Medienspiegel 14. Februar 2022

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+++BERN
derbund.ch 14.02.2022

Kanton Bern rüffelt die ORS: Türkisches Ehepaar setzt sich gegen Asylfirma durch

Die anerkannten Flüchtlinge reichten gegen die ORS eine Beschwerde ein. Der Grund: «Grobfahrlässige Vernachlässigungen der Betreuungspflicht». Sie bekamen recht.

Lea Stuber

Laut Eigenbeschrieb steht die ORS-Gruppe für «professionelle Betreuung geflüchteter Menschen». Doch diese sieht ein Ehepaar aus der Türkei «grobfahrlässig vernachlässigt». Die vorgeworfenen Verfehlungen sind zahlreich.

Es geht um Deutschkurse, um Geld und gar um die versäumte Anmeldung eines Kindes. Und um den Kampf von David gegen Goliath.

Diese Beschwerde wegen nicht geleisteter Betreuung reichte das Ehepaar im Juni 2021 beim Kanton ein. Seit Sommer 2020 sind die beiden anerkannten Flüchtlinge, die damals im Emmental lebten, bei der ORS Service AG. Diese hätte das Ehepaar auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt begleiten und unterstützen sollen. Das Ziel: von der Sozialhilfe wegzukommen.

Es ist nicht die einzige Kritik, mit der die ORS in den vergangenen Monaten konfrontiert wurde. Auch andere Geflüchtete aus dem Emmental und dem Oberaargau äusserten Schwierigkeiten bei der Integration. Die Vorwürfe sind ähnlich. Sie erhalten bei der ORS keine Dolmetscherinnen, müssen Rechnungen selbst zahlen und für ihre Deutschkurse kämpfen, kritisierten sie.

Zugtickets noch nicht bezahlt

Im Fall des türkischen Ehepaars hat nun die Gesundheits-, Sicherheits- und Integrationsdirektion (GSI) von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) eingegriffen und den anerkannten Flüchtlingen recht gegeben.

Worum geht es konkret? Ein wichtiger Punkt sind die Deutschkurse. Es habe «sehr viele Deutschkenntnisse im Selbststudium erarbeitet», gab das Ehepaar in der Beschwerde an. Weil es bei der ORS keine Deutschkurse besuchen konnte – abgesehen von einem Anfängerschnellkurs für den Mann –, wurde es selbst aktiv.

In Bern fand der Mann einen Gratisdeutschkurs für Fortgeschrittene, den er zweimal pro Woche besuchte. Zudem bezahlte ihm ein Integrationsprojekt der christlichen Kirchen in Bern einen vierwöchigen Intensivkurs bei einer Sprachschule.

Doch die Zugfahrten nach Bern musste der Mann selbst bezahlen. Die ORS weigerte sich, ihm ein Libero-Abo für die vier Wochen zu finanzieren. «Stattdessen dränge der Jobcoach der ORS auf acht bis zehn Bewerbungen pro Monat; dies vor allem im Gastgewerbe, obschon seine Deutschkenntnisse unzureichend seien und er nur Absagen erhalte», heisst es im Beschwerdeentscheid des Kantons.

Die ORS hat bei dieser Frage ein relativ grosses Ermessen, schreibt die GSI. «Gleichzeitig hat sie jedoch eine Verantwortung, die Lage der Beschwerdeführenden zu stabilisieren bzw. zu verbessern.» Beide sind Akademikerinnen; um sich beruflich und gesellschaftlich zu integrieren, so die GSI, müssen sie ihre Sprachkenntnisse «noch deutlich verbessern».

Die GSI kommt zum Schluss, dass die ORS die Fahrkosten für den Gratisdeutschkurs in Bern übernehmen muss. Auch bei Zugtickets für Arztbesuche hat die ORS dem Ehepaar zu wenig bezahlt. Sie muss diese nun prüfen und das Geld auszahlen.

Verweigerter Wechsel

Damit ist die Geschichte nicht abgeschlossen. Im Februar 2021 zog die Familie nach Moosseedorf. Dort ist nicht die ORS, sondern das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) zuständig.

