Medienspiegel 27. Juni 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
Arm, alleingelassen, überfordert – ukrainische Flüchtlinge wenden sich an Behörden: «Wir brauchen Hilfe!»
Mit einem verzweifelten Brief wenden sich über 100 ukrainische Flüchtlinge an den Kanton Bern. Sie äussern happige Vorwürfe an die Adresse der Asylfirma ORS. Jetzt wird der Kanton aktiv. (ab 04.51)
https://www.blick.ch/politik/arm-alleingelassen-ueberfordert-ukrainische-fluechtlinge-wenden-sich-an-behoerden-wir-brauchen-hilfe-id17610067.html


Gegen die Verlegung des Bözingen Lagers
Angesichts der Verlegung von Flüchtlingen aus dem Ausschaffungszentrum Bözingen hagelt es Kritik. Vor allem die SP Biel ist empört.
https://web.telebielingue.ch/de/sendungen/info/2022-06-27


Einblick ins Rückkehrzentrum Enggistein und Tag der offenen Tür
Der Kanton Bern gewährte den Medien Einblick ins Rückkehrzentrum Gutshof Enggistein für Familien und alleinstehende Frauen. Es ist der Ersatz für das Zentrum in Biel-Bözingen, welches bald nicht mehr zur Verfügung steht. Aktuell leben im Gutshof rund 30 Bewohnerinnen und Bewohner.
https://www.neo1.ch/artikel/einblick-ins-rueckkehrzentrum-enggistein-und-tag-der-offenen-tuer


+++LUZERN
Ukraine-Flüchtlinge müssen in den Bunker: So viele Wohnangebote hat der Kanton Luzern ausgeschlagen
Der Krieg in der Ukraine hört nicht auf. Der Kanton Luzern bringt jetzt wieder Flüchtlinge in unterirdischen Asylunterkünften unter – dabei hat er diverse Angebote für Wohnungen bekommen. Nur: Die Mühlen der Behörden mahlen (zu) langsam.
https://www.zentralplus.ch/politik/so-viele-wohnangebote-hat-der-kanton-luzern-ausgeschlagen-2395071/


+++ZÜRICH
tagesanzeiger.ch 27.06.2022

Neue Phase der FlüchtlingspolitikZürich rechnet mit längerem Verbleib der Geflüchteten aus der Ukraine

Immer mehr Ukrainerinnen wollen arbeiten. Dafür sind Deutschkenntnisse nötig. Jetzt reagiert der Zürcher Regierungsrat und spricht Geld für Sprachkurse.

Pascal Unternährer

Der Regierungsrat hat beschlossen, kantonale Mittel für die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine bereitzustellen. Nina Gilgen spricht von einem wichtigen Signal. Laut der kantonalen Integrationsdelegierten bedeutet der Entscheid zweierlei. Erstens: Die Zürcher Regierung geht davon aus, dass viele ukrainische Geflüchtete länger als ein Jahr in der Schweiz beziehungsweise im Kanton Zürich bleiben werden. Der Schutzstatus S, der vom Bundesrat für die ukrainischen Flüchtlinge erstmals aktiviert wurde, berechtigt zu einem Aufenthalt von einem Jahr.

Die zweite Botschaft der Regierung ist, dass die Gemeinden die Flüchtlinge aus der Ukraine wie andere Geflüchtete mit Integrationsleistungen unterstützen können. Konkreter: Die Gemeinden sollen sich nicht zurückhalten mit Zuweisungen in Sprachkurse und andere Bildungsangebote.

«Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene sollen ihre Kompetenzen bewahren und wenn möglich erweitern», erklärt Nina Gilgen. Dann könnten sie besser im Arbeitsleben Fuss fassen, wenn sie in die ukrainische Heimat zurückkehren. Und wenn nicht, nützt ihnen das Erlernte fürs Berufsleben in der Schweiz – Menschen mit Status S erhalten im Gegensatz zu den anderen Flüchtlingsgruppen sofort eine Arbeitsberechtigung.

3000 Franken reichen nicht

Der Regierungsentscheid betrifft die Übernahme der Kosten, wenn sie die einmalige Bundespauschale von 3000 Franken pro geflüchtete Person übersteigen – was schnell der Fall sein kann. Ein einzelner Deutschkurs kostet je nach Länge, Intensität und Bedarf nach Kinderbetreuung zwischen 1000 und 5500 Franken, wie aus einer Aufstellung des Kantons hervorgeht.

Zum Vergleich: Der Bund gewährt für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Status F) eine Integrationspauschale von 18’000 Franken pro Person. Dieser Betrag ist auf sechs Jahre ausgelegt, doch gemäss Gilgen fällt der Grossteil der Kosten – gerade für Sprachkurse – in den ersten beiden Jahren an.

