Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++BERN
Teilersatz für Biel-Bözingen: In Enggistein wird ein Rückkehrzentrum für Familien und Frauen eröffnet
Das Asylzentrum Biel-Bözingen wurde seit seiner Umwidmung zum Rückkehrzentrum vor 18 Monaten immer mehr von Familien und Frauen genutzt. Die Stadt Biel hat aber entschieden, das Zentrum Biel-Bözingen zu schliessen. Nun sollen Familien mit Kindern und alleinstehende Frauen in separaten Zentren untergebracht werden. Das erste solche Rückkehrzentrum wird im Februar 2022 in Enggistein eröffnet.
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=1d82bf4d-930f-4066-a64a-1eeee7339f4d
-> https://www.derbund.ch/neues-rueckkehrzentrum-in-worb-fuer-familien-und-frauen-663609303808
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/rueckkehrzentrum-biel-boezingen-teilweise-ersatz-in-worb-gefunden?id=12124178
-> https://www.neo1.ch/artikel/kanton-bern-oeffnet-in-worb-rueckkehrzentrum-fuer-familien-und-frauen
-> https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/biel/teilersatz-fuer-biel-boezingen-neues-rueckkehrzentrum-fuer-familien-und-frauen
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/wie-sich-die-athleten-in-wengen-vom-publikum-abschotten?id=12124562 (ab 02:26)
+++SCHWEIZ
Viele Teenager aus Afghanistan – Die Zahl der geflüchteten Jugendlichen ohne Eltern nimmt zu
In den letzten Monaten hat es mehr Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen gegeben. Das zeigen SRF-Recherchen.
https://www.srf.ch/news/schweiz/viele-teenager-aus-afghanistan-die-zahl-der-gefluechteten-jugendlichen-ohne-eltern-nimmt-zu
SEM muss Push-Backs an kroatischer Grenze unter die Lupe nehmen
Das Staatssekretariat für Migration hat die Asylpraxis von Kroatien nicht ausreichend ausgeleuchtet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Afghanen entschieden. Der Mann wurde an der Grenze von Kroatien 16 Mal von kroatischen Polizisten nach Bosnien zurückgetrieben.
https://www.watson.ch/schweiz/migration/149176425-sem-muss-push-backs-an-kroatischer-grenze-unter-die-lupe-nehmen
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/pushbacks-in-kroatien-gerichtsurteil-staatssekretariat-fuer-migration-verliert-zweimal
-> Entscheid Bundesverwaltungsgericht: https://jurispub.admin.ch/publiws/download;jsessionid=8EFFAC0E062620918651A59B402B04C4?decisionId=029e3bc8-5e10-4ec7-8d6c-92908a280e37
+++GROSSBRITANNIEN
»Borders and Nationality Bill«: Rassistische Praxis
UN-Sonderberichterstatter kritisieren geplante britische Abschottungsverordnung
https://www.jungewelt.de/artikel/418504.borders-and-nationality-bill-rassistische-praxis.html
+++ÄRMELKANAL
Junger Migrant bei versuchter Überfahrt über Ärmelkanal gestorben
Ein etwa 20 Jahre alter Migrant aus dem Sudan ist im Ärmelkanal ums Leben gekommen. Er versuchte, nach Grossbritannien zu gelangen.
https://www.nau.ch/news/europa/junger-migrant-bei-versuchter-uberfahrt-uber-armelkanal-gestorben-66085854
Gewalt, Schikane, Hoffnungslosigkeit: So leben Geflüchtete am Ärmelkanal
Wir haben Menschen besucht, die darauf hoffen, übers Meer von Frankreich nach England zu kommen.
https://www.vice.com/de/article/93b3yy/so-leben-gefluechtete-am-aermelkanal-gewalt-europa
+++GASSE
Berner Bollwerk wird zur «Flaniermeile»
Grau, stickig, eng und mühsam. Das Berner Bollwerk, so wie wir es heute kennen, wird schon bald Geschichte sein. An der gestrigen Stadtratssitzung machte das Bollwerk einen grossen Schritt Richtung künftiger Flaniermeile.
