Medienspiegel 29. April 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
Antwort auf Petition betreffend ORS
Der Regierungsrat hat von der Petition #ShutDownORS Kenntnis genommen. Die ORS Service AG betreibt die Rückkehrzentren im Kanton Bern. Nach einer umfassenden Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Vorwürfen stützt und würdigt der Regierungsrat die Arbeit der ORS unter Anbetracht der für alle Beteiligten herausfordernden Situation. In einem Schreiben an die für die Petition zuständigen Organisationen lehnt er die Kernforderung der Eingabe – den Auftragsentzug – in aller Deutlichkeit ab. Der Regierungsrat unterstreicht, dass gerade in einem gesellschaftlich und politisch sensiblen Bereich wie demjenigen der Nothilfe auch weiterhin die Möglichkeit bestehen muss, im Austausch mit den beteiligten Behörden und Organisationen Kritik anzubringen. Eine solche sollte aber sachlich und konstruktiv sein.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2021/04/20210428_1631_kurzinformation_ausdemregierungsrat#portalnavrrcsubeleme_2101719086
-> Antwort auf Petition: https://www.rr.be.ch/rr/de/index/rrbonline/rrbonline/suche_rrb/beschluesse-detailseite.gid-f5f7bb23f85e40ffbec3d24757c92f3f.html
-> Petition: https://migrant-solidarity-network.ch/2021/02/22/petition-2459-menschen-sagen-shutdownors/
-> https://www.derbund.ch/firma-ors-geniesst-volles-vertrauen-der-berner-regierung-928232847375
-> https://www.bernerzeitung.ch/berner-regierung-steht-hinter-umstrittener-asyl-firma-599611670071
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/neue-regeln-fuer-zweitwohnungen-in-der-berner-altstadt?id=11975771 (ab 02:13)
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/189975/


+++URI
luzernerzeitung.ch 29.04.2021

Iraner wehrt sich vor Bundesgericht erfolglos gegen Ausschaffungshaft

Ein abgewiesener Asylsuchender fordert seine Freilassung. Doch das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Urner Behörden.

Manuel Bühlmann

Vergangenen Sommer erhielt ein Iraner einen negativen Bescheid. Sein Asylgesuch sei abgewiesen worden, er müsse die Schweiz verlassen, teilte ihm das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit. Ausgereist ist der 30-jährige Mann allerdings bis heute nicht. Mehrere Termine verstrichen, zuletzt scheiterte im Februar eine unbegleitete Rückführung. Der abgewiesene Asylsuchende hatte die Durchführung eines Covid-19-Tests verweigert, der für die Einreise in den Iran zwingend ist. Damals befand er sich bereits seit Ende Januar in Ausschaffungshaft, angeordnet von den Urner Behörden für bis zu drei Monate.

Der Mann setzte sich dagegen zur Wehr und erreichte zumindest einen Teilerfolg. Das Urner Obergericht bestätigte zwar die Ausschaffungshaft, verlangte aber die Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung. Wer sich – wie der Iraner – strafrechtlich nichts habe zuschulden kommen lassen, müsse getrennt von den anderen inhaftierten Personen untergebracht werden. Separate Zellen im gleichen Gefängnis genügten nicht. Der Mann musste verlegt werden.

Vor Bundesgericht ist insbesondere die Frage umstritten, ob die angeordnete Wegweisung aus der Schweiz innert absehbarer Frist möglich sein wird. Ansonsten müsste der abgewiesene Asylsuchende aus der Ausschaffungshaft entlassen werden, sie wäre nicht verhältnismässig. Doch das Urner Obergericht ging von einer möglichen Ausreise in absehbarer Zeit aus, weil Linienflüge in den Iran mit Auflagen wieder durchgeführt würden und die benötigten Reisepapiere vorlägen.

Folgen des verweigerten Covid-Tests

Der abgewiesene Asylsuchende hingegen hatte argumentiert, der Iran lasse keine zwangsweisen Rückführungen gegen den Willen der betroffenen Person zu. Weil er die Schweiz nicht freiwillig verlassen und auch bei einer zwangsweisen Rückführung nicht mitwirken werde, sei die Ausreise auf unbestimmte Zeit blockiert. Das Bundesgericht vermochte er mit seinen Argumenten nicht zu überzeugen. Im am Donnerstag veröffentlichten Urteil heisst es, die Einschätzung des Urner Obergerichts sei vertretbar, wonach der abgewiesene Asylsuchende mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in den Iran geflogen werden könne.

Die Ausreise scheitere nicht etwa an der coronabedingten Situation, wie dies in früheren Phasen der Pandemie noch vorgekommen sei. Auslöser sei vielmehr das Verhalten des Mannes gewesen, der die mögliche Rückreise sowie den dazu benötigten Covid-19-Test verweigere. Ein solcher Test falle unter die Mitwirkungspflicht, könne aber nicht zwangsweise und gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden, stellt das Bundesgericht fest. Allerdings dürfe eine Person, die sich nicht testen lassen wolle, «als verwaltungsrechtlicher Nachteil in der Administrativhaft belassen werden, solange das Verhältnismässigkeitsprinzip dem nicht entgegensteht».

Haft zu Recht angeordnet

Die oberste Instanz kommt zum Schluss: «Zum Zeitpunkt der Anordnung der Haft war diese, gestützt auf das Verhalten des Beschwerdeführers, geeignet und erforderlich, seine Ausreise sicherzustellen.» Die Beschwerde des Iraners wird abgewiesen. Wie es in seinem Fall weitergeht, lässt das Bundesgericht offen. Die ursprünglich maximal vorgesehene Dauer der Ausschaffungshaft ist mittlerweile abgelaufen.

Auf eine Option weist die oberste Instanz in ihrem Urteil explizit hin: die Durchsetzungshaft. Diese kann angeordnet werden, wenn eine Wegweisung aufgrund des Verhaltens der betroffenen Person nicht vollziehbar ist und keine milderen Massnahmen in Frage kommen. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, haben nun die Urner Behörden zu prüfen.