Deshalb beantragte das Ehepaar bei der ORS einen Wechsel der zuständigen Organisation. Mehrere Monate reagierte die ORS nicht darauf.

Dieses Versäumnis begründet die ORS mit «einer internen Neustrukturierung und den damit einhergehenden Zuständigkeitswechseln». Darum sei der Antrag untergegangen.

Zudem sieht die ORS den Wegzug vom Emmental nicht als Grund für einen Wechsel. Sie bezieht sich dabei auf die Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern. Ein Grundpfeiler von dieser bestehe darin, dass eine Person bis zu ihrer finanziellen Selbstständigkeit vom gleichen regionalen Partner betreut werde.

Dem widerspricht die GSI in ihrem Entscheid. Massgebend für die Zuständigkeit der Sozialhilfe sei der zivilrechtliche Wohnsitz. Dies gelte auch im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Zieht jemand in eine andere Region, wird das Dossier von Amtes wegen übertragen. Die ORS muss das Dossier des Ehepaars darum dem SRK übergeben.

ORS muss nachzahlen

Kurz nach dem Umzug, im März 2021, kam das zweite Kind des Ehepaars zur Welt. Ein Kind von Flüchtlingen wird nicht automatisch zu einem anerkannten Flüchtling – die Eltern müssen dafür beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch stellen.

Laut der GSI sollte ein solches Gesuch spätestens 30 Tage nach der Geburt eingereicht werden. Das Ehepaar legte dieses dem SEM erst nach einem halben Jahr vor.

Die Gründe dafür sieht der Kanton abermals bei Verfehlungen der ORS. Denn diese wäre verpflichtet gewesen, die Eltern bei der Einreichung zu unterstützen. Das sei trotz mehrmaligem Nachfragen der Eltern nicht passiert.

Die GSI kommt zum Schluss: Die ORS hätte das Ehepaar «viel früher und deutlicher informieren» müssen, die Schuld für die Verzögerung trägt die ORS. «Auch hätte sie sich vergewissern müssen, dass die Beschwerdeführenden verstanden haben, dass sie beim SEM ein Gesuch einreichen müssen.» Erst im Oktober, sieben Monate später, bekam das Kind den positiven Asylentscheid.

Darum muss die ORS dem Ehepaar rückwirkend für die Monate Mai bis September 750 Franken zahlen. So hoch ist die Differenz zwischen der Asyl- und der Flüchtlingssozialhilfe.

Bis zum Entscheid des SEM erhielt das Neugeborene nämlich nicht Flüchtlingssozialhilfe wie seine Eltern und sein Geschwister, sondern Asylsozialhilfe. Der Unterschied: Der Ansatz der Flüchtlingssozialhilfe ist höher als derjenige der Asylsozialhilfe. Für einen Vierpersonenhaushalt zum Beispiel sind das pro Person monatlich 523 statt 372 Franken.

In künftigen ähnlichen Fällen, so die GSI, muss die ORS die Anmeldung von Neugeborenen «unverzüglich» angehen. Die Verfahrenskosten von 1200 Franken hat die ORS zu tragen.
(https://www.derbund.ch/tuerkisches-ehepaar-setzt-sich-gegen-asylfirma-durch-269907952931)



Philippe Müllers Mühe mit den Menschenrechten
Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den Rückkehrzentren Aarwangen, Biel und Gampelen entsprächen nicht den Mindestanforderungen der UNO-Kinderrechtskonvention, stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem ausführlichen Bericht fest. Der kantonale Sicherheitsdirektor, Philippe Müller, fühlt sich dafür nicht verantwortlich.
https://journal-b.ch/artikel/philippe-muellers-muehe-mit-den-menschenrechten/


+++AARGAU
aargauerzeitung.ch 14.02.2022

Asylpolitik im Aargau – Nur 1440 Franken im Monat: Flüchtlingsfamilie aus Syrien verklagt Gallatis Gesundheitsdepartement

In keinem anderen Kanton sind die Sozialhilfeansätze für vorläufig Aufgenommene so tief wie im Aargau. Nun hat eine syrische Familie mit vier Kindern, die mit 1440 Franken pro Monat auskommen muss, eine Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Was die Flüchtlingsfamilie fordert und wie Jusstudierende sie unterstützen.

