
Themen
- Libyen: Menschenhandel, Massengräber und Migrant*innen in Seenot
- Sichere Fluchtwege aus Afghanistan sind eine Illusion
- Monitoringbericht über Abschiebungen aus Hamburg veröffentlicht
- 17% rassistische Lohndiskriminierung in der Schweiz
- Situation für geflüchtete Menschen auf der Balkanroute und in Polen
- Calais: Illegalität einer Räumung im September 2020
- Isolation Kills: Rest in Power N. Rasanayagam!
- Die Umplatzierung von geflüchteten Menschen geht weiter; Bewohnende des Camps in Villmergen wehren sich dagegen
- Bleiberecht für Mudza E.: Armut ist kein Verbrechen
- Symbolischer Grenzzaun gegen Frontex in Luzern
Was ist neu?
Libyen: Menschenhandel, Massengräber und Migrant*innen in Seenot
Ein neuer UN-Report berichtet von Massengräbern, in denen Opfer von Menschenhandel liegen. Die politische Lage in Libyen zeigt keine Besserung. Ein neuer Mandatstext aus Deutschland könnte zumindest Anlass für Hoffnung geben. Und auf dem Mittelmeer konnten viele Menschen in Seenot gerettet werdenLibyen ist seit Jahren ein zentraler Punkt bei der Flucht von Menschen von Afrika nach Europa. Das Land ist seit einem von der NATO unterstützen Aufstand im Jahr 2011 von Bürgerkrieg und politischen Machtkämpfen geprägt. Verschiedene Milizen kontrollieren einzelne Teile des Landes. Die humanitäre Lage weiter Teile der Zivilbevölkerung ist katastrophal. Gemeinsam mit der europäischen Abschottungspolitik hat sich dadurch ein eingespieltes System entwickelt, welches für die geflüchteten Menschen die Hölle bedeutet. Menschen werden auf der Flucht verschleppt, in Lagern gefoltert und auf Lösegeld erpresst. Und wer es doch auf ein Schiff schafft, das auf dem Mittelmeer aufgegriffen wird, muss mit der illegalen Rückschaffung rechnen.
Ein neuer UN-Report versucht aktuell, Berichte über Massengräber in der Wüstenstadt Bani Walid zu verifizieren. Dort sollen die Leichen von Menschen, welche Opfer von Menschenhandel wurden, begraben sein. Ein sudanesischer Migrant erzählte dem UN-Team, er sei angezündet worden, nachdem seine Familie kein Lösegeld gezahlt hatte. Er starb später an seinen Verletzungen. Mehrere Frauen aus Ostafrika sagten zudem aus, dass sie vergewaltigt und sexuell missbraucht worden seien. Der Bürgermeister von Bani Walid, Younis al-Azozi, bestätigte, dass es in der Vergangenheit zu Misshandlungen von Migrant*innen gekommen sei, bestreitet jedoch, was im neuen UN-Bericht steht.
Eine Besserung der Situation für geflüchtete Menschen scheint sich aufgrund der instabilen politischen Lage nicht abzuzeichnen. Die geplanten nationalen Wahlen im Dezember 2021 mussten verschoben werden. Immer wieder gibt es Berichte über Angriffe auf zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen. Besorgniserregend ist auch die anhaltende Straflosigkeit bei Angriffen auf Politikerinnen. Eine Beteiligung von Frauen* am politischen Prozess wird dadurch systematisch untergraben. Anstatt sichere Fluchtwege für Migrant*innen zu schaffen und den Friedensprozess in Libyen zu fördern, sorgen die europäischen Staaten mit ihrer Abschottungspolitik für eine Verschlimmerung der Lage. (Zwei Dok-Filme zeigen eindrücklich die europäische Rolle im libyschen Lagersystem und wie Libyen als Spielball der europäischen Migrationspolitik dient.)
Eine positive Meldung, zumindest auf dem Papier, kam letzte Woche derweil aus Deutschland. Die Bundesregierung bekennt sich erstmals (und viel zu spät) aktiv für die Seenotrettung im Mittelmeer. Beschlossen wurde eine Verlängerung des Mandats für die Teilnahme an der EU-Mission Irini, welche unter anderem für die Durchsetzung des Waffenembargos gegen die Parteien im libyschen Bürgerkrieg verantwortlich ist. Im Text heisst es, dass «für alle im Rahmen von […] Irini eingesetzten seegehenden Einheiten […] die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen» gilt. Ausserdem wird die sogenannte libysche Küstenwache zukünftig nicht mehr ausgebildet. Die Beschlüsse haben in der Praxis aktuell aber keinen Einfluss, da Deutschland erstens mit keinem eigenen Schiff im Einsatz ist und auch bisher nur auf dem Papier an der Ausbildung mitarbeitete. Erst wenn sich Deutschland für eine Durchsetzung dieser Prinzipien stark macht und alle beteiligten Staaten diese Prinzipien auch anwenden, wäre überhaupt Besserung in Sicht.
