 36’494 Afrikanerinnen und Afrikanern mitverantwortlich»

Historikerin Manda Beck ist eine der Kuratorinnen der neuen Ausstellung «Blinde Flecken – Zürich und der Kolonialismus» der Stadt Zürich. Im Interview spricht sie über Stereotypen, moderne Sklaverei und Sukkulenten.

Sibylle Egloff

Die gelben Bänder schlingen sich um die Säulen und verlaufen wild über das Atrium im zweiten Stock des Zürcher Stadthauses. Sie erinnern an einen Tatort. «Kolonialismus heisst Gewalt», «Kolonialismus wirkt nach» und «Wir sind alle betroffen» steht darauf. Die auffällige Absperrung ist Teil der neuen Ausstellung «Blinde Flecken – Zürich und der Kolonialismus», die noch bis am 15. Juli im Stadthaus Zürich zu sehen ist.

Die Schweiz hatte keine Kolonien. Trotzdem war die Gesellschaft am Kolonialismus beteiligt, was jedoch lange nicht angesprochen wurde. Spätestens seit 2019, als der 200. Geburtstag von Alfred Escher begangen wurde, sorgt die koloniale Vergangenheit seiner Familie für öffentliche Diskussionen in Zürich. Co-Kuratorin Manda Beck will das Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.

Ihre Ausstellung zeigt, dass die Stadt Zürich und ihre Wirtschaft in den Kolonialismus verstrickt waren und massgeblich davon profitierten. Soll die Stadt dafür nun an den Pranger gestellt werden?

Manda Beck: Nein. Es geht nicht darum, Anschuldigungen zu machen oder die Moralkeule zu schwingen, sondern vielmehr historisch aufzuzeigen, dass die Stadt ein koloniales Erbe hat. Sie ist für die Versklavung von 36’494 Afrikanerinnen und Afrikanern mitverantwortlich. Die Forschungsergebnisse sind schon lange bekannt. Dass viele Zürcherinnen und Zürcher in den Kolonialismus involviert waren, ist jedoch noch nicht in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Uns ist es ein Anliegen, diese blinden Flecken mit der Ausstellung aufzudecken. Wir wollen die Betrachterinnen und Betrachter dazu anregen, sich selbst zu hinterfragen und sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Wie äussert sich die koloniale Vergangenheit im Hier und Jetzt?

Uns muss bewusst werden, dass institutioneller Rassismus, der während der Kolonialzeit erschaffen wurde, heute immer noch vorhanden ist. Wir wachsen mit Stereotypen auf, die in den Köpfen hängen bleiben. Massgeblich geprägt wurden diese durch die Rassentheorie, die unter anderem auch an der Universität Zürich gelehrt wurde. Äussere Merkmale von Menschen wurden benutzt, um Unterdrückung zu legitimieren. Das Resultat ist, dass die Chancengleichheit für People of Color auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, im Bildungssystem oder im Justizwesen nicht gegeben sind. Nicht ohne Grund bilden etwa die Angestellten im Stadthaus nicht die Vielfalt der Stadtzürcher Bevölkerung ab. Auch in unserer Sprache finden sich noch Begriffe aus der Kolonialzeit.

Wo tauchen diese auf?

Noch vor ein paar Jahren gab es viele Kinderlieder und -geschichten, die mit solchen Ausdrücken gespickt waren. Das alles führt dazu, dass Rassismus fortbesteht. Und auch Sklaverei ist nicht Geschichte. Man sehe sich nur mal die Gastarbeiter an, welche die Stadien in Katar für die Fussball-WM gebaut haben und stark ausgebeutet wurden. Das ist eine moderne Form von Versklavung.

Die Ausstellung beleuchtet aber nicht nur die koloniale Vergangenheit der Stadt und deren Auswirkungen. Es wird auch deutlich, dass das Thema uns alle betrifft.

Genau. Für diesen Teil der Ausstellung haben wir Hörstationen produziert. Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven auf Zürich und den Kolonialismus kommen zu Wort. So spricht etwa die Tänzerin Stefanie Inhelder über die Aufarbeitung ihrer Familiengeschichte. Ihr Urgrossvater besass Plantagen in Indonesien und war an der Kolonialisierung beteiligt. Über einen Gentest erfuhr Inhelders Vater, dass er südostasiatisches Blut in sich trägt. Was dieses Wissen mit ihr macht, schildert sie eindrücklich. Stefan Römer, Inhaber des Reiseunternehmens Tourasia, äussert sich zu Tourismus und Kolonialismus. Zum Erzählen kommt unter anderem auch die Dozentin und Sozialanthropologin Zeedah Meierhofer-Mangeli. Sie gründete 1993 den ersten Treffpunkt für schwarze Frauen in Zürich. Ergänzt wird dieser Teil der Ausstellung mit einem vom Kuratoren-Team geschaffenen Video, das rassistische Begriffe und Kunst im öffentlichen Raum beleuchtet. Rassistische Häusernamen und Wandgemälde werden dabei unter die Lupe genommen. Denken Sie etwa an die kolonialen Motive an den Haupteingängen der Sihlpost.

