Medienspiegel 16. Juli 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++SCHWEIZ
Schweiz will Asylbewerber Dawud H. (24) nach Afghanistan zurückschicken: Abschiebung ins gefährlichste Land der Welt
Ende Juni gab das Staatssekretariat für Migration bekannt, in diesem Jahr 144 abgewiesen Asylbewerber nach Afghanistan zurückzuführen. Doch die Unsicherheit und das Konfliktpotenzial im Land sind gross. Dawud H. hat grosse Angst um seine Zukunft.
https://www.blick.ch/schweiz/schweiz-will-asylbewerber-dawud-h-24-nach-afghanistan-zurueckschicken-abschiebung-ins-gefaehrlichste-land-der-welt-id16679737.html


Asylstatistik Juni 2021
Im Juni 2021 wurden in der Schweiz 1370 Asylgesuche eingereicht, 341 mehr als im Vormonat (+33,1 %). Gegenüber Juni 2020, der teilweise vom europaweiten Lockdown aufgrund von Covid-19 geprägt war, ist die Zahl der Asylgesuche um 764 gestiegen und liegt wieder im Bereich der Werte vor der Pandemie.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84459.html


+++EUROPA
Die EU muss in Libyen aktiv werden: Massaker im Mittelmeer
Wenn die EU den Geflüchteten in Libyen helfen will, muss sie sich die Hände schmutzig machen: Demokratische Verbündete gibt es dort nicht.
https://taz.de/Die-EU-muss-in-Libyen-aktiv-werden/!5782587/


+++FREIRÄUME
Reaktion auf sexuelle Übergriffe: So arbeitet das Restaurant Hirscheneck an den internen Strukturen
Vor drei Monaten vermeldete die Basler Beiz sexuelle Übergriffe durch einen Mitarbeiter des Kollektivs. Nun zeigt das «Hirschi», wie es mit den Vorfällen umgeht.
https://www.bazonline.ch/so-arbeitet-das-restaurant-hirscheneck-an-den-internen-strukturen-764040007561
-> https://www.facebook.com/hirscheneckbasel/posts/4242246365831535


+++REPRESSION DE
Freiräume in Berlin: „Die Køpi ist unzerstörbar“
Der Wagenplatz des Berliner Hausprojekts Køpi ist akut von Räumung bedroht. Zwei Be¬woh¬ne¬r:in¬nen erzählen, was ihnen und der Stadt verloren ginge.
https://taz.de/Freiraeume-in-Berlin/!5786180/


+++MENSCHENRECHTE
EGMR: mehr Ermessensspielraum für Mitgliedstaaten
Am 1. August 2021 tritt das Protokoll Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Kraft. Es stärkt das Subsidiaritätsprinzip sowie den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten und verbessert damit die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84460.html


+++KNAST
nzz.ch 16.07.2021

«Unzureichend begründet» – Das Zürcher Obergericht muss sich vertieft mit den Foltervorwürfen im Fall Brian befassen

Der junge Straftäter erhält vor Bundesgericht teilweise recht. Das Zürcher Obergericht muss deshalb erneut über die Entlassung aus der Sicherheitshaft entscheiden.

Fabian Baumgartner

Zurück an den Absender: Das Zürcher Obergericht muss sich nochmals vertieft mit den Foltervorwürfen im Fall Brian auseinandersetzen. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 5. Juli zwar das Gesuch des 25-jährigen Straftäters abgewiesen, ihn unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Es hob aber gleichzeitig die Präsidialverfügung des Zürcher Obergerichts auf und wies das Thema zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Seit nunmehr fast drei Jahren befindet sich der junge Mann in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf in Sicherheitshaft, in fast totaler Isolation. 23 Stunden am Tag sitzt er allein in seiner Zelle, eine Stunde lässt man ihn in einem winzigen Spazierhof allein herumlaufen. Für ihn gibt es keine Arbeit, keine Freizeitgestaltung, keinen Kontakt zu anderen Häftlingen.

Die Anwälte des jungen Straftäters hatten deshalb am 26. Mai zu Beginn der Berufungsverhandlung vor Obergericht ein Gesuch um sofortige Haftentlassung gestellt. Sie machten geltend, die Haftbedingungen Brians in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies verstiessen gegen das Verbot der Folter. Das Obergericht wies den Antrag nach kurzer Beratung jedoch ab. Die Anwälte erhoben daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht. Und haben nun teilweise recht erhalten.