Doch zum Glück gibt es auch Menschen auf See, die sich dieser Verpflichtung bewusst sind. Am 28. März rettete die Crew des Handelsschiffes KARINA unter der Schiffsführung des ukrainischen Kapitäns Vasyl Maksymenko 32 flüchtende Menschen in den internationalen Gewässern vor Libyen vor dem Ertrinken. Das Handelsschiff war auf dem Weg von Malta nach Benghazi, als es von der Hilfsorganisation Alarm Phone auf den Seenotfall aufmerksam gemacht worden war. Die geretteten Menschen wechselten anschliessend auf das zivile Rettungsschiff SEA-EYE 4, da auf dem Handelsschiff keine ausreichende Versorgung gewährleistet war. Doch dies war nicht die einzige Seenotrettung im Mittelmeer in der letzten Woche. Auch die Ocean Viking rettete 128 Geflüchtete aus einem überfüllten Schlauchboot. Für zwei Menschen kam jedoch jede Hilfe zu spät. Auf den kanarischen Inseln sind unterdessen am letzten Wochenende über 280 Migrant*innen angekommen, welche die gefährliche Route vom afrikanischen Festland über den Atlantik auf sich genommen haben. Die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr massiv gestiegen. In den ersten zwei Monaten 2022 sind bereits 5’496 Menschen in 115 kleinen Booten auf den Kanaren angekommen. Das sind 3’155 mehr als in der selben Periode 2021. Insgesamt haben bereits 4’400 Menschen, darunter 205 Kinder, ihr Leben auf dieser Fluchtroute verloren. Die Dunkelziffer dürfte noch um einiges höher sein. Auch auf den anderen Fluchtrouten Richtung spanischem Territorium sind massive Anstiege im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
https://www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-einsatz-vor-kueste-libyens-bundesregierung-bekennt-sich-zu-seenotrettung-im-mittelmeer/28214442.htmlfa
https://www.reuters.com/world/africa/un-investigates-reports-migrant-mass-graves-libya-2022-03-28/
https://libyareview.com/22393/un-migrants-abused-in-libyan-detention-centers/?fbclid=IwAR3mnULH1cS8H7C1haPaAifY34oGpTM0FK4eHci06csxHAiXwUctgQO3Fps
https://www.instagram.com/p/CbuaDmWMJjU/
https://sea-eye.org/ukrainischer-kapitaen-rettet-32-menschen-im-mittelmeer-vor-dem-tod/
https://www.infomigrants.net/en/post/39474/more-than-280-migrants-arrive-on-the-canary-islands-over-weekend
https://www.migazin.de/2022/03/28/zwei-menschen-ocean-viking-fluechtlinge/
https://www.infomigrants.net/fr/post/39462/au-maroc-deux-migrants-retrouves-morts-noyes-plus-de-200-personnes-interpellees-alors-quelles-tentaient-de-prendre-la-mer
Was geht ab beim Staat?
Sichere Fluchtwege aus Afghanistan sind eine Illusion

Nach der Machtübernahme der Taliban ist die Wirtschaft Afghanistans weitgehend zusammengebrochen. Internationale Zahlungen, die 75% des afghanischen Budgets ausgemacht haben, wurden weitestgehend ausgesetzt. Seit Monaten werden keine Gehälter an Menschen in öffentlichen Anstellungen wie Ärzte oder Lehrer gezahlt, ohnehin haben viele Menschen ihren Job verloren. Die Lebensmittelpreise sind stark gestiegen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung leidet unter Hunger und die Lage wird sich in den nächsten Monaten voraussichtlich weiter verschlechtern.
es 94. Im Jahr 2019 erhielt das SRK 2’200 Anfragen betreffend humanitäre Visa,
2021 waren es bis Mitte November über 3’200 Anfragen.» Im Jahr 2021 erteilte das SEM gemäss provisorischen Zahlen gerade einmal 37 humanitäre Visa an afghanische Staatsbürger*innen, 18 davon an Frauen.
Was ist aufgefallen?
Monitoringbericht über Abschiebungen aus Hamburg veröffentlicht
Der kirchliche Träger „Diakonisches Werk Hamburg“ hat seinen Bericht zum Abschiebemonitoring 2021-2022 veröffentlicht. In ganz Deutschland wurden im Jahr 2021 11’982 Menschen abgeschoben.
164 Einzelabschiebungen, sowie 4 Sammelcharterflüge und eine Abschiebung von zwei Personen unter sogenanntem unmittelbarem Zwang mit einem gecharterten Kleinflugzeug wurden vom Hamburger Flughafen aus durchgeführt. Hiervon wurden im Zeitraum 20.1.2021 bis 28.1.2022 122 Einzelabschiebungen, sowie 3 der Sammelcharterflüge beobachtet.
Die Abholung der Menschen aus Wohnungen, Lagern oder aus der Abschiebehaft wurden kaum beobachtet, auch auf dem Flug selber gab es kein Monitoring, sondern nur während der sog. Zuführung der Menschen an die Bundespolizei und der darauffolgenden Wartezeit am Flughafen. Aus Sicht des Abschiebebeobachters kam es in mehr als 33% der durchgeführten Abschiebungen zu problematischen, „diskussionswürdigen“ und unverhältnismässigen Situationen. Aus Sicht von antira.org sind Abschiebungen an sich höchst problematisch. Wir sind dafür, alle Abschiebungen sofort zu stoppen, aber dass es überhaupt ein Monitoring gibt, ist das Mindeste. Denn in der Schweiz z.B. finden Ausschaffungen ohne Kontrollinstanzen statt, es gibt keine entsprechenden Massnahmen. Dies obwohl die EU rechtlich dazu verpflichtet ist, ein „wirksames System zur Überwachung von Rückführungen“ zu schaffen. In einigen EU-Staaten gibt es deshalb ein breiteres Monitoring, in Deutschland bisher acht Beobachter*innen: an den Flughäfen Düsseldorf (2), Frankfurt am Main (2), Berlin (2), Halle/Leipzig (1) und Hamburg (1). Vor allem seitdem sich seit 2015 die Massnahmen für Abschiebungen verschärft haben, ist es umso wichtiger, Beobachter*innen zu haben.
