Medienspiegel 15. Februar 2022

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++ST. GALLEN
Freude, Skepsis, Kritik: Das sind Reaktionen der Ortsparteien auf die eingeschränkte Wohnsitzwahl für Flüchtlinge
Der St.Galler Kantonsrat hat am Montag eine Motion gutgeheissen, welche die freie Wohnsitzwahl für anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, einschränken soll. Das Anliegen kam ursprünglich aus der Gemeinde Kirchberg.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/kirchberg-freude-skepsis-bezueglich-umsetzbarkeit-kritik-das-sind-reaktionen-der-ortsparteien-auf-die-eingeschraenkte-wohnsitzwahl-fuer-fluechtlinge-ld.2251711


+++SCHWEIZ
Asylstatistik 2021
Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz 14 928 Asylgesuche gestellt, 35,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit erreichte die Anzahl Asylgesuche wieder das Niveau von 2019 vor der Corona-Pandemie. Für 2022 rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit 16 500 (± 1500) neuen Asylgesuchen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87177.html
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/asylgesuche-nehmen-2021-um-uber-einen-drittel-zu-66108951
-> https://www.blick.ch/politik/asylgesuche-steigen-wieder-2022-sind-wieder-mehr-fluechtlinge-zu-erwarten-id17238414.html
-> https://www.toponline.ch/news/schweiz/detail/news/asylgesuche-steigen-2021-nach-corona-delle-00175380/
-> https://www.watson.ch/schweiz/migration/754658377-asylstatistik-schweiz-eritrea-ist-nicht-mehr-die-nummer-1
-> https://www.luzernerzeitung.ch/news-service/inland-schweiz/migration-zahl-der-asylgesuche-ist-sprunghaft-angestiegen-warum-das-nicht-erstaunt-ld.2251649




nzz.ch 15.02.2022

Zahl der Asylgesuche steigt auf das Niveau vor der Pandemie

In der Schweiz hat die Zahl der Asylgesuche im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Sie hat wieder das Niveau von 2019 erreicht. Die Corona-Pandemie und der eingeschränkte Reiseverkehr hatten vorübergehend zu einem deutlichen Rückgang geführt.

Thomas Schürpf

Im vergangenen Jahr haben 14 928 Personen in der Schweiz um Asyl ersucht. Das sind 3887 Gesuche oder 35,2 Prozent mehr als im noch stärker von der Pandemie geprägten Vorjahr. Wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Dienstag mitteilte, ist für 2022 mit einer weiteren Zunahme auf rund 16 500 neue Asylgesuche zu rechnen.

Das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden im Jahr 2021 war Afghanistan mit 3079 Gesuchen. Der Hauptteil (2789) davon sind neue Gesuche; 35 gehen auf Familienzusammenführungen, 165 auf Geburten und 90 auf Mehrfachgesuche zurück. Der Anstieg afghanischer Gesuchsteller habe keinen direkten Zusammenhang mit der Entwicklung der Lage in Afghanistan, sondern gehe auf die Weiterwanderung afghanischer Staatsangehöriger zurück, die sich bereits auf dem Balkan, in Griechenland und in der Türkei aufgehalten hätten. Erstmals seit 2010 ist damit Eritrea nicht mehr das wichtigste Herkunftsland.

Weitere wichtige Herkunftsländer waren die Türkei (1455 Primär- und 875 Sekundärgesuche), Eritrea (386 Primär- und 1642 Sekundärgesuche), Syrien (467 Primär- und 554 Sekundärgesuche) sowie Algerien (991 Primär- und 21 Sekundärgesuche).

Balkanroute für die Schweiz zentral

Die Migration über die Balkanroute, vor allem die Weiterwanderung aus Griechenland, war auch 2021 ein zentraler Faktor für die Entwicklung der Asylgesuche. Die Migration über das zentrale Mittelmeer ist zurzeit für die Schweiz nur von sekundärer Bedeutung, wie das SEM im Jahresbericht festhält. Ein grosser Teil der in Europa eintreffenden Migranten wolle weiterhin nach Deutschland und Frankreich. Die Schweiz habe gegenüber dem nördlichen und dem westlichen Nachbarn als Zielland weiter eine geringe Bedeutung. Der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen lag 2021 bei rund 2,3 Prozent. Seit 2016 bewegt sich dieser Anteil zwischen 2 und 2,4 Prozent.

