Medienspiegel 4. September 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++SCHWEIZ
Soll die reformierte Kirche zu Afghanistan klarer Stellung beziehen? – Echo der Zeit
Soll die Schweiz unbürokratisch Geflüchtete aus Afghanistan aufnehmen? Diese Frage – die in Politik und Gesellschaft aktuell kontrovers diskutiert wird – treibt auch viele in der reformierten Kirche um. Denn der Einsatz für Notleidende und Schwache gehört zum besonderen Auftrag der Kirche. Warum also hat das oberste Gremium der Evangelischen Kirche Schweiz bislang nur knapp zu dieser Frage Stellung bezogen?
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/soll-die-reformierte-kirche-zu-afghanistan-klarer-stellung-beziehen?id=c456e829-30b0-4265-b146-b98111a75f60


+++MITTELMEER
Spanien: Mehr als 200 Migranten von Booten gerettet
Rettungskräfte haben im Mittelmeer und im Atlantik mehrere Boote entdeckt, die auf dem Weg nach Spanien waren. Dorthin flüchteten in diesem Jahr mehr als 20.000 Menschen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-09/spanien-200-migranten-gerettet-kanarische-inseln-mittelmeer


+++GASSE
Bettler verlassen Basel wegen neuem Verbot
Basel-Stadt geht seit Anfang Monat wieder gegen Bettler vor. Das Verbot scheint Wirkung zu zeigen.
https://www.nau.ch/people/aus-der-schweiz/bettler-verlassen-basel-wegen-neuem-verbot-65993570



solothurnerzeitung.ch 03.09.2021

Verein «Schlaf guet» macht Ernst mit Notschlafstelle und Co.

Aus der Liegenschaft Bleichmattstrasse 21 in Olten wird «ein Haus für Menschen in Not»; die Anwohnerschaft ist skeptisch.

Urs Huber

Eines kann man den Mitgliedern des rund 50-köpfigen Vereins Schlaf guet beim besten Willen nicht absprechen: ein gerütteltes Mass an Idealismus und Hartnäckigkeit.

Nicht mehr nur Notschlafstelle

Denn im November 2022 will der Verein sein Pilotprojekt an der Bleichmattstrasse 21 in Olten starten, welches sich im Wesentlichen um drei unterschiedliche Nutzungskategorien dreht: Dauervermietung, Notpension und Notschlafstelle. Die Liegenschaft soll «ein Haus für Menschen in Not» sein, wie Schlaf guet erklärt. Möglich gemacht hat diese Diversifizierung, die Abkehr von der reinen Notschlafstelle, ein ganz bestimmter Umstand: Die Liegenschaft konnte von der Stiftung «Raum für soziale Projekte in der Region Olten» zu marktunüblichen Konditionen erworben werden. Verknüpft mit der Bedingung eben, das drei Etagen umfassende Haus der elementaren sozialen Nutzung zuzuführen.

So nahm der Stiftungsrat mit Schlaf guet Kontakt auf und lud den Verein ein, unter den gegebenen Bedingungen ein Konzept auf die Beine zu stellen. Erfolgreich: Im Juni gab die Stiftung grünes Licht für die Nutzung. «Für uns ist das Konzept passend», so Stiftungsratspräsident Cyrill Jeger.

Mulmiges Gefühl einer gewissen Bedrohung

Allerdings: Es mag just die Forderung nach elementarer sozialer Nutzung sein, welche die Nachbarschaft in spürbare Aufregung versetzt. Diesen Eindruck jedenfalls vermittelte die Informationsveranstaltung am Mittwochabend, an der rund zwei Dutzend Interessierte teilnahmen. Was vor allem laut wurde: Die Befürchtung, das Projekt – allen voran die Klientel Notschläfer – könnte eine wenig sozialisierte Gästeschar an die Bleichmattstrasse locken, dort für allerlei Unruhe und Unrat sorgen und überhaupt den vertrauten und lieb gewonnen Alltag im Quartier empfindlich stören.

Zumal die Reihenhäuser, zu denen auch die 21 gehört, «hellhörig gebaut sind und jeder auf dem Boden aufschlagende Löffel gut hörbar ist», wie sich ein Teilnehmer äusserte. Dass bei den gegenwärtig laufenden Umbauten dort die Schallisolierung Beachtung finde, wie Cyrill Jeger entgegnete, konnte nur bedingt beruhigen. Höchstens noch seine Bemerkungen, das Projekt abzubrechen, sollte dieses nicht nachbarschaftsverträglich zu gestalten sein.

Ein Hotspot im schiefen Licht?

Dennoch: Auch die Sorge, die Umgebung könnte zum Hotspot im schiefen Licht verkommen, wurde laut. Diese sei dafür prädestiniert, so ein weiterer Teilnehmer. «Überall gibt’s Unterstände, die sich als Aufenthaltsort für jene eigenen, die auf Einlass ins Haus warten.» Auch die Bedrohung der Sachbeschädigung machte die Runde. Die des Herumlungerns sowieso. Schon heute gebe es verbreitet Vandalismus rund ums Schulhaus, dem nur schwer beizukommen sei.

Die Frage, ob nicht andere Gegenden für derartige Vorhaben besser geeignet wären, kam deshalb nicht unerwartet. Dass der Standort wohl nicht der geeignetste sei, räumte der Verein freimütig ein. Aber: «Wir haben uns in den letzten vier Jahren, seit Bestehen des Vereins, zig Liegenschaften und Brachen angesehen, die als Notschlafstelle in Frage gekommen wären»,

so Vereinspräsidentin Ursula Ulrich. Allein: Selbst Brachen wie jene in Olten SüdWest, wo eine Containerlösung möglich gewesen wäre, fielen aus dem Raster. Wohl ein Zeichen dafür, dass Notschlafstellen per se wenig charmant wirken, auch wenn die Initianten der festen Überzeugung sind, es gäbe Bedarf danach.

