Afghanistan: Jetzt Asylfolgegesuche einreichen

Afghanische Geflüchtete erhalten ab jetzt mindestens einen F-Ausweis. Das Staatssekretariat für Migration verändert die Praxis. Nun heisst es: Leave no one behind. Diese guten Informationen sollen an alle Afghan*innen, die in Nothilfecamps wohnen, gestreut werden. Damit alle, die dies wollen, ein Asylfolgegesuch stellen können.

Schutz für alle, die aus Afghanistan fliehen! Endlich akzeptiert auch das Staatssekretariat für Migration diese Minimalforderung. Seit dem 13. Januar 2022 gelten in der Schweiz neue Regeln für Asylsuchende aus Afghanistan: Wer neu ankommt, erhält mindestens eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis). Abgewiesene Afghan*innen, die aktuell in der Nothilfe isoliert werden, müssen ein Folgeasylgesuch einreichen, um den Ausweis F zu erhalten, sonst bleiben sie in der Nothilfe. Das SEM verzichtet leider auf eine einfache und schnelle Lösung. LLeider schliesst das SEM hingegen Afghan*innen, die eine lange Gefängnisstrafe absassen, vom Schutz aus und bestraft sie doppelt. Nach der abgesessenen Haftstrafe erhalten sie keine vorläufige Aufnahme, sondern werden weiterhin in der Nothilfe isoliert.

In einem Brief an die Kantone schreibt das SEM: «Aufgrund der Lage in Afghanistan und weil nach wie vor nicht mit einer baldigen Wiederaufnahme von Rückführungen gerechnet werden kann, passt das SEM seine Praxis betreffend weggewiesenen afghanischen Staatsangehörigen an. Liegt ein Folgegesuch vor oder ist der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig, ordnet das SEM grundsätzlich eine vorläufige Aufnahme an. Ausgenommen davon sind erheblich straffällige Personen (Strafe mind. 1 Jahr oder mehr oder Landesverweis) oder Personen, die eine Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung der Schweiz darstellen.»

Erfolg: Afghanische Geflüchtete erhalten ab jetzt mindestens einen F-Ausweis
Migrant Solidarity Network, 23. Januar 2022

Gegen die Taliban sein, heisst auch Solidarität mit geflüchteten Afghan*innen
Migrant Solidarity Network, 17. August 2021