«Die Nachfrage nach Deutschkursen und anderen Arbeitsplatz-orientierten Angeboten vonseiten der ukrainischen Geflüchteten hat in den letzten Wochen merklich zugenommen», bestätigt Jörg Kündig. Der Präsident des Zürcher Gemeindepräsidienverbands spricht von einer neuen Phase. «Die Ukrainerinnen und Ukrainer orientieren sich neu stärker an der Idee, zu bleiben, als am Vorhaben, zurückzukehren.» Beleg dafür ist unter anderem, dass die Geflüchteten vermehrt Jobs suchen.

Die Unterstützungspauschale von 3000 Franken ist auf ein Jahr ausgelegt und explizit nicht als Integrationsleistung definiert, weil man bisher davon ausging, dass die Geflüchteten aus der Ukraine in dieser Zeitspanne wieder zurückkehren würden. «Die 3000 Franken reichen nicht», sagt Kündig. Deshalb begrüsst er, dass der Kanton für die Mehrkosten bei der Integration aufkommt.

Diese 3000-Franken-Jahrespauschale ist nicht zu verwechseln mit der monatlichen Pauschale von 1500 Franken, welche ebenfalls der Bund auszahlt und die für die Unterbringung und Grundversorgung gedacht ist.

Keller-Sutter hat reagiert

Nun sind aber nicht nur in Zürich, sondern auch in Bern Zweifel aufgekommen, ob die einjährige Aufenthaltsfrist realistisch ist. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat einen Bericht zur Überprüfung des Status S angekündigt. Möglich wäre, diesen Status um ein Jahr zu verlängern.

In diesem Fall würde der Bund weitere 3000 Franken pro Person an die Kantone zahlen. Der Zürcher Regierungsrat geht von diesem Szenario aus. Bis die weitere Praxis mit dem Status S auf Bundesebene geklärt ist, übernimmt der Kanton nun die zusätzlichen Integrationskosten.

Mehrkosten bleiben offen

Über die Höhe der Mehrkosten kann die Integrationsdelegierte Nina Gilgen noch keine Aussage machen. Der Gesamtregierungsrat hat der zuständigen Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) erlaubt, für das Jahr 2022 eine Kreditüberschreitung zum ursprünglichen 25-Millionen-Budget für die Integrationsförderung zu bewilligen – das ist der Betrag, der zugunsten der anderen Flüchtlingsgruppen vorgesehen ist.

Und für das Jahr 2023 darf Fehr gemäss dem Regierungsbeschluss beim Kantonsrat einen Nachtrag zum Budgetentwurf beantragen, in dem der Betrag bereits auf 36 Millionen erhöht worden war.
(https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich-rechnet-mit-laengerem-verbleib-der-gefluechteten-aus-der-ukraine-537959485904)


+++LITAUEN
Push-Backs, rechtswidrige Inhaftierungen und Misshandlung von Menschen auf der Flucht
Geflüchtete und Migrant*innen, die aus Belarus nach Litauen eingereist sind, sind oft schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Zu diesem Schluss kommt ein neuer Bericht von Amnesty International. Die Europäische Kommission hat bisher versagt, Litauen zur Einhaltung von EU- und Völkerrecht zu verpflichten.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/litauen/dok/2022/push-backs-rechtswidrige-inhaftierungen-und-misshandlung


+++GRIECHENLAND
Küstenwache im Einsatz: Urlauber finden Leichen von zwei Migranten am Strand von Lesbos
Die Zahl der Flüchtlinge, die die gefährliche Überfahrt aus der Türkei nach Griechenland wagen, steigt seit Wochen. Badende haben nun an einem Strand auf Lesbos zwei Tote entdeckt.
https://www.spiegel.de/panorama/lesbos-urlauber-finden-leichen-zweier-migranten-am-strand-a-574469f0-63e0-4c14-9c96-11f51b9c9942


+++SPANIEN/MAROKKO
Vorwürfe gegen Marokkos Sicherheitskräfte nach tödlichem Ansturm auf Exklave Melilla
Hunderte Migranten haben am Freitag versucht, aus Marokko in die spanische Exklave Melilla zu kommen. Dabei starben mindestens 23 Personen. Die Ereignisse lösten überwiegend Empörung und scharfe Kritik aus.
https://www.nzz.ch/panorama/ansturm-auf-exklave-melilla-vorwuerfe-gegen-sicherheitskraefte-ld.1690678?mktcid=smch&mktcval=twpost_2022-06-27
-> https://www.heise.de/tp/features/Das-Massaker-von-Melilla-37-Asylsuchende-sterben-an-spanischer-EU-Aussengrenze-7154221.html
-> https://www.jungewelt.de/artikel/429279.m%C3%B6rderische-abschottung-mord-im-eu-auftrag.html
-> https://www.deutschlandfunk.de/europaeische-werte-sterben-an-den-grenzen-navid-kermani-im-gespraech-dlf-8e03919d-100.html


+++EUROPA
Maritime Überwachung: Spionagesatelliten im Frontex-Einsatz
Die elektronische Aufklärung aus dem All war lange Geheimdiensten und Militär vorbehalten. Mini-Satelliten und das Musk-Unternehmen SpaceX machen dies nun für Grenzbehörden interessant. Neben Telefonen werden Radare von Schiffen überwacht.
https://netzpolitik.org/2022/maritime-ueberwachung-spionagesatelliten-im-frontex-einsatz/


