Medienspiegel 17. August 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BASEL
Vorwürfe nach Corona im ‘Bässlergut’
Der Bund habe im Basler Asylzentrum bewusst eine Durchseuchung in Kauf genommen, kritisiert die Linkspartei Basta nach dem Corona-Ausbruch im Zentrum. Das Staatssekretariat für Migration weist die Vorwürfe zurück
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/vorwuerfe-nach-corona-im-baesslergut?id=12038253


+++SCHWEIZ
Soll die Schweiz afghanische Flüchtlinge aufnehmen? – Schweiz Aktuell
Viele Länder sind daran, ihre Staatsangehörigen aus Afghanistan zu evakuieren, auch die Schweiz. Aus der Politik kommt zudem die Forderung, die Schweiz solle 10’000 Flüchtlinge aufnehmen. Andere Stimmen verlangen Hilfe vor Ort. Wird man sich irgendwo finden?
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/soll-die-schweiz-afghanische-fluechtlinge-aufnehmen?id=327ec5b1-aed5-4053-a09b-4bc2249e5d33
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/machtuebernahme-afghanistan-wie-viele-fluechtlinge-soll-die-schweiz-aufnehmen-143414111


+++SPANIEN
Gericht in Ceuta setzt Abschiebungen von Minderjährigen aus
Rund 820 unbegleitete Minderjährige aus Marokko warten seit Monaten in spanischer Exklave
Ein Gericht in der spanischen Exklave Ceuta hat die Abschiebung minderjähriger Migranten aus Marokko ausgesetzt. Doch ob die Kinder dauerhaft bleiben können, ist weiterhin ungewiss.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155648.asylpolitik-gericht-in-ceuta-setzt-abschiebungen-von-minderjaehrigen-aus.html


+++MITTELMEER
„Geo Barents“ rettet weitere 189 Flüchtlinge
Im südlichen Mittelmeer haben Seenotretter 189 Menschen aus einem überfüllten Holzboot gerettet – darunter viele Frauen und ein Dutzend Minderjährige. Auf weiteren Rettungsschiffen warten dutzende Menschen auf einen sicheren Hafen.
https://www.migazin.de/2021/08/17/mittelmeer-geo-barents-rettet-weitere-189-fluechtlinge


Tunesiens Marine rettete 396 Migranten vor dem Ertrinken
Mehrere Boote sind davor gekentert und brachten Migranten in Seenot. Am Freitag rettete die Marine 98 Menschen auf dem Seeweg nach Italien
https://www.derstandard.at/story/2000128991096/tunesiens-marine-rettete-396-migranten-vor-dem-ertrinken?ref=rss
-> https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/tunesien-kuestenwache-400-fluechtlinge-mittelmeer-rettung-italien?wt_zmc=sm.int.zonaudev.twitter.ref.zeitde.redpost.link.x&utm_medium=sm&utm_source=twitter_zonaudev_int&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_redpost_link_x


+++TÜRKEI
Grenzmauer zur Türkei – «Wenn jetzt noch mehr Afghanen kommen, gerät Erdogan unter Druck»
Anstrengungen werden verstärkt: Die Türkei will Flüchtlingen aus Afghanistan den Weg in die Türkei verbauen.”
https://www.srf.ch/news/international/grenzmauer-zur-tuerkei-wenn-jetzt-noch-mehr-afghanen-kommen-geraet-erdogan-unter-druck


+++FREIRÄUME
10’000 Unterschriften: Erster Erfolg im Kampf ums Lorrainebad
Die stadträtliche Kommission für Soziales, Bildung und Kultur möchte, dass das Freibad an der Aare auch künftig durch die Stadt Bern betrieben wird.
https://www.bernerzeitung.ch/erster-erfolg-im-kampf-ums-lorrainebad-981980466429


+++GASSE
In Bern und BielStiftung Contact erweitert Drogentests auf Cannabis
Ab Mitte August können Konsumierende ihr Cannabis in Bern und Biel anonym analysieren lassen. Ziel ist es, zu informieren und Überdosierungen zu verhindern.
https://www.bernerzeitung.ch/stiftung-contact-erweitert-drogentests-auf-cannabis-534128563654
-> https://www.contact-suchthilfe.ch/neue-testmoeglichkeiten-fuer-cannabis/
-> https://www.derbund.ch/wie-gefaehrlich-ist-mein-marihuana-368011619781


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Klimademonstrantinnen und Klimademonstranten verstossen gegen Corona-Schutzauflagen – jetzt flattern die Strafbefehle ins Haus. (ab 04:44)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/wahlen-koeniz-buerger-stellen-den-kandidierenden-fragen?id=12038889
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-gegen-klima-aktivistin-verurteilt-egal-ich-mache-weiter



tagesanzeiger.ch 17.08.2021

Klimaaktivistin verurteilt – Anwältin: «So werden friedlich Demonstrierende kriminalisiert»

Das Bezirksgericht Zürich hat eine 19-Jährige wegen Nötigung verurteilt. Sie hatte 2020 mit anderen Aktivisten die Quaibrücke für drei Stunden blockiert.