Noemi Lea Landolt

Im Aargau erhalten vorläufig Aufgenommene 9 Franken pro Tag. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren erhalten 8 Franken, jüngere 5 Franken. Dazu kommen 20 Franken Kleidergeld pro Monat und Person. In keinem anderen Kanton erhalten vorläufig Aufgenommene so wenig Geld wie im Aargau.

Trotzdem findet eine Mehrheit im Grossen Rat, 9 Franken seien genug. In der letzten Budgetdebatte wurde ein Antrag von links, die Tagespauschale von 9 auf 11 Franken zu erhöhen, abgeschmettert. Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales, fand, ein Nein zum Antrag sei zu verantworten. Er selbst würde nicht davor zurückschrecken, eine Woche lang selber einen Versuch mit so wenig Geld zu wagen.

Im Aargau leben 2784 vorläufig Aufgenommene. 1021 sind erwerbstätig. Für alle anderen sind die 9 Franken pro Tag kein Versuch, sondern Realität. Viele von ihnen leben mehrere Jahre als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Es sind zum Beispiel Menschen aus Afghanistan, Eritrea oder Syrien, deren Asylgesuch zwar abgelehnt wurde, denen es aber nicht zumutbar ist, in ihr Heimatland zurückzukehren.

Druck über den juristischen Weg

Nur wenige Tage nach der Debatte im Grossratssaal ist beim Regierungsrat eine 29-seitige Beschwerdeschrift eingegangen. Die Beschwerde, die der AZ vorliegt, betrifft eine Familie mit vier Kindern, die vorläufig aufgenommen wurde und im Kanton Aargau lebt. Das älteste Kind ist über 16 Jahre alt, das jüngste ist letzten Sommer geboren worden. Die Eltern sind 2017 mit den drei älteren Kindern aus Syrien in die Schweiz geflüchtet. Die Sicherheitslage dort war für die Familie unhaltbar geworden. Bis heute herrscht in Syrien Bürgerkrieg – ein Ende ist nicht absehbar.

Studierende der Uni Bern haben die Beschwerde im Rahmen der «Human Rights Law Clinic» verfasst. Diese bietet Jus-Studierenden die Möglichkeit, bereits während des Studiums an realen Fällen zu arbeiten mit dem Fokus auf menschenrechtliche Fragen. Da die Studierenden nicht über das Anwaltspatent verfügen, hat Alberto Achermann, Anwalt und Professor für Migrationsrecht an der Uni Bern, die Beschwerde unterzeichnet, die sich gegen das Departement von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati richtet.

Zwei Schlafzimmer für eine sechsköpfige Familie

In der Beschwerde werden die Lebensumstände der Familie umrissen. Die Eltern arbeiten beide nicht. Der Vater hat Schulterprobleme und zwei seiner linken Finger sind dauerhaft beeinträchtigt. Er wurde an einer Demonstration in seinem Heimatland angeschossen. Das erschwere die Suche nach einer Arbeitsstelle. Die Mutter hat Probleme mit der Bandscheibe und ist psychisch stark angeschlagen.

Die Familie lebt in einer Kollektivunterkunft. Es gibt dort ein Zimmer für die Eltern und eines für die Kinder, ein Wohnzimmer, ein WC und eine kleine Küche. Für die Unterkunft muss die Familie nichts bezahlen, genauso wie für die Krankenkasse. Alle übrigen Auslagen, also zum Beispiel Essen, Windeln für das Kleinkind, Zahnpasta oder Busbillette, muss sie selbst berappen.

Nicht einmal 250 Franken pro Kopf und Monat

Wären die Eltern und ihre Kinder als Flüchtlinge anerkannt worden, wären sie bei der Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Im Aargau beträgt die Pauschale für den Grundbedarf für eine sechsköpfige Familie 2586 Franken.

Aber für vorläufig Aufgenommene gelten die tieferen Asylansätze. Der sechsköpfigen Familie stehen laut der Verfügung des kantonalen Sozialdienstes vom 28. November 2021 pro Monat 1440 Franken zu. Das sind also 240 Franken pro Person.