Anerkennungsquote steigt

Bei den Gesuchen hat das SEM in 5369 Fällen ein Asyl gewährt. Die Anerkennungsquote lag damit bei 37 Prozent (2020: 33,3 Prozent). Die sogenannte Schutzquote (Anteil Asylgewährungen plus vorläufige Aufnahmen aufgrund erstinstanzlicher Entscheide) sank leicht auf 60,7 Prozent (61,8 Prozent im Jahr 2020). Das Migrationsamt hat auch den Pendenzenberg von 425 auf noch 124 Fälle verkleinert.

Obwohl die Pandemie das Reisen immer noch erschwerte, ist die Zahl der Ausreisen mit einem Plus von 14,3 Prozent deutlich gestiegen. Insgesamt 973 Personen sind laut dem SEM freiwillig aus der Schweiz ausgereist (2020: 1051 Personen). 1655 Personen wurden entweder in ihren Heimatstaat oder einen Drittstaat zurückgeführt (2020: 1518 Personen), 1127 Personen in einen Dublin-Staat (2020: 715 Personen).

Im Rahmen des sogenannten Resettlement-Programms von 2020/2021, das die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen und durch das vom Uno-Flüchtlingswerk UNHCR anerkannten Flüchtlingen ermöglicht, sind vergangenes Jahr 1380 Personen in die Schweiz eingereist (1050 unter ihnen im Jahr 2021). Es handelte sich dabei vor allem um syrische, afghanische und sudanesische Staatsangehörige. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein solches Programm.

Für die Jahre 2022 und 2023 hat die Landesregierung beschlossen, insgesamt bis zu 1600 solcher schutzbedürftigen Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer besonders prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt das Kontingent der 220 Flüchtlinge, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung noch nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.

Wegweisungen eingeschränkt

Wie das SEM schreibt, sind die Wegweisungen wegen der Covid-19-Pandemie immer noch eingeschränkt. Bei der Identifikation und der Beschaffung von Ausweisen hingegen habe sich die Situation indessen verbessert. Konsulate und Botschaften hätten den Betrieb grösstenteils wieder aufgenommen. Zentrale Befragungen durch ausländische Delegationen könnten trotz organisatorischem Mehraufwand wieder durchgeführt werden.

Die Zahl der Fälle von Rückkehrunterstützung hat per Ende 2021 im Asylbereich um 4,8 Prozent auf 3666 Personen abgenommen (Stand Vorjahr: 3853). Zuständig für die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden in ihre Herkunfts- oder in andere europäische Dublin-Staaten sind die Kantone.

Die Schweiz hat im vergangenen Jahr bei 4936 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme von Flüchtlingen angefragt (2020: 4057 Gesuche), 1375 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden (2020: 941 Personen). Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 3381 Personen ersucht (2020: 3759 Gesuche), und 745 Personen wurden der Schweiz überstellt (2020: 877 Personen).

Für 2022 rechnet das SEM gemäss dem wahrscheinlichsten Szenario mit 16 500 (plus/minus 1500 Gesuche) neuen Asylgesuchen. Angesichts der zahlreichen Krisen- und Konfliktherde im Nahen und Mittleren Osten sowie auf dem afrikanischen Kontinent sei das Potenzial für eine Migration nach Europa weiterhin hoch. Für die Asylmigration in die Schweiz sei zentral, wie sich die Migration nach Griechenland, Bulgarien und Süditalien sowie die Weiterwanderung über die Balkanroute und aus Italien entwickelten.
(https://www.nzz.ch/schweiz/zahl-asylgesuche-steigt-auf-das-niveau-vor-der-pandemie-ld.1669838)



Unerbittliche Schweiz – ein Update
Infosperber berichtete über das verfolgte afghanische Ehepaar Samim/Sahibi. Nun hat die Schweiz sie erneut abgewiesen.
https://www.infosperber.ch/gesellschaft/migration/unerbittliche-schweiz-ein-update/


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
bzbasel.ch 15.02.2022

«Basel nazifrei»: Appellationsgericht hebt Freiheitsstrafe auf

Der erste Fall der Prozessreihe gegen Teilnehmende einer unbewilligten Demonstration gegen eine Aktion der ehemaligen Pnos auf dem Basler Messeplatz gelangte am Dienstag vor die zweite Instanz. Diese sprach eine bedingte Geldstrafe und eine längere Probezeit.

Nora Bader

Dienstagmorgen, 7.30 Uhr vor dem Basler Appellationsgericht. Während die St.Alban-Vorstadt noch zu schlafen scheint, ist beim temporären Sitz der zweiten Instanz einiges los. Rund 30 Personen haben sich versammelt, um dem Beschuldigten beizustehen, der sich heute erneut vor Gericht verantworten muss. Transparente von «Basel nazifrei», dem Grauen Block oder der Antifaschistischen Aktion Liestal werden vor dem Eingang angebracht oder in die Luft gehalten.