+++DROGENPOLITIK
M 085-2022 Freudiger (Langenthal, SVP) Keine Cannabis-Pilotversuche in bernischen Apotheken. Antwort des Regierungsrates
https://www.rr.be.ch/de/start/beschluesse/suche/geschaeftsdetail.html?guid=36c6517032b8445685c56464d407fedc
-> https://www.20min.ch/story/kanton-bern-schiebt-joints-aus-der-apotheke-den-riegel-vor-152321330070


+++SEXWORK
derbund.ch 27.06.2022

Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt: Geflüchteten aus der Ukraine wird Sexarbeit verboten

Prostitution ist in der Schweiz legal. Trotzdem werden Arbeitsgesuche von Flüchtlingen mit Schutzstatus in mehreren Kantonen abgelehnt.

Eveline Rutz

Ukrainerinnen und Ukrainer sollen in der Schweiz möglichst rasch arbeiten können. Dank dem Status S sollen sie unkompliziert in den Arbeitsmarkt integriert werden. Nun zeigt sich: Dies ist nicht in allen Branchen gegeben. Sexarbeitende haben geringere Aussichten, eine Arbeitsbewilligung zu erhalten als andere Berufsleute. «Da messen die Behörden nicht mit gleich langen Ellen», sagt Rebecca Angelini, Geschäftsführerin von Procore.

Das nationale Netzwerk, das die Interessen von Sexarbeitenden vertritt, stört sich daran, dass die Kantone Gesuche von eingewanderten Ukrainerinnen unterschiedlich beurteilen. Einige Stände erteilen grundsätzlich keine Bewilligungen dafür, mit sexuellen Dienstleistungen Geld zu verdienen. Dazu zählen Zürich, Obwalden, Graubünden und weitere Ostschweizer Kantone. «Wer den Status S hat, sollte eine legale Tätigkeit ausüben dürfen», findet Angelini. Andernfalls werde die bundesrechtlich verankerte Wirtschaftsfreiheit verletzt.

Der Kanton Zürich widerspricht. «Die bestehende Bewilligungspflicht beim Status S erlaubt es den Kantonen eben gerade, die betroffenen Personen vor einer möglichen Ausbeutung zu schützen», sagt Fabian Boller, Medienverantwortlicher des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Diesen Auftrag nehme man ernst, indem man jedes Gesuch einzeln prüfe. Im Kanton Zürich sind bislang noch keine Gesuche aus dem Rotlichtmilieu oder der Erotikbranche bewilligt worden. Bis heute sind insgesamt gut 700 Arbeitsgesuche eingegangen, nur eine «Handvoll» stammt aus dem Sexgewerbe. Darunter befinden sich einige von Frauen, die bislang nicht in diesem Bereich tätig waren. «Eine Anstellung im Bereich der Sexarbeit verträgt sich nicht mit dem Schutzgedanken, welcher dem Status S zugrunde liegt», sagt Boller. Er betont, dass Ukrainerinnen bei der Stellensuche begleitet würden. «Sie müssen nicht in die Sexarbeit einsteigen, um ein Einkommen zu erzielen.»

Betroffene Frauen wollen sich wehren

Das Schutzargument dürfe nicht dazu führen, gar keine Bewilligungen zu erteilen, erwidert Rebecca Angelini. Nicht alle Sexarbeitenden seien Opfer von Straftaten. «Die Frauen, die den Status S haben, sind registriert und wollen legal arbeiten. Das bietet den besten Schutz.» Einmal mehr werde das Sexgewerbe anders beurteilt als andere Branchen. Als Beispiele nennt die Procore-Geschäftsführerin die Kosmetikbranche oder die Landwirtschaft, in der ausbeuterische Arbeitsverhältnisse ebenfalls vorkommen. Sie weiss von mehreren Ukrainerinnen, die Beschwerden geplant haben.

Prostitution gilt in der Schweiz als Erwerbstätigkeit wie jede andere auch. Der Nationalrat hat diese Haltung gerade bestätigt. Er lehnte es in der Juni-Session ab, den Kauf von Sex zu verbieten. Das Modell, das Schweden 1999 eingeführt hat, blieb im Rat chancenlos. Mit 172 zu 11 Stimmen war das Resultat deutlich. Obwohl die Kritik von einem Teil der Frauenorganisationen zuletzt lauter geworden ist, wird am liberalen Ansatz festgehalten.

Das Bundesgericht hat diesbezüglich am 8. Januar 2021 einen entscheidenden Schritt gemacht. Es entschied, Sexarbeit nicht länger als «sittenwidrig» einzustufen. Freier, die nicht zahlen, können seither strafrechtlich verfolgt werden. Wie Lelia Hunziker von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration berichtet, hat sich die Stellung von Sexarbeitenden damit deutlich verbessert. «Sie haben ein anderes Selbstverständnis. Wenn sie um ihren Lohn geprellt werden, rufen sie die Polizei.»