Umgebung konsequent im Auge behalten

Kurt Adler, Präsident des Vereins Notschlafstelle im aargauischen Baden, erklärte, die Umgebung von Notschlafstellen sei genau im Auge zu behalten, ebenso die konsequente Handhabung von Hausregeln, welche in Olten weder Drogen- noch Alkoholkonsum erlauben, ein Gewaltverbot beinhalten und die Einhaltung der Lärmverordnung einfordern. Die Erfahrungen in Baden, so Adler, hätten im Übrigen gezeigt, dass sich keine Warteschlangen vor den Notschlafstellen bilden. «Die Nutzenden kommen tropfenweise», so Adler.

Professionelle Leitung zwingend

Das Konzept für den Betrieb des Hauses an der Bleichmattstrasse sieht eine professionelle Leitung vor, die durch Freiwillige ergänzt wird. Tagsüber bleibt das Haus geschlossen, öffnet ab 19 Uhr seine Türen. Ab 22 Uhr findet kein Check-in mehr statt, morgens um 8 Uhr müssen die Gäste das Haus verlassen. Die drei Etagen beherbergen unterschiedliche Gäste: Während sich im Parterre neben Administration auch zwei Zimmer für Notschläfer oder Notpensionäre befinden, stehen im ersten Stock ein Zimmer für Frauen beziehungsweise zwei Zimmer für Notpensionäre oder Dauermieter zur Verfügung. Im zweiten Stock finden sich drei Zimmer für drei Dauermieter mit gemeinsamem Bad und gemeinsamer Küche.

Der Verein Schlaf guet wird sich durch Einnahmen aus der Miete und Spenden von Privaten, Institutionen und Stiftungen finanzieren. Ein Fundraising-Konzept steht in Bearbeitung. Vor der Umnutzung der Bleichmatt 21 muss ein entsprechendes Gesuch mit Einsprachemöglichkeit öffentlich publiziert werden. Der Zeithorizont im Bewilligungsverfahren sei möglicherweise ein weiter, so Jeger. «So was weiss man nie im Voraus.»
(https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/olten/olten-verein-schlaf-guet-macht-ernst-mit-notschlafstelle-und-co-ld.2182345)


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Bundesgericht pfeift Berner Regierung zurück
Wegen der Covid-Pandemie verbot der Berner Regierungsrat Kundgebungen mit mehr als 15 Teilnehmerinnen oder Teilnehmern. Damit habe er die Demonstrationsfreiheit verletzt, befand das Bundesgericht. Es erklärte das Verbot für bundesrechtswidrig.
https://journal-b.ch/artikel/bundesgericht-pfeift-berner-regierung-zurueck/
-> https://www.20min.ch/story/zu-harte-corona-massnahmen-kanton-bern-verstiess-gegen-die-verfassung-471409040757
-> http://gruenalternative.ch/beitraege/dergrosseerfolgvonsimonemachado_bundesgerichthebtdemostrationsverbotauf.html



derbund.ch 03.09.2021

Beschwerden vor Bundesgericht: Der Staat muss Strassenproteste in der Pandemie zulassen

Der Kanton Bern hat gemäss Urteil Kundgebungen während der Covid-Pandemie zu stark eingeschränkt und damit gegen die Verfassung verstossen. Im Fall von Uri gilt das jedoch nicht.

Philippe Reichen aus Lausanne

Der Regierung die Meinung sagen, Missstände offenlegen, Miseren beklagen: Strassenproteste muss der Staat auch in Pandemiezeiten erlauben. Er darf sie aus gesundheitspolitischen Gründen weder komplett verbieten noch sollte er zu rigide sein. Tut er das trotzdem, verstösst der Staat gegen die Versammlungsfreiheit und damit gegen die Bundesverfassung.

Das hat die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts am Freitag mit 4:1-Stimmen entschieden.

Aber wie viele Leute dürfen zusammenkommen? In dieser Frage blieben die Richter vage. Eine Obergrenze von 15 Personen ist ihnen zu streng, bei mehr als 300 Leuten sehen sie wiederum das Risiko für eine erhöhte Infektionsgefahr. Hätte das Gericht nicht etwas genauer sein können, ja müssen?

«Ach was! Es geht um den Verfassungsbruch und nicht um eine genaue Zahl», sagt die 52-jährige Berner Juristin und Stadträtin Simone Machado von der Grünalternativen Partei kurz nach der Urteilsverkündung. Ihretwegen und ihres Anliegens wegen hat das Bundesgericht getagt. Sie hat dafür gesorgt, dass der Kanton Bern aus Lausanne einen Rüffel kassiert. Simone Machado erinnert sich noch genau an den Umstand, warum sie sich ans höchste Schweizer Gericht wandte.

«Jetzt reichts dann mal», habe sie Anfang März zu sich gesagt, nachdem der Berner Regierungsrat den im November 2020 beschlossenen Erlass ein weiteres Mal verlängert hatte – zum dritten Mal innert vier Monaten. Je nach Pandemielage schränkte die Regierung Kundgebungen auf 5 bis 15 Personen ein.

«Wer Kundgebungen mit maximal fünf Personen erlaubt, verhängt faktisch ein Protestverbot», sagt Machado. «Dabei hatte der Bundesrat in seiner Covid-Verordnung doch die Durchführung von Kundgebungen explizit vom Verbot der Durchführung von Veranstaltungen ausgenommen. Und in der Schweiz gibt es den verfassungsmässigen Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts», betont die Berner Stadträtin. Für sie war darum seit langem klar: «Der Kanton Bern hat gegen Bundesrecht verstossen, als er sein Verbot erliess.»

Zusammen mit Berns Grünen, den Juso, der GSoA und sieben weiteren Gruppierungen der politischen Linken legte Simone Machado gegen den Berner Regierungsrat beim Bundesgericht Beschwerde ein. Sie forderte die Bundesrichter dazu auf, den Berner Erlass einer «abstrakten Normenkontrolle» zu unterziehen. In ihrer Beschwerde monierte sie auch, Klimajugendliche seien Mitte März in der Stadt Bern bei einer Kundgebung weggewiesen und verzeigt worden, obwohl sie «Corona-konform mit Masken und in kleinen Gruppen sitzend» daran teilgenommen hätten.