Dass der Beobachter in diesem Fall für eine christliche Organisation arbeitet und das Monitoring von der Behörde für Inneres und Sport finanziert wird, ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist die Unabhängigkeit der Beobachtungen immer gefährdet, wenn Behörden ihre eigene Überwachung bezahlen, andererseits sind öffentliche Organe dazu verpflichtet, Monitoring zu gewährleisten und sollten dementsprechend auch dafür aufkommen. In dem Bericht wird dargelegt, der Beobachter sei ein ‚neutraler‘ Zeuge und stünde als Ansprechperson für alle Beteiligten zur Verfügung. Wir von antira.org bezweifeln, dass es so etwas wie ‚Neutralität‘ gibt. Gerade in einem solchen Machtgefälle, in dem sich Personen befinden, die gegen ihren Willen deportiert werden: Schliesslich wird eine Person per behördlichem Erlass und mit physischer Überwachung und Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen, mit teils zusätzlichen Zwangsmassnahmen (die Abschiebung ist Zwang an sich) wie Hand- und Fussfesseln, Helmen und der Verabreichung von Beruhigungsmitteln aus dem Land geflogen. Kann oder sollte angesichts dieser Ungleichverteilung von Macht und Befugnissen ‚neutral‘ bezeugt werden?
Aber zurück zum Bericht: Er eröffnet mit der Erwähnung, dass sich seit dem Asylpaket II und dem „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ die Zahl der Abschiebungen signifikant erhöht hat. Seit 2015 wurden jedes Jahr über 20’000 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Auch wenn sich die Zahl seit der Corona-Pandemie fast halbiert hat, „wurden auch während der Pandemie wann immer möglich Rückführungen konsequent durchgeführt“.
Die mit den erwähnten Gesetzen einhergehenden Einschränkungen der Rechte von Menschen, die von einer Ausschaffung bedroht sind, belaufen sich u.a. auf folgende:
1. Die Anwendung von Abschiebehaft und sog. Ausreisegewahrsam hat sich vervielfacht.
2. Krankheiten müssen anhand einer sog. qualifizierten ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht werden, die noch umfangreicher sind als bisher notwendige ärztliche Gutachten. In dem Land, in das kranke Menschen abgeschoben werden sollen, muss zwar noch deren unmittelbare medizinische Versorgung gewährleistet sein, aber diese muss nicht gleichwertig zu der in Deutschland sein.
3. Psychische Erkrankungen können nicht mehr von einem psychologischen Gutachten attestiert werden, sondern nur noch von psychiatrischen Gutachten. Die Kapazitäten von Psychiater*innen reichen hierfür oft nicht aus und die damit einhergehenden Kosten stellen eine grosse Hürde für Menschen im Migrationsregime dar.
Des Weiteren fassen die Beobachtungen aus dem Bericht einige Fälle zusammen: Es wurde nicht ausreichend Verpflegung zur Verfügung gestellt. Es kam zu Versäumnissen bei der Informationsweitergabe von Krankheiten. Es gab rassistische Äusserungen durch verschiedene Beamt*innen und medizinisches Personal. Es fehlte an Dolmetscher*innen, teilweise wurden Kinder dazu gezwungen, zu übersetzen. Es kam zu rechtswidrigen Familientrennungen. Es kam zu rechtswidriger Verabreichung von Beruhigungsmitteln. Trotz selbstverletzendem Verhalten einer Person wurde deren Abschiebung nicht abgebrochen. Eine suizidale Person wurde gefesselt: nicht trotz einer Diagnose, sondern wegen ihrer Suizidalität. Die Logik der Behörden ist grausam.
Immerhin konnten einige Abschiebungen verhindert werden. Von den geplanten 515 Einzelabschiebungen, konnten 318 nicht durchgeführt werden, weil die Personen aus unterschiedlichen Gründen gar nicht erst am Flughafen angekommen sind, und am Flughafen selber konnten noch 33 Menschen aus verschiedenen Gründen ihrer Abschiebung entgehen.
Das heisst, auch innerhalb des gewaltvollen und rigiden Abschieberegimes gibt es Möglichkeiten!
Stop Deportations Now!
17% rassistische Lohndiskriminierung in der Schweiz
2020 verdiente die Hälfte der Lohnabhängigen in der Schweiz mehr als 6’665 Franken (Medianlohn). Das ist im weltweiten Vergleich und vor allem im Nord-Süd-Vergleich gesehen viel! Die andere Hälfte verdiente weniger. Zu dieser Hälfte zählen sehr viele Arbeiter*innen ohne roten Pass. Im direkten Vergleich mit schweizer Arbeiter*innen, die durchschnittlich 6’345 Franken verdienen, erhalten nicht-schweizer Arbeiter*innen durchschnittlich 5’287 Franken. Eine einschneidende Lohndiskriminierung von 17%.