Der Berner Stadtrat segnete die geplante Neugestaltung Bollwerk-Bahnhofsplatz des Gemeinderates ab, und sagte damit Ja zu weniger Autoverkehr und mehr Platz für Velos und Fussgänger*innen.
https://rabe.ch/2022/01/14/bollwerk-wird-zur-flaniermeile/
-> https://www.derbund.ch/stadtrat-will-mehr-sicherheit-zwischen-bahnhof-und-bollwerk-588675298713
-> Geschäft: https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=4d4208e5db1244399788d43ecf7c159f
Baselbieter Regierung soll eigene Notschlafstelle prüfen
Auch auf dem Land gibt es Obdachlose. Diese schlafen meistens in der Notschlafstelle der Stadt. Das könnte sich ändern, wenn das Baselbiet eine eigene Notschlafstelle erhielte. Die Baselbieter Regierung soll das nun prüfen, hat eine Mehrheit des Landrats entschieden.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/baselbieter-regierung-soll-eigene-notschlafstelle-pruefen?id=12124016
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Gemeinderatsantwort auf Interfraktionelle Kleine Anfrage SP/JUSO, GB/JA! (Bernadette Häfliger SP/Lea Bill, GB): Überwälzung der Demokosten: Sind dem Gemeinderat die Beschlüsse des Stadtrates egal?
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=84b86983c9e9410e9a3f88752a66f134
Prozess gegen die Zadist*innen: Wir versprechen, wir werden nicht aufhören!
Nächste Woche finden die ersten Prozesse gegen die Zadist*innen am Bezirksgericht in Nyon statt. Zu diesem Anlass organisiert ein Kollektiv zur Unterstützung der Zadist*innen drei Tage der Mobilisierung, mit Demo, Theater, runden Tischen, Diskussionen und Ständen.
https://barrikade.info/article/4957
-> https://renverse.co/infos-locales/article/proces-zadistes-a-nyon-promis-qu-on-z-arrete-pas-la-3389
+++KNAST
Kredit 2021-2025 für interkantonale Häftlingstransporte
Für den interkantonalen Transport von Häftlingen hat der Regierungsrat für die Jahre 2021 bis 2025 ein jährliches Kostendach von 750‘000 Franken bewilligt. Seit 2001 werden interkantonale Häftlingstransporte im Auftrag der Kantone und des Bundes auf Strasse und Schiene durch die Arbeitsgemeinschaft JTS (Jail-Transport-System) durchgeführt. Diese besteht aus den SBB und der Securitas AG. Der Bund trägt einen Drittel der Gesamtkosten, den Rest übernehmen die Kantone entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil.
Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)
https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=b9e2d633-ea3f-487c-8b84-ee46aa689ba1
UNO-Sonderberichterstatter über Folter zufrieden mit Verlegung von Brian. (ab 04:15)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/staedte-sollen-touristisch-wiederbelebt-werden?id=12124463
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tagesanzeiger.ch 14.01.2022
Häftling eineinhalb Jahre isoliert: Pöschwies erneut am Pranger wegen zu langer Einzelhaft
Der Fall Brian lancierte die Debatte um einschneidende Gefängnismassnahmen. Jetzt entschied ein Gericht: Die Strafanstalt hat auch einen anderen Gefangenen zu lange weggesperrt.
Liliane Minor
Es ist eine der härtesten Massnahmen im Gefängnis: die Einzelhaft in der Hochsicherheitsabteilung. Wer dorthin eingewiesen wird, hat keinen Kontakt mehr zu anderen Häftlingen, darf nicht arbeiten und bleibt bis zu 23 Stunden pro Tag in der Zelle eingesperrt.
Weil ein derart rigides Haftregime psychische und körperliche Schäden verursacht, darf es eigentlich nur für kurze Zeit angeordnet werden. Und nur dann, wenn der Gefangene eine Gefahr für Mitinsassen darstellt oder einen sicheren Anstaltsbetrieb gefährdet.
Doch so einschneidend die Sicherheitshaft ist, so large gehen die Behörden nicht nur im Kanton Zürich damit um. Das zeigt nicht nur der Umgang mit dem jungen Straftäter Brian, dessen weit über drei Jahre dauernde Einzelhaft international kritisiert worden ist und der erst jetzt, nach einer unmissverständlichen Intervention des Bundesgerichts, wieder normale Haftbedingungen erhält.
Das zeigt auch ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts in einem anderen Fall von Einzelhaft, die bereits seit anderthalb Jahren andauert. Das Gericht kommt darin zum Schluss: Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies hat ihre Kompetenzen überschritten, indem sie die Einzelhaft immer wieder um drei Monate verlängerte.
Justizdirektion hielt Einzelhaft für rechtmässig
Konkret geht es in dem Urteil um einen Gefangenen, der wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Brandstiftung zuerst zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt und im Februar 2020 nachträglich verwahrt wurde.