Die Vernissage der Ausstellung am 19. Januar lockte über 350 Besucherinnen und Besucher ins Stadthaus, so viele wie noch keine zuvor. Woran liegt das?

Das ist schwierig zu beantworten. Sicher ist, dass das Thema auf grosse Resonanz stösst und die Menschen bewegt. Das haben wir auch bei der Zusammenstellung des Rahmenprogramms gemerkt. Unterschiedliche Zürcher Institutionen und auch Private hatten die Möglichkeit, sich einzubringen und Anlässe wie Führungen, Diskussionen, Vorträge oder Filmvorführungen auf die Beine zu stellen. Über 30 von ihnen laden nun zu 50 Veranstaltungen ein.

Was erwartet die Besucherinnen und Besucher dort?

Die Beiträge sind vielfältig. Überrascht hat mich die Teilnahme der Sukkulentensammlung. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter hat extra einen Rundgang konzipiert, der sich dem Thema Kolonialismus und Sukkulenten widmet. Dass auch diese beiden Dinge miteinander verwoben sind, wäre mir auf Anhieb nicht in den Sinn gekommen. Interessante Einblicke versprechen alle Anlässe. So setzt sich etwa das Museum Rietberg mit Raubkunst und diplomatischen Geschenken auseinander, das Literaturhaus betrachtet Rassismus in Kindergeschichten, die Stiftung Cooperaxion untersucht die Schokolade und ihren kolonialen Beigeschmack, das Kino Xenix zeigt den Film «Je suis Noires» und Daniela Ortiz inszeniert im Theater Neumarkt ein postkoloniales Puppentheater.



Manda Beck

Im Dienst der Geschichte und Kultur

Manda Beck ist im aargauischen Niederrohrdorf aufgewachsen. Sie studierte Geschichte und Geografie an den Universitäten Luzern und Zürich. Nach einem Praktikum bei Radio SRF 2 Kultur arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ausstellung «Frauen.Rechte», die 2021 im Landesmuseum Zürich gezeigt wurde. Als Fachreferentin führte sie durch die Ausstellung. Aktuell arbeitet die 32-Jährige als Projektmitarbeiterin bei Swiss Sports History und ist Co-Leiterin von «About Us!», einem Verein, der im Auftrag der Stadt Zürich mit künstlerischen Projekten die Vielfalt der Bevölkerung sicht- und erlebbar macht. Gemeinsam mit Historiker Andreas Zangger, Antirassismus-Expertin Anja Glover und Kunst- und Kulturforscherin Marilyn Umurungi kuratiert sie die neue Ausstellung «Blinde Flecken – Zürich und der Kolonialismus» im Stadthaus Zürich. Vor sechs Monaten wurde sie Mutter einer Tochter. Beck lebt mit ihrer Familie in Zürich. (sib)



Begleitprogramm und Ausstellung

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Zürich.
https://www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/institutionen/ausstellungen_stadthaus/Kolonialismus.html
(https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/kolonialismus-die-breite-bevoelkerung-wach-ruetteln-die-stadt-zuerich-ist-fuer-die-versklavung-von-36494-afrikanerinnen-und-afrikanern-verantwortlich-ld.2405397)



limmattalerzeitung.ch 28.01.2023)

Malcolm X, ein Afro und Frauenstimmen: Ihr Kunstwerk soll eine Debatte über Rassismus in Gang bringen

Die Schlieremer Künstlerin Yvonne Apiyo Brändle-Amolo beteiligt sich an der neuen Ausstellung «Blinde Flecken – Zürich und der Kolonialismus» im Stadthaus Zürich. Sie stellt dabei Afro-Schweizerinnen ins Zentrum ihrer Kunst.

Sibylle Egloff

«Farbenblind» steht in farbigen Lettern auf einer Collage, die den Körper einer schwarzen Frau mit Afromähne und roten Overknee-Stiefeln darstellt. Versehen ist er mit Begriffen wie «Racial Profiling», «Exotismus», «Freiwild», «Hass» oder «Bevormundung».

«Zu jedem Wort oder zu jeder Aussage auf der Komposition wurden mindestens zwei Videos erstellt, die über einen QR-Code neben der Collage abgerufen werden können. Insgesamt sind es 45 Clips. Darin erzählen Afro-Schweizerinnen von ihren Erfahrungen mit Rassismus in Zürich», sagt Yvonne Apiyo Brändle-Amolo. Die Schlieremer Künstlerin und SP-Gemeindeparlamentarierin steht vor ihrem Kunstwerk im zweiten Stock des Zürcher Stadthauses.

Das Objekt ist Teil der neusten Ausstellung der Stadt mit dem Namen «Blinde Flecken – Zürich und der Kolonialismus», die bis am 15. Juli dauert. Sie beleuchtet, wie die Stadt und deren Wirtschaft in den Kolonialismus verstrickt waren und wie sich das heute noch zeigt.

Kolonialzeit beeinflusst das Bild schwarzer Menschen

«Ich finde es genial, dass sich die Stadt Zürich diesem Thema widmet. Ich würde mir wünschen, dass weitere Städte und auch Kantone sich dem annehmen würden», sagt Brändle-Amolo. Die Kolonialzeit habe ihre Spuren hinterlassen und beeinflusse das Bild, das man in der Schweiz von schwarzen Menschen habe. «Die Gesellschaft hat eine rassifizierte Hierarchie. Migranten werden bewusst und unbewusst in eine bestimmte Schublade gesteckt», sagt Brändle-Amolo, die aus Kenia stammt und seit 23 Jahren in der Schweiz lebt.

«Die am meisten missachtete Frau … ist die schwarze Frau.» Nach dem Zitat des US-amerikanischen Bürgerrechtlers Malcom X ist Brändle-Amolos Collage benannt. «Es ist mir wichtig, den Blick auf die schwarze Frau zu lenken. Sie steht am unteren Ende der Hierarchie. Mit Hilfe des Kunstwerks und den Videoclips will ich Afro-Schweizerinnen eine Stimme geben. Ihre Berichte demonstrieren, dass sie aufgrund ihres Aussehens nicht richtig zur Gesellschaft gehören, auch wenn viele von ihnen hier aufgewachsen sind», sagt die 46-Jährige.

Ihr Kunstwerk steht neben Corine Mauchs Büro

Die schwarze Gemeinschaft in Zürich in die Ausstellung miteinzubeziehen, sei ihr ein grosses Anliegen gewesen. «Wenn man an Kolonialismus denkt, denkt man automatisch an Afrika.»

Sie sei deshalb froh, dass das Kuratoren-Team ihr auf Nachfrage dafür eine freie Fläche zur Verfügung gestellt habe. Und das sogar noch an einem prominenten Platz. Das Büro von Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) befindet sich gleich neben Brändle-Amolos Kunstwerk. «Das ist doch ein gutes Omen für uns schwarze Frauen», sagt die Künstlerin und lacht.

Mit ihrem Beitrag will Brändle-Amolo die Debatte über Rassismus in Gang bringen. «Gewisse Menschen vermeiden das Thema bewusst oder unbewusst. Einige negieren gar, dass es rassistische Diskriminierung gibt oder die Schweiz und Zürich je in den Kolonialismus involviert waren.» Es sei wichtig, offen darüber zu sprechen.

«Es ist zwar anstrengend, doch das einzig Richtige. Die schmerzhaften Aussagen der Afro-Schweizerinnen zeigen, dass Rassismus Realität ist und regen hoffentlich dazu an, über verletzende Verhaltensweisen und Redensarten nachzudenken.»

In Workshops sollen Lösungen erarbeitet werden

Damit die Diskussion auch ausserhalb des Stadthauses weitergeht, veranstaltet Brändle-Amolo im Rahmen des Begleitprogramms zur Ausstellung drei Workshops im März, April und Mai im Debattierhaus Karl der Grosse und im Stadthaus. «Die Betrachterinnen und Betrachter sollen nicht nur mit unseren Erlebnissen konfrontiert werden. Wir wollen auch Lösungen erarbeiten und präsentieren.»

Die Anlässe tragen die Überschrift «Afrofuturism» und setzen sich mit der kolonialen Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft auseinander. Als Referentinnen und Referenten eingeladen sind unter anderem Fana Asefaw, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, der reformierte Pfarrer Scotty Williams, die Sozialhistorikerin, Professorin und Vorsitzende des UN-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung Verene A. Shepherd sowie Dembah Fofanah vom Antirassismus-Kollektiv «Vo da».

Brändle-Amolo liegt besonders die Zukunftsdebatte am Herzen. «Es geht darum, Wege zu finden, wie wir alle als Mitglieder dieser Gesellschaft mitwirken können. Wenn uns das gelingt, finden wir Lösungen für alle Minderheiten in der Schweiz.»



Workshops

Begleitprogramm

Die Anlässe mit Blick auf die Zukunft finden am 17. März von 18 bis 20 Uhr sowie am 18. März von 10 bis 12 Uhr und von 18 bis 20 Uhr im Debattierhaus Karl der Grosse in Zürich statt. Die Vorträge mit Blick auf die Vergangenheit werden am 21. April um 18 Uhr im Stadthaus Zürich durchgeführt. Die Veranstaltung mit Blick auf die Gegenwart wird am 16. Mai um 18 Uhr im Debattierhaus Karl der Grosse in Zürich abgehalten. Weitere Informationen finden Sie auf www.idpad.ch. Auf der Website können auch die Billette für die Anlässe im März gekauft werden.
(https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/schlierenzuerich-malcolm-x-ein-afro-und-frauenstimmen-ihr-kunstwerk-soll-eine-debatte-ueber-rassismus-in-gang-bringen-ld.2404933)



Zwangsentmündigungen in der Schweiz – Aufarbeitung einer Thurgauer Historikerin
Ein ganzes Jahrhundert lang entschieden die Vormundschaftsbehörden der Schweiz über tausende Schicksale und entmündigten Menschen gegen ihren Willen. Um das Thema aufzuarbeiten hat eine Thurgauer Historikerin ein Buch geschrieben.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/zwangsentmuendigungen-in-der-schweiz-aufarbeitung-einer-thurgauer-historikerin-149866497