Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel/
+++BASELLAND
Basel-Stadt im Clinch mit Reinach: 35 gehörlose Flüchtlinge verlieren Schlafplatz
Weil Immobilien Basel-Stadt sich nicht kulant zeigt, sucht die Gemeinde Reinach händeringend nach neuen Räumlichkeiten für Geflüchtete und zwei Fremdsprachenklassen.
https://www.bazonline.ch/35-gehoerlose-fluechtlinge-verlieren-schlafplatz-407766480201
-> https://telebasel.ch/2022/11/10/fluechtlinge-muessen-wegen-behoerdenirrsinn-zwischennutzung-verlassen
-> https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/im-medienhaus-gemeinde-reinach-bereitet-unterkunft-fuer-gefluechtete-vor-gesamtsituation-sei-eine-grosse-herausforderung-ld.2370886
+++LUZERN
nzz.ch 10.11.2022
Luzern ruft die Notlage für den ganzen Asyl- und Flüchtlingsbereich aus
Der Kanton Luzern befürchtet eine Überforderung seiner Kapazitäten. Er weitet deshalb die bisher auf Ukraine-Flüchtlinge beschränkte Notlage auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich aus.
tsf. Seit dem 18. März gilt im Kanton Luzern die Notlage für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Weil jetzt der Zustrom von Flüchtlingen aus dem gesamten Asylverfahren ebenfalls stärker wird, weitet die Regierung das Notrecht auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich aus.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erwartet bis Ende 2022 schweizweit mindestens 22 000 Asylgesuche. Das sind 7000 Gesuche mehr als im Vorjahr. Um die neue Lage zu bewältigen, aktivierte das SEM am 24. Oktober die Notfallplanung. Seither kann der Bund den Kantonen Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren früher zuweisen. Für die Kantone bedeutet dies, dass sie rasch zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen müssen.
Der Kanton Luzern hat als erster auf die neue Lage reagiert. Um die zusätzlichen Unterbringungsplätze für Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren bereitstellen zu können, setzt er auf Notrechtsmassnahmen. Der Regierungsrat habe entschieden, die Notlage per sofort auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich auszudehnen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Konkret muss der Kanton bis Ende Jahr 1000 Personen mehr aufnehmen. Gleichzeitig würden Ende März 2023 rund 600 Plätze wegfallen, weil die Frist für Zwischennutzungen ablaufe, teilte der Kanton weiter mit.
Mit der jetzt ausgerufenen Notlage im gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich will der Kanton flexibler sein. «Die Ausweitung der Notlage auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich dient dazu, schneller agieren und rasch auf benötigte Ressourcen zugreifen zu können», erklärt Regierungspräsident Guido Graf in der Mitteilung.
Weiterhin sei der Kantonale Führungsstab (KFS) mit der Bewältigung der Notlage beauftragt. Der Zivilschutz solle im Sinne einer Übergangslösung bei Bedarf erneut Unterstützung bieten. Unterirdische Unterkünfte seien jedoch, wenn möglich, zu vermeiden. Auf diese Option müsse der Kanton Luzern dennoch zurückgreifen können, um die Unterbringung von Personen aus dem gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich sicherstellen zu können.
(https://www.nzz.ch/schweiz/luzern-ruft-die-notlage-im-ganzen-asyl-und-fluechtlingsbereich-aus-ld.1711541)
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nzz.ch 10.11.2022
Hunderte Schlafplätze fehlen: Luzern ruft als erster Kanton die Asyl-Notlage aus
Dem Kanton Luzern gehen die Unterkünfte für Asylsuchende aus. Jetzt schlägt der Regierungsrat Alarm. Sozialvorsteher Guido Graf kritisiert zudem, der Bund engagiere sich bei den ukrainischen Flüchtlingen zu wenig.
