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+++AARGAU
aargauerzeitung.ch 19.01.2022
Aargauer Migrationsamt lobt seine erfolgreiche Integration – und will ihn dennoch in den Iran zurückschicken
Rahim Mohammadzadeh hat seit seiner Flucht in die Schweiz Deutsch gelernt, eine Ausbildung abgeschlossen und sich hier ein Leben aufgebaut. Der Kanton hat sein Härtefallgesuch trotzdem abgelehnt. Ihm bleibt noch eine letzte Chance.
Noemi Lea Landolt
Rahim Mohammadzadeh versucht, Lösungen zu finden und Dinge, die schlecht laufen, nachhaltig zu verbessern. In den fünfeinhalb Jahren in der Schweiz ist der 39-jährige Iraner immer wieder aufgestanden und hat weitergekämpft. Nicht primär für sich, sondern für alle geflüchteten Menschen.
Er engagiert sich in der Schweizer Asylpolitik, obwohl er als Geflüchteter weder das Wahl- noch das Stimmrecht hat. Es ist ihm ein Anliegen, dass die Politikerinnen und Politiker die Lebensrealität von geflüchteten Menschen in der Schweiz kennen.
Am 10. Dezember 2021 sagt er am Telefon, es gehe ihm nicht so gut. Er klingt dabei so, als wisse er für einmal nicht, was er tun soll. Rahim Mohammadzadeh hat gerade erfahren, dass das Aargauer Migrationsamt sein Härtefallgesuch ablehnt. Das Gesuch ist seine letzte Hoffnung auf einen geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte sein Asylgesuch abgelehnt, das Bundesverwaltungsgericht stützte diesen Entscheid.
Viele Leute stehen hinter ihm
Weil sich Rahim Mohammadzadeh schon mehr als fünf Jahre in der Schweiz aufhält, hat er nach dem Negativentscheid beim kantonalen Migrationsamt ein Härtefallgesuch eingereicht. Das Amt berücksichtigt bei einem Härtefallentscheid, wie gut eine Person in der Schweiz integriert ist. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen: Beherrscht die Person eine Landessprache? Nimmt sie am Wirtschaftsleben teil? Respektiert sie die Werte der Bundesverfassung?
Weiter spielen die Familienverhältnisse eine Rolle – wenn jemand verheiratet ist und Kinder hat, stehen die Chancen zum Beispiel besser, dass ein Härtefallgesuch gutgeheissen wird. Berücksichtigt werden auch die finanziellen Verhältnisse, die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz und der Gesundheitszustand. Die Behörde prüft auch, welche Möglichkeiten der Wiedereingliederung im Herkunftsstaat eine Person hat.
Heisst das Migrationsamt ein Härtefallgesuch gut, erhält die betroffene Person eine Aufenthaltsbewilligung B, auch wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wurde.
Viele Freundinnen, Weggefährten und Arbeitgeber haben sich in Empfehlungsschreiben dafür eingesetzt, dass Rahim Mohammadzadeh in der Schweiz bleiben kann. Er sagt: «Das hat mich ermutigt, nicht aufzugeben.»
Der 39-Jährige hat auch in der Politik Unterstützer. Im Sommer hat er in Bern an der ersten Flüchtlingssession teilgenommen und dadurch verschiedene Politikerinnen und Politiker persönlich kennen gelernt.
Der Basler SP-Nationalrat Mustafa Atici hat ein Empfehlungsschreiben ans Migrationsamt verfasst. Darin hält er fest, die Schweiz brauche Menschen wie Rahim Mohammadzadeh. «Er treibt den politischen Diskurs voran, engagiert sich für seine Mitmenschen und versteht die Schweiz.» Atici ist überzeugt, dass er «alle Voraussetzungen für ein Härtefallgesuch erfüllt» und ein «Gewinn für die Schweiz» ist.