Im Juni 2020 versetzte die Pöschwies-Direktion den Mann wegen «seiner geringen Frustrationstoleranz und seiner unberechenbaren Ausbrüche» für drei Monate in die Hochsicherheitsabteilung. Und dort sass der Gefangene dann fest. Alle drei Monate verlängerte die Gefängnisleitung die Einzelhaft, jedes Mal hiess es, in drei Monaten werde die Situation erneut überprüft.
Nach der dritten Verlängerung legte der Anwalt des Gefangenen Beschwerde ein. Zunächst erfolglos. Die Justizdirektion stellte sich auf den Standpunkt, «angesichts des bisherigen Vollzugsverlaufs, der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung und der Anlassdelikte» sei eine «möglichst enge Betreuung und Beobachtung» des Gefangenen unabdingbar.
Dieser zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter. Sein Anwalt argumentierte, eine derart lange Isolation sei menschenunwürdig und zeige offenkundig auch nicht die gewünschte Wirkung. Deshalb müssten Versuche unternommen werden, die Einzelhaft zu lockern.
Gefängnisleitung darf nicht selbst entscheiden
Nun hat das Verwaltungsgericht dem Mann zumindest teilweise recht gegeben. Zwar äussert es sich nicht zur Frage, ob die Einzelhaft in seinem Fall noch angemessen ist oder nicht – dies zu beurteilen, sei Sache der Vollzugsbehörden des Kantons, in dem der Gefangene verurteilt worden sei.
Aber das Gericht kam zum Schluss, dass die Gefängnisleitung nicht befugt sei, «länger dauernde Einzelhaft anzuordnen bzw. diese beliebig oft zu verlängern». Dafür fehle einerseits die rechtliche Grundlage. Eine Vollzugsanstalt, also die Gefängnisleitung, dürfe Einzelhaft nur in akuten Situationen als Sanktion verhängen, nicht aber als dauerhafte Sicherungsmassnahme.
Anderseits sei Einzelhaft ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, schreibt das Gericht: «Sie kann sich je nach Dauer und Ausgestaltung der konkreten Haftbedingungen als menschenunwürdig erweisen.» Die Folgen für die psychische und körperliche Gesundheit der Gefangenen könnten gravierend sein.
Deshalb dürfe eine länger dauernde Einzelhaft nur nach einer vertieften, unabhängigen Überprüfung der Situation angeordnet oder verlängert werden: «Eine solche umfassende Interessenabwägung kann nur durch die Vollzugsbehörde vorgenommen werden.» Dasselbe gelte ja auch für Vollzugslockerungen, so das Gericht. Auch darüber müssten die jeweiligen kantonalen Behörden entscheiden, nicht die Gefängnisleitung. Im Kanton Zürich wären demnach die Bewährungs- und Vollzugsdienste zuständig.
Schweizweit etwa dreissig Personen in Einzelhaft
Das Urteil hat Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus. In der ganzen Schweiz sassen laut einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte im Jahr 2013 dreissig Personen in Einzelhaft – wie viele es heute sind und für wie lange, weiss niemand.
Allein in der Pöschwies im zürcherischen Regensdorf gibt es acht Zellen in der Hochsicherheitsabteilung, vier sind von Langzeithäftlingen besetzt. Auch für sie gilt, was das Verwaltungsgericht festgehalten hat: Nicht die Pöschwies-Leitung, sondern die Vollzugsbehörden müssen künftig über den Verbleib in der Einzelhaft entscheiden.
Für David Mühlemann, Leiter der Fachstelle Freiheitsentzug bei der Menschenrechtsorganisation Humanrights.ch, geht der Entscheid in die richtige Richtung. «Es ist begrüssenswert, dass die Einzelhaft als schwerwiegender Grundrechtseingriff eingestuft wird, für welchen es klare gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten braucht», sagt Mühlemann. Das zeige zumindest, dass sich das Bewusstsein der Justiz langsam verändere.
Insgesamt aber stellt Mühlemann der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus, gerade was den Umgang mit gefährlichen und schwierigen Gefangenen angeht: «Das sind fast immer Menschen mit psychischen Vorbelastungen. Aber statt das Vollzugssystem ihren Bedürfnissen anzupassen, kreative Lösungen zu suchen und die repressiven Strukturen zu hinterfragen, stecken wir sie in Einzelhaft.»
Damit verstosse die Schweiz klar gegen die Menschenrechte und international geltende Regeln zum Umgang mit Gefangenen. Diese halten unter anderem fest, dass Einzelhaft, die länger als 15 Tage am Stück dauert, nicht zulässig ist.
Wie eine Institution aussehen könnte, die auf Beziehung statt Repression setzt, zeigt ein Gefängnis im niederländischen Zeeland, das nach aussen massiv abgesichert ist, im Innern aber wie ein kleines Dorf organisiert ist. «Die Insassen, alles als sehr gefährlich eingestufte Verwahrte, haben dort relativ grosse Freiheiten, und das funktioniert gut», sagt Mühlemann.
Kaum direkte Auswirkungen für Gefangene
Dass das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts an der Praxis im Zürcher Justizvollzug etwas ändert, daran mag Mühlemann hingegen nicht recht glauben. «Unsere Beratungspraxis zeigt, dass die Vollzugsbehörde kaum je das Gegenteil entscheidet, wenn ein Gefängnis für einen Insassen Einzelhaft verfügt oder beantragt», so der Menschenrechtsspezialist.
In Zukunft werde die Einzelhaft wohl einfach formell korrekt verfügt, «ohne dass die Interessen der Gefangenen und die menschenrechtlichen Voraussetzungen stärker gewichtet werden». Aus seiner Sicht müssten «solche einschneidenden Entscheide, die für die Betroffenen massiv strafenden Charakter haben», eigentlich von einem Gericht angeordnet werden.
Die Reaktion der Zürcher Justizdirektion auf das Urteil deutet darauf hin, dass Mühlemann mit seiner Einschätzung recht haben könnte. Auf die Frage, was der Entscheid konkret bedeute, schreibt Elena Tankovski, Sprecherin von Justizvollzug und Wiedereingliederung: «Für den Anstaltsbetrieb hat der Umstand, von wem die Einzelhaftverfügungen erlassen werden, keine übergeordnete Bedeutung.» Man sei diesbezüglich immer mit den einweisenden Behörden in Kontakt.
Einzelhaft werde schon heute nur dann angeordnet, «wenn der Gefahr, welche von den betreffenden Gefangenen ausgeht, wirklich nicht anders begegnet werden kann». Entsprechend dauere dies nie länger als absolut nötig.
Zumindest im Fall Brian darf das bezweifelt werden. Erst nach einem Bundesgerichtsurteil vom Dezember hat der Kanton am Mittwoch überraschend mitgeteilt, der 26-Jährige werde aus der Einzelhaft in der Pöschwies entlassen und in ein Untersuchungsgefängnis verlegt, wo er Kontakte zu Mithäftlingen haben könne. Dies, um «die Blockade zu lösen». Und das, nachdem die Verantwortlichen mehr als drei Jahre lang das Gegenteil gesagt und betont hatten, man könne an Brians Haftbedingungen «bedauerlicherweise» nichts ändern.
(https://www.tagesanzeiger.ch/poeschwies-erneut-am-pranger-wegen-zu-langer-einzelhaft-590599181080)
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/auf-den-friedhoefen-gibt-es-viel-mehr-platz?id=12124031 (ab 03.12)
+++RECHTSEXTREMISMUS
Die neue Antifa-Revue 2021 ist da!
2012 haben wir die erste Antifarevue veröffentlicht, die einem breiten Publikum einen Überblick über die rechtsextreme Szene der Schweiz geben sollte. In der Zwischenzeit sind acht Jahre vergangen und die Szene hat sich stark verändert – und trotzdem ist einiges immer noch beim Alten. Nach wie vor treiben elitäre rechtsextreme Bruderschaften in ganz Europa ihr Unwesen, nach wie vor versuchen einige pseudointellektuelle Rechte den Neonazis einen Überbau zu bieten und nach wie vor grölen Nazirockbands hasserfüllte Parolen in ihre Mikrofone.
https://www.antifa.ch/antifa-revue-2021/
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Freiheitstrychler ernten Kritik aus eigenen Familien
Wochenende für Wochenende ziehen die Freiheitstrychler durchs Land und machen Lärm gegen die Corona-Massnahmen. Sogar aus den eigenen Familien hagelt es Kritik.
https://www.nau.ch/news/schweiz/freiheitstrychler-ernten-kritik-aus-eigenen-familien-66084340
Keine Zensur auf «Odysee» – aber auch kein Publikum: Schweizer Corona-Skeptiker wandern von Youtube ab
Die Videoplattform Odysee wird zum neuen Zuhause von Schweizer Corona-Skeptikern. Diese müssen dort keine Zensur fürchten und können für ihre Beiträge bezahlt werden. Besonders bei Rechtsextremen ist die Plattform beliebt. Allerdings fehlt das Publikum.
https://www.blick.ch/schweiz/keine-zensur-auf-odysee-aber-auch-kein-publikum-schweizer-corona-skeptiker-wandern-von-youtube-ab-id17145754.html
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Schaffhauser Nachrichten 14.01.2022
Coronademos in Schaffhausen nehmen zu: «Eine kleine, laute Minderheit stellt sich über das Recht»
Am Samstag findet laut «Telegram» in Schaffhausen erneut eine Coronademonstration statt. Angemeldet ist diese nicht. Die Polizei ist informiert, will aber «verhältnismässig» vorgehen.
Ralph Denzel
Am Montag waren knapp 300 Personen in Schaffhausen unterwegs, um mit einem selbsternannten «Friedensmarsch», so nannte es eine Teilnehmerin gegenüber den SN, gegen die Corona-Massnahmen zu demonstrieren. Dabei zogen sie mit Kerzen und Transparenten durch die Schaffhauser Altstadt, ehe sie vor dem Regierungsgebäude Kerzen und Bilder aufstellten.
Organisiert wurde der «Spaziergang» über die Online-Plattform Telegram. Das soziale Netzwerk hat sich vor allem in der Pandemie als Plattform für Verschwörungstheoretiker und Massnahmenkritiker etabliert. Der Grund: Im Vergleich zu anderen Plattformen wie Facebook oder Twitter löscht Telegram die Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer extrem selten. Telegram ist dafür bekannt, Meinungsfreiheit äusserst weit auszulegen und Behörden abblitzen zu lassen. Zwar kam es in der letzten Zeit zu Sperrungen von Inhalten, aber diese gelten eher als Ausnahme.
Regionale Gruppe
Unter anderem findet man dort auch die Gruppe «Widerstand Schaffhausen». Die verzeichnet, Stand Freitag, 460 Mitglieder. Dort findet man auch Videos und Beiträge rund um den «Spaziergang», der am letzten Montag stattfand, welcher mittlerweile rechtliche Konsequenzen hat: So hat der Schaffhauser Politaktivist Claudio Kuster eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, «betreffend der Durchführung und Teilnahme an illegaler Demonstration und weiterer Delikte». Darin listete er verschiedene mögliche Gesetzesverstösse auf. Neben der «Durchführung einer nicht bewilligten Demonstration» und der «Teilnahme an unbewilligten Umzügen und Versammlungen» fanden sich darin auch die Punkte «Verbreiten menschlicher Krankheiten» sowie die «Gefährdung der Sicherheit von Menschen».
Aber nicht nur am Montag wird in Schaffhausen regelmässig demonstriert: Laut der Plattform treffe man sich auch am Freitag am Landsknechtbrunnen. Angemeldet ist dabei nie eine der Veranstaltungen. So sagte Romeo Bettini, Leiter der Stadtpolizei Schaffhausen: «Eine Bewilligung hätten wir wohl erteilen können, wenn wir denn einen Antrag bekommen hätten.»
Ohne so eine Bewilligung von Seiten der Stadtpolizei bewegen sich die Demo-Veranstalter jedoch auf rechtlich dünnem Eis, denn das Gesetz ist dort sehr klar: «Wer ohne die erforderliche behördliche Bewilligung Versammlungen oder Demonstrationen auf öffentlichem Grund veranlasst oder durchführt, wird mit Busse bestraft», heisst es unter Artikel 10 des Strafgesetzbuches (StGB). Zudem müsste man bei Veranstaltungen über 300 Personen aktuell die 3G-Regel durchsetzen.
Was macht die Polizei?
Ob das der Fall sein wird, ist dabei fraglich. Die Schaffhauser Polizei will auch zukünftig eher zurückhaltend agieren: «Die Schaffhauser Polizei wird die Situation genau beobachten und wo notwendig – im Sinne der Verhältnismässigkeit und in Absprache mit den zuständigen Bewilligungsbehörden der Stadt Schaffhausen – das geltende Recht und die aktuellen Vorschriften durchsetzen», sagte Patrick Caprez, Mediensprecher der Schaffhauser Polizei.
Für Claudio Kuster reicht das nicht: «Alle Veranstaltungen in der Stadt müssen eine Genehmigung einholen, dort braucht es das aber anscheinend nicht.» Er forderte die Polizei auf, strenger und entschiedener gegen die Demonstranten vorzugehen: «Seit zwei Jahren halten wir uns an die Regeln und die Einschränkungen und eine kleine, laute Minderheit stellt sich über das Recht», so Kuster.
Nun ist am Samstag die nächste Demonstration angekündigt. Laut Telegram wollen sich dort wieder Massnahmengegner treffen, um zu demonstrieren. Auch diese Aktion ist nicht bewilligt, wie Romeo Bettini bestätigte. Sowas häuft sich aktuell in der gesamten Schweiz: In fast jeder grösseren Stadt kommt es regelmässig zu Coronademonstrationen, in den seltensten Fällen sind diese angemeldet. In einem früheren Gespräch mit den «Schaffhauser Nachrichten» betrachtete Romeo Bettini diese Entwicklung mit Sorge: «Die Städte müssen sich überlegen, wie sie damit umgehen wollen.» Dies seien jedoch Fragen, mit denen sich die Politiker beschäftigen müssten. Die Polizei führe lediglich aus.
Bei der Schaffhauser Polizei ist man über die Veranstaltung informiert. «Aufgrund der bisherigen Erfahrungen gehen wir derzeit aber davon aus, dass eine allfällige Aktion friedvoll verlaufen wird», so Patrick Caprez. Wie die Polizei sich dort verhalten wolle, sagte der Mediensprecher nicht. «Aus polizeitaktischen Gründen machen wir hierzu keine Angaben.»
(https://www.shn.ch/region/stadt/2022-01-14/eine-kleine-laute-minderheit-stellt-sich-ueber-das-recht)
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«Ohne wäre es besser» – das erleben SBB-Polizisten an einem Abend in Zürich
Im öffentlichen Verkehr gilt die Maskenpflicht. Die Polizei der SBB trifft bei Kontrollen auf Vergessliche, Aggressive und Querulanten. Vor allem eine Gruppe zeigt sich oft uneinsichtig. Ein Augenschein.
https://www.watson.ch/schweiz/coronavirus/165922133-unterwegs-mit-der-sbb-polizei-im-einsatz-gegen-nasenbaeren-und-poebler
Strafverfahren gegen Rimoldi eingestellt
Wegen eines Verstosses gegen die Covid-Verordnung wurde Mass-Voll-Präsident Nicolas A. Rimoldi angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt – so wie einige andere auch.
https://www.20min.ch/story/strafverfahren-gegen-rimoldi-eingestellt-786320315272
Unbewilligte Coronademos in Wil: Den Teilnehmenden drohen strafrechtliche Konsequenzen
Schon im vergangenen Herbst war es in Wil zu mehreren nicht genehmigten Kundgebungen gekommen. Nach Verstössen im Rahmen der Protestaktion vom vergangenen Dienstag greift die Stadt nun durch.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/proteste-unbewilligte-corona-demo-in-wil-den-teilnehmenden-drohen-strafrechtliche-konsequenzen-ld.2238587
Bhakdi und Burkhardt verbreiten unbelegte Behauptungen zu Covid-19-Impfungen und Todesfällen
In einem Video behaupten Sucharit Bhakdi und Arne Burkhardt die Covid-19-Impfung sei wirkungslos und tödlich. Beweisen sollen das teils alte Aufnahmen von Gewebeproben, die von Fachverbänden bereits im September 2021 als wissenschaftlich unfundiert und unzureichend zurückgewiesen wurden.
https://correctiv.org/faktencheck/2022/01/14/nein-diese-bilder-von-gewebeuntersuchungen-beweisen-nicht-dass-covid-19-impfungen-toedlich-sind/
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tagesanzeiger.ch 14.01.2022
Hetze im Netz: Parlamentarier aus Adliswil verwaltet Facebook-Gruppen voller Hass
In privaten Facebook-Gruppen wird immer öfter zu Gewalt gegen Politiker aufgerufen. Zu den Administratoren solcher Gruppen gehört ein Adliswiler Gemeinderat.
Colin Bätschmann
23. Oktober 2020. In der privaten Facebook-Gruppe Vereinigte besorgte Eidgenossen (rund 1600 Mitglieder) teilt ein Mitglied ein Foto eines Jägers mit Gewehr im Anschlag. Das Originalzitat in der Überschrift:
Die Jagd ist eröffnet Auf wenn könnt Ihr im Bundeshaus verzichten Schieesst los.
Zu den Administratoren der Gruppe gehört der Adliswiler SVP-Gemeinderat Christian Titus. Der Beitrag ist Monate später noch immer nicht gelöscht. Dafür wurde kommentiert:
Auf die ganze Bande. Helfe gerne bei der Treib Jagt. Schiessen sollen die, die gut treffen.
Hört auf mit solcher scheisse und wählt anderst!
Wenn Wahlen etwas bewirken würden, wären sie schon lange verboten!
Ueli Maurer würde ich leben lassen. Der Rest kann weg.
Eine Kugel ist zu Human für diese Bande. Uffhänckä am nöchschtä Baum das Pack!
12. April 2021. Christian Titus teilt in der privaten Facebook-Gruppe Aufwachen mit rund 1200 Mitgliedern eine Kolumne des Onlineportals «Linth24». Darin ist von einem «Verbotsregime» des Bundesrats die Rede, es geht um Corona-Massnahmen. Der Beitrag weist acht Monate später einen einzigen Kommentar auf, abgesetzt hat ihn ein Facebook-Freund von Titus:
Volksverräter wie Berset und Co. gehören an den Galgen.
24. Mai 2021. Titus postet in der öffentlichen Facebook-Gruppe Ja zur Selbstbestimmung mit rund 590 Mitgliedern einen Artikel aus Ulrich Schlüers «Schweizerzeit» mit dem Titel «Eine wahrhaftig böse Geschichte aus Bundesbern». Einer von vier Kommentaren, im Dezember noch sichtbar:
Das sind Landesverräter. Die hat man im letzten Krieg im Eigental (LU) ERSCHOSSEN!
1. September 2021. In der privaten Facebook-Gruppe Eidgenossen vereinigt Euch !!! postet jemand einen «Blick»-Artikel über den SP-Nationalrat Cédric Wermuth und nennt ihn einen «arbeitsscheuen Schmarotzer». Auch in dieser Gruppe ist Titus Administrator. Es folgen Kommentare, die noch im Dezember sichtbar sind:
Früher hätte so ein wermuth am galgen gehangen.
Alte Traditionen soll man pflegen.
Genau, eine alte Tradition, ist eliminieren von Ungezifer.
Die verdeckte Informationsquelle
«Das ist nur die Spitze des Eisbergs», sagt die Person, die dieser Zeitung Screenshots von den Onlinekonversationen und Dutzenden weiteren zugespielt hat. Seit fünf Jahren beobachtet sie mehrere öffentliche und private Gruppen, besonders schockierende Posts hält sie fest, meldet sie dem Bundesamt für Polizei (Fedpol). Ihre verdeckte Online-Tätigkeit setzt voraus, dass sie anonym bleibt.
«Es waren immer etwa die gleichen Absender. Seit der Pandemie kamen aber viele neue Gruppenmitglieder hinzu.» Verfasser solcher Posts versteckten sich wohl in vielen Fällen hinter Fake-Profilen.
Zu den Administratoren dieser Gruppen gehört Christian Titus, SVP-Gemeinderat und Logistikfachmann aus Adliswil. Mit jeweils drei bis fünf anderen Administratoren und Moderatoren hat er eine verwaltende Funktion inne.
Titus postet selber keine Gewaltaufrufe oder -anspielungen. Sie finden sich aber, wie in den Beispielen, in Kommentaren auf seine Beiträge oder in «seinen» Gruppen wieder.
Der umtriebige Parlamentarier
Onlinehetze gegen Politiker unter Obhut eines amtierenden Gemeinderats: Was sagt Titus dazu?
«Es ist nicht meine Schuld, wenn andere so was schreiben», sagt er am Telefon. «Ich habe ziemlich viel zu tun und sehe nicht alles, was da gepostet wird.» Er selber poste eher – «und zwar dieselben Beiträge in öffentlichen sowie privaten Gruppen» –, als dass er andere Beiträge und Kommentare lese.
Zudem werde durch Facebook eingeschränkt, wie viele Beiträge er überhaupt zu Gesicht bekomme. «Mir werden die Posts von vielleicht 25 Mitgliedern angezeigt, mehr nicht.» Einige Nutzer würden ihre Posts zudem so programmieren, dass die Administratoren sie nicht sehen könnten.
Zur Einordnung:
1) Die obigen Beiträge – und viele weitere von ähnlichem Format – standen monatelang in den Gruppen. Ersichtlich waren sie, zumindest für unsere Auskunftsperson, problemlos.
2) Wer auf seinen eigenen Beitrag einen Kommentar erhält, wird in aller Regel von Facebook benachrichtigt.
3) Ein Gruppenmitglied kann den Gruppenadministrator zwar blockieren, die Gruppenaktivität des Mitglieds ist daraufhin jedoch noch immer für den Administrator sichtbar.
Facebook bietet Gruppenadministratoren aber auch die Möglichkeit, Beiträge von Mitgliedern vor der Publikation zu genehmigen oder abzulehnen. «Das wird teilweise gemacht», sagt Titus. Er habe selber auch schon «schlimme» Beiträge gelöscht und Personen aus Gruppen ausgeschlossen. An Details erinnere er sich nicht. «Dinge, die meiner Meinung nach nicht schlimm sind, lasse ich aber stehen.»
Titus betont: «Gewalt ist mir zuwider, und ich distanziere mich von Posts mit solchen Anspielungen.» Er versuche stets, sich korrekt auszudrücken. «Beiträge wie diejenigen, die Sie mir gezeigt haben, müssen auch von anderen Nutzern gemeldet werden, denn nochmals: Ich bekomme nicht alles mit.»
Titus gibt zu, selber schon ein paar Tage lang von Facebook gesperrt worden zu sein. «Facebook sperrt einen extrem schnell, dabei gilt freie Meinungsäusserung, solange sie anständig bleibt.» Gerade zu Corona dürfe man auf Facebook aber nicht «differenziert seine Meinung sagen».
Was hält er vom Post, der kürzlich mit dem Profil einer Zürcher SVP-Kommunalpolitikerin in der Gruppe Wir wählen SVP – Titus ist auch hier einer von vier Administratoren – abgesetzt wurde und davon handelte, wie sie sich mit Covid-19 anzustecken versuchte, um an ein Zertifikat zu gelangen? «Das habe ich damals nicht mitbekommen, ist aber völliger Blödsinn, das geht natürlich nicht.»
Der Hassrede-Experte
Karsten Donnay ist Assistenzprofessor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich. Er beschäftigt sich mit dem Einfluss von digitalen Medien auf politisches Verhalten. «Eine Verrohung des Onlineverhaltens beobachten wir leider schon länger», sagt er. Die Pandemie habe dies noch verstärkt.
Im Fokus stünden häufig Politiker, Wissenschaftlerinnen und Journalisten. Jede Äusserung kann dabei strafbar sein: «Wenn etwa bestimmte Personen direkt verunglimpft oder auch in ihrer Sicherheit bedroht werden, dann ist das durchaus justiziabel.»
Donnay sagt: «Gerade als Politiker hat man dort schon eine andere Verantwortung, die auch umfassen sollte, dass man Hasskommentare und Drohungen unter seinen eigenen Äusserungen nicht zulässt. Wer Hass und Drohungen unkommentiert stehen lässt, macht damit auch ein Statement.» Denn: «Diese Art von Äusserungen gehört nicht zu einer funktionierenden Demokratie und hat auch nichts mit freier Meinungsäusserung zu tun.»
Donnay weist darauf hin, dass auch die Social-Media-Plattformen in der Verantwortung stünden, rechtlich problematische Äusserungen zu löschen. «In der Praxis ist das ohne die Mithilfe von Nutzern aber kaum zu erreichen.»
Dass Christian Titus rechtliche Folgen fürchten muss, ist unwahrscheinlich. «Auch wenn viele Kommentare vielleicht rechtlich strafbar sind, ist es viel häufiger so, dass sie letztendlich einfach nur gelöscht werden und es sonst keine Konsequenzen gibt.»
Dennoch zieht Titus auf Anfrage in Erwägung, aus den privaten Facebook-Gruppen auszutreten, «wenn diese so ein schlechtes Bild auf mich werfen». Er habe andere Prioritäten: «Etwa die Zukunft von Adliswil.»
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Haften Gruppen-Administratoren für Hassbeiträge?
Martin Steiger, Rechtsanwalt und Experte für Recht im digitalen Raum, sagt auf Anfrage: «Wer Facebook-Gruppen administriert, wo Hassrede und vergleichbare Inhalte verbreitet werden, riskiert als Mitwirkender in die Verantwortung genommen zu werden.» Das Bundesgericht habe vor Jahren entschieden, dass Personen, die widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit verletzt werden, auch online gegen jeden zivilrechtlich vorgehen könnten, der mitwirke.
«In strafrechtlicher Hinsicht könnte Anstiftung oder Gehilfenschaft vorliegen, allenfalls aber auch eine direkte Strafbarkeit», sagt Steiger. Gemäss einem neueren Bundesgerichtsurteil könne bereits das Liken von rechtswidrigen Facebook-Beiträgen strafbar sein.
Steiger räumt aber ein: «Administratoren solcher Gruppen profitieren davon, dass die meisten betroffenen Personen nicht in der Lage sind, den Rechtsweg zu beschreiten.» Es fehle ihnen an den Mitteln oder sie ertrügen die Belastung durch ein Verfahren nicht. «Häufig wissen sie auch gar nicht, dass sie in solchen Gruppen beschimpft und bedroht werden.» (lia)
(https://www.tagesanzeiger.ch/er-laesst-mitglieder-auf-facebook-gegen-bundesraete-hetzen-397474479638)