Gegen diese Verfügung richtet sich die Beschwerde. Sie sei aufzuheben und der monatliche Anspruch auf Sozialhilfe sei unter Berücksichtigung eines Grundbedarfs von 2586 Franken neu festzusetzen. Alternativ sei der monatliche Anspruch «unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse» neu und deutlich höher festzusetzen.

Zusammengefasst kommen die angehenden Juristinnen und Juristen zum Schluss, dass die Sozialhilfeansätze unter anderem gegen das Diskriminierungsverbot, die Menschenwürde, den Vorrang des Kindeswohls sowie das Recht auf Bildung verstossen.

Schon die Zugfahrten sprengen das Budget

Die Menschenwürde sei verletzt, weil die 1440 Franken pro Monat nicht ausreichten, um zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen oder ein Mindestmass an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen.

Die tieferen Tagespauschalen für Kinder und Jugendliche seien zudem nicht mit dem Kindeswohl vereinbar. Die Kinder der Familie müssten ihr Sozialleben aufgrund der «prekären finanziellen Lage stark einschränken». Der älteste Sohn beispielsweise könne nicht mit Freunden ins Kino, weil bereits die Kosten für das Zugbillett das Budget der Familie sprengen.

Die drei ältesten Kinder besuchen die obligatorische Schule. Laut Kinderrechtskonvention haben sie ein Recht auf Bildung und sollen – wie alle anderen Kinder – vom Bildungsangebot des Staates profitieren und sich entfalten können. Nur: Die drei Kinder haben aufgrund der engen Wohnverhältnisse in der Unterkunft keinen Platz, an dem sie konzentriert lernen oder ihre Hausaufgaben erledigen können. Die Pandemie habe die Problematik noch verschärft. Als die Schulen zu waren, mussten sich die drei Kinder einen Laptop teilen.

Vergleichbare Situation, ungleiche Behandlung

Vorläufig Aufgenommene sind finanziell Asylsuchenden gleichgestellt. Das Bundesgericht hat 2003 entschieden, dass diese Gleichbehandlung nicht gegen das Gleichheitsgebot verstosse. Das höchste Gericht argumentierte damals unter anderem damit, dass vorläufig Aufgenommene das Land in absehbarer Zeit wieder verlassen würden und ihnen die Integration nicht erleichtert werden solle.

Diese Rechtssprechung sei «überholt», heisst es in der Beschwerdeschrift. Es sei statistisch belegt, dass vorläufig Aufgenommene die Schweiz nicht in absehbarer Zeit wieder verlassen. Auch deshalb fördere der Bund seit 2008 die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt und der Bund bezahlt die gleich hohe Integrationspauschale.

Bei der Sozialhilfe hingegen sieht es anders aus, obwohl sich anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in einer vergleichbaren Situation befinden. Das verletze das Gleichheitsverbot, werfen die Beschwerdeführer den Verantwortlichen beim Kanton vor. Die Bemessung des Sozialhilfeansatzes habe sich an jener der anerkannten Flüchtlinge zu orientieren, verlangen sie.

Ein Erfolg würde auch anderen vorläufig Aufgenommenen helfen

Die Medienstelle des Gesundheitsdepartements bestätigt auf Anfrage, dass eine entsprechende Beschwerde beim Regierungsrat eingegangen und hängig sei.

Ist die Beschwerde erfolgreich, könnte sich die Situation zahlreicher anderer vorläufig aufgenommenen Menschen im Aargau verbessern, denen es ähnlich geht wie der Familie aus Syrien.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/asylpolitik-verstoss-gegen-die-menschenwuerde-fluechtlingsfamilie-verklagt-aargauer-gesundheitsdepartement-ld.2248028)

-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/hoher-besuch-in-zofingen?id=12143348 (ab 06:55)
-> https://www.nau.ch/politik/regional/fluchtlingsfamilie-reicht-gegen-aargauer-behorden-beschwerde-ein-66108310
-> https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/sie-wollen-mehr-geld-syrische-fluechtlingsfamilie-verklagt-aargauer-gesundheitsdepartement-id17235134.html


