Medienspiegel 7. Juli 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
Jung, fleissig und unerwünscht – Das Schicksal eines afghanischen Asylbewerbers
Vor fünf Jahren flüchtete Omar Habibi* aus Afghanistan in die Schweiz, in der Hoffnung, hier ein sicheres Zuhause zu finden wo er bleiben kann. Zunächst sieht es gut aus für ihn, denn Omar findet nebst vielen Freunden auch eine Lehrstelle als Koch. Doch dann erhält er unerwartet einen negativen Asylentscheid. Als dann auch sein Rekurs abgelehnt wird, steht fest: Omar Habibi muss seine Lehre abbrechen und in sein Heimatland zurückkehren. Ein Land, in dem seit über 40 Jahren Bürgerkrieg herrscht. Dieser Film zeigt eindrücklich wie Omar und sein persönliches Umfeld mit dem negativen Entscheid umgehen, was es für sie bedeutet in Ungewissheit zu leben und wo das gängige Asylsystem in ihren Augen versagt hat.
https://www.youtube.com/watch?v=DxmGbX5RqaY


+++ST. GALLEN
Kanton St.Gallen impft auch Sans-Papiers
Der Bund gibt vor, dass sich alle, die wollen, gegen das Coronavirus impfen lassen können. Dazu gehören auch Sans-Papiers, die beispielsweise in der Betreuung tätig sind. Es ist aber schwierig, diese für die Behörden oft unsichtbare Gruppe zu erreichen.
https://www.toponline.ch/news/stgallen/detail/news/kanton-stgallen-impft-auch-fuer-sans-papiers-00161536/


+++SCHWEIZ
Änderung des AIG: Covid-19 Testzwang –  Keine Corona-Zwangstests für Ausschaffungen
Amnesty International lehnt zwangsweise Tests für abgewiesene Asylsuchende ab. Entsprechend hat sich die Menschenrechtsorganisation an der Vernehmlassung für die vorgeschlagene Änderung des AIG beteiligt.
https://www.amnesty.ch/de/themen/keine-corona-zwangstests-fuer-ausschaffungen


Flüchtlingsparlament
Vox Mundi hat über das Flüchtlingsparlament mit drei Gäste gesprochen:
Roksan Kasem vorsitzende der Kommission Abgewiesene
Chian Delbar Teilnehmende an der Kommission Minimalstandard
Shishai Haile Vorsitzender der Kommission Bildung und der Kommission Gesundheit
https://rabe.ch/2021/07/07/fluechtlingsparlament-2/


+++DEUTSCHLAND
Deutschland schiebt weiter nach Kabul ab
40. Sammelabschiebung seit 2016 vollzogen / Menschenrechtler fordern einen sofortigen Abschiebestopp
In Afghanistan ist erneut ein Abschiebeflug aus Deutschland eingetroffen. Es ist der 40. derartige Flug seit Dezember 2016. Dabei warnen Menschenrechtler: Das Land ist nirgendwo sicher.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154175.asylpolitik-deutschland-schiebt-weiter-nach-kabul-ab.html


+++GRIECHENLAND
Marianna Kakaounakis Film “Invisible“ – Unsichtbar: Türkische Flüchtlinge in Griechenland
Türkische Flüchtlinge sind in Griechenland weitgehend unsichtbar. In ihrem Filmdebüt “Invisible“ porträtiert die griechische Journalistin und Filmemacherin Marianna Kakaounakis das Schicksal türkischer Anhänger des Predigers Fethullah Gülen, die nach dem Putschversuch gegen Erdogan 2016 ihr Land verlassen mussten. René Wildangel hat den Film auf dem Filmfestival in Thessaloniki für Qantara.de gesehen.
https://de.qantara.de/inhalt/marianna-kakaounakis-film-invisible-unsichtbar-tuerkische-fluechtlinge-in-griechenland


+++GROSSBRITANNIEN
Feindbild Flüchtling
Neues Gesetz in Großbritannien soll Einreise Asylsuchender unmöglich machen. Drastische Strafen vorgesehen
https://www.jungewelt.de/artikel/406034.abschottungskurs-in-uk-feindbild-fl%C3%BCchtling.html


+++EUROPA
Asylpolitik – «Das ist ein kollektives Verbrechen»
Für Geflüchtete wird es immer schwieriger, nach Europa zu gelangen. Der Zürcher SP-Ständerat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch fordert deshalb die Wiedereinführung des Botschaftsasyls, nötigenfalls mit einer Volksinitiative.
https://www.woz.ch/2127/asylpolitik/das-ist-ein-kollektives-verbrechen


+++FLUCHT
70 Jahre Flüchtlingskonvention – 70 Jahre Flüchtlingsschutz
Millionen von Menschen müssen jedes Jahr ihre Heimat verlassen – wegen Kriegen, Gewalt oder politischer Verfolgung. Dank der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 haben sie das Recht, andernorts Schutz zu suchen. Die Konvention feiert am 28. Juli 2021 ihr 70-jähriges Jubiläum.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/news-und-stories/70-jahre-fluechtlingskonvention-70-jahre-fluechtlingsschutz


+++GASSE
Suchthilfe: Bündner Regierung baut Angebot aus
https://www.suedostschweiz.ch/sendungen/rondo-news/2021-07-07/rondo-news
-> https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2021-07-07/regierung-baut-angebote-fuer-suchthilfe-aus
-> https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2021/Seiten/2021070701.aspx


Corona-Impfung für Obdachlose und Suchtkranke in Zürich
Für Randständige und Suchtkranke ist es schwierig, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dies, weil sie oft keinen Zugang zu einer Online-Anmeldung haben. Deshalb hilft das Sozialwerk Pfarrer Sieber den Randständigen und Suchtkranken mit einer Impfung.
https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/coronaimpfung-fuer-obdachlose-und-suchtkranke-in-zuerich-00161458/




tagesanzeiger.ch 07.07.2021

«Essen für alle» verliert Zentrale: Er kann keine Lebensmittel mehr verschenken

Amine Diare Conde verteilt in der SBB-Kantine in Zürich-Altstetten Essen an Bedürftige. Das geht jetzt nicht mehr. Die Besitzerin hat andere Pläne mit der Immobilie.

Kevin Brühlmann

Die Szenerie: ein Gebäude aus hellem Sichtbackstein. Hunderte Menschen warten Stunden, bei Hitze und Kälte, um Reis, Gemüse, Teigwaren, Öl, Brot und Kartoffeln zu erhalten. Und zwar jeden Samstag. Vergangene Woche wurden 1089 Essenspakete an knapp 700 Familien und Einzelpersonen verteilt.

Beim Gebäude handelt es sich um eine Kantine für Bahnangestellte in Zürich-Altstetten. Wochentags wird dort gegessen, samstags zieht das Hilfswerk «Essen für alle» ein und verteilt Lebensmittel. Doch nun muss es ausziehen. Die Eigentümerin des Gebäudes, die SBB, hat andere Pläne.

