Medienspiegel 6. Dezember 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/

+++GENF
Mort d’Alireza: le système d’asile en suisse tue.
A la suite du suicide d’Alireza, un jeune tout juste majeur requérant d’asile afghan qui venait de recevoir la confirmation de son renvoi de Suisse par le Tribunal administratif fédéral, solidaritéS Genève soutient l’appel à manifester ce jeudi 8 décembre 2022.
https://solidarites.ch/geneve/2022/12/06/4106


+++ZÜRICH
nzz.ch 06.12.2022

Asylunterkünfte müssen hindernisfrei zugänglich sein, sagt das Zürcher Baurekursgericht

Auch Gemeinden, die den Bau einer kleineren Anlage für Flüchtlinge planen, müssen deren Eignung für Gehbehinderte genau abklären.

Stefan Hotz

Der Gemeinderat von Oberweningen bewilligte im vergangenen April für die Aufnahme von Flüchtlingen drei Wohneinheiten aus eingeschossigen Containern samt Nasszelle und gemeinsamem Waschraum. Weil die Anlage für Gehbehinderte schwer zugänglich gewesen sei, reichte die Fachstelle für hindernisfreie Architektur im Auftrag der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich einen Rekurs ein.

Ihre Forderung: eine der Wohneinheiten müsse mit stufenlosem Eingang realisiert werden, und die Zugangswege und Rampen dürften höchstens eine Neigung von sechs Prozent aufweisen. Der Waschraum mit Dusche sei ebenerdig auszuführen und müsse mit dem Rollstuhl befahrbar sein.

Unterkunft ist nicht gleich Wohnung

Die Gemeinde stellte sich vor dem kantonalen Baurekursgericht auf den Standpunkt, dass es sich um normale Wohnungen handle. In diesem Fall gelten die Richtlinien für hindernisfreies Bauen nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetz erst ab fünf Wohneinheiten. Die Gemeinde wies weiter darauf hin, dass die geplante Notunterkunft möglichst rasch bereitstehen sollte und die Verzögerung durch den Rekurs zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt komme.

Das Gericht liess sich davon aber nicht beeindrucken und schloss sich den Argumenten der Rekurrenten an. Begründung: Beim geplanten Bauvorhaben wird kein Wohngebäude erstellt, sondern eine Unterkunft. Rechtlich ist das ein Unterschied. Unterkünfte sind allgemein zugänglich und stehen einem nicht näher bestimmten Publikum offen, ähnlich wie Hotels, Herbergen oder Tagungsstätten.

Das Gericht drehte sogar ein Argument der Gemeinde ins Gegenteil: Gerade bei einer Notunterkunft sei mit einem häufigen Wechsel der Asylsuchenden zu rechnen, die zudem keine Wahl hätten, sondern zugewiesen würden, schreibt es. Deshalb müsse gewährleistet sein, dass Personen mit einer Beeinträchtigung bei der Unterbringung durch das Gemeinwesen nicht benachteiligt würden und die Wohnsiedlung auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sei.

Eva Schmidt, die Leiterin der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur, bezeichnet auf Anfrage das Urteil als «wichtig und klärend». Öffentlich zugängliche Einrichtungen müssten auch mit Rollstuhl oder Rollator nutzbar sein, das gelte zum Beispiel ebenso für Studentenwohnheime. Nur ein Teil der Anlage habe die Anforderungen zu erfüllen. Deshalb habe die Fachstelle in diesem Fall verlangt, dass eine der drei Wohneinheiten rollstuhlgängig sei.

Das Urteil bedeutet allerdings noch nicht, dass Oberweningen die Asylunterkunft nicht wie geplant errichten kann, aber es ist vorerst auf Eis gelegt. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes ist immer der Grundsatz der wirtschaftlichen Verhältnismässigkeit zu beachten. Deshalb hiess das Gericht den Rekurs nur teilweise gut und wies die Sache zur erneuten Prüfung dieser Frage an den Gemeinderat zurück.

Anpassung unverhältnismässig?

Gerade bei Provisorien sei die Verhältnismässigkeit immer ein Thema. Die Fachstelle könne diese aber selber nicht einschätzen, weil dafür die Angaben auf dem Baugesuch nicht ausreichten, sagt Schmidt. Einen der eingeschossigen Container mit einer Rampe zugänglich zu machen und im Innern Schwellen zu entfernen, sei jedenfalls keine grosse Sache. Die sanitären Einrichtungen anzupassen, verursache eher Kosten, doch es gebe rollstuhlgerechte Container auf dem Markt.

