Medienspiegel 11. Juni 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
Geflüchtete aus der Ukraine – Zerschlagene Träume, neue Hoffnung: Aisha und Anastasiia erzählen
Über Nacht wurden sie zu Vertriebenen. Nun besuchen die beiden ukrainischen Teenager die Oberstufe im Kanton Bern – und blicken in eine ungewisse Zukunft.
https://www.srf.ch/news/schweiz/gefluechtete-aus-der-ukraine-zerschlagene-traeume-neue-hoffnung-aisha-und-anastasiia-erzaehlen


+++ZUG
Gemeinde sucht nach Alternativen: Asylzentrum Röhrliberg: Cham räumt Fehler ein
Auf dem Röhrliberg in Cham soll eine Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine entstehen – zum Unmut einiger Anwohner. Jetzt versucht die Gemeinde Cham, die Wogen zu glätten.
https://www.zentralplus.ch/politik/asylzentrum-roehrliberg-cham-raeumt-fehler-ein-2387039/


+++ZÜRICH
Tanja Polli im Podcast: Sie gibt Sans-Papiers eine Stimme
Gassenarbeit, Engagement in Kosovo, Yoga zu Heavy Metal – und jetzt ein Buch über Sans-Papiers: Die Winterthurerin Tanja Polli ist ein Multitalent und ist aktuell zu hören im «Dialogplatz».
https://www.landbote.ch/sie-gibt-sans-papiers-eine-stimme-461972131136


+++SCHWEIZ
tagesanzeiger.ch 11.06.2022

Verteilschlüssel für Ukrainer: «Wir lassen sie sicher nicht in eine Massen¬unterkunft im Aargau abschieben»

Der Verteilschlüssel für geflüchtete Ukrainerinnen nimmt auf persönliche Bedürfnisse kaum Rücksicht. Was das für Betroffene heisst und wie der Kantonswechsel klappen kann.

Mirjam Kohler

Ukrainische Geflüchtete und deren Gastfamilien brauchen Geduld. Die geht D. C. aus Arlesheim langsam aus. Seit Anfang April lebt eine Ukrainerin bei seiner Familie. Obwohl sie seit ihrer Ankunft in der Schweiz in ihrer Baselbieter Gastfamilie lebt, wurde sie im Bundesasylzentrum im Kanton Aargau angemeldet. «Man hat uns dort gesagt, das sei kein Problem, aber man müsse das tun, weil das Kontingent im Kanton Baselland schon voll sei», so C.

Entsprechend wurde die Frau via Verteilschlüssel, auf den sich die Kantone für eine ausgeglichene Verteilung der Geflüchteten geeinigt haben, dem Kanton Aargau zugewiesen. Das bringt entgegen der Ankündigung des Bundesasylzentrums durchaus Probleme mit sich.

Solange die Geflüchtete in Arlesheim lebt, bekommt sie keine finanzielle Unterstützung und darf auch nicht mehr arbeiten, wenn sie länger als drei Monate in der Schweiz bleibt. Dabei hat sie bereits eine Teilzeitanstellung gefunden. Die Zeit drängt also. Etwas, das sich mit Bürokratie oft schlecht verträgt.

Realität und Politikversprechen klaffen auseinander

Die Gastfamilie möchte, dass die Frau vorerst bei ihr bleibt. Bis Ende Jahr wird sie ihr Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellen – wenn es sein muss, auch auf eigene Kosten: «Es geht ihr gut bei uns. Wir lassen sie sicher nicht in eine Massenunterkunft im Kanton Aargau abschieben», sagt C.

Natürlich sei der finanzielle Druck gross – und noch mal grösser geworden, seit beispielsweise der ÖV für Menschen mit Schutzstatus S nicht mehr kostenlos sei. Aber die Familie hätte ihren Zuwachs eben ins Herz geschlossen.

Doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnt ihr Gesuch um Verbleib im Baselbiet ab. «Die ganze Situation kostet uns enorm viel Kraft. Es ist beschämend, dass der Staat zur Mithilfe und Solidarität aufruft und einen dann so hängen lässt», erklärt C. Die Realität sei vom Versprechen der Politik, den Geflüchteten rasch und unkompliziert zu helfen, weit entfernt.