Andri Rostetter Aktualisiert
Im Asylwesen spitzt sich die Lage zu. Vor drei Wochen korrigierte das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Prognosen für das laufende Jahr nach oben. Bis Ende Dezember muss die Schweiz mit 22 000 Asylgesuchen rechnen, 7000 mehr als im Vorjahr. Der Bund hat deshalb die Notfallplanung aktiviert. Weil Asylsuchende nicht wie vorgesehen bis zu 140 Tage in den Bundesasylzentren untergebracht werden können, verteilt der Bund diese früher auf die Kantone.
Für die Kantone bedeutet das, dass sie ihre Kapazitäten für die Unterbringung nochmals deutlich aufstocken müssen. Der Kanton Luzern hat nun als Erster reagiert und am Donnerstag die Notlage für den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbericht ausgerufen. Ohne diese Massnahme könne die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden nicht mehr sichergestellt werden, teilte die Regierung in einem Communiqué mit. Die Notlage gilt im Kanton seit dem 18. März, allerdings nur für Schutzsuchende aus der Ukraine.
Der Kanton Luzern müsse 1000 Personen zusätzlich aufnehmen. Erschwerend komme hinzu, dass Ende März 2023 die Fristen mehrerer Zwischennutzungen enden würden und damit 600 Plätze wegfielen. Die Herausforderung seien schon jetzt enorm, sagt Regierungspräsident Guido Graf (Mitte), Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements. «Die Lage wird sich aber nochmals deutlich verschärfen.»
Gericht stoppt Containersiedlung für Asylsuchende
Mit der Ausrufung der Notlage kann der Kanton unter anderem den Zivilschutz einsetzen. Zudem erhalten einzelne Dienststellen zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen und Kompetenzen, darunter die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, die für die Unterbringung und Betreuung zuständig ist, sowie die Dienststelle Volksschulbildung.
Noch unklar ist, ob die Notlage einen Einfluss auf ein Gerichtsurteil im Fall Meggen hat. Ende Oktober hatte das Luzerner Kantonsgericht eine geplante Containersiedlung für 100 Asylsuchende in Meggen gestoppt. Das Gericht begründete den Entscheid mit einer fehlenden Notlage bei der Unterbringung von Schutzsuchenden. Die Regierung nahm den Entscheid des Gerichts damals «mit Verwunderung zur Kenntnis», wie sie in einer Mitteilung schrieb.
Graf ist jede zusätzliche Unterkunft willkommen. Der Spielraum sei aber stark begrenzt. «Wir haben im Kanton eine Leerwohnungsziffer von unter einem Prozent. Da liegt nicht viel drin.» Der Kanton habe zwar kein grosses Interesse, unterirdische Zivilschutzanlagen für die Unterbringung in Betrieb zu nehmen. Spitzt sich die Krise weiter zu, könnte dies laut Graf aber unumgänglich werden. «Am Ende geht es darum, dass alle ein Dach über dem Kopf haben.»
Brief an den Bundesrat
Dass Luzern als erster Kanton die Notlage im Asylwesen ausruft, ist kaum Zufall. Guido Graf hat sich schon während der europäischen Flüchtlingskrise 2015 als politisches Frühwarnsystem profiliert. Graf sorgte damals mit einem Brief an Simonetta Sommaruga, die damalige Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements, für Aufsehen. In dem Brief forderte Graf Sommaruga auf, die Asylpraxis bei Eritreern zu überdenken. Wenige Wochen später legte Graf nach und verlangte in einem weiteren Schreiben, dass die politische und menschenrechtliche Situation in Eritrea vor Ort abgeklärt werde. Zudem sollten die Kantone besser für ihre Leistungen entschädigt werden. Zudem forderte Graf, dass der Bund sofort grössere Notunterkünfte eröffnet.
Inzwischen hat sich das Verhältnis zwischen dem Bund und dem Kanton Luzern stark verbessert, wie Graf sagt. «Wir haben eine bessere Kommunikation, wir werden deutlich früher informiert.» Ein starker Pluspunkt ist für Graf auch das Lagebulletin des SEM, das die Kantone in regelmässigen Abständen erhalten.