Unzureichend begründeter Entscheid

Das Bundesgericht argumentiert, der Entscheid des Obergerichts enthalte lediglich eine kurze, knapp zweiseitige Begründung, die sehr rudimentär ausgefallen sei und zudem formelle Unzulänglichkeiten aufweise. Das Obergericht beschränkte sich in seinem Beschluss, mit dem es eine Entlassung aus der Sicherheitshaft abwies, im Wesentlichen auf den Hinweis, das Bundesgericht habe die Haftbedingungen in einem Entscheid vom Frühling als «nicht menschenunwürdig» bezeichnet.

Das sei nicht genug, findet das Bundesgericht. Denn dass die Haftbedingungen zwei Monate später immer noch zulässig seien, erscheine zwar nicht ausgeschlossen, müsse aber vertiefter begründet werden. Das Argument, es habe keine wesentlichen, für Brian nachteiligen Änderungen im Haftregime gegeben, reiche nicht. «Zu prüfen wäre, weshalb es sich rechtfertigen liesse, dass in der Zwischenzeit keine für ihn vorteilhaften Erleichterungen vorgenommen worden sind.»

Es ist zudem laut Bundesgericht nicht klar, inwiefern die Vorinstanz die beiden Gutachten, mit denen Brians Anwälte die Foltervorwürfe stützten, berücksichtigte. Entsprechend habe das Obergericht seinen Entscheid «unzureichend begründet», schreibt das Bundesgericht. Die angebotenen Beweismittel müssten angemessen gewürdigt und der Haftentscheid ausreichend begründet werden.

Beschwerde gegen weiteren Entscheid

Brians Anwalt Philip Stolkin sagt auf Anfrage, er werte das Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich als Erfolg, weil es das Obergericht zwinge, sich mit den Foltervorwürfen auseinanderzusetzen. Der Entscheid habe jedoch einen Makel, sagt Stolkin. «Das Bundesgericht hätte eindeutige Worten finden müssen, um die Menschenrechtsstandards auch in der schweizerischen Rechtsprechung zu verankern.»

Gerade bei der Isolationshaft sei es von besonderer Wichtigkeit, den Mandela-Regeln Nachachtung zu verschaffen. Gemäss diesen ist Einzelhaft nur 15 Tage lang zulässig. Stolkin sagt: «Diese Form der Inhaftierung ist geeignet, Menschen in den Wahnsinn zu treiben.» Durch die unklaren Formulierungen und die fehlende Stellungnahme eröffne das Bundesgericht einen rechtsfreien Raum und zeige den Vollzugsbehörden die Leitplanken zu wenig auf.

Nun muss sich das Obergericht nochmals über die Frage der Haftentlassung beugen. An den Haftbedingungen ändern wird sich damit jedoch vorerst nichts. Auch dann nicht, wenn das Obergericht im zweiten Anlauf zu einem anderen Schluss kommen würde als beim Entscheid vom 26. Mai. Denn mit dem angefochtenen Entscheid wurde die Sicherheitshaft nur bis zur mündlichen Urteilseröffnung am 16. Juni verlängert.

Die Sicherheitshaft stützt sich mittlerweile auf einen neuen Entscheid des Obergerichts. Auch dagegen haben die Anwälte von Brian mittlerweile Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht muss sich deshalb schon bald erneut mit den Haftbedingungen im Fall Brian befassen.

Urteil 1B_326/2021 vom 5. 7. 21.
(https://www.nzz.ch/zuerich/fall-brian-obergericht-muss-sich-mit-foltervorwuerfen-befassen-ld.1636026)
-> https://www.tagesanzeiger.ch/carlos-erreicht-einen-kleinen-teilsieg-923105356310
-> https://telebasel.ch/2021/07/16/kleiner-teil-sieg-fuer-carlos/?channel=105105
-> Bundesgerichtsurteil: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://05-07-2021-1B_326-2021&lang=de&zoom=&type=show_document


+++RASSISMUS
Vorschau Report «Hauptsache hell»
https://www.tele1.ch/nachrichten/vorschau-report-hauptsache-hell-142996739


+++RECHTSEXTREMISMUS
Strafanzeige wegen illegaler Schlachtfeier:  Behörden wussten von Neonazi-Aufmarsch in Sempach – wollten es aber vertuschen
In Sempach haben sich am letzten Wochenende rund 70 Neonazis zu einer unbewilligten Gedenkfeier auf dem Schlachtfeldgelände versammelt. Wie zentralplus-Recherchen zeigen, waren die Behörden bestens über den Neonazi-Event informiert, griffen aber nicht ein.
https://www.zentralplus.ch/behoerden-wussten-von-neonazi-aufmarsch-in-sempach-wollten-es-aber-vertuschen-2140639/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/gedenkfeier-rechtsextreme-marschieren-in-sempach-auf-ld.2164655