Ein Redner aus Zürich berichtet von einer «Genossin», die sich heute ebenfalls wegen der Teilnahme an einer anderen Demonstration vor Gericht verantworten müsse. Gegen acht Uhr löst sich die Veranstaltung wieder auf. Der Beschuldigte, seine Mutter und sein Anwalt begeben sich in den Gerichtssaal.

Strafgericht hatte Freiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt

Darum geht es: Am 24. November 2018 fand auf dem Messeplatz eine unbewilligte Gegendemonstration zu einer Kundgebung der ehemaligen rechtsnationalen Vereinigung Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) statt. Es kam zu Ausschreitungen und Scharmützeln zwischen Anwesenden und der Polizei; auch an anderen Orten in der Stadt, etwa an der Mattenstrasse, wo sich die Menschenmenge hinbewegte. 38 Personen müssen sich wegen der Vorkommnisse an diesem Tag vor dem Strafgericht verantworten. Die meisten dieser Verhandlungen haben bereits stattgefunden. Nun wurde gestern Dienstag der erste Fall vor dem Basler Appellationsgericht verhandelt.

Dieser Prozess fand erstinstanzlich im April 2020 statt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Freiheitsstrafe beantragt. Das Strafgericht verurteilte den vorbestraften, heute 27-jährigen Mann in Ausbildung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten bedingt bei einer Probezeit von vier Jahren sowie einer Geldstrafe. Das ist dem Urteil vom 7. Juli 2020 zu entnehmen. Schuldig gesprochen wurde er des Landfriedensbruchs, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Widerhandlung gegen das kantonale Übertretungsstrafgesetz, das Vermummungsverbot.

Staatsanwalt Camilo Cabrera hielt vor Appellationsgericht am erstinstanzlichen Urteil fest. Die Demonstrierenden hätten bewusst auf Provokation gesetzt, um sich dann als Opfer polizeilicher Gewalt darzustellen, sagte er im Plädoyer mehrmals. Der Staatsanwalt: «Eine Strafreduktion wäre eine Einladung, weiterhin Gewalt gegen Andersdenkende auszuüben.»

Vieles sei zu einseitig beleuchtet worden, sagte er. Und: «Alles, was eine Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes aufzeigen würde, wird ausgeblendet.» Aber die Videobeweise und auch die Dokumente des kantonalen Nachrichtendienstes seien eindeutig.

Anders sieht dies Daniel Wagner, der Verteidiger des Beschuldigten. Der Anwalt forderte einen vollumfänglichen Freispruch – insbesondere auch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs. Sein Mandant sei zwar teilweise zuvorderst dabeigewesen, habe aber keine Steine geworfen, sei nicht gewalttätig geworden. «Er gehört auch offensichtlich nicht zum Schwarzen Block», so der Verteidiger.

Er verwies immer wieder darauf, dass der Beschuldigte gewiss kein «Rädelsführer» sei und sich auch nicht in einem Mob bewegt habe, wie es immer wieder dargestellt werde. «Ich fände es schön, wenn berücksichtigt würde, was ich getan habe und nicht, was alle anderen taten», so der Beschuldigte am Ende der Befragung.

Bedingte Geldstrafe und Probezeit von fünf Jahren

Es handle sich hier um ein Kollektivdelikt, hielt die vorsitzende Richterin des Appellationsgerichts, Eva Christ, in der Urteilsbegründung fest. Deshalb gelte bei dieser sogenannten Zusammenrottung gemäss Recht «mitgegangen, mitgehangen». Auch wenn es legitim sei, aus politischer Überzeugung an einer Kundgebung teilzunehmen. Das Appellationsgericht folgte dann zwar in Bezug auf die Schuldfrage in allen Punkten dem Strafgericht und verhängte einen einfachen Schuldspruch wegen des Landfriedensbruchs sowie der Gewalt und der Drohung gegen Behörden und Beamte und des Verstosses gegen das Vermummungsverbot.

Hingegen sah das Appellationsgericht von einer Freiheitsstrafe ab und sprach eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen an 30 Franken bedingt bei der längstmöglichen Probezeit von fünf Jahren aus. Das habe sie in ihrer Karriere bisher erst einmal für nötig befunden, so die Richterin. «Vermutlich werden Sie wieder Demonstrationen besuchen, das ist auch ihr Recht. Aber wenn es knallt, müssen Sie sich entfernen», mahnte sie. Ansonsten könne es wegen der Vorstrafe dann mit einer unbedingten Strafe enden.