Unzufrieden zeigt sich Graf allerdings mit dem Schutzstatus S für die Flüchtlinge aus der Ukraine. Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, den Status S bis zum 4. März 2024 zu verlängern. Diese Einteilung sei nach wie vor «extrem störend», sagt Graf. «Wie will man einem Asylsuchenden aus Äthiopien beibringen, dass er weniger Rechte hat als ein Ukrainer?»
Ausserdem wünsche er sich deutlich mehr Engagement vom Bund, was die Ukrainerinnen und Ukrainer betrifft. Man müsse davon ausgehen, dass ein grosser Teil der Personen mit Status S langfristig in der Schweiz bleibe. Bei diesen Personen müsste der Bund entschieden mehr in Integration und Bildung investieren. Nach der Zuweisung der Personen mit Status S in einen Kanton ist die Unterstützung grundsätzlich Sache der Kantone.
Der Bund entschädigt die Kantone für Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung mit einer Globalpauschale von 18 000 Franken pro Person und Jahr. Da der Schutzstatus S grundsätzlich rückkehrorientiert ist, sieht das Ausländer- und Integrationsgesetz keine Ausrichtung einer Integrationspauschale an die Kantone vor. Weil der Bund aber einen gewissen Unterstützungsbedarf, insbesondere beim Spracherwerb, anerkennt, beteiligt er sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen. Eine Mehrheit der Kantone hat den Betrag bereits im März als zu tief kritisiert.
(https://www.nzz.ch/schweiz/luzern-ruft-die-notlage-im-ganzen-asyl-und-fluechtlingsbereich-aus-ld.1711541)
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-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/luzern-regierungsrat-dehnt-die-notlage-auf-den-gesamten-asyl-und-fluechtlingsbereich-aus-ld.2370838
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/kanton-luzern-weitet-notlage-im-asylbereich-aus?id=12285415
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/asylunterkuenfte-sind-knapp-kanton-luzern-ruft-notlage-im-asylbereich-aus
-> https://www.tele1.ch/nachrichten/notlage-fuer-gesamten-luzerner-asylbereich-148707543
+++SCHWEIZ
derbund.ch 10.11.2022
Beschwerde gutgeheissen: 12’000 Franken für den Tod eines Babys
2014 verlor eine syrische Flüchtende ihr ungeborenes Kind bei der Rückführung nach Italien. Jetzt spricht ihr das Bundesverwaltungsgericht eine Genugtuung zu.
Simone Rau
Im Juli 2014 reiste die 22-jährige Suha Alhussein Jneid hochschwanger mit ihrem Mann, ihren drei Kindern und 21 weiteren Familienmitgliedern im Zug von Mailand nach Paris. Dabei durchquerten sie die Schweiz. In Vallorbe im Kanton Waadt, an der Grenze zu Frankreich, wurde die Gruppe gestoppt und mit Bussen nach Brig zurückgebracht. Dort mussten sie auf einen Zug warten, der sie nach Italien rückführen würde.
Die Syrerin klagte über immer stärkere Schmerzen und Blutungen. Daraufhin bot man ihr in einer Zelle der Grenzwache in Brig eine Holzpritsche an. Ihr Mann und ihre Schwester baten die Grenzwächter wiederholt um medizinische Hilfe – vergebens. Stattdessen führte das Grenzwachtkorps die syrische Familie mit dem Zug nach Domodossola zurück. Dort angekommen, brach Suha Alhussein Jneid auf dem Perron zusammen. Im Spital konnte sie ihr Baby nur noch tot gebären. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte.)
«Begründeter Todesangst ausgesetzt»
Gut vier Jahre später, Ende 2018, verurteilte das Militärappellationsgericht den verantwortlichen Grenzwächter wegen fahrlässiger Körperverletzung und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu einer bedingten Geldstrafe von 22’500 Franken.