Lisa Aeschlimann

Draussen steht eine kleine Gruppe Aktivisten, sie halten Plakate in die Höhe und rufen «Klima schützen ist kein Verbrechen». Drinnen, im glanzlosen Saal des Zürcher Bezirksgerichts, trifft der Idealismus der Klimaaktivisten auf die nüchterne Realität der Justiz.

«Als Richter ist es nicht immer angenehm, Leute zu verurteilen. In Ihrem Fall ist das so.» Das sagte Einzelrichter Roger Harris zur beschuldigten 19-jährigen Klimaaktivistin, als er sie am Dienstag verurteilte – wegen Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen.

Unangenehm sei es, dass er junge Menschen, die gewaltlos für ein wichtiges Ziel einstünden, schuldig sprechen müsse. «Aber als Richter bin ich dem Gesetz verpflichtet. Ich kann nicht freisprechen und richten, wie es mir passt.»

Über drei Stunden Verkehr blockiert

Was war passiert? Die Frau, eine Jus-Studentin aus Biel, war im Juni 2020 Teil der Blockade der Klimaaktivistinnen und -aktivisten von Extinction Rebellion an der Quaibrücke. Mehrere Hundert Demonstrierende setzten sich damals auf die Fahrbahn. Polizisten mussten sie zum Teil wegtragen. Der Verkehr war über drei Stunden blockiert.

Die Polizei kontrollierte 257 Personen, 5 davon nahm sie mit auf die Wache. Gegen die Studentin eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren.

Das Gericht nahm sich Zeit für ein Urteil, die Verhandlung hatte bereits im Mai stattgefunden. Richter Harris begründete dies damit, dass sein Urteil eine grosse Tragweite haben werde im Hinblick darauf, was in Zürich in Zukunft passiere.

Am Dienstag ging es um die zentrale Frage, ob die Nötigung unter Berücksichtigung der Versammlungsfreiheit gerechtfertigt war. Ja, sagte die Verteidigerin Ursula Weber, die auf Freispruch plädiert hatte – und sich dabei wie in anderen Klima-Fällen auf den Grundsatz des rechtfertigenden Notstands berufen hatte.

«Duldbares Mass» überschritten

Harris kam zu einem anderen Schluss: Versammlungen, die meinungsbildend seien oder der Meinungsäusserung dienten, würden in der Bundesverfassung zwar umfassend geschützt. «Aber nicht jede Versammlung ist in jedem Ausmass automatisch geschützt.»

Die Blockade habe zahlreiche Personen über Stunden daran gehindert, sich wie geplant fortzubewegen: Ziel sei es gewesen, die Fahrbahn möglichst lange und möglichst medienwirksam zu blockieren. Bei einer solchen Aktion sei das «duldbare Mass», seine politische Meinung kundzutun, klar überschritten. Das zeige auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Signal des Gerichts sei «bedenklich»

Im Anschluss an die Urteilseröffnung kritisierte Verteidigerin Ursula Weber den Schuldspruch als Abkehr der Praxis, wie in Zürich mit unbewilligten Kundgebungen juristisch umgegangen wird.

Friedliche – also gewaltfreie – Demonstrationen wie jene vom Juni 2020 würden durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Anscheinend sei es aber wichtiger, dass Fussgängerinnen ohne Umwege durch Zürich laufen können, als das Klimaschützer friedlich demonstrieren dürfen. Das sei weder praktikabel noch richtig.

Das Signal, das das Gericht damit sende, sei bedenklich: «Wenn man an einer friedlichen Demonstration teilnimmt, muss man nun mit einem Schuldspruch rechnen», sagte sie. So kriminalisiere man friedliche Demonstrierende.

Die Teilnahme an einer unbewilligten Demo gilt laut Zürcher Polizeiverordnung lediglich als Gesetzesübertretung. Es gibt in der Regel eine Busse – ohne Strafregistereintrag.

Hat sie den Polizisten gebissen?

Vor Gericht gab es noch einen weiteren Punkt zu klären: Gemäss der Anklageschrift soll die 19-Jährige während der Blockade zweimal versucht haben, einen Polizisten in die Hand zu beissen, als er sie weggetragen habe. Sie habe sich so der Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gemacht.

Die Studentin bestritt den Vorwurf an der Verhandlung von Mitte Mai. Der Polizist habe ihr das Gesicht mit der Hand weggedrückt. Lippenbewegungen von ihr, die offenbar auf Videosequenzen zu sehen sind, erklärt sie damit, dass sie gleichzeitig gesprochen habe.