Die Gemeinde hatte im Verfahren angeführt, die Behindertengerechtigkeit zu erfüllen, sei unverhältnismässig, da sie die Container gebraucht von einer anderen Gemeinde erworben habe. Auf die Hindernisfreiheit kann nach Gesetz verzichtet werden, wenn die Anpassung 5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts der Anlage oder 20 Prozent der Erneuerungskosten übersteigt.

Grundsätzlich bedeutet das Urteil aber für alle Gemeinden, dass sie inskünftig auch bei kleineren Asylunterkünften die hindernisfreie Zugänglichkeit auf jeden Fall prüfen müssen. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen steht wohl die eine oder andere vor der Situation, ein Provisorium einzurichten.

BRGE IV, 0179/2022, 17. 11. 2022, nicht rechtskräftig.
(https://www.nzz.ch/zuerich/baurekursgericht-zuerich-asylunterkuenfte-muessen-barrierefrei-sein-ld.1715176)


+++BALKANROUTE
Pro Asyl zu Gewalt an Außengrenzen: “Europa schweigt”
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Pro-Asyl-zu-Gewalt-an-Aussengrenzen-Europa-schweigt,audio1269118.html


+++MITTELMEER
Mehr als 150 Migranten im Mittelmeer gerettet
Auf dem Schiff von SOS Humanity befinden sich mittlerweile mehr als 250 Menschen. Dienstagnacht wurden weitere 50 Bootsmigranten gerettet.
https://www.nau.ch/news/europa/mehr-als-150-migranten-im-mittelmeer-gerettet-66359809


+++EUROPA
Flüchtlinge ohne Rechte
EU-»Instrumentalisierungsverordnung«: NGO warnen vor Beschneidung des Schutzes von Asylsuchenden
https://www.jungewelt.de/artikel/440251.br%C3%BCssels-grenzregime-fl%C3%BCchtlinge-ohne-rechte.html


+++ALGERIEN
Algeriens Bootsmigranten: Riskante Reise ohne Altersgrenze
Nouara ist bereits 65 Jahre alt, aber sie träumt von einem neuen Leben in Europa. Dafür ist sie wie viele andere bereit, ihren Ausweis zu verbrennen und Schleuser für die riskante Überfahrt in untauglichen Booten zu bezahlen.
https://de.qantara.de/inhalt/algeriens-bootsmigranten-riskante-reise-ohne-altersgrenze


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Polizei verbietet Protest gegen Öllobbyist Rösti
Während der morgigen Bundesratswahl plante der Klimastreik, gegen eine allfällige Wahl des Erdöllobbyisten Abert Rösti zu protestieren. Die Polizei hat nun jeglichen Protest unter Androhung von strafrechtlichen Massnahmen verboten. Die Polizei führt dabei ihre repressive Politik gegen Klimaschützer*innen im Dienste der Erdöllobby fort.
https://climatestrike.ch/posts/pr-police-suppressing-protest-oelbert
-> https://www.watson.ch/schweiz/klimastreik/983449658-bundesratswahl-stadt-bern-will-keine-klimastreik-demo
-> https://www.blick.ch/politik/klima-aktivisten-ausgebremst-polizei-untersagt-anti-roesti-demo-id18119146.html
-> https://www.20min.ch/story/stadt-bern-verbietet-klimastreik-demo-gegen-albert-roesti-914985014771
-> https://www.baerntoday.ch/bern/klimaaktivisten-duerfen-nicht-gegen-roesti-demonstrieren-149087695



derbund.ch 06.12.2022

Bussendrohung gegen Aktivisten: Klima-Demo gegen Rösti-Wahl: Stadt Bern sagt Nein

Wegen möglicher Bussen will die Aktion Klimastreik auf eine Kundgebung verzichten. Offen ist, ob radikalere Klimaaktivisten die Bühne nutzen werden.

Andreas Weidmann

Wird am Mittwoch wie erwartet SVP-Kronfavorit Albert Rösti als neues Mitglied in die Landesregierung gewählt, ist dies für die Klimastreik-Bewegung kein Grund zur Freude: Der Berner Nationalrat ist aktuell Präsident der Vereinigung der Schweizerischen Automobilimporteure und lobbyierte im Bundeshaus jahrelang für Swissoil, den Dachverband der Brennstoffhändler in der Schweiz.

Klimabewegte befürchten, dass der Energiepolitiker nach einer Wahl ins frei werdende Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation drängen und dort eine aus ihrer Sicht zu zaghafte Klimapolitik betreiben wird.

Wenig verwunderlich, dass die Bewegung Klimastreik die Bühne nutzen möchte, die ihr der Bundesplatz am Tag der Bundesratswahl bieten würde.

