Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++BERN
Lehrabschlüsse von rechtskräftig weggewiesenen Asylsuchenden: Gericht bestätigt beschränkten Spielraum des Kantons
Eine Mehrheit des Grossen Rates wünschte, dass nach mehrjährigem Asylverfahren rechtskräftig weggewiesene Personen eine begonnene Lehre abschliessen können – allerdings unter Beachtung der bundesrechtlichen Voraussetzungen. Dies führte zu einer gesetzlichen Regelung, wonach die kantonale Migrationsbehörde entsprechende Gesuche an den Bund stellen solle. Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt, dass der Spielraum des Kantons in diesem Bereich gering ist und die bernische Gesetzesregelung den betroffenen Personen kaum Vorteile bringt.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2021/06/20210608_1656_gericht_bestaetigtbeschraenktenspielraumdeskantons
-> https://www.derbund.ch/berner-sicherheitsdirektor-sieht-sich-durch-neues-urteil-bestaetigt-138418781406
-> https://www.bernerzeitung.ch/berner-sicherheitsdirektor-sieht-sich-durch-neues-urteil-bestaetigt-165102064968
-> https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/kanton-bern/rechtskraeftig-weggewiesene-asylsuchende-duerfen-ihre-lehre-nicht
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derbund.ch 09.06.2021
Gastkommentar zur Asylpolitik: Familien, Frauen und Kinder gehören nicht in Rückkehrzentren
Die Kantonsbehörden können sich nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn Menschen über eine zu lange Zeit eine unmenschliche Behandlung erfahren.
Daniel Winkler
Glaubt man den Worten von Regierungsrat Philippe Müller, sind die abgewiesenen Asylsuchenden, darunter Familien, Frauen und Kinder, selber schuld, wenn sie über zu lange Zeit in den Rückkehrzentren bleiben: «Sie können ausreisen, weigern sich aber», sagt er im «Bund»-Interview. Es ist möglich, dass es Gruppen von Asylsuchenden gibt, für die diese Formel zutrifft.
Für eine Vielzahl von Asylsuchenden mit einem Negativentscheid gilt diese einfache Lösung aber nicht. Personen aus Eritrea kehren, wenn sie bei gesundem Menschenverstand sind, nicht freiwillig in die repressive eritreische Diktatur zurück, die sich seit Jahren in keiner Weise verändert hat. Auch viele Asylsuchende aus Äthiopien befinden sich in der Nothilfe, und in ihrem Herkunftsland tobt noch immer ein Bürgerkrieg. Für exiltibetische Flüchtlinge aus Nepal oder Indien ist es nicht einfach, Papiere zu erhalten und zurückzureisen. Eine Rückkehr nach Afghanistan, in den Iran oder den Irak ist kein Sonntagsspaziergang.
Für die wenigsten ist es eine «freiwillige Entscheidung», Jahre in den repressiven Strukturen der Nothilfe zu verbringen. Dieses System ist hart und ignoriert menschliche Grundbedürfnisse wie Partizipation, Zugehörigkeit, Sicherheit, Freiheit und Autonomie. Das führt dazu, dass die betroffenen Personen mit der Zeit psychisch und körperlich erkranken. Aber unsere Behörden erklären sich für nicht zuständig, denn das Schweizer Volk hat ab 2008 das Nothilferegime für alle abgewiesenen Asylsuchenden legitimiert. Nur konnte damals niemand wissen, welche giftigen Früchte dieses Regime dereinst für die Betroffenen tragen würde.
Ist es richtig, Familien, Frauen und Kinder über Jahre in Rückkehrzentren zu belassen, die ihren Namen nicht verdienen? Für eine kindliche Seele, die sich emotional schlecht abgrenzen kann, ist das Leben in einem Zentrum wohl das ungünstigste Umfeld, das man sich überhaupt denken kann. Streit und Angst beherrschen den Alltag. Da viele in den Zentren verzweifelt und dünnhäutig sind, besteht eine erhöhte Gewaltbereitschaft. Die Menschen leiden im Besonderen unter Reizüberflutung durch Unruhe und Lärm. Plötzlich steht die Polizei da, will Leute verhaften und abholen. Gleichzeitig herrscht Reizentzug durch fehlende Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, durch Arbeits- und Beschäftigungsverbot. Beides über längere Zeit – Reizentzug und Reizüberflutung – erfüllen die Kriterien einer unmenschlichen Behandlung. In diesem Chaos-Milieu leben Familien, Frauen und Kinder. Hier bloss asylrechtlich zu argumentieren, greift zu kurz, da es um elementare Grundrechte und Kinderrechte geht.
Dass sich unsere Behörden von diesen Menschen erpresst fühlen, ist eine Argumentation, die aus Opfern Täter macht. Will man sich damit ungemütlichen Realitäten und Problemen entziehen? Der Kanton ist nicht verantwortlich für die repressiven Strukturen des Nothilferegimes. Aber er ist immer zuständig, wenn Menschen über eine zu lange Zeit eine unmenschliche Behandlung erfahren. Hier darf nicht mehr weggeschaut, verdrängt oder beschönigt werden. Auch die Argumentation, dass diese Massnahmen zu einer konsequenten und glaubwürdigen Asylpolitik gehören, hat ausgedient. Wenn Kinder in Rückkehrzentren verelenden, ist das nicht eine glaubwürdige und konsequente, sondern eine grausame und unmenschliche Asylpolitik.
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Daniel Winkler ist evangelisch-reformierter Pfarrer in Riggisberg. Er ist in der Flüchtlingsarbeit tätig und setzt sich mit der «Aktionsgruppe Nothilfe» unter anderem für Langzeitfälle in der Nothilfe ein.
(https://www.derbund.ch/familien-frauen-und-kinder-gehoeren-nicht-in-rueckkehrzentren-361646187778)
+++BASEL
Vorschlag der Basler Regierung: Nach einem Jahr sollen abgewiesene Asylbewerber umziehen dürfen
Die Basler Regierung gibt zu, dass die Unterbringung von Langzeit-Nothilfebezügern im Kanton Verbesserungen bedarf. Bislang schlafen diese teilweise über Jahre in der Notschlafstelle.
https://www.bazonline.ch/abgewiesene-asylbewerber-sollen-bessere-unterkuenfte-erhalten-823848996613
-> https://telebasel.ch/2021/06/09/langzeit-nothilfebezueger-sollen-bessere-unterkuenfte-erhalten/?channel=105100
+++SCHWEIZ
Abschreckung durch Nothilfe – Kinder von Asylsuchenden in der Sackgasse
Abgewiesene Asylsuchende leben teilweise jahrelang in schwierigen Verhältnissen. Kinder leiden besonders.
https://www.srf.ch/news/schweiz/abschreckung-durch-nothilfe-kinder-von-asylsuchenden-in-der-sackgasse
«Ich habe nicht das Recht, meine Mutter wiederzusehen»
Nakfa Kibreab floh im Jahr 2015 alleine aus Eritrea. Sie war erst vierzehn Jahre alt. Nach einer langen Reise kam sie im Juli 2016 in der Schweiz an, wo sie ein Asylgesuch einreichte. Bis heute konnte sie ihre Familie nicht wiedersehen, weil ihre Aufenthaltsbewilligung ihre Grundrechte einschränkt.
https://fluechtlingstage.ch/stories/ich-habe-nicht-das-recht-meine-mutter-wiederzusehen.html
Ständerat steht Weiterentwicklung von Frontex kritisch gegenüber
Der Ständerat hat am Mittwoch als Erstrat den Schweizer Beitrag an die Erweiterung der europäischen Grenzagentur Frontex beraten. Der Rat übte deutliche Kritik an der EU-Migrationspolitik. Der Beitrag soll nur mit humanitären Begleitmassnahmen gesprochen werden.
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2021/20210609114519259194158159038_bsd098.aspx
+++GRIECHENLAND
Holger Schulze: „Schallwaffen sind im Grundsatz antidemokratisch“
Die griechische Polizei setzt seit kurzem Schallwaffen gegen Flüchtlinge ein. Der Musik- und Kulturwissenschaftler Holger Schulze erklärt, welche Schäden diese anrichten, weshalb sie autoritären Regimen als „Diskurskiller“ dienen und wieso sie international geächtet werden sollten.
https://www.philomag.de/artikel/holger-schulze-schallwaffen-sind-im-grundsatz-antidemokratisch
Flüchtlinge in Griechenland – vergessen im Paradies?
Die Insel Samos – für Touristen ein Paradies, für Geflüchtete ein Ort ohne Zukunft. Viele leben hier in menschenunwürdigen Zuständen. Während die EU neue Lager baut, sind es oft ehrenamtliche Helfer, die versuchen die Not der Menschen zu lindern.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fluechtlinge-in-griechenland-vergessen-im-paradies,SZmHDuc
Türkei und Europas Flüchtlingspolitik: Plötzlich „sicheres Drittland“
Athen will künftig keine Asylanträge mehr von Menschen aus Staaten wie Syrien akzeptieren. Grund sei die Einreise über die „sichere“ Türkei.
https://taz.de/Tuerkei-und-Europas-Fluechtlingspolitik/!5773373/
+++EUROPA
#AbolishFrontex: Internationale Bewegung zur Abschaffung der EU-Grenzpolizei Frontex
Die EU-Grenzpolizei Frontex kann nicht reformiert werden. Sie muss abgeschafft werden. An ihrer Stelle müssen wir ein System aufbauen, das Gerechtigkeit und Sicherheit für alle garantiert.
https://fragdenstaat.de/blog/2021/06/09/abolishfrontex-internationale-bewegung-zur-abschaffung-der-eu-grenzpolizei-frontex/
18’000 Vermisste geflüchtete Kinder in Europa
Wer als Kind in der Schweiz einen Asylantrag stellt, wird von den Behörden registriert. Doch nicht selten kommt es vor, dass mancheKinder plötzlich nicht mehr gefunden werden können. Nicht nur in der Schweiz verschwinden unbegleitete Kinder auf der Flucht, eine neue Studie zeigt, dass in Europa über 18’000 geflüchtete Kinder vermisst werden. Gründe gibt es verschiedene, entweder sie sind weitergerest, ohne dass eine Ausreise registriert wurde, sie sind untergetaucht und leben illegal in der Schweiz oder sie sind verschleppt worden.
https://rabe.ch/2021/06/09/18000-vermisste-gefluechtete-kinder-in-europa/
Neues vom »New Pact«? Kaum, aber Fakten werden trotzdem geschaffen
Im September 2020 stellte die Europäische Kommission den »New Pact on Migration and Asylum« vor. Seitdem wird im Rat und im Parlament diskutiert, gestern erneut beim Ratstreffen – aber Einigungen sind noch nicht in Sicht. Doch in Griechenland werden Fakten geschaffen, die den Zugang zu Schutz für die meisten Asylsuchenden versperren werden.
https://www.proasyl.de/news/neues-vom-new-pact-kaum-aber-fakten-werden-trotzdem-geschaffen/
+++AFGHANISTAN
Schutzlos in Kabul
Weiterer Abschiebeflug in Afghanistan gelandet – den Rückkehrern drohen Gewalt, Armut und Perspektivlosigkeit
https://www.jungewelt.de/artikel/404062.asylpolitik-schutzlos-in-kabul.html
+++FREIRÄUME
Tessiner Politskandal: Ton, Steine und Scherben in Lugano
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion lässt die Stadtregierung von Lugano das autonome Kulturzentrum Molino abreissen. Seither kommt die Region nicht mehr zur Ruhe.
https://www.woz.ch/2123/tessiner-politskandal/ton-steine-und-scherben-in-lugano
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bielertagblatt.ch 09.06.2021
Die Geldsammlung ist auf Kurs
Das Autonome Jugendzentrum lanciert ein Crowdfunding. Das gesammelte Geld soll die «Chessu»-Renovierung mitfinanzieren. Bereits sind knapp 17 000 Franken zusammengekommen. Die Aktion läuft noch bis Anfang August.
Jérôme Burgener/pl
«Wenn es uns nicht gelingt, die aktuelle Situation, vor allem die Schalldämmung, zu verbessern, wird das Zusammenleben mit der Nachbarschaft kompliziert», sagt Beat Junker, Mitverantwortlicher der Crowdfunding-Kampagne, die am vergangenen Donnerstag vom Autonomen Jugendzentrum (AJZ) in Biel lanciert wurde. Er versichert allerdings: Die Existenz des «Chessus» ist nicht in Gefahr.
Das AJZ möchte wenigstens 70 000, im Idealfall 150 000 Franken sammeln. Mit dem Geld soll die letzte Finanzierungslücke für die Renovation des Gaskessel-Ensembles geschlossen werden. Dann kann das vom Architekturbüro RK Studio entwickelte Projekt «Biel reste Biel, Coupole bleibt Coupole» gebaut werden.
«Positive Signale»
«Es fehlt noch eine gewisse Summe», sagt Junker. Beiträge von Stiftungen müssten bestätigt werden. Er weist auf die strengen Auflagen der Gemeinde hin: «Die Finanzierung der Sanierung muss vor Baubeginn zu 100 Prozent gedeckt sein.»
Das Crowdfunding dauert bis Anfang August, und die Verantwortlichen berichten von «positiven Signalen». Sie wollen Mitte Juni genauere Zahlen bekannt geben.
Das Geld dient in erster Linie der Modernisierung des Gaskessels und dem Bau eines neuen Nebengebäudes (das BT berichtete).
«Für der Innenausstattung, die Schalldämmung und das Mobiliar werden wir beurteilen, was aus dem alten Gebäude übernommen wird», sagt Emil Mollet, Präsident der AJZ-Baukommission. Er hofft auf den Spatenstich im Herbst. Das Vorhaben wird 18 Monate in Anspruch nehmen.
Mollet skizziert die anstehenden Vorarbeiten: Nach dem Einrichten der Baustelle wird das aktuelle Nebengebäude zurückgebaut. Dann folgt der Aushub für den neuen, grösseren Bau. Dabei seien Abfälle zu beseitigen, die an dieser Stelle im Erdreich gelagert sind.
Die Finanzierungskampagne auf der Plattform Lokalhelden.ch hat in weniger als einer Woche bereits 23 Prozent des anvisierten Mindestbetrages eingebracht (siehe Fussnote). Gestern Abend lag der Stand bei knapp 17 000 Franken. Die Aktion dauert noch bis am 4. August.
Als Gegenleistung erhalten die Unterstützerinnen und Unterstützer je nach Höhe der Spende unterschiedliche Mercis. Dazu gehören T-Shirts, die vom Künstler Remo Lienhard alias WES21 gestaltet wurden. «Es gehört sich, kleine Dankeschöns zu verteilen, obwohl unser Ziel die Finanzierung des Bauprojektes ist», so Junker.
Ein neues Symbol?
Es gibt beim AJZ einen Gegenstand, der mit besonderes vielen Emotionen verbunden ist: das berühmte alte Auto auf dem Dach des «Chessus». Dieses Kultobjekt steht zum Verkauf. «Einige Personen sind gegen die Veräusserung, weil es zur Seele des Gaskessels gehöre», bemerkt Junker, aber, «wenn es zur Finanzierung der Zukunft beiträgt, darf man sich davon trennen.» Der Mitverantwortliche für die Marketing-Kampagne schliesst den Verbleib des Autos nicht aus: Es könnte ja sein, dass ein Mäzen das Objekt kauft und es dem AJZ als Leihgabe überlässt. «Wenn nicht, werden wir ein neues Symbol schaffen, das uns in die nächsten 50 oder 100 Jahren begleitet.»
(https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/biel/die-geldsammlung-ist-auf-kurs)
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
kontertext: Polizeilich bewilligte Grundrechte
Am Beispiel Basel-Stadt: Ist das Demonstrationsrecht eigentlich eine bewilligungspflichtige Gnade oder ein Grundrecht?
https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/kontertext-polizeilich-bewilligte-grundrechte/
+++MENSCHENRECHTE
Menschenrechtsorganisationen befürworten die Schaffung einer wirksamen Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Die Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz begrüssen den sehr deutlichen Entscheid des Ständerats zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution. Er hat sich mit 34:7 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Vorlage des Bundesrats ausgesprochen.
https://www.humanrights.ch/de/medien/nmri-staenderat-nationale-menschenrechtsinstitution?force=1
+++KNAST
Theater über das Frauengefängnis Hindelbank: Ein Stück widmet sich den Frauen, die in der Anstalt administrativ versorgt wurden. Wir sprechen mit der Regisseurin. (ab 18:37)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/neue-vernetzungsplattform-fuer-berner-jungunternehmen?id=12001280
Eine berufliche Zukunft hinter Gefängnismauern – Echo der Zeit
In Zürich braucht es nächstes Jahr 100 neue Gefängnisaufseherinnen und -aufseher. Dann geht das neue Gefängnis Zürich West in Betrieb. Besonders willkommen: Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Seit Mitte April werden nun die ersten für ihren neuen Beruf hinter Gittern ausgebildet.
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/eine-berufliche-zukunft-hinter-gefaengnismauern?id=cead78ed-7ac8-4039-a4da-5a8112b63b0f
+++BIG BROTHER
Entscheid des Bundesgerichts: Beschwerde gegen Registrationspflicht in Beizen abgewiesen
Es bleibt vorerst bei der Registrierungspflicht für Restaurant-Gäste: Das Bundesgericht hat einer Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zugesprochen.
https://www.derbund.ch/beschwerde-gegen-registrationspflicht-in-beizen-abgewiesen-946504023607
-> https://www.bernerzeitung.ch/restaurants-muessen-gaestedaten-weiterhin-in-datenbank-laden-542489701783
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/keine-steuerlichen-nachteile-wegen-solaranlage-auf-dem-dach?id=12000989 (ab 02:50)
+++ZOLL
Zolldirektor mit Pistole: Der umstrittene Christian Bock – Rundschau
Die eidgenössische Zollverwaltung ist im Umbruch. Ihr Direktor treibt die Reorganisation und Digitalisierung voran. Doch Christian Bock, der sich gerne bewaffnet und in Spezialuniform zeigt, eckt an: Bock plant, den Grossteil seiner 4500 Angestellten zu bewaffnen, um sie flexibel einsetzen zu können. Etwa zur Eindämmung illegaler Migration an den Grenzen. Das löst Ängste bei den Zollbeamten aus und birgt Sicherheitsrisiken.
https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/zolldirektor-mit-pistole-der-umstrittene-christian-bock?urn=urn:srf:video:0401f0d0-9bb7-47e4-9c0f-f63a421d245b
+++POLIZEI ZH
Kopflose Rambos? Wenn Zürcher Polizist:innen prügeln (1/2)
Wenn Demonstrierende auf Polizist:innen treffen, kommt es oft zu Gewalt. Daran ist auch ein Paradigmenwechsel innerhalb der Polizei verantwortlich. Teil 1 der Reportage über Polizeigewalt in Zürich.
https://daslamm.ch/teil-1-kopflose-rambos-wenn-zurcher-polizisten-prugeln/
Urteil des Bundesgerichts: Strafuntersuchung gegen fünf Zürcher Polizisten
Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss wegen fahrlässiger Tötung ermitteln, weil die Mitschuld der Beamten an einem Suizid eines Inhaftierten nicht ausgeschlossen werden kann.
https://www.zsz.ch/nach-egmr-urteil-strafuntersuchung-gegen-fuenf-polizisten-397144628812
-> https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/schuld-an-suizid-in-zelle-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zuercher-polizisten-id16585526.html
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nzz.ch 09.06.2021
Nach Suizid in Zelle: Bundesgericht verlangt Strafverfahren gegen fünf Zürcher Polizisten
Ein 40-jähriger Mann brachte sich 2014 in einer Zelle der Zürcher Kantonspolizei um. Dessen Mutter sieht eine Mitschuld bei den Behörden. Sie prozessierte deshalb bereits bis nach Strassburg.
Jan Hudec
Der tragische Vorfall ist bald sieben Jahre her, und noch immer kämpft eine Mutter vor den Gerichten gegen die Zürcher Strafverfolgungsbehörden. Ihr Sohn hatte sich im September 2014 in einer Zelle auf dem Kantonspolizeiposten in Urdorf erhängt. Die Mutter des damals 40-jährigen Mannes sieht eine Mitschuld bei den Behörden und verlangt deshalb, dass gegen die damals anwesenden Polizisten ein Strafverfahren eröffnet wird.
Nachdem ihr im letzten Sommer bereits die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg recht gegeben hatten, entschied nun auch das Bundesgericht in ihrem Sinne. Es verpflichtet die Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren gegen fünf Polizisten wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung einzuleiten.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen nun also nochmals eingehend untersuchen, was in jener Nacht vom 28. auf den 29. September geschehen ist. Die NZZ hatte den Fall vor fünf Jahren aufgrund von Polizeiprotokollen und Aussagen von Beteiligten detailliert nachgezeichnet.
Der 40-jährige Mann ist an jenem Sonntagabend in betrunkenem Zustand auf dem Nachhauseweg mit seinem Firmenwagen verunfallt. Noch auf der Unfallstelle ruft er die Polizei und seine Mutter an. Vor seiner Mutter und einer anwesenden Polizistin äussert er Suizidgedanken. Die Polizei fährt ihn dann ins Spital zum Bluttest. Dort offenbart er dem Arzt, dass er Psychopharmaka schlucke wegen Schlafstörungen und einer leichten Depression. Seine Mutter und Polizisten sind im Untersuchungszimmer, als er ihr gegenüber erneut Suizidgedanken äussert: Morgen werde er nicht mehr da sein, er werde eine Handvoll Tabletten schlucken, sagt er.
Die Mutter verlangt von der Polizei deshalb, einen Notfallpsychiater aufzubieten, um zu prüfen, ob ihr Sohn fürsorgerisch untergebracht werden müsse. Die Polizei fordert schliesslich einen Arzt an und bringt den Mann zum Stützpunkt nach Urdorf. Vor dem Polizeiposten äussert er nochmals Suizidgedanken.
Gegen seinen Willen bringen die Polizisten den 40-Jährigen ins Untergeschoss, wo er in der sogenannten Abstandszelle auf den Arzt warten soll. Dagegen wehrt er sich, es kommt zu einem Handgemenge in der Zelle. Die Polizisten überwältigen ihn schliesslich und sperren ihn ein. Bis der Notfallarzt eintrifft, verstreicht viel Zeit. Mindestens 40 Minuten lang ist der Mann unbeaufsichtigt in der Zelle.
Als der Arzt kurz nach 1 Uhr die Zelle betritt, kann er nur noch den leblosen Körper des 40-Jährigen bergen. Dieser hatte sich mit seinen Hosenbeinen stranguliert, die er an einem Lüftungsgitter festgeknöpft hatte.
Staatsanwalt lehnte Untersuchung ab
Noch am gleichen Tag zeigt die Mutter die fünf anwesenden Polizisten an. Aus ihrer Sicht hätten sie ihren Sohn aufgrund seiner offensichtlichen Suizidabsichten nicht unbeaufsichtigt in eine Zelle sperren dürfen. Die Polizisten hätten ihre Sorgfalts- und Schutzpflichten verletzt und sich damit der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht.
Der zuständige Staatsanwalt lehnt es jedoch ab, ein Verfahren einzuleiten, es gebe keine Hinweise auf ein Fehlverhalten der Polizisten. Das Zürcher Obergericht und später das Bundesgericht bestätigen dies. Daraufhin zieht die Mutter den Fall nach Strassburg weiter – und bekommt recht. Die Strassburger Richter stellen im Wesentlichen zwei Dinge fest: Die Behörden hätten eine Strafuntersuchung führen müssen. Zudem stellt der Gerichtshof eine Verletzung des Rechts auf Leben nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.
Weil der 40-Jährige in jener Nacht mehrfach Suizidgedanken geäussert hatte, hätten die Polizisten wissen müssen, dass eine Gefahr für sein Leben bestand. Statt ihn dann aber besonders eng zu überwachen, habe man ihn für längere Zeit unbeaufsichtigt in eine Zelle gesperrt. Der Staat habe damit seine Schutzpflicht, die er gegenüber Gefangenen habe, vernachlässigt und das Recht auf Leben missachtet. Als Genugtuung hat der EGMR der Mutter 50 000 Euro zugesprochen.
Gericht: keine Vorverurteilung
Aufgrund des Strassburger Urteils heisst nun auch das Bundesgericht die Beschwerde der Mutter gut und kommt zum Schluss, dass ein Strafverfahren gegen die angezeigten fünf Polizisten einzuleiten sei. Dies sei der am besten geeignete Weg, um einen wirksamen Schutz der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Garantien zu gewährleisten, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Der für die Ermächtigung zur Strafverfolgung notwendige minimale Anfangsverdacht lasse sich bei keinem der angezeigten Polizeibeamten vorweg verneinen.
Mit einer solchen Ermächtigung zur Strafverfolgung sei allerdings keine Vorverurteilung verbunden, schreibt das Gericht weiter. Es gehe lediglich darum, dass die gegen die Polizisten erhobenen Vorwürfe näher abgeklärt würden. Angesichts der verstrichenen Zeit habe dies aber unverzüglich zu geschehen.
Urteil 1F_29/2020 vom 27. 4. 2021.
(https://www.nzz.ch/zuerich/suizid-in-zelle-gericht-verlangt-verfahren-gegen-fuenf-polizisten-ld.1629477)
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://27-04-2021-1F_29-2020&lang=de&zoom=&type=show_document
+++RECHTSPOPULISMUS
Geheime AfD-Chats legen Extremismus offen
Monatelang konnte ZDFzoom Diskussionen in geschlossenen AfD-Chatgruppen verfolgen. Sie zeigen das rechtsextremistische Weltbild eines Teils der AfD – auch von hohen Funktionären.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afd-chatgruppen-extremismus-100.html
+++RECHTSEXTREMISMUS
Hass im Netz: In sozialen Medien wandelt sich das Klima – in Richtung Frauenfeindlichkeit
Im Internet ist eine neue digitale Dimension des Frauenhasses entstanden. Ein misogyner Mob erschwert es Frauen, sich frei und offen zu äußern. Dagegen hilft vor allem eines.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-in-sozialen-medien-wandelt-sich-das-klima-in-richtung-frauenfeindlichkeit-a-72e24390-505b-4f02-8283-308c71f7df9d
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Wenn Verfassungsfreunde die Verfassung verletzen
Ein unbekanntes Mitglied der «Freunde der Verfassung» hat sich offenbar aus einem Facebook-Datenleck bedient. Und verschickt via SMS Abstimmungspropaganda an Bürgerinnen.
https://www.republik.ch/2021/06/09/wenn-verfassungsfreunde-die-verfassung-verletzen
-> https://www.20min.ch/story/nutzte-mitglied-der-verfassungsfreunde-gehackte-daten-fuer-wahlkampf-472305720248
«Fäger»: Stadt Bern streicht Ferienpass-Angebot von Corona-Verharmlosern
Ein Verein trickste die Stadt Bern aus und bot einen Ferienkurs für Kinder an – trotz Verbot. Nun haben die Verantwortlichen reagiert und den Kurs aus dem Angebot geworfen.
https://www.20min.ch/story/stadt-bern-streicht-ferienpass-angebot-von-corona-verharmlosern-347651775439
Telegram-Kanal von Verschwörungserzähler Hildmann auf iPhones und Android-Smartphones blockiert
Der flüchtige Rechtsextreme erreichte zuletzt mehr als 100.000 Leser auf diesem Weg
https://www.derstandard.at/story/2000127253081/telegram-kanal-von-verschwoerungserzaehler-hildmann-auf-iphones-und-android-smartphones
-> https://www.t-online.de/digital/internet/id_90182384/telegram-kanaele-dicht-hetze-von-attila-hildmann-fuer-apple-und-android-gesperrt-.html
-> https://www.tagesschau.de/faktenfinder/hetzinhalte-reichweite-101.html
Corona-Demo am Abstimmungssonntag – Covid-Gesetz: Massnahmen-Kritiker wollen in Zug auf die Strasse
Die «Freunde der Verfassung» wollen zusammen mit dem «Stillen Protest» am Abstimmungssonntag in der Stadt Zug eine Kundgebung durchführen. Sie haben ein Gesuch um eine Bewilligung eingereicht. Dieses wird derzeit geprüft, wie die Zuger Polizei bestätigt.
https://www.zentralplus.ch/covid-gesetz-massnahmen-kritiker-wollen-in-zug-auf-die-strasse-2107417/
Platz 1 in den iTunes-Charts: Was taugt der Song der Schweizer Corona-Massnahmengegner?
Die Skeptiker haben nun eine eigene Hymne. In «S’Mass isch voll» singt Sam Moser: «Panik, Pandemie, lönd ois einfach läbe, lönd ois si».
https://www.derbund.ch/panik-pandemie-loend-ois-einfach-laebe-loend-ois-si-613125315311
+++HISTORY
Meine Haut fängt Feuer
Was geht vor im Kopf eines Menschen, der verbrennt? Die Autorin Özlem Özgül Dündar spricht es aus. Ein Besuch in ihrem Elternhaus in Solingen – der Stadt, wo 1993 fünf türkische Frauen und Mädchen durch einen rechtsextremen Brandanschlag ermordet wurden.
https://www.republik.ch/2021/06/09/meine-haut-faengt-feuer
Ein Mahnmal für die Verbrechen der Vergangenheit in Luzern
Auch in der Stadt Luzern wurden im 16. und 17. Jahrhundert Menschen hingerichtet, wenn sie ein Verbrechen begangen hatten oder weil man sie als Hexen bezeichnete. Über 700 Menschen erlitten diesen Tod. Deshalb fordert die Politik nun ein Mahnmal. Auch der stellvertretende Luzerner Staatsarchivar Stefan Jäggi würde eine Gedenkstätte begrüssen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zentralschweiz/ein-mahnmal-fuer-die-verbrechen-der-vergangenheit-in-luzern?partId=12001331