Die Situation während der Blockade sei sehr «dynamisch» gewesen, sagte der Richter. «Ein Durcheinander von Demonstrierenden am Boden, über ihnen ein Durcheinander von Polizisten.» Er bezweifle, dass der Polizist genau habe beobachten können, wer genau ihn gebissen habe, und sprach sie «in dubio pro reo» davon frei.

Schlussendlich verurteilte das Gericht die Jus-Studentin zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 20 Franken. Das ist klar im untersten Bereich des Strafmasses: Nötigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Vielleicht sehe die Rechtsprechung in zehn Jahren einmal anders aus, sagte der Richter in einer Art Schlusswort. «Wenn die Sommer noch heisser sind, die Probleme noch grösser.» Dann werde vielleicht eine andere Generation von Richterinnen und Richtern entscheiden. «Vielleicht sind Sie eines Tages eine der Richterinnen, die anders entscheiden können.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin und ihre Mandantin wollen nun über einen allfälligen Weiterzug diskutieren.

Urteil GG200242 vom 17. 8. 2021, noch nicht rechtskräftig.



«Der Richter hatte nicht den Mut, das Recht in meine Richtung zu interpretieren»: Die Klimaaktivistin äussert sich nach ihrer Verurteilung.
Video: Boris Gygax / Lisa Aeschlimann
https://unityvideo.appuser.ch/video/uv439668h.mp4



So urteilte das Gericht bisher in Klima-Fällen

Urteile zu ähnlichen Aktionen wie in Zürich fielen bereits in Lausanne, Genf oder Basel.
Es ging dabei vorwiegend um die Frage, ob angesichts der drohenden Klimakatastrophe ein sogenannter rechtfertigender Notstand geltend gemacht werden könne.

In Lausanne bejahte dies ein Richter erstinstanzlich und sprach eine Gruppe von Aktivistinnen frei, die 2018 in der Filiale der Credit Suisse Tennis gespielt hatten. Das Kantonsgericht kippte dann diesen Entscheid, die Aktivisten gelangten vor Bundesgericht, das die Beschwerde diesen Juni bestätigte. Der Fall ist nun am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hängig – der Entscheid dürfte für die Schweiz Signalwirkung haben.

In Zürich hatten sieben Frauen und zwei Männer im Juli 2019 vier Eingänge der Credit Suisse blockiert. Diesen Mai wurden sie vom Bezirksgericht verurteilt. Sie erhielten bedingte Geldstrafen in Höhe von 40 Tagessätzen zu 10 Franken. Ein Notstand im rechtlichen Sinn lag laut dem Richter mit der Klimakrise nicht vor.

Erst Anfang August hatten Klimaaktivistinnen den Paradeplatz blockiert, die Polizei verhaftete 83 Personen. Einige von ihnen dürften sich wohl bald vor Gericht verantworten müssen. (lia)



nzz.ch 17.08.2021

Klimaaktivistin verurteilt: Blockade der Zürcher Quaibrücke war Nötigung

Eine Studentin, die an der Blockade der Quaibrücke beteiligt war, ist von einem Zürcher Einzelrichter wegen Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, verurteilt worden. Von einem anderen Vorwurf wurde sie freigesprochen.

Tom Felber

Es sei nicht immer angenehm, jemanden verurteilen zu müssen, rechtfertigt sich der Einzelrichter Roger Harris nach der mündlichen Urteilseröffnung. In diesem Fall sei es nicht angenehm für ihn gewesen, eine junge Frau zu verurteilen, die gewaltlos für eine wichtige Sache eingestanden sei. Aber er sei Richter und deshalb dem Gesetz verpflichtet. Vielleicht sehe die Rechtsprechung in zehn Jahren ja anders aus, wenn die Sommer noch heisser und die Umweltprobleme noch grösser würden. Und vielleicht sei die gerade verurteile Jurastudentin eines Tages auch Richterin und könne dann anders entscheiden.

Quaibrücke über drei Stunden lang blockiert

Während einer unbewilligten Demonstration der Klimabewegung Extinction Rebellion mit rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war am 20. Juni 2020 die Zürcher Quaibrücke blockiert worden. Die Aktivisten hatten sich auf die Fahrbahn gesetzt und mussten zum Teil von der Polizei weggetragen werden. Der Verkehr stand über drei Stunden still. Einer 19-jährigen Studentin aus dem Welschland wurde zudem vorgeworfen, dabei einen Polizisten zweimal in die Hand gebissen zu haben. Der Prozess am Zürcher Bezirksgericht fand bereits am 21. Mai statt. Am Dienstag ist nun das Urteil eröffnet worden.