+++ST. GALLEN
St.Galler Kantonsrat beschränkt Wohnfreiheit von Flüchtlingen
Flüchtlinge, die im Kanton St.Gallen Sozialhilfe beziehen, sollen ihren Wohnort nicht mehr frei wählen dürfen. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss von SVP und Mitte-EVP überwiesen, obwohl die Motion gegen das Völkerrecht verstösst.
https://www.toponline.ch/news/stgallen/detail/news/stgaller-kantonsrat-beschraenkt-wohnfreiheit-von-fluechtlingen-00175297/
-> https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/wil/kirchberg-fluechtlinge-kantonsrat-tritt-auf-motion-ein-die-ihnen-wohnort-zuweisen-will-ld.2251357


+++POLEN
Aller Rechte beraubt
Polen setzt auf Internierung von Asylsuchenden. Kritik von Menschenrechtskommissarin, Hungerstreik gegen Bedingungen
https://www.jungewelt.de/artikel/420706.eu-grenzregime-aller-rechte-beraubt.html


++++MITTELMEER
SOS Mediterranee rettet rund 200 Migranten im Mittelmeer
Die private Hilfsorganisation hat im zentralen Mittelmeer rund 200 Menschen aus Seenot gerettet.
https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/197197/


+++AFGHANISTAN
Sechs Monate nach dem Fall von Kabul: »Vergesst Afghanistan nicht! Handelt jetzt!«
Noch immer sind Zehntausende von Menschen in Afghanistan in Lebensgefahr. Deshalb fordern PRO ASYL, Kabul Luftbrücke und das Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte unter anderem direkte Evakuierungen aus Afghanistan, erleichterte Visaverfahren, Visa on arrival und eine Reform des Ortskräfteverfahrens.
https://www.proasyl.de/news/sechs-monate-nach-dem-fall-von-kabul-vergesst-afghanistan-nicht-handelt-jetzt/


+++GASSE
Bern: Mutmassliche Sprayer angehalten
In Bern sind in der Nacht auf Sonntag drei mutmassliche Sprayer angehalten worden, nachdem sie eine Hausfassade versprayt hatten. Die Beschuldigten werden sich vor der Justiz verantworten müssen.
https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=84452508-de58-43db-b429-457785e826dd
-> https://www.derbund.ch/polizei-schnappt-in-bern-drei-junge-sprayer-920330115589


Nach Graffiti-Vorstoss in Basel: Ein Sprayer berichtet über seine illegale Leidenschaft
Graffitikünstler Luca Serafini spricht im Interview über sein ungewöhnliches Hobby und seine Erfahrung mit der Polizei.
https://www.bazonline.ch/ein-sprayer-berichtet-ueber-seine-illegale-leidenschaft-695358888477


+++SPORTREPRESSION
Bern/Zeugenaufruf: Auseinandersetzung zwischen Fangruppierungen – Bild- und Videomaterial gesucht
Im Zusammenhang mit der tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Fangruppierungen des BSC Young Boys und des FC Basel vom Samstagabend in Bern sind unter der Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Gang. Es werden Zeugen sowie Video- und Bildmaterial gesucht.
https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=f2eec58c-9210-4ffc-b513-edae14fb73cf


Über 800 Zürcherinnen und Zürcher wollen freiwillig ins Gefängnis
Im Kanton Zürich wollen sich 832 Einwohnerinnen und Einwohner freiwillig im Gefängnis einsperren lassen. Nicht mal das Handy darf mitgenommen werden.
https://www.nau.ch/ort/zurich/uber-800-zurcherinnen-und-zurcher-wollen-freiwillig-ins-gefangnis-66108360


++++RASSISMUS
ANTIRA-WOCHENSCHAU: Antifa in Zürich, Besetzungen in Calais, Zemmour in Frankreich
https://antira.org/2022/02/14/antifa-in-zuerich-besetzungen-in-calais-zemmour-in-frankreich/


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Das Scheitern der Corona-Skeptiker beim Marsch durch die Institutionen
Die Gegner der Corona-Massnahmen wollen landesweit zu Wahlen antreten und die Politik aufmischen. In der Stadt Zürich ging es gründlich schief, und die Perspektiven sind nicht rosig.
https://www.watson.ch/!197747204