Kantone lenken sehr unterschiedlich

Obwohl der politische Konsens in Richtung Anerkennung geht: Wer hierzulande sexuelle Dienstleistungen anbietet, ist rechtlich schlechter gestellt als andere Berufsleute. Hinzu kommen administrative Hürden, die schwer zu durchschauen sind. Sie haben mit der föderalen Struktur zu tun. So ist es an den Kantonen, dem Sexgewerbe gesetzliche Rahmenbedingungen zu geben. Sie regeln unter anderem gesundheitliche, bauliche oder versicherungstechnische Fragen. Die einzelnen Behörden koordinierten sich kaum, sagt Rebecca Angelini. Ihre Vorgaben würden sich teilweise sogar widersprechen. «Das führt zu einer grossen Rechtsunsicherheit für die Sexarbeitenden.» Der bürokratische Dschungel dränge sie in die Illegalität und begünstige Ausbeutung.

Lelia Hunziker spricht von einer «Kriminalisierung durch die Hintertür». Die zahlreichen und komplizierten Auflagen erschwerten es einer mobilen Branche, legal tätig zu sein. «Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn jemand in mehreren Kantonen arbeitet.» Wegen moralischer Vorbehalte werde zu stark reguliert, kritisiert Rebecca Angelini. «Die Kantone schränken die legale Sexarbeit über das Verwaltungsrecht übermässig ein.»

Fabia Spiess hat in ihrer Dissertation untersucht, wie die Kantone die Prostitution kontrollieren und lenken. Moral- und Wertvorstellungen spielten dabei durchaus eine Rolle, sagt die Basler Anwältin. Die grossen kantonalen Unterschiede erklärt sie unter anderem damit, dass eine gemeinsame Basis fehlt. Da bestehe Handlungsbedarf: «Die nationale Politik sollte klären, ob Sexarbeit als Beruf wie jeder andere qualifiziert wird oder nicht.»

«Das Parlament will gar nicht so genau hinschauen», sagt Katharina Prelicz-Huber. Die grüne Nationalrätin begrüsst es zwar, dass Sexarbeit legal bleibt. Sie fände es allerdings konsequent, wenn sich der Gesetzgeber nun stärker für faire, nicht ausbeuterische Arbeitsbedingungen einsetzen würde. «Dass er das nicht tut, zeugt von einer gewissen Doppelmoral.»
(https://www.derbund.ch/gefluechteten-aus-der-ukraine-wird-sexarbeit-verboten-868847933686)


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Nach Afrin-Demo: Obergericht heisst rund 50 Revisionsgesuche gut
Anfang April 2018 haben in Bern Kurden und linke Kreise gegen die Militäroffensive in Syrien demonstriert. Danach stellte die bernische Staatsanwaltschaft 147 Anzeigen aus. Rund 50 der angezeigten Personen haben beim Obergericht ein Revisionsgesuch eingereicht, bisher wurden alle bewilligt.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/nach-afrin-demo-obergericht-heisst-rund-50-revisionsgesuche-gut?id=12213098
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/unbewilligte-kurden-demo-afrin-demo-in-bern-gericht-hebt-50-strafbefehle-auf
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/yb-trainer-wicky-wir-wollen-diese-saison-die-besten-sein?id=12213242
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/200871/



bernerzeitung.ch 27.06.2022

Afrin-Demo in Bern: 50 Demonstrierende nachträglich freigesprochen

Die Flut an ungerechtfertigten Strafbefehlen gegen Demonstranten kommt den Kanton Bern teuer zu stehen.

Michael Bucher

Nach über vier Jahren kommt eine von der Polizei aufgelöste Kundgebung den Kanton Bern teuer zu stehen. Die Strafkammer des Berner Obergerichts hat diesbezüglich in grosser Anzahl Strafbefehle aufgehoben und in Freisprüche umgewandelt. Dies bestätigt der Berner Rechtsanwalt Dominic Nellen auf Anfrage. Bekannt sind ihm rund 50 Personen, die nun nachträglich freigesprochen wurden. Einige davon hat er selbst vertreten.

Konkret geht es um die Afrin-Demo vom 7. April 2018 in der Stadt Bern. Kurden und linke Kreise demonstrierten an jenem Nachmittag unbewilligt gegen die türkische Militäroffensive in der nordsyrischen Stadt Afrin. Während des Umzugs kam es vereinzelt zu Sprayereien an Trams und Hauswänden, weshalb ein Grossaufgebot der Kantonspolizei die Demo in der Spitalgasse einkesselte. Trotz polizeilicher Aufforderung, die Kundgebung zu verlassen, verharrten 239 Personen an Ort. Sie alle wurden danach auf den Polizeiposten gebracht. Später hagelte es rund 140 Anzeigen wegen Landfriedensbruchs.

Kettenreaktion ausgelöst

Heute ist klar: Die Demoteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden zu Unrecht gebüsst. Auslöser war eine junge Frau, die sich gegen den Strafbefehl gewehrt hatte und im Herbst 2020 vom Berner Regionalgericht recht erhielt. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sprach das Gericht der damaligen Kundgebung eine «friedensbedrohliche Grundstimmung» ab. Insofern reiche der blosse Verbleib an der Demo nicht aus für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs.

