Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++LUZERN
HelloWelcome begrüsst Migrant:innen an neuem Standort
HelloWelcome unterstützt Migrant:innen in der Stadt Luzern; beim Kontakt mit Ämtern, oder auch beim Lernen von Fremdsprachen. Im offenen Treff können sich Geflüchtete mit Einheimischen austauschen. Jetzt ist HelloWelcome umgezogen. (ab 02:04)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/hellowelcome-begruesst-migrant-innen-an-neuem-standort?id=12042612
+++SCHWEIZ
Die beschleunigten Asylverfahren funktionieren grundsätzlich gut, Optimierungen sind umgesetzt oder eingeleitet
Die beschleunigten Asylverfahren haben sich bewährt und werden rechtsstaatlich korrekt umgesetzt. Asylsuchende wissen deutlich rascher als früher, ob sie Schutz erhalten oder die Schweiz wieder verlassen müssen. Es besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf. Zu diesen Schlüssen kommt eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bereits Massnahmen umgesetzt oder eingeleitet, um Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Mehr als 96 Prozent der ablehnenden Asylentscheide des SEM werden unverändert rechtskräftig.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84791.html
-> https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/neues-asylverfahren-qualitaet-muss-weiter-verbessert-werden
-> https://www.unhcr.org/dach/ch-de/68473-neues-asylverfahren-unhcr-begrusst-ergebnisse-der-externen-evaluation-und-empfiehlt-ein-regelmassiges-ganzheitliches-qualitatsmanagement.html
-> https://www.blick.ch/politik/sem-liess-ablauf-pruefen-neues-asylverfahren-funktioniert-grundsaetzlich-gut-id16773169.html
-> https://www.watson.ch/schweiz/migration/814751213-bund-beschleunigte-asylverfahren-funktionieren-grundsaetzlich-gut
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/neues-asylverfahren-funktioniert-grundsatzlich-gut-65987704
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/beschleunigte-asylverfahren-funktionieren-laut-bund-gut?id=bea9432e-d61b-4a39-8240-06f0cb5759e2
-> Tagesschau: https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/staatssekretariat-fuer-migration-zieht-bilanz?urn=urn:srf:video:8b4a66b5-b51f-4319-a277-d849a40f4063
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/192835/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/news-service/inland-schweiz/expertenbericht-beschleunigtes-asylverfahren-hat-sich-bewaehrt-aber-zeitdruck-fuehrt-zu-maengel-ld.2176838
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/beschleunigte-asylverfahren-asylverfahren-sind-kuerzer-aber-sind-sie-auch-fair
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derbund.ch 23.08.2021
Neues System durchleuchtetAsyl-Schnellverfahren dauern fast doppelt so lang wie angestrebt
Die Bearbeitung von Asylgesuchen dauert immer noch viel zu lange. Dies zeigen Experten auf. Die Behörden geloben Besserung.
Thomas Knellwolf
Spätestens nach einem Monat sollten die meisten Asylbewerberinnen und -bewerber wissen, ob die Schweiz sie aufnimmt oder ablehnt. Das versprach der Bund mit dem revidierten Asylgesetz, das vor knapp zweieinhalb Jahren in Kraft trat.
Das Versprechen konnte aber (noch) nicht umgesetzt werden: Tatsächlich dauerten die sogenannten beschleunigten Verfahren fast doppelt so lange wie angestrebt. 55 Tage verstreichen da zwischen Gesuch und einem ersten Entscheid. Ziel wären 29.
Viel «Verbesserungsbedarf»
Dies alles zeigen externe Evaluationen der ersten beiden Jahre mit dem neuen System. Den Auftrag dazu erteilte das Staatssekretariat für Migration (SEM). Es äussert sich trotz des verfehlten Ziels beim Tempo grundsätzlich zufrieden mit dem neuen System. «Die beschleunigten Asylverfahren haben sich bewährt und werden rechtsstaatlich korrekt umgesetzt», schreibt es. «Asylsuchende wissen deutlich rascher als früher, ob sie Schutz erhalten oder die Schweiz wieder verlassen müssen.»
Die beigezogenen externen Expertinnen und Experten orteten an verschiedenen Stellen «Verbesserungsbedarf». Sie empfehlen konkrete Schritte zur weiteren Beschleunigung der Verfahren: darunter ein gemeinsames elektronisches Planungsprogramm für alle Involvierten und eine stärkere Zusammenarbeit mit medizinischen Leistungserbringern. Teilweise stehen zu wenig Spezialärztinnen und -ärzte, etwa aus der Psychiatrie, zur Verfügung. Gesundheitliche Informationen kommen nicht oder zu spät bei den Fachpersonen an, welche die Asylentscheide fällen. Das SEM schreibt, Optimierungen seien «umgesetzt oder eingeleitet».
Zürcher sind die Langsamsten
Das Staatssekretariat betont auch, dass die durchschnittliche Dauer bis zu Erstentscheiden seit März 2019 «deutlich kürzer» geworden ist. Nach wie vor eher lange dauert dabei die Vorbereitungsphase, in der Gesuchsteller nach Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr bewegt werden sollen. Die Schweiz setzt hier auch auf eine Rückkehrhilfe von maximal 1000 Franken pro Erwachsenem und zusätzlich bis zu 3000 Franken für Eingliederungsprojekte.
Die externen Beratungsbüros des SEM – Ecoplan sowie Egger, Dreher und Partner AG – schreiben die eher lange Dauer unklarer Verantwortlichkeit zu: «Wird dort (in der Vorbereitungsphase) die Frist nicht erreicht, kann kein spezifisches Team und keine konkrete Person hierfür verantwortlich gemacht werden.» Die Studienverfasser orten «ein gemeinsames Versagen verschiedener Sektionen des SEM und der externen Leistungserbringer», wenn Fristen nicht eingehalten werden.
Beim Tempo gibt es allerdings auch starke regionale Unterschiede. In der Ostschweiz dauerte die Vorbereitungsphase im vergangenen Jahr am kürzesten: durchschnittlich 27,5 Tage. In Zürich beanspruchte sie am meisten Zeit: durchschnittlich 45 Tage.
Im ersten Jahr mit dem neuen System war fast jeder fünfte Entscheid in einem beschleunigten Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Das SEM musste in all diesen Fällen noch einmal über die Bücher. Für das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), welches für das SEM den Bereich Rechtsschutz und die Entscheidqualität evaluiert hat, ist dies «eine besorgniserregend hohe Anzahl». Bei rund einem Viertel der begutachteten Dossiers gab es Qualitätsmängel, zum Teil gravierende. Das SKMR führt Fehler zum Teil auf «Zeitdruck» und «Erwartungsdruck» zurück. Es stellt aber auch eine «beachtliche Trendwende» seit Anfang 2020 fest. Zu Zurückweisungen durch das Bundesverwaltungsgericht kam es nur noch in etwas mehr als jedem zehnten Fall.
Das SEM hat das Tempo in vielen Fällen zugunsten der Sorgfalt wieder etwas gedrosselt. Es führte wieder mehr erweiterte statt beschleunigte Verfahren durch. Das Migrationsamt des Bundes kann auch deshalb nun hervorstreichen, dass mittlerweile 96 Prozent seiner Ablehnungsentscheide unverändert rechtskräftig werden.
Eine Befürchtung der Gegner des revidierten Asylgesetzes hat sich nach zwei Jahren nicht bewahrheitet. Die Zahl der ganz oder teilweise positiven Entscheide ist im beschleunigten Verfahren «relativ hoch», wie das SKMR festhält. Fast ein Viertel der Gesuchsteller erhält Asyl, rund ein weiteres Drittel wird vorläufig aufgenommen.
Einem echten Stresstest ist das neue Asylsystem noch nicht ausgesetzt worden. Im ersten Jahr war die Zahl der Fälle mit 1000 bis 1300 monatlich vergleichsweise tief. Danach ging sie aufgrund der Pandemie gar zurück.
(https://www.derbund.ch/asyl-schnellverfahren-dauern-fast-doppelt-so-lang-wie-angestrebt-221807577214)
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nzz.ch 23.08.2021
Der Bund hat die neuen Asylverfahren evaluiert: Das Tempo ist langsamer, als es das Gesetz verlangt
Asylsuchende haben seltener Erfolg mit ihren Beschwerden als noch vor zwei Jahren. Dennoch stiessen Prüfer bei jedem dritten Asylentscheid, den sie untersuchten, auf «erhebliche Mängel». Und die Verfahren dauern deutlich länger als geplant.
Larissa Rhyn, Bern
Schneller sollen die Verfahren sein, aber nicht an Fairness oder Genauigkeit einbüssen: Das hat das Parlament mit der letzten Asylreform vom Bund verlangt. Das primäre Ziel ist, dass Flüchtlinge, die eine grosse Chance auf Asyl haben, schnell Gewissheit haben, dass sie in der Schweiz bleiben dürfen – und dass gleichzeitig diejenigen Migranten, die keinen Anspruch auf Schutz haben, das Land schneller verlassen müssen. Dies wiederum soll Wirtschaftsflüchtlinge abschrecken.
2019 sind die neuen Verfahren eingeführt worden, nun hat sie das Staatssekretariat für Migration (SEM) extern evaluieren lassen – und zwar gleich doppelt. Bei der ersten Evaluation standen die Prozesse und die Dauer der Verfahren im Fokus, bei der zweiten ging es vor allem um die Qualität der Entscheide.
Die Prüfer ziehen unterschiedliche Schlüsse. Im einen Bericht heisst es, die neuen, beschleunigten Verfahren dauerten noch deutlich länger als vorgesehen und könnten verkürzt werden. Der andere hält fest, die Qualität der Entscheide müsse weiter verbessert werden, wofür in der Regel zusätzliche Abklärungen nötig sind.
Der Anteil der gutgeheissenen Beschwerden nimmt ab
An der Qualität bemängelten die Prüfer insbesondere, dass für manche Asylentscheide zu wenige Abklärungen getroffen werden. Sie würden fälschlicherweise in einem beschleunigten Verfahren abgehandelt. Dieses sollte für Fälle reserviert sein, in denen relativ eindeutig ist, ob die Person Chancen auf Asyl hat. Braucht es weitere Abklärungen darüber, ob jemand beispielsweise in der Heimat politisch verfolgt wird oder gesundheitlich schwer angeschlagen ist, muss der Fall in einem erweiterten Verfahren behandelt werden.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe beklagte bereits ein Jahr nach der Einführung der neuen Verfahren, dass die Qualität vernachlässigt werde. Die Gerichtspraxis bekräftigte diesen Vorwurf: Im ersten Jahr nach dem Systemwechsel forderte das Bundesverwaltungsgericht bei jeder vierten Beschwerde weitere Abklärungen vom SEM. Dieses reagierte und behandelte mehr Fälle im erweiterten Verfahren. Prompt waren 2020 nur noch 16 Prozent der Beschwerden erfolgreich.
Die Flüchtlingshilfe hält dennoch an ihrer Kritik fest. Zwar würden weniger Beschwerden gutgeheissen, was auf eine Verbesserung hindeute, heisst es in einer Mitteilung. Trotzdem müsse die Qualität der Entscheide weiter verbessert werden, damit Asylsuchenden ein faires Verfahren geboten werden könne.
Formale Fehler und mangelnde Abklärungen
Die Prüfer des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte analysierten nicht nur Gerichtsentscheide, sondern auch 120 Einzelfälle. Bei jedem dritten Fall stiessen sie auf «erhebliche Mängel».
Teilweise liegt das Problem ebenfalls bei mangelnden Abklärungen. Alberto Achermann vom Prüferteam erklärte vor den Medien in Bern: «In mehreren Fällen war die ärztliche Untersuchung nicht ausreichend.» Daneben habe es formale Fehler gegeben. Er könne nicht ausschliessen, dass diese Mängel zu einem falschen Entscheid geführt hätten – dass jemand also beispielsweise nur vorläufig aufgenommen worden sei, obwohl er Anrecht auf Asyl gehabt hätte. Das SEM sei über die untersuchten Fälle informiert worden.
Achermann und sein Team empfehlen dem Bund, das Vieraugenprinzip konsequenter anzuwenden. Gleichzeitig räumen die Prüfer auch ein, dass die Zahl der analysierten Fälle zu tief sei, um eine abschliessende Aussage machen zu können. Dies liege insbesondere daran, dass es während der Corona-Krise deutlich weniger Asylgesuche gab.
Die tiefe Zahl der analysierten Entscheide bemängelt auch das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Problematisch sei zudem, dass die Prüfer keine Fälle analysiert hätten, die im erweiterten Verfahren behandelt seien worden. Insofern gebe die Analyse nur ungenügend Aufschluss über die Qualität der Entscheide. Das SEM und die Prüfer verweisen darauf, dass sich die erweiterten Verfahren oft über Monate oder gar Jahre hinziehen und es deshalb noch zu früh für eine detaillierte Auswertung ist.
Tempo dürfte weiterhin tiefer sein als vom Parlament verlangt
Die zweite Analyse, welche die Dauer der Verfahren durchleuchtete, wurde von Ecoplan und der Beratungsfirma Egger, Dreher und Partner durchgeführt. Sie stellten vor allem ein Problem fest: Die vorgegebene Dauer bis zum Asylentscheid kann bei weitem nicht eingehalten werden.
Laut Gesetz sollten die beschleunigten Verfahren im Durchschnitt rund einen Monat dauern. Am meisten Zeit ist für die Vorbereitungsphase reserviert, in der die Verantwortlichen die Personalien aufnehmen und wo beispielsweise medizinische Abklärungen gemacht werden. Diese Phase dauert mehr als doppelt so lang wie vom Parlament verlangt – sprich 49 statt 21 Tage. Das eigentliche Verfahren bis zum Entscheid nimmt dann hingegen nur sechs Tage in Anspruch, was zwei Tage weniger sind als vorgegeben.
Schon während der Evaluationsphase hat das SEM mehrere Verbesserungen vorgenommen. So soll der Austausch über medizinische Abklärungen inzwischen effizienter funktionieren. Zusätzlich hat das Evaluationsteam Empfehlungen formuliert, um die Wartezeit zwischen den Abklärungen und damit die Dauer des Verfahrens zu reduzieren. Setzt das SEM sie um, würde die Vorbereitungsphase aber im Schnitt noch immer mehr als 30 Tage dauern. Gemäss den Prüfern scheint die Zielvorgabe von 21 Tagen derzeit kaum erreichbar.
Mario Gattiker, der Leiter des SEM, betonte, das wichtigste Ziel, die Beschleunigung der Verfahren, habe man erreicht. Das Tempo sei höher als früher, auch wenn die Vorbereitungsphase noch länger dauere als vorgesehen. «Wenn ein medizinisches Zertifikat nicht angekommen ist, müssen wir abwarten und können den Entscheid nicht einfach vorziehen.» Im NZZ-Interview erklärte er zudem, 96 Prozent der anfechtbaren Entscheide hätten Bestand. Laut Gattiker hat die Schweiz eines der effizientesten Asylsysteme Europas.
(https://www.nzz.ch/schweiz/asylverfahren-in-der-schweiz-tempo-ist-langsamer-als-verlangt-ld.1641746)
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«Macht keinen Sinn»: SEM-Gattiker hält nichts von Kontingent für Afghanistan-Vertriebene
Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, warnt vor falschen Signalen der Schweiz in der Afghanistan-Krise. Es sei nicht hilfreich ein Kontingent für 10’000 afghanische Flüchtlinge bereitzustellen, wenn die Betroffenen diese Hilfe gar nicht in Anspruch nehmen könnten.
https://www.watson.ch/schweiz/afghanistan/638500188-sem-gattiker-haelt-nichts-von-kontingent-fuer-afghanistan-vertriebene
+++BALKANROUTE
Pushbacks: Illegale Ausschaffungen an der EU-Aussengrenze
An der EU-Aussengrenze werden Geflüchtete systematisch weggedrängt und ausgeschafft. Diese so genannten Pushbacks sind illegal, jeder Mensch hat das Recht, in einem Land Asyl zu beantragen.
https://www.srf.ch/srf-forward-pushbacks-illegale-ausschaffungen-an-der-eu-aussengrenze
+++ZYPERN
Migration im Mittelmeer: Zyperns Gastfreundschaft
Zypern will 88 Personen, die nach Zypern geflohen sind, nach Libanon zurückschicken. Die Aufnahmelager auf der Insel sind überfüllt.
https://taz.de/Migration-im-Mittelmeer/!5791180/
+++MITTELMEER
Rettungsschiff mit 322 Asylsuchenden darf in Sizilien anlegen
Laut Vereinten Nationen starben heuer bereits mehr als 1.000 Migranten im Mittelmeer. Einem Schiff von Ärzte ohne Grenzen wurde nun erlaubt, in Sizilien anzulegen
https://www.derstandard.at/story/2000129098771/rettungsschiff-mit-322-asylsuchenden-darf-in-sizilien-anlegen
-> https://www.watson.ch/international/italien/524031812-rettungsschiff-mit-mehr-als-320-fluechtlingen-darf-in-sizilien-anlegen
+++JENISCHE/SINTI/ROMA
Regierungsratsantwort auf Interpellation 087-2021 Kocher Hirt (Worben, SP) Warum sind die Fahrenden nur im Kanton Bern?
https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-e6064f85fe614a079d04c2a4072a7452.html
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Weil die Grünen-Nationalrätin beim Frauenstreik vermittelte: Basler Justiz will Immunität von Sibel Arslan aufheben
Wegen des Frauenstreiks 2020 hat Sibel Arslan die Basler Staatsanwaltschaft am Hals: Diese verlangt, dass die parlamentarische Immunität der Grünen-Nationalrätin unter anderem wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung aufgehoben wird.
https://www.blick.ch/politik/weil-die-gruenen-nationalraetin-beim-frauenstreik-vermittelte-basler-justiz-will-immunitaet-von-sibel-arslan-aufheben-id16771647.html
-> https://bajour.ch/a/4kjAIO7w298wRXLR/immunitat-von-sibel-arslan-soll-aufgehoben-werden
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/aufhebung-der-immunitaet-wegen-frauenstreik?id=12042597
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M509d5e5f669.0.html
-> https://primenews.ch/news/2021/08/wegen-frauenstreik-basler-justiz-will-immunitaet-von-sibel-arslan-aufheben
-> https://www.20min.ch/story/verliert-sibel-arslan-wegen-frauenstreik-ihre-immunitaet-286673283086
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/frauendemo-in-basel-staatsanwaltschaft-will-immunitaet-von-sibel-arslan-aufheben
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/basel-soll-entwicklungshilfe-verzehnfachen?id=12042768
-> https://telebasel.ch/2021/08/23/staatsanwaltschaft-beantragt-aufhebung-von-arslans-immunitaet/?utm_source=lead&utm_medium=carousel&utm_campaign=pos%204&channel=105100
-> https://www.bzbasel.ch/basel/frauenstreik-basel-immunitaet-der-gruenen-nationalraetin-sibel-arslan-wird-in-frage-gestellt-ld.2177395
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Basler Zeitung 23.08.2021
Staatsanwalt will ermitteln: Sibel Arslans Immunität soll aufgehoben werden
Sie wollte eine brenzlige Situation zwischen Polizei und Demonstrantinnen schlichten. Nun ist die Basler Nationalrätin selbst ins Visier der Strafverfolgung geraten.
Mirjam Kohler
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt (Stawa) will die parlamentarische Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) aufheben. Grund dafür ist, dass Arslan 2020 an einer Demonstration am Frauenstreiktag zwischen umstellten Demonstrantinnen und der Polizei vermitteln wollte. Der Polizei wurde es schliesslich zu bunt, sie führte die Politikerin ab.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die Nationalrätin unter anderem der «Hinderung einer Amtshandlung», wie Recherchen dieser Zeitung zeigen. Damit sie ermitteln kann, muss die parlamentarische Immunität von Arslan aber aufgehoben werden.
Erster Versuch scheiterte
Arslan selbst will sich auf Anfrage dieser Zeitung nicht äussern. Die Stawa schreibt: «Gestützt auf die Strafprozessordnung und das Amtsgeheimnis ist es uns nicht möglich, dazu Auskunft zu erteilen. Wir können Ihnen deshalb weder bestätigen noch dementieren, ob gegen eine namentlich genannte Person ein Verfahren läuft.»
Letztes Jahr lehnte die Immunitätskommission den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Immunitätsaufhebung wegen formaler Fehler ab, wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist. Im zweiten Anlauf war der Antrag offenbar genügend. In den kommenden Monaten muss sowohl die nationalrätliche als auch die ständerätliche Kommission über den Antrag befinden.
Die beiden Kommissionen werden als Erstes prüfen, ob Arslans Vermittlungsversuche zwischen der Polizei und den Demonstrantinnen unter die relative Immunität (siehe Infobox) fällt, also in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Nationalratsmandat stehen:
Gemäss Medienberichten war die Nationalrätin von Teilnehmerinnen der Demonstration explizit wegen ihres Amts um Vermittlungshilfe gebeten worden und war zuvor selbst nicht an der Demonstration beteiligt.
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Parlamentarische Immunität auf Bundesebene
Die Mitglieder der obersten Bundesbehörden sind strafrechtlich immun. Ziel ist es, deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Unterschieden wird dabei zwischen der absoluten Immunität und der relativen Immunität. Die absolute Immunität gilt für Äusserungen in den Parlamenten und Kommissionen. Die Nationalrätinnen, Ständeräte, Bundesrätinnen und Bundeskanzler können somit weder strafrechtlich noch zivilrechtlich oder disziplinarisch für ihre Äusserungen im Rat oder dessen Organen zur Verantwortung gezogen werden. Die Immunität kann nicht aufgehoben werden. Bei Handlungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit und Stellung der Ratsmitglieder gilt die relative Immunität. Diese schützt die Politikerinnen und auch Bundesanwälte vor strafrechtlicher Verfolgung, kann aber aufgehoben werden.
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Wie gross ist der Spielraum der Staatsanwaltschaft?
Gemäss Strafprozessordnung sind die Strafbehörden verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, wenn ihnen Straftaten oder Hinweise darauf bekannt werden. Es ist den Behörden grundsätzlich möglich, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn Schuld und Tatfolgen als geringfügig eingestuft werden.
(https://www.bazonline.ch/sibel-arslans-immunitaet-soll-aufgehoben-werden-237041225849)
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5 ½ Jahre Leerstand statt Freiraum an der Obergrundstrasse
Heute Morgen haben Aktivist*innen aus dem Umfeld der ausserparlamentarischen, linken Gruppierung RESolut ein Banner mit der Aufschrift: «Hier wären 5 ½ Jahre Zwischennutzung möglich gewesen» an den Zaun des verlassenen Gebäudes an der Obergrundstrasse 99 gehängt.
https://barrikade.info/article/4718
-> https://resolut.noblogs.org/post/2021/08/22/5-%c2%bd-jahre-leerstand-statt-freiraum-an-der-obergrundstrasse/
+++KNAST
primenews.ch 23.08.2021
Suizid in Basler Gefängnis: Vier Aufseher vor Gericht
Ab Dienstag müssen sich Mitarbeitende des Waaghof wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verant-worten.
von Anja Sciarra
Es war ein gewöhnlicher Junitag im Jahr 2018, ein Dienstagmittag, als sich im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof Schlimmes ereignete. Eine asylsuchende Frau aus Sri Lanka, welche am Tag zuvor aus dem Regionalgefängis Bern in Ausschaffungshaft nach Basel verlegt wurde, strangulierte sich in ihrer Zelle an ihrem Kleidungs-Oberteil.
Zwei Tage später verstarb die Frau im Basler Universitätsspital an den Spätfolgen der gemäss Gerichtsmedizin «durch lange andauernden Sauerstoffmangel» erlittenen Hirnschäden.
Hätte ihr Tod verhindert werden können? Gemäss der Basler Staatsanwaltschaft ja – wenn drei Aufseher und eine Aufseherin im Dienst richtig reagiert hätten. Lange 18 Minuten und 40 Sekunden habe es gedauert, ehe bei der Insassin erste lebensrettende Hilfemassnahmen eingeleitet worden seien.
Dieses mutmasslich fahrlässige Verhalten wird den vier Waaghof-Mitarbeitenden zur Last gelegt. Ab morgen Dienstag müssen sie sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor dem Basler Strafgericht verantworten.
Insassin befand sich in videoüberwachter Zelle
Was war geschehen? Gemäss Anklageschrift fiel die Asylsuchende aus Sri Lanka bereits am Tag vor ihres Suizidversuchs durch «sehr unruhiges Verhalten» auf, und war offenbar in labilem psychischen Zustand, weshalb sie am Morgen des 12. Juni 2018 in eine Intensiv-Überwachungsstation mit Videokameras verlegt wurde.
Auch dort sei sie während Stunden rastlos umhergegangen, habe geschrien, gegen sich selbst und die Wand geschlagen und die Decke zerrissen. Ausserdem habe sie sich in «würgeartiger Manier» an den Hals gegriffen. Um 12:33 Uhr schliesslich erhängte sie sich an einer Schlinge, welche sie aus ihrem Oberteil gedreht hatte und am Zellenfenster befestigte.
Laut Anklageschrift dauerte es gute sechs Minuten, bis die erhängte Insassin per Überwachungs-Aufnahmen überhaupt entdeckt wurde. Drei der beschuldigten Aufseher eilten dann sogleich zur Zelle und betraten diese um 12:40 Uhr.
Dort erblickten sie, laut den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die im Strang hängende Frau, welche bauchseitig, mit den Beinen bis circa zum Rumpf am Boden lag. Ihr Oberkörper hing jedoch aufgrund der Schlinge rechtwinkling aufgerichtet zur Wand. Sogleich hätten die drei Aufseher die Frau aus dem Strang-Material gelöst, wobei sie offenbar noch atmete.
Chronologie des Versagens
Was danach geschah, ist Gegenstand der Gerichtsverhandlung. Die Anklageschrift liest sich – sollte es so passiert sein – wie eine Chronologie des Versagens.
Anstatt die regungslose, offenbar bewusstlose Frau in der Seitenlage zu positionieren, um ihr das Atmen zu erleichtern, benetzten die Beschuldigten die Frau lediglich mit einer Hand voll Wasser und verliessen daraufhin alle drei «in Unterlassung dringend angezeigter Rettungsmassnahmen» die Zelle.
Zwei Minuten später betrat die dazugestossene vierte Beschuldigte den Raum und entkleidete – laut Anklageschrift «wenig nachvollziehbar» – die Insassin vollständig, wobei ihr Oberkörper nach unten rutschte und in Bauchlage zu liegen kam, sodass eine freie Atmung nach wie vor nicht möglich war.
Die Beschuldigte verliess daraufhin die Zelle erneut, «ohne dass sie der nunmehr nackt bäuchlings liegenden, noch immer regungslosen Insassin irgendwelche Hilfe oder Rettungsmassnahmen zukommen lassen hatte, die Vitalzeichen prüfte oder zumindest medizinische Hilfe anforderte», heisst es in der Anklageschrift.
In den folgenden rund zehn Minuten lag die Frau weiterhin hilflos in ihrer Zelle, bis die Beschuldigten um 12:50 Uhr die Rettungskräfte anforderten. Um 12:55 Uhr schliesslich begann einer der Aufseher mit ersten Reanimations-Massnahmen. Später traf die Sanität ein.
Die Frau verstarb, wie eingangs erwähnt, zwei Tage später im Unispital. Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin aufgrund des langen Sauerstoffmangels in Kombination mit «lagebedingtem Ersticken».
Tod habe verhindert werden können
Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Eine Rettung sei «durchaus noch möglich gewesen», hätten die Aufseher nach Entdecken der Strangulation «adäquate und ihnen bekannte Rettungsmassnahmen» wie die Seitenlagerung und sofortiges Alarmieren professioneller Hilfe vorgenommen.
Zwar hätten die vier Beschuldigten den Tod der Frau nicht durch aktives Handeln herbeigeführt, diesen aber durch «pflichtwidriges Untätigbleiben» nicht verhindert und dadurch «elementare Sorgfaltspflichten» als Mitarbeitende des Strafvollzugs verletzt.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und der Ausbildung sowie Berufserfahrung der betroffenen Personen sei die Todesfolge somit nicht nur «vermeidbar», sondern auch «voraussehbar» gewesen. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sei damit erfüllt.
Die Gerichtsverhandlung ist ab dem 24. August für dreieinhalb Tage angesetzt. Für die vier Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
(https://primenews.ch/articles/2021/08/suizid-basler-gefaengnis-vier-aufseher-vor-gericht)
+++BIG BROTHER
Regierungsratsantwort auf Interpellation 102-2021 Ammann (Bern, AL) Datenschutz? Zentrale Datenbank für Restaurationsbetriebe wirft Fragen auf. Antwort des Regierungsrates
https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-9166d58e56844821938cc01a8beec79a.html
Regierungsratsantwort auf Interpellation 093-2021 Fuhrer-Wyss (Burgistein, SP) Datenschutz bei der Datenspeicherung der Gastro-Besuchenden garantieren. Antwort des Regierungsrates
https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-7ab6f48dc4264d7faf5e4e983460b712.html
+++FRAUEN/QUEER
Gemeinderatsantwort auf Interfraktionelle Motion SP/JUSO, AL/GaP/PdA, GB/JA! „Hürden für non-binäre Menschen abbauen“ (PDF, 140.4 KB)
https://www.bern.ch/politik-und-verwaltung/gemeinderat/aktuelle-antworten-auf-vorstosse/publizierte-antworten-am-23-august-2021/interfraktionelle-motion-spjuso-hurden-fur.pdf/download
https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-7ab6f48dc4264d7faf5e4e983460b712.html
Ehe für Alle: Ein in der Verfassung garantiertes Menschenrecht!
Am 26. September 2021 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab. Amnesty International mobilisiert gemeinsam mit dem Komitee «Ehe für alle» für ein eindeutiges JA. Das Recht auf Ehe und Familie ist in internationalen Menschenrechtsverträgen und in der schweizerischen Bundesverfassung garantiert.
https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2021/ein-in-der-verfassung-garantiertes-menschenrecht
-> https://www.unhcr.org/dach/ch-de/68473-neues-asylverfahren-unhcr-begrusst-ergebnisse-der-externen-evaluation-und-empfiehlt-ein-regelmassiges-ganzheitliches-qualitatsmanagement.html
+++RASSISMUS
antira-Wochenschau: Absage an Afghan*innen, Abschiebung aus Ceuta, Abfrage zum Schengenraum
https://antira.org/2021/08/23/absage-an-afghaninnen-abschiebung-aus-ceuta-abfrage-zum-schengenraum/
Anti-Rassismus-Verein kritisiert Basler Haut-Methode
Forschende aus Basel können dank Melanin die Haut von Menschen künstlich abdunkeln. Von Rassismus betroffene Menschen finden das so nicht in Ordnung.
https://www.nau.ch/news/schweiz/anti-rassismus-verein-kritisiert-basler-haut-methode-65986135
Sion-Goalie Fayulu am Boden: «Fühle mich, wie wenn man auf mich geschossen hätte»
Sion-Goalie Tim Fayulu am Tag nach dem Rassismus-Skandal. Er ist am Boden zerstört. «Es fühlt sich an, wie wenn jemand auf mich geschossen hätte.»
https://www.blick.ch/sport/fussball/superleague/sion-goalie-fayulu-am-boden-fuehle-mich-wie-wenn-man-auf-mich-geschossen-haette-id16771960.html
-> https://www.blick.ch/sport/fussball/superleague/jetzt-spricht-der-boss-hat-der-fcsg-ein-rassismus-problem-herr-hueppi-id16773608.html
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tagblatt.ch 23.08.2021
«Das Stadion ist keine unbeschmutzte Insel» – Wie viel Rassismus gibt es in Schweizer Fankurven? Nur wenig, sagen Szenekenner
Nach dem mutmasslichen Rassismusvorfall im St.Galler Kybunpark stellt sich die Frage: Wie rassistisch sind organisierte Schweizer Fankurven? Eine pauschale Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Und dennoch: Die meisten Fanszenen der Schweiz sind politisch alles andere als rechts, sagen Eingeweihte. Offener Rassismus sei in Fankurven nicht zu finden.
Ralf Streule
Kaum sind die Fans wieder in den Stadien, kehrt eine unangenehme Frage zurück: Wie rassistisch sind in der Schweiz die Fankurven, die Fussballfans, der Fussball? Diese Frage wieder nach oben gespült hat der Vorfall im St.Galler Kybunpark am Samstagabend.
Sion-Goalie Timothy Fayulu zeigte sich bestürzt darüber, rassistisch beleidigt und von Fans als Affe bezeichnet worden zu sein. Weiterhin gibt es keine offizielle Bestätigung des Vorfalls, geschweige denn belastende Beweise. Noch ist die Staatsanwaltschaft nicht von Amtes wegen tätig geworden, da unklar ist, ob die von Fans gemachten Äusserungen tatsächlich im Rassismuskontext zu sehen sind.
Doch die emotionale Reaktion Fayulus und seine im FC-Sion-TV unterstrichenen Beschuldigungen wiegen schwer. Und die Meinungen sind gemacht.
Fankurven sind tendenziell linker geworden
«Der Fussball hat ein Rassismusproblem», sagt Nora Refaeil, die Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, in «20 Minuten» nach dem Vorfall rundheraus. St.Gallens Präsident Matthias Hüppi hingegen hielt am Tag nach dem Spiel fest, dass sich der Klub wie auch der Espenblock klar von Rassismus distanziere.
Wo liegt die Wahrheit? Wer sich in der Fanszene umhört, erhält eine klare Antwort. Die Fankurven sind nicht etwa rassistischer, sondern tendenziell linker geworden. Zumindest, wenn man die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte anschaut.
Affenlaute und offener Rassismus – ein Phänomen der 1980er-Jahre
Das Rassismusproblem in Schweizer Stadien war in den 1980er-Jahren frappant. An afrikanische Spieler gerichtete rassistische Beschimpfungen, Affenlaute und gar Bananen-Würfe waren nichts Ungewöhnliches, dies in vielen Stadien der Schweizer NLA. Dieser offene Rassismus erhielt aus heutiger Sicht unverständlich wenig Gegenwind.
Es war nicht in erster Linie die Einführung der Rassismus-Strafnorm 1994, welche diese Situation veränderte. Sondern ein allmählicher Wandel der Fankurven selbst. Als «Wechsel von der Hooligan- zur Ultra-Kultur» bezeichnete dies in dieser Zeitung einst Pascal Claude, Kenner der Schweizer Fanszene.
Mitglieder von Subkulturen und Migranten stiessen zu den Fanklubs, die soziale Durchmischung liess dem Rassismus immer weniger Raum. Andere Beobachter beschreiben den Wandel so: Fans und Fangruppen organisierten sich in den 1990er-Jahren allmählich besser und in grösseren Ausmassen, die Heterogenität der Kurve wuchs damit. Als Kitt und gemeinsamer Nenner diente der Ultraszene der Klub selbst – und nicht mehr politische Ansichten.
Geschichten von rassistischen Fans, die aus der Kurve verbannt werden
Auf der politischen Agenda der Ultras hingegen blieb der Kampf der Fangruppen gegen Repressionen der Strafvollzugsbehörden, für Autonomie und Freiheit – also eher linke Anliegen. Dieser Kampf ist bis heute ein verbindendes Element der Fanklubs – dies vereinsübergreifend.
Rassismus hingegen? Sei kaum Thema in den Kurven. Und in tendenziell links geprägten Fanklubs wie jenen des FC Zürich oder der Young Boys kursieren Geschichten von Fans, die wegen rassistischer Haltungen aus der Kurve verbannt wurden. Auch in St.Gallen soll dies vergangene Saison vorgekommen sein. Bei der Stadtpolizei nimmt man jedenfalls, im Vergleich mit früheren Jahrzehnten, kaum mehr Rechtsextremismus in der Kurve wahr. «Diese Personen sind eher aus der Szene gedrängt worden», sagt Polizeisprecher Dionys Widmer.
Fanarbeit-Präsident Josef Zindel: «In einer Gesellschaft, in der Rassismus nicht ausgerottet ist, ist auch das Stadion keine unbeschmutzte Insel.»
Also nur ein Einzelfall in St.Gallen? Rassistische Rufe einiger Fans gar, die nicht zur organisierten Kurve gehören? Die Fanarbeit St.Gallen hält sich hier mit Aussagen zurück – die Verantwortlichen wollen die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abwarten.
Josef Zindel, Präsident der Fanarbeit Schweiz, will nichts schönreden. «Wir können nicht sagen, Rassismus gebe es nicht in der Schweizer Fanszene – schliesslich gab es möglicherweise gerade wieder einen Vorfall.»
Rassistische Vorfälle in Fankurven seien aber, vor allem im langjährigen Vergleich, nicht häufig. «Was aber auch heisst: Immer noch gibt es sie zu oft.» Zindel fügt an: «In einer Gesellschaft, in der Rassismus nicht ausgerottet ist, ist auch das Stadion keine unbeschmutzte Insel.» Doch auch er nimmt in den Kurven oft Widerstand gegen Rechtsextremismus wahr. Politisch pauschalisieren lasse sich eine Fankurve aber schlicht und einfach nicht.
«Machtlos, wenn einer in der Menge austickt»
Der Fanarbeit bleibe nur, im Kampf gegen Rassismus Überzeugungsarbeit zu leisten. «Wir sind machtlos, wenn einer aus der Menge austickt.» In der Fanarbeit gebe es jedenfalls Vertreter, die sich mit den Fragen von Rassismus und LGBT auseinandersetzten.
Ein guter Kenner der St.Galler Fanszene berichtet ebenfalls, dass politisch rechtes Gedankengut in der Kurve nicht Überhand nehme. Dass die Kurve aber wohl nicht die gleich deutlich linke Ausrichtung habe wie jene in Zürich oder Bern. «Eine Fankurve ist immer ein Abbild der politischen Landkarte einer Region.» Die Führung des FC St.Gallen jedenfalls schreibt sich – fast mehr als jeder andere Super-League-Club – den Kampf gegen Rassismus auf die Fahne. Sicher ist: Dass die Gemüter heute in diesem Thema schneller erhitzt sind als noch vor 20 Jahren, ist keine schlechte Nachricht.
(https://www.tagblatt.ch/sport/rassismusvorwuerfe-das-stadion-ist-keine-unbeschmutzte-insel-wie-viel-rassismus-gibt-es-in-schweizer-fankurven-nur-wenig-sagen-szenekenner-ld.2177384)
-> https://www.tagblatt.ch/sport/fcstgallen/wirbel-um-sion-goalie-mutmasslicher-rassismus-beim-heimspiel-des-fc-stgallen-stadtpolizei-aktive-fanszene-setzt-sich-gegen-rassismus-ein-staatsanwaltschaft-wartet-ab-ld.2177411
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Schorle Angriff gegen die Behörde
Bei der Einweihung der Impfbusse in Gossau ZH wurde die SVP-Regierungsrätin Natalie Rickil von einem 44-Jährigen mit Apfelschorle übergossen. Der Angriff gegen die Gesundheitsdirektorin wird ein Nachspiel haben, gegen ihn wurde bereits ein Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden eröffnet.
https://www.telezueri.ch/zuerinews/schorle-angriff-gegen-die-behoerde-143487526
-> https://www.20min.ch/story/nach-schorle-attacke-verfahren-gegen-angreifer-eroeffnet-778668330381
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/zurueck-im-altehrwuerdigen-kantonsratssaal?id=12042588
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/natalie-rickli-schweizer-angezeigt-65987577
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/natalie-rickli-44-mit-apfelschorle-angegriffen-staatsanwaltschaft-eroeffnet-verfahren-gegen-mann-44-id16772936.html
Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Flaschen-Schläger von Olten
Er schlug einem Gegendemonstranten eine Flasche über den Kopf. Nun wird er von Amtes wegen, wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand angezeigt.
https://www.20min.ch/story/jetzt-ermittelt-die-polizei-gegen-den-flaschen-schlaeger-von-olten-591580858528
-> https://www.solothurnerzeitung.ch/news-service/inland-schweiz/demonstration-provokation-und-leicht-verletzte-person-an-demo-gegen-coronaregime-in-olten-ld.2176728
-> https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/olten/coronademo-massnahmenkritikerinnen-und-kritiker-und-gegendemonstrierende-boten-einander-in-olten-paroli-ld.2176698
Coronavirus: Opfer von Flaschen-Attacke in Olten SO wird angefeindet
Am Samstag wurde in Olten SO bei der Demo gegen die Massnahmen des Coronavirus ein Gegendemonstrant verletzt. Die Organisatoren der Gegendemo nehmen Stellung.
https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-opfer-von-flaschen-attacke-in-olten-so-wird-angefeindet-65987849
Jurist Loris Mainardi kritisiert Bewilligung für Corona-Demo
Immer wieder erteilen Behörden Bewilligungen für Corona-Demos. Dies ärgert Skeptiker-Schreck Loris Mainardi.
https://www.nau.ch/news/schweiz/jurist-loris-mainardi-kritisiert-bewilligung-fur-corona-demo-65987553
Verschwörungsgläubige Stars: Was die Coronakrise im Musikbusiness ans Licht bringt
Diese Musiker*innen, findet unser Autor, spielen Verschwörungstheoretiker*innen mindestens in die Hände, wenn sie nicht selbst welche sind – so sehr sich manche von ihnen auch als Heilsbringer der Demokratie und der „Wahrheit“ aufspielen mögen.
https://www.musikexpress.de/verschwoerungsglaeubige-stars-was-die-coronakrise-im-musikbusiness-ans-licht-bringt-1993223/
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Walliser Bote 23.08.2021
Anti-Corona-Demo in Brig-Glis bewilligt
Am kommenden Samstag wollen Corona-Skeptiker in Brig-Glis demonstrieren. Wieso die Stadtgemeinde die Demonstration bewilligte.
Martin Meul
«Friede, Freiheit, das Volk ist souverän» ist auf einem Flyer zu lesen, der seit einigen Tagen in den sozialen Netzwerken kursiert. «Einer für alle, alle für einen.»
Mir dem Stockalperschloss als Hintergrundmotiv, die Walliser Fahne darf nicht fehlen, wird eine Demonstration in Brig für den kommenden Samstag angekündigt.
Worum genau es geht, ob um das Covid-Gesetz, das im November zur Abstimmung steht, um die allgemeinen Corona-Massnahmen des Bundes oder sonst was, darüber schweigt sich der Flyer aus. Er verspricht lediglich, dass «Patrioten nach Brig» kommen werden.
Dazu wird auf eine Webseite mit nationalistischen Positionen aller Art verwiesen. Auch Corona ist dort ein Thema. «Wir impfen uns nicht» ist dort zu lesen, genauso wie Stimmungsmache gegen einen EU-Beitritt der Schweiz. Nach eigenen Angaben soll die Seite zeigen, dass man als Patriot in diesem Land nicht alleine sei. Rechts- aber auch linksextreme Parolen würden nicht geduldet, heisst es weiter.
Auf besagtem Flyer zur Demonstration in Brig ist zu lesen, dass die Demonstration bewilligt sei. Das bestätigt Ursula Kraft, Stadtschreiberin von Brig-Glis, auf Anfrage dieser Zeitung. Sie sagt: «Das zuständige Präsidialamt der Stadtgemeinde hat eine entsprechende Bewilligung erteilt.»
Dies nach längeren Überlegungen, wie Kraft weiter sagt. «Das Recht zu demonstrieren ist verfassungsmässig garantiert, weshalb wir die Kundgebung schlussendlich erlaubt haben.»
Die Stadtgemeinde hat den Initianten der Demonstration die üblichen Auflagen gemacht. Dazu gehört eine Haftbarkeit für allfällige Sachschäden. Kraft sagt: «Und natürlich müssen sich die Teilnehmer an die Hygienemassnahmen halten.» Wie üblich: Corona-Massnahmen gelten auch für Corona-Skeptiker.
Polizei mit Dispositiv
Um die Sicherheit der Demonstranten, aber auch aller anderen zu garantieren, seien zudem die Briger Stadtpolizei sowie die Kantonspolizei informiert worden. «Diese haben ein entsprechendes Dispositiv aufgestellt», sagt Kraft.
Genauere Angaben zum Sicherheitsdispositiv will Kraft nicht machen. «Aus taktischen Gründen», wie sie sagt. Unbeobachtet werden die Demonstranten aber nicht bleiben. Das Gesuch für die Bewilligung einer Demonstration wurde dabei von einer Gruppe namens «Freunde der Freiheit» eingereicht. Welche Personen dahinterstehen, will Stadtschreiberin Ursula Kraft nicht bekannt geben.
Nach Recherchen des «Walliser Boten» soll aber Gilbert Chanton aus Siders das Gesuch eingereicht haben. Chanton teilt auf Facebook regelmäs-sig Beiträge der «Freunde der Freiheit».
Auffallend ist, dass es sich bei den «Freunden der Freiheit» um eine deutsche Gruppierung zu handeln scheint. Die Posts auf der entsprechenden Facebook-Seite beziehen sich auf Vorgänge in Deutschland. Zudem wird die Einführung einer Demokratie «nach Schweizer Vorbild» gefordert.
(https://new.rro.ch/story/anticoronademo-in-brigglis-bewilligt/34431)
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Interview mit Impfgegner: «Die Menschen fühlen sich gegenüber dem Impfdiktat hilflos»
Richard Koller hat die Initiative gegen die Impfpflicht lanciert. Er lehnt tätliche Attacken ab – die Argumente der Impfgegner seien gut genug.
https://www.derbund.ch/die-menschen-fuehlen-sich-gegenueber-dem-impfdiktat-hilflos-641971383901
+++HISTORY
Strafanstalt Hindelbank: Die Tagebücher des früheren Direktors
33 Jahre lang war Fritz Meyer Direktor im Frauengefängnis Hindelbank – von 1930 bis 1953. In dieser Zeit hat er alles aufgeschrieben, was ihn beschäftigt hat – und diese Tagebücher wurden jetzt zugänglich gemacht. Sie erzählen von Kälte, Enge und dem Kampf für bessere Haftbedingungen. (ab 07:34)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/strafanstalt-hindelbank-die-tagebuecher-des-frueheren-direktors?id=12042816
«Man spricht in Zug nicht viel über das Attentat»
Ende September jährt sich das Zuger Attentat zum 20. Mal. Damals stürmte ein Mann das Kantonsparlament – 14 Menschen starben. Der Zuger Rolf Elsener ist Produzent des neuen Films «Es geschah am…» und spricht darüber, wie es für ihn war, diese tragische Geschichte filmisch aufzuarbeiten. (ab 03.41)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/man-spricht-in-zug-nicht-viel-ueber-das-attentat?id=12042801