Nach Ablauf der Frist ist alles anders

Es gebe aber noch mal eine Möglichkeit, wie die Frau trotzdem legal im Baselbiet bleiben könnte, führt SEM-Sprecher Lukas Rieder aus. Entscheidend dafür, welche Kriterien für einen Kantonswechsel erfüllt werden müssen, ist der Zeitpunkt der Einreichung. Das SEM schickt eine Verfügung, welchem Kanton die Geflüchteten zugewiesen werden.

Wird das Gesuch um Neuverteilung eingereicht, bevor die Verfügung rechtskräftig ist, gelten die Kriterien des Verteilschlüssels. Ausnahmen der Zuteilung sind da nur in klar definierten Fällen möglich, etwa bei der Zusammenführung von Familien oder bei bereits eingeschulten Kindern.

Es gibt aber auch das Gesuch um Kantonswechsel, das eingereicht werden kann, sobald der Zuweisungsentscheid rechtskräftig ist, also die entsprechende Frist abgelaufen ist. Dann wird der Verteilschlüssel nicht mehr berücksichtigt. Die beiden involvierten Kantone können dann entscheiden, ob sie den Wechsel zulassen wollen oder nicht.

Gesuch ist immer möglich

«Wenn beide Kantone einem Kantonswechsel zustimmen, wird dieser vom SEM grundsätzlich gutgeheissen», so Rieder. Seit Mai seien schweizweit 103 solcher Gesuche beim SEM eingereicht worden, 52 wurden gutgeheissen, der Rest sei noch in Bearbeitung.

Dieses zweite Gesuch kann auch gestellt werden, falls das erste abgelehnt wurde. Der Ball dürfte also bald bei den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft liegen. Zu Einzelfällen will und kann man sich da nicht äussern. Der Kanton Aargau habe den Grundsatz, Umplatzierungen wenn möglich zu vermeiden, wenn es schon eine funktionierende Privatunterbringung gebe, schreibt ein Sprecher.
(https://www.tagesanzeiger.ch/wir-lassen-sie-sicher-nicht-in-eine-massenunterkunft-im-aargau-abschieben-277144052955)


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
600 Menschen demonstrieren in Genf gegen Freihandel
Aufgrund eines Aufrufs von Bauernorganisationen haben am Samstag in Genf etwa 600 Personen gegen den Freihandel und die Welthandelsorganisation WTO demonstriert. Der Demonstrationszug wurde von einem grossen Polizeiaufgebot begleitet.
https://www.toponline.ch/news/schweiz/detail/news/600-menschen-demonstrieren-in-genf-gegen-freihandel-00186064/
-> https://www.rts.ch/info/regions/geneve/13165591-des-centaines-de-manifestants-denoncent-le-role-de-lomc-dans-lagriculture.html


Demonstration und Feiern in der Stadt: Nach 17 Jahren: LGBTQ-Community feiert in Luzern eine Pride
Es ist die erste Pride seit 17 Jahren in Luzern. Am 3. September findet eine grosse Demonstration statt, davor und danach gibt es verschiedene Events. Initiant Christian Sprenger sagt, warum es dabei um weit mehr als das Feiern geht.
https://www.zentralplus.ch/liebe-sexualitaet/nach-17-jahren-lgbtq-community-feiert-in-luzern-eine-pride-2383813/


+++POLIZEI AG
aargauerzeitung.ch 11.06.2022

Abgefangene Mails und illegale Bürodurchsuchung: Kantonspolizisten spionieren Staatsanwälte aus


Die Aargauer Kantonspolizei hat vor einem Jahr Strafanzeige gegen zwei leitende Staatsanwälte eingereicht. Jetzt wird bekannt: Ein Polizeioffizier liess die Anklagebehörde ausspionieren.

Kurt Pelda

Ein Polizeioffizier ermittelt gegen zwei leitende Staatsanwälte. Dabei lässt er sich von Denunzianten in der Anklagebehörde belastende Informationen zutragen, zum Beispiel von einem Polizisten, der gerade bei der Staatsanwaltschaft arbeitet. Einmal wird sogar das Altpapier durchsucht und ein Dokument des Staatsanwalts als Beweismittel mitgenommen. All das geschieht ohne Ermittlungsauftrag und ohne Genehmigung einer übergeordneten Stelle.

Im Namen der Polizei erstattet der Offizier dann Strafanzeige gegen die beiden Staatsanwälte. Das zuständige Regierungsmitglied und der Polizeikommandant werden informiert – doch sie unternehmen nichts.