Und jetzt, nochmals vier Jahre später, hat das Bundesverwaltungsgericht Suha Alhussein Jneid eine Genugtuung zugesprochen. Damit heisst das Gericht die Beschwerde der Familie in einem unabhängig vom Strafprozess gegen den Grenzwächter geführten Verfahren teilweise gut. Die syrische Familie hatte 136’473 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuungssumme von insgesamt 159’000 Franken verlangt.
Das Gericht entschied nun, der Frau für ihr erlittenes Leid zwar keinen Schadenersatz, aber eine Genugtuung zuzusprechen. Jedoch lediglich in der Höhe von 12’000 Franken. Damit werde der mittlerweile 30-Jährigen eine «seelische Unbill von einer gewissen Intensität ausgeglichen», begründet das Gericht seinen Entscheid. Indem das Grenzwachtkorps keine medizinische Hilfe gewährte, habe es «eine Verlängerung der Dauer und eine Zunahme der wehenartigen Schmerzen der schwangeren Frau bewirkt». Die Frau sei einer «begründeten Todesangst ausgesetzt» gewesen. Zudem habe das Ereignis dazu beigetragen, dass sie an psychischen Beeinträchtigungen leide.
Im Falle des Ehemannes Omar Jneid anerkennt das Gericht zwar, dass er an jenem Tag eine «äusserst schwierige und emotional stark aufwühlende Situation durchlitt, als er zusehen musste, wie seiner schwangeren, schmerzgeplagte Ehefrau keine Hilfe gewährt wurde». Doch für eine Genugtuung reiche das nicht. Auch die Kinder bekommen weder eine Genugtuung noch Schadenersatz.
Dina Raewel, Anwältin der Familie, ist «sehr enttäuscht» angesichts der zugesprochenen 12’000 Franken. «Auf den ersten Blick erscheint diese Summe angemessen. Doch damit ist nur das Unrecht abgegolten, das Suha Alhussein Jneid an jenem Tag erleiden musste. Hier berücksichtigte das Gericht den Verlust ihres Kindes nicht, weil niemand für dessen Tod verantwortlich gemacht werden konnte», sagt die Anwältin. Für die psychischen und physischen Folgen des traumatischen Erlebnisses, unter denen sie bis heute leide, sei sie nicht entschädigt worden.
Stossend empfindet Dina Raewel auch das «Nichtanerkennen des immensen Schmerzes» des Ehemannes und der Kinder der Syrerin. «Insbesondere ihr Mann musste stundenlang zusehen, wie sie leidet. Er flehte bei den Grenzwächtern um Hilfe – vergeblich.»
Im am Donnerstag veröffentlichten 48-seitigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist auch der Psychiater der Syrerin erwähnt. Aufgrund einer lang andauernden psychischen Störung befinde sie sich bei ihm in Psychotherapie. Symptome seien etwa eine depressive Stimmung, Schlafstörungen und Unruhezustände.
Das Gericht anerkennt eine «psychische Beeinträchtigung» der mittlerweile fünffachen Mutter. Die körperliche Beeinträchtigung – die wehenartigen Schmerzen – sei jedoch nur vorübergehend gewesen und ohne bleibende Schäden. «Was für ein Hohn», sagt Anwältin Dina Raewel dazu nur.
Suha Alhussein Jneid lebt heute mit ihrer Familie in Deutschland – ihre fünf Kinder sind zwischen 4 und 14 Jahre alt. Sie habe geweint, als sie vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erfahren habe, sagt ihr Mann Omar Jneid. «Ist ein Mensch nur 12’000 Franken wert? Wir wollen, dass die Geschichte endlich fertig ist – und das Urteil gerecht.»
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig – Anwältin Dina Raewel hat bereits entschieden, ihn beim Bundesgericht in Lausanne anzufechten. «Die Begründung, mit welcher der Familie Schadenersatz verwehrt wurde, ist widersprüchlich und willkürlich.»