Der Freispruch machte eine Kollegin, die nicht gegen ihren Strafbefehl vorgegangen war, hellhörig. Sie reichte ein Revisionsgesuch ein, welches diesen März vom Obergericht gutgeheissen wurde. Es gebe einen «unverträglichen Widerspruch» zwischen den Strafentscheiden der beiden Frauen, fanden die Richter.

Der Leitentscheid führte allerdings nicht dazu, dass sämtliche Strafbefehle automatisch aufgehoben wurden. Die Betroffenen mussten einzeln ein Revisionsgesuch einreichen – und dies innert einer Frist von 90 Tagen. Rechtsanwalt Dominic Nellen kritisierte damals die umständliche Praxis gegenüber dieser Zeitung. Damit möglichst viele Verurteilte überhaupt vom Leitentscheid erfahren, hatte etwa die Vereinigung Demokratische Juristinnen und Juristen Bern schon früh zu einer Infoveranstaltung inklusive Beratung im Dachstock der Reitschule geladen.

Nach Ablauf der Frist haben laut Nellen nun 50 Personen von der Möglichkeit der Revision Gebrauch gemacht und auch recht erhalten. Ihnen muss die Staatsanwaltschaft nun die Bussen zurückzahlen. Die Verfahrenskosten werden dem Kanton auferlegt. Zudem erhalten die Demonstrierenden eine Entschädigung von 100 Franken, weil sie mehrere Stunden in den Festhalteräumen im Neufeld verbringen mussten.

«Teuer und umständlich»

Ein Freispruch hat im Einzelfall Kosten von rund 2000 Franken zur Folge, wie ein Urteil zeigt, das dieser Zeitung vorliegt. Die ungerechtfertigte Anzeigenflut kostet den Kanton Bern folglich um die 100’000 Franken. «Diese Revisionswelle war teuer und umständlich für die Berner Justiz», sagt Rechtsanwalt Dominic Nellen dazu, «ich hoffe, dass bei Demonstrationen inskünftig zurückhaltender mit Strafanzeigen und Verurteilungen umgegangen wird.»
(https://www.bernerzeitung.ch/50-demonstrierende-nachtraeglich-freigesprochen-679814573496)



bzbasel.ch 27.06.2022

131 Verfahren – «Basel Nazifrei»: Zwei Jahre Prozesse und kein Ende in Sicht

Tramblockade statt Strassenschlacht: Rund 60 Personen müssen sich grossenteils wegen Lappalien vor dem Basler Strafgericht verantworten, nachdem sie an einer Solidaritätsdemonstration von «Basel Nazifrei» teilgenommen hatten.

Jonas Hoskyn

Total 131 Verfahren löste Polizeikontrolle im Rahmen einer Demonstration vor der Basler Staatsanwaltschaft im Sommer 2020 aus. Die nicht bewilligte Protestveranstaltung richtete sich gegen die sogenannten «Basel Nazifrei»-Prozesse, die kurz darauf starteten. Im November 2018 kam es auf dem Messeplatz bei einer Kundgebung der rechtsextremen PNOS zu Ausschreitung zwischen der Polizei und Gegendemonstration.

Die Solidaritätskundgebung eineinhalb Jahre später dauerte nur kurze Zeit. Als nach zehn Minuten ein Grossaufgebot der Polizei anrückte, zogen sich die Demonstrierenden ins Nachtigallenwäldeli zurück. Dort wurden sie eingekesselt und einer Personenkontrolle unterzogen. Der Grund: Bei der Kundgebung hätten sie an der Binningerstrasse die Fahrbahn betreten und dabei unter anderem die Tramspur blockiert, das sei eine Verletzung der Verkehrsregeln.

Wer nicht kooperierte, musste sich später auch noch wegen Diensterschwerung verantworten. Bei denjenigen, die sich gegen die Kontrolle wehrten, kam noch Hinderung einer Amtshandlung dazu. Alle diese Vergehen ziehen höchstens eine Busse oder Geldstrafe nach sich.

«Nur bei vereinzelten Personen, denen explizit Gewalt nachgewiesen werden konnte, nahmen wir dann auch noch Gewalt und Drohung gegen Beamte an, zum Beispiel bei einem Flaschenwurf in Richtung der Polizeikette», sagt Martin Schütz von der Basler Staatsanwaltschaft. Wobei die angeklagte Person sich auf den Standpunkt stellte, er habe die Trinkflasche über den Polizeiring zu den durstigen Demonstranten geworfen.

«Personenkontrolle war klar unverhältnismässig»

Mittlerweile beschäftigten die Folgen des falschen Betretens der Strasse die Basler Gerichte. Die Staatsanwaltschaft hat die Fälle alle per Strafbefehl abgeurteilt. Rund die Hälfte der Personen erhoben Einsprache, wobei davon mittlerweile sehr viele wieder zurückgezogen worden sind. Zehn Fälle wurden von Jugendgerichten beurteilt. Die restlichen Personen müssen sich nun zwei Jahre nach der Demo vor dem Basler Strafgericht verantworten. Mehrere Verhandlungen haben bereits stattgefunden.