Hauptstadt muss Vorbild sein

Simone Machados Einwände überzeugten die Mehrheit der Bundesrichter. Auch sie bekundeten am Berner Erlass herzlich wenig Freude. Die Richter rüffelten Bern am Freitagmittag mit deutlichen Worten. Ihnen missfiel mitunter, dass der Kanton in seiner Stellungnahme ans Gericht zu verstehen gegeben hatte, die Begrenzung von Kundgebungen sei für die Stadt Bern unabdingbar, weil sie als Bundeshauptstadt ständig Austragungsort nationaler Kundgebungen sei und das gesundheitliche Risiko für die Berner Bevölkerung in Zeiten wie der Covid-Pandemie unzumutbar werde.

Die Bundesrichter argumentieren genau andersherum. Gerade weil Bern die Rolle der Bundeshauptstadt innehat, sei es auch symbolisch wichtig, die Versammlungsfreiheit nicht zu beschränken. Im Übrigen sei das Ansteckungsrisiko bei Kundgebungen im Freien und dank der Maskenpflicht kalkulierbar.

Welchen Stellenwert Kundgebungen und die freie Willensäusserung in diesem Land haben, zeigte sich am Freitag am Umstand, dass das Bundesgericht in derselben Sitzung eine zweite, ähnliche Beschwerde entschied. Eingereicht hatte sie der 26-jährige Zürcher Jurist Artur Terekhov. Auch er forderte das Bundesgericht auf, ein kantonales Kundgebungsverbot für rechtswidrig zu erklären.

Obschon sie im Gerichtssaal Seite an Seite sassen und für dasselbe Anliegen kämpften, trennen Artur Terekhov und Simone Machado ganze Welten. Simone Machado politisiert am linken Rand, der Zürcher Jurist Artur Terekhov steht politisch rechts. Er «kämpfe für die Individualfreiheit und gegen den Präventionsstaat», sagt der 26-Jährige über sich. «Wegen zu viel Etatismus» ist er mittlerweile aus der SVP ausgetreten und engagiert sich stattdessen im Vorstand der Libertären Partei Zürich.

Was ihn mit Kollegin Machado verbindet, formuliert Terekhov so: «Wenn es um staatliche Repression geht, gibt es zwischen links-anarchistischen und rechts-libertären Kreisen keine wesentlichen Unterschiede.» Wenn der Staat Kundgebungen verbiete, missbrauche er seine Macht. Er verunmögliche die durch die Verfassung geschützte Versammlungsfreiheit und das Ausüben politischer Rechte.

Der öffentliche Druck war gross

Jurist Terekhov baute seine Beschwerde neben grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Argumenten an einem konkreten Beispiel auf. Am 10. April 2021 wollte das Aktionsbündnis Urkantone auf einem privaten Gelände in Altdorf eine Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen abhalten. Bis zu 10’000 Teilnehmer sollten nach Uri kommen, nachdem zuvor bei Corona-Protestveranstaltungen in Wohlen, Chur und Liestal bereits mehrere Tausend zusammengeströmt waren.

Doch dann passierte gemäss Terekhov dies: «Im Nachgang zur bewilligten Demonstration in Liestal übten diverse (meta-)politische Akteure öffentlichen Druck aus (z.B. auf Social Media) und forderten ein Verbot der Grossveranstaltung in Altdorf.» Der Urner Regierungsrat «gab diesem Druck nach und verweigerte dem Aktionsbündnis die entsprechende Veranstaltungsbewilligung». Am Ende habe die Regierung gar «zusätzlich eine Änderung des kantonalen Covid-19-Reglements» erlassen und verbot kurzerhand alle «politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen mit über 300 Personen». Dazu wäre der Kanton nicht befugt gewesen, denn er hätte sich ans Bundesrecht halten müssen.

Das Verbot stellte der Zürcher am Freitag noch in einen grösseren Zusammenhang. Mit Blick auf die vergangene und die kommende Abstimmung zum Covid-19-Gesetz sei klar, dass Kundgebungen «eine der wenigen nicht digitalen Möglichkeiten sind, sich in den politischen Meinungsbildungsprozess einzubringen», sagt er.

Das Bundesgericht folgte Terekhov nicht. Sämtliche Richter fanden, der Kanton Uri habe gute Gründe gehabt, die Kundgebung in Altdorf auf 300 Personen zu beschränken. Der Kanton habe zu Recht mit seinen damals zu hohen Inzidenzzahlen und der Vollauslastung seines Spitals argumentiert. Wenn 300 Personen zusammenkämen, könnten diese durchaus ihrer Sache Gehör verschaffen, fand ein Richter.

Artur Terekhov hadert mit seiner Niederlage. «Das ist schon enttäuschend», sagt er. Die Sache mit der Anzahl Kundgebungsteilnehmern sei ja nach wie vor ungeklärt. Er kämpfe gegen dieselbe Grundrechtsverletzung und scheitere an einer Zahl. Kollegin Machado sagt tröstend: «Wenn Sie Ihren Rekurs nicht eingereicht hätten, hätte ich womöglich meinen nicht gewonnen.» Für die Bernerin gibt es vor Bundesgericht ohnehin nur einen Sieger: die Demokratie. Die Meinungsfreiheit hält sie für das oberste Gut im Staat. Ihre Meinungen müssten alle einbringen, egal ob von linker oder rechter Seite.
Justiz soll Bussen aufheben

Wird das Urteil aus Lausanne in Bern ein Nachspiel haben? Die Regierung hat ihre Verordnung, die gegen die Verfassung verstiess, längst aufgehoben. Geblieben sind aber Dutzende Strafbefehle, die die Staatsanwaltschaft auf Kundgebungen verteilte. Simone Machado fordert den Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) auf, sämtliche Strafbefehle aufzuheben, auch jene, bei denen Gebüsste das Bussgeld bereits in die Staatskasse überwiesen haben. Dafür sei die Staatsanwaltschaft zuständig, sagt Müller. Diese dürfte von den Gebüssten in den nächsten Tagen dicke Post bekommen.