(https://www.derbund.ch/12000-franken-fuer-den-tod-eines-babys-721336485787)
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nzz.ch 10.11.2022
Syrerin erhält nun doch Genugtuung für Totgeburt
Eine Syrerin, die nach ihrer Rückschaffung nach Italien eine Totgeburt erlitten hat, klagt gegen die Schweiz – mit Erfolg. Sie erhält eine Genugtuung in Höhe von 12 000 Franken.
Dagmar Michels
Eine schwangere Syrerin ist 2014 trotz Schmerzen von Brig nach Italien rückgeführt worden. Das Grenzwachtkorps unterliess es, medizinische Hilfe beizuziehen. Das Bundesverwaltungsgericht spricht ihr deshalb eine Genugtuung in Höhe von 12 000 Franken zu, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Der Vorfall liegt über acht Jahre zurück. Im Juli 2014 wurde eine syrische Flüchtlingsfamilie von Brig nach Domodossola (Italien) zurückgeschafft. Die damals 23-jährige Mutter war im siebten Monat schwanger und klagte über starke Schmerzen. Die Grenzwächter gingen darauf aber nicht ein und führten die Familie per Zug nach Italien zurück. Im Spital von Domodossola wurde der Tod des ungeborenen Mädchens festgestellt.
Im Juli 2015 hatte die Frau deshalb beim zuständigen Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Gesuche um Schadenersatz und Genugtuung für sich und ihre drei Kinder eingereicht. 2018 war der einsatzleitende Grenzwächter in einem Militärverfahren wegen Körperverletzung verurteilt worden, weshalb die Klägerin ihre ursprünglich gestellten Forderungen reduzierte: 136 473 Franken Schadenersatz und Genugtuungssummen von insgesamt 159 000 Franken – je zuzüglich Zins.
Schadenersatz beantragte die Familie mit der Begründung, dass sie während des Aufenthalts in Italien von Juli 2014 bis Oktober 2017 geringere staatliche Unterstützungsleistungen erhalten habe als in Deutschland, wo sie ursprünglich um Asyl ersuchen wollte. Das lehnte das BVerG nun ab. Eine Körperverletzung hingegen erkannte es an: So sei die Frau «einer Verlängerung und Dauer ihrer Schmerzen, belastenden Orten und einer begründeten Todesangst» ausgesetzt gewesen und habe psychische Beeinträchtigungen erlitten. Daraus ergebe sich «eine immaterielle Unbill von hinreichender Schwere», die durch eine Genugtuung auszugleichen sei.
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BVerG, Aktenzeichen A-691/2021
(https://www.nzz.ch/nachrichtenressort/syrerin-erhaelt-nun-doch-genugtuung-fuer-totgeburt-ld.1711524)
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Genugtuung wegen Körperverletzung zugesprochen
Eine schwangere Syrerin wurde 2014 trotz Schmerzen von Brig nach Italien rückgeführt. Das Grenzwachtkorps unterliess es, medizinische Hilfe beizuziehen. Das Bundesverwaltungsgericht spricht ihr deshalb eine Genugtuung zu.
https://www.bvger.ch/bvger/de/home/medien/medienmitteilungen-2022/genugtuungwegenkoerperverletzungzugesprochen.html
Totgeburt nach Ausschaffung: Bund muss zahlen – Rendez-vous
Der Bund muss einer geflüchteten syrischen Frau nun doch eine Genugtuung zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Frau hatte 2014 nach der Ausschaffung aus der Schweiz eine Totgeburt in einem italienischen Spital erlitten.
https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/totgeburt-nach-ausschaffung-bund-muss-zahlen?partId=12285550
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/kind-bei-ausschaffung-verloren-bund-muss-fluechtlingsfrau-entschaedigen
Gemeinden unter Druck: Die schwierige Suche nach Asyl-Unterkünften – Rundschau
Aktuell steigt die Zahl der Asylgesuche stark an. Die Bundesasylzentren sind bereits voll – der Bund gibt den Druck weiter auf Kantone und Gemeinden. Deren Behörden müssen nun zusätzliche Unterkünfte bereitstellen. Vor allem in der Nordwestschweiz tun sich Gemeinden schwer: Geeigneter Wohnraum und Budget sind knapp; zudem erheben Geflüchtete Kritik an teilweise prekären Bedingungen in den Unterkünften.