Die Vorkommnisse rund um den 24. November 2018 werden die Basler Justiz so oder so noch länger beschäftigen.
(https://www.bzbasel.ch/basel/prozessreihe-basel-nazifrei-appellationsgericht-hebt-freiheitsstrafe-auf-ld.2251589)
-> https://baselnazifrei.info/blog/bnf-vor-dem-appellationsgericht
-> https://twitter.com/basel_nazifrei



bzbasel.ch 15.02.2022

Kommentar: Ein Urteil mit Signalwirkung

Der erste Fall der «Basel nazifrei»- Prozessreihe wurde gestern zweitinstanzlich vor Appellationsgericht verhandelt. Dieses sah von einer Freiheitsstrafe ab und verhängte stattdessen eine Geldstrafe.

Nora Bader

In den kommenden Wochen wird sich das Basler Appellationsgericht mit weiteren Fällen der «Basel nazifrei»- Prozessreihe beschäftigen müssen. Die Beschuldigten haben im November 2018 gegen die rechtsextreme Pnos, die sich inzwischen aufgelöst hat, demonstriert und gerieten dabei auch in Konflikt mit der Polizei. Diese setze Gummischrot ein.

Das Strafgericht hat mittlerweile den Grossteil der beschuldigten Demonstrierenden erstinstanzlich zu mehreren Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Harte Urteile, wie verschiedene Seiten kritisierten.

Gestern nun befand die zweite Instanz über den ersten der sogenannten «Basel nazifrei»-Prozesse. Sie verhängte zwar keinen Freispruch und bestätigte alle Schuldsprüche. Allerdings schwächte sie das Urteil ab. Anstelle einer Freiheitsstrafe sprach die zweite Instanz eine bedingte Geldstrafe.

Dieser Entscheid ist wegweisend, der Fall ein Präzedenzfall. Denn bald schon werden weitere Verurteilte der Prozessreihe vor der zweiten Instanz stehen. Der Graben zwischen Straf- und Appellationsgericht dürfte sich vertiefen.



bzbasel.ch 15.02.2022

Ein Schaffhauser untersucht, ob die Basler Staatsanwaltschaft manipulierte Beweise eingesetzt hat

Polizei und Staatsanwaltschaft sollen in den «Basel nazifrei»-Prozessen unsauber vorgegangen sein. Beide wurden angezeigt. Jetzt ist klar, wer die Untersuchungen leiten wird.

Silvana Schreier

Über 30 Stunden Videomaterial gibt es von der unbewilligten «Basel nazifrei»-Demonstration von 2018. Es stammt von der Basler Kantonspolizei und gilt in mehreren Gerichtsprozessen gegen Demonstrierende als Hauptbeweis. Anwalt Andreas Noll und der «Graue Block» haben im Dezember 2021 Anzeige gegen Polizei und Staatsanwaltschaft eingereicht: Erstere habe die Beweise manipuliert, Zweitere soll die manipulierten Videos wissentlich in den Verhandlungen eingesetzt haben. So lautet der Vorwurf.

Die Untersuchung der Polizeiarbeit wird die Basler Staatsanwaltschaft leiten. Da sich diese aber nicht selbst untersuchen soll, hat die Basler Regierung unterdessen einen ausserkantonalen Staatsanwalt bestimmt. Es handelt sich um den 41-jährigen Michael Grädel von der Staatsanwaltschaft Schaffhausen.

Politische Aufarbeitung steht noch aus

Für SP-Grossrat Pascal Pfister ist dies ein erster Schritt in Richtung sauberer Aufarbeitung der Geschehnisse von 2018. Nach der juristischen Arbeit soll aber auch die Politik ins Spiel kommen. Pfister: «Ich kann mir vorstellen, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rats mit der Thematik beschäftigt, sobald die juristische Untersuchung abgeschlossen ist.»

Dass die Regierung den Schaffhauser Staatsanwalt einsetzt, ist für den «Grauen Block» ein Zeichen, dass der Druck von aussen zugenommen hat. Ob das jedoch zum gewünschten Ergebnis führe, bleibe offen, sagt ein Mitglied, das anonym bleiben möchte, auf Anfrage. «Der Klüngel aus Staatsanwaltschaft und Polizei wird ja nicht wirklich in Frage gestellt und es wird auch nicht über eine Kontrollinstanz oder zumindest eine räumliche Trennung nachgedacht.»

Es sei stossend, dass die Staatsanwaltschaft nun die Vorwürfe gegen die Polizei untersuche.