Doch damit ist die Sache nicht beendet. Einige dieser Urteile wurden bereits wieder angefochten, müssen nun also vom Appellationsgericht beurteilt werden. Dort hingegen sind noch immer diverse Verfahren im Zusammenhang mit der ersten Prozesswelle im Gange. Bis der ganze «Basel Nazifrei»-Komplex juristisch aufgearbeitet ist, dürfte es noch Jahre dauern.

Der Basler Anwalt Andreas Noll verteidigt im Zusammenhang mit der Solidaritätsdemonstration insgesamt sechs Personen. Er kritisiert das Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaft: «Eine solche Personenkontrolle im Kontext einer Demonstration wegen Verletzungen der Verkehrsregeln durchzuführen, ist klar unverhältnismässig.» Zum Vergleich erinnert er an die grossen Kundgebungen, als ein Jahr FCB-Fans gegen die Vereinsführung Protestmärsche veranstalteten. Das Strafgericht liess diesen Vergleich allerdings nicht gelten.

Als Nächstes stehen sechs junge Erwachsene im Alter von 22 bis 28 Jahre vor dem Basler Strafgericht. Ihnen drohen gar bedingte Haftstrafen, weil sie zusätzlich wegen Sachbeschädigung angeklagt sind. Sie sollen im Frühjahr 2021 in ihrem Wohnort Winterthur über 100 Plakate des Revolutionären Jugendbündnisses an Wände, Mülltonnen und Elektrokästen gekleistert haben.
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/131-verfahren-basel-nazifrei-zwei-jahre-prozesse-und-kein-ende-in-sicht-ld.2308925)


+++SPORT
Nach Aufstieg in die Super League: Winterthur stockt Polizei auf
Der Aufstieg des FC Winterthur in die Super League hat Auswirkungen auf die Stadtpolizei. Weil mehr Aufwand für die Sicherheit notwendig ist, hat der Stadtrat zusätzlich 12,7 Stellen sowie einmalige Investitionen in der Höhe von 795’000 Millionen Franken beschlossen.  (ab 03:19)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/nach-aufstieg-in-die-super-league-winterthur-stockt-polizei-auf?id=12213089
-> https://www.toponline.ch/news/winterthur/detail/news/mehr-mittel-fuer-die-stadtpolizei-im-zuge-des-fcw-aufstiegs-00187373/


+++KNAST
Jeder elfte Straftäter sitzt in privaten Vollzugseinrichtungen
Ende März haben sich 9,1 Prozent aller verurteilten Straftäter in privaten Vollzugseinrichtungen wie psychiatrischen Kliniken oder spezialisierten Wohn- und Pflegeheimen befunden. Das waren 633 von knapp 7000 Personen, die eine Freiheitsstrafe verbüssten.
https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/200813/


+++BIG BROTHER
«Sicherheit Schweiz 2022»: Der Nachrichtendienst des Bundes publiziert seinen neuen Lagebericht
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wird die nationale und internationale Sicherheitspolitik nachhaltig beeinflussen. Weiterhin wesentlich geprägt wird das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz durch die wachsende Konkurrenz der Grossmächte. In diesem Kontext sind die Fähigkeiten der Antizipation und Früherkennung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zentral. Es gilt Bedrohungen und relevante Veränderungen im strategischen Umfeld der Schweiz rechtzeitig zu identifizieren und zu beurteilen und anschliessend die notwendigen präventiven Massnahmen zu ergreifen. Der neue Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2022» des NDB stellt die wichtigsten Lageentwicklungen aus nachrichtendienstlicher Sicht vor.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89472.html
-> Lagebericht NDB 2022: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/72197.pdf
-> https://www.20min.ch/story/nachrichtendienst-des-bundes-informiert-ueber-sicherheitslage-der-schweiz-274922996151
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/nachrichtendienst-des-bundes-erwartet-mehr-cyberangriffe-66210017
-> https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/portrait-nachrichtendienst-chef-christian-dussey?partId=12213329


+++POLIZEI AG
Einsatz Hunzenschwil – Argus hat richtig gehandelt
Es war ein harter Zugriff: Vor drei Jahren stoppte die Sondereinheit Argus der Kantonspolizei Aargau in Hunzenschwil ein Auto. Der Fahrer wurde verletzt. Er zeigte die Polizei an. Tatsache ist: Der Polizei ging es nur um den Mitfahrer. Doch die Untersuchung ist nun zum zweiten Mal eingestellt.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/einsatz-hunzenschwil-argus-hat-richtig-gehandelt?id=12213086



aargauerzeitung.ch 27.06.2022

Unschuldigen zu Boden gedrückt und festgenommen: Untersuchung gegen Polizisten der Sondereinheit Argus wird eingestellt

Hat die Polizei zu hart zugepackt? Diese Frage stellte sich nach einem Einsatz bei einer Tankstelle in Hunzenschwil im August 2019. Damals hatte die Sondereinheit Argus einen Brandstifter und einen unschuldigen Kollegen festgenommen. Dieser zeigte die Polizisten an, doch nun wird das Verfahren gegen sie eingestellt.