Die Lohnpyramide innerhalb der Arbeiter*innen ohne Schweizer Pass beginnt bei den Grenzgänger*innen, dann folgen Ausweis C, B, Kurzaufenthalter*innen. Zuunterst in der Lohnpyramide befinden sich Arbeitsbereiche, in denen Menschen übervertreten sind, die als migrantisch-weiblich kategorisiert werden. Der Detailhandel mit Medianlohn 4’997 Franken, das Gastgewerbe mit einem Medianlohn von 4’479 Franken, die Beherbergung mit 4’488 Franken Medianlohn oder die persönlichen Dienstleistungen 4’211 Franken. Diese bereits niedrigen Beträge werden immer für eine 100%-Stelle berechnet. Da in diesen Bereichen sehr viele Personen nur Teilzeit angestellt werden, liegen die wirklichen Löhne noch tiefer. Zusätzlich zur täglichen Lohndiskriminierung führen niedrige Löhne auch in die Altersarmut, da sie mit niedrigeren Beiträgen in die Altersvorsorge einhergehen.
https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/21224887/master
Situation für geflüchtete Menschen auf der Balkanroute und in Polen
Balkanroute: Das Border Violence Monitoring Network verzeichnete im Februar 2022 32 Push-Backs entlang der Balkanroute. 364 Menschen waren davon betroffen. Zumeist wurden sie eine sehr weite Strecke zurückgedrängt.
Serbien: Am 6. Februar wurden hunderte Menschen auf der Flucht von Polizeibeamt*innen aus den Squats Sombor, Subotica und Kikinda vertrieben und in das offizielle Lager Preševo gebracht.
Bulgarien: Im Februar 2022 wurden 6 Push-Backs an der bulgarisch-türkischen Grenze verzeichnet. Der Einsatz von Gewalt, vor allem von Polizeihunden, hat zugenommen.
Polen: Erstmals seit Herbst hat sich die Anzahl der Menschen, die versuchen von Belarus nach Polen zu gelangen, wieder erhöht. 700 Versuche innerhalb der letzten Woche sollen es gewesen sein.
Die Reaktion darauf: Polnische Grenzbeamt*innen durchforsten mit Infrarotkameras den Wald, der Sperrgebiet für alle ausser für Anwohner*innen geworden ist. Auch der Bau der Grenzmauer schreitet weiter voran. Beton, Metall und Stacheldraht, 185 Kilometer lang.
Polnisches Recht erlaubt neuerdings, dass Menschen auf der Flucht ohne Asylverfahren abgeschoben werden können. Deswegen geben Sprecher*innen der Grenzwache mittlerweile offen zu, dass sie diese – laut internationalem Recht nach wie vor illegalen – Push-Backs durchführen. Insgesamt 40’000 Menschen sollen ihnen seit letztem Herbst in Polen, Lettland und Litauen zum Opfer gefallen sein. Mehr als 100 Personen wurden als vermisst gemeldet, 20 Menschen sind gestorben. Doch es werden nur Menschen an der Grenze zu Belarus so behandelt, die von ausserhalb Europas nach Polen fliehen. Im Gegensatz dazu stehen die Millionen Menschen, die aus der Ukraine flüchten und ganz anders behandelt werden. Was zeigt, wie Solidarität auch funktionieren kann. Aber die rassistischen Strukturen hinter der Ungleichbehandlung und die Selbstverständlichkeit mit der diese passiert, sitzen tief. Marianna Wartecka von der Ocalenie Foundation, einer Gruppe, die sowohl an der ukrainischen als auch an der belarussischen Grenze aktiv ist, sagte dem Balkan Investigative Reporting Network: „Es ist, als gäbe es zwei verschiedene Länder in einem, zwei völlig unterschiedliche Regeln – Menschen, deren Leben es wert ist, gerettet zu werden, und solche, die im Wald sterben können.“ Die staatliche Repression trägt ihren Teil dazu bei: Immer wieder werden Aktivist*innen und Helfer*innen an der belarussisch-polnischen Grenze mit Bussen bestraft oder festgenommen. Teilweise drohen ihnen Anklagen wegen Beihilfe zur Grenzverletzung oder Menschenhandel und bis zu acht Jahre Haft.
Ungarn: Auch in Ungarn wird Kritik an der ungleichen Behandlung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und anderen Ländern laut. Der Fall des 25-jährigen Hassib Karisada aus Afghanistan landete kürzlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vor ungarischen Gerichten. Karisada hatte in Budapest studiert und war von den ungarischen Behörden mittellos auf einem Acker in Serbien ausgesetzt worden. Ein ungarisches Gericht habe ihm zwar mittlerweile Recht gegeben, aber nun müsse das Urteil auch in die Praxis umgesetzt werden. Abschiebungen mitten ins Nirgendwo in Drittländer, zu denen die abgeschobenen Menschen keinerlei Bezug haben, finden in Ungarn leider seit 2017 immer wieder statt.
https://www.srf.ch/news/international/die-vergessene-eu-aussengrenze-polen-zwischen-grenzschuetzern-und-fluechtlingshelfern
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162580.amnesty-international-immer-noch-pushbacks-nach-belarus.html
https://www.tagesanzeiger.ch/polen-macht-die-route-noch-gefaehrlicher-627499467691
https://www.rnd.de/politik/kritik-an-ungarns-umgang-mit-gefluechteten-aus-der-ukraine-und-der-ganzen-welt-FOZAWRZICAK4INHU3IV7VKOUNA.html
https://www.euractiv.com/section/politics/short_news/slovak-government-outsourced-handling-of-refugee-crisis-to-private-company/?utm_content=1648446330&utm_medium=EURACTIV&utm_source=twitter
https://www.infomigrants.net/en/post/39396/more-migrants-trying-to-reach-poland-from-belarus
https://www.instagram.com/p/CbuKMXCqCxo/
Was schreiben andere?