Bundesgerichtsurteil 2C_280/2021 vom 22. April 2021.
(https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/uri/gercihtsfall-iraner-wehrt-sich-erfolglos-gegen-ausschaffungshaft-ld.2131037)
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://22-04-2021-2C_280-2021&lang=de&zoom=&type=show_document


+++ITALIEN
Kalabrien: Italiens Erntehelfer-Lager als tickende Corona-Zeitbomben
Die katastrophale Situation der schwarzen Erntehelfer in Süditalien hat sich durch die Pandemie weiter verschlechtert. Der Staat versagt
https://www.derstandard.at/story/2000126233036/italiens-erntehelfer-lager-als-tickende-corona-zeitbomben


+++MITTELMEER
Seenotretter der «Sea-Watch 4» retten mehr als 40 Bootsmigranten
Die «Sea-Watch 4» hat nach weniger als 24 Stunden ein Schlauchboot in Seenot im zentralen Mittelmeer gefunden. Die Crew konnte mehr als 40 Menschen retten.
https://www.nau.ch/news/europa/seenotretter-der-sea-watch-4-retten-mehr-als-40-bootsmigranten-65917091


+++EUROPA
Frontex und die libysche Küstenwache:  Tödliche Kollaboration
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex spielt eine entscheidende Rolle bei den Rückführungen von Flüchtlingen nach Libyen. Das geht aus gemeinsamen Recherchen des ARD-Magazins Monitor mit “Lighthouse-Report”, dem “Spiegel” und der Zeitung “Libération” hervor.
https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/frontex-rueckfuehrungen-libyen-101.html
-> https://www.derstandard.at/story/2000126274622/berichte-werfen-frontex-direkte-absprachen-mit-libyscher-kuestenwache-vor?ref=rss


+++JENISCHE/SINTI/ROMA
Ausländische Fahrende sorgen in Worben für Ärger
Am Mittwochabend haben sich rund 50 ausländische Fahrende in Worben niedergelassen – Ganz zum Ärger der Gemeinde. Das Rasenfeld sei keine Bleibe für Fahrende, so die Anwohner. Wie schwierig die Verhandlungen zwischen den Fahrenden, der Gemeinde und der Polizei laufen, zeigt TeleBärn.
https://www.telebaern.tv/telebaern-news/auslaendische-fahrende-sorgen-in-worben-fuer-aerger-141719801


+++GASSE
Wieder vermehrt Prostitution an der Langstrasse
Mit dem letzten Öffnungsschritt haben viele Kanton auch dem Sexgewerbe die Arbeit wieder ermöglicht. Der Kanton Zürich gehört aber nicht dazu. Laut Insidern bietet sich an der Langstrasse zunehmend wieder ein altbekanntes Bild. Da die Bordelle in Zürich weiterhin geschlossen sind, arbeiten viele Prostituierte wieder auf dem Strassenstrich.
https://www.telezueri.ch/zuerinews/wieder-vermehrt-prostitution-an-der-langstrasse-141719704



nzz.ch 29.04.2021

Prostitution ist in Zürich verboten, Sofia schafft trotzdem an. Warum tut sie das? Ein Gespräch

Trotz Prostitutionsverbot schaffen in der Stadt Zürich viele Sexarbeiterinnen weiter an. Sie riskieren dabei nicht nur Bussen, sondern auch ihre Gesundheit.

Linda Koponen

Sofia arbeitet seit etwas mehr als einem Jahr als Prostituierte im Zürcher Milieu. Weil sie ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz lebt, möchte sie ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Wir treffen die gebürtige Südamerikanerin an einem Montagnachmittag in ihrem Zimmer im Umkreis der Langstrasse. Weil sie «besetzt» war, verspätet sie sich um eine halbe Stunde. Wie viele der Zürcher Sexarbeiterinnen schafft auch Sofia trotz Corona-bedingtem Prostitutionsverbot weiter an. Sie sagt: «Natürlich habe ich Angst vor Corona, aber was soll ich machen? Ich habe keine andere Option.»

Der Bundesrat hat käuflichen Sex seit Anfang März zwar wieder erlaubt. Nidwalden, das Tessin und Zürich halten jedoch weiterhin am Prostitutionsverbot fest. Die Begründung: Die Pandemie lasse eine Öffnung nicht zu. Die NZZ hat sich im Milieu umgehört, mit mehreren Beratungsstellen, Politikern und der Stadtpolizei Zürich gesprochen. Sie sagen alle dasselbe: Die Prostitution ist nicht verschwunden, sie findet weiterhin statt.

Die Stadtpolizei Zürich hat seit Januar 290 Personen wegen illegaler Prostitution verzeigt. Die Klubs, Bordelle und Kleinsalons hielten sich zwar an die angeordneten Schliessungen, sagt der Mediensprecher Pascal Siegenthaler. Beim Strassenstrich und bei Sexinseraten sehe es jedoch anders aus. «Es zeigt sich, dass nun wieder vermehrt Sexarbeiterinnen im Internet oder auf der Strasse sexuelle Dienstleistungen anbieten», führt Siegenthaler aus.

Schläge und kein Geld

Sofia sitzt auf dem Bett in ihrem kleinen Zimmer, wo sie schläft und arbeitet. Für die Miete bezahlt sie monatlich 1200 Franken. Die Wohnung teilt sie sich mit zwei weiteren Frauen. Das Geld, das sie momentan verdiene, reiche gerade so zum Leben, sagt sie. Doch in der Heimat warten ihre zwei Kinder und ihre Mutter auf die Einnahmen aus der Schweiz.

Sofia ist im mittleren Alter, hat lange braune Haare und ist sorgfältig geschminkt. Während sie spricht, zieht sie ihren pinkfarbenen Lippenstift nach. Im Moment bediene sie vor allem Stammfreier. Kunden auf der Strasse anzuwerben, sei schwieriger geworden, weil seit dem Prostitutionsverbot mehr Zivilpolizisten unterwegs seien. Sie sei deshalb immer auf der Hut, versuche nicht aufzufallen.

Wenn Freier dabei erwischt werden, wie sie auf dem öffentlichen Grund auf das Angebot einer Sexarbeiterin eingehen oder aktiv eine Prostituierte suchen, werden sie wegen Widerhandlung gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung angezeigt. Die Frauen werden zusätzlich wegen Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung gebüsst. «Überall da, wo trotz Verbot Prostitution angeboten wird, werden vermehrt polizeiliche Kontrollen durchgeführt», sagt Siegenthaler. Auch im Internet sind die Ermittler präsent. Dabei nehmen sogenannte Scheinfreier der Polizei Kontakt mit den Anbieterinnen auf.