https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/gemeinden-unter-druck-die-schwierige-suche-nach-asyl-unterkuenften?urn=urn:srf:video:6c1b54d2-cf78-4043-a3cc-6b836792cc79
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/ukraine-krieg-schweizer-fluchtlingswohnungen-sind-baufallig-66334476
Deutsche sauer auf die Schweiz: Immer mehr Flüchtlinge kommen über die Grenze
Statt wie im Frühling deren fünf, reisen derzeit mehr als 50 Personen pro Tag illegal über die Schweiz nach Deutschland ein. Das sorgt für Unmut bei unseren Nachbarn.
https://www.blick.ch/ausland/deutsche-sauer-auf-die-schweiz-immer-mehr-fluechtlinge-kommen-ueber-die-grenze-id18041405.html
+++FRANKREICH
Streit zwischen Frankreich und Italien um Aufnahme von Geflüchteten eskaliert
Das Rettungsschiff Ocean Viking wird am Freitag in Toulon erwartet. Paris verzichtet auf Abkommen zur Unterbringung von 3.500 Flüchtlingen
https://www.derstandard.at/story/2000140726339/streit-zwischen-frankreich-und-italien-um-aufnahme-von-gefluechteten-eskaliert?ref=rss
-> https://www.srf.ch/news/international/ocean-viking-frankreich-oeffnet-hafen-fuer-seenot-rettungsschiff
-> https://taz.de/Rettungsschiff-Ocean-Viking/!5889372/
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1168428.gerettete-migranten-feindliche-akte-statt-solidaritaet.html
+++LIBYEN
Nach fünf Jahren EU-Finanzierung: Seenotleitstelle in Libyen „nicht einsatzbereit“
Seit 2017 hat die EU mindestens 57 Millionen Euro zur Migrationsabwehr in Libyen investiert. Die Regierung in Tripolis setzt die UN-Konvention zur Seenotrettung aber immer noch nicht korrekt um. Die Geldgeber aus Brüssel sorgen sich deshalb um ihren Ruf.
https://www.migazin.de/2022/11/10/nach-jahren-eu-finanzierung-seenotleitstelle
+++FREIRÄUMR
Für Gericht kein Hausfriedensbruch: Familie Eichwäldli vs. Luzern: Stadt zieht den Kürzeren
Freispruch für die Familie Eichwäldli. Die Stadt Luzern hatte acht Bewohnerinnen wegen Hausfriedensbruchs beschuldigt – jetzt hat das Bezirksgericht sie freigesprochen.
https://www.zentralplus.ch/justiz/familie-eichwaeldli-vs-luzern-stadt-zieht-den-kuerzeren-2487449/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/stadt-luzern-kein-hausfriedensbruch-gericht-spricht-familie-eichwaeldli-frei-ld.2370260
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/bewohner-der-frueheren-luzerner-soldatenstube-freigesprochen?id=12284767
+++GASSE
Warum es sinnvoll ist, armen Menschen Geld zu schenken
«Oft wissen Menschen in Armut selbst am besten, wie sie geschenktes Geld einsetzen können», sagt Adina Rom, Executive Director von ETH for development. Seit vielen Jahren forscht sie über die Wirkung von Hilfsprogrammen. Dabei stelle sich immer wieder heraus, dass bedingungslose Geldtransfers die Situation von Menschen in Armut nachhaltig verbesserten.
https://rabe.ch/2022/11/10/warum-ist-es-sinnvoll-armen-menschen-geld-zu-schenken/
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Farbangriff auf CS: Klimakiller angreifen!