Die Gemeinde Suhr profitiert von seinem Wissen
Rahim Mohammadzadeh ist seit knapp fünfeinhalb Jahren in der Schweiz. Er hat in dieser Zeit Deutsch gelernt und zusätzlich eine Ausbildung zum Migrationsfachmann erfolgreich abgeschlossen. Organisiert hat er alles selber, finanziell unterstützt wurde er von Freunden und Stiftungen.
In Suhr arbeitet der gelernte IT-Fachmann inzwischen als Projektleiter des Computertreffs in einem kleinen Pensum von drei Stunden pro Woche. Künftig will ihn die Gemeinde auch für weitere Projekte als Schlüsselperson in Farsi und Arabisch einsetzen.
Neben seinem Job auf der Gemeinde Suhr ist Rahim Mohammadzadeh beim Verein NCBI als Migrationsfachmann und Brückenbauer in einem 50-Prozent-Pensum angestellt. Als Brückenbauer begleitet er traumatisierte Familien und Einzelpersonen mit Fluchthintergrund.
Er sei wirtschaftlich selbstständig, sagt der 39-Jährige. Die Krankenkassenrechnung (283 Franken) und die Wohnkosten von 345 Franken pro Monat für sein Bett in der Asylunterkunft bezahlt er selber.
Auf jedes Lob folgt ein Aber
Nun steht für Rahim Mohammadzadeh all das, was er in den letzten Jahren erreicht hat, auf der Kippe, weil das Migrationsamt sein Härtefallgesuch abgelehnt hat. Im Entscheid, welcher der AZ vorliegt, lobt die Behörde zwar seine sprachliche Integration. Diese könne als «fortgeschritten und damit erfolgreich» bezeichnet werden. Aber das genügt dem Migrationsamt nicht. Im Entscheid heisst es: «Die sprachliche Integration vermag für sich alleine genommen noch keinen schweren persönlichen Härtefall begründen.»
Weiter lobt die Behörde, die eingereichten Referenzschreiben und Arbeitszeugnisse sprächen für eine «besonders hohe fachliche und soziale Kompetenz» und schreibt: «Er konnte sich einen sehr grossen Bekanntenkreis aufbauen respektive sehr viele Bekanntschaften mit Schweizer Bürgern knüpfen.»
Die soziale Integration sei damit «grundsätzlich als erfolgreich zu werten». Doch wieder gibt es ein Aber: Alleine daraus könne noch nicht auf eine derart intensive Verwurzelung in der Schweiz geschlossen werden, die eine Rückkehr ins Heimatland praktisch verunmöglichen würde.
So geht es weiter. Auf jedes Lob, wie zum Beispiel die gegebene berufliche und wirtschaftliche Integration oder das «klaglose Verhalten», folgt die Einschränkung, dies alleine genüge nicht für ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Abschliessend hält das Migrationsamt fest, Rahim Mohammadzadeh halte sich noch nicht lange genug in der Schweiz auf. Es sei für ihn deshalb «zumutbar», in den Iran zurückzukehren.
Der Rechtsweg auf Bundesebene steht ihm nicht offen
Rahim Mohammadzadeh akzeptiert den negativen Härtefallentscheid nicht. Er sieht keine Zukunft für sich im Iran. Er fürchtet sich vor einer Verhaftung. «Ausserdem habe ich wegen meiner politischen Aktivitäten dort ein Berufsverbot», sagt er. In der Schweiz hingegen könne er sich nicht nur als ausgebildeter Migrationsfachmann einbringen, sondern auch als IT-Spezialist.
Als Nächstes wird sich der Rechtsdienst des Departements von Regierungsrat Dieter Egli (SP) mit dem Fall befassen. Die Medienstelle des Departements teilt auf Anfrage mit, in den Jahren 2017 bis 2020 seien sämtliche Einsprachen gegen die erstinstanzlichen Entscheide abgelehnt worden. Das kantonale Verwaltungsgericht tritt auf Beschwerden gegen Einspracheentscheide nicht ein, weil die Betroffenen laut Asylgesetz keine Parteistellung haben.