Bern fühlt sich nach Lausanner Urteil bestätigt

Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) fühlt sich durch das Bundesgerichtsurteil teilweise bestätigt. Er sagt, mit der Beschränkung von Demo-Teilnehmern habe die Berner Kantonsregierung viele Kundgebungen verhindern können. Andernfalls hätte es mehr Infektionen und Todesfälle gegeben, betont Müller. Mit dem Urteil des Bundesgerichts, Kundgebungen mit 100 bis 300 Teilnehmern zuzulassen, hätte Bern auch leben können, stellt er fest. Die Urner Regierung wiederum betont, die Covid-Abteilung des Kantonsspitals sei voll belegt gewesen. Das Bundesgericht habe anerkannt, dass unter diesen Umständen eine Kundgebung mit 10’000 Personen ein sehr grosses Risiko gewesen wäre und nicht bewilligt werden durfte. (phr)
(https://www.derbund.ch/der-staat-muss-strassenproteste-in-der-pandemie-zulassen-985529970548)


+++RASSISMUS
Rassismuskritische Woche an der Kanti Baden: «Wir Jungen können etwas verändern»
Ein Team aus Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen der Kantonsschule Baden hat eine Veranstaltungsreihe gegen Rassismus organisiert. Das Interesse an Podiumsgesprächen, Vorträgen und Workshops übertraf die Erwartungen.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/baden-rassismuskritische-woche-an-der-kanti-baden-wir-jungen-koennen-etwas-veraendern-ld.2180905


+++RECHTSPOPULISMUS
Nach Xhakas Ansteckung und Alba-Absage: «Schluss mit der Hetze gegen Albaner» – fordert die Junge SVP
In einer Mitteilung kritisiert die JSVP Medien und Politik wegen deren angeblicher Diskriminierung von Ausländern, «insbesondere Albanern» – und verbindet das mit einer Breitseite gegen das Covid-Gesetz. Die Operation Libero findet das absurd und unglaubwürdig.
https://www.20min.ch/story/schluss-mit-der-hetze-gegen-albaner-fordert-die-junge-svp-238588652472
-> https://www.blick.ch/politik/schluss-mit-hetze-gegen-albaner-junge-svp-entdeckt-im-kampf-gegen-covid-gesetz-ihr-herz-fuer-auslaender-id16804790.html


99%-Initiative: SVP-Kampagne schon wieder mit Problemtierchen
Typisch SVP oder provokanter Trump-Stil? Die Kampagne gegen die 99%-Initiative bedient sich erneut in der Tierwelt. Gezeigt wird eine linksradikale Zecke.
https://www.nau.ch/99-initiative-svp-kampagne-schon-wieder-mit-problemtierchen-65995170


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Ein paar Tausend demonstrieren in Chur gegen Corona-Massnahmen
Die Corona-Pandemie bewegt die Schweizer Bevölkerung nach wie vor: In Chur haben am Samstag ein paar tausend Menschen gegen die Corona-Massnahmen der Behörden demonstriert.
https://www.swissinfo.ch/ger/ein-paar-tausend-demonstrieren-in-chur-gegen-corona-massnahmen/46921440
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/ausserrhoden-fordert-firmen-und-schulen-zu-tests-auf?id=12049629 (ab 01.33)
-> https://www.suedostschweiz.ch/politik/2021-09-04/grosse-menschenmenge-demonstriert-in-chur-gegen-corona-massnahmen


Angst nach Eriksen-Drama: Darum drücken sich viele Fussball-Profis vor der Impfung
Die Bilder von Christian Eriksens Zusammenbruch an der EM gingen um die Welt. Und nun hängen sie mit der Impfverweigerung vieler Profifussballer zusammen.
https://www.blick.ch/sport/fussball/international/angst-nach-eriksen-drama-darum-druecken-sich-viele-fussball-profis-vor-der-impfung-id16801820.html
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-ein-paar-tausend-demonstrieren-gegen-massnahmen-65987676
-> https://www.blick.ch/schweiz/graubuenden/gegen-impfzwang-und-zertifikatspflicht-tausende-massnahmen-skeptiker-marschieren-durch-chur-id16804862.html


Coronavirus: Auch in Bern lungern Infizierte vor Spital rum
Am Unispital Basel lungern auf das Coronavirus positiv Getestete vor den Stationen herum, um Verwandte zu besuchen. Auch in anderen Spitälern ist das der Fall.
https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-auch-in-bern-lungern-infizierte-vor-spital-rum-65994165


Die Macht der Skeptiker schwindet: Ausweitung der Zertifikatspflicht könnte bald kommen
Noch treiben Massnahmengegner und Impfzögerer die Politik vor sich her. Auf sie wird viel Rücksicht genommen. Das könnte sich bald ändern, die Stimmung kippt.
https://www.watson.ch/schweiz/coronavirus/306764441-stimmung-kippt-ausweitung-der-zertifikatspflicht-koennte-bald-kommen



Walliser Bote 04.09.201

Verschwörungspriester: Der Corona-Leugner in Darbellays Departement

An der Anti-Corona-Demo in Brig sprach auch ein russisch-orthodoxer Priester. Er führt ein Doppelleben. Zum Leidwesen des Kantons
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Adrien Woeffray

Die Anti-Corona-Demo in Brig von vergangenem Samstag war eine Ansammlung von Menschen mit den unterschiedlichsten Ansichten. Sie einte letztlich nur die Ablehnung der vom Bundesrat verhängten Massnahmen und der Impfkampagne.

Während einige dem umstrittenen ehemaligen Chef der Dienststelle für Berufsbildung Claude Pottier ihre Unterstützung aussprachen, weibelten andere für ein Nein bei der Abstimmung über das Covid-Gesetz im November. Wieder andere schrien, die Freiheit der Bürger sei in Gefahr.

Einer der Redner an der Demonstration stach besonders heraus: der russisch-orthodoxe Pope Pierre Dimitri Mottier. Nicht nur seines Aussehens wegen – in seiner schwarzen Soutane fiel Mottier von Weitem auf –, sondern auch wegen seiner Aussagen. In seiner konfusen Ansprache vor rund 200 Demonstranten auf dem Zirkusplatz im Briger Rhonesand sprach Mottier von einem «Krieg, der derzeit stattfindet», war hier staatskritisch, dort esoterisch-religiös angehaucht.

Der Priester ist auch Staatsangestellter

Pierre Dimitri Mottier führt ein Doppelleben. Nebst seinem Priesteramt in der russisch-orthodoxen Chapelle Saint-Théodore-Saint-Amé in Sitten arbeitet er als Lehrer an der Ecole de culture générale und Ecole préprofessionnelle (ECCG-EPP) in Sitten, einer Unterwalliser Mittelschule, dem Pendant zur OMS St. Ursula in Brig. Mottier unterrichtet Physik, Chemie und Biologie, gemäss Stundenplänen des laufenden Schuljahres in mindestens sechs Klassen.

Während der Woche unterrichtet Mottier Jugendliche und junge Erwachsene in Naturwissenschaften, am Wochenende demonstriert er gegen Corona. Ein Widerspruch. Wie passt das zusammen?

Bereits 2019 vor die Dienststelle zitiert

Dieser Widerspruch sorgte bereits im September 2019 für Zoff. Damals eröffnete die Dienststelle für Unterrichtswesen eine Administrativuntersuchung gegen Mottier. In einem Video, das er aufgenommen und auf YouTube publiziert hatte, sprach sich Mottier gegen den «Tag der nachhaltigen Entwicklung in den Walliser Schulen» aus. Der Aktionstag war kurz zuvor auf Initiative einer Schülerdelegation der Sekundarstufe II und des Staatsrats Christophe Darbellay lanciert worden.

Mottier verglich im Video den Klimanotstand mit Terrorismus, sagte, er werde alles daransetzen, seine Schüler vom «Gegenteil dieser reduktiven Ideologie» zu überzeugen. Schüler, die er nebenbei als «konditionierte und terrorisierte Ignoranten» bezeichnete, die «instrumentalisiert würden, um der Politik ein gutes Gewissen zu geben».

Gegenüber dem «Nouvelliste» sagte Mottier damals, dass er weder die Klimaerwärmung noch das Verschulden der Menschheit infrage stelle. Er wolle eine Debatte anstossen und kritisiere die «Katastrophentheorie, die zu allgemeiner Angst führe» – und widersprach sich im nächsten Satz gleich selbst, indem er den Klimawandel relativierte, gar banalisierte und sagte: «Auf das Mittelalter, in dem es wärmer war als heute, folgte eine kleine Eiszeit.»

Die Klimaerwärmung? Courant normal, wenn man Mottiers Aussagen Glauben schenkt.

Aus der Administrativuntersuchung der Dienststelle kam Mottier 2019 letztlich mit leichten Sanktionen davon. Er habe sich, schrieb RhôneFM, beim Staatsrat, bei Politikern und der Dienststelle entschuldigt. Mottier habe ein Schreiben erhalten, in dem die Erwartungen an sein Verhalten schwarz auf weiss zusammengefasst wurden. «Es werden keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen verhängt», sagte Jean-Philippe Lonfat, Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen, damals gegenüber RhôneFM. «Was uns betrifft, so ist der Fall abgeschlossen.»

Nun könnte der Fall wieder aufgenommen werden.

Erneute Untersuchung gegen Mottier?

Jean-Philippe Lonfat wie auch Christophe Darbellay haben über die Medien von Mottiers Auftritt in Brig erfahren. Darbellay sagt: «Die Dienststelle prüft die Angelegenheit und wird über eine allfällige Administrativuntersuchung entscheiden.»

Grundsätzlich stört sich Darbellay an Mottiers Auftritt. Selbst wenn er in dessen Freizeit stattgefunden hat. Darbellay sagt: «Die freie Meinungsäusserung ist wichtig. Aber wir erwarten von unseren Angestellten eine gewisse Zurückhaltung und Loyalität gegenüber dem Kanton als Arbeitgeber.» So sieht es auch das Gesetz über das Personal des Staates Wallis vor.

Gegenüber Verschwörungstheorien, sagt Darbellay, herrsche indes «Nulltoleranz». Bereits nach dem ersten Vorfall mit Pierre Dimitri Mottier im September 2019 habe er seine Dienststelle angewiesen, Mottiers ausserschulische Aktivitäten von Nahem zu beobachten. «Pierre Dimitri Mottier steht seit damals unter strenger Aufsicht», sagt Darbellay.

Erinnerungen an den Fall Claude Pottier

Es ist nicht das erste Mal, dass das Departement für Volkswirtschaft und Bildung wegen Verschwörungstheoretikern in den eigenen Reihen in den Medien landet. Ende Juli wurde publik, dass Claude Pottier, zu diesem Zeitpunkt noch Chef der kantonalen Dienststelle für Berufsbildung, auf Facebook Beiträge teilte oder schrieb, die die Grenze zu Verschwörungstheorien überschritten hatten.

Pottier ist seit dem 1. September nun Direktor des Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung (SDBB). Sein jetziger Arbeitgeber wollte sich im Juli nicht zu den Aussagen seines künftigen Direktors äussern und schrieb, er habe die Aussagen nicht in der Funktion als Direktor des SDBB gemacht.

Christophe Darbellay hingegen distanzierte sich damals von den Aussagen seines Dienstchefs und sagte: «Claude Pottier soll sich in Zurückhaltung üben, um Gerüchte zu vermeiden, die dem Kanton schaden könnten.»

Konsequenzen indes zog Darbellay nicht. Pottier hatte Anspruch auf Frei- und Ferientage aus den vergangenen zwei Jahren geltend gemacht und noch sieben Arbeitstage als Dienstchef vor sich. Darbellay sass das Problem aus.

Ist Darbellays Departement ein Nährboden für Verschwörungstheoretiker? «Nein», sagt Darbellay. «Ich habe rund 5500 Mitarbeiter, die aussergewöhnliche Arbeit leisten. Dass es dabei zu unangemessenem Verhalten einiger kommen kann, ist menschlich.»

Vergangenen Samstag verliess Mottier die Veranstaltung auf dem Briger Zirkusplatz vorzeitig. Was die anderen Redner zu sagen hatten, schien ihn nicht zu interessieren. Er hatte gesprochen.
(https://new.rro.ch/story/der-coronaleugner-in-darbellays-departement/35838)



Winterthurer Vegan-Laden blitzt vor Bundesgericht ab
Der Vegan-Supermarkt «Tofulino» in Winterthur ist seit rund einem Jahr geschlossen. Dies, weil die Besitzerin gegen die Corona-Massnahmen verstossen hat. Nun ist sie vor Bundesgericht abgeblitzt.
https://www.toponline.ch/news/winterthur/detail/news/winterthurer-vegan-laden-blitzt-vor-bundesgericht-ab-00164939/



landbote.ch 04.09.2021

Maskenpflicht-Verstoss in WinterthurTofulino-Besitzerin blitzt vor dem Bundesgericht ab

Weil die Besitzerin des Tofulino gegen die Corona-Schutzmassnahmen verstossen hat, liess der Kanton das Geschäft schliessen. Dagegen zog die Besitzerin bis vor das Bundesgericht.

Andrea Thurnherr

Seit gut einem Jahr prangt der Satz «Wegen Ungehorsams geschlossen» an der Ladenfront des Tofulino am Holderplatz. Der Veganer-Laden ist geschlossen, weil sich die Besitzerin Monika Akeret a priori nicht an die Corona-Schutzmassnahmen halten will. Was sie von den Massnahmen hält, zeigt Akeret im Schaufenster. Dieses hat die Besitzerin mit Plakaten zugeklebt. Über einem QR-Code, der einen Mittelfinger zeigt, heisst es etwa: «Mein elektronischer Impfpass ist fertig!»

Ihr scheint aber insbesondere die Maskenpflicht, die Ende August 2020 in Läden gilt, ein Dorn im Auge zu sein. Im Schaufenster hängt seither ein Papier, auf dem behauptet wird, Masken würden Lungenkrankheiten begünstigen. Weder die Mitarbeitenden noch die Kunden trugen damals die vorgeschriebenen Schutzmasken.

Die Zürcher Gesundheitsdirektion schloss den Laden deshalb am 22. September mit einer superprovisorischen Verfügung und forderte Akeret gleichzeitig auf, ein Schutzkonzept vorzulegen. Doch auch daran hielt sich Akeret nicht. Im Gegenteil: Gut einen Monat später öffnete sie den Laden wieder und weigerte sich weiterhin, eine Maske zu tragen. «Nie im Leben werde ich mich dieser Maskenpflicht beugen. Ich lasse mir nicht vorschreiben, wie und was ich einatme», sagte Akeret im vergangenen Jahr gegenüber dieser Zeitung. Am Freitag wollte sie sich nicht mehr zum Thema äussern.

Inhaberin verlangt Entlassung aller Beteiligten

Am 29. Januar 2021 ordnete der Kanton erneut eine Schliessung des Ladens an: Solange nichts anderes verfügt oder die Corona-Schutzmassnahmen aufgehoben würden, müsse der Laden geschlossen bleiben. Gegen diese Verfügung erhob Akeret Rekurs bei der Gesundheitsdirektion, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Sie verlangte nicht nur die Aufhebung der Massnahmen, sondern auch Schadenersatz und gar die Entlassung aller beteiligten Personen. Zudem solle der Laden während des Rekursverfahrens offen bleiben dürfen.

Die Gesundheitsdirektion ging auf die Schadenersatzforderungen und die verlangten Entlassungen nicht ein. Zudem wies sie das Gesuch der aufgeschobenen Ladenschliessung ab. Darüber informierte sie Akeret in einem ersten Schreiben im März. Den expliziten Rekurs gegen die Schliessung wies die Gesundheitsdirektion aber erst gut einen Monat später ab.

15’000 Franken Entschädigung gefordert

Die Inhaberin legte erneut eine Beschwerde ein und gelangte an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürichs. Sie forderte aber nur die Aufhebung der Verfügung vom März, in der die Gesundheitsdirektion den Schadenersatz, die Entlassungen und die aufgeschobene Schliessung abwies. Auf die Antwort zum Rekurs vom April ging Akeret hingegen nicht ein. Auch beim Verwaltungsgericht war Akeret mit ihrer Beschwerde nicht erfolgreich.

Das akzeptierte sie offenbar nicht und zog die Beschwerde bis vor das Bundesgericht. Von diesem verlangte sie die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichtes und eine zusätzliche Entschädigung von 15’000 Franken. Damit nicht genug: Das Verfahren sei zu sistieren, bis das Bundesamt für Gesundheit «diverse wissenschaftliche Beweise zum Sars-Cov2 Virus erbracht habe», heisst es im Urteil.

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Fast ein Jahr nach der Schliessung des Tofulino sprach das Bundesgericht am 17. August sein Urteil und gibt der Gesundheitsdirektion recht. «Die Beschwerde enthält offensichtlich keine hinreichende Begründung, soweit sie überhaupt zulässig ist», ist im Urteil zu lesen. Die Gerichtskosten von 500 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Die Inhaberin des Tofulino, Monika Akeret, wollte zum Urteil keine Stellung nehmen. Am Freitag zeigt ein Augenschein vor Ort, dass der Laden geschlossen und der Eingang mit einem Gitter versperrt ist. Gemäss der Website gibt es jedoch ein Take-away-Angebot.
(https://www.landbote.ch/tofulino-besitzerin-blitzt-vor-dem-bundesgericht-ab-443269370648)



luzernerzeitung.ch 04.09.2021

«Ich lasse mich nicht erpressen»: Nach Marco Rima streicht auch Andreas Thiel all seine Bühnenauftritte

Satiriker Andreas Thiel sagt seine Auftritte ab. Er protestiert so gegen die Corona-Massnahmen.

Edith Meyer

Es wurde angekündigt, dass Sie mit Ihrem Programm «Champagner macht nicht lustig aber prickelt» im Theater Duo Fischbach auftreten. Jetzt aber haben Sie alle Verträge annulliert. Was ist passiert?

Die Kantonsregierung erpresst die Kulturinstitutionen. Ein Theater, das sich weigert, Mitarbeiter, Zuschauer und Künstler im Sinne der Verwaltung zu diskriminieren, darf den normalen Spielbetrieb nicht wiederaufnehmen. Aber ich lasse mich nicht erpressen. Da mache ich nicht mit.

Sie kritisieren, dass Sie für Ihre Auftritte im Theater ein Corona-Zertifikat vorweisen müssen?

Die gentestbasierte Zertifizierung von Menschen. Das ist menschenverachtend. Wäre das Virus auch nur halb so tödlich, wie von der Taskforce behauptet, würden wir uns alle dauernd an Beerdigungen treffen. Massenveranstaltungen wie Anti-Massnahmen-Kundgebungen, an welchen ungeimpfte Menschen ohne Maske fröhlich miteinander plaudern und lachen, müssten Schneisen des Todes in die Gesellschaft reissen. Nichts davon ist der Fall. Aber alle Menschen permanent unter Generalverdacht zu stellen, sie könnten eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft sein, ist so absurd, dass ich staune, wie viele Menschen bei dieser Groteske mitmachen.

Sprechen wir über die 3G-Regel – geimpft, getestet oder genesen. Führt diese Ihrer Meinung nach zu weit?

Gesundheit ist Privatsache. Wäre dem nicht so, müsste der Bundesrat sofort Tabak-, Alkohol- und Fleischkonsum verbieten. Diese verursachen mehr Todesfälle als alle Viren zusammen. Die PCR-Testerei hingegen ist eine unnütze, obrigkeitliche Schikane. Falls es sich bei diesem Test um einen Intelligenztest handelt, haben wir ihn nicht bestanden.

Haben Sie auch noch andere Engagements abgesagt?

Offen sind nur noch Verträge mit jenen Theatern, die den Spielbetrieb noch nicht wiederaufgenommen haben, wie das Nürnberger Burgtheater.

Eine Spaltung der Gesellschaft ist zu beobachten. Wie empfinden Sie das?

Die Hetze gegen Ungeimpfte nimmt zu. Das habe ich noch nicht einmal in den Siebzigerjahren erlebt, als wir nur ganz wenige ungeimpfte Kinder waren. Wir wurden als etwas eigenwillig betrachtet, aber doch nicht als gefährliche Monster.

Verurteilen Sie Menschen, die geimpft sind oder sich impfen lassen wollen?

Von den meisten Menschen in meinem Umfeld weiss ich gar nicht, ob sie geimpft sind oder nicht. Es spielt für mich auch keine Rolle. Ein Impfverbot wäre genauso totalitär wie ein Impfzwang.

Wie schützen Sie sich vor einer Covid-19-Erkrankung?

Bei uns in der Familie haben wir es durch, denn wir haben Kinder, und da macht man ja jede Grippewelle mit. Aber ich kann Ihnen nicht sagen, welche dieser Wellen Covid-19 hiess. Das Einzige, was wir wissen, ist, dass diejenigen von uns, die sich auf Antikörper testen liessen, Antikörper haben. Und das ist der beste Schutz.

Welche Haltung erwarten Sie vom Schwyzer Regierungsrat?

In einem Kanton, der das nationale Covid-19-Gesetz flächendeckend abgelehnt hat, erwarte ich von der Kantonsregierung, dass sie die bundesrätlichen Vorgaben bei der Umsetzung nicht verschärft, sondern abschwächt. Unsere Politiker sind Diener des Volks und nicht Diener des Bundesrats.

Jetzt, wo Sie keine Bühnenauftritte mehr machen, haben dann mehr Zeit für Ihr Filmprojekt?

Mein Kinofilmprojekt «Terroristen wie wir» liegt samt Produktionsbudget seit über einem Jahr auf Eis. Gedreht werden kann erst, wenn die Rechtssicherheit wiederhergestellt ist und somit Planungssicherheit über ein ganzes Produktionsjahr herrscht. Während der Corona-Zeit habe ich mit meinem Team ein zweites Filmprojekt entwickelt.

Um was geht es in diesem Projekt?

Es ist ein Serienprojekt mit dem Titel «Les Sanspapiers». Frühester möglicher Drehtermin ist im Sommer nächsten Jahres. Wiederum unter der Voraussetzung, dass bis Januar alle Massnahmen endgültig aufgehoben werden.

Das Corona-Thema beschäftigt alle. Gäbe es für Sie da nicht auch Stoff für Satire?

Oh ja, den gibt es. Ein befreundeter Künstler, der öfter mal in Deutschland unterwegs ist, antwortet dort immer, wenn er auf die Maskenpflicht angesprochen wird: «Ich bin Schweizer, ich muss keine Maske tragen», was mit einer Mischung aus Belustigung und Bewunderung quittiert wird. Und neulich hat hinter mir ein kaugummikauender Kunde, von der Kassierin auf die fehlende Maske angesprochen, trocken geantwortet: «Ich habe einen Anti-Corona-Kaugummi.» Ein anderer hat mal gesagt: «Ich habe einen besonderen Grund», was juristisch einwandfrei ist, weil die Gewissensfreiheit verfassungsrechtlich verankert ist. Aber auf die Frage, welchen Grund er habe, antwortet er: «Gesunder Menschenverstand.»
(https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/schwyz/interview-ich-lasse-mich-nicht-erpressen-nach-marco-rima-streicht-auch-andreas-thiel-all-seine-buehnenauftritte-ld.2182916)



solothurnerzeitung.ch 02.09.2021

«Es gibt keinen Nachweis, dass es Covid-19 gibt»: Frauenfelder Richter sprechen Maskenverweigererin nach tumultartigen Szenen schuldig

Tumulte bei Corona-Leugnerfall: Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld steht eine 56-Jährige wegen der Verletzung der Maskentragpflicht. Die Polizei muss gegen demonstrierende Coronaleugner vorgehen. Trotzdem stören sie immer wieder die Verhandlung und pöbeln Richter, Mitarbeitende und Journalisten an.

Samuel Koch

Mehrfach droht die Stimmung zu kippen. Ob die Verhandlung an diesem Dienstagnachmittag vor Bezirksgericht ausgeartet ist, darüber gibt es wohl ganz unterschiedliche Meinungen. Die Verhandlung wegen der Verletzung der Maskentragpflicht im Sinne der Covid-19-Verordnung bleibt bei vielen mit einem schalen Beigeschmack zurück. Vor, während und nach der Verhandlung machen Coronaleugner Stimmung mit teils tumultartigen Szenen und unterbrechen mehrfach die rund halbstündige Verhandlung gegen eine 56-jährige Frauenfelderin, die sich auch zu inszenieren weiss.