Diese Geschichte hört sich an wie ein Justizskandal in einem lateinamerikanischen Narco-Staat. Sie fand aber im Kanton Aargau statt. Und dort ist es überhaupt das erste Mal, dass die Kantonspolizei gegen Staatsanwälte ermittelt und Strafanzeige einreicht.

Die Anzeige von Oberleutnant Roland V. (Name geändert) hat die Aufsichtskommission der Gerichte an den ausserordentlichen Staatsanwalt Marco Amstutz im Kanton Bern weitergeleitet. Dieser zerlegte die «Strafanzeige der Kantonspolizei Aargau» gegen die leitenden Aargauer Staatsanwälte Simon Burger (SVP) und Barbara Loppacher (SP), wie in der 27-seitigen Verfügung zu lesen ist.

Darin erklärt Amstutz, warum er als ausserordentlicher Ermittlungsleiter keinen Grund sieht, die Vorwürfe strafrechtlich weiterzuverfolgen. Roland V. will diesen Entscheid nicht akzeptieren und hat ihn an die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts weitergezogen.

Illegale Durchsuchung beim Staatsanwalt

Der Entscheid ist zwar noch nicht rechtskräftig, es handelt sich aber um eine vernichtende Zwischenbilanz für die Kantonspolizei und ihren ehemaligen Oberleutnant. Vor allem muss sich das für die Justiz zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) nun unangenehme Fragen stellen lassen.

Aus der Strafanzeige, die auch DVI-Vorsteher Dieter Egli (SP) und Polizeikommandant Michael Leupold geschickt wurde, geht unter anderem hervor, dass der Polizeioberleutnant Informanten in der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm benützte, um angeblich belastendes Material gegen Simon Burger zu beschaffen.

Unter diesen Informanten befand sich auch ein Kantonspolizist, der zu diesem Zeitpunkt in der Anklagebehörde ein Praktikum absolvierte. In der Strafanzeige ist ausserdem zu lesen: «Weitergehende Ermittlungen als das Zusammentragen der Informationen wurden auf Grund Befangenheit durch die Kantonspolizei Aargau nicht getätigt.»

Nur stimmt das nicht ganz. Denn offenbar wurde auch das Altpapier der Anklagebehörde in Zofingen-Kulm durchsucht und ein Dokument daraus an Roland V. weitergeleitet. Dazu erklärt auf Anfrage Simon Burger, leitender Staatsanwalt in Zofingen-Kulm: «Wie aus der Anzeige hervorgeht, wurde im Zuge der Ermittlungen mein Büro illegal durchsucht. Ich wurde bespitzelt und interne Mails wurden weitergeleitet oder abgefangen.» Genau solche Ermittlungsmethoden habe er in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert.

Für solch einschneidende Massnahmen bedürfe es eines Durchsuchungsbefehls. Burger wirft der Kantonspolizei nun vor, völlig eigenmächtig gehandelt zu haben. Die vorgesetzten Stellen hätten von den Ermittlungen gewusst, es aber versäumt, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. «Wenn zwei leitende Staatsanwälte gesetzwidrige Ermittlungsmethoden kritisieren und darum ins Visier der Kantonspolizei geraten, so stellt das einen Angriff auf den Rechtsstaat dar.»

Das DVI will sich mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nur allgemein äussern: Durchsuchungen von Räumlichkeiten seien Zwangsmassnahmen, die im Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft angeordnet würden. Roland V. lässt sich über seinen Anwalt verlauten und bestreitet, dass er bei der Staatsanwaltschaft Dokumente entwenden lassen oder Personen dazu angestiftet habe. Die Frage einer Genehmigung stelle sich somit gar nicht.

Ausserdem betont der ehemalige Polizeioffizier, dass gegen den leitenden Staatsanwalt Burger, der in diesem Herbst wiedergewählt werden solle, weiterhin ein Strafverfahren laufe. Juristisch gesehen bleibt das Verfahren allerdings eingestellt, es sei denn, das Obergericht entscheide anders.

Die Anzeige hat Roland V., der inzwischen nicht mehr bei der Polizei arbeitet, vor einem Jahr mit dem Briefkopf der Kantonspolizei eingereicht, und zwar als Polizist und Privatperson. Dazu heisst es in der Verfügung aus Bern: «Der Anzeiger wirft den Angezeigten und insbesondere (…) Simon Burger diverse Straftaten aus dem Bereich der Amts- und Ehrdelikte vor (…). Der Anzeiger sieht in den Handlungen von Simon Burger ein systematisches Vorgehen gegen die Kantonspolizei Aargau und auch gegen seine Person.» Burger wolle seine persönlichen Machtansprüche gegenüber der Polizei ausweiten, und Barbara Loppacher habe mitgeholfen, die berufliche Existenz des Oberleutnants zu zerstören.