Der Rechtsweg steht Betroffenen nur dann offen, wenn das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Härtefallgesuch ablehnt. Aber weil bereits das kantonale Migrationsamt Rahim Mohammadzadehs Gesuch abgelehnt hat, kam es gar nie bis zum SEM. Wenn der Rechtsdienst des Innendepartements seine Beschwerde abweist, hat er keine Möglichkeit, diesen Entscheid anzufechten und muss in den Iran zurückkehren.
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Darum lehnte das Bundesverwaltungsgericht sein Asylgesuch ab
Kurz zusammengefasst glauben sowohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch das Bundesverwaltungsgericht Rahim Mohammadzadehs Geschichte nicht beziehungsweise halten sie für «flüchtlingsrechtlich nicht relevant».
Der 39-Jährige sagt, im Iran drohe ihm die Verfolgung wegen seiner politischen Tätigkeiten gegen das Regime. Ausserdem werde er verdächtigt, für ausländische Staaten zum Nachteil des Irans Nachrichtendienst zu betreiben. Weil die Behörden kurz nach seiner Ausreise in die Schweiz seinen Laptop beschlagnahmt hätten, wüssten sie inzwischen über alle seine kritischen Aktivitäten Bescheid.
Für das Bundesverwaltungsgericht gibt es in den Darstellungen über seine Bedrohung durch den Geheimdienst «zu viele Widersprüche, Unstimmigkeiten sowie Auffälligkeiten, um diese als insgesamt glaubhaft zu qualifizieren».
Urteil: E-1488/2019 vom 15. Juni 2021
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/asylpolitik-er-spricht-deutsch-ist-wirtschaftlich-selbststaendig-und-integriert-das-aargauer-migrationsamt-will-ihn-trotzdem-in-den-iran-zurueckschicken-ld.2239216)
+++SCHWEIZ
Frontex-Referendum kommt zustande: Komitee hat 55’000 Unterschriften gesammelt
Das Komitee um das Migrant Solidarity Network hat laut eigenen Angaben die benötigte Anzahl Unterschriften für das Frontex-Referendum beisammen. Sie fordert einen Stopp des Ausbaus der EU-Aussengrenzen.
https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft%20&%20politik/379955058-frontex-referendum-kommt-zustande
-> https://www.blick.ch/politik/ueber-55000-unterschriften-in-letzter-minute-frontex-referendum-kommt-zustande-id17161122.html
+++POLEN/EU/BELARUS
Schutzsuchende in Gefangenschaft
Hunderte Asylsuchende sitzen in Polen auf unbestimmte Zeit in Haft – ohne Zugang zu ausreichender Gesundheitsversorgung und rechtlichem Beistand
Über 2000 Asylsuchende sind in Polen in Haft. Augenzeug*innen berichten über unmenschliche Zustände im Lager Wędrzyn: Inmitten eines Militärgebiets leben Überlebende aus Kriegsgebieten auf engstem Raum – ohne Rechtsbeistand und ausreichende Gesundheitsversorgung.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160565.polen-schutzsuchende-in-gefangenschaft.html
+++MITTELMEER
Zahl der Migranten im Mittelmeer aus Libyen «fast verdreifacht»
Die Zahl der Migranten aus Libyen, die über das Mittelmeer Europa erreichen wollten, hat sich nach Angaben der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr stark erhöht.
https://www.watson.ch/international/migration/219782798-zahl-der-migranten-im-mittelmeer-aus-libyen-fast-verdreifacht
Ärzte ohne Grenzen rettet fast 90 Migranten im Mittelmeer
Fast 90 Migranten wurden von der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen aus dem Mittelmeer gerettet. Die Menschen kamen aus Lybien.
https://www.nau.ch/news/europa/arzte-ohne-grenzen-rettet-fast-90-migranten-im-mittelmeer-66089439
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
derbund.ch 19.01.2022
«Kill Erdogan»-Prozess – Tag 2; Kein Wort zum Plakat, viele Worte zu Erdogan
Im Verfahren wegen eines Erdogan-kritischen Transparents war die Reihe an den Beschuldigten. Sie nutzten die Gelegenheit, um gegen den türkischen Präsidenten Stellung zu beziehen.
Cedric Fröhlich
Gut eineinhalb Tage hat es gedauert, dann endlich, um 11.29 Uhr, nimmt eine der beschuldigten Personen vor dem Gerichtspräsidenten Platz. «Ja, ich will aussagen», sagt die Person. Ob es ein Mann oder eine Frau ist, der oder die da spricht, darf aufgrund einer gerichtlichen Anordnung nicht in der Zeitung stehen.
Es folgt: ein flammendes Plädoyer gegen das System Erdogan.
Am Mittwoch nahm im Berner Amthaus ein heikler Prozess seinen Gang. Vier Personen wird vorgeworfen, öffentlich zu Gewalt und Verbrechen gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aufgerufen zu haben. Es geht um ein Transparent, das an einer Kundgebung im März 2017 aufgetaucht war. Darauf stand geschrieben: «Kill Erdogan with his own weapons». Daneben war das Konterfei des türkischen Staatsoberhauptes neben einer Pistole abgebildet.
«Vier arme Hunde»
Fragen zu Slogan und Sujet beantwortet die Person nicht. Sie sagt aber sehr wohl etwas zu den Zusammenhängen, in die man diesen Prozess einordnen kann: Die ganze Angelegenheit sei grösser, sie reiche weit über das Plakat hinaus. Die Schweiz knicke mit diesem Verfahren vor der Türkei ein. «Jetzt liefert man ihnen eben vier arme Hunde.»
Tatsächlich sorgte das Banner für Spannungen im schweizerisch-türkischen Verhältnis. Ankara bestellte die Vizebotschafterin ein und forderte Konsequenzen. Die Berner Staatsanwaltschaft nahm Untersuchungen auf, die sich dann über Jahre hinzogen. Während dieser Zeit erkundigte sich das Departement für äussere Angelegenheiten (EDA) mehrmals nach dem Ermittlungsstand; die türkische Botschaft hakte bei den Strafverfolgungsbehörden nach, ob denn bereits jemand «interniert» worden sei.
Schweigeminute und eine Verwarnung
Die beschuldigte Person spricht weiter. Etwa von den 100’000 Oppositionellen, die in den türkischen Gefängnissen sässen. Sie listet Kriegsverbrechen auf, die unter der Führung Erdogans stattgefunden hätten. Sie redet minutenlang, eloquent – und in konsequenter Verweigerung gegenüber einer nicht ganz unwichtigen Tatsache: Das Gericht möchte eigentlich klären, ob die Person etwas mit dem Banner zu tun hat.
Sie legt irgendwann sogar eine Schweigeminute ein, um der Opfer des Systems Erdogan zu gedenken. Sie steht auf – und mit ihr erheben sich die zwölf Vertrauenspersonen der vier Beschuldigten. Eine Minute lang bleibt es still im Saal.
All das fügt sich nahtlos ein in die Geschehnisse des Vortages. Da hatte die Verteidigung die politische Komponente des Falles mit viel Verve und einigen Manövern betont. So forderte sie etwa, dass Mitarbeitende des EDA als Zeugen befragt würden. Oder den Ausschluss eines türkischen Medienschaffenden vom Prozess. Dieser hatte über seinen privaten Twitter-Account die Beschuldigten vor Prozessbeginn als «Terroristen» bezeichnet.
Das Gericht lehnte zweimal ab. Das EDA habe nichts Relevantes zum Sachverhalt vorzutragen. Der Journalist wurde verwarnt und angehalten, die Unschuldsvermutung zu respektieren.
Neben den Beschuldigten befragte der Gerichtspräsident auch Zeuginnen und Zeugen. Etwa eine Person, deren Anhörung von den Verteidigern beantragt worden war. Diese Person sagt, sie sei 2015 Opfer eines Attentats im türkischen Grenzort Suruc geworden und sei deshalb gelähmt. Bei diesem Attentat starben über dreissig Personen. Wie einer der Anwälte vor Gericht sagte, sollte diese Person zu ihren Erfahrungen in der Türkei Auskunft geben.
Fortsetzung folgt
Am Ende des Tages ein Zwischenfazit: Alle Beschuldigten haben gesprochen. Vor allem über Erdogan. Alle verweigern die Aussage, sobald es um das Plakat und die Kundgebung geht. Das wiederum strapaziert die Geduld der Verfahrensleitung: «Sie sind doch hier, um sich zu verteidigen!»
Diese Aufgabe werden dereinst die Anwältinnen und Anwälte übernehmen. Wann? Das ist derzeit offen. Man hinkt dem Zeitplan in diesem ungewöhnlichen Verfahren derart hinterher, dass weitere Verhandlungstage nötig sind. Der «Kill Erdogan»-Prozess wird wohl frühestens im Februar fortgesetzt.
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Türkischer Journalist verwarnt
Der Korrespondent der staatlichen türkischen Nachrichtenagentur Anadolu darf den Prozess zum «Kill Erdogan»-Plakat von 2017 in Bern weiter verfolgen. Er ist aber am Mittwochmorgen vom Gerichtspräsidenten verwarnt worden.
Der türkische Journalist habe die Unschuldsvermutung verletzt, sagte der Gerichtspräsident zu Beginn des zweiten Prozesstags. Dies, als er in einem – inzwischen gelöschten – Tweet vom Dienstagmorgen die vier vor Gericht stehenden Beschuldigten als «Terroristen» bezeichnete.
Wie der Gerichtspräsident weiter sagte, droht dem Mann bei einer erneuten Verletzung der Unschuldsvermutung der Ausschluss vom Prozess. Das Reglement lasse einen Ausschluss oder eine Verwarnung zu. In einem ersten Schritt sei es angebracht, die weniger starke Sanktion zu wählen. Die Verletzung der Unschuldsvermutung müsse aber Konsequenzen haben.
Einer der vier Verteidiger der Beschuldigten hatte am Dienstag im Gerichtssaal den Antrag gestellt, der Mann sei des Saals zu verweisen. Recherchen in einer Sitzungspause hätten ergeben, dass er die vier Beschuldigten als «Terroristen» bezeichnet habe. Das sei ehrverletzend. Der Anwalt reichte auch Strafantrag gegen den Mann ein.
Bei ihm handle es sich um einen «Vertreter des türkischen Staats» im Saal, so der Verteidiger weiter. Der Rechtsanwalt bezog sich damit auf die Tatsache, dass der Mann laut dem Profil auf seinem Twitter-Account für die staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu arbeitet. Das sagte er im Gerichtsgebäude auch selber.
Die Kurznachricht veröffentlichte der Journalist auf seinem privaten Twitter-Account. (sda)
(https://www.derbund.ch/tuerkischer-journalist-vom-gerichtspraesidenten-verwarnt-636204639015)
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Beschuldigter legt in „Kill Erdogan“-Prozess Schweigeminute ein
Am Prozess zum „Kill Erdogan“-Plakat von 2017 in Bern hat der Gerichtspräsident am Mittwochmittag nach vielen Vorgeplänkeln den ersten Beschuldigten einvernommen. Dieser sagte nichts zum umstrittenen Plakat, aber viel zum türkischen Präsidenten Erdogan.
https://www.swissinfo.ch/ger/beschuldigter-legt-in–kill-erdogan–prozess-schweigeminute-ein/47274490
-> https://www.watson.ch/schweiz/t%C3%BCrkei/116012605-kill-erdogan-prozess-angeklagte-mit-schweigeminute-statt-aussage
-> https://www.blick.ch/schweiz/bern/kill-erdogan-prozess-beschuldigter-legt-schweigeminute-ein-id17159646.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/justiz/391132661-prozess-um-kill-erdogan-plakat-fuer-unbestimmte-zeit-unterbrochen
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/prozess-um-kill-erdogan-plakat-fur-unbestimmte-zeit-unterbrochen-66089498
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/-/video/-?urn=urn:srf:video:7cc9a26d-a3eb-4c36-b840-d71cde8ff26d
«Kill Erdogan»-Prozess in Bern: Türkischer Journalist vom Gerichtspräsidenten verwarnt
Mit der Bezeichnung «Terrorist» hatte der Medienschaffende die Unschuldsvermutung verletzt. Der zweite Prozesstag läuft.
https://www.derbund.ch/tuerkischer-journalist-vom-gerichtspraesidenten-verwarnt-636204639015
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/turkischer-journalist-an-kill-erdogan-prozess-verwarnt-66088968
-> https://www.handelszeitung.ch/news/turkischer-journalist-an-kill-erdogan-prozess-verwarnt
Prozess-Berichterstattung von „Megafon“:
„(1/n) Tag zwei der Verhandlung im #killerdogan-Prozess ist angebrochen. Vorerst entscheidet die Verfahrensleitung den Vertreter der türkischen, AKP-nahen Anadolu-Agentur für seine Twitter-Beiträge zu verwarnen. Ihm droht bei weiteren Verstössen der Saalverweis.“
Mehr dazu: https://twitter.com/Megafon_RS_Bern/status/1483738107124068356
-> https://twitter.com/Kerdi_prozess
Monatsmagazin »Megafon«: »Unser Heft ist ein Herzensprojekt«
Die Berner Monatszeitschrift Megafon gewann für ihre nicht vorhandene Chefredaktion einen Preis. Gespräch mit Paula Grüter und Xaver Marthaler
https://www.jungewelt.de/artikel/418938.monatsmagazin-megafon-unser-heft-ist-ein-herzensprojekt.html
+++KNAST
bielertagblatt.ch 19.01.2022
Kein Urlaub für Häftlinge
Weil die Ansteckungszahlen aufgrund der Virusvariante Omikron so hoch sind, dürfen Eingewiesene momentan keine Hafturlaube antreten. Das löst auch Ängste aus.
Theresia Mühlemann
Wie der Berner Regierungsrat letzte Woche vermeldete, sind aktuell und vorerst befristet bis am 24. Januar Ausgänge und Urlaube von Personen in Haftanstalten ausgesetzt. Diese Massnahme soll eine Ausbreitung der ansteckenden Omikron-Variante in den Justizvollzugseinrichtungen mindern, den gesundheitlichen Schutz der eingewiesenen Personen und der Mitarbeitenden gewährleisten sowie den Betrieb aufrechterhalten.
In der Region betrifft diese aktuelle Verschärfung die Justizvollzugsanstalten in Witzwil und St. Johannsen. Im Regionalgefängnis Biel hingegen, das primär ein Untersuchungsgefängnis ist, gibt es ohnehin keine Urlaube. Die Sicherheitsvorkehrungen für die Besuche, die nur durch eine Scheibe getrennt stattfinden, halten auch der neuen Situation mit der Omikron-Variante stand.
Wichtig für Haftdauer
Im Massnahmenzentrum St. Johannsen sind Ausgänge und Urlaube sehr wichtig für das Erkennen des therapeutischen Fortschritts und zur Gestaltung eines sozialen Netzwerkes, in das ein Eingewiesener nach dem Massnahmenvollzug einmal entlassen würde, erklärt Manfred Stuber, Direktor des Massnahmenzentrums. Die Urlaubssperre habe deshalb bei manchen der Inhaftierten Sorgen und Ängste ausgelöst: «Man macht sich Sorgen um die Dauer der eigenen Massnahme, aber auch um die eigene Gesundheit», so Stuber. Olivier Aebischer, Leiter Kommunikation beim Amt für Justizvollzug des Kantons Bern präzisiert, die Hafturlaube seien für die sich im Vollzug befindenden Personen wichtig, um sich zu bewähren. Dies hat nämlich einen Einfluss darauf, wie lange eine Massnahme dauert.
Keine Überraschung
Der Haftalltag ist schon lange geprägt durch die Pandemie: verstärkte Hygienemassnahmen, mehr Kontrollen und das Tragen von FFP2-Masken. Sowohl in St. Johannsen als auch in Witzwil lege man Wert darauf, offen und transparent mit Covid-19 umzugehen. Die Mehrheit der Eingewiesenen hätte daher bereits geahnt, dass eine weitere Ausgangs- und Urlaubssperre kommen würde. «Fortgeführt wird jedoch die tägliche Arbeit der Gefangenen, was ihnen Struktur und trotz allem ein gewisses Mass an Normalität gibt», sagt Balz Bütikofer, Direktor der JVA Witzwil.
Wenngleich die Arbeit durch etliche Schutzmassnahmen, die die Gefängnisse mittragen, mehr geworden ist, stösst nun auch der temporäre Urlaubsentzug bei den Vollzugsanstalten auf Verständnis. «Wir haben gegenüber unseren Eingewiesenen eine besondere Fürsorgepflicht. Die Gefahr, dass sich die Eingewiesenen im Ausgang oder Urlaub anstecken und das Virus in die Vollzugseinrichtung einschleppen könnten, ist aktuell sehr gross», sagt Olivier Aebischer vom Kanton. Bislang seien alle Anstalten in der Region gut durch die Pandemie gekommen, auch aufgrund der hohen Impfbereitschaft. Doch mit Omikron müsse man nochmals besondere Vorsicht walten lassen. Der Unmut unter den Inhaftierten sei wohl vergleichbar mit jenem in der pandemiemüden Bevölkerung.
Sachurlaube, etwa für ein Vorstellungsgespräch oder familiäre Ausnahmesituationen, können weiterhin gewährt werden. Je nachdem, wie sich die Situation entwickelt, wird der Regierungsrat in den nächsten Tagen über die Aufhebung oder Weiterführung der Massnahme befinden.
(https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/biel/kein-urlaub-fuer-haeftlinge)
+++POLICE BE
Polizei will mit einer mobilen Polizeiwache in Gemeinden fahren
Im Kanton Bern gibt es bald einen Polizeiposten auf vier Rädern: Ein Fahrzeug, mit dem die Polizei in Gemeinden ohne ständigen Posten fährt. Polizistinnen und Polizisten können darin Anzeigen aufnehmen oder einen Fall behandeln. Die Polizei will so sichtbarer und präsenter sein.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/polizei-will-mit-einer-mobilen-polizeiwache-in-gemeinden-fahren?id=12126830
Umfrage zeigt: Berner Bevölkerung ist zufrieden mit der Polizei
Rund 85 Prozent der Bernerinnen und Berner sind zufrieden mit der Arbeit der Kantonspolizei. Das geht aus der neusten Bevölkerungsbefragung von gut 5500 Bernerinnen und Bernern hervor. Die detaillierten Resultate wurden heute veröffentlicht.
https://www.neo1.ch/artikel/umfrage-zeigt-berner-bevoelkerung-ist-zufrieden-mit-der-polizei
+++POLIZEI ZH
NEWS im Fall von „Wa Baile gegen die Schweiz“ – Impact-Fall
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Fall von Mohamed Wa Baile wegen Rassismus der Polizei und der Justiz im Umgang mit diesem Rassismus als sogenannten „Impact“-Fall deklariert.
Als „Impact“-Fall wird ein sehr kleiner Prozentsatz von EGMR-Fällen behandelt, die für den betreffenden Staat und/oder das Konventionssystem insgesamt von Bedeutung sind und eine schnellere Bearbeitung rechtfertigen.
Die Kriterien, aufgrund derer ein Fall als „Impact“-Fall deklariert wird sind:
– Der Abschluss des Falles könnte zu einer Änderung oder Klärung der internationalen oder nationalen Gesetzgebung oder Praxis führen;
– Der Fall berührt moralische oder soziale Fragen;
– Der Fall befasst sich mit einer neu aufkommenden oder anderweitig bedeutenden Menschenrechtsfrage.
Wir rechnen damit, dass das EGMR-Urteil „Wa Baile gegen die Schweiz“ aufgrund der Deklaration des Falles als „Impact“-Fall nun nicht erst in vier Jahren sondern spätestens im 2023 vorliegen wird.
(https://www.facebook.com/allianzgegenracialprofiling/photos/a.988577164584822/4479321062177064/)
-> Hintergrund: https://www.humanrights.ch/de/anlaufstelle-strategische-prozessfuehrung/falldokumentation/rassistisches-profiling/?force=1
+++POLIZEI DE
Rassistische Kontrollen in Hamburg: Berufung wegen Racial Profiling
Die Hamburger Innenbehörde nimmt nicht hin, dass das Gericht einem Schwarzen Menschen Recht gab, der sie verklagt hatte. Er erzielte einen Teilerfolg.
https://taz.de/Rassistische-Kontrollen-in-Hamburg/!5826014/
-> https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160580.racial-profiling-afrikaner-rechtswidrig-kontrolliert.html
Berlin-Kreuzberg: SPD will Polizeiwache in linkem Szenebezirk errichten
Gegen den Widerstand ihrer eigenen Partei will die Berliner SPD-Innensenatorin am Berliner „Kotti“ dauerhaft Polizei stationieren. Befürchtet wird jedoch eine „zum Teil polizeifeindliche Szene“. Deshalb soll der fertige Neubau durch ständige Streifen geschützt werden, zusätzlich soll es mehr Videoüberwachung geben.
https://netzpolitik.org/2022/berlin-kreuzberg-spd-will-polizeiwache-in-linkem-szenebezirk-errichten/
+++RECHTSPOPULISMUS
«Gegner des Mediengesetzes im rechten Propaganda-Sumpf»: Was die Linke von den rechten Parteipräsidenten fordert
Beim Mediengesetz kämpfen die bürgerlichen Parteipräsidenten Seite an Seite mit dem Nein-Komitee. Auch Coronaskeptiker sind im Spiel. Links-Grün fordert nun: Distanziert euch davon!
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/falsche-freunde-ld.2240091
Vorwurf der üblen Nachrede: Aargauer Gericht spricht SVP-Glarner frei
Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner (59) ist vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Bremgarten AG hiess am Mittwoch den Einspruch von Glarner gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gut.
https://www.blick.ch/politik/vorwurf-der-ueblen-nachrede-aargauer-gericht-spricht-svp-glarner-frei-id17160350.html
-> https://www.telem1.ch/aktuell/svp-praesident-andreas-glarner-vor-gericht-145145328
+++RECHTSEXTREMISMUS
Rechtsextremist Martin Sellner: Postfinance sperrt Konto von Identitären-Chef
Martin Sellner stand in Kontakt mit dem Attentäter von Christchurch. Nun hat die Postfinance sein Konto gesperrt.
https://www.blick.ch/news/rechtsextremist-martin-sellner-postfinance-sperrt-konto-von-identitaeren-chef-id17160200.html
-> https://www.tagblatt.ch/schweiz/martin-sellner-die-postfinance-schliesst-spendenkonto-von-bekanntem-rechtsextremisten-ld.2240324
-> https://www.20min.ch/story/postfinance-sperrt-konto-von-oesterreichischem-rechtsextremen-854604785820
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Coronavirus: Geht den Skeptikern das Geld aus?
Die Freiheitstrychler brauchen Geld. Viele Skeptiker der Massnahmen gegen das Coronavirus setzen (vergeblich) auf Spenden.
https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-geht-den-skeptikern-das-geld-aus-66088914