Vorgeworfen wird der Frau, dass sie bei ihrem Einkauf im März in einem hiesigen Lebensmittelladen keine Maske tragen wollte, selbst nach Aufforderung einer Mitarbeitenden nicht. Vor Gericht sagt die Beschuldigte:  «Ich fordere, dass Gesetze rechtmässig angewendet werden.»

Deshalb hat sie weder den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert, noch ist sie deren Einladung zur Einvernahme nachgekommen. Deshalb muss sich die Frau nun nach mehreren Schriftwechseln vor Gericht verantworten, im letzten Schreiben setzte sie den Vermerk «Annahme verweigert».

«Lügner», «Sauhunde», «Schutz vor Willkür»

Nebst ihren Unterlagen unter dem Arm hat die Beschuldigte eine Gruppe von rund 20 Gleichgesinnten im Schlepptau, die sich nur dank des Aufgebots von einer Schar Polizisten davon abbringen lassen, das Gerichtsgebäude zu stürmen. Denn wegen der Schutzmassnahmen hat das Bezirksgericht nebst Verfahrensbeteiligten und zwei neutralen Beobachtern lediglich acht Gästen den Zutritt zur Verhandlung erlaubt. Die Beschuldigte behauptet, sie habe alle 20 Personen angemeldet. Die Gerichtsweibelin widerspricht. Seitens der Gäste ist von «Lügnern», «Sauhunden» über «Schutz vor Willkür» bis zu «Arbeitsverweigerung der Richterin» die Rede. Ein Besucher, der während der Verhandlung filmen will und davon abgehalten wird, sagt zu einem Polizisten: «Sie gehören zu einer kriminellen Organisation. Sie haben nicht mehr Autorität als eine Sicherheitsfirma.»

Der Beginn der Verhandlung verzögert sich. Dann folgt ein Vorschlag der Beschuldigten, die Verhandlung im Freien durchzuführen, bis die acht «auserwählten» Gäste gefunden, mit Schutzmasken vor Mund und Nase versorgt sind und deren Personalien aufgenommen sowie Leibesvisitationen durchgeführt sind. «Wollen Sie Gewalt anwenden?», fragt einer, der sich partout nicht ausweisen will. «Sie schmeissen mich aus dem Gerichtssaal?», antwortet er auf Anweisung eines Polizisten, um danach zu drohen: «Wir sehen uns vor Gericht!»

Kopie der ID liegt auf dem Tisch der Richter

Vor Gericht sitzt beziehungsweise steht nach den eingangs tumultartigen Szenen aber die Beschuldigte, die lediglich eine Kopie ihrer ID auf den Tisch vor Richterin Anja Scholz legt. Mehrfach wiederholt sie denselben Satz zur Feststellung ihrer Identität: «Ich bin nicht die geladene Person, sondern der lebende Mensch, autorisierte Repräsentantin und Begünstigte meiner Person. Und ich weigere mich, Treuhandschaft zu übernehmen. Die Person liegt vor Ihnen.»

Sie sei keine Sache, keine fiktive Person, sondern ein Mensch und richtet immer wieder Gegenfragen an die Richter. «Sind Sie legitimiert, über Menschen zu verhandeln?» Als Mensch unterstehe sie nicht dem Gesetz, vergleichbar mit Diplomaten, sagt die Beschuldigte. Ein Besucher steht auf und hält Richterin Scholz einen Zettel hin, diesen zu unterschreiben. Sie verneint. Daraufhin antwortet der Besucher: «Meine Arbeit übernimmt der Mob, der Sie morgen besucht!» Auf die Ansage, dass Filmen im Gerichtssaal verboten sei, schreit jemand: «Willkür, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage!» Die ganze Szenerie und die Argumente kommen bekannt vor: Man kennt sie aus Gerichtsverfahren gegen radikale Reichsbürger, die dem Staat und der Justiz mit absurden Argumenten jedwede Rechte abstreiten.

Eine gesetzliche Grundlage sieht die Beschuldigte ebenso wenig für die Covid-19-Verordnung besondere Lage. «Das ist nur ein Entwurf, der nicht verifiziert und autorisiert ist. Das ist nicht rechtsgültig», wiederholt sie mehrfach und meint: «Es gibt auch keinen Nachweis, dass es Covid-19 gibt.»

Sie fordere, dass Gesetze rechtmässig angewendet werden. Sie sei Begünstigte, Richterin Scholz die Treuhänderin und die Staatsanwaltschaft Exekutor. Eine Straftat liege nicht vor, weshalb das Gericht die Busse von 100 Franken übernehmen müsse. Bevor sich die Richter zur Beratung zurückziehen, steht wieder ein Gast auf und spricht von einem riesigen Betrug von Gerichtsstürmungen. «Das passiert, wenn die Leute morgen erwachen. Und Sie tragen übermorgen die Verantwortung!»

Kopfschütteln, Gelächter und Sprüche

Aller Bemühungen der Coronaleugner zum Trotz spricht das Gericht die 56-jährige Frau schuldig und verurteilt sie zu einer Busse von 100 Franken respektive einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem muss sie die Aufwände der Staatsanwaltschaft sowie die Kosten des Gerichts von gesamthaft 750 Franken bezahlen. Richterin Anja Scholz begründet: «Die Rechtsgrundlage der Verordnung erachtet das Gericht als genügend.»

Im Saal folgen Kopfschütteln, Gelächter und Sprüche wie «Das sagt sie, ohne rot zu werden!», «Das gibt eine Strafanzeige!», «Korruption», «Willkür» und «Das Schweizer Volk erhebt sich!». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und die Tumulte am Bezirksgericht noch nicht ganz vorbei. Erst nach polizeilicher Intervention verlassen die Gäste den Gerichtssaal. Vor dem Gebäude harren sie aus, und als die Journalisten vorbeigehen, skandieren sie lautstark: «Lügenpresse, Lügenpresse, Lügenpresse!»
(https://www.solothurnerzeitung.ch/ostschweiz/frauenfeld/bezirksgericht-es-gibt-keinen-nachweis-dass-es-covid-19-gibt-frauenfelder-richter-sprechen-maskenverweigererin-nach-tumultartigen-szenen-schuldig-ld.2181438)