Obwohl die Polizei ihre Präsenz im Milieu erhöht hat, fühlen sich viele der Frauen schutzlos. Sofia sagt, dass es immer wieder vorkomme, dass ein Mann sie beim Sex schlage oder ihr nach erbrachter Dienstleistung das Geld wieder wegnehme. Dagegen wehren könne sie sich kaum, denn die Polizei einzuschalten, komme nicht infrage. Die Bussen wegen unerlaubter Prostitution seien höher als ihr Verdienst.

Für Sofia hat sich mit dem Prostitutionsverbot wenig geändert. Sie hat bereits davor ohne Bewilligung und damit illegal angeschafft. Seit dem Verbot habe die Nachfrage nach käuflichem Sex aber abgenommen. Beim Aussuchen ihrer Freier könne sie deshalb nicht allzu wählerisch sein. Wenn sie zwei oder drei Tage nichts verdiene, müsse sie eben auch einen Mann bedienen, bei dem sie ein ungutes Gefühl habe.

Beratungsstellen sind alarmiert

Hart trifft das Verbot jene Frauen, die zuvor legal im Zürcher Milieu arbeiteten, aber nun ebenfalls in die Illegalität gedrängt werden. Die Beratungsstellen beobachten die Entwicklung mit grosser Sorge. Beatrice Bänninger ist die Geschäftsführerin der Zürcher Stadtmission, zu der auch die Anlaufstelle Isla Victoria gehört. Sie sagt: «Die Situation der Sexarbeiterinnen hat sich in den letzten Monaten dramatisch verschlechtert.»

Die Frauen hätten keine Möglichkeit, Kurzarbeitsentschädigungen zu erhalten. Die Geltendmachung der Erwerbsersatzentschädigung sei oft schwierig, weil die nötigen Belege fehlten. Andere verzichteten darauf, ihren Anspruch auf Sozialhilfe anzumelden – aus Angst, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren. Aus Mangel an Alternativen würden sie trotz Verbot arbeiten, in einem Hotel, beim Freier im Auto oder im Freien.

Weil sie im Versteckten arbeiteten, fehle die soziale Kontrolle. Die Frauen seien den Freiern schutzlos ausgeliefert – etwa wenn diese ungeschützten Sex verlangten. «Die Zahl der unerwünschten Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten wie Gonorrhö und Chlamydien hat in den letzten Monaten stark zugenommen», sagt Bänninger.

Doro Winkler von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) bezeichnet die Situation als «gefährlich». Die Zahl der ausländischen Sexarbeiterinnen sei in den letzten Monaten wieder angestiegen, weil die wirtschaftliche Situation in ihren Herkunftsländern noch schlechter sei als in der Schweiz. Vielfach seien ganze Familien von den Einnahmen der Frauen abhängig.

Laut Bänninger können viele Frauen jedoch zurzeit weder die Krankenkasse noch die Miete bezahlen. Aus der Prostitution auszusteigen, gelinge nur den wenigsten. Den Frauen fehle für viele Jobs die nötige Ausbildung, und für Niedrigqualifizierte gebe es in der Gastronomie oder der Reinigungsbranche im Moment nur sehr wenige freie Stellen.

Auf Unverständnis stösst bei Bänninger und Winkler, dass der Zürcher Regierungsrat am Prostitutionsverbot festhält – trotz Lockerungen in anderen Bereichen. Der Bundesrat habe das landesweite Prostitutionsverbot bereits im letzten Juni aus zwei Gründen aufgehoben, sagt Bänninger. Zum einen lasse sich Prostitution mit Betriebsschliessungen nicht verhindern. Zum anderen werde die Gesundheitsprävention dadurch erschwert. «Aus bundesrätlicher Sicht ist ein Prostitutionsverbot aus epidemiologischen Gründen offensichtlich weder nötig noch zielführend.» Die Insellösung im Kanton Zürich bezeichnet Bänninger als «diskriminierend und nicht nachvollziehbar».

Fehlendes Auffangnetz

Der Regierungsrat sieht das Prostitutionsverbot indessen als Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Der Regierungssprecher Andreas Melchior verweist auf den Regierungsratsbeschluss vom 8. Dezember. Darin wird das Verbot mit den engen Kontakten und der Durchmischung zwischen Personengruppen begründet.

Weiter heisst es: «Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen mit engen Kontakten (z. B. Coiffeur- und Massagesalons) ist das Prostitutions- und Erotikgewerbe zudem oftmals geprägt von Abhängigkeiten, und ein beträchtlicher Teil dieses Gewerbes spielt sich in der Illegalität ab. Dabei werden naturgemäss die anwendbaren Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht befolgt.»

Eine allfällige Aufhebung des Verbots hänge von der Beurteilung der Lage ab, die der Regierungsrat zusammen mit seinem Sonderstab Covid-19 laufend vornehme, schreibt Melchior. Dabei seien dieselben Kriterien massgebend wie bei anderen Massnahmen, also etwa die Situation im Gesundheitswesen und die Entwicklung der Fallzahlen. Rückendeckung erhält der Regierungsrat von der GLP-Kantonsrätin Andrea Gisler. Sie sagt: «Solange man nicht in einem Restaurant essen darf, wäre es schräg, die Prostitution zu erlauben.»

Die Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (gp.) sieht das Verbot hingegen kritisch: «Die Repression hat gravierende Auswirkungen für die Sexarbeiterinnen, weil die Prostitution jetzt im Untergrund stattfindet.» Durch das Verbot steige der Druck auf die Frauen. «Sie sind auf das Geld angewiesen und deshalb auch bereit, mehr Risiken einzugehen.»

Rykart präsidiert die Fachkommission Prostitutionsgewerbe der Stadt Zürich und steht in regem Austausch mit den Beratungsstellen. Sie spricht sich für eine rasche Lockerung der Massnahmen im Sexgewerbe aus: «Den Frauen ist am meisten geholfen, wenn das Prostitutionsverbot aufgehoben wird.» Eine überdurchschnittliche Häufung der Covid-19-Fälle im Milieu sei nicht bekannt. Und: «Wenn die Prostitution wieder in einem geregelten Rahmen stattfindet, gibt es auch Schutzkonzepte, die das Risiko einer Ansteckung mindern.» Der Stadtrat habe seine Haltung beim Regierungsrat deponiert – bisher ohne Ergebnis.