«Wir wissen nicht, wohin»

«Wir wissen nicht, wohin mit unseren Menschen», sagt Amine Diare Conde, Gründer des Hilfsprojekts. Er ist 22 Jahre alt. 2014 war er aus Guinea in die Schweiz geflüchtet und musste jahrelang ohne Papiere leben. Erst im Januar 2021 erhielt er eine provisorische Aufenthaltsbewilligung. Jedenfalls: Als die Pandemie begann und unzählige Sans-Papiers ihre Existenz verloren – ohne Arbeitsvertrag kein Kurzarbeitsgeld und ohne Papiere keine Sozialhilfe –, da rief Conde «Essen für alle» ins Leben.

Jede Woche reihten sich mehr Menschen in die Schlange, um für die Lebensmittel anzustehen. Vor einem Jahr zogen sie in die SBB-Kantine, und seither werden wöchentlich über 1000 Essenspakete verteilt.

Die Kantine sei optimal, weil sie einen grossen Innenraum biete und draussen genügend Platz für die vielen wartenden Menschen, sagt Conde. Das Hilfswerk zahlt 2400 Franken Miete pro Monat, um die Mensa jeweils am Samstag zu nutzen. Und zwar als Untermieterin der ZFV-Gruppe, einer Gastrokette, die die Kantine für die SBB mietet und betreibt.

Zwar habe er gewusst, räumt Conde ein, dass der Vertrag bis Ende Juli 2021 befristet sei. Dann zügelt die ZFV-Gruppe die Kantine an einen neuen Ort. Allerdings, so Conde weiter, habe es zuletzt immer wieder Signale gegeben, dass «Essen für alle» länger bleiben könne. Die ZFV-Gruppe habe eine Verlängerung bis Ende Oktober 2021 in Aussicht gestellt. So hätte man immerhin mehr Zeit für die Suche nach einem neuen Standort gehabt. Mitte Juni habe man erfahren, dass man definitiv ausziehen müsse.

«Wir stehen unter grossem Druck», sagt Amine Conde. In drei Wochen muss das Hilfswerk eine neue Bleibe haben.

SBB: «Haben viel unternommen»

Die Kantine wird umgebaut. Wie überhaupt der gesamte Gleisraum zwischen dem Hauptbahnhof und Altstetten, ein 42’000 Quadratmeter grosses Areal mit alten Bahnwerkstätten. Entstehen sollen vor allem Gewerberäume, aber auch Orte für Kulturveranstaltungen. «Werkstadt» heisst das Projekt. Es soll in den nächsten 20 Jahren umgesetzt werden. Wann die Kantine an die Reihe kommt, steht noch nicht fest. Daher wird sie für eine Zwischennutzung neu vermietet.

Die ZFV-Gruppe, die «Essen für alle» zur Untermiete hatte, verweist auf die Tatsache, dass ihr Vertrag mit den SBB per Ende Juni 2021 aufgelöst wurde. Für weitere Auskünfte soll man sich bei den SBB melden.

«Von Anfang an war klar, dass das Hilfswerk die Räumlichkeiten bis zum Umzug der Kantine in ein neues Gebäude nutzen kann», sagt Reto Schärli, Mediensprecher bei den SBB. Auch die Verträge zur Zwischennutzung seien schon lange unterzeichnet. Man habe zudem geschaut, ob man «Essen für alle» andere Räumlichkeiten anbieten könne. Leider habe man nichts Geeignetes gefunden. «Unsere Leute haben wirklich sehr viel unternommen, um das Hilfsprojekt zu unterstützen», sagt Schärli.

Amine Conde meint, er verstehe, dass es für Eigentümer nicht ganz einfach sei, das Hilfsprojekt auf dem eigenen Areal zu empfangen. Er lässt aber auch seine Enttäuschung über die SBB durchblicken. Nun hofft er, möglichst bald auf etwas Neues zu stossen.

«Wir dürfen die Bedürftigen nicht im Stich lassen», sagt Conde.
(https://www.tagesanzeiger.ch/hilfswerk-muss-aus-sbb-kantine-ausziehen-926555752386)


+++DROGENPOLITIK
Cannabis legalisieren?
Knapp zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung will Cannabis legalisieren, das zeigt eine aktuelle Umfrage. Auch auf politischer Ebene findet das Anliegen Gehör. Befürworter sind überzeugt: Wäre der Markt in staatlichen Händen, könnte der Konsum auch besser kontrolliert werden. Für Cannabis-Kritikerin Verena Herzog ist eine Legalisierung verantwortungslos. Je leichter Drogen verfügbar seien, desto mehr werde davon konsumiert. Die hitzige Debatte heute live im «TalkTäglich».
https://www.telebaern.tv/talktaeglich/cannabis-legalisieren-142560168


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
bzbasel.ch 07.07.2021

«Basel Nazifrei»: Die nächste Prozesswelle rollt an – auch weil Demonstranten den Fussgängerstreifen nicht benutzten

Die Basler Staatsanwaltschaft schliesst aktuell rund 120 Verfahren wegen einer illegalen Solidaritätsdemo ab. Grösstenteils handelt es sich um Bagatelldelikte. Trotzdem dürften die meisten Fälle die Gerichte beschäftigen.

Jonas Hoskyn

Am 7. Juli 2020 – also genau vor einem Jahr – fand der erste der sogenannten «Basel Nazifrei»-Prozesse vor dem Basler Strafgericht statt. Seither müssen sich jeden Monat mehrere Personen vor Gericht verantworten, weil sie im November 2018 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen hatten, die sich gegen eine Kundgebung der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) gerichtet hatte. Die Situation eskalierte und es kam zu Scharmützeln mit der Polizei. Begleitet werden die Prozesse von einer Reihe juristischer und politischer Nebenschauplätze.

Und das Thema ist noch längst nicht abgeschlossen: So stehen auch diesen Monat wieder Personen vor Gericht. Das erstinstanzliche Verdikt ist aber nur Kapitel eins in der langwierigen Angelegenheit. Praktisch alle Verurteilten haben ihre Urteile weitergezogen. Entsprechend wird sich das Appellationsgericht nochmals mit mehreren Dutzend Verfahren beschäftigen müssen.

Solidaritätsdemo führte zu 120 neuen Verfahren

Gleichzeitig kündigt sich nun die nächste Prozesswelle im Zusammenhang mit «Basel Nazifrei» an. Am Wochenende vor der ersten Verhandlung kam es im Juli 2020 zur ersten von mehreren Solidaritätskundgebungen mit den Angeklagten. Über 100 Personen versammelten sich am Samstag Nachmittag vor dem Untersuchungsgefängnis Waaghof, wo auch die Büros der Staatsanwaltschaft sind. Die Polizei forderte die Demonstranten mehrfach auf, die unbewilligte Kundgebung aufzulösen. Dabei kam offenbar auch Pfefferspray zum Einsatz. Als die Demonstrierenden daraufhin in Richtung Nachtigallenwäldeli abzogen, wurden sie von einem grösseren Polizeiaufgebot eingekesselt und einer Personenkontrolle unterzogen.