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Blick TV: Undercover – die neue Staffel: So ticken die Teilnehmer der Corona-Demos
Samstag für Samstag demonstrieren sie gegen die Corona-Massnahmen. Es seien «Verschwörungstheoretiker» oder «Spinner», heisst es mitunter. Aber: Wer sind diese Menschen wirklich? Blick-TV-Reporterin Rebecca Spring hat sich undercover unter die Teilnehmer gemischt.
https://www.blick.ch/schweiz/blick-tv-undercover-die-neue-staffel-so-ticken-die-teilnehmer-der-corona-demos-id16679652.html


Ohne Covid-Gesetz keine Reisen: Zweites Referendum würde Covid-Zertifikat kippen
Zum zweiten Mal stimmt die Schweiz im November über das Covid-Gesetz ab. Hat das Referendum Erfolg, würde das Covid-Zertifikat fallen. Zutrittsbeschränkungen im Inland wären nicht mehr möglich und auch im Ausland käme man mit dem Zertifikat nicht mehr weit.
https://www.blick.ch/politik/ohne-covid-gesetz-keine-reisen-zweites-referendum-wuerde-covid-zertifikat-kippen-id16680891.html


“Impfstoff-Shedding”: Die Angst vor dem Kontakt zu Geimpften
Sie meiden Geimpfte, weil sie fürchten, durch sie krank oder unfruchtbar zu werden. “Impfstoff-Shedding” ist eine verbreitete Behauptung unter Impf-Skeptikern – auch schon vor Corona. Ein #Faktenfuchs.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fr-f-impfstoff-shedding-die-angst-vor-dem-kontakt-zu-geimpften,SdE76lT



nzz.ch 16.07.2021

Verlag stellt Zusammenarbeit mit Corona-Massnahmen-Kritiker Sucharit Bhakdi ein

Wegen antisemitischer Äusserungen arbeitet der Wiener Goldegg-Verlag nicht mehr mit dem umstrittenen Bestseller-Autor zusammen. Bei der Bundestagswahl in Deutschland kandidiert Bhakdi für die Partei Die Basis.

(dpa) Der Goldegg-Verlag stellt die Zusammenarbeit mit dem umstrittenen Mikrobiologen und Bestseller-Autor Sucharit Bhakdi ein. Anlass sind Äusserungen Bhakdis in einem Interview, die auch im Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet wurden. «Wir distanzieren uns sowohl als Verlag als auch als Menschen klar von rechtem Gedankengut und Antisemitismus», erklärte eine Sprecherin des Verlags am Donnerstag in Wien. Bisher habe der Verlag den Autor nicht als Menschen kennengelernt, der sich jemals in dieser Weise geäussert habe. Eine vom Verlag geforderte Stellungnahme von Bhakdi sei bisher nicht eingetroffen, hiess es weiter.

Bhakdi warf Israel in dem Interview vor, einen Zwang zum Impfen auszuüben, und er äusserte sinngemäss, die aktuelle Situation in dem Land sei schlimmer als in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus. «Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie», sagt er in Bezug auf Juden. «Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt, und deswegen ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.»

Bei der Bundestagswahl kandidiert Bhakdi für die Partei Die Basis. Sie wurde nach eigenen Angaben im Sommer 2020 «als Reaktion auf die Corona-Krise und die darauf erfolgten Massnahmen der Bundesregierung gegründet». Die Partei wies entsprechende Vorwürfe gegenüber Bhakdi zu Judenhass und Verharmlosung des Holocausts auf Twitter zurück. «Die Sätze wurden aus dem Kontext gerissen, um diesen Vorwurf zu konstruieren.»

Ein Fotograf hatte das insgesamt eineinhalb Stunden lange Interview mit Bhakdi bereits im April auf seiner Webseite veröffentlicht. Ein kurzer Ausschnitt aus diesem Video mit der genannten Passage sorgt seit Dienstag für Empörung.

Der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume bezeichnete die Aussagen Bhakdis als antisemitisch.

Bhakdi war Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Mainz. Mehrere seiner Thesen zur Covid-Pandemie wurden von Experten – etwa seines ehemaligen Instituts an der Universität Mainz – als irreführend oder sogar falsch eingeordnet. Sein Buch «Corona Fehlalarm?» war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020. Er gilt als Ikone von radikalen Gegnern der staatlichen Corona-Massnahmen wie der Querdenker-Bewegung.
(https://www.nzz.ch/international/verlag-stellt-zusammenarbeit-mit-corona-massnahmen-kritiker-sucharit-bhakdi-ein-ld.1636009)