Medienspiegel 2. Juni 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
An den Rand gedrängt
Letzten Samstag fand auf dem Waisenhausplatz eine Demonstration der Gruppe «Stop Isolation» statt. Demonstriert wurde gegen die Lebensbedingungen welche in den Rückkehrzentren für abgelehnte Asylsuchende vorherrschen. Anlass für die Demo waren mehrere Suizidversuche in verschiedenen Asylzentren.
https://www.journal-b.ch/de/082013/politik/3937/An-den-Rand-gedr%C3%A4ngt.htm


An: Migrationsdienst Bern
Auf 12 Jahre vorbildliche Integration folgt die Ausschaffung.
S. ist ein dreimalig abgewiesener Asylsuchender, der sich während Jahren trotz Arbeitsverbot und wiederholt zerschlagener Zukunftsperspektive vorbildlich integriert hat. In seiner Heimat ist er an Leib und Leben gefährdet. Dem schenken die Schweizer Behörden im Asylverfahren keinen Glauben. Er soll eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, statt ausgeschafft zu werden.
https://act.campax.org/petitions/auf-12-jahre-vorbildliche-integration-folgt-die-ausschaffung-1



bernerzeitung.ch 02.06.2021

Rechtswidrige Kürzung: Eine Ohrfeige für Schnegg, gegen die er sich kaum wehren kann

Vorläufig Aufgenommenen darf die Sozialhilfe nicht gekürzt werden, heisst es in einem Urteil. Der Kanton sieht das anders, kann aber womöglich nichts dagegen tun.

Marius Aschwanden

Für SVP-Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg muss sich das Lesen des Urteils von Christoph Lerch vom 12. Mai wie eine Ohrfeige angefühlt haben. Auf 22 Seiten seziert der SP-Regierungsstatthalter Bern-Mittelland die kantonale Sozialhilfeverordnung und analysiert diese auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht.

Der Grund, weshalb sich Lerch mit dem Thema auseinandersetzen musste, ist eine Beschwerde einer fünfköpfigen Familie. Sie wehrte sich dagegen, dass ihr der Grundbedarf von 2364 auf 1684 Franken gekürzt wurde – nur aufgrund ihres Status als vorläufig Aufgenommene.

In seinem Entscheid kommt Lerch zum Schluss, dass die Kürzung nicht rechtens ist. Er lässt dabei kein gutes Haar an der Verordnung, in der die Reduktion um 30 Prozent für diese Kategorie von Asylsuchenden festgehalten ist.

So schrieb Lerch etwa, sie verletze das Gesetzmässigkeitsgebot, widerspreche «den grundlegenden Wertungen unserer Rechts- und Staatsordnung sowie dem Gerechtigkeitsgedanken», und sie verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot.

Oder böse gesagt: Sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.

Kanton prüft Weiterzug

Entsprechend verärgert dürfte man in der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) von Pierre Alain Schnegg sein. Schliesslich ist es nicht das erste Mal, dass der Regierungsrat bei Sozialhilfekürzungen einen Rückschlag erleidet.

Schnegg begründete die Reduktion seinerzeit damit, dass man ein Signal aussenden wolle. Von den vorläufig Aufgenommenen erwarte man Integration und Ablösung von der Sozialhilfe. Nach heftiger Kritik an den ursprünglichen Plänen musste er die Kürzungen letztes Jahr aber abschwächen. Und jetzt das Urteil von Lerch.

Als Antwort auf verschiedene Fragen dieser Zeitung verschickt Kommunikationsleiter Gundekar Giebel nur ein kurzes Statement:

«Die GSI hat vom Entscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland Kenntnis genommen. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die GSI prüft derzeit, ob sie gegen den Entscheid Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht führen wird.»

Es gibt dabei aber ein Problem: Ob der Kanton überhaupt berechtigt ist, Beschwerde einzulegen, ist alles andere als sicher. Denn Partei ist einerseits die betroffene Familie, die sich gegen die Kürzungen gewehrt hat, andererseits die Einwohnergemeinde Bern, die für die Auszahlung der Sozialhilfe in diesem Fall zuständig ist.