Gegen rund 120 Personen leitete die Staatsanwaltschaft im Nachgang zu der illegalen Solidaritätskundgebung ein Verfahren ein. In den meisten Fällen ist mittlerweile ein Strafbefehl ergangen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt. Doch damit ist die Angelegenheit nicht erledigt: «Bei rund der Hälfte der Verfahren ist eine Einsprache erfolgt.»

Sprich: Die Fälle müssen vom Strafgericht beurteilt werden.

Keine schweren Delikte angeklagt

Bemerkenswert an der ganzen Sache: Die Vorwürfe gegen die Teilnehmenden sind vergleichsweise lapidar. Faktisch geht es in den meisten Fällen um Geldstrafen und Bussen. Da die Kundgebung friedlich blieb, fällt der Straftatbestand des Landfriedensbruch weg, der bei Zusammenstössen mit der Polizei sonst greift. Vorgeworfen werden den Demoteilnehmenden daher nur geringfügige Delikte wie Diensterschwerung, Hinderung einer Amtshandlung und Verletzung der Verkehrsregeln. O-Ton aus einem Strafbefehl: Der Mann habe zusammen mit den anderen Demonstranten die Fahrbahn betreten, «obwohl er als Fussgänger zur Benutzung des Trottoirs verpflichtet gewesen wäre». Ausserdem habe er die Strasse überquert, ohne den Fussgängerstreifen zu nutzen.

Die Basler Staatsanwaltschaft teilt mit, sie halte sich an geltendes Recht, insbesondere an das Schweizerische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. «Die Strafbehörden sind verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen, wenn ihnen Straftaten oder auf Straftaten hinweisende Verdachtsgründe bekannt werden.»

Der Komplex «Basel nazifrei» wird damit endgültig zum Belastungstest für das Basler Justizsystem. Die Fälle werden die Dritte Gewalt noch auf Jahre hin beschäftigen. Und weitere Verfahren im Nachgang zu den Solidaritätskundgebungen dürften folgen. Dazu kommt: Auch die Verhaftungen am Frauenstreik vergangenen Sommer und weitere Verfahren bei anderen Kundgebungen könnten ähnliche Dimensionen annehmen.
(https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/anklage-basel-nazifrei-die-naechste-prozesswelle-rollt-an-auch-weil-demonstranten-den-fussgaengerstreifen-nicht-benutzten-ld.2160367)



Frauenstreik-Aktion –  «Dosenwerfen gegen alte weisse Männer, das ist diskriminierend»: Zwei Parteipräsidenten fordern Antworten vom St.Galler Stadtrat
Die Aktion liegt schon einige Wochen zurück, doch jetzt hat sie ein politisches Nachspiel. Zwei St.Galler Parteipräsidenten wollen vom Stadtrat wissen, warum die Aktion «Dosenwerfen gegen alte weisse Männer» im Rahmen des Frauenstreiks bewilligt wurde.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/frauenstreik-aktion-dosenwerfen-gegen-alte-weisse-maenner-das-ist-diskriminierend-zwei-parteipraesidenten-fordern-antworten-vom-stgaller-stadtrat-ld.2161295



bernerzeitung 06.07.2021

Stadt Thun gegen Stadträtin: Streit um rosarote Welle – es kommt zum Prozess

SP-Stadträtin Alice Kropf war im Juni 2020 anwesend, als auf der Bahnhofbrücke nachts eine rosa Welle aufgemalt wurde. Die Stadt verklagte sie. Jetzt kommt es zum Prozess.

Michael Gurtner

Es war eine nächtliche Aktion mit Folgen: In der Nacht auf den 18. Juni 2020 malten Unbekannte rosarote Wellen auf die Fahrbahnmitte der Bahnhofbrücke in Thun. Sie entfernten zudem die Holzlatten, die damals die Fussgängerinnen und Fussgänger davon abhielten, in diesem Bereich die Fahrbahn zu queren.

Eine Person, die vor Ort war, war für die Polizei aber offensichtlich keine Unbekannte: Alice Kropf, Stadträtin der SP. Wie die «Jungfrau-Zeitung» berichtete, flatterte ihr Post der Staatsanwaltschaft Region Oberland in den Briefkasten. Im darin enthaltenen Strafbefehl hiess es, sie sei wegen Sachbeschädigung und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Sie wurde für schuldig erklärt, die Strasse mit rosaroter Farbe bestrichen und so beschädigt zu haben. Zudem habe sie Bauabschrankungen versetzt.

Kostenpunkt für Alice Kropf: Bussen von 1000 Franken, Gebühren von 500 Franken. Anzeige erstattete zudem das Tiefbauamt der Stadt Thun – wegen Sachbeschädigung und mutwilligen Veränderns sicherheitsrelevanter Verkehrsinfrastruktur. Per Zivilklage fordert die Stadt 1366.75 Franken Schadenersatz für das Reinigen des Asphalts und 1000 Franken Genugtuung.

«Ja, ich war anwesend»

Das will Alice Kropf nicht auf sich sitzen lassen. Am 6. August kommt es vor dem Regionalgericht Thun zum Prozess. Gegenüber dieser Zeitung sagt Kropf: «Ja, ich war in jener Nacht anwesend.» Es habe sich um eine politische Aktion gegen die «unhaltbare Verkehrssituation für den Langsamverkehr» gehandelt. Der Lattenzaun sei ein «grosses Hindernis für den Fussverkehr» gewesen, zudem schiebe die Stadt Langsamverkehrsprojekte immer wieder auf die lange Bank. Die rosarote Welle war eine feministisch angehauchte Anspielung auf die damals von der Stadt geplante und mittlerweile offiziell aufgemalte blaue Welle als Mehrzweckstreifen zwischen Maulbeerkreisel und Eingang zum Bälliz.

Wer die Aktion damals initiiert und ausgeführt hat – dazu will sich Alice Kropf nicht äussern. Sie betont aber: «Die Polizei arbeitete unsauber, wenn sie sagt, ich habe mitgeholfen, die Welle aufzumalen. Das steht so im Rapport, aber es stimmt nicht.» Sie sei lediglich vor Ort gewesen und habe der Polizei nach deren Eintreffen erklärt, worum es ging. «Warum soll ich für etwas haften, das ich nicht gemacht habe?»

Mitgegangen, mitgehangen?

Zum Argument, sie sei dabei gewesen und deshalb mitverantwortlich, etwa auch für die Reinigungskosten, die sonst die Steuerzahlerinnen und -zahler tragen müssen, erklärt die SP-Stadträtin: «Man hätte die pinke Welle ja auch einfach stehen lassen können. Und Geldverschwendung auf Kosten der Steuerzahlenden stellt wohl eher das Mandatieren einer Anwältin seitens der Stadt dar.»

Vom Prozess erhoffe sie sich, dass öffentlich werde, dass die Polizei beim Rapport Fehler gemacht habe: «Ich kann mich wehren – andere können das nicht, weil ihnen die Mittel oder der Sachverstand fehlen», sagt Alice Kropf.