Kommunique und Video der Aktion gegen die Credit-Suisse! Für einen Klimakampf von unten!
https://barrikade.info/article/5463
+++KNAST
Mehr Gefängniszellen für den Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau plant einen Neubau und eine Erweiterung für das Kantonalgefängnis und das Kantonspolizeigebäude. Die Bauten genügen den aktuellen und zukünftigen Raumbedürfnissen nicht mehr und sind sanierungsbedürftig.
https://www.tvo-online.ch/aktuell/mehr-gefaengniszellen-fuer-den-kanton-thurgau-148707226
+++BIG BROTHER
Sicherheitsbericht: Wegen Terrorgefahr – Nachrichtendienst nimmt neue Gruppen ins Visier
Die sicherheitspolitische Lage in der Schweiz hat sich laut Nachrichtendienst verschlechtert, die Terrorgefährdung bleibt erhöht. Diese Gruppen hat der NDB auf dem Radar.
https://www.20min.ch/story/wegen-terrorgefahr-nachrichtendienst-nimmt-neue-gruppen-ins-visier-755274254482
+++POLICE BE
Interfraktionelle Motion GLP/JGLP, GFL/EVP, SP/JUSO, AL/GaP/PdA (Marianne Schild, GLP/Brigitte Hilty Haller/Michael Burkard, GFL/Mohamed Abdirahim, JUSO/Tabea Rai, AL): Externe Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen der Polizei zur Bekämpfung von Rassismus in den eigenen Reihen
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=cf9ebac5f18e444f82fcce9e60315ac9
+++POLIZEI LU
Verfolgungsjagd mit Pistoleneinsatz in Stadt: Untersuchung über Schuss der Polizei in Luzern abgeschlossen
Mit einem Schuss versuchte die Luzerner Polizei Ende Januar einen Autofahrer zu stoppen, der in Luzern vor einer Polizeikontrolle flüchtete. Hat der Polizist richtig gehandelt, als er mitten in der Stadt die Pistole eingesetzt hat?
https://www.zentralplus.ch/polizei/untersuchung-ueber-schuss-der-polizei-in-luzern-abgeschlossen-2488039/
+++POLIZEI SO
Mit Fotos und Handynummer: «Keine Bullen auf unseren Partys!» – Extremisten outen und mobben linke Polizistin
Um eine linke Solothurner Polizistin zu «outen», hat ein Linksaktivisten-Portal Fotos und Handynummer von ihr veröffentlicht. Der Polizeibeamten-Verband ist empört.
https://www.20min.ch/story/keine-bullen-auf-unseren-partys-linksextreme-stellen-polizistin-an-pranger-208128418318
-> Outing: https://barrikade.info/article/5460
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/solothurn-linksaktivisten-veroffentlichen-nummer-von-polizistin-66334484
+++POLIZEI ZH
Stadtpolizei soll bei Personenkontrollen Quittungen abgeben
Damit die Stadtpolizei Zürich keine willkürlichen, diskriminierenden Personenkontrollen vornimmt, soll sie jeweils Quittungen abgeben, regte die SP in einem Postulat an. Der Gemeinderat hat den Vorstoss gestern Abend mit 72 zu 41 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/stadtpolizei-soll-bei-personenkontrollen-quittungen-abgeben?id=12284785
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Schnelle Ausladung
Das Dekanat Chur lud einen Rechtslibertären zum Vortrag vor der Vollversammlung. Nach Intervention von Generalvikar Jürg Stuker sagte der Dekan den Auftritt am Samstag ab.
https://www.tachles.ch/artikel/news/schnelle-ausladung
+++HISTORY
Cyril Schäublin: «Ordnung ist eine reine Behauptung»
In «Unrueh» findet ein russischer Kartograf in der jurassischen Uhrenstadt Saint-Imier im Jahr 1877 zur Anarchie. Der Film des Zürchers Cyril Schäublin kreist aber, wie ein mysteriöses Uhrwerk, um ganz andere Zentren.
https://www.woz.ch/2245/cyril-schaeublin/cyril-schaeublin-ordnung-ist-eine-reine-behauptung/%21EDDARZ7G9T0K