Doch bei der Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern, zuständig für die Bewilligung von Kundgebungen, ist sie mit der Idee abgeblitzt. Klimastreik war am Montag mit dem Anliegen an die Stadt gelangt, bei einer Wahl Röstis am Mittwoch zwei Spontankundgebungen durchzuführen: eine am Vormittag auf dem Bundesplatz während der Wahl mit rund einem Dutzend Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ein zweite am Abend mit 300 bis 600 Personen.

Für Stadt keine Spontankundgebung

Zwar hat die Stadt der Aktion Klimastreik die Kundgebungen keineswegs «verboten», wie diese am Dienstag in einer Mitteilung verkündete. Tatsächlich hat sie den Klimastreikenden aber in einer Stellungnahme per E-Mail mitgeteilt, dass die Aktionen aus ihrer Sicht nicht als zu tolerierende «Spontankundgebung» einzustufen seien – und dass, wer trotzdem dazu aufrufe, mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe.

Definiert ist eine nicht bewilligungspflichtige Spontankundgebung im städtischen Kundgebungsreglement als «unmittelbare Reaktion auf ein unvorhergesehenes Ereignis». Dies sei im konkreten Fall nicht gegeben, sagt auf Anfrage der Leiter der städtischen Orts- und Gewerbepolizei, Norbert Esseiva: In einer E-Mail an Klimatstreik, die dieser Zeitung vorliegt, schreibt seine Behörde, die Bundesratsersatzwahl sei «ein geplanter Anlass», dasselbe gelte für die «Möglichkeiten über deren Ausgang».

Kein Gesuch eingereicht

Auf Anfrage betonte Esseiva zudem, das vonseiten der Aktion Klimastreik nur eine Anfrage für eine Spontankundgebung vorgelegen habe, aber kein Kundgebungsgesuch. Um ein formelles Gesuch einzureichen, wäre Klimastreik aber ohnehin zu spät dran gewesen: Grundsätzlich müssten Gesuche mit einer minimalen Vorlaufzeit von rund zwei Wochen eingereicht werden, nur so sei eine seriöse Prüfung möglich.

Bei den Klimastreikenden zeigt man sich enttäuscht: Das «Verbot» durch die Stadt sei «ein massiver Verstoss gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit», sagte Sprecher Jonas Kampus auf Anfrage. Auch wenn es wenig wahrscheinlich sei, dass die Polizei tatsächlich Bussen verteilen oder eine kleinere und friedliche Spontankundgebung auflösen würde, will Klimastreik laut Kampus nun auf eine Kundgebung verzichten: «Wir wollen nicht das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen in Kauf nehmen.»

Nause: «Geordnete Wahl sicherstellen»

Tatsächlich scheint es aber möglich, dass der radikalere Teil der Klimabewegung eine Wahl Röstis am Mittwoch für Aktionen auf dem Bundesplatz nutzen könnte. Wie würde die Polizei reagieren, sollten sich etwa Aktivisten vor dem Eingang zum Parlamentsgebäude auf den Boden kleben? «Uns geht es darum, eine geordnete Bundesratswahl sicherzustellen», sagt dazu der städtische Sicherheitsdirektor Reto Nause. «Wenn das Verhalten allfälliger Demonstranten dies nicht erlaubt, muss die Kantonspolizei einschreiten.»

Klar sei, dass die Polizei wie üblich den Grundsatz der Verhältnismässigkeit einhalten werde: «Was passiert, ist massgeblich davon abhängig, wer auftaucht und mit welchen Aktionen die Leute auf sich aufmerksam machen wollen.»

Nause verteidigte im Grundsatz zudem das Vorgehen seiner Behörde: Seit sechs Wochen sei bekannt, dass am 7. Dezember die Bundesratswahl stattfinde, «spontan sind die geplanten Aktionen von Klimastreik deshalb sicher nicht».

«Unverständlich» sei zudem, dass die Gruppierung nicht frühzeitig um eine Bewilligung ersucht habe. Der Sicherheitsdirektor weist zudem einen Vergleich mit früheren Bundesratswahlen zurück, bei denen es zu Demonstrationen gekommen war, etwa bei der Nichtwahl von Christiane Brunner (SP) 1993 oder bei der Abwahl von Christoph Blocher (SVP)  2007. Nause sagt, damals sei tatsächlich Unvorhergesehenes passiert – morgen werde davon «kaum die Rede sein».
(https://www.derbund.ch/nutzen-klimaaktivisten-eine-roesti-wahl-als-buehne-607503987017)