Linksextreme wollen schon wieder durch Zürich ziehen
Am Samstag kam es in Zürich bei einer Kundgebung von Linksextremen zu wüsten Szenen. Jetzt wird schon zur nächsten Aktion aufgerufen.
https://www.nau.ch/news/schweiz/linksextreme-wollen-schon-wieder-durch-zurich-ziehen-66107896


«Polizei geht auf Demonstranten los»: SRF nach Bagatellisierung von linksextremem Krawall in der Kritik
Nach den gewaltsamen Ausschreitungen von Linksautonomen in Zürich wird das SRF für seine Berichterstattung kritisiert. «Gewalt ist Gewalt – egal, ob sie von rechts oder von links kommt», sagt Max Hofmann von der Polizei-Gewerkschaft.
https://www.20min.ch/story/srf-nach-bagatellisierung-von-antifa-gewalt-in-der-kritik-306218291373


Molina und Jansen ernten für Antifa-Lob Kritik nach Gewalt an Demo
Bei der Demo am Samstag in Zürich kam es zu Gewalt gegen Polizisten und Sachbeschädigungen. Linke Politiker loben den Antifa-Einsatz trotzdem und ernten Kritik.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/molina-und-jansen-ernten-fur-antifa-lob-kritik-nach-gewalt-an-demo-66108306


„1/8 Betreffend Gewalt vom Samstag und wie es zur extrem aufgeladenen Stimmung kam #ZH1202: Kurz nach 14 Uhr versuchten 30 Mitglieder der Jungen Tat und andere Neonazis, so konnte ich aus nächster Nähe beobachten, von Löwenstrasse oder Postbrücke kommend, in den HB einzudringen.“
Mehr dazu: https://twitter.com/dnlrysr/status/1493307063031803905



tagesanzeiger.ch 14.02.2022

Krawall-WochenendePolizei ermittelt gegen SP-Nationalrat Molina

An der unbewilligten Kundgebung, die am Samstag in der Innenstadt in Gewalt ausartete, marschierte auch SP-Nationalrat Molina mit. Jetzt droht eine Busse.

Daniel Schneebeli

Es war ein Krawall-Wochenende, wie es Zürich schon länger nicht mehr gesehen hat. Die Bilanz: mehrere verletzte Polizisten, massive Sachschäden und über 40 Verhaftungen.

Massnahmengegner und Rechtsextreme hatten am Samstag zu einer unbewilligten Grossdemo aufgerufen. Gekommen sind dann vor allem linke Gegendemonstrantinnen und -demonstranten. Gegen 14 Uhr standen beim Landesmuseum rund 1000 Personen für die ebenfalls unbewilligte antifaschistische Demo bereit – in der ersten Reihe viele Vermummte aus dem Schwarzen Block.

An dieser Kundgebung war auch SP-Nationalrat Fabian Molina. Er postete am Montag «Züri stabil nazifrei», dazu ein Bild von sich an der Kundgebung vor dem Hauptbahnhof, nicht vermummt, aber mit schwarzer Hygienemaske.

«Ich finde es sehr wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft wehrt, wenn die Faschisten aufmarschieren», sagt Molina am Montag auf Anfrage. Er sei sich bewusst, dass er damit eine Übertretung begangen habe.

Molina kritisiert allerdings die Behörden, welche eine Bewilligung für eine solche Kundgebung verlangten. Seiner Ansicht nach würde eine Meldepflicht ausreichen. Eine Demonstration dürfe nur in Ausnahmefällen verboten werden, etwa wenn der öffentliche Raum für etwas anderes reserviert sei. «Es ist verfassungsrechtlich heikel, die Versammlungsfreiheit einzuschränken», sagt Molina.

Dass es am Samstag zu teilweise massiver Gewalt gekommen ist, bezeichnet er aber als kontraproduktiv und falsch: «Dafür habe ich null Verständnis.»