Calais: Illegalität einer Räumung im September 2020

Das Fehlen einer öffentlich bekannt gemachten Rechtsgrundlage beraubt die Einwohner des Geländes ihres Rechts, sich an einen Richter zu wenden, um ihre Räumung anzufechten“.
Wo gabs Widerstand?
Isolation Kills: Rest in Power N. Rasanayagam!
In Gedenken an N. Rasanayagam demonstrierten #Stop Isolation und das Migrant Solidarity Network in Bern. Das Lagersystem der Schweiz ist systematische psychische Folter; vermutlich am 15. Februar 2022 ist N. Rasanayagam im «Rückkehrlager» Gampelen gestorben. Die Schweizer Gesetzgebung hat ihn seit sieben Jahren illegalisiert. N. Rasanayagam wurde Todesopfer eines rassistischen Systems, welches Menschen durch die soziale, politische und ökonomische Isolation an die Grenze des psychisch Aushaltbaren bringt. Diese unmenschlichen Bedingungen töten Menschen. Im Folgenden drucken wir einen Ausschnitt der Rede ab, welche an der Kundgebung gehalten wurde:
„Am Dienstagnachmittag, dem 15. Februar 2022, wurde N. Rasanayagam zuletzt von einem seiner Zimmermitbewohner gesehen. Am Dienstagabend war sein Handy bereits ausgeschaltet und er verschwand. Seine Mitbewohnenden nahmen an, er sei deportiert worden, da für diese Woche (Kalenderwoche 6) Deportationsflüge nach Sri Lanka angeordnet wurden. Als die Polizei am Freitag ein Gebiet in der Nähe des Camps abriegelte, wurde den Bewohnenden klar, dass es sich um N. Rasanayagam handelte. Sein Tod wurde am Freitag festgestellt, jedoch ist sowohl Todesursache wie auch Todeszeitpunkt bis heute unklar. Sein Leichnam lag einige Tage auf dem Feld ungefähr 500m vom «Rückkehrlager» Gampelen entfernt. Ohne eine Autopsie durchzuführen, versuchen die zuständigen Behörden den Todesfall schnellstmöglich unter den Teppich zu kehren. Dies obwohl seine Familie ausdrücklich verlangt hat, ihn nicht zu kremieren, da dies in ihrer Tradition unwürdig ist. Die Behörden wurden darüber mehrmals informiert. Seine Familie in Sri Lanka wurde ausserdem erst zwei Wochen später offiziell von den Schweizer Behörden über N. Rasanayagams Tod informiert. Auf ihre Nachfrage, wieso sein Leichnam nicht nach Sri Lanka geflogen werden könne, antwortete eine Person des Migrationsdienstes ihnen, dass dies zu teuer sei. Eine Genugtuung für diesen unmenschlichen Umgang mit dem Leichnam ihres Mannes erhalte seine Frau nicht. Die Person des Migrationsdienstes antwortete ihr Folgendes: «Eine Genugtuung würde sonst Menschen anspornen, sich selbst das Leben zu nehmen – um dafür dann Geld zu erhalten».
Für seine Freund*innen und seine Familie steht fest, dass die zuständigen Behörden und das Schweizer Asylsystem mitverantwortlich für Rasanayagams Tod sind. Denn für Rasanayagam und alle Bewohnenden von «Rückkehrlagern» und Asylcamps gelten schikanierende Regeln:
- Tagtägliche Freiheitsbeschränkungen durch die Anwesenheitspflicht.
- Zu den beengenden und isolierenden Wohnverhältnissen wird die Bewegungsfreiheit durch regelmässige Kontrollen durch die Polizei, Securitas und das ORS-Personal weiter massiv eingeschränkt.
- Zu diesen diskriminierenden Regelungen kommen schikanöse Praktiken; wer krank ist und nach einer medizinischen Fachperson fragt, wird nicht ernst genommen und erhält keine medizinische Hilfe.
- Weiter arbeiten Menschen ohne Mindestentschädigung – Arbeiter*innenrechte werden ihnen nicht zugestanden und die Asylpolitik in der Schweiz lässt zu, dass Menschen für ein bis zwei Franken pro Stunde arbeiten!
Wie viele Menschen müssen noch sterben, damit die Schweiz gesteht, dass ihr rassistisches menschenverachtendes Asylregime nicht funktioniert? In den letzten Jahren sind viele unter diesem System zerbrochen und haben keinen Ausweg mehr gesehen als den Tod. Die Suizide und Suizidversuche in Lagern und Deportationshaft sind (versuchte) Morde durch den Staat, welcher die Lebensumstände so menschenunwürdig gestaltet, dass die Menschen daran kaputt gehen. Die rassistischen Gesetze sind schuld daran, dass Menschen keinen Ausweg mehr sehen und das Leben in diesem System nicht mehr ertragen können.