Der SVP-Kantonsrat und Milieu-Anwalt Valentin Landmann plädiert aus denselben Gründen für eine schnelle Aufhebung des Verbots. Schutzkonzepte liessen sich auch im Sexgewerbe umsetzen, sagt Landmann überzeugt. «Es gibt durchaus Praktiken etwa im SM-Bereich, bei denen keine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.» Hinter dem Verbot vermutet Landmann eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegen Prostitution. Mit den Massnahmen würden einzig die Frauen gequält und in die Illegalität gedrängt. «Das ist ungeheuerlich.»

Dass die Prostitution trotz Verbot weiterhin stattfindet, ist auch Andrea Gisler bekannt. Sie stört sich an der mangelnden Unterstützung der betroffenen Frauen. Gisler hat bis 2019 die Zürcher Frauenzentrale präsidiert und damals die Kampagne «Stopp Prostitution. Für eine Schweiz ohne Freier» lanciert. Sie befürwortet ein Sexkaufverbot nach nordischem Modell. Das bedeutet, dass die Freier bestraft, die Prostituierten hingegen vollständig entkriminalisiert werden. Viele von ihnen würden sich aus wirtschaftlicher Not prostituieren. «Sie zu bestrafen, ist der falsche Ansatz, was es braucht, sind Ausstiegshilfen und ein Auffangnetz.»

Auch die Sexarbeiterin Sofia möchte aus der Prostitution aussteigen und stattdessen in der Reinigungsbranche arbeiten. Neben ihr auf dem Bett liegt ein Stapel ihres Lebenslaufs, den sie mit der Hilfe einer Anlaufstelle erstellt hat. Bisher blieben ihre Bewerbungen erfolglos. Solange sie keinen anderen Job findet, wird sie weiterhin anschaffen.
(https://www.nzz.ch/zuerich/corona-weshalb-prostituierte-in-zuerich-trotz-verbot-anschaffen-ld.1613159)



bernerzeitung.ch 29.04.2021

Stadt Bern – Bettelei nimmt zu: Aggressive Bettler gehen auf Passanten los

Seit rund sechs Wochen sind in Bern mehr ausländische Bettler unterwegs. Passanten berichten, dass diese teilweise ausfällig werden.

Rahel Guggisberg

Eine etwa 30-jährige Bulgarin hält einen Mann am Ärmel fest und zupft daran. Sie sagt zu ihm in gebrochenem Deutsch: «Ich möchte bei dir zu Hause putzen kommen oder andere Arbeit machen. Gib mir einen Job oder Geld zum Leben.» Beim Mann handelt es sich um Alexander Ott, Polizeiinspektor und Leiter der Fremdenpolizei der Stadt Bern. Er erzählt, er habe diese Szene vor ein paar Tagen in der Marktgasse erlebt und die Frau habe ohne entsprechende Bewilligung bei ihm arbeiten wollen. Darum nimmt er sie mit an die Predigergasse, um sie zu ihrem Aufenthalt zu befragen. Dort habe er sie darauf hingewiesen, dass man in der Schweiz nur arbeiten dürfe, wenn man sich angemeldet habe.

Immer aggressiver

«Wir stellen seit etwa sechs Wochen fest, dass in Bern immer mehr und zum Teil sehr aggressiv gebettelt wird», sagt Ott. Die Fremdenpolizei bekomme jeden Tag mehrere Anrufe von Bernerinnen und Bernern, die sich darüber beklagten, dass Bettler aufdringlich würden, wenn man ihnen kein Geld gebe.

Alex Haller von Familie & Quartier Stadt Bern bestätigt: «Unsere Mitarbeitenden der mobilen Interventionsgruppe Pinto stellen fest, dass es derzeit viele organisierte Bettler hat, die uns bisher nicht bekannt sind.» Ob die einheimischen Bettlerinnen und Bettler deswegen selber weniger Geld bekämen, wisse er nicht.

Viele der Bettler kommen laut Alexander Ott aus Rumänien oder Bulgarien. Es falle auf: Sie bedienten sich eines sogenannten verdeckten aktiven Bettelns, indem sie etwa kleine Arbeiten oder Dienstleistungen anböten. Sie hätten meistens eine Reisendengewerbebewilligung eines anderen Kantons. Diese berechtigt ausländische Personen, während einer bestimmten Zeit in der ganzen Schweiz kleinere Geschäfte zu tätigen wie Produkte verkaufen oder Dienstleistungen erbringen als «Scherenschleifer und Kesselflicker». Oftmals entsprechen aber diese Bewilligungen nicht der Tätigkeit, die die Betroffenen effektiv ausführen.

Der Rosentrick

In der Stadt Bern wird zudem immer häufiger der Rosentrick angewendet. Eine Bernerin erzählt, dass ihr ein Mann bei einem Rotlicht eine Rose ins Körbchen am Velolenker gelegt habe. Dann habe er sich vor das Gefährt gestellt und ihr seine Hand entgegengestreckt, um Geld zu bekommen. Als sie sich geweigert habe, sei der Mann ausfällig geworden. Oder sie stehen freundlich lächelnd in der Stadt, drücken erstaunten Passanten eine Rose in die Hand. Schon im nächsten Augenblick heisst es: «Bitte geben Sie mir etwas Geld.» Die Masche mit der geschenkten Rose ist nichts anderes als verkapptes Betteln. «Dieses Gebaren verunsichert und verängstigt gerade auch viele ältere Menschen», sagt Ott.

Stark organisiert

Bettlerinnen und Bettler stammen laut Ott oft aus Familienclans und reisen in Gruppen von bis zu 20 Personen durch die Schweiz. Dabei würden sie zwischen verschiedenen Städten pendeln. Viele der bettelnden Personen geben zudem Gehbehinderungen vor, indem sie sich nur mithilfe eines Stocks fortbewegen. «Dies, obwohl sie sich normal fortbewegen können», sagt Ott. So wollen sie bei den Passanten und Passantinnen Mitleid erwecken. Die Bettlerinnen und Bettler seien meist bei Bekannten untergebracht oder lebten in Kleinbussen.