Die Beschuldigte hatte im Prozess bestätigt, an der Blockade teilgenommen zu haben und von einem Polizisten weggetragen worden zu sein. Sie sei aber gewaltlos geblieben und habe nie versucht zu beissen. Dies kann ihr das Gericht nun auch nicht nachweisen. Auf den als Beweismittel vorliegenden Videos sei ein Biss nirgends zu sehen, sagt der Einzelrichter Harris. Auch wenn der Polizist gegen sie aussage, müsse die Studentin vom Vorwurf der Gewalt und der Drohung gegen Beamte in dubio pro reo freigesprochen werde. Es sei ein sehr dynamisches Geschehen gewesen. Das Gericht habe Zweifel, ob der Polizist genau habe sehen können, dass die Studentin gebissen habe.

In den übrigen Anklagepunkten kommt das Bezirksgericht Zürich aber zu Schuldsprüchen. Wegen Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, wird die junge Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 20 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt die üblichen zwei Jahre. Aufgrund des Teilfreispruchs muss die Verurteilte nur die Hälfte der Gerichts- und Verfahrenskosten übernehmen, erhält aber auch nur die Hälfte ihrer Anwaltskosten – rund 6900 Franken – als Prozessentschädigung zurück. Der Staatsanwalt Edwin Lüscher hatte eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 20 Franken gefordert.

Abgesessen, um die Dauer zu verlängern

Eine durch die Verteidigerin gerügte angebliche Verletzung des Anklageprinzips verneint der Einzelrichter Roger Harris. Der Sachverhalt sei in der Anklage genügend umschrieben, und die Beschuldigte habe selber bestätigt, sich an der Blockade beteiligt und sich auf der Quaibrücke auf den Boden gesetzt zu haben. Von Anfang an sei das Ziel gewesen, dass die Blockade auf der Brücke möglichst lange dauern solle. Die Polizei habe genügend Toleranz gezeigt, bevor sie schliesslich eingegriffen habe. Unklar sei, wie lange die Frau auf dem Boden gesessen habe. Aufgrund der Videoaufnahmen lasse sich etwa eine Stunde erstellen. Bis der Verkehr wieder normal habe zirkulieren können, habe es etwa drei Stunden gedauert.

Die Beschuldigte habe erklärt, es sei nie die Absicht gewesen, den öffentlichen Verkehr zu blockieren. Ihre Anwältin hatte die Polizei dafür verantwortlich gemacht, dass die Trams nicht mehr fahren konnten. Laut dem Einzelrichter Harris musste es den Demonstranten aber klar gewesen sein, dass die Polizei die gesamte Brücke absperren musste, um sie gefahrlos wegtragen zu können. Die Sperrung des Tramverkehrs sei die direkte Folge des Verhaltens der Demonstranten gewesen.

Der Straftatbestand der Nötigung sei erfüllt. Mit dem Nötigungsmittel der Sitzblockade habe die Beschuldigte den Nötigungszweck, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht haben tun können, was sie eigentlich beabsichtigt hätten, erreicht. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist das Fernziel des Nötigungsaktes, auf die Klimaproblematik aufmerksam zu machen und eine Verbesserung der Klimapolitik zu erreichen, nicht relevant. Die übrigen Verkehrsteilnehmer seien ja dazu genötigt worden, anzuhalten, zu warten, die Brücke zu umfahren, und nicht dazu, die Umweltpolitik zu verbessern. Viele hätten zudem wahrscheinlich gar nicht mitbekommen, was das Ziel der Demonstranten gewesen sei.

Kein rechtfertigender Notstand

Nötigungsmittel und Nötigungszweck seien widerrechtlich gewesen. Es handle sich um Eventualvorsatz. Die Handlung sei auch nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Tat sei über das Ausmass hinausgegangen, was noch geduldet werden könne, um die eigene Meinung kundzutun, und deshalb unrechtmässig gewesen. Auch ein rechtfertigender Notstand liege nicht vor. Das Bundesgericht habe erst in diesem Frühling entschieden, dass solche Aktionen nicht darunter fielen. Schliesslich liege auch kein aussergesetzlicher Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen vor. Es gebe andere geeignete Mittel, um auf die Umweltproblematik aufmerksam zu machen.

Das objektive Tatverschulden beurteilt Harris als «noch leicht», und subjektiv sei die Beschuldigte «selbstverständlich keine Kriminelle». Ihr Motiv zeichne sie aus, es sei die Sorge um die Umwelt und die Zukunft der gesamten Menschheit. Nur das Mittel, mit dem diese Sorge ausgedrückt worden sei, sei halt das falsche gewesen. Das Motiv sei strafmindernd zu werten. Die Geldstrafe müsse deshalb «im untersten Bereich» angesetzt werden. Drei Tage bereits verbüsste Haft unmittelbar nach der Demonstration werden der Frau dabei angerechnet.