Zwingend notwendig wäre nach Meinung des «Grauen Blocks» die Aussetzung sämtlicher Gerichtsverhandlungen zur «Basel nazifrei»-Demo. Zumindest bis die Anzeige gegen die Behörden geklärt sei. Nur so könne eine objektive Haltung der Gerichte gewährleistet werden.
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/anzeige-ein-schaffhauser-untersucht-ob-die-basler-staatsanwaltschaft-manipulierte-beweise-eingesetzt-hat-ld.2251862)



Prozesserklärung der angeklagten Genossin vom “Marsch für’s Läbe” 2019
Das Recht auf Abtreibung ist eine der vielen Errungenschaften der Frauenbewegung. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts kämpfen Frauen in Europa und der ganzen Welt darum, eine Abtreibung vornehmen zu können, ohne dafür bestraft zu werden. Die Kämpfe mündeten in der Schweiz 2002 in der Fristenregelung, welche bis zur 12. Schwangerschaftswoche einen selbstbestimmten und straffreien Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Doch nicht nur die Kämpfe für das Recht auf Abtreibung haben eine lange Geschichte, sondern auch die Angriffe auf diese Errungenschaft vonseiten reaktionären und fundamental-christlichen Kräften des «Marsch für’s Läbe». Diese inszenieren sich als Lebensschützer_innen, vertreten aber nichts anderes als erzreaktionäre und patriarchale Geschlechterpolitik. Sie wollen es den Frauen absprechen, selbstbestimmt über eine Mutterschaft entscheiden zu können, denn Frauen sollen sich der ihnen von Gott zugedachten Rolle als fürsorgliche Mutter unterordnen. Die gottgewollte Rolle der Frau spielt in Ehe und Familie, mit dem Mann als deren Oberhaupt. Die Männer werden in die Rolle des Ernährers gedrängt; die klassische Aufteilung in bezahlte Produktions- und unbezahlte Reproduktionsarbeit wird zementiert.
https://barrikade.info/article/5014
-> Kommentar: https://barrikade.info/article/5015



Sie war bereits vorbestraft: Berner Klima-Aktivistin in Zürich wegen Banken-Blockade verurteilt
Eine 29-jährige Bernerin wurde in Zürich wegen Nötigung verurteilt. Sie muss 60 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen.
https://www.tagesanzeiger.ch/klima-aktivistin-wegen-banken-blockade-in-zuerich-verurteilt-353548878172
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/viele-wollen-freiwillig-ins-neue-zuercher-gefaengnis?id=12143999 (ab 04:53)
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/197263/
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/demonstration-klima-camp-berner-klimaaktivistin-wird-wegen-banken-blockade-auf-dem-zuercher-paradeplatz-verurteilt-ld.2251663


Viele im Protestfieber – Rekordanzahl von Demonstrationen in Basel-Stadt
Über 270 Demonstrationen und Kundgebungen gingen im letzten Jahr in Basel über die Bühne: ein Rekordwert. Auch in anderen grossen Deutschschweizer Städten, wie Zürich oder Bern, nehmen die Proteste zu.
https://www.srf.ch/news/schweiz/viele-im-protestfieber-rekordanzahl-von-demonstrationen-in-basel-stadt


+++MENSCHENRECHTE
Schlusstagung
Menschenrechte in der Schweiz: Perspektiven für die Zukunft
Dienstag, 30. August 2022, 9.30–17.15 Uhr, Universität Bern

Ende 2022 beendet das Pilotprojekt SKMR nach elf Jahren seine Tätigkeit. Danach tritt eine ständige Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) an seine Stelle. Zum Abschied lädt das SKMR seine Partner*innen und die Öffentlichkeit zu einer Tagung ein und präsentiert seine Abschlusspublikation. Im Zentrum der Tagung stehen Lösungsansätze und Empfehlungen zu ausgewählten Schweizer Menschenrechtsthemen. Menschenrechtsakteur*innen aus verschiedenen Bereichen und Angehörige des SKMR vertiefen die Themen und blicken in die Zukunft: Wie kann die menschenrechtliche Situation in der Schweiz verbessert werden? Welche Ideen bestehen dazu in Forschung und Praxis? Welche Akteur*innen müssen zukünftig vermehrt einbezogen werden? Welche Rolle spielen die Menschenrechte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft?
https://www.skmr.ch/de/skmr/geschaeftsstelle/news/offizielle-schlusstagung-menschenrechte-in-der-schweiz.html?zur=2