Dass die Stadt eine amtierende Stadträtin anklagt, ist ungewöhnlich und kommt nicht alle Tage vor. Bauvorsteher Konrad Hädener (Die Mitte) sagt: «Wir erstatten bei mutwilligen Sachbeschädigungen an städtischem Eigentum grundsätzlich immer Strafanzeige – unabhängig von der Identität der Täterschaft.» Weiter äussert sich Gemeinderat Hädener zum jetzigen Zeitpunkt nicht. «Das gehört bei einem laufenden Verfahren zu den Spielregeln.» Die Stadt sei anwaltlich vertreten, im August folge die Gerichtsverhandlung.



Ist die blaue Welle rechtmässig?

Im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung zum Prozess um die rosaroten Wellen taucht ein anderes Thema wieder auf: Die Rechtmässigkeit der vor zehn Jahren zwischen Guisankreisel und Marktgasse in der Thuner Innenstadt als Verkehrsversuch lancierten und mittlerweile auch zwischen Maulbeerkreisel und Eingang Bälliz aufgemalten blauen Wellen.

Bauvorsteher Konrad Hädener (Die Mitte) erklärt: «Die blaue Welle ist rechtmässig. Es handelt sich rechtlich weder um eine Markierung noch um eine Signalisation – sondern um eine farbliche Gestaltung der Strassenoberfläche.» Was rechtlich für Signalisationen verbindlich sei, sei deshalb hier nicht anwendbar.

Moniert wird auch, dass die Farbe Blau im kantonalen Leitfaden «Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen» nicht vorgesehen ist. Dazu sagt Gemeinderat Hädener: «Das gilt für Kantonsstrassen. Wir sind frei, auf Gemeindestrassen eigene Farben zu verwenden.» Bei den beiden Abschnitten, auf denen die blaue Welle aufgetragen wurde, handelt es sich um Strassen der Stadt Thun. «Die blaue Farbe hat sich für uns bewährt», sagt Hädener. Er weist zudem darauf hin, dass der Kanton eine Aufsichtspflicht habe – und längst eingegriffen hätte, wenn die blauen Wellen nicht rechtskonform wären.

Zum Vorwurf, Wellenform und Farbe könnten ortsunkundige Verkehrsteilnehmende verwirren, sagt der Bauvorsteher: «Wir wollen die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Es ist also durchaus Teil des Konzepts, dass die Leute stutzen und vom Gas gehen.» Das habe sich so bewährt. Schon im September 2019 hatte ein Sprecher des Bundesamts für Strassen gegenüber dieser Zeitung erklärt, die Linien dürften als sogenannter Mehrzweckstreifen auf der Strasse angeordnet werden. (mik)
(https://www.bernerzeitung.ch/streit-um-rosarote-welle-es-kommt-zum-prozess-962634188239)
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/191699/


+++KNAST
Regionalgefängnis Thun: Neue Jugendabteilung in Betrieb
Das Regionalgefängnis (RG) Thun hat am 1. Januar 2021 eine professionalisierte Jugendabteilung in Betrieb genommen. In der Abteilung werden alle im Kanton Bern in ein Gefängnis eingewiesenen Jugendlichen untergebracht.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2021/07/20210706_1057_neue_jugendabteilunginbetrieb
-> https://www.derbund.ch/thuner-gefaengnis-fuer-jugendliche-fast-ausgelastet-967795884991
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/berner-svp-missachtet-coronaregeln-hat-das-folgen?id=12016605 (ab 14:32)
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/jugendliche-im-gefaengnis-thun-trotz-haft-ein-stueck-alltag?partId=12016683
-> Schweiz Aktuell: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/neue-jugendabteilung-im-thuner-gefaengnis?urn=urn:srf:video:bbda38ce-a049-40dc-996a-ba33cfdbfebd
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/mehr-freiheiten-aber-keine-kuschel-justiz-regionalgefaengnis-thun-eroeffnet-erste-jugendstrafabteilung-in-bern-142832888
-> https://www.neo1.ch/news/news/newsansicht/datum/2021/07/07/neue-jugendabteilung-im-regionalgefaengnis-thun-ein-erfolg.html



bernerzeitung.ch 07.07.2021

Neue Gefängnisabteilung in Thun: Hier verbringen Jugendliche ihre Zeit hinter Gittern

Blick hinter die Kulissen einer abgeriegelten Welt: Seit Anfang 2021 kommen alle jugendlichen Straftäter im Kanton zuerst in eine neue Abteilung im Regionalgefängnis Thun.

Michael Gurtner

Die Tür schliesst sich. Raus und rein kommt nur, wer über die nötigen Badges und Codes verfügt. Kein angenehmes Gefühl. Die Medienschaffenden, die sich hier eingefunden haben, wissen, dass sie in spätestens zwei Stunden dieses Gebäude wieder verlassen werden. Für die Jugendlichen, die hierhergebracht werden, sieht die Sache anders aus.

Die neue Jugendabteilung im Regionalgefängnis Thun besteht seit Anfang 2021. Hier landen seither alle unter 18-Jährigen, die im Kanton Bern in ein Gefängnis eingewiesen werden. Erstmals ermöglicht der Kanton einen Einblick in diese ansonsten hermetisch abgeriegelte Welt. «Jugendliche gehören nicht in ein gewöhnliches Gefängnis», sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP). Straftaten von jungen Menschen nähmen aber zu. Also brauche es Einrichtungen wie diese.

Schmucklos und karg

Müller nennt ein Beispiel. Es ist fiktiv. Timo, 17, lebt eigentlich in einem Jugendheim. Dort randaliert er immer wieder, greift andere an. Zerlegt schliesslich sein Zimmer in seine Einzelteile, droht das Heim anzuzünden. «Zu seinem Schutz und demjenigen der anderen Personen im Heim wird er nach Thun gebracht», sagt Müller. Hier bleibe er, bis eine passende, neue Lösung für ihn gefunden sei.

Was Timo erwartet, zeigt sich auf einem Rundgang durch die Jugendabteilung. Im Korridor steht ein rotes Sofa, in einer Ecke ein Töggelikasten. Aus einer ursprünglichen Dreierzelle des Regionalgefängnisses ist für die neue Abteilung ein Aufenthaltsraum mit einer Küche entstanden. Karg eingerichtet wie auch die Einzelzellen und die Dreierzelle mit Notbett. Tisch und Sitzgelegenheit, Betten, Regale, ein kleines TV-Gerät, in einer Ecke ein Lavabo und ein WC, mit einem Vorhang abtrennbar. Aktuell sind vier Jugendliche in der Abteilung untergebracht. Während des Medienbesuchs nutzen sie den Fitnessraum des Gefängnisses.