++++KNAST
Berner Regionalgefängnisse unter neuer Leitung
Manfred Stuber übernimmt im Amt für Justizvollzug (AJV) die Verantwortung für die fünf Regionalgefängnisse im Kanton Bern. Seit 2012 ist er Direktor des Massnahmenzentrums St. Johannsen. Der derzeitige Chef des Geschäftsfeldes Haft, Pascal Ludin, wechselt in die Funktion des stellvertretenden Vorstehers des AJV. Beide treten die neue Funktion per 1. April 2023 an.
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=9bc1a575-eaeb-47da-a312-ff92f5312206
-> https://www.derbund.ch/manfred-stuber-wird-neuer-leiter-der-regionalgefaengnisse-888207019544


Fahrlässig: In Olten zündet ein Häftling seine eigene Zelle an
Bei einem Zellenbrand in Olten ist ein Insasse verletzt worden, er musste ins Spital.
https://www.telem1.ch/aktuell/fahrlaessig-in-olten-zuendet-ein-haeftling-seine-eigene-zelle-an-149091047
-> https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/olten/feuerwehreinsatz-insasse-verletzt-brand-in-gefaengniszelle-im-oltner-untersuchungsgefaengnis-ld.2383614


+++FRAUEN/QUEER
Kritik nach Club-Besuch: «Diese Queerfeindlichkeit nehme ich nicht länger hin»
Zayrah David sagt, sie sei in einem Basler Club mehrfach ungewollt als trans Frau geoutet worden. Ein Video mit dem Vorwurf verbreitet sich rasch. Der Club will die Vorwürfe untersuchen.
https://bajour.ch/a/clbb61lut22818455gi2k8fo707/zayrah-david-wehrt-sich-gegen-mutmassliche-queerfeindlichkeit-in-der-balz
-> https://www.20min.ch/story/queer-und-frauenfeindlich-security-soll-trans-frau-vor-allen-geoutet-haben-173672818961


Frauenhäuser müssen Hotelzimmer mieten – Rendez-vous
Die Frauenhäuser in der Schweiz sind voll. Schon im Sommer beurteilte die Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein die Situation als besorgniserregend. Es gebe zu wenig Platz. Deswegen werden von Gewalt betroffene Frauen vermehrt auch in Hotels untergebracht. Was gefährlich sein kann.
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/frauenhaeuser-muessen-hotelzimmer-mieten?partId=12298225


Mehrere Kantone sind am Anschlag: Luzerner Frauenhaus fast voll: «Situation ist angespannt»
In mehreren Kantonen sind die Frauenhäuser überlastet. Der Kanton Bern muss Schutz suchende Frauen gar in Hotels unterbringen. zentralplus hat nachgefragt, wie es in Luzern aussieht.
https://www.zentralplus.ch/gesellschaft/luzerner-frauenhaus-fast-voll-2499142/


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Komitee zieht Saferphone-Initiative gegen Handy-Strahlung zurück
Die Saferphone-Initiative ist gescheitert. Das Komitee gibt den Rückzug bekannt, da der Reset des Trägervereins nicht gelungen sei.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/komitee-zieht-saferphone-initiative-gegen-handy-strahlung-zuruck-66359582


«Sie wollen uns Tag und Nacht überwachen»: Dieser Freiämter will als Bundesrat für Klarheit in der Regierung sorgen
Am Mittwoch werden in Bern zwei neue Bundesrätinnen und Bundesräte gewählt. Neben Albert Rösti und Co. tritt offenbar auch ein Freiämter an. Peter Villiger aus Beinwil möchte sich in der Landesregierung für seine Anliegen einsetzen.
https://www.aargauerzeitung.ch/zentralschweiz/freiamt/beinwil-sie-wollen-uns-tag-und-nacht-ueberwachen-dieser-freiaemter-will-als-bundesrat-fuer-klarheit-in-der-regierung-sorgen-ld.2383782


+++HISTORY
Bund soll Herkunftssuche von Adoptivkindern aus Sri Lanka finanziell unterstützen
Der Bund soll Private bei der Herkunftssuche von Adoptivkindern aus Sri Lanka finanziell unterstützen können. Der Nationalrat hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative seiner Rechtskommission (RK-N) Folge gegeben.
https://www.watson.ch/schweiz/312382534-bund-soll-herkunftssuche-von-adoptivkindern-aus-sri-lanka-unterstuetzen
-> https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2022/20221206124758794194158159038_bsd094.aspx


Zum Beispiel das «Kurhaus Martens» in Trogen
«Monte Verità am Säntis», das neue Buch der Historikerin und Archivarin Iris Blum, spürt den Ostschweizer Reformbewegungen nach – und beleuchtet dabei auch deren dunkle Seiten.
https://www.saiten.ch/zum-beispiel-das-kurhaus-martens-in-trogen/