Fabian Hägler

In den letzten Monaten hat sich der Konflikt zwischen Vertretern der Kantonspolizei Aargau und leitenden Staatsanwälten verschärft. Zuletzt wurde bekannt, dass eine ehemaliger Polizeioffizier eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Simon Burger, den Leiter der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, eingereicht hat. Burger und Barbara Loppacher, Leiterin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, hatten zuvor mehrfach das Vorgehen der Polizei bei Festnahmen als gesetzeswidrig kritisiert.

Ein umstrittener Vorfall ereignete sich vor knapp drei Jahren, am 4. August 2019, bei einer Tankstelle in Hunzenschwil. Die Sondereinheit Argus der Kantonspolizei nahm dort auf Anweisung der Staatsanwaltschaft einen 24-Jährigen fest. Der junge Mann wurde später wegen versuchter Brandstiftung, mehrfacher Drohung und weiteren Delikten schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht Aarau verurteilt ihn zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt sowie einer Busse von 500 Franken, das Urteil ist rechtskräftig.

Polizei nahm nicht nur Brandstifter, sondern auch unschuldigen Kollegen fest

Insofern war der Einsatz erfolgreich – doch bei der Aktion wurde nicht nicht nur der Brandstifter, sondern auch dessen Kollege festgenommen, der ihn zur Tankstelle gefahren hatte. Dabei ging die Sondereinheit Argus nicht gerade zimperlich vor, wie ein Überwachungsvideo zeigt, das die «Sonntagszeitung» im Frühling 2021 veröffentlichte. Die Polizisten zogen die beiden jungen Männer aus dem Auto, drückten sie unsanft zu Boden und legten ihnen Handschellen an, wie eine Überwachungskamera zeigt.

Der unschuldige Kollege des Brandstifters war nach dem ruppigen Einsatz der Polizei fünf Wochen lang arbeitsunfähig. Er zeigte die Polizisten wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Sachbeschädigung an. Die Polizei erklärte ihr Vorgehen damit, dass beim Brandstifter «die Möglichkeit bestanden habe, dass er im Auto mitgeführte Spreng- oder Brandstoffe bzw. Waffen einsetzen würde». Dessen Kollege habe sich geweigert, das Auto selbständig zu verlassen. Deshalb sei es «unverzichtbar gewesen, auch ihn aus dem Fahrzeug zu holen und schnellstmöglich zu arretieren».

Beschwerdekammer des Obergerichts sah «erniedrigende Behandlung»

Die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, ein Verfahren gegen die Beamten zu eröffnen, die Beschwerdekammer des Obergerichts ordnete jedoch eine Untersuchung an. Im Entscheid hiess es, aus den bisherigen Akten lasse sich nicht sagen, dass das Vorgehen der Sondereinheit verhältnismässig gewesen sei. Der unschuldige Kollege habe zudem «eine erniedrigende Behandlung» über sich ergehen lassen müssen, was gegen Menschenrechtskonvention und Verfassung verstosse.

Der ganze Zugriff der Sondereinheit Argus war aus Sicht des Lenkers überhart. Da gegen ihn weder ein Tatverdacht noch ein Haftbefehl bestanden habe, «sei die Fixierung mit dem Knie auf der Schulter sehr fraglich, wenn nicht unverhältnismässig», findet der Mann. Er sei so hart zu Boden gedrückt worden, dass sein Gesicht vom heissen Asphalt verbrannt worden sei.

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizisten ein

Nach dem Entscheid der Beschwerdekammer wurde der Fall der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zugewiesen. Diese hat die Festnahme und deren Umstände untersucht und ist nun zum Schluss gekommen, das Verfahren gegen die angezeigten Polizisten einzustellen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Montag mitteilt.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach komme nach weiteren Abklärungen erneut zum Schluss, dass die Vorgehensweise der Kantonspolizei verhältnismässig und korrekt gewesen sei, heisst es in der Mitteilung. Weiter wird darin ausgeführt: «Den Polizisten blieb keine Möglichkeit, den Bezug des Fahrers zum Tatverdächtigen abzuklären. Auch war eine mögliche Beteiligung des Fahrers an den strafbaren Handlungen nicht von vornherein auszuschliessen.»

In den Einstellungsverfügungen werde festgehalten, dass die Anhaltung des Kollegen des Tatverdächtigen rechtens war, teilt die Oberstaatsanwaltschaft weiter mit. Die Polizeiangehörigen hielten sich demnach an die vorgegebenen und geschulten Standards.

Auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs erhärtete sich bei der Untersuchung gegen die Mitglieder der Sondereinheit nicht. «Im Gegenteil wird deutlich, dass die Polizisten angesichts der Umstände und der Einschätzung des Tatverdächtigen rasch und präzis gehandelt haben», heisst es in der Mitteilung. Das Verhalten der Fahrzeuginsassen sei auch nicht vorhersehbar gewesen, was das Vorgehen mit erhöhtem Körpereinsatz rechtfertigte, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft

Die Einstellungsverfügungen gegen die Polizisten sind noch nicht rechtskräftig.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/festnahme-unschuldigen-zu-boden-gedrueckt-und-festgenommen-untersuchung-gegen-polizisten-der-sondereinheit-argus-wird-eingestellt-ld.2309505)


+++POLIZEI ZH
Flughafen Zürich: Kapo kontrolliert Schweizer bei Rückreise
Bei der Rückreise aus den Ferien kontrolliert die Polizei am Flughafen Zürich Schweizer teilweise direkt beim Flugzeug. Gesucht werden Kriminelle.
https://www.nau.ch/news/schweiz/flughafen-zurich-kapo-kontrolliert-schweizer-bei-ruckreise-66209895


+++RASSISMUS
ANTIRA-WOCHENSCHAU: Abschiebeflug gestoppt, Grenzzaun gestürmt, Häuser besetzt
https://antira.org/2022/06/27/abschiebeflug-gestoppt-grenzzaun-gestuermt-haeuser-besetzt/


+++RECHTSEXTREMISMUS
Nach homophober Störaktion: Stadtzürcher Politiker unterzeichnen Vorstoss
Im Zürcher Stadtparlament haben Politikerinnen und Politiker einen Vorstoss gegen rechtsextreme Gewalt eingereicht, welcher von 60 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten mitunterzeichnet worden ist. Von AL bis SVP.
https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/nach-homophober-stoeraktion-stadtzuercher-politiker-unterzeichnen-vorstoss-00187370/


Experte Dirk Baier über Rechtsextremismus: «Die Schweiz hat definitiv ein Problem»
In jüngster Zeit gab es gleich mehrere Vorfälle aus der rechtsextremen Szene. Wie ist dieses Umfeld organisiert? Was für Menschen sind da mit dabei? Der Experte Dirk Baier von der ZHAW gibt bei Blick TV eine Übersicht.
https://www.blick.ch/video/aktuell/experte-dirk-baier-ueber-rechtsextremismus-die-schweiz-hat-definitiv-ein-problem-id17611810.html


Rechtsextremismus in der Schweiz: «Wenn man was verbietet, machen es die Jugendlichen noch mehr»
In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von rechtsextremen Vorfällen in der Schweiz. Diese Tendenz besorgt die Schweizer Bevölkerung, wie eine Umfrage von Blick TV zeigt.
https://www.blick.ch/video/aktuell/rechtsextremismus-in-der-schweiz-wenn-man-was-verbietet-machen-es-die-jugendlichen-noch-mehr-id17611697.html


+++HISTORY
Das gesperrte Archiv im Streitfall Musey
Der Streit um das Bleiberecht des kongolesischen Intellektuellen Mathieu Musey warf Ende der 1980er-Jahre enorme Wellen. Der Fall Musey würde Historiker*innen einen tiefen Einblick in die schweizerische Asylgeschichte geben. Wären da nicht die Behörden, die seit Jahren Einsicht in die Akten verhindern.
https://daslamm.ch/das-gesperrte-archiv-im-streitfall-musey/


Schweizer Bank «mauert: Credit Suisse sucht nach geheimem Nazi-Milliardenvermögen
Es hört sich wie ein Thriller an. Auf einem geheimen Konto der Credit Suisse soll ein Milliarden-Schatz der Nazis liegen. Seit 78 Jahren. Spuren führen über Argentinien in die Schweiz. Mittlerweile jagen Anwälte auf drei Kontinenten nach dem angeblichen Vermögen.
https://www.blick.ch/ausland/schweizer-bank-mauert-credit-suisse-sucht-nach-geheimem-nazi-milliardenvermoegen-id17610775.html
-> https://www.handelszeitung.ch/news/credit-suisse-soll-33-nazi-milliarden-bunkern


Online-Archive gegen das Vergessen
Mit der Unterstützung von tausenden Freiwilligen und moderner Texterkennungssoftware entstehen digitale Archive über die Opfer und Überlebenden des Nationalsozialismus. Trotz technischen Herausforderungen lassen sich so bereits Millionen Namen online recherchieren.
https://netzpolitik.org/2022/ns-dokumente-online-archive-gegen-das-vergessen/


+++ROCKERKRIEG
Sicherheitsdirektor Nause kündigt Grossaufgebot der Polizei an: So wappnet sich Bern für das Rocker-Urteil
Der Monster-Prozess rund um den Belper Rocker-Krieg geht am Donnerstag in die vorerst letzte Runde: Am Vormittag soll das Urteil verkündet werden! Der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (51) spricht mit Blick über seine Sorgen und die Vorbereitungsmassnahmen.
https://www.blick.ch/schweiz/bern/sicherheitsdirektor-nause-kuendigt-grossaufgebot-der-polizei-an-so-wappnet-sich-bern-fuer-das-rocker-urteil-id17613203.html