Und beide Parteien haben nicht vor, das Urteil weiterzuziehen.

Während es beim Berner Sozialamt heisst, man könne die Argumentation von Lerch nachvollziehen, ist für den Anwalt der Familie bereits klar, dass die Sozialhilfeverordnung eigentlich überhaupt nicht mehr anwendbar sei. Denn das Urteil hat präjudiziellen Charakter. Nun könnten alle betroffenen vorläufig Aufgenommenen gegen die Kürzungen vorgehen.

Entsprechend gross dürfte das Interesse des Kantons sein, Lerchs Verdikt gerichtlich überprüfen zu lassen.

Rechtsexperte ist skeptisch

Peter Bieri, Rechtsanwalt und Oberassistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern, ist jedoch skeptisch, ob dies gelingen wird. «Der Kanton kann nur Beschwerde führen, wenn er Adressat des Entscheids oder selbst in einer wichtigen hoheitlichen Funktion betroffen ist», sagt er. «Beides ist hier nicht gegeben.»

Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Regierungsstatthalter Lerch eine kantonale Verordnung auseinandergenommen hat. «Er hat die Bestimmung ja nicht aufgehoben, sondern im Rahmen einer sogenannten Normenkontrolle nur gesagt, dass sie in diesem konkreten Fall nicht angewendet werden darf», sagt Bieri. Somit sei der Kanton auch hier nur indirekt betroffen.

Bieri ist schliesslich auch skeptisch, ob die Fürsorgedirektion eine finanzielle Betroffenheit geltend machen könnte. Schliesslich teilen sich Kanton und Gemeinden die Sozialhilfekosten über den Lastenausgleich. Wären die Kürzungen generell nicht rechtens, müsste er auch mehr bezahlen.

«Aber auch hier muss ich auf den Einzelfall verweisen. Im Entscheid geht es um das konkrete Budget der Familie, nicht um sämtliche Budgets aller vorläufig Aufgenommenen», sagt Bieri. Die finanzielle Betroffenheit des Kantons sei somit recht klein.

Bieri bestreitet aber keineswegs, dass es eine spezielle Situation ist. Einerseits könne das Urteil zweifellos Signalwirkung haben, andererseits seien jener Stelle, welche für die Verordnung verantwortlich ist, die Hände weitestgehend gebunden.

Druck ausüben?

Allerdings gibt es für die Fürsorgedirektion eine weitere Möglichkeit, wie sie doch noch Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen könnte: Sie könnte versuchen, Druck auf die Sozialdienste zu machen, damit sie künftige Urteile ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Tatsächlich bietet sich diese Möglichkeit bereits jetzt in Biel.

Wie Recherchen zeigen, hat die dortige Regierungsstatthalterin Romi Stebler auch bereits erste Entscheide zu Budgetkürzungen von vorläufig Aufgenommenen erlassen, diverse Verfahren sind zudem noch hängig. Dies bestätigt ihre Stellvertreterin Béatrice Meyer auf Anfrage.

In den Urteilen sei im Wesentlichen festgehalten worden, dass «eine Ungleichbehandlung von vorläufig aufgenommenen Ausländern ohne Flüchtlingseigenschaft gegenüber der restlichen Bevölkerung gesetzlich vorgesehen und auch gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zulässig ist».

Jedoch sei mit einer Reduktion des Grundbedarfs um 30 Prozent längerfristig das soziale Existenzminimum nicht mehr gedeckt. Deshalb kam auch Stebler zum Schluss: Die entsprechende Bestimmung in der Sozialhilfeverordnung verstösst gegen übergeordnetes Recht und darf von den Sozialbehörden nicht mehr angewandt werden.