- Wir fordern eine Aufarbeitung aller Todesfälle durch den Staat in Asyl- und «Rückkehrlagern», in Deportationshaft an Schwarzen Menschen, Menschen of Color und migrantischen Menschen.
- Wir fordern eine Aufarbeitung aller Morde durch die Polizei an Schwarzen Menschen, Menschen of Color und migrantischen Menschen.
- Wir fordern die sofortige Schliessung des «Rückkehrlagers» Gampelen, sowie die Schliessung aller Asyl- und «Rückkehrlager» und fordern stattdessen eine menschenwürdige Unterbringung der Menschen in Wohnungen.
- Wir fordern im Umgang mit geflüchteten Menschen zwingend kompetente Fachkräfte, welche uns Betroffene beraten und unterstützen.
- Wir fordern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit, Wohnungen, dem Gesundheitssystem sowie psychologischer Versorgung für alle Menschen, die in der Schweiz wohnhaft sind.
- Wir fordern den sofortigen Stopp von Deportationen, die sofortige Schliessung von Deportationsgefängnissen und die Freilassung der Insass*innen!
- Wir fordern Bleiberecht für alle!
- Wir fordern finanziell-existenzielle Sicherheit! Keine Arbeit ohne Mindestentschädigung und ein Recht auf Arbeit für alle!
- Wir fordern den gleichen Zugang zum Gesundheitssystem, Arbeit, Wohnungen, Bildung und allen gesellschaftlichen Teilsystemen.
- Wir fordern, dass Racial Profiling gestoppt wird. Besonders rund um die «Rückkehrlager» und die Ortschaften in der Nähe der «Rückkehrlager» sollen keine verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen stattfinden.“
Hier geht es zur kompletten Rede der Demonstration: https://migrant-solidarity-network.ch/en/2022/04/01/isolation-kills/#more-2897
Die Umplatzierung von geflüchteten Menschen geht weiter; Bewohnende des Camps in Villmergen wehren sich dagegen
Nachdem letzte Woche bereits bekannt wurde, dass Menschen aus dem Nothilfecamp in Biel ins völlig abgelegene Camp in Enggistein transferiert werden sollen, geschieht nun dasselbe mit den Menschen im Camp Villmergen, um Platz für Menschen aus der Ukraine zu schaffen. Die Bewohnenden protestierten deshalb letzte Woche vor dem Camp in Villmergen gegen ihre Umplatzierung und wollen in den Hungerstreik treten.
Die Bewohner*innen des Camps in Villmergen kritisieren die Schweizer Asylpolitik mit den folgenden Worten: «Unabhängig von Sprache, Religion, Recht oder Asylgrund muss es ein gleichberechtigtes Asylrecht geben. Es kann keine faire Politik sein, unterschiedliche Asylrechte, unter Berücksichtigung von Augen- und Haarfarbe sowie Herkunftsland, zu vergeben.» Auch kritisieren sie die Medien. Es sei «zutiefst rassistisch», Menschen in diesen schwierigen Situationen in den Medien nach Haar- und Augenfarbe zu trennen. «Wir verurteilen diese Äusserungen, die das Potenzial haben, Migrant*innen gegeneinander aufzubringen», heisst es in der Protestschrift.
Die Protestierenden betonen weiter, dass die Kritik nicht an die aus der Ukraine geflüchteten Menschen gerichtet sei: «Wir geben unser Beharren auf ein gutes Zusammenleben mit unseren ukrainischen Brüdern und Schwestern nicht auf. Weder dieser Krieg noch diese Diskurse sind das Werk von Migrant*innen.»
Zur geplanten Verlegung sagen die Bewohner*innen: «Eine Verlegung an einen unbekannten Ort und für unbekannte Zeit wird ernsthafte Probleme für die Integration, unser Leben und unsere psychische Gesundheit bringen.» Die Migrantinnen und Migranten sagten an der Kundgebung zudem, dass sie in den Hungerstreik treten wollen, sollten sie alle umplatziert werden.
Im Folgenden die komplette Stellungnahme der Bewohnenden von Villmergen:
«Es ist die Pflicht der Menschheit, gegen den Krieg und seine Folgen zu kämpfen. Aus welchen Gründen auch immer, Menschen haben das Recht den Krieg abzulehnen, das Schlachtfeld zu verlassen und zu migrieren. Es ist klar, dass der heisse Krieg das Leben der Menschen so zerstört, dass es nie wieder wie früher sein kann. Auch deswegen haben UkrainerInnen ihr Land verlassen, genauso wie wir! Wir als Geflüchtete, die aus verschiedenen Ländern, aber aus den gleichen Gründen in der Schweiz sind, verurteilen diesen Krieg! Im Krieg kann man nicht Partei ergreifen. Nein zum Krieg!
Für die Menschen, die aus der Ukraine nach Europa kommen wollen, wird eine Solidaritätsmobilisierung organisiert. Das hat uns sehr gefreut. Mit unserer Mühe und Solidarität können unsere ukrainischen Brüder und Schwestern ein gutes und sicheres Asylrecht erhalten. Dies können wir tun, um die Auswirkungen des Kriegs, auf die geflüchteten Menschen, zumindest etwas zu verringern. Wir verstehen unsere Brüder und Schwestern, die aus der Ukraine hierher kommen, am besten.
Unabhängig von Sprache, Religion, Recht oder Asylgrund muss es ein gleichberechtigtes Asylrecht für alle geben. Es kann keine faire Politik sein, unterschiedliche Asylrechte, unter Berücksichtigung von Augen- und Haarfarbe sowie Herkunftsland, zu vergeben.
Es ist zutiefst rassistisch, Menschen in diesen schwierigen Situationen, in den Medien nach Haar- und Augenfarben zu trennen. Wir verurteilen diese Äusserungen, die das Potenzial haben, Migrant*innen gegeneinander aufzubringen. Wir geben unser Beharren auf ein gutes Zusammenleben mit unseren ukrainischen Brüdern und Schwestern nicht auf.
Weder dieser Krieg noch diese Diskurse sind das Werk von Migrant*innen.
Wir leben seit langem im Camp der KU Villmergen. Nach den Informationen, die wir kürzlich erhalten haben, sind wir von einer Verlegung bedroht. Wann das passieren soll, wohin wir gebracht werden sollen und für wie lange wir dort bleiben sollen wird vor uns verborgen. Unsere Freunde aus Zürich wurden kürzlich auf ähnliche Weise verlegt und in ein unterirdisches Lager in einer sehr abgelegenen Gegend untergebracht.
Eine Verlegung an einen unbekannten Ort und für unbekannte Zeit wird ernsthafte Problem für die Integration, unser Leben und unsere psychische Gesundheit bringen.
Stoppt die Camp-Transfers.»
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/asylwesen-asylsuchende-in-villmergen-wollen-in-den-hungerstreik-treten-der-kanton-will-die-unterkunft-mit-alleine-gefluechteten-kindern-belegen-ld.2269815
Bleiberecht für Mudza E.: Armut ist kein Verbrechen
Während in der Schweiz das reichste Prozent der Menschen 40 Prozent des gesamten Vermögens besitzt, nimmt der Druck auf Sozialhilfebezieher*innen stetig zu – so auch auf Mudza E.. Weil sie Sozialhilfe bezieht, soll sie nach 25 Jahren in der Schweiz ausgeschafft werden. Ihre Tochter Anouchka Gwen wehrt sich dagegen und klagt in einem Video das Schweizer Asyl- und Sozialhilfesystem an.
Vor etwas mehr als einem Jahr fand Anouschkas Mutter Mudza E. einen Brief vom Amt für Migration und Bürgerrecht Baselland (AFMB) im Briefkasten, in dem sie aus der Schweiz weggewiesen wird. In der Wegweisungsverfügung werden Mudza insbesondere drei Faktoren angelastet: Dass sie nicht genug Geld verdient. Dass sie Schulden hat. Und, dass sie seit der Trennung von ihrem Mann Sozialhilfe bezieht. Es geht viel um Zahlen und Kosten in diesem Dokument – und, gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz, um die Feststellung, dass eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz widerrufen werden kann, «wenn die ausländische Person auf Sozialhilfe angewiesen ist».
Während in der Schweiz das reichste Prozent der Menschen 40 Prozent des gesamten Vermögens besitzt, nimmt der Druck auf Sozialhilfebezieher*innen stetig zu – die Schweiz befindet sich im Kampf gegen die Armen, nicht die Armut. Insbesondere die zunehmende Verknüpfung von Sozial- und Migrationspolitik ist dabei verheerend. Es werden zwei Felder miteinander verknüpft, die von der Sache her nichts miteinander zu tun haben: Die Unterstützung von Menschen in prekären Verhältnissen und das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz werden seit Jahren rechtlich immer stärker miteinander in Verbindung gebracht.
Während gegenüber Bürger*innen aus EU- und EFTA-Staaten nur wenige Einschränkungen möglich sind, liegt der Fokus umso mehr auf jenen, die von ausserhalb Europas kommen. Beispielhaft für diese Entwicklung ist das 2019 in Kraft getretene «Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)». Dieses sieht vor, dass Menschen ohne Schweizer Pass, welche über längere Zeit finanzielle Unterstützung erhalten, ausgewiesen werden können, wie wir berichteten (antira.org/2020/04/06). Diese Menschen leben so in einem anhaltenden Zustand der Unsicherheit. Viele hält das Gesetz davon ab, Sozialhilfe zu beatragen, was sie noch weiter in die Armut treibt (antira.org/2021/05/17).
Die Auswirkungen dieser stetigen Verschärfungen zeigen sich auch in der Situation von Anouchkas Mutter. Im Artikel von bajour wird Anouschkas Mutter als «sozial gut integriert» beschrieben – viele Freund*innenschaften, die Kirche oder Fasnacht werden als Beispiele genannt. Wir von antira.org halten nicht viel von Integrationskriterien: Nichtsdestotrotz zeigt die Geschichte von Mudza, dass der Wert der Menschen einmal mehr an ihre ökonomische Leistung gebunden wird. Denn offenbar reicht die soziale Integration nicht aus, um die wirtschaftliche auszugleichen – gemäss Amt für Migration und Bürgerrecht reicht das Einkommen von Mudza E. nicht aus, um ihr Bleiberecht in der Schweiz zu garantieren.
In einem Video ruft Anouschka dazu auf, gemeinsam mit ihr laut zu werden, auf die kaum aushaltbare Situation ihrer Mutter aufmerksam zu machen und sich zu wehren. Sie stellt klar, und wir schliessen uns dem an: Armut ist kein Verbrechen.
https://bajour.ch/a/EDwlyD2yZJJ1Tw97/warum-die-mutter-von-anouchka-gwen-die-schweiz-verlassen-muss
Symbolischer Grenzzaun gegen Frontex in Luzern

Die No Frontex-Aktionswochen in Luzern haben begonnen. Am symbolischen Grenzzaun werden unsere Argumente für ein NEIN zu Frontex und JA zu Bewegungsfreiheit am 15. Mai sichtbar. Es sind für die folgenden Wochen verschiedene Veranstaltungen rund um den Grenzzaun geplant. Das Programm hier: https://solinetzluzern.ch/veranstaltungen/nofrontex
Was steht an?
Brechen wir die Isolation auf!
09.04.22 I 14:30 Uhr I Vor dem Bunker in Camorino
Hinter der Fassade der karitativen Aufnahme in der Schweiz verbirgt sich eine Realität, für die der Bunker von Camorino, ein wahres unterirdisches Gefängnis, eines der erschreckendsten Beispiele ist. Die Asylzentren des Bundes und der Kantone, Ausdruck des staatlichen Rassismus, sind Orte der Segregation, bestehend aus Zäunen, Mauern, Kameras und Sicherheitspersonal, in denen Menschen wie Waren sortiert werden, um zu entscheiden, wer aufgrund willkürlicher und wirtschaftlich funktionaler Kriterien in der Schweiz bleiben darf und wer stattdessen zwangsweise abgeschoben wird.
Lasst uns Lärm machen. Gegen alle Grenzen, gegen alle Gefängnisse! Brechen wir die Isolation auf! Niemand muss unter der Erde leben! https://renverse.co/infos-locales/article/brisons-l-isolement-samedi-9-4-2022-14h30-3477
Asylpolitik ist Arbeitsmarktpolitik
11.04.22 I 20:00 Uhr I Hirscheneck Basel
In ihrem Vortag beleuchtet Jacqueline Kalbermatter den Zusammenhang von Migrationspolitik und Arbeitsbedingungen von Geflüchteten mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Im Anschluss an den Vortrag können Fragen gestellt und diskutiert werden.Türöffnung 19:30, Beginn 20:00, Eintritt frei – Kollekte
http://www.hirscheneck.ch/news/items/bleiberecht-in-der-gastrokueche.html
Nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs 2011 und dem Rückzug des syrischen Regimes im Folgejahr aus den meist kurdischen Gebieten, ist Rojava, die Region im Nordosten des Landes, unabhängig. Seither ist Nord und Ost Syrien autonom verwaltet und Kurd*innen, assyrische Christ*innen und Araber*innen setzen sich für ethnische Inklusion, soziale Ökologie und eine anti-patriarchale Gesellschaft ein und wollen eine basisdemokratische Förderation aufbauen und dabei die Ziele der Revolution umsetzen.

Lesens -/Hörens -/Sehenswert
Gleiche Rechte für alle Geflüchteten
«Ein Zuhause für alle Geflüchteten» fordern die Demokratischen Jurist*innen DJS in einem offenen Brief an Justizministerin Karin Keller-Suter. Über 8000 Menschen haben ihn bisher unterzeichnet, unterstützt wird er unter anderem von den Linksparteien, der Fachstelle Frauenhandel FIZ oder Amnesty International.
https://rabe.ch/2022/03/29/gleiche-rechte-fuer-alle-gefluechteten/
„Wer Asyl bekommt und wer nicht, ist auch eine Klassenfrage“
Während die EU Ukrainer willkommen heißt, betreibt sie in Westafrika ein Abschreckungsregime, sagt der Soziologe Olaf Bernau. Schuld ist auch ein falscher Mythos.
https://www.zeit.de/zett/politik/2022-03/westafrika-gefluechtete-asyl-eu-fluechtlingspolitik-olaf-bernau/komplettansicht
«Ich habe ja nicht das Recht, wütend zu sein»
Erst Welt- und Europameister, dann antirassistischer Aktivist und Autor: Der frühere Fussballer und französische Rekordnationalspieler Lilian Thuram erläutert im Interview, warum er ein Buch über das «weisse Denken» geschrieben hat – und wieso er sich als Schwarzer Gefühlsausbrüche versagen muss.
https://www.woz.ch/2213/lilian-thuram/ich-habe-ja-nicht-das-recht-wuetend-zu-sein
https://www.republik.ch/2022/03/31/zwei-grenzen
Mit offenen Karten. Libyen – Spielball fremder Mächte
Zehn Jahre nach Gaddafis Sturz: Wie steht es um Libyen? Um das offizielle, von der internationalen Gemeinschaft anerkannte sowie das inoffizielle, das von Marschall Khalifa Haftar kontrollierte?
https://www.arte.tv/de/videos/103960-022-A/mit-offenen-karten/
Lager der Schande – Europas Libyen-Deal
Wer kontrolliert die Haftlager für Migrantinnen und Migranten in Libyen? Die Doku zeigt die Gefangenencamps und beleuchtet die Verbindungen zwischen Milizen, Menschenschmugglern und Behörden: Ein eingespieltes System, das aus der europäischen Politik Kapital schlägt und sich die Laxheit von Ländern wie Italien zunutze macht – bis hin zur Einbeziehung der Vereinten Nationen.
https://www.arte.tv/de/videos/098815-000-A/lager-der-schande-europas-libyen-deal/