2022: Das Schlussjahr des SKMR
Das SKMR wird Ende 2022 aufgelöst; im Schlussjahr bleibt noch viel zu tun. Dabei stehen einerseits die Dokumentation unseres Wissens und die Bilanz unserer Arbeit im Zentrum. Andererseits blickt das SKMR aber auch in die Zukunft und publiziert ein Buch, das neue Ideen und Empfehlungen zu aktuellen Menschenrechtsfragen zusammenstellt.
https://www.skmr.ch/de/skmr/geschaeftsstelle/news/2022-das-schlussjahr-des-skmr.html?zur=2


+++BIG BROTHER
USA: Gesichtserkennungstechnologie fördert rassistische Polizeikontrollen in New York
In bestimmten Stadtvierteln in New York, wie Bronx, Brooklyn oder Queens, gibt es deutlich mehr Überwachungskameras als in anderen Stadtvierteln. Betroffene Bewohner_innen werden so häufiger durch invasive Gesichtserkennungstechnologie überwacht und infolgedessen diskriminierender Polizeiarbeit ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie, die Amnesty International mit verschiedenen Partnerorganisationen durchgeführt hat.
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/usa-new-york-gesichtserkennungstechnologie-foerdert-rassistische-polizeikontrollen


+++POLIZEI ZH
7. Fachtagung zum Polizeirecht
Umgang mit Beschwerden gegen polizeiliche Gewaltanwendung
Donnerstag, 2. Juni 2022, 13.45 – 18.15 Uhr, Bern/online
Die Polizei ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Einhaltung des Rechts zuständig – sie verkörpert das staatliche Gewaltmonopol. Um diesen Auftrag wahrnehmen zu können, ist sie unter bestimmten Voraussetzungen befugt, Kontrollen durchzuführen und nötigenfalls Zwangsmassnahmen anzuwenden. Dies sind Aufgaben, die per se Eingriffe in den Schutzbereich von Grund- und Menschenrechten darstellen. Die Herausforderung besteht dabei häufig darin, unübersichtliche Sachlagen richtig einzuschätzen und rasch auf angemessene Weise zu reagieren, wobei Mitarbeitende der Polizei unter Umständen mit Gewalt von Dritten zu rechnen haben. In solchen Situationen kommt es vor, dass Polizeiangehörige auf unzulässige Zwangsanwendung zurückgreifen.
https://www.skmr.ch/de/themenbereiche/justiz/artikel/fachtagung-polizeirecht-beschwerden-gegen-polizeiliche-gewaltanwendung.html?zur=2


+++RECHTSEXTREMISMUS
An: Mitglieder des National- und Ständerats
Verbot von Nazisymbolik
Der Bundesrat lehnt einen Vorstoss ab, der ein konsequentes Verbot von Nazisymbolik im öffentlichen Raum verlangt. Das ist völlig unverständlich und gefährlich. Hakenkreuz und Hitlergruss haben in der Schweiz nichts verloren. Wir fordern die Mitglieder des National- und Ständerats auf, diesen und weitere Vorstösse mit der gleichen Forderung anzunehmen und damit ein klares Zeichen gegen Rassismus und Antisemitismus zu setzen.
https://act.campax.org/petitions/verbot-von-nazisymbolik
-> https://www.blick.ch/politik/stiftung-macht-druck-auf-parlament-unterschriften-fuer-ein-hakenkreuz-verbot-id17238440.html


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Er gab sich als Arzt aus und sprach über «Massnahmen-Freaks»: VBS-Mitarbeiter wird auf Twitter als Corona-Skeptiker enttarnt
Ein VBS-Mitarbeiter sorgt auf Twitter für Aufsehen. Der Mann hatte sich nicht nur auf einem Fake-Account als Arzt ausgegeben, sondern auch Corona-Massnahmen-Befürworter als «Lockdowner-Sekte» beschimpft. Bei der Armee ist man nicht erfreut.
https://www.blick.ch/schweiz/er-gab-sich-als-arzt-aus-und-sprach-ueber-massnahmen-freaks-vbs-mitarbeiter-wird-auf-twitter-als-corona-skeptiker-enttarnt-id17239552.html


Coronavirus: Experte warnt vor gewaltbereitem Zulauf der Antifa
Linksextreme haben in Zürich an einer Corona-Gegendemo eine Schneise der Zerstörung hinterlassen. Ein Experte warnt vor mehr Toleranz für Extremismus.
https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-experte-warnt-vor-gewaltbereitem-zulauf-der-antifa-66107897



tagesanzeiger.ch 15.10.2022

Krawalle in Zürich: SP-Nationalrat Molina droht Busse wegen Teilnahme an Krawall-Demo

An der unbewilligten Kundgebung, die am Samstag in der Innenstadt in Gewalt ausartete, marschierte auch SP-Nationalrat Molina mit. Jetzt droht eine Busse.