Eine bis zwei Stunden pro Tag dürfen erwachsene Gefangene ihre Zellen verlassen – in der Jugendabteilung sind es acht Stunden. «Wir führen viele Gespräche. Die jungen Leute können hier runterfahren», sagt Andrea Zimmermann, Leiterin der Jugendabteilung. Die ersten Monate hätten gezeigt: Gerade in der Küche könnten die Jugendlichen gut abgeholt werden. Sie können sich einbringen, müssen miteinander klarkommen. Einige kochen überhaupt zum ersten Mal. Dass Andrea Zimmermann ihren anspruchsvollen Job gern macht, wird im Gespräch rasch klar. Spannend sei er, es brauche viel Flexibilität, wenn es etwa am Montagmorgen plötzlich heisse, heute kämen zwei Neue.

Immer von erwachsenen Insassen getrennt

Das Personal in der Jugendabteilung ist speziell geschult, sozialpädagogisch für die Betreuungs-, Beschäftigungs- und Freizeitprogramme. Aber etwa auch, was die Sicherheit während der Zeiten betrifft, in denen sich die jungen Leute ausserhalb der Zelle aufhalten. Es gibt Beschäftigungs- und Freizeitaktivitäten, Spazierhof, Fitnessraum und Bibliothek, wobei die Jugendlichen stets von den erwachsenen Insassen getrennt bleiben.

Regierungsrat Philippe Müller macht klar: «Die Jugendabteilung entspricht nicht der Kerkervorstellung, wie wir sie aus Filmen kennen, wo etwa das Essen einfach unter der Tür durchgeschoben wird.» Gleichzeitig betont er, das sei hier kein Ferienlager. «Es wird keine Kuscheljustiz betrieben.» Vielmehr solle verhindert werden, dass die Jugendlichen in einen Kreislauf reinkämen, aus dem es kaum noch ein Entrinnen gebe. Doch ein Gefängnis bleibe ein Gefängnis. «Das Gefühl des Eingesperrtseins bleibt.»

Junge sollen Perspektive erhalten

«Freiheitsentzug ist eine Extremerfahrung», sagt auch Romilda Stämpfli, Vorsteherin des Amtes für Justizvollzug. Die jungen Leute hätten bereits einen schweren Rucksack, ein Aufenthalt im Gefängnis könne prägend sein. «Wir wollen unsere Arbeit so ausüben, dass es keine negativen Auswirkungen gibt.» Die Jungen arbeiten, sie sollen die Möglichkeit haben zu lernen, eine Perspektive erhalten, die Zeit nutzen, sich auf den nächsten Schritt vorzubereiten. Und natürlich in Zukunft möglichst straffrei bleiben.

Gefängnisdirektor Ulrich Kräuchi zieht nach einem halben Jahr eine positive erste Bilanz: «Wir hatten keine besonderen Vorkommnisse. Die Kooperationsbereitschaft der Jugendlichen ist hoch, weil wir näher dran sind.» Es müssten weniger Sanktionen ausgesprochen werden als vor der Eröffnung der Jugendabteilung. Fakt ist aber auch, dass diese gut belegt ist. Im Durchschnitt mit 8,7 Personen – verteilt auf die 8 regulären Plätze und 2 Notbetten.

Abteilung bereits zu klein?

Ist die Abteilung, kaum eröffnet, schon zu klein? Kräuchi verneint. Die Zahlen schwankten stark, die Infrastruktur funktioniere aber. Und Pascal Ludin, Leiter des Geschäftsfeldes Haft, erklärt: «Wir können nicht für die Spitzen planen.» Einzelne Jugendliche könnten bei Platzmangel durchaus in anderen Trakten untergebracht werden – wichtig sei, dass sie von den Erwachsenen getrennt seien und die gleiche Behandlung mit dem gleichen Fachpersonal erhielten wie die anderen Jugendlichen.

«Never Give Up» ist in einem Besprechungszimmer in der Jugendabteilung in kunstvollen, farbigen Lettern an die Wand geschrieben. «Wir setzen alles daran, dass sich die Jugendlichen in der Zeit hier nicht aufgeben», sagt Romilda Stämpfli. Und irgendwann ist eine neue Lösung für die jungen Menschen gefunden. Die Tür öffnet sich wieder. Für einige früher, für andere später, für uns direkt nach dem Medientermin: durchatmen draussen in der Freiheit.



Bis Ende Juni 1572 Hafttage

300’000 Franken wendete das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern für die Einrichtung der neuen Jugendabteilung im Regionalgefängnis Thun auf. Hierhin kommen grösstenteils Jugendliche in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Die häufigsten Delikte sind Raub, Körperverletzung, Drogenhandel. Acht reguläre Plätze und zwei Notbetten stehen zur Verfügung – und zwar in fünf Einzelzellen und einer Dreierzelle.

Von der Eröffnung am 1. Januar 2021 bis Ende Juni wurden 65 Personen eingewiesen, davon 14 Frauen. 47 Eingewiesene waren unter 18 Jahre alt, die jüngsten hatten Jahrgang 2007. 1572 Hafttage kamen zusammen – über ein Drittel davon im Bereich der Untersuchungshaft. Die durchschnittliche Belegung betrug 8,7 Personen; der Aufenthalt dauerte im Schnitt 24 Tage. Der längste Aufenthalt betrifft einen Jugendlichen, der bereits einige Tage vor der Eröffnung der Jugendabteilung in das Regionalgefängnis Thun eingewiesen worden war. Er ist nun seit sieben Monaten in Untersuchungshaft. (mik)



2020 waren schweizweit 209 Jugendliche im Freiheitsentzug

«Mehr Urteile wegen Gewalt – weniger wegen Drogen»: So titelte diese Zeitung in einem Bericht am 28. Juni 2021. Damals veröffentlichte das Bundesamt für Statistik aktuelle Zahlen zu Straftaten von Jugendlichen. In der Schweiz wurden 2020 insgesamt 20’611 Jugendurteile ausgesprochen – 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Auffällig sind die Veränderungen bei der Art der Straftaten: Urteile wegen Gewaltstraftaten nahmen um 23 Prozent zu, solche wegen Betäubungsmittelkonsum gingen um 18 Prozent zurück. Markante Anstiege verzeichneten die Verurteilungen wegen schwerer Körperverletzung (plus 35 Prozent), Angriffen (36 Prozent) und Raub (58 Prozent). Auch die Zahl der Sexualstraftaten wuchs um 20 Prozent.

Gemäss Jugendstrafgesetz können Jugendliche erst mit Freiheitsentzug oder Busse bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt das 15. Altersjahr vollendet hatten. 2020 wurde bei den Jugendlichen ab 15 Jahren in 36 Prozent der Fälle eine Busse ausgesprochen, in 6 Prozent der Fälle erfolgte ein Freiheitsentzug. 379 Personen wurden in Untersuchungshaft genommen, 409 waren im Rahmen einer vorsorglichen, während der Strafuntersuchung angeordneten Schutzmassnahme und 271 im Rahmen einer im Urteil ausgesprochenen Schutzmassnahme untergebracht. 209 nach Jugendstrafrecht verurteilte Straffällige mussten einen Freiheitsentzug absolvieren.