In Biel wurde noch nicht entschieden

Diese Entscheide sind ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Und anders als in der Stadt Bern hat man in Biel noch nicht über einen allfälligen Weiterzug entschieden. «Noch fehlen uns zum Teil die Begründungen und somit wichtige Bausteine und Informationen, bevor wir uns dazu eine Meinung bilden können», sagt Thomas Michel, Leiter der Abteilung Soziales.

Klar ist: Die Sozialdienste selbst dürften grundsätzlich wenig Interesse daran haben, dass die Entscheide der Regierungsstatthalter vom Verwaltungs- oder womöglich irgendwann vom Bundesgericht doch noch kassiert werden. Schliesslich stellten sie sich in der Vergangenheit immer gegen Sozialhilfekürzungen. Die Urteile sind somit ganz in ihrem Sinne.

Anders könnte es bei den politisch Vorgesetzten aussehen. Während in Bern mit Franziska Teuscher eine Grüne und bekennende Befürworterin einer ausgebauten Sozialhilfe am Ruder ist, ist in Biel mit Beat Feurer ein SVPler für die Direktion Soziales und Sicherheit zuständig. Er verfolgt wie sein Parteikollege Pierre Alain Schnegg eine eher harte Linie. Gut möglich also, dass er sich für einen Weiterzug intern starkmachen wird.

Warten auf den Kanton

Bis allerdings klar ist, wie sich der Kanton in dieser Sache verhalten wird, oder ein Gerichtsurteil vorliegt, bedeuten die Entscheide für die Sozialdienste vor allem eines: Unsicherheit. Sollen sie die Verordnung und die damit einhergehende Kürzung des Grundbedarfs für vorläufig Aufgenommene weiter anwenden? Oder doch nicht?

Von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion gibt es auf diese Frage momentan keine Antwort.

Claudia Hänzi, Leiterin des Sozialamts der Stadt Bern, sagt, man habe mit dem Kanton das Gespräch gesucht, um zu erfahren, wie er mit der Situation umzugehen gedenke, damit der Vollzug weiterhin gesichert werden könne. Auch sie hat noch keine Antwort erhalten.

Ähnlich tönt es beim Dachverband der Berner Sozialdienste BKSE. Man warte ab, bis der Kanton die Sachlage geklärt habe, und sei bereit, an einer Lösung mitzuwirken.

Weiter heisst es in der Stellungnahme, die BKSE sei bemüht, Ruhe im System zu behalten. «Wir wollen und sollten eine Lösung finden, die im Vollzug umsetzbar ist und den Sozialdiensten wie auch den Betroffenen Sicherheit gibt.»
(https://www.bernerzeitung.ch/eine-ohrfeige-fuer-schnegg-gegen-die-er-sich-kaum-wehren-kann-460752275977)


+++THURGAU
Sozialhilfe für Asylbewerber: Der Thurgau zieht die harte Linie durch
Thurgauer Gemeinden sollen Sozialhilfe von Asylbewerbern zurückfordern dürfen, obwohl sie vom Bund eine Globalpauschale erhalten: Die vorberatende Grossratskommission unterstützt die Regierung.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld/rueckforderungen-sozialhilfe-fuer-asylbewerber-der-thurgau-zieht-die-harte-linie-durch-ld.2144791


+++DEUTSCHLAND
Kirchenasyl-Prozess: Geldstrafe für Würzburger Ordensfrau
Das Amtsgericht Würzburg hat eine Ordensfrau zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie Kirchenasyl gewährt hatte. Es ist der zweite Prozess dieser Art in Bayern innerhalb weniger Wochen. Ein Mönch aus Münsterschwarzach war freigesprochen worden.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/kirchenasyl-prozess-geldstrafe-fuer-wuerzburger-ordensfrau,SZBkM89


Kirchenasyl in Bayern: Geistliche wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt vor Gericht
Wem die Kirche in ihren Räumlichkeiten Schutz gewährt, den holt keine staatliche Polizei heraus – so lautet die alte Tradition des über 1.600 Jahre alten Kirchenrechts. In Bayern müssen sich jedoch immer mehr Kleriker dafür vor Gericht verantworten.
https://www.deutschlandfunk.de/kirchenasyl-in-bayern-geistliche-wegen-beihilfe-zum.1769.de.html?dram:article_id=498202


+++GRIECHENLAND
Lesbos: Stacheldraht statt Therapie
Das lokal verwaltete Familienlager Kara Tepe bot eine menschenwürdige Alternative zum berüchtigten Moria. Nun haben die Behörden es geschlossen, und die besonders schutzbedürftigen Menschen landen in einem von der EU finanzierten Hochsicherheitslager.
https://www.woz.ch/2122/lesbos/stacheldraht-statt-therapie


+++MITTELMEER
Mindestens 23 Migranten vor Tunesiens Küste ertrunken
70 Menschen wurden gerettet. Sie hatten versucht, nach Italien zu gelangen
https://www.derstandard.at/story/2000127100357/mindestens-23-migranten-vor-tunesiens-kueste-ertrunken


+++FREIRÄUME
Zwischennutzungen in Biel: Bieler Hausbesitzer melden Leerstände unzuverlässig
Das neue Bieler Zwischennutzungsreglement zeigt noch wenig Wirkung: Es wurden erst wenige Leerstände gemeldet.
https://www.derbund.ch/bieler-hausbesitzer-melden-leerstaende-unzuverlaessig-789728909996
-> Regionaljournal BE: https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/freiburg-bleibt-basketball-hauptstadt-der-schweiz?id=11995526


+++GASSE
bielertagblatt.ch 02.06.2021

Plötzlich war das Perron bleu obdachlos

Der alkoholfreie Treffpunkt hat seinen alten Standort am Bahnhofplatz räumen müssen. Vorübergehend hat er Unterschlupf im Haus pour Bienne gefunden. Doch die Suche nach einer neuen Bleibe geht weiter.

Mengia Spahr

Fast während eines Jahrzehnts sind die Türen des alkoholfreien Treffpunkts Perron bleu am Bahnhofplatz offen gestanden für alle, die eine Tagesstruktur suchten oder einfach in Gesellschaft einen Kaffee trinken wollten. Hier gab es günstige Menüs und Aktivitäten wie Spiele, Kleidertauschbörse, Malen oder Haare schneiden. Ausserdem bot das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg eine niederschwellige Beratung sowie Integrationsplätze an, auch für Menschen, die nicht von einer Sucht betroffen sind.

Seit der Eröffnung 2012 ist die Türschwelle des Perron bleu rund 15 000 Mal überschritten worden. Laut der Co-Bereichsleiterin Integration und Betriebe, Andrea Kaspar, kamen monatlich bis zu 180 Gäste vorbei und an den Mittagstischen teilte das Team jeweils 15 bis 20 Menüs aus. «Wir haben viele Stammgäste. Diese müssen wir nun dauernd vertrösten», sagt sie.

Unterschlupf gefunden

Denn jetzt stehen in den Räumen nur noch Umzugskartons. Es war schon länger klar, dass das das Gesundheitszentrum Medin ab September zusätzliche Räumlichkeiten im Gebäude nutzen wird. Vor einem halben Jahr wurden die Pläne konkret. Als der Umbau begann, hätte der Treffpunkt noch ein paar Monate bleiben können. Doch die Betreiberinnen mussten feststellen, dass man neben Bohrmaschinenlärm schlecht Kaffee trinken und plaudern kann. Ende April packten sie das Perron bleu in Kisten und bereiteten den Umzug in eine andere Liegenschaft vor. «Dann ist im letzten Moment der neue Mietvertrag geplatzt und wir standen quasi auf der Strasse», sagt Kaspar. DieGründe, die zur Nichtunterzeichnung geführt haben, möchte sie nicht in der Zeitung ausbreiten.

Vorübergehend hat das Perron bleu Unterschlupf im Haus pour Bienne gefunden, einem Treffpunkt der Vereine Fair und Stand up for Refugees. Dort können seit dem 17. Mai die Beschäftigungsprogramme durchgeführt werden.

Hundespielzeug knüpfen

Rund zehn Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger nehmen jeweils daran teil. Sie haben sich dafür entschieden, mindestens tageweise ohne Alkohol zu leben. Wenn sie zur Beschäftigung kommen, müssen sie eine Atemluftkontrolle machen. Wer getrunken hat, wird wieder nach Hause geschickt. In diesen Wochen schneiden die Teilnehmenden alte T-Shirts in Streifen. Diese verknoten sie zu einem knochenähnlichen Spieltau, auf dem Hunde genüsslich herumbeissen werden. Ausserdem fertigen sie Schnüffelteppiche an. Auch sie sind für Hundenasen gedacht. «Es ist für unsere Leute motivierend, etwas für Tiere zu machen», so Kaspar.

Für viele sei es schwierig, sich lange auf die Arbeit zu konzentrieren. Im grossen Saal des Haus pour Bienne gibt es die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu verlassen, um sich auf einem Sofa auszuruhen. Die Kaffeemaschine wird fleissig bedient und der Austausch kommt nicht zu kurz.

Die Nutzung durch das Perron bleu sei möglich, weil die Sprachkurse, die normalerweise im Haus pour Bienne stattfinden, wegen der Pandemie online durchgeführt werden, sagt Titus Sprenger, Vorstandsmitglied des Vereins Fair. Gegenüber einem Treffpunkt für Menschen mit Abhängigkeitsproblemen hätten manche Vorurteile. Doch das Haus pour Bienne engagiere sich für die Integration verschiedenster Personen. Deshalb passe das Angebot gut hierhin. So kann das Perron bleu nun jeweils am Montag- und Donnerstagnachmittag den Mehrzwecksaal nutzen. Weil im Haus pour Bienne alle Angebote gratis sind, bezahlen die Betreiberinnen des alkoholfreien Treffpunkts keine Miete. Sie zeigen sich jedoch durch Spenden für die Nutzung erkenntlich.

Laut Sprenger dürfen sie die Räumlichkeiten vorerst bis Ende Sommer nutzen. Er hofft, dass das Haus danach den regulären Kursbetrieb wieder aufnehmen kann. Dass dieser Priorität hat, ist Kaspar klar: «Irgendwann wird hier wieder das Leben einziehen, dann müssen wir schauen, wo wir unseren Platz finden.»

Sie freut sich über die unterstützenden Worte, die sie von verschiedenen Seiten vernahm, als sie bekannt gab, dass das Perron bleu obdachlos ist. Von der Stadt Biel habe sie viele gute Tipps und konkrete Hinweise für Lokalitäten erhalten. Bislang hat der Treffpunkt jedoch keine feste Bleibe gefunden.

Aussensitzplatz gewünscht

Der neue Standort müsse zentral gelegen sein, so Kaspar. «Wenn sich der Treffpunkt irgendwo in einem Quartier befindet, ist der Aufwand, dahin zu kommen, für unsere Leute zu gross.» Am Bahnhofplatz mussten Besucherinnen und Besucher anfangs klingeln, um ins Perron bleu im ersten Stock des Gebäudes zu gelangen. «Eine riesige Hürde», sagt Kaspar. Sie habe befürchtet, dass deswegen niemand spontan vorbeikommen werde. Doch zu ihrem Erstaunen trat diese Erwartung nicht ein und auch völlig gesunde Menschen hätten sich für das günstige Essen interessiert. Die soziale Durchmischung, die der Treff anstrebt, habe von Anfang an funktioniert.

Kaspar wünscht sich dennoch, dass die neue Bleibe einladender als die alte wird. Gesucht ist eine Lokalität mit einem Gastraum für den Restaurantbetrieb und weiteren Räumen für Büros und Ateliers, sodass die Beschäftigungsprogramme in Zukunft nicht mehr im gleichen Raum stattfinden wie die Kaffeepause. Schliesslich wolle man eine Verbesserung der vorherigen Situation, sagt Kaspar. Sie stellt sich ein Perron bleu im Erdgeschoss vor mit einem Aussensitzplatz, der Passanten zum Verweilen einlädt, und wo unterschiedlichste Menschen aufeinandertreffen.

Das Perron bleu

Der alkoholfreie Treffpunkt wird vom Blauen Kreuz Bern-Solothurn Freiburg betrieben und ist einer von drei solchen Stellen im Kanton: In Bern gibt es das «Azzurro», in Thun das Bistro Schleuse.

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg ist eine Fachorganisation für Suchtfragen mit den Geschäftsfeldern Prävention und Gesundheitsförderung, Beratung und Therapie sowie Integration und Betriebe. Sie ist politisch und konfessionell unabhängig.

Im Perron bleu in Biel gibt es Freizeitangebote, eine niederschwellige Beschäftigung, Arbeitsintegration und Beratungen.

Das Perron bleu hat mit der Stadt Biel einen Leistungsvertrag für den Bereich der sozialen Integration sowie einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern.
(https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/biel/ploetzlich-war-das-perron-bleu-obdachlos)



Rechts- gegen Links-Entscheid: Bettelverbot wird dringlich behandelt
Das Parlament folgt damit einem Antrag der SVP. Diese hatte angekündigt, eine Volksinitiative zu lancieren, würde das Geschäft nicht früher im Parlament behandelt. Somit kommt der Ratschlag der Regierung nun nicht mehr in die Kommissionsberatung und wird direkt an der Bündelitagssitzung traktandiert.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt-debatte-im-grossen-rat-bettelverbot-wird-dringlich-behandelt-ld.2145151
-> https://telebasel.ch/2021/06/02/bettelverbot-wird-noch-vor-den-sommerferien-behandelt/?channel=105100
-> https://www.bazonline.ch/bettelverbot-wird-beschleunigt-behandelt-780179645333


Basler Parlament beschliesst Krisen-Hilfe für die Ärmsten
Finanzielle Unterstützung für Härtefälle und mehr Spielraum für Sozialhilfe-Empfänger. Der Grosse Rat will von der Regierung weitere Massnahmen gegen die drohenden Folgen der Coronakrise.
https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/corona-krise-basler-parlament-beschliesst-krisen-hilfe-fuer-die-aermsten-ld.2145469



Alle zwei Wochen: In Basel können Bettler gratis zum Zahnarzt
In Basel können Obdachlose seit Anfang Mai zum Zahnarzt gehen – und das kostenlos. Das Angebot findet alle zwei Wochen im Tageshaus für Obdachlose statt. Finanziert wird die Sprechstunde auf Initiative der CMS, welche das Projekt mit 134’000 Franken finanziert.
https://www.blick.ch/schweiz/alle-zwei-wochen-in-basel-koennen-bettler-gratis-zum-zahnarzt-id16566946.html


+++DROGENPOLITIK
Schweizer Drogenpolitik: Die Prohibition ist gescheitert – es lebe der freie Markt?
SuchtexpertInnen fordern längst eine weitgehende Regulierung von Betäubungsmitteln. Nun ist die Debatte auch in der Politik angekommen. Die im Mai angelaufenen Cannabisversuche zeigen, in welche Richtung es gehen könnte.
https://www.woz.ch/2122/schweizer-drogenpolitik/die-prohibition-ist-gescheitert-es-lebe-der-freie-markt


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Jetzt drohen Haftstrafen: SVP-Nationalrat zeigt Klimastreikende an – Hausdurchsuchungen und Verhöre
Wegen eines offenen Briefes, der zur Dienstverweigerung aufrief, wurden die Wohnungen von drei Klimaaktivisten durchsucht. Diese kritisieren das Vorgehen der Bundesanwaltschaft scharf.
https://www.20min.ch/story/svp-nationalrat-zeigt-klimastreikende-an-hausdurchsuchungen-und-verhoere-116557455705


Angriff auf das neue Polizeigebäude in Winterthur
Das neue Polizeigebäude in Winterthur wurde mit Farbe angegriffen. Dies stellt eine praktische Kritik an den herrschenden Verhältnissen dar.
Seit Beginn der Pandemie können wir beobachten, wie sich gesellschaftliche Widersprüche verschärfen. In Zeiten wie diesen wehren sich betroffene Menschen vermehrt gegen die Verschlechterung ihrer Lebenumstände. Dabei reagiert die Polizei als bewaffneter Arm der Herrschenden mit zunehmender Repression.
https://barrikade.info/article/4537


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Gesetz in der Pipeline: Jetzt kommen die Sofort-Ausschaffungen per Strafbefehl
Staatsanwälte sollen Ausländer direkt per Strafbefehl ausschaffen können: Das verlangt ein Vorstoss, der der Nationalrat diese Woche diskutiert. Ein Staatsrechtsprofessor findet es falsch, die Gerichte zu umgehen.
https://www.watson.ch/!607984652


+++ANTITERRORSTAAT
Jungparteien kämpfen gegen Anti-Terror-Gesetz
https://www.tele1.ch/nachrichten/jungparteien-kaempfen-gegen-anti-terror-gesetz-142215402


+++POLIZEI CH
Härtere Strafen für Gewalt gegen Beamte und Vergewaltigung
In der Schweiz sollen die Strafen für gewisse Delikte verschärft werden. Härter angefasst werden sollen künftig Randalierer, Vergewaltiger und Urheber von schweren Körperverletzungen. Der Nationalrat hat mit der Beratung zum Strafrecht begonnen.
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2021/20210602113429115194158159038_bsd088.aspx
-> https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2021/20210602131302386194158159038_bsd117.aspx
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/gewalt-gegen-polizei-haertere-strafen-fuer-gewalt-gegen-polizeibeamte-gefordert
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/hartere-strafen-fur-gewalt-gegen-beamte-und-vergewaltigung-65939083
-> https://www.blick.ch/politik/revision-des-strafrechts-haertere-strafen-fuer-gewalt-gegen-beamte-und-vergewaltigung-id16566333.html


+++RASSISMUS
African Lodge in Thuner Hotel erntet Rassismusvorwürfe
Das Hotel Delta Park in Thun bietet innerhalb ihres Wellnessprogramms einen Kochtopf-Whirlpool an, dieses Angebot sorgt nun für Kritik. Ein Leser der Zeitung 20Minuten bezeichnet solch ein Spa-Angebot als rassistisch.
https://www.telebaern.tv/telebaern-news/african-lodge-in-thuner-hotel-erntet-rassismusvorwuerfe-142216272


+++RECHTSEXTREMISMUS
Philip Kaltbrunner – Junge Tat Mitglied bei der Militärpolizei
Philip Kaltbrunner (a.k.a. „Thomas“ im Sonntagsblick) ist der nächste Nazi der Jungen Tat, der hiermit geoutet wird. Dieser braune Junge erblickte am 6.3.1999 das Licht der Welt. Als Kind in Uster und Wetzikon im Kanton Zürich wohnhaft, zog es die Familie Kaltbrunner später nach Sargans SZ. Genauer gesagt an die Grossfeldstrasse 18.
https://barrikade.info/article/4530


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Massenhafte Maskenatteste: Die dramatischen Folgen für die Coronaleugner-Ärzte
Von Strafbefehlen über Flucht ins Ausland bis zum Entzug der Approbation: Ärzte, die großzügig Maskenatteste für Corona-Leugner ausgestellt haben, bekommen inzwischen Konsequenzen zu spüren. Nun hat sich einer das Leben genommen.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90114224/massenhafte-maskenatteste-die-dramatischen-folgen-fuer-coronaleugner-aerzte.html
-> https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/schiffmann-ermittlungen-wegen-volksverhetzung-100.html


+++HISTORY
Der sonderbare Fall der Tilo Frey
Sie war die erste Schwarze Parlamentarierin der Schweiz. Doch kaum jemand kennt sie. Was ändert die Tatsache, dass ein Platz nach Tilo Frey benannt wurde? «Reise in Schwarz-Weiss», Folge 2.
https://www.republik.ch/2021/06/02/der-sonderbare-fall-der-tilo-frey


Starke Frauen: Frauen und Medien
Macht, Medien und Sex sind längst keine reinen Männerthemen mehr. Doch welchen erstaunlichen Widerständen begegnen Frauen noch heute in unserer angeblich gleichberechtigten Welt?
https://www.3sat.de/gesellschaft/politik-und-gesellschaft/starke-frauen-2-100.html



DAVOS SCHRIEB SCHON VOR DEM WEF WELTGESCHICHTE
„Im Februar 1936 ertönten die Schüsse, die Thomas Mann in seinem Buch nur vage wahrgenommen hatte, plötzlich sehr laut und nah. In Davos erschoss nämlich David Frankfurter, ein jugoslawischer Student, Wilhelm Gustloff, den Landesgruppenleiter der NSDAP-Auslandorganisation (AO) in der Schweiz.

Der Mörder stellte sich sofort der Polizei und behauptete, die Schüsse seien für Adolf Hitler persönlich bestimmt gewesen. Deutschland machte aus dem Mord an Gustloff einen diplomatischen Konflikt höchsten Ranges.

Von Davos aus wurde der Sarg mit einem Sonderzug über Zürich nach Schwerin, Gustloffs Heimat im Norden Deutschlands, überführt. Überall entlang der Strecke, an allen grösseren Bahnhöfen, wurde die Ankunft des Zugs mit Gustloffs Leichnam in eine prunkvolle Abschiedszeremonie verwandelt. In Schwerin fand seine Beerdigung statt, stilisiert als Staatsakt.

Schweizer Regierung im Dilemma

Im Dezember 1936 begann in Chur der Mord-Prozess. Eine grosse Anzahl von Journalisten, vor allem aus Deutschland, war bei dem Prozess akkreditiert. David Frankfurter wurde zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Fall Gustloff spaltete die Schweiz. Während die Presse alle Angriffe aus Deutschland entschieden zurückwies, zog es der Bundesrat, die Schweizer Regierung, vor, eine eher zurückhaltende Haltung einzunehmen, offensichtlich aus Sorge um die Beziehungen mit Hitler-Deutschland.

Dennoch war der Bundesrat gezwungen, überzeugende Massnahmen zu ergreifen, um zu beweisen, dass auch die Schweizer Regierung alles tut, um dem nationalsozialistischen Einfluss Einhalt zu gebieten.

Zwei Wochen nach dem Attentat in Davos verbot die Regierung amtlich jegliche Aktivitäten der Führungsgremien der NSDAP in der Schweiz und verabschiedete zudem ein Bundesgesetz betreffend Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft.

Das Gesetz sah unter anderem schwere Strafen für diejenigen vor, die versuchen würden, die Eidgenossenschaft einer fremden Macht zu unterwerfen oder einen oder mehrere Kantone zu demselben Zweck abzuspalten.

Das Auswärtige Amt in Berlin reagierte prompt und gewährte den Landesgruppenleitern der NSDAP-Auslandorganisation eine diplomatische Immunität. 1940 hob der Bundesrat stillschweigend das oben erwähnte Verbot auf.“
(https://www.swissinfo.ch/ger/davos-schrieb-schon-vor-dem-wef-weltgeschichte/46658512)



Sexarbeit – 2. Juni: 40 Jahre Prostituiertenbewegung
Vor 40 Jahren besetzten Prostituierte die Kirche Saint Nizier in Lyon als Protest gegen zunehmende Repression durch die Polizei. Der Kampf geht heute weiter.
https://www.freitag.de/autoren/sonja-dolinsek/2-juni-40-jahre-prostituiertenbewegung