Daniel Schneebeli

Es war ein Krawall-Wochenende, wie es Zürich schon länger nicht mehr gesehen hat. Die Bilanz: mehrere verletzte Polizisten, massive Sachschäden und über 40 Verhaftungen.

Massnahmengegner und Rechtsextreme hatten am Samstag zu einer unbewilligten Grossdemo aufgerufen. Gekommen sind dann vor allem linke Gegendemonstrantinnen und -demonstranten. Gegen 14 Uhr standen beim Landesmuseum rund 1000 Personen für die ebenfalls unbewilligte antifaschistische Demo bereit – in der ersten Reihe viele Vermummte aus dem Schwarzen Block.

An dieser Kundgebung war auch SP-Nationalrat Fabian Molina. Er postete am Montag «Züri stabil nazifrei», dazu ein Bild von sich an der Kundgebung vor dem Hauptbahnhof, nicht vermummt, aber mit schwarzer Hygienemaske.

«Ich finde es sehr wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft wehrt, wenn die Faschisten aufmarschieren», sagt Molina am Montag auf Anfrage. Er sei sich bewusst, dass er damit eine Übertretung begangen habe.

Molina kritisiert allerdings die Behörden, welche eine Bewilligung für eine solche Kundgebung verlangten. Seiner Ansicht nach würde eine Meldepflicht ausreichen. Eine Demonstration dürfe nur in Ausnahmefällen verboten werden, etwa wenn der öffentliche Raum für etwas anderes reserviert sei. «Es ist verfassungsrechtlich heikel, die Versammlungsfreiheit einzuschränken», sagt Molina.

Dass es am Samstag zu teilweise massiver Gewalt gekommen ist, bezeichnet er aber als kontraproduktiv und falsch: «Dafür habe ich null Verständnis.»

Es droht eine Busse des Stadtrichters

Die Stadtpolizei hatte die Demonstrantinnen und Demonstranten am Samstag gewarnt: «Wir weisen explizit darauf hin, dass die Kundgebungen nicht bewilligt sind. Eine Teilnahme ist strafbar.»

Ob Nationalrat Molina bestraft wird, ist offen. Laut Michael Walker, Sprecher der Stadtpolizei, werden die Bilder aus den sozialen Medien ausgewertet. «Wir prüfen, wem wir ein strafbares Handeln nachweisen können.» Walker bestätigt, dass die Teilnahme an der unbewilligten Demo eine Übertretung sei, für deren Ahndung der Stadtrichter zuständig ist. Die Höchststrafe ist eine Busse von 500 Franken plus Schreibgebühren. Delikte wie Gewalt und Drohung gegen Beamte oder Landfriedensbruch werden an die Staatsanwaltschaft rapportiert.
(https://www.tagesanzeiger.ch/polizei-ermittelt-gegen-sp-nationalrat-molina-126283601574)
-> https://www.watson.ch/schweiz/sp/408827019-teilnahme-an-demonstration-sp-nationalrat-molina-droht-busse



tagesanzeiger.ch 15.02.2022

Fabian Molina an Zürcher Antifa-Demo: «Ich würde noch mehr in Kauf nehmen als eine Busse»

Für den Widerstand gegen den Faschismus sind für SP-Nationalrat Fabian Molina auch Grenzüberschreitungen nicht tabu. Jetzt droht die Aufhebung seiner Immunität.

Daniel Schneebeli

Für SP-Nationalrat Fabian Molina hat die Teilnahme an der antifaschistischen Demo vom vergangenen Wochenende in Zürich womöglich ein Nachspiel. Er könnte gebüsst werden, weil die Kundgebung unbewilligt war. Die Stadtpolizei ist derzeit daran, Bilder und Videos auszuwerten. Dann wird sie allenfalls beim Zürcher Stadtrichteramt Anzeige erstatten gegen Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Und Molina hat ein Bild von sich an der Demo gepostet.

Ob das Stadtrichteramt eine Busse gegen einen amtierenden Nationalrat aussprechen kann, ist allerdings ungewiss, weil Molina den Schutz der Immunität geniesst. Absolut gilt der Schutz aber nur für Aussagen, die er in den Räten macht. Ausserhalb des Bundeshauses gilt er nur für Tätigkeiten, die «in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit und Stellung stehen».

Sollte beim Stadtrichteramt gegen Molina tatsächlich eine Anzeige der Polizei eingehen, würde zuerst geprüft, ob seine Teilnahme im Zusammenhang mit seinem Nationalratsamt stand oder nicht, bestätigte am Dienstag auf Anfrage Alessandro Zollinger, Jurist beim Stadtrichteramt.

Wenn Molinas Immunitätsschutz auch an der Demo galt, müsste der Zürcher Stadtrichter in Bern die Aufhebung der Immunität einfordern, bevor er ihn büssen könnte. Käme das Stadtrichteramt hingegen zum Schluss, dass Molina als Privatperson dabei war, könnte die Busse von maximal 500 Franken direkt eingefordert werden. Allerdings könnte der Nationalrat den Entscheid anfechten und auf seine Immunität pochen.

Gegenüber dieser Zeitung nimmt Fabian Molina wie folgt Stellung.

Herr Molina, Ihnen droht eine Busse des Zürcher Stadtrichters, weil sie an der unbewilligten antifaschistischen Demo vom Wochenende teilgenommen haben. Warum nehmen Sie das in Kauf?

Die Faschisten versuchen im Moment, bei den Covid-Massnahmen-Gegnern die Führung zu übernehmen. Die neue Justizministerin in Deutschland bezeichnet den Rechtsextremismus als die grösste Gefahr für die demokratische Ordnung. Darum ist es wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft organisiert und die Freiheit verteidigt.

Und dafür nehmen Sie auch eine Busse in Kauf?

Im Einsatz gegen den Faschismus würde ich noch mehr in Kauf nehmen als eine Busse. Ich finde es absurd, dass der Bundesrat in der Vorwoche noch beschlossen hat, Nazisymbole in der Schweiz weiterhin zuzulassen, und dass die Behörden in Zürich Kundgebungen gegen rechte Aufmärsche verbieten.

Haben Sie als Privatperson oder als Nationalrat an der Demo teilgenommen?

Als politisch engagierter Mensch. Der Kampf gegen die verbrecherische Naziideologie ist Bürgerpflicht.

Das heisst, Sie waren nicht durch Ihre parlamentarische Immunität geschützt.

Ich kann das nicht beurteilen. Das müssen Juristen anschauen.

Auf den sozialen Medien werden Sie beschimpft, weil Sie sich nicht ans geltende Recht halten. Was antworten Sie?

Als ich Nationalrat wurde, habe ich einen Eid geleistet, die Bundesverfassung zu schützen. Ich sehe es als meine Pflicht, mich für unsere demokratischen Werte einzusetzen. Ich lade jene ein, die jetzt gegen mich ausrufen, selbst Kundgebungen gegen die Feinde der Demokratie zu organisieren. Mir wäre es auch lieber, es gäbe ein breiteres gesellschaftliches Bündnis. Aber die bürgerlichen Parteien unterschätzen die Gefahr.

Am vergangenen Wochenende gab es vor allem an der antifaschistischen Gegendemo Verletzte und massive Sachschäden. Ist das für Sie im Sinne der Sache zu akzeptieren?

Nein. Ich lehne Gewalt ab, sie ist primitiv und trifft die Falschen.

Sie waren also zum letzten Mal an einer unbewilligten Kundgebung, die am Ende womöglich ausartet?

Solange der Faschismus eine Gefahr ist, müssen wir uns dagegen wehren.

Am Samstag gehen Massnahmengegner und Rechtsextreme in Oerlikon erneut auf die Strasse. Werden wir Sie dort an einer Gegendemo wieder antreffen?

Davon weiss ich bislang nichts, und ich habe am Samstag bereits Verpflichtungen. Doch wehren muss man sich auf jeden Fall. Die Anti-Corona-Demos haben sich in den letzten Monaten stark verändert. Am Anfang waren das zusammengewürfelte Leute, doch jetzt, da die Massnahmen wegfallen, demonstrieren sie weiter, einfach unter rechtsextremen Flaggen. Das ist gefährlich.
(https://www.tagesanzeiger.ch/ich-wuerde-noch-mehr-in-kauf-nehmen-als-eine-busse-892938731907)
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/antifa-demo-molina-jansen-kontern-svp-kritik-an-teilnahme-66109097


+++HISTORY
Spielfilm zur Geschichte des Anarchismus: Zwischen Spiel und Strenge
Anarchisten in einer Schweizer Uhrenfabrik sorgen für Unruhe in Cyrils Schäublins Film. „Unrueh“ ist zu sehen in der Berlinale-Reihe Encounters.
https://taz.de/Spielfilm-zur-Geschichte-des-Anarchismus/!5831922/