Es droht eine Busse des Stadtrichters

Die Stadtpolizei hatte die Demonstrantinnen und Demonstranten am Samstag gewarnt: «Wir weisen explizit darauf hin, dass die Kundgebungen nicht bewilligt sind. Eine Teilnahme ist strafbar.»

Ob Nationalrat Molina bestraft wird, ist offen. Laut Michael Walker, Sprecher der Stadtpolizei, werden die Bilder aus den sozialen Medien ausgewertet. «Wir prüfen, wem wir ein strafbares Handeln nachweisen können.» Walker bestätigt, dass die Teilnahme an der unbewilligten Demo eine Übertretung sei, für deren Ahndung der Stadtrichter zuständig ist. Die Höchststrafe ist eine Busse von 500 Franken plus Schreibgebühren. Delikte wie Gewalt und Drohung gegen Beamte oder Landfriedensbruch werden an die Staatsanwaltschaft rapportiert.
(https://www.tagesanzeiger.ch/polizei-ermittelt-gegen-sp-nationalrat-molina-126283601574)



ZURI NAZIFREI : retour sur la mobilisation antifasciste
Plusieurs communiqués et comptes-rendus de la mobilisation antifasciste du 12.02.22 à Zurich
https://renverse.co/infos-locales/article/zuri-nazifrei-retour-sur-la-mobilisation-antifasciste-3428
https://www.watson.ch/!197747204


Hoher Besuch in Zofingen
Der Österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer und Bundesrat Ignazio Cassis haben sich in Zofingen getroffen. Aus Sicherheitsgründen war praktisch kein Publikum zugelassen. Einzig einzelne Schülerinnen und Schüler konnten sich mit den Politikern ablichten.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/hoher-besuch-in-zofingen?id=12143348
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/oesterreichischer-kanzler-zum-stelldichein-in-zofingen?partId=12143417
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/cassis-empfaengt-oesterreichischen-bundeskanzler-nehammer?urn=urn:srf:video:c46eb334-2fa0-457c-818b-ec797b5cbd3d
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/eu-debatten-in-zofingen-cassis-trifft-sich-mit-kanzler-nehammer-145467275
-> https://tv.telezueri.ch/zuerinews/hoher-besuch-in-zofingen-ignazio-cassis-begruesst-oesterreichischen-kanzler-145467762
-> https://www.telem1.ch/aktuell/oesterreicher-bundeskanzler-in-zofingen-145467579
-> Tagesschau: https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/cassis-empfaengt-oesterreichischen-bundeskanzler-in-zofingen?urn=urn:srf:video:74f497d8-c1f8-4ca6-9f1f-d00fefb6d259


Demo von Massnahmengegnern vereitelt
Die Massnahmengegner-Organisation «Mass-Voll» kündigte in Zofingen einen Gegenprotest an. Die Altstadt war jedoch grossräumig abgesperrt, die Gegner konnten nicht passieren.
Die Kantonspolizei Aargau unterband jegliche Demo-Versuche.
Beim oberen Stadteingang auf der General-Guisan-Strasse kam es zu Kontrollen von diversen Fahrzeugen der Freiheitstrychler.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/offizieller-empfang-oesterreichs-bundeskanzler-nehammer-kommt-nach-zofingen-das-ist-geplant-ld.2251013)


Schweizerin in Bregenz von Polizei abgeführt: Freiheitstrychler kassieren Anzeige in Österreich
Die österreichische Polizei nahm an einer Demo in Bregenz eine Schweizer Freiheitstrychlerin fest. Nicht nur für sie hat der Ausflug über die Grenze eine Anzeige zur Folge.
https://www.blick.ch/politik/schweizerin-in-bregenz-von-polizei-abgefuehrt-freiheitstrychler-kassieren-anzeige-in-oesterreich-id17235274.html


Corona-Demonstrierende: “Freie Linke” schreibt in offenem Brief über linke “Verräter”
Dass man sie in der linken Szene nicht kenne, sei “umso schlimmer für die linke Szene”, erklärt eine kleine Gruppe von Impfgegnerinnen und Maßnahmenkritikern
https://www.derstandard.at/story/2000133349848/freie-linke-schreibt-in-offenem-brief-ueber-linke-verraeter?ref=rss