Urteil GG200242 vom 17. 8. 2021, noch nicht rechtskräftig.
(https://www.nzz.ch/zuerich/klimaaktivistin-verurteilt-blockade-der-quaibruecke-war-noetigung-ld.1640826)

-> https://www.srf.ch/news/schweiz/sitzstreik-auf-quaibruecke-bezirksgericht-zuerich-spricht-klima-demonstrantin-teilweise-frei
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/klimaaktivistin-teilweise-freigesprochen?id=12038508
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/verurteilt-wegen-sitz-blockade-auf-der-zuercher-quaibruecke?id=12038658
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/bezirksgericht-zuerich-spricht-klima-demonstrantin-teilweise-frei?urn=urn:srf:video:29653eb5-27b1-44c8-b5c8-b43d2a76e03e
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/klimaaktivistin-wegen-blockade-der-zuercher-quaibruecke-verurteilt-00163870/
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/bezirksgericht-zuerich-quaibruecke-blockiert-klima-demonstrantin-verurteilt-ld.2174886



Baselbieter Polizei verteidigt Verhalten bei unbewilligter Demo in Liestal – doch sie blendet etwas Wichtiges aus
Der Grosseinsatz der Baselbieter Polizei an einer unbewilligten Demonstration in Liestal am vergangenen Mittwoch sorgte in den sozialen Medien und in der Politik für Unverständnis. Die Polizei hat die Ereignisse nun intern aufgearbeitet. Für die Baselbieter SP fehlt aber der klarste Kritikpunkt.
https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/grosseinsatz-mit-platzverweisen-baselbieter-polizei-verteidigt-verhalten-bei-unbewilligter-demo-in-liestal-doch-sie-blendet-etwas-wichtiges-aus-ld.2174942
-> https://www.bazonline.ch/baselbieter-polizei-verteidigt-vorgehen-an-mini-demo-425315243781
-> https://telebasel.ch/2021/08/17/polizei-verteidigt-einsatz-an-demo-in-liestal/?channel=105100
-> https://www.onlinereports.ch/News.117+M59f1a310791.0.html
-> https://www.20min.ch/story/polizeikommandant-bestreitet-fehler-im-umgang-mit-aktivistinnen-239972870471
-> https://primenews.ch/articles/2021/08/polizeileitung-erkennt-keine-basis-fuer-schwere-vorwuerfe
-> https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/polizei/polizeimeldungen/polizeieinsatz-an-unbewilligter-demonstration-umfassend-abgeklaert


+++KNAST
Bundesgericht gibt Brian teilweise rechtObergericht hat Brians Haftbedingungen nicht genug geprüft
23 Stunden pro Tag in einer Einzelzelle und keine sozialen Kontakte: Dieses strikte Regime verlange eine vertiefte Auseinandersetzung, was das Zürcher Obergericht nicht gemacht habe, urteilt das Bundesgericht.
https://www.tagesanzeiger.ch/obergericht-hat-brians-haftbedingungen-nicht-genug-geprueft-191781392415
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/wegen-haft-fuer-brian-k-rueffel-fuer-zuercher-gericht-im-fall-carlos-id16758150.html
-> https://www.strafprozess.ch/menschenunwuerdiger-haftvollzug/
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/verurteilt-wegen-sitz-blockade-auf-der-zuercher-quaibruecke?id=12038658 (ab 07:44)
-> https://www.watson.ch/schweiz/verbrechen/822661878-zuercher-obergericht-muss-bei-brians-sicherheitshaft-ueber-die-buecher
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/zuercher-obergericht-muss-bei-brians-sicherheitshaft-ueber-die-buecher-00163873/
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/entscheid-des-bundesgerichts-zuercher-obergericht-muss-im-fall-brian-ueber-die-buecher
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://04-08-2021-1B_398-2021&lang=de&zoom=&type=show_document


+++FRAUEN/QUEER
Feminizid in Ostermundigen – ¡no las ignoremos!
Am 11. August 2021 wurde eine 20 jährige Frau in Ostermundigen bei Bern getötet. Es ist bereits der 21. Feminizid dieses Jahres in der Schweiz.
https://barrikade.info/article/4706



bernerzeitung.ch 17.08.2021

Getötete Frau in Ostermundigen: «Femizide sind keine Einzelfälle»

Bei der Frau, die letzte Woche getötet wurde, handelt es sich um den 21. erfassten Femizid in diesem Jahr. Sylke Gruhnwald von «Stop Femizid» über die Wichtigkeit von Statistiken.

Lea Stuber

Bereits 20 Frauen waren in der Schweiz in diesem Jahr getötet worden, als vergangene Woche in Ostermundigen eine Frau getötet wurde. Sie wurde 20 Jahre alt. Ein Mann wurde festgenommen, die Ermittlungen zum Fall laufen weiterhin, wie die Kantonspolizei Bern auf Anfrage mitteilt.