Eine Einschränkung gilt es zu berücksichtigen: Die Zahlen lassen sich laut Bundesamt für Statistik nur bedingt mit jenen der Vorjahre vergleichen. Die Angaben der Vorjahre beschränkten sich auf die wichtigsten Gesetze – mit der neuen Statistik ist hingegen erstmals ein vollständiger Überblick über die Jugendstraftaten möglich. (mik/pd)
(https://www.bernerzeitung.ch/hier-verbringen-jugendliche-ihre-zeit-hinter-gittern-739773359206)


+++BIG BROTHER
Massenüberwachung mit Gesichtserkennung: Wen die Kamera erkennt
Von der Gesichtserkennung bis zum Fingerabdruck – die biometrische Überwachung nimmt zu, so der Report einer Bürgerrechts-NGO.
https://taz.de/Massenueberwachung-mit-Gesichtserkennung/!5780770/


Forschungsbericht: Schockierendes Ausmaß von biometrischer Überwachung in Europa
Ein Netzwerk von Bürgerrechtsorganisationen hat biometrische Überwachungssysteme in Deutschland, den Niederlanden und in Polen untersucht. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Systeme vielfach unrechtmäßig genutzt werden.
https://netzpolitik.org/2021/forschungsbericht-schockierendes-ausmass-von-biometrischer-ueberwachung-in-europa/


+++POLICE BE
augenauf-Bulletin Nr. 108 Juni 2021

Entwürdigende Polizeikontrolle: Alltag für Geflüchtete

Ein junger Iraner wird am Bahnhof Biel kontrolliert. Von den «Abklärungen» am Polizeiposten trägt er Verletzungen davon.

A. ist 27 Jahre alt, im Iran geboren und lebt seit 2015 in der Schweiz. Seit zehn Monaten ist sein N-Ausweis abgelaufen. 2019 erhielt er einen zweiten negativen Asylentscheid, gegen diesen reicht er ein Beschwerdeverfahren in Strassburg ein. A. leidet unter Depressionen und einer diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung. Deshalb geht er jede Woche zu einer Psychiaterin in Biel. Im April 2021 gerät er auf dem Weg zur Psychiaterin in eine Personenkontrolle, die zum Albtraum wird. Während des Gesprächs mit augenauf erklärt A., dass Polizeikontrollen für ihn nichts Neues seien. Er musste bereits mehrere davon über sich ergehen lassen, konnte bis anhin aber nach dem Vorweisen seines abgelaufenen N-Ausweises jeweils wieder weitergehen – aber nicht dieses Mal.

A. hat Angst, seine Fingerabdrücke zu geben

Auf dem Weg zu seiner Psychiaterin wird er am Bahnhof Biel von drei Grenzpolizist*innen angehalten und nach seinem Ausweis gefragt. Als diese bemerken, dass sein N-Ausweis nicht mehr gültig ist, bringen sie ihn auf den Polizeiposten für weitere Abklärungen. A. ist kooperativ und darf zumindest den Termin bei der Psychiaterin noch telefonisch absagen. Bei dieser Gelegenheit spricht auch die Polizei noch kurz mit der Psychiaterin. Kaum ist er auf dem Polizeiposten am Bahnhof, werden ihm der Rucksack, das Portemonnaie und das Telefon weggenommen.

Die Polizist*innen verlangen schliesslich die Fingerabdrücke von A. Als er nach dem Grund fragt, sagen die Polizist*innen, das sei Gesetz. A. bekommt Angst. Er befürchtet, dass seine Fingerabdrücke für eine Ausschaffung in den Iran missbraucht werden könnten – solche Geschichten hat er schon öfters gehört. Deshalb verlangt A., seine Anwältin anrufen zu können. Das wird ihm verweigert. Da A. im Falle einer Ausschaffung in den Iran an Leib und Leben bedroht ist, verweigert er die Abgabe der Fingerabdrücke. Mehrmals fordert A. sein Recht ein, seine Anwältin zu kontaktieren.

Die Polizei reagiert mit Gewalt

Die drei Beamt*innen drohen ihm, er solle nun endlich die Abdrücke geben, andernfalls würden sie sich diese holen. Die Beamt*innen versuchen, gewaltsam an die Fingerabdrücke zu kommen. Sie halten A. zu dritt fest. Als er sich wehrt, werfen ihn die Polizist*innen auf den Boden, drücken ihm die Hände auf den Rücken und ein Polizist kniet sich auf A. Ein vierter Polizist droht ihm mit dem Einsatz von Pfefferspray, damit er seine Hände öffnet.

Als die Polizist*innen merken, dass das Abnehmen der Fingerabdrücke nicht möglich ist, legen sie A. Handschellen an. Anschliessend sollte er sich wieder auf die Bank setzen, trotz gefesselten Händen und Schmerzen, insbesondere am Rücken. A. kann nicht selber aufstehen und wird auf die Bank gehievt – zusätzlich wird er an einem Metallstück fixiert. Nach circa 30 Minuten kommt einer der vier Polizist*innen wieder in den Raum und wirft A. vor, ihn am Arm verletzt zu haben.

Seine Psychiaterin hilft

Später kommen andere Polizist*innen in den Raum und erlauben A., mit seiner Anwältin zu telefonieren. Da diese nicht erreichbar ist, wendet sich A. an seine Psychiaterin. Sie kommt kurz darauf zum Polizeiposten und kontaktiert eine Rechtsberatungsstelle. Sie empfiehlt A., seine Fingerabdrücke abzugeben. Das weitere Vorgehen könne später besprochen werden.

Nachdem A. seine Fingerabrücke abgegeben hat, kann A. mit der Psychiaterin den Polizeiposten verlassen. Er erkundigt sich nach den Videoaufnahmen des Raums, in dem er gewaltsam überwältigt wurde. Es heisst, die Kameras im Raum speicherten keine Bilder. A. trägt durch diesen Vorfall einige Verletzungen davon. Neben einer blutenden Nase, Schürfungen an den Handgelenken und einem schmerzenden Daumen auch Rückenschmerzen. Diese sind auch über einen Monat später noch nicht verschwunden. A. befindet sich momentan in Abklärung bei Spezialist*innen.

Diese Art von Polizeikontrollen sind für Migrant*innen keine Einzelfälle. Ein grosser Teil davon ist reine Schikane und Racial Profiling. Durch Bekannte weiss A. von mehreren solchen gewaltsamen Polizeikontrollen und auch von Menschen, für die das Abgeben von Fingerabdrücken mit deren Ausschaffung endete.