Das sind happige Vorwürfe. Um sie zu verstehen, muss man wissen, dass es zwischen der Kantonspolizei und Oberleutnant Roland V. einerseits und den beiden leitenden Staatsanwälten anderseits über die Jahre immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen ist. Roland V. hatte Mühe mit der gesetzlich vorgesehenen Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei.

Staatsanwältin überlegt sich Anzeige

In der Strafanzeige wurde Simon Burger auch vorgeworfen, systematisch Fehler der Polizei zu sammeln, und zwar mit dem einzigen Ziel, der Kantonspolizei und Roland V. zu schaden. Mit seinem Vorgehen habe der SVP-Mann Burger darüberhinaus versucht, die damals heftig diskutierte Revision des Aargauer Polizeigesetzes in seinem Sinn zu beeinflussen. Nachdem Burger und Loppacher einen Entwurf des neuen Gesetzes kritisiert hatten, nahm der Grosse Rat im Sommer 2020 schliesslich eine überarbeitete Version mit überwältigender Mehrheit an.

Dazu heisst es im Entscheid aus Bern: «Letztlich ist es die Aufgabe eines leitenden Staatsanwalts, Problemfelder zu erkennen und diese mit geeigneten Massnahmen zu beheben, auch wenn es das Einwirken auf eine Revision des Polizeigesetzes erfordern würde.» Der Anzeiger verkenne die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die nicht darin bestehe, blind die Polizei zu schützen, sondern für eine gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zu sorgen. Oder mit anderen Worten: Wenn ein Staatsanwalt erkennt, dass sich die Polizei nicht ans Gesetz hält, ist es seine Pflicht, das zu kritisieren.

Burger, so heisst es weiter, habe «letztlich einfach seine Arbeit gemacht und seine Rechtsauffassung vertreten, auch wenn dies nicht immer auf Wohlwollen beim Anzeiger oder der Kantonspolizei Aargau gestossen» sei.

Barbara Loppacher, leitende Staatsanwältin von Lenzburg-Aarau, wurde national bekannt als die Anklägerin, die den bestialischen Vierfachmörder von Rupperswil hinter Gitter brachte. Sie zeigt sich auf Anfrage äusserst befremdet über die Anzeige. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen sie habe Loppacher festgestellt, dass auch noch gefälschte Beweismittel eingereicht worden seien. Sie erwäge nun eine Strafanzeige unter anderem wegen Urkundenfälschung. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
(https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ohne-genehmigung-abgefangene-mails-und-illegale-buerodurchsuchung-kantonspolizisten-spionieren-staatsanwaelte-aus-ld.2303151)
-> https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/skandal-im-aargau-kantonspolizisten-sollen-staatsanwaelte-ausspioniert-haben-id17568773.html
-> https://www.telem1.ch/aktuell/leidet-die-zusammenarbeit-zwischen-der-polizei-und-der-staatsanwaltschaft-wegen-einer-strafanzeige-146819969


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Fake-Bild um WEF-Gründer Klaus Schwab – Nein, sein Vater war nicht Nazi-Offizier
Der Vater vom WEF-Gründer Klaus Schwab war nicht Nazi-Offizier. Ein Sharepic, das seit Tagen auf Twitter, Reddit und Facebook kursiert, ist falsch.
https://www.watson.ch/schweiz/faktencheck/786762517-faktencheck-vater-von-klaus-schwab-war-nicht-nazi-offizier


+++HISTORY
Aufarbeitung Zwangsmassnahmen
Es ist noch nicht lange her. Bis vor 40 Jahren hat man in der Schweiz Menschen die als arbeitsscheu, nicht belastbar oder suchtkrank galten, in streng reglementierte Arbeitserziehungsheime gesteckt. Auch Weisenkinder und Kinder von armen Eltern wurden in Kinderheime abgeschoben und haben dort zum Teil Traumatisierendes erlebt. Der historische Verein des Kantons Uri hat jetzt das dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte in einem Buch aufgearbeitet. Eine aufwühlende Sache vor allem für die Betroffenen.
https://www.tele1.ch/nachrichten/aufarbeitung-zwangsmassnahmen-146820316