Dieses Tötungsdelikt ist kein Einzelfall, es reiht sich ein in eine lange Liste. Am 17. Januar etwa wurde in Gunten im Kanton Bern eine Frau getötet, sie wurde 31 Jahre alt. Am 17. April wurde in Malleray, ebenfalls im Kanton Bern, eine Frau getötet, sie wurde 87 Jahre alt.

Eine Liste, die Femizide erfasst, gibt es in der Schweiz noch nicht lange. Es war im September 2020 das Rechercheprojekt «Stop Femizid», das mit dieser Arbeit begann. Dahinter stehen die Journalistin Sylke Gruhnwald, die Wissenschaftlerin Nadia Brügger und die Grafikerin Pauline Martinet. Dank «Stop Femizid» ist also bekannt: Der Femizid von Ostermundigen ist in diesem Jahr der dritte im Kanton Bern und der 21. schweizweit.

«Mindestens der 21. Femizid», präzisiert Sylke Gruhnwald. Für «Stop Femizid» lesen sie Lokal- und Boulevardzeitungen, haben Google Alerts angelegt und durchforsten Polizeirapporte. «Wir versuchen, jeden Femizid und jeden versuchten Femizid zu dokumentieren», sagt Gruhnwald. Doch vollständig sei ihre Liste nicht, man müsse von einer Dunkelziffer ausgehen.

Für das erste Jahr, für 2020, dokumentierte «Stop Femizid» 16 Femizide. Jetzt, 2021, sind es also schon in den ersten acht Monaten mehr. Im zweiten Jahr der Erfassung sei es aber zu früh, um Vergleiche anzustellen, sagt Gruhnwald.

So könne es auch an der Methodik, insbesondere am grösser werdenden Netzwerk liegen, dass sie nun auch Fälle erfassten, die sie im vergangenen Jahr noch übersehen hätten. Kolleginnen aus der ganzen Schweiz informierten sie über Fälle.

Dank eines Journalisten aus der Westschweiz und den entsprechenden Polizeimeldungen wurden sie auf zwei Femizide aufmerksam, die ihnen entgangen wären. Ähnlich läuft es im Tessin. «Die verschiedenen Sprachen und verschiedenen kantonalen Gegebenheiten sind eine Herausforderung. Nach und nach mussten wir herausfinden, welche Polizei was unter welchen Schlagworten erfasst», sagt Gruhnwald.

«Stop Femizid» schliesst eine Lücke. Denn das Bundesamt für Statistik (BFS) zeichnet keine Femizide auf. Die Berner SP-Nationalrätin Tamara Funiciello wollte das Anfang Juni mit einem Vorstoss ändern. Ihr Antrag sowie der Antrag, den Begriff Femizid ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, wurden im Nationalrat abgelehnt.

Auch in einer linken Stadt wie Bern haben es Anliegen aus dem Bereich Gewalt an Frauen nicht immer einfach, wenn gespart werden muss. Beim Sensibilisierungsprojekt StoP (Stadtteile ohne Partnergewalt) wird neu auf Aussenstellen in den Quartieren verzichtet und damit im nächsten Jahr 12’500 Franken gespart, 2023 und 2024 nochmals je 50’000 Franken.

Nicht nur im häuslichen Bereich

So wird also weiterhin weder beim BFS noch bei einer anderen offiziellen Stelle eine Statistik über Tötungen aufgrund des Geschlechts geführt. Das BFS führt zwar Statistik über Straftaten im häuslichen Bereich. So wurden im Jahr 2020 über 20’000 solcher Straftaten registriert, also Drohungen, Nötigungen, Körperverletzungen bis hin zu versuchten und vollendeten Tötungsdelikten.

Ein Femizid müsse aber, so definiert es «Stop Femizid», nicht unbedingt im häuslichen Bereich stattfinden, sagt Gruhnwald. Es gibt auch Fälle, in denen die Opfer keine Beziehung zum Täter haben. «Es beginnt schon damit, dass es in der Schweiz keine einheitliche Definition des Begriffes Femizid gibt.» Vor einem Jahr lehnte der Ständerat die Verwendung des Begriffs Femizid ab.

Also definierte «Stop Femizid» den Begriff selber: Als Femizid erfasst werden Fälle von tödlicher Gewalt gegen Frauen, gegen Menschen, die als Frauen gelesen werden, oder gegen Mädchen, die zudem auch rassistisch, behindertenfeindlich, homo- oder transphob sein kann.

Mehr Berichte über Femizide

«Erst wenn etwas quantifiziert wird», sagt Gruhnwald, «kann es als Problem erkannt werden. Erst dann kann ein Bewusstsein dafür entstehen.» Sie, beziehungsweise das Alarmsystem von «Stop Femizid», stellt fest, dass in den Medien mehr und mehr über Femizide berichtet wird.

Titel wie «Der Mord aus Eifersucht» würden glücklicherweise seltener. «Diese Formulierung impliziert, dass der Täter gar nicht hätte anders handeln können. Dass die Frau ihn eifersüchtig gemacht hat und damit eine Mitschuld trägt», sagt Gruhnwald. «Das ist schlicht falsch.»

Sie sagt auch: «Femizide sind keine Einzelfälle, sondern ein Resultat von struktureller Gewalt.» Und diese habe ihren Ausgangspunkt in den patriarchalen Machtverhältnissen der Gesellschaft.

Untersuchungen, etwa vom Max-Planck-Institut, zeigen, dass Täter oftmals geprägt sind von traditionellen – und damit patriarchalen – Geschlechterrollen. Die Nationalität, die Herkunft oder der soziale Status spielen hingegen weniger eine Rolle. «Dieses Wissen ist vorhanden», sagt Gruhnwald. «Wir müssen es endlich anwenden, wenn wir darüber nachdenken, was sich strukturell verändern muss.»

Vor sieben Jahren hat Sylke Gruhnwald im Team eine europäische Recherchekooperation gestartet, um Menschen, die auf ihrem Fluchtweg an den EU-Aussengrenzen sterben, statistisch zu erfassen. Wie ist es möglich, dass es hierzu keine Statistik gibt?, fragte sie sich. Inzwischen führt die Internationale Organisation für Migration die Statistik.
(https://www.bernerzeitung.ch/femizide-sind-keine-einzelfaelle-110884662363)


+++RASSISMUS
aargauerzeitung.ch 17.08..2021

SP-Suter zur Anzeige gegen SVP-Hofstetter: «Damit darf man nicht ungestraft davon kommen»

SP-Präsidentin Gabriela Suter hat gegen Naveen Hofstetter (SVP) nach einem heftig umstrittenen Facebook-Post Strafanzeige eingereicht. Dass der Post gelöscht wurde, ändere nichts daran, dass Hofstetter dafür bestraft werden könnte, sagt Digital-Anwalt Martin Steiger. Die SVP-Führung gibt sich schweigsam.

Eva Berger

«Das ist keine Bagatelle», sagt Nationalrätin und SP-Aargau-Präsidentin Gabriela Suter. Am Montag hat sie, wie tags zuvor angekündigt, gegen SVP-Rothrist-Präsident Naveen Hofstetter Strafanzeige eingereicht.

Hofstetter hatte am Sonntag auf Facebook seine Meinung zur «Ehe für Alle» bekanntgegeben. Seine ablehnende Haltung begründete er unter anderem damit, dass «afrikanische Flüchtlinge (mehrheitlich Männer)» dann kleine Mädchen adoptieren würden, um mit ihnen sexuelle Handlungen vorzunehmen – Hofstetter wählte dafür allerdings andere Worte. Zwar löschte er diesen Post nach heftiger Kritik wieder, kommentierte aber auch, dass dieser einfach seine Meinung und die Realität beschreibe.

«Dieser krude Vergleich von Homosexualität mit Pädophilie sowie der pauschalisierte Vorwurf gegenüber afrikanischen Flüchtlingen sind aus meiner Sicht schlicht homophob und rassistisch», sagt Gabriela Suter.

Entgleisungen in Zukunft verhindern

Die Strafanzeige lautet auf Verdacht auf Rassendiskriminierung und «allenfalls weitere Tatbestände». Die Facebook-Posts richteten sich gegen eine bestimmte Menschengruppe («afrikanische Flüchtlinge»), der pauschal kriminelles, unehrenhaftes und unsittliches Verhalten vorgeworfen werde. Diese Menschen würden in ihrer Würde herabgesetzt und verleumdet, begründet sie.

Zudem werde ein Vergleich gezogen zwischen dem Ehe- und Adoptionsrecht für homosexuelle Menschen und der Adoption von Kindern zwecks sexuellen Missbrauchs. «Damit darf man nicht ungestraft davonkommen. Es geht auch darum, solche Entgleisungen in Zukunft zu verhindern», sagt die Nationalrätin. Auch deshalb habe sie Anzeige erstattet.

Anwalt: Straftatbestand könnte erfüllt sein

Der Post von Hofstetter hatte im Internet heftige Reaktionen ausgelöst. Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger hat, nachdem er auf Twitter danach gefragt worden ist, eine Vorlage für eine Strafanzeige wegen «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» aufgeschaltet. «Ob die Aussagen von Naveen Hofstetter nicht nur menschenverachtend, sondern auch strafbar sind, muss die zuständige Staatsanwaltschaft oder später ein Gericht entscheiden», sagt Steiger, der auf Recht im digitalen Raum spezialisiert ist. Er sei der Meinung, dass der Straftatbestand der Herabsetzung oder Verleumdung erfüllt sein könnte. Da seit Juli 2020 auch die Diskriminierung von nicht-heterosexuellen Personen per Gesetz verboten ist, gehe es auch nicht «nur» um Rassendiskriminierung.

Es spielt dabei keine Rolle, dass Hofstetter den ersten Post wieder gelöscht hat. «Durch das Löschen hat er seine Handlung nicht rückgängig gemacht», erklärt Steiger. Hofstetters Begründung, er habe von der Spaltung der SVP in dieser Frage ablenken wollen und schliesslich nur Tatsachen geäussert, mache es auch nicht besser. «Das verstärkt meiner Ansicht nach die ursprüngliche Aussagen sogar», so der Anwalt.

Suter erwartet Stellungnahme der SVP

«Ich erwarte, dass die SVP Aargau sich klar von den Äusserungen von Naveen Hofstetter distanziert», sagt Gabriela Suter. Dies, zumal Hofstetter nicht nur der Präsident der Rothrist-Sektion ist, sondern auch noch Mitglied der Geschäftsleitung der Kantonalpartei. Soweit kommt es vorläufig aber nicht: Parteipräsident Andreas Glarner will auf Anfrage keine Stellung nehmen.

Mehrfache Anfragen der AZ bei Naveen Hofstetter bleiben unbeantwortet. Gegenüber «20 Minuten» sprach er am Sonntagabend von Provokation. Rassistisch, homophob oder menschenverachtend seien seine Äusserungen aber nicht gewesen, zumal der Inhalt ja der Realität entspreche.

Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ist zuständig

Eingereicht wurde die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. Deren Leitung hat mit Simon Burger ein SVP-Mitglied. Dass sich Burger selber um den Fall kümmern wird, ist daher unwahrscheinlich.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/rassismus-sp-suter-zur-anzeige-gegen-svp-hofstetter-damit-darf-man-nicht-ungestraft-davon-kommen-ld.2174439)


+++RECHTSEXTREMISMUS
Neonazis erkennen: „Isegrim“ aus Bautzen – das rechte Label mit dem Wolf
Mit „Isegrim Clothings“ hat die rechte Szene seit 2018 ein weiteres Klamottenlabel. Optisch wirkt es erstmal relativ unverfänglich und richtet sich eher an junge Menschen. Umso gefährlicher ist es, da es eine Marke für die Szene von der Szene ist.
https://www.belltower.news/neonazis-erkennen-isegrim-aus-bautzen-das-rechte-label-mit-dem-wolf-119489/


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
214’000 Franken: So viel kostete der Polizeieinsatz wegen der an- und abgesagten Corona-Massnahmen-Demo in Solothurn.
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/corona-sind-wir-schon-in-der-vierten-welle?id=12038859 (ab 04:33)
-> Interpellation SVP: https://so.ch/parlament/geschaefte/downloadcenter/?jumpurl=fileadmin%2Finternet%2Fpd%2FPD-Downloadcenter%2FGeschaefte%2F2021%2F2021-149_I-SVP_Polizeieinsatz_29_Mai%2F0149-2021.pdf&juSecure=1&locationData=30195%3Apages%3A30195&juHash=d115d601cb45a833f25be08d9763073f5e6bf719
-> https://telebasel.ch/2021/08/17/corona-skeptiker-demo-in-solothurn-kostete-ueber-200000-franken/?channel=105105


Coronaleugner-Szene wird radikaler, enthemmter, gefährlicher
Eine mutmaßlich coronaleugnende Krankenschwester verimpft Kochsalzlösung und gefährdet mehr als 10.000 Menschen, der Leiter des Robert-Koch-Instituts soll nicht mehr mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren, Schulen bekommen Drohbriefe: Die verschwörungsideologische „Querdenken“-Bewegung radikalisiert sich weiter – und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesellschaft dar.
https://www.belltower.news/uebergriffe-coronaleugner-szene-wird-radikaler-enthemmter-gefaehrlicher-119969/


Die alberne Verschwörer-Party am FKK-See | WALULIS DAILY
Nena hat am Wochenende eine fette Party mit Querdenkern und QAnon Anhängern gefeiert. In der letzten Zeit rückte die Sängerin immer weiter Richtung Schwurbler-Szene. Auf ihrem Konzert Ende Juli hatte ihr Publikum die Hygienemaßnahmen missachtet. Für Nena kein Problem. Kein Wunder also, dass sie bei der Party am Wochenende als Ehrengast gefeiert wurde. Wir zeigen euch jetzt, was das für eine kuriose Party mit Nena war und wie lustig der Veranstalter dieses Verschwörer-Sommerevents tatsächlich ist.
https://www.ardmediathek.de/video/walulis/die-alberne-verschwoerer-party-am-fkk-see-oder-walulis-daily/funk/Y3JpZDovL2Z1bmsubmV0LzEwMzEvdmlkZW8vMTc1ODU5Nw/