A. hat seit jener Kontrolle permanent Angst, wenn er sich am Bahnhof Biel befindet oder wenn Polizist*innen in seiner Nähe sind.

augenauf Bern
(https://www.augenauf.ch/images/BulletinProv/Bulletin_108_Juni_2021.pdf)



Projektil landet im Boden: Polizist drückt bei Waffenkontrolle versehentlich ab
Ein Schuss löste sich, während der Polizist die Waffe kontrollierte. Das Projektil landete glücklicherweise im Biden.
https://www.blick.ch/schweiz/bern/projektil-landet-im-boden-polizist-drueckt-bei-waffenkontrolle-versehentlich-ab-id16659748.html
-> https://www.derbund.ch/ungewollte-schussabgabe-bei-waffenkontrolle-476248564376
-> https://www.bernerzeitung.ch/bei-einer-waffenkontrolle-landete-ein-schuss-im-boden-362321949561
-> https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=9d5da84c-1c50-4785-95e1-f0162ccca252
-> https://www.20min.ch/story/schuss-loest-sich-ungewollt-bei-waffenkontrolle-387749613210


+++POLIZEI ZH
tagesanzeiger.ch 07.07.2021

Zürcher Polizisten erhalten Körperkameras: Das müssen Sie zu den Bodycams wissen

Der Zürcher Gemeinderat stimmt dem Einsatz von Bodycams zu. Wann darf die Polizei filmen? Wie lange bleiben die Aufnahmen gespeichert? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

David Sarasin

Die Abstimmung über die Bodycams wurde als Zitterpartie angekündigt. Weil sich Grüne, AL, SVP und auch Teile der SP im Zürcher Gemeinderat gegen den Einsatz der Körperkameras aussprachen, stand deren Einführung auf der Kippe. Doch nun kam die Vorlage – überraschend deutlich – durch: Die SVP wechselte kurz vor der Schlussabstimmung das Lager, womit der Gemeinderat am Mittwoch die Verordnung mit 76 gegen 38 Stimmen deutlich verabschiedete. Doch was heisst das nun für die Praxis? Dies müssen Sie zu den Bodycams der Zürcher Stadtpolizei wissen.

Tragen alle Polizisten eine Bodycam?

Nein. Die Zahl der Kameras in der Stadt Zürich ist auf 34 Stück begrenzt – bei rund 1700 Korpsangehörigen der Stapo. Polizeiangehörige mit Kamera werden mit einem «Video»-Schild gekennzeichnet und müssen ankündigen, wenn sie das Gerät einschalten. Bei der Zürcher Kantonspolizei kommen die Bodycams nicht zum Einsatz.

Wann darf die Polizei filmen?

Laut der Verordnung sollen die Kameras bei Kontrollen im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen – jedoch nur in Situationen, die zu eskalieren drohen. So etwa bei Personenkontrollen, bei denen sich die zu kontrollierende Person widersetzt.

Wie lange bleiben Aufnahmen gespeichert?

Die Aufnahmen werden nach 100 Tagen wieder gelöscht. Ausdrücklich untersagt wird eine Verknüpfung der Aufnahmen mit Gesichtserkennungssoftware oder polizeilichen Datensystemen. Ausserdem ist eine Ausstiegsklausel eingebaut, wonach die Verordnung nach sechs Jahren überprüft und ausser Kraft gesetzt werden kann. Der Zürcher Bodycam-Einsatz wird wissenschaftlich begleitet.

Darf ich bei einer Kontrolle verlangen, dass die Kamera eingeschaltet wird?

Ja, auch kontrollierte Personen können aus Eigenschutz verlangen, dass die Kamera während einer Kontrolle zum Einsatz kommt.

Filmt die Polizei auch an Demonstrationen?

Nein. Die links-grüne Mehrheit in der beratenden Kommission des Gemeinderats hat durchgesetzt, dass die Bodycams bei unbewilligten Demonstrationen oder Krawallen, also im unfriedlichen Ordnungsdienst, nicht zum Einsatz kommen sollen. Dies, weil es laut Stadtpolizei in solchen Fällen bessere Einsatzmittel gibt, etwa Kameras aus der «dritten Reihe».

Warum überhaupt Bodycams?

In Zürich hat sich der Stadtrat im Jahr 2018 für die Anschaffung von Bodycams ausgesprochen. Grundlage dafür war ein Testlauf, bei dem 60 Prozent der Polizisten die Bodycams als «psychologisch hilfreich» beurteilten. Eskalierende Situationen könnten mit Kameras teilweise entschärft werden. Ebenso würden die Kameras bei der Beweissicherung helfen. Bei einer Befragung von 2000 Personen stimmten zudem 80 Prozent den Bodycams «eher» bis «völlig» zu.
(https://www.tagesanzeiger.ch/das-muessen-sie-zu-den-bodycams-wissen-795436146518)


+++FRAUEN/QUEER
Die Schweiz tut gegen geschlechterspezifische Gewalt zu wenig
Nachdem der Bund am 18. Juni 2021 seinen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz veröffentlicht hat, publizieren Fachstellen und NGOs ihre Sicht in einem eigenen Schattenbericht zuhanden des Europarates: Täglich zeigt sich in ihrer Arbeit, dass es weiterhin am politischen Willen und ausreichend finanziellen Mitteln für die nötigen Massnahmen gegen Gewalt und zugunsten der Betroffenen fehlt. Damit trägt der Schweizer Staat eine Mitverantwortung an den Gewaltsituationen.
https://www.humanrights.ch/de/ueber-uns/gewaltsituationen-mitverantwortung-schweiz-istanbul-konvention


+++RECHTSPOPULISMUS
Parteiversammlung der Berner SVP: Kaum Masken und voller Saal bei Wahl des neuen Präsidenten
Pierre Alain Schnegg zeigte Bedauern, Werner Salzmann war überrascht vom Ansturm: Zahlreiche Gäste hielten sich bei der Delegiertenversammlung nicht an die Maskenpflicht.
https://www.derbund.ch/kaum-masken-und-voller-saal-bei-wahl-des-neuen-praesidenten-158261907882
-> https://www.bernerzeitung.ch/parteiversammlung-der-berner-svp-wirft-fragen-auf-325025980580
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/volle-raenge-und-keine-maske-bei-der-svp-delegiertenversammlung?id=12016263
-> https://www.watson.ch/schweiz/coronavirus/713713400-berner-svp-delegiertenversammlung-laeuft-aus-dem-ruder
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/riesen-ansturm-an-berner-svp-delegiertenversammlung-65960550
-> https://www.blick.ch/politik/delegiertenversammlung-ohne-abstand-berner-svp-hat-keine-lust-auf-masken-id16659016.html
-> https://www.tagblatt.ch/schweiz/corona-svp-versammlung-laeuft-aus-dem-ruder-anwesender-gesundheitsdirektor-kann-sich-nicht-durchsetzen-ld.2161177



derbund.ch 07.07.2021

Gemeinsam singen statt Masken und Abstandhalten: SVP-Delegierte pfeifen auf Schutzmassnahmen

Ausgerechnet die Partei von Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg widersetzt sich an ihrer Delegiertenversammlung den Corona-Regeln. Von einer gezielten Provokation will man bei der SVP jedoch nichts wissen.

Andres Marti

Für die Berner SVP scheint die Pandemie endgültig vorbei zu sein. Delta hin oder her. Zu diesem Schluss muss kommen, wer die Bilder Delegiertenversammlung vom Dienstag betrachtet. Dicht gedrängt sitzen über 400 SVP-Delegierte und Gäste im Belper Kreuzsaal. Nur die allerwenigsten von ihnen tragen eine Maske. Grund für den Ansturm war die Wahl eines neuen Kantonalpräsidenten.

Mit dem Anlass verletzten die Organisatoren die geltenden BAG-Vorschriften. Diese sehen bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat eine Belegung von maximal zwei Drittel der Kapazität vor. Zudem gelten bei solchen Veranstaltungen weiterhin die Distanzregeln und die Maskenpflicht. Ob der Abend strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist derzeit noch unklar. Bei der Kantonspolizei klärt man dies momentan ab, wie es auf Anfrage heisst.

Vom Ansturm überrascht?

Die Organisatoren sagen, sie seien vom Ansturm überrascht worden. «Von einem Protestanlass oder einer gezielten Provokation kann keine Rede sein», sagt Aliki Panayides, Geschäftsführerin der Partei. Wegen Corona hätten sich die Teilnehmenden eigentlich vorher anmelden müssen. Doch von den über 400 Delegierten und ihren Gästen taten dies nur 160. Laut Panayides hatte man deshalb schlicht nicht mit so vielen Leuten gerechnet.

«Wir rechneten mit etwa 100 Unangemeldeten. Zusammen mit den Gästen also maximal 300. Dafür hätte der Platz längstens gereicht», so Panayides gegenüber dem «Bund». Corona sei an der Veranstaltung für die allermeisten einfach kein Thema mehr gewesen, «weil viele ja geimpft sind».

Sie verweist zudem darauf, dass man ein Schutzkonzept erarbeitet habe. «Zudem liessen wir die Fenster offen. Die Zugluft war auch auf der Bühne gut spürbar. Wir machten, was möglich ist.» Auch die Kontaktdaten seien vorschriftsgemäss erfasst worden.

«Die Leute haben genug»

Auch der abtretende Präsident, Werner Salzmann, mahnte mündlich zur Einhaltung der Schutzmassnahmen. Es blieb beim Versuch. Gegenüber Radio SRF zeigte sich Salzmann über das Gedränge besorgt. Man sei überrannt worden. «Leider haben sich die Leute nicht an die Maskenpflicht gehalten, aber wir haben halt keine Schutzpolizei. Darum liessen wir es laufen.»

«Die Leute haben halt langsam genug vom Maskentragen», so der Oberländer Grossrat Thomas Knutti auf Anfrage. Zudem sei unklar gewesen, ob die Maskenpflicht auch gelte, wenn man sitze und konsumiere. Auch bei den Distanzregeln hätten viele nicht mehr gewusst, was gelte und was nicht. Knutti weist den Vorwurf einer gezielten Protestaktion und Mobilisierung gegen die immer noch geltenden Schutzmassnahmen von sich. «Masken oder Corona waren schlicht kein Thema an diesem Abend.»

Schnegg bedauert

Einer der wenigen, die eine Maske trugen, war der bernische Gesundheitsdirektor und SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg. Er äusserte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA Bedauern darüber, «dass die Leute so schnell vergessen, was passiert ist während der letzten 16 Monate».

In der Regierung setzte sich Schnegg früh für die Ausweitung der Maskenpflicht ein. Wie steht er dazu, dass an dem SVP-Anlass die Corona-Schutzmassnahmen von der überragenden Mehrheit seiner Parteigenossen ignoriert wurden? Die Frage lässt er gegenüber dem «Bund» unbeantwortet. Stattdessen antwortet sein Sprecher, Gundekar Giebel, mit einem allgemeinen Statement. Man weise alle Veranstalter darauf hin, dass sie sich auf unvorhergesehene Situationen einstellen müssten; auch bei geplanten Veranstaltungen. Es gelte weiterhin, das Virus einzudämmen. «Die jetzige ruhige Situation im Kanton Bern darf nicht falsch interpretiert werden und zu nachlassenden Anstrengungen führen», schreibt Giebel.

Zum neuen Kantonalpräsidenten wurde Alt-Nationalrat Manfred Bühler gewählt. Auch er trug keine Maske, als er die Gratulationen von Gesundheitsdirektor Schnegg entgegennahm. Der Abend endete, indem der ganze Saal aus vollen Kehlen den Klassiker «Bärnbiet» von Jakob Ummel sang.
(https://www.derbund.ch/svp-delegierte-pfeifen-auf-schutzmassnahmen-840643214084)



Unglückliche Hinrichtungsmetaphern
Ein Tweet vom Magazin Das Megafon befeuert die Diskussion um Redefreiheit und die Grenzen des Sag- beziehungsweise Darstellbaren. Exemplarisch zeigt sich, dass gerade jene, die gerne hart austeilen, oft nur schwer einstecken können.
https://daslamm.ch/unglueckliche-hinrichtungsmetaphern/


Journalistin «geköpft»: Strafanzeige gegen Reitschüler
Mega-Zoff um das Bild einer «geköpften» Schweizer Journalistin: Nun reicht der Tamedia-Verlag Strafanzeige gegen das Magazin der linken Reitschule ein.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/journalistin-gekopft-strafanzeige-gegen-reitschuler-65960466


Stell Dir vor, eine linke, staatlich finanzierte Institution ruft zur Köpfung einer Journalistin auf und nichts passiert
https://www.weltwoche-daily.ch/beitrag/stell-dir-vor-eine-linke-staatlich-finanzierte-institution-ruft-zur-koepfung-einer-journalistin-auf-und-nichts-passiert/


Die Taliban von der Berner Reithalle: Die Zeitschrift Megafon publiziert ein Bild, auf dem eine Journalistin geköpft wird – weil sie die falsche Meinung vertritt
https://www.weltwoche-daily.ch/beitrag/die-taliban-von-der-reithalle-die-zeitschrift-megafon-publiziert-ein-bild-auf-dem-eine-journalistin-gekoepft-wird-weil-sie-die-falsche-meinung-vertritt/


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Wie viel kostet er wirklich? Und war er verhältnismässig? SVP deponiert Fragen zu Polizeieinsatz an Corona-Demo
Von einer richtigen Demonstration kann eigentlich keine Rede sein: Klein war die Anzahl Leute, die Ende Mai in Solothurn demonstrierte, die offizielle Corona-Kundgebung war abgesagt worden. Sehr gross viel im Gegenzug dazu der Polizeieinsatz aus. Dieser wird nun von der SVP-Fraktion des Solothurner Kantonsrats kritisch hinterfragt.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/kantonsrat-solothurn-wie-viel-kostet-er-wirklich-und-war-er-verhaeltnismaessig-svp-deponiert-fragen-zu-polizeieinsatz-an-corona-demo-ld.2161383


+++HISTORY
Das ist in Steinhausen geplant – Crypto AG: Erinnerung an Spionage-Skandal wird ausgelöscht
Der Überbauungsplan für das Gelände der ehemaligen Verschlüsselungsfirma Crypto AG liegt öffentlich auf. In acht Jahren soll das geheimnisumwobene Firmengelände neu genutzt werden. Bauten für gehobenes Wohnen in der Vorstadt lösen Kameras und Stacheldrahtzäune ab.
https://www.zentralplus.ch/crypto-ag-erinnerung-an-spionage-skandal-wird-ausgeloescht-2132059/