Wichtiges Urteil in Italien, direkte Aktion von Miriam Cahn, neue Berichte über Pushbacks und Ertrunkene

Antirassistischer Rückblick auf eine Woche voller Rassismus

  • Atlantik, Mittelmeer oder Ägäis: Grenzgewalt tötete überall
  • Italien: Zwei wegweisende Gerichtsurteile zur Seenotrettung gesprochen
  • Griechisches NGO-Register verstösst gegen europäisches Recht
  • 12’000 Pushbacks im Jahr 2021 sind nur die Spitze des Eisbergs
  • NoFrontex-Referendum: eine Zwischenbilanz
  • Ein Beitrag von borderline-europe – Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
  • Zürich: Stadtrat kämpft weiter für wirtschaftliche Basishilfe
  • Antifaschismus: Miriam Cahn will sämtliche ihrer Werke vom Kunsthaus Zürich abziehen
  • Nach Schiffbruch mit 27 Toten: Utopia56 klagt gegen britische und französische Behörden

Was ist neu?

Atlantik, Mittelmeer oder Ägäis: Grenzgewalt tötete überall

Wo Menschen starben, weil Europa Bewegungsfreiheit, Flucht und Migration kriminalisiert.
Wenige Tage vor Weihnachten – den wichtigsten Feiertagen für das christliche Europa – erleben Tausende das Schicksal von Maria und Joseph, an die an Weihnachten erinnert wird. Aufgrund von Illegalisierung durch neue Datenerfassungssysteme des Regimes von Herodes begaben sich die beiden auf die Flucht. Wie viele PoM (People on the Move) squatteten auch sie heruntergekommene Gebäude, um vorübergehend unterzukommen und in extremen Fällen auch ohne Zugang zum Gesundheitssystem ein Kind zur Welt zu bringen.

Anders als Maria, Jesus und Joseph überlebten viele PoM die letzte Woche nicht:

  • In der Ägäis sind diese Woche bei der Überfahrt von der Türkei nach Griechenland mindestens zwei Boote gekentert. Unweit der Insel Folegandros starben mindestens drei Menschen. Zwischen 32 und 50 Menschen seien an Bord gewesen. Dutzende werden noch vermisst. Das zweite Boot sank in der Nähe der Insel Andikythira. Elf Leichen wurden bisher geborgen. 90 Menschen überlebten, darunter 27 Kinder.
  • Im zentralen Mittelmeer erschwert der Winter die Überfahrt Richtung Europa. Laut UN-Berichten sind in wenigen Tagen rund 160 Menschen ertrunken, weil es zu zwei Schiffbrüchen vor der libyschen Küste kam.
  • Auf der Atlantikroute starben in der vergangenen Woche offenbar mindestens 17 Menschen, bevor sie die kanarischen Inseln erreichten. Fast 600 Migrant*innen waren in insgesamt zwölf Booten unterwegs. Auch diese Überfahrt ist besonders derzeit extrem gefährlich.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fluechtlingsboot-in-der-aegaeis-gesunken-mindestens-elf-tote
https://www.infomigrants.net/en/post/37389/libyan-coast-more-than-160-migrants-dead-in-two-shipwrecks
https://www.laprovincia.es/canarias/2021/12/20/total-596-migrantes-llegan-canarias-60858000.html

Italien: Zwei wegweisende Gerichtsurteile zur Seenotrettung gesprochen

Der Oberste Italienische Gerichtshof hat zwei geflüchtete Menschen vom Vorwurf der schweren Gewalt und der Beihilfe zur unerlaubten Einreise freigesprochen. Sie setzten sich auf hoher See für ihr Recht ein, nicht nach Libyen zurückgeführt zu werden. Zudem wurde die letzte Anklage gegen Carola Rackete, Kapitänin des zivilen Seenotrettungsschiffes Sea Watch 3, eingestellt.

BildCarola Rackete an Bord der „Sea-Watch 3“ 

Seit Jahren versuchen diverse europäische Staaten und die EU die zivile Seenotrettung auf dem und die Flucht über das Mittelmeer zu kriminalisieren. Verfolgt und angeklagt werden mittlerweile nicht nur Besatzungsmitglieder von Rettungsschiffen, sondern auch Geflüchtete selber. Migrationsfeindliche Politiker*innen, Staatsanwaltschaften und Gerichte haben ein Konstrukt aufgebaut, mit dem geflüchtete Menschen zu Rädelsführer*innen und Schlepper*innen erklärt und angeklagt werden. Diese neu geschaffenen nationalen und transnationalen Gesetze und Paragraphen verstossen in fast allen Fällen gegen das Seerecht und die allgemeinen Menschenrechte. Letzte Woche haben Gerichte in Italien zwei erfreuliche Entscheidungen gefällt.
Ibrahim Bushara aus dem Sudan und Hamid Ibrahim aus Ghana wurden vom Obersten Italienischen Gerichtshof von den Vorwürfen der schweren Gewalt und der Beihilfe zur unerlaubten Einreise freigesprochen. Die beiden Männer wurden am 8. Juli 2018 zusammen mit 65 anderen Geflüchteten in der libyschen SAR-Zone (Such- und Rettungszone) von dem unter italienischer Flagge fahrenden Schlepper Vos Thalassa gerettet. Sie befanden sich zu dieser Zeit in internationalen Gewässern, aber noch in der von Libyen kontrollierten Such- und Rettungszone. Die sogenannte libysche Küstenwache wies das Schiff an, die nordafrikanische Küste anzusteuern und die Menschen zu übergeben. Unter den Geretteten brach Angst und Panik aus, da eine Rückkehr nach Libyen Haft, Gewalt und Folter bedeutet (siehe dazu auch den WOZ-Report «Flucht nach Europa: Die Verschwundenen von Tripolis»).
Die Geflüchteten versuchten die Besatzung zu überzeugen, sie nicht zurückzubringen. Ibrahim und Hamid wurden als Anführer der angeblichen Revolte angeklagt und der schweren individuellen Gewalt gegen die Besatzung sowie der Beihilfe zur unerlaubten Einreise beschuldigt. Ein Berufungsgericht hatte 2020 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben. Jetzt entschied das oberste Gericht, dass ihr Verhalten gerechtfertigt war, um ihr eigenes Leben zu schützen.
Ein Gericht in Agrigent liess ebenfalls letzte Woche die letzten Anklagepunkte gegen Carola Rackete, Kapitänin des zivilen Seenotrettungsschiffes Sea Watch 3, fallen. Rackete hatte am 29. Juni 2019 ihr Schiff mit 40 Geretteten an Bord trotz Verbot in den Hafen von Lampedusa eingefahren. Vom Vorwurf des Widerstands gegen einen Beamten und des Angriffs auf ein Kriegsschiff war die deutsche Aktivistin bereits freigesprochen worden. Das neue Verfahren betraf die Entscheidung von Rackete, trotz eines Einreiseverbots aufgrund des vom damaligen Innenminister Matteo Salvini unterzeichneten Sicherheitsdekrets in die Hoheitsgewässer einzudringen. Das Gericht entschied nun, dass die Rettung von Menschen in Not eine Pflicht sei. «Carola Rackete handelte in Erfüllung ihrer Rettungspflicht, wie es das nationale und internationale Seerecht vorsieht», heisst es in dem Entlassungsbeschluss. Der Hafen in Tripolis könne nicht als «sicherer Ort» angesehen werden.
An Bord befanden sich besonders schutzbedürftige Personen, darunter schwangere Frauen, sechs Minderjährige (darunter zwei Kleinkinder), Personen mit Verbrennungen und Verdacht auf Tuberkulose. Das Urteil bedeutet eine weitere Niederlage für Salvini. Dessen Sicherheitsdekret, welches die Anlandung von Rettungsschiffen in italienischen Häfen verhindern soll, zerfällt immer mehr. Die juristische Anerkennung, das eine Rückschaffung nach Libyen eine Bedrohung des Lebens für Geflüchtete darstellt, ist längst überfällig. Denn die Menschenrechtsverletzungen in Libyen, die Pushbacks durch Frontex und nationale Küstenwachen und die Untergrabung des Seerechts sind in unzähligen Fällen dokumentiert. Die zwei neuen Gerichtsurteile sind ein weiterer Beweis für die Unrechtmässigkeit der europäischen Flüchtlingspolitik, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt.

Lesenswert: Die Verschwundenen von Tripolis. Aliou Candé gehörte zu den vielen, die hoffnungsvoll nach Europa aufbrechen und nun in Libyen inhaftiert sind. Dieser Report gibt erstmals einen Einblick in das tödliche Gefängnissystem und dokumentiert die Mitverantwortung Europas an diesem Verbrechen der Gegenwart.

https://www.woz.ch/-c0e2
https://www.borderline-europe.de/unsere-arbeit/vos-thalassa-recht-auf-selbstverteidigung-gegen-abschiebung-nach-libyen-anerkannt
https://www.adnkronos.com/sea-watch-nuova-archiviazione-per-carola-rackete-dovere-di-salvataggio_6D91S0aoYERUUOTEwLHtBi

Was ist aufgefallen?

Griechisches NGO-Register verstösst gegen europäisches Recht

Seit 2020 müssen sich Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die in Griechenland im Bereich Migration arbeiten wollen, staatlich anerkennen lassen. Die teure und aufwendige Registrierung ist eine Schikane für NGOs, mit der die griechische Regierung ihren Einfluss auf die Hilfsarbeit erweitert hat. Laut Expert*innengutachten ist sie rechtswidrig.

Bild: 19 Organisationen unterstützen die Forderung nach der Registrierung von Refugee Support Aegean

Ein Expert*innengutachten des Europäischen Rates für Flüchtlinge und im Exil lebende Personen (ECRE) kommt zum Schluss, dass der griechische Rechtsrahmen für die Registrierung von NGOs, die mit Geflüchteten und Migrant*innen arbeiten (Gemeinsamer Ministerialbeschluss 10616/2020), eindeutig gegen internationale und EU-Rechtsnormen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst.
Das Registrierungsverfahren erfüllt grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen nicht. Die Behörden arbeiten mit wagen Begründungen und haben einen freien Ermessensspielraum in ihren Entscheidungen. Die Folge sind Rechtsunsicherheit und Willkür, die bei mindestens einer NGO zur Verweigerung der Registrierung führten.
Das Verfahren verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen innerhalb der EU. Das komplexe und kostspielige Registrierungssystem als Voraussetzung für eine Tätigkeit in Griechenland in Verbindung mit einem allgemeinen Klima der Schikane gegen NGOs im Bereich Asyl und Migration hat eine abschreckende Wirkung. Insbesondere ausländische NGOs mit begrenzten Ressourcen können damit davon abgehalten werden, in Griechenland tätig zu werden.
Nicht zuletzt schränke das Verfahren auch Rechte von Asylsuchenden und Personen ein, die sich in einem Abschiebeverfahren befinden. Diese haben ein Recht auf den Zugang zu Kommunikation und rechtliche Unterstützung, welche in Griechenland vielfach allein durch NGOs gewährleistet wird.
Das neue Gesetz ist von Beginn an grundsätzlich und in seiner Anwendung stark kritisiert worden: NGOs sind in die Erarbeitung nicht einbezogen worden, die Anforderungen für eine Registrierung sind völlig überzogen, es fehlen wirksame Rechtsmittel, der Ermessensspielraum der Behörden ist scheinbar unbegrenzt.
Im November ist die Akkreditierung der NGO Aegean Refugee Support (RSA) trotz der Erfüllung aller vom Gesetz vorgesehenen formalen und materiellen Voraussetzungen abgelehnt worden. Die gemeinnützige zivilgesellschaftliche Non-Profit-Organisation bietet Geflüchteten kostenlose Rechtshilfe an, zeigt Menschenrechtsverletzungen auf und leistet geflüchteten Personen soziale und humanitäre Hilfe. Davon profitierten im vergangenen Jahr über 200 Menschen. Diese Arbeit, insbesondere die Unterstützung von Personen im Abschiebeverfahren, verstosse aber gegen griechisches Recht, heisst es in der Ablehnungsbegründung. Die NGO hat den Entscheid bereits angefochten und wird dabei von zahlreichen anderen Organisationen unterstützt.
Nicht-registrierten NGOs wird der der Zugang zu den Lagern und den Hotspots verweigert. Damit verlieren beispielsweise Anwält*innen auch den Zugang zu ihren Mandant*innen. Den Nachteil haben einmal mehr geflüchtete Personen. (Menschen-) Rechtsverletzungen auf See und in den Lagern können immer schlechter dokumentiert werden. Gleichzeitig wird die Arbeit von NGOs, die gegen rechtswidrige Asylgesetze vor dem griechischen Staatsrat oder für die Rechte von Schutzsuchenden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, behindert oder sogar verhindert.
Das ECRE-Gutachten zeigt nun genau das auf: Bei weitem nicht alles, was sich ein Migrationsministerium an Schikanen überlegt und umsetzt, ist legal. Gegen die Illegalisierung von Migration und die Unterstützung von Migrant*innen ist Widerstand wichtig. Orientieren wir uns also weiter an dem, was wir für wichtig und legitim halten.

https://rsaegean.org/en/greek-ngo-registry-ecre/
https://ecre.org/greece-government-continues-ngo-crackdown-closed-controlled-centres-close-in-on-asylum-seekers-significant-jump-in-negative-decisions-since-turkey-declared-safe-third-country/
https://rsaegean.org/el/aporripsi-engrafis-sto-mitroo-mko/
https://www.proasyl.de/news/angriffe-auf-asylorganisationen-in-griechenland/

12’000 Pushbacks im Jahr 2021 sind nur die Spitze des Eisbergs

Zwei erst kürzlich veröffentlichte Berichte dokumentieren illegale Pushbacks und Gewalthandlungen in europäischen Grenzregionen: Die NGO Danish Refugee Council (DRC) berichtet von 12’000 Pushbacks im Jahr 2021. Der „Internal Violence Report. Bosnia and Herzogovina“ bespricht die Gewalt gegen People on the Move in Bosnien und Herzegowina. 

Bild: Pushbacks von Juli bis November 2021

Nach Angaben des Danish Refugee Council (DRC) wurden im Jahr 2021 fast 12’000 People on the Move in Europa illegal über eine Grenze zurückgeschoben. Die Pushbacks, damit einhergehende Gewaltvorfälle und politische Entwicklungen dokumentiert die Nichtregierungsorganisation in einem Bericht, der vor kurzem veröffentlicht wurde.
Was diese hohe Anzahl an illegalen Pushbacks einmal mehr verdeutlicht: Pushbacks stellen keine Einzelfälle dar, sondern werden zunehmend zu einer politischen Strategie. Europäische Staaten und ihre Grenzbehörden akzeptieren dieses Vorgehen nicht nur, sie setzen es bewusst und strategisch ein. 
Dabei ist die Zahl 12’000 nicht einmal definitiv. Die tatsächliche Anzahl Pushbacks dürfte viel höher sein, da der Bericht nur die von den NGOs dokumentierten Fälle mitzählt. Die im Bericht genannten 12’000 Pushbacks sind nur die «Spitze des Eisbergs», viele Pushbacks bleiben undokumentiert. So nennt beispielsweise allein die ungarische Polizeistatistik über 11’000 Zurückschiebungen nach Serbien. Diese Zahlen sind wiederum nicht im Bericht des Danish Refugee Council (DRC) enthalten.
Ein weiterer Bericht, auch erst vor kurzem veröffentlicht, bespricht die Gewalt in bosnischen Grenzregionen. Ausgangslage des Berichts „Internal Violence Report, Bosnia and Herzogovina“ ist die Verschiebung der Fluchtrouten. Seit dem Frühjahr 2018 ist das Land zu einem der wichtigsten Knotenpunkte auf der Balkanroute geworden. Die Ansammlung von People on the Move in Bosnien, insbesondere in der Region Una-Sana an der kroatischen Grenze, ist durch unzählige Formen der Gewalt gekennzeichnet: Pushbacks alleine stellen einen Akt der Gewalt dar, zusätzlich kommt es oft zu Gewalthandlungen durch Grenzbeamt*innen und Polizist*innen. Auch die unmenschlichen Bedingungen in den von der EU finanzierten und von der IOM (International Organization for Migration) betriebenen Lagern können als eine Form der Gewalt bezeichnet werden.
Der Bericht enthält einen Überblick über den politischen Kontext und die Lagerverwaltung, Zeugenaussagen über gewalttätige Vorfälle und Zwangsräumungen sowie Hintergrundinformationen zur EU-Finanzierung der bosnischen Grenzpolizei und Berichten von People on the Move. Der vollständige Bericht ist hier zu finden:  https://www.borderviolence.eu/wp-content/uploads/IV-BiH5247.pdf

Lesenswert: 12’000 pushbacks in 2021 reflects worrying normalization of illegal practice. From January to November 2021, DRC and six civil society organizations across Europe documented close to 12,000 incidents of men, women and children being pushed back by border police, law enforcement officials or other authorities from EU Member States. The pushback methods often include physical and sexual violence, harassment, extortion, destruction of property, theft, forced separation of families, and denial of the right to apply for asylum.
https://drc.ngo/media/rzplexyz/prab-iii-report-july-to-november-2021_final.pdf

Violence Within State Borders: Bosnia and Herzegovina. This report is part of a relatively new branch of our network that documents violence within a state’s borders on a recurring basis. Here, we look more broadly at violence against people-on-the-move in BiH, and contextualize it in the political context, especially with regard to the impact of the EU. In the report you will find: An overview of the political context and the camp management. Testimonies of violent incidents and forced evictions. Background information on EU funding for Bosnian border police.
https://www.borderviolence.eu/wp-content/uploads/IV-BiH5247.pdf
https://euobserver.com/migration/153845

Was nun?

NoFrontex-Referendum: eine Zwischenbilanz

Im Oktober entschloss das Parlament, dem europäischen Trend zu folgen und sagte ja zu den geforderten zusätzlichen 61 Millionen Franken pro Jahr für Frontex. Frontex soll wachsen, um die Aussengrenzen noch gewaltvoller abzuschotten und vermehrt auch Abschiebungen für die Schengenstaaten durchzuführen. Täglich ist die Gewalt des rassistischen Grenzregimes sichtbar. Warum ist es trotzdem nicht klar, dass das Referendum zustande kommt?

Bild: Schlagstöcke, Stacheldraht und gewaltsame Pushbacks: unter Geflüchteten wird Frontex auch NATO Police genannt

Die SP, Grünen und weitere Organisationen trafen sich nach dem Parlamentsentscheid und entschieden, von einem Referendum abzusehen. Dabei ging es weder um die Interessen der von Frontex diskriminierten Migrant*innen, noch um eine antirassistische Perspektive auf Bewegungsfreiheit für alle. Im Zentrum standen: (1) die Angst vor einem Gesichtsverlust aufgrund einer drohenden Abstimmungsniederlage, (2) die mangelnde Bereitschaft, den Schengenraum in Frage zu stellen, was bei einer ablehnenden Haltung gegenüber Frontex richtigerweise im Raum steht und (3) ein organisationelles Desinteresse an den Betroffenen und nachhaltigen antirassistischen Perspektiven. Linke Parteien lesen Flüchtende nicht als potenzielle Wähler*innen. Gewerkschaften lesen sie nicht als potenzielle Mitglieder. Für sie sind Flucht und Migration vorwiegend ein humanitäres Problem. Dessen Lösung nice to have, aber nicht Kerngeschäft ist. Sie überlassen es den Hilfswerken, die mehr am individuellen Leiden von Flüchtenden als an deren kollektiven Perspektiven Interesse zeigen.
In der Folge lancierte das Migrant Solidarity Network das Referendum. Rasch fanden sich weit über 50 Organisationen, die das Referendum ebenfalls unterstützen. Die Organisationen sind eher basisnah als institutionell, eher schweizerisch als migrantisch, eher linksalternativ-grün als radikal antirassistisch. Auf der Unterstützer*innenliste finden sich aber auch die Grünen und die SP, jedoch keine Gewerkschaften und keine grösseren Asylorganiationen wie Amnesty, SFH oder UNHCR Schweiz wieder. Medial gab es bisher zwar nicht unendlich viele Artikel. Doch die veröffentlichten Beiträge äusserten sich positiv und mit Hintergründen zum Thema und zum Referendum. Vermutlich wären ohne Referendum weniger migrantische Stimmen zum Thema zu hören gewesen.
Trotzdem geht das Sammeln schleppend voran. Und dies liegt nur teilweise am Wetter und an der COVID-Situation. Vorwiegend Einzelpersonen und kleine Bezugsgruppen – teilweise von Organisationen – sind es, die der Kälte trotzen und auf der Strasse präsent sind. Erst 20’000 Unterschriften seien beim Migrant Solidarity Network eingetroffen. Vergangene Woche schlug das Referendumskomitee Alarm. Aus drei Gründen lohne es sich nach wie vor weiterzusammeln, schreibt das MSN:

  • „Aufgrund der COVID-Situation gewinnen wir drei Wochen und dürfen bis zum Referendumsabgabetermin am 20. Januar weitersammeln. Die Staatskanzlei lässt ausnahmsweise zu, die Beglaubigung der 50’000 Unterschriften nach deren Abgabe zu Ende zu führen.
  • Es kommen täglich mehr Unterschriften bei uns an. Viele Organisationen haben (erneut) aufgerufen zu unterschreiben und unterschreiben zu lassen. Wenn wir in diesem Rhythmus weitermachen, schaffen wir es knapp.
  • Sammeln erlaubt es uns, auf der Strasse und in den Medien widerständig Raum einzunehmen, um die Mehrheit der Gesellschaft über die Probleme mit Frontex und die Rolle der Schweiz an den Aussengrenzen der Festung Europa zu informieren. Dies scheint nötig. Viele wissen nichts über die Frontex.“

Aktuell wären dringend auch einflussreichere Kräfte als die bisher engagierten Involvierten gefragt. Auch sie könnten dazu beitragen, dass die Probleme mit Frontex bekannter werden und mehr Menschen das Referendum unterschreiben oder gar entscheiden, mitzusammeln. Doch statt endlich voll einzusteigen und verstärkt Stellung für das Referendum zu beziehen, sei laut einem Artikel der sehr hochkarätigen Tageszeitung Blick das Gegenteil der Fall: „Der Start aber war harzig, was wohl auch an der fehlenden Erfahrung beim Sammeln von Unterschriften liegt. Das ist sogar aus den Reihen von SP und Grünen zu hören, die das Referendum unterstützen. Das Ganze wirke nicht sehr professionell, man habe beim Referendumskomitee nicht einmal eine Ansprechperson. Hilfe aber sei nicht erwünscht gewesen, heisst es. Vermutlich sei das Vorhaben kaum mehr zu retten, zeigen sich Parteienvertreter wenig optimistisch.“ Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche!

https://migrant-solidarity-network.ch/2021/12/22/nofrontex-referendum-ja-es-lohnt-sich-weiterzusammeln/
https://www.blick.ch/politik/noch-fehlen-viel-zu-viele-unterschriften-frontex-referendum-droht-zu-scheitern-id17092948.html

Wir solidarisieren uns mit Dragan Umičević von Are You Syrious!

Ein Beitrag von borderline-europe

Am Dienstag, den 14. Dezember 2021, wurde Dragan Umičević, ein Freiwilliger der kroatischen Nichtregierungsorganisation Are You Syrious, wegen „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ zu einer Geldstrafe von 60.000 Kuna verurteilt, was etwa 8.000 Euro plus Gerichtsgebühren entspricht. Das ist mehr als das Zwölffache seines Monatseinkommens.

Im März 2018 hatte er die Polizei auf eine größere Gruppe von Schutzsuchenden aufmerksam gemacht, die gerade die serbisch-kroatische Grenze überquert hatten. Da die kroatische Grenzpolizei dafür bekannt ist, Menschen auf der Flucht systematisch mit roher Gewalt zurückzudrängen, begleitete Umičević die Gruppe zur Polizeiwache, um sicherzustellen, dass die Gruppe tatsächlich einen Asylantrag stellen konnte. In diesem speziellen Fall handelte es sich um die Familie von Madina Hussiny, ein sechsjähriges Mädchen, das infolge eines vorherigen Pushbacks durch die kroatische Polizei auf den Bahngleisen getötet wurde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied erst im November diesen Jahres, dass Kroatien das Recht des Mädchens auf Leben grob verletzt hatte. Weiterhin wurde festgehalten, dass die Behörden Folter angewendet hatten, der Familie Zugang zu Rechtsbeistand und internationalem Schutz verweigerten, sie an der Untersuchung des Todes des Mädchens hinderten und Aktivist*innen und Anwält*innen von Are You Syrious systematisch schikanierten.
Als die Familie erneut die Grenze überquerte, nachdem sie ihre Tochter beim vorangegangenen Pushback verloren hatte, wollte Umičević sicherstellen, dass dieses Mal wenigstens der Rest der Familie zu ihrem Recht kommt.
Daraufhin leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ gegen ihn ein und Umičević wurde 2018 zu einer Geldstrafe von 60.000 Kuna verurteilt, gegen die er Berufung einlegte. Gestern bestätigte der Oberste Gerichtshof in Zagreb nun erneut das Urteil.
Dies ist ein ungeheuerlicher, unverhohlener Akt der Rache und Einschüchterung, der darauf abzielt, diejenigen zu bestrafen und zu stoppen, die gegen die grausamen Praktiken an den Grenzen kämpfen.
Wir werden und dürfen nicht zulassen, dass Dragan diese Last allein tragen muss! Wenn ihr Dragan dabei helfen möchtet, die Geldstrafe zu bezahlen und seinen Rechtsstreit fortzusetzen, könnt ihr an Are You Syrious, IBAN HR6824020061100765183 (SWIFT/BIC: ESBCHR22), spenden und dabei als Verwendungszweck „for Dragan“ angeben. Wir stehen zu Dragan! Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und weiter kämpfen!

https://www.borderline-europe.de/unsere-arbeit/wir-solidarisieren-uns-mit-dragan

Wo gabs Widerstand?

Zürich: Stadtrat kämpft weiter für wirtschaftliche Basishilfe

Mit dem Projekt «Wirtschaftliche Basishilfe» will der Stadtrat unbürokratisch Menschen in Not unterstützen. Besonders Sans-Papiers und Menschen mit einer B- oder C-Aufenthaltsbewilligung sind auf diese Unterstützung angewiesen. Nachdem der Bezirksrat entschied, dass das Projekt gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes verstosse, musste die Stadt die Auszahlung der Gelder vorerst einstellen. (Wir berichteten in der Ausgabe vom 21. November 2021, https://antira.org/2021/11/21.) Der Stadtrat ist aber weiterhin der Meinung, dass die Basishilfe nicht gegen übergeordnetes Recht verstosse und zieht den Entscheid darum an die nächsthöhere Instanz weiter, den Regierungsrat. Bis ein Entscheid gefallen ist, springt die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich ein. Sie unterstützt das Projekt mit 100’000 Franken.
Dass sich Regierungspolitiker*innen und Kirchenvertreter*innen vermehrt gegen das rassistische Asyl- und Sozialhilfesystem auflehnen ist ein ermutigendes Zeichen. Ebenso, dass sie bereit sind weiterzukämpfen, Angriffe aus dem rechts-bürgerlichen Lager kontern und an ihren Standpunkten festhalten. Zu oft gab es in der Vergangenheit in Asyl- und Migrationsangelegenheiten zahnlose «Wir würden ja, aber wir können halt nicht»-Lippenbekenntnisse. Wir hoffen, dass sie ihren Kampfgeist auch nach Weihnachten bewahren und bleiben am Thema dran.

https://www.tagesanzeiger.ch/die-reformierte-kirche-springt-fuer-die-stadt-zuerich-ein-239783404196
https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/ueber_das_departement/medien/medienmitteilungen_aktuell/2021/dezember/211220a.html

Antifaschismus: Miriam Cahn will sämtliche ihrer Werke vom Kunsthaus Zürich abziehen

Die bekannte Künstlerin protestiert gegen den Umgang des Kunsthauses mit der Bührle-Sammlung und gegen die antisemitischen Äusserungen seitens der Bührle-Stiftung. Diese stellt in einem Neubau des Kunsthauses 200 Kunstwerke aus der Bührle-Sammlung aus. Das Geld für die Sammlung stammt aus Waffenlieferungen an Nazis, die Werke gehörten zuvor mehrheitlich verfolgten Jüd*innen.

Bild: Emil Bührle ein Waffenkapitalist und Naziprofiteur, der Kunst sammelt.

Emil Bührle mochte es, Kunst zu sammeln. Das Geld für sein Hobby besass er, weil er Waffen produzieren liess und sie in alle Welt exportierte. Während des Zweiten Weltkrieges boomte sein Geschäft besonders, weil er es verstand, mit dem Naziregime regen Handel zu betreiben. Bührle galt als reichster Mann der Schweiz. Da er sein Kapital politisch Einfluss nehmen liess, wurde er auch der achte Bundesrat genannt. Über den Naziprofiteur ist seit kurzem auch bekannt, dass er in der Nachkriegszeit von Zwangsarbeit – heute wäre von Integrationsprogrammen die Rede – in seinen Textilfabriken profitierte. Behörden schickten damals minderjährige Mädchen zur „Erziehung“ in seine Spinnereien.
Während das Geld für die Bührle-Sammlung im Zusammenhang mit dem faschistischen Krieg steht, stehen die ausgestellten Kunstwerke im Zusammenhang mit der faschistischen antisemitischen Verfolgung. Bevor sie in Bührles Besitz kamen, gehörten die meisten seiner Kunstwerke Jüd*innen. Auf welchem Weg die Kunst von den jüdischen Besitzenden zum Naziprofiteur kamen, hat bisher nur die Bührle-Stiftung selbst untersucht. Diese behauptet bisher, die Werke seien nicht geraubt worden. Verniedlichend spricht sie nicht von Raubkunst, sondern von Fluchtkunst. Bührle kaufte die Kunstwerke Jüd*innen ab, die aufgrund faschistischer antisemitischer Verfolgung in Not waren; die unter Druck standen, weil sie Geld für ihre Flucht benötigten.
Weil es dem Kunsthaus in Zürich nicht gelingt, die nötige Debatte und unabhängige Aufarbeitung befriedigend zu leisten, entstehen stattdessen Bühnen für antisemitische Äusserungen, wie jene des Präsidenten der Bührle-Sammlung, Alexander Jolles. Dieser findet alles rund um die Sammlung easy und ist sich nicht zu schade, antisemitische Verhältnisse zu verharmlosen: «Es ist nicht so, dass jedes Rechtsgeschäft, das ein jüdischer Emigrant in der Schweiz und in den USA und in anderen nicht besetzten Gebieten getätigt hat, dass jedes dieser Rechtsgeschäfte verdächtig ist und primär einmal als verfolgungsbedingt erzwungen betrachtet werden kann, sondern wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, es gab einen ordentlichen Handel. Millionen von Leuten haben im Krieg gelitten, haben ihr Leben verloren, haben ihr Hab und Gut verloren, aber Millionen haben weitergelebt und in einem ordentlichen normalen Handel weitergelebt, in der Schweiz und anderswo. Das muss auch berücksichtigt werden.»
Auf diese Äusserungen reagierte Miriam Cahn mit direkter Aktion: „ICH JÜDIN denke nicht daran den üblen Inhalt dieser Bemerkungen von Herrn Jolles zu entschlüsseln – erkläre Antisemiten niemals ihren Antisemitismus! (…) ICH KÜNSTLERIN möchte daher nicht mehr in diesem Zürcher Kunsthaus vertreten sein und möchte sämtliche meine Arbeiten vom Kunsthaus Zürich abziehen. Ich werde sie zum Originalpreis des Ankaufs zurückkaufen“ Antifaschismus heisst hinschauen und handeln. Hinsichtlich der Raubkunst in Museen der Schweiz braucht es nicht hausinterne sondern unabhängige Aufarbeitungsstellen. Solche gibt es in Deutschland, Österreich, Frankreich, Holland oder Grossbritannien, aber nicht in der Schweiz, die vor und während des Zweiten Weltkriegs als Drehscheibe für NS-Raubkunst diente. Zudem braucht es nicht nur Worte (Untersuchungen und Kontextualisierungen) sondern auch Konkretes, das sich in die Hand nehmen lässt. Dies könnte z.B. Reparaturzahlungen oder Rückgaben an die Erb*innen bedeuten.

https://www.tachles.ch/artikel/news/miriam-cahn-zieht-ihre-bilder-vom-kunsthaus-zuerich-ab
https://www.tachles.ch/artikel/logbuch/jolles-feats-delamuraz-und-co
https://www.srf.ch/kultur/kunst/provenienzforschung-der-streit-um-die-buehrle-sammlung-das-muessen-sie-wissen
https://www.swissinfo.ch/ger/schweiz-sammlung-buehrle-nazi-raubkunst-provenienzforschung-kunsthaus-zuerich-affaere/47106124
https://www.beobachter.ch/gesellschaft/akte-buhrle-zwangsarbeit-in-der-spinnerei

Nach Schiffbruch mit 27 Toten: Utopia56 klagt gegen britische und französische Behörden

Am 24. November geriet ein Schlauchboot auf dem Ärmelkanal in Seenot. Trotz abgesetzter Hilferufe starben 27 Menschen. Die NGO Utopia56 reichte Klage wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung ein.

Bild: 20 der 27 Personen, die beim Schiffbruch im Ärmelkanal am ertranken, konnten bisher identifiziert werden

„Wenn ich zum Beispiel die 999 anrufe, sagen sie, rufen Sie Frankreich an, und wenn wir Frankreich anrufen, sagen sie uns, wir sollen das Vereinigte Königreich kontaktieren. Beide machen sich über uns lustig“. Das ist in einer Sprachnachricht einer Person auf dem Schlauchboot an die NGO Utopia56 zu hören. Sie unterstützt unter anderem in Calais People on the Move. «Laut den Aussagen der beiden Überlebenden, der Angehörigen von Verstorbenen und von Personen, denen die Überfahrt am selben Tag gelang, sollen vor der Entdeckung der Leichen durch ein Fischerboot Notrufe an die französischen und englischen Rettungsdienste abgesetzt worden sein. Es soll ihnen nicht sofort Hilfe geleistet worden sein. Laut einer Gerichtsquelle hätten die laufenden Ermittlungen […] bereits die Existenz dieser Anrufe bestätigen können,» schreibt die NGO.
Die Klage richtet sich gegen Philippe Dutrieux, Seepräfekt für den Ärmelkanal und die Nordsee, Marc Bonnafous, Direktor der französischen Küstenwache, und Claire Hughes, Direktorin der britischen Küstenwache sowie alle noch zu ermittelnden Mittäter*innen. Während die Behörden die Schuld sogenannten Schlepper*innen zuschieben, werden sie endlich selbst zur Verantwortung gezogen.
Denn: Ihre Migrationspolitik ist es, die tötet. Sie verhindern sichere Fluchtwege. Sie warten ab, wenn sie Notrufe erhalten und sehen zu, wenn Menschen ertrinken. Sie investieren Millionen in Abschottung und lauwarme Worte der Anteilnahme an die Opfer eben dieser. Die juristische Anklage der «fahrlässigen Tötung» klingt da beinahe zynisch. Dieser Schiffbruch hat sich wie hunderte andere sehenden Auges der Behörden ereignet.

Sehenswert: Channel migrants tragedy: Terrifying final hours of their fatal journey https://www.bbc.co.uk/news/resources/idt-b7bd2274-88b1-4ef9-a459-be22e180b52c
https://utopia56.org/2021/12/20/drame-dans-la-manche-utopia-56-depose-plainte-pour-homicide-involontaire-et-omission-de-porter-secours/#
https://www.nau.ch/politik/international/nach-bootsungluck-mit-27-todesopfern-im-armelkanal-klagt-hilfsorganisation-66070886
https://antira.org/2021/11/29/abschiebung-vor-prozessende-27-tote-im-aermelkanal-50-000-franken-am-antirassistischen-black-friday/#more-9208

EU-Grenzregime am Pranger

In Berlin und anderen Städten protestierten Aktivist*innen gegen Frontex. In Berlin machten Menschen, die sich für die Rechte Geflüchteter engagieren, mit einer Demo und Aktionen zivilen Ungehorsams auf die katastrophalen Zustände an der EU-Außengrenze aufmerksam.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159750.frontex-eu-grenzregime-am-pranger.html
https://www.facebook.com/abolishfrontex
https://abolishfrontex.org/blog/2021/12/19/over-40-actions-to-abolish-frontex-and-end-the-eu-border-regime-on-international-migrants-day/

Lesens -/Hörens -/Sehenswert

Diese Woche haben wir eine etwas längere Liste mit spannenden Artikeln, Dokfilmen und Buchtipps für euch. Damit ihr zwischen Familienbesuchen und Frontex-Referendum-Unterschriften-sammeln (oder am besten beides gleichzeitig) auch noch zu was anderem kommt 😉

Lesen

Flucht nach Europa: Die Verschwundenen von Tripolis
Aliou Candé gehörte zu den vielen, die hoffnungsvoll nach Europa aufbrechen und nun in Libyen inhaftiert sind. Dieser Report gibt erstmals einen Einblick in das tödliche Gefängnissystem und dokumentiert die Mitverantwortung Europas an diesem Verbrechen der Gegenwart.
https://www.woz.ch/2151/flucht-nach-europa/die-verschwundenen-von-tripolis

Rassismus in der Medizin: „Rassismus im Gesundheitswesen wird schlimmstenfalls verleugnet“
Ärzte nehmen Schmerzen von Schwarzen Menschen weniger ernst – zuletzt berichtete eine Politikerin davon. Die Sozialforscherin Muna Aikins sieht darin rassistische Muster.
https://www.zeit.de/gesundheit/2021-12/rassismus-gesundheitssystem-schwarze-menschen-arzt-muna-aikins/komplettansicht

Auf allen Kanälen: Shqipe, Çimen, Anwar, Dunja erzählen
Das Onlinemagazin «Baba News» publiziert vor allem persönliche Geschichten von Menschen mit Migrationsgeschichte. Wieso das wichtig ist.
https://www.woz.ch/2150/auf-allen-kanaelen/shqipe-cimen-anwar-dunja-erzaehlen

Neues Web-Dossier «Sans-Papiers»
Zehntausende Menschen leben und arbeiten ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Unser Web-Dossier liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Situation von Sans-Papiers.
https://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/18709

Vom Elend in die Hölle: Wie Geflüchtete in einem Pariser Tunnel überleben
Fehlende Betten in den Notunterkünften zwangen über 200 Geflüchtete dazu, draußen in der eisigen Kälte zu übernachten. Wir waren vor Ort.
https://www.vice.com/de/article/4awxgg/wie-gefluechtete-in-einem-pariser-tunnel-ueberleben-armut-fotos

Hören

Von Mythen und Fakten: Zum Ursprung des Schweizer Reichtums – Echo der Zeit
Die Schweiz hat keine nennenswerten Rohstoffressourcen und eine ungünstige Topografie. Dennoch gehört sie zu den reichsten Ländern der Welt. Was hat die Schweiz in diese privilegierte Lage gebracht? Ein Streitgespräch mit den Historikern Markus Somm und Hans Fässler.
https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/von-mythen-und-fakten-zum-ursprung-des-schweizer-reichtums?partId=12111515

Sehen

Dokfilm – Der Wille zum Mitgestalten
Migrantinnen und Migranten engagieren sich mit Elan in der Schweizer Politik. Der Film zeigt den biografischen und politischen Werdegang dieser Politikerinnen und Politiker, ihren Weg vom einstigen Flüchtling hin zu nach Erfolg strebenden Schweizer Politikern.
https://www.srf.ch/kultur/dokfilm-der-wille-zum-mitgestalten

Buchtipps

Neuauflage „Die schwarzen Jakobiner“: Die erste Republik in der Karibik
Ein Klassiker über den Widerstand gegen die Sklaverei ist endlich auf Deutsch neu aufgelegt: C. L. R. James‘ „Die schwarzen Jakobiner“.
https://taz.de/Neuauflage-Die-schwarzen-Jakobiner/!5821638/

Sachbuch von Achim Doerfer – Der vergessene jüdische Widerstand gegen die Nazis
Jüdinnen und Juden waren im Zweiten Weltkrieg nicht bloss Opfer. Viele wehrten sich gegen Nazis, wie ein Sachbuch zeigt.
https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/sachbuch-von-achim-doerfer-der-vergessene-juedische-widerstand-gegen-die-nazis