Nicht verboten

Betteln ist in der Stadt Bern nicht verboten. Wer jedoch auf aggressive Weise Passanten und Passantinnen belästigt, verstösst gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung. Weil Betteln in der Schweiz nicht als Erwerbstätigkeit gelte, gebe es kein Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung, so die Gesetzesauslegung der Berner Behörden. Ott sagt: «Wir prüfen jeweils die gesamte Situation und versuchen festzustellen, ob Ausbeutungsverhältnisse oder Nötigungen vorliegen. Je nach Ergebnis werden Massnahmen ergriffen.»

Basel hat viele Bettler

Auch in Basel sind Bettler ein Thema. Im Winter gingen manche laut Medienberichten mit Hunden auf Betteltour. Neu haben sie vereinzelt Kinder dabei. Die Basler Polizei bestätigt diese Woche gegenüber der «Basler Zeitung»: «Der Kantonspolizei Basel-Stadt sind ungefähr seit Ostern vermehrt Einzelfälle von Kindern im Alter von 15 Jahren oder jünger im Zusammenhang mit Bettelei aufgefallen. In solchen Fällen geht sie von einer Kindeswohlgefährdung aus».

Erfahrungen mit Kinderbettelei machte Bern in den Jahren 2008 und 2009. Damals hielten sich zahlreiche Bettler aus Rumänien in Bern auf, und es gab auch bettelnde Kinder. Um diese Form der Ausbeutung zu stoppen, entwickelte Alexander Ott das sogenannte Berner Modell. Die Kinder brachte er in ein speziell geschaffenes Übergangsheim in Wien, von wo sie nach Rumänien zurückgebracht wurden. In der Drehscheibe Wien gab es teilweise über 600 Bettlerkinder.

In Bern kam es in den letzten Jahren nicht mehr zu Kinderbettelei. «Doch weil wir nun von Fällen von Bettlern mit Kindern in Basel hören, sind wir alarmiert», sagt Ott. Er ruft dazu auf, die Gruppierungen aus Osteuropa nicht mit Geld zu unterstützen, denn diese finanzierten mit dem Geld die reichen Clanchefs. Diese Gruppierungen seien sehr hierarchisch organisiert. Alex Haller von Familie & Quartier Stadt Bern sagt: «Gerade wenn Kinder als Bettler oder mit dem Rosentrick unterwegs sind, raten wir sehr stark davon ab, ihnen Geld zu geben. Diese Kinder werden oft ausgebeutet und dadurch missbraucht.»
(https://www.bernerzeitung.ch/aggressive-bettler-gehen-auf-passanten-los-695075021459)


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Für den Profit statt für die Menschen
PWC, Arbeitgeberverband und Handelskammer in Basel angegriffen.
Die hier ansässigen Firmen stehen beispielhaft für die Ausrichtung der Wirtschaft im kapitalistischen System. Es geht darum, Profite zu erwirtschaften, indem die Arbeit anderer ausgebeutet wird.
https://barrikade.info/article/4451


«Engagierter und kämpferischer» Demonstrationszug in Solothurn geplant
Am Samstag, 1.Mai 2021 soll es in Solothurn nebst einer Kundgebung auch einen Demonstrationszug geben. Dieser ist bewilligt.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/stadt-solothurn/engagierter-und-kaempferischer-1mai-demonstrationszug-in-solothurn-geplant-ld.2131208
-> https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/uebersicht-trotz-corona-zwei-staedte-im-kanton-solothurn-feiern-den-1mai-mit-reden-eine-demonstration-geplant-ld.2130411


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
derbund.ch 29.04.2021

Verschärfte Einbürgerungsregel: Berner Mäzenin unterstützt irakischen Forscher

Die Rudolf-und-Ursula-Streit-Stiftung zahlt Sozialhilfekosten eines irakischen Physikers zurück. Damit soll dessen Einbürgerung ermöglicht werden.

Bernhard Ott

Sie unterstütze Menschen, «die zwischen die Maschen des sozialen Netzes gefallen sind», sagte einst Mäzenin Ursula Streit über den Zweck der Rudolf-und-Ursula-Streit-Stiftung. Als sie Anfang Februar im «Bund» die Geschichte des einbürgerungswilligen Physikers Munir al-Hashimi las, wusste sie, dass dies ein solcher Fall sein könnte. «Iraker fällt zwischen Stuhl und Bank», lautete der Titel des Artikels. Er bezog sich auf einen Streit zwischen Stadt und Kanton Bern um die Rückzahlung und die Höhe der einst bezogenen Sozialhilfeleistungen des Einbürgerungswilligen.

Der Kanton hatte die Einbürgerung Hashimis verweigert, obwohl dieser das Gemeindebürgerrecht der Stadt bereits erhalten hatte. Die Sicherheitsdirektion von Regierungsrat Philippe Müller (FDP) argumentierte, dass Hashimi nicht nur die Grundleistungen der Sozialhilfe, sondern auch die Kosten für Arbeitsintegrationsmassnahmen zurückbezahlen müsse. Seit der Annahme der Initiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» von Erich Hess (SVP) sei die «vollständige Rückzahlung» von Sozialhilfe in der Kantonsverfassung festgeschrieben.

Ursula Streit möchte die Blockade nun lösen. Ihre Stiftung hat vor ein paar Tagen die vom Kanton geforderten zusätzlichen 40’000 Franken direkt dem Sozialamt der Stadt Bern überwiesen. «Einer Einbürgerung von Herrn Hashimi sollte nun nichts mehr entgegenstehen», sagt Streit. Der Mann sei qualifiziert und schuldenfrei, sodass er sich nun mit besseren Erfolgsaussichten bewerben könne.

Die Rudolf-und-Ursula-Streit-Stiftung hat seit ihrer Gründung im Jahr 1999 in annähernd 300 Notfällen mit Zahlungen an Einzelne und Familien im Umfang von 500 bis 350’000 Franken geholfen. Für Schlagzeilen sorgte sie mit Beiträgen an Projekte wie die Errichtung von Wohncontainern für Asylsuchende in Wohlen, den Bau des Hauses der Religionen oder die Einrichtung einer Stelle für Provenienzforschung am Berner Kunstmuseum.

Kanton bleibt hart

Der anerkannte Flüchtling Hashimi ist in der Tat in einer Notlage. Er forscht nun seit bald zwanzig Jahren im Bereich der Quantenmechanik am Physikalischen Institut der Universität Bern – in den letzten Jahren mehrheitlich unbezahlt. Dabei hat er insgesamt sechzehn wissenschaftliche Aufsätze publiziert. Vor Jahren konnte er ein Forschungsprojekt der Universität Katar akquirieren. Während der Arbeit am Projekt hat er die einst bezogene Sozialhilfe in Höhe von 34’000 Franken zurückbezahlt. Schliesslich stellte er ein Einbürgerungsgesuch, weil die Universität Katar zwar weitere Projekte in Aussicht gestellt hatte, aber seinen Flüchtlingspass nicht mehr akzeptieren wollte.

Bei der Ablehnung des Gesuchs stützt sich die kantonale Sicherheitsdirektion auf eine eigene Wegleitung zum Bürgerrechtsgesetz. Diese widerspricht aber dem Sozialhilfegesetz, das die Rückzahlung der Kosten für Arbeitsintegrationsmassnahmen explizit ausschliesst. Hashimis Anwältin Melanie Aebli hat den Entscheid des Kantons denn auch vor Verwaltungsgericht angefochten.

Gleichzeitig bat sie die Stadt um finanzielle Unterstützung. Der Gemeinderat genehmigte das Gesuch auf Antrag von Sozialdirektorin Franziska Teuscher (GB) und entnahm die geforderten 40’000 Franken einem Fonds zur Förderung der Vermittlungsfähigkeit von Arbeitslosen. «Der Gemeinderat ging davon aus, dass Herr Hashimi so eingebürgert werden kann», sagte der einstige Sozialamtsleiter Felix Wolffers gegenüber dem «Bund».

Doch die Sicherheitsdirektion von Philippe Müller (FDP) ist nicht bereit, die Rückzahlung zu akzeptieren. Diese entspreche «einer blossen Umverteilung staatlicher Gelder», hält sie in einer Stellungnahme vor Gericht fest, die dem «Bund» vorliegt. Dies komme einer «Umgehung der einbürgerungsrechtlichen Bestimmungen» gleich.

Im Rechtsstreit vor Verwaltungsgericht wähnt sich die Direktion Müller auf der Siegerseite. Denn vor fünf Jahren habe das Verwaltungsgericht in einem Entscheid festgehalten, dass die Rückzahlung der Sozialhilfe im Einbürgerungsverfahren «in keinem Zusammenhang» mit dem Sozialhilfegesetz stehe. Sie sei vielmehr «Ausdruck einer wirtschaftlich erfolgreichen Integration».

Ungeklärte Rechtslage

Hashimis Anwältin Melanie Aebli hat das Verwaltungsgericht nun darauf hingewiesen, dass ihr Mandant «nichts aus öffentlichen Geldern bezogen und alles zurückbezahlt hat». Aus ihrer Sicht ist damit die wirtschaftliche Integration gegeben. «Wenn er privat unterstützt wird, muss das den Staat eigentlich nichts mehr angehen», sagt Aebli.

Die Sicherheitsdirektion von Philippe Müller will unter Verweis aufs laufende Verfahren nicht Stellung nehmen. So glücklich die Wendung im Fall Hashimi auch ist: Die Frage, ob Einbürgerungswillige bloss die Grundleistungen der Sozialhilfe oder auch weitere Kosten für Arbeitsintegrationsmassnahmen zurückbezahlen müssen, bleibt vorderhand offen.

«Wir hätten in dieser Frage gern Klarheit», sagt die Stadtberner Sozialamtsleiterin Claudia Hänzi. Zurzeit würden einbürgerungswillige Sozialhilfebeziehende so instruiert, dass sie auch die Kosten für Integrationsmassnahmen zurückbezahlen müssten. «Wir sagen ihnen, dass grundsätzlich sämtliche Leistungen zurückbezahlt werden müssen», sagt Hänzi.
(https://www.derbund.ch/berner-maezenin-unterstuetzt-irakischen-forscher-201092592679)


+++SICHERHEITSPOLITIK
Sicherheitspolitischer Bericht – VBS: Die neuen Bedrohungen sind Fake News und Cyberangriffe
Der Bericht zur Sicherheitspolitik benennt neue Gefahren wie Cyberangriffe und Desinformation und definiert neun Ziele.
https://www.srf.ch/news/schweiz/sicherheitspolitischer-bericht-vbs-die-neuen-bedrohungen-sind-fake-news-und-cyberangriffe
-> https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83266.html
-> https://www.derbund.ch/sie-bereitet-uns-auf-eine-unsichere-welt-vor-740616391854
-> Rendez-vous: https://www.srf.ch/play/radio/rendez-vous/audio/mit-welchen-bedrohungen-muss-die-schweiz-rechnen?id=03630eb8-6c9a-46be-b22c-3bfea47da644
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/viola-amherd-setzt-fokus-auf-neue-bedrohungen?id=1ac85320-a626-43cb-8332-36d074b0c1e5
-> Tagesschau: https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/bericht-zur-schweizer-sicherheitspolitik-2021?urn=urn:srf:video:2f1f1c38-b3bf-4842-8a8b-4e51c9ce56a7


+++BIG BROTHER
derbund.ch 29.04.2021

«Massiver Eingriff in die Privatsphäre»: Der Beizenbesuch landet neu in einer zentralen Datenbank

Der Kanton Bern geht im Contact-Tracing neue Wege: Daten werden nun zentral gesammelt. Gastro Suisse will das Modell national übernehmen. Kritiker sehen Schwachstellen.

Christian Zellweger

Fantasienamen, unvollständige Listen, nicht erreichbare Wirte: Obwohl die Schweizer Gastrobetriebe verpflichtet sind, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen, kam es bei den bisherigen Lösungen bisweilen zu Pannen – Restaurantbesucher, die sich potenziell mit dem Coronavirus angesteckt hatten, konnten nicht in nützlicher Frist gewarnt werden.

Nachdem die Terrassen wieder offen sind, ist Bern der erste Kanton der Schweiz, der reagiert: Ab Mitte Mai sind Gastrobetriebe verpflichtet, mindestens einmal pro Tag die Angaben aller Gäste dem Kanton zu melden. Dieser speist die Angaben in eine zentrale Datenbank ein. Umgesetzt werden soll dies automatisch über die diversen Check-in-Apps, im Ausnahmefall können die Wirte die Angaben auch manuell übermitteln.

Damit wird eine neue Gangart eingeschlagen. Im letzten Jahr reichte es noch, zusätzliches Personal für das Contact-Tracing einzustellen oder die Prozesse im Betrieb zu optimieren. Das reicht nun laut Kanton nicht mehr aus, wie der Kanton zur geänderten Covid-Verordnung schreibt, welche die Bernische Regierung diese Woche verabschiedet hat.

Gemäss Verordnung kann die Gesundheitsdirektion per Leistungsvertrag eine Drittfirma beauftragen, die Datenbank umzusetzen. Die Daten würden verschlüsselt und auf Servern in der Schweiz gelagert.

Kritischer Datenschutz

Die Berner Datenschutzstelle hat das Projekt beurteilt und gutgeheissen. Dennoch sorgt der Beschluss für Bedenken. «Wenn so viele Daten zentral an einem Ort gespeichert werden, ist das immer ein grosses Risiko», erklärt etwa Charlotte Volery vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Die zentrale Datenbank birgt Risiken des Datenmissbrauchs oder deren Beschlagnahmung durch andere Stellen. In Deutschland wurden bereits Kontaktdaten von der Polizei verwendet, um Zeugen ausfindig zu machen.

Allerdings: Die Verordnung hält fest, dass ausschliesslich das Berner Contact-Tracing Zugriff auf die Datenbank habe, und dies nur bei einem «gesundheitsrelevanten Ereignis». Die Suche nach einzelnen Personen soll nicht möglich sein. Nach zwei Wochen sollen die Daten jeweils gelöscht werden.

Geteilte Meinung bei Gastronomen

Der Branchenverband Gastro Suisse begrüsst die Berner Lösung, wie Sprecherin Daniela Kimmich gegenüber Nau.ch sagt. Bedenken bezüglich Datenschutz hat der Verband keine. Allerdings: Man würde eine nationale Lösung bevorzugen. Und noch sei nicht abzuschätzen, ob die Vorgabe zu mehr Aufwand für Wirte und Wirtinnen führen wird.

Dezidierte Kritik äussert hingegen Max Reichen. Der Jurist ist Präsident der Stadtberner Bar- und Clubkommission. «Damit werden die Bewegungen von einer Million Bernerinnen und Bernern zentral registriert», sagt Reichen. Es werde laufend aufgezeichnet, wer in einem Restaurant mit wem Zeit verbracht habe. «Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre», so Reichen.

Reichen anerkennt zwar die Probleme, die sich mit gefälschten oder nicht verfügbaren Daten ergeben haben. Aber er ist überzeugt: Es gebe sinnvollere Lösungen. Doch der Regierungsrat habe die zentrale Datenbank im Alleingang beschlossen – ohne Beratung im Parlament. Nicht nur sei die demokratische Legitimation eines so massiven Eingriffes so zu schwach. «Hätte man Betroffene konsultiert, wäre man vielleicht auf weniger invasive Lösungen gekommen» – etwa die dezentrale Speicherung bei den App-Anbietern mit einem einheitlichen Zugang fürs Contact Tracing.

Die Bar- und Clubkommission hat eine eigene Check-in-App entwickelt. Für diese müsse man die automatische Übermittlung nun wohl umsetzen – «aber mit sehr wenig Begeisterung», so Reichen. Immerhin wisse man bei der eignen App, dass man mit Daten sehr bewusst umgehe, im Gegensatz zu anderen Anbietern – wie etwa der App «Luca» aus Deutschland.

Man verschliesse sich keineswegs einer Lösung, wenn damit die Schutzmassnahmen gelockert werden könnten, so Reichen. «Wir sind überzeugt, es gibt mehr Möglichkeiten als nur die Betriebsschliessungen oder eine zentrale Datenbank.»
(https://www.derbund.ch/der-beizenbesuch-landet-neu-in-einer-zentralen-datenbank-103846427107)


+++POLICE BE
90 Franken wegen Beleidigung: Gimma zahlt Bieler (18) die «Sound of da Police»-Busse
Ein Bieler Student postet ein Video auf Tiktok. Dort zeigt er, wie er von zwei Polizisten gebüsst wird – weil er ein Hip-Hop-Lied gesungen hat. Rapper Gimma eilt dem 18-Jährigen nun zur Hilfe.
https://www.blick.ch/schweiz/graubuenden/90-franken-wegen-beleidigung-gimma-zahlt-bieler-18-die-sound-of-da-police-busse-id16492208.html


+++POLIZEI LU
Änderung des Polizeigesetzes soll moderne Fahndungstechnologien ermöglichen
Der Regierungsrat will das Polizeigesetz ändern, damit die Luzerner Polizei automatisierte Fahndungs- und Ermittlungssysteme einsetzen und somit effektiver arbeiten kann. Solche Systeme sind in der Schweiz bereits im Einsatz.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/automatisierte-systeme-aenderung-des-polizeigesetzes-soll-moderne-fahndungstechnologien-ermoeglichen-ld.2131103
-> https://www.zentralplus.ch/luzerner-polizei-will-mit-hochaufloesenden-kameras-nach-straftaetern-fahnden-2072367/
-> https://newsletter.lu.ch/inxmail/html_mail.jsp?id=0&email=newsletter.lu.ch&mailref=000gqbq0000ti000000000000dsg4yee


+++RECHTSPOPULISMUS
*GEWALT IN BUNDESASYLLAGERN – Stellungnahme der 3 Rosen gegen Grenzen* 29.04.2021
https://3rgg.ch/wp-content/uploads/2021/04/Stellungnahme-29.4..pdf


Gewaltbereitschaft linksextremer Gruppen nimmt laut Experten zu
Eine Angestellten des Staatssekretariats für Migration wird massiv bedroht seit ihre Kontaktdaten auf einer linksextremen Onlineplattform veröffentlicht wurden. Recherchen zeigen: die Gewaltbereitschaft in der linksextremen Szene hat zugenommen.
https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/gewaltbereitschaft-linksextremer-gruppen-nimmt-laut-experten-zu?urn=urn:srf:video:05b05858-fa7e-4051-80f0-5d121547146f


Linksextreme Gewalt – die Szene radikalisiert sich, die Gefahr wird unterschätzt: Die Schweiz ist auf dem linken Auge blind
Der Angriff auf eine Mitarbeiterin des Basler Bundesasylzentrums durch Linksextreme zeigt: Die Szene nimmt Verletzte oder sogar Tote in Kauf. Extremismus-Experte Samuel Althof (65) vergleicht die Linksaktivisten mit einer Sekte.
https://www.blick.ch/schweiz/linksextreme-gewalt-die-szene-radikalisiert-sich-die-gefahr-wird-unterschaetzt-die-schweiz-ist-auf-dem-linken-auge-blind-id16491449.html


Bundesasylzentrum immer wieder Zielscheibe: Rund 70 Verfahren gegen Bässlergut-Saboteure
Seit vier Jahren hat es unzählige Sabotageversuche gegen das Bundesasylzentrum Bässlergut in Basel gegeben. Die Staatsanwaltschaft führt rund 70 Verfahren, die Täter sind dem linksextremen Milieu zuzuordnen.
https://www.blick.ch/schweiz/bundesasylzentrum-immer-wieder-zielscheibe-rund-70-verfahren-gegen-baesslergut-saboteure-id16489165.html


Der linke Hass überdeckt tatsächliche Missstände: Haben unsere Asylzentren ein Gewalt-Problem?
In Basel tobt seit Monaten ein Streit rund um Gewalt gegen Asylsuchende im Bundesasylzentrum. Jetzt gipfelte er in einer Hetzjagd auf eine Mitarbeiterin des Staatssekretariats für Migration. Was ist dran an den Gewalt-Vorwürfen?
https://www.blick.ch/schweiz/der-linke-hass-ueberdeckt-tatsaechliche-missstaende-haben-unsere-asylzentren-ein-gewalt-problem-id16491444.html


+++RECHTSEXTREMISMUS
Jung-SVPler verbrüdert sich mit verurteilten Neonazis und promotet rassistische Aufkleber
Ein Walliser Jungpolitiker gehört zum aktiven Kern der rechtsextremen Gruppe «Militants Suisses». Die Gruppe hetzt gegen Linke und Ausländer. Der Dachverband der Schweizer Juden verlangt eine Reaktion der SVP. Die Partei untersucht den Fall.
https://www.tagblatt.ch/schweiz/rechtsextreme-gesinnung-jung-svpler-solidarisiert-sich-mit-verhafteten-neonazis-und-promotet-rassistische-aufkleber-ld.2130521
-> https://renverse.co/infos-locales/article/simon-andenmatten-jeune-udc-valaisan-et-fondateur-d-un-groupuscule-neonazi-2952


Qui sont les romand.e.s qui apparaissent dans une vidéo de Junge Tat ?
Quatre valaisan.ne.s peuvent être aperçu.e.s dans une vidéo du groupuscule néonazi Junge Tat.
https://renverse.co/infos-locales/article/qui-sont-les-romand-e-s-qui-apparaissent-dans-une-video-de-junge-tat-3046


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Corona-Demo in Rapperswil: Kanton St.Gallen prüft Abwälzung der Polizeikosten
Der Polizeieinsatz in Rapperswil-Jona hat Kosten von rund 250’000 Franken verursacht. Nun wird abgeklärt, ob diese Aufwendungen an die Verursacher überwälzt werden können. Zu diesem Thema wurde im November im Kantonsparlament eine Motion überwiesen. Die Umsetzung scheint schwierig.
https://www.toponline.ch/news/stgallen/detail/news/corona-demo-in-rapperswil-kanton-stgallen-prueft-abwaelzung-der-polizeikosten-00157309/


Masken-Ärger im Swiss Holiday Park in Morschach SZ: Corona-Skeptiker rufen zu Aufmarsch gegen Hotel auf
Das Hotel des Swiss Holiday Park in Morschach SZ akzeptierte die Masken-Atteste einer Familie nicht. Als Corona-Skeptiker davon Wind bekamen, wurden sie wütend und riefen im Internet zum Aufmarsch auf. Die Kantonspolizei musste ausrücken.
https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/aerger-in-morschach-sz-corona-skeptiker-riefen-zum-aufmarsch-gegen-hotel-auf-id16493272.html
-> https://www.20min.ch/story/massnahmen-gegner-gehen-auf-schweizer-ferien-resort-los-652191946172


Coronavirus: Hundert Personen an Flashmob im Bahnhof Basel
Rund hundert Menschen tanzen bei einem Flashmob im Bahnhof Basel – trotz Coronavirus ohne Masken oder Abstände. Europaweit tanzen Menschen gegen die Massnahmen.
https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-hundert-personen-an-flashmob-im-bahnhof-basel-65916578
-> https://www.20min.ch/story/hunderte-tanzen-im-bahnhof-zu-hymne-gegen-die-corona-massnahmen-475847362074


»Produkte nicht mehr erhältlich« Amazon und Lieferando werfen Attila Hildmann raus
Der Verschwörungstheoretiker und Coronaleugner Attila Hildmann hat erneut Schwierigkeiten mit seinem Unternehmen. Auch seine letzten deutschen Vertragspartner verbannen ihn aus ihrem Sortiment.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/attila-hildmann-amazon-und-lieferando-werfen-querdenker-raus-a-eb2f1788-0002-0001-0000-000177330639


Warum Verschwörungstheorien so attraktiv sind
Laut einer Studie der Universität Basel glauben 30% der Befragten in Deutschland und der Deutschschweiz zumindest teilweise an eine Verschwörungstheorie im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Wie ist das möglich? Wir haben einen Professor für Sozialpsychologie gefragt.
https://www.swissinfo.ch/ger/psicologia-sociale_warum-verschwoerungstheorien-so-attraktiv-sind/46576160



aargauerzeitung.ch 29.04.2021

Regierungsrat verbietet Coronademo, weil Maskenpflicht nicht eingehalten werde – Organisatoren geben noch nicht auf

Der Aargauer Regierungsrat verbietet eine Coronademo am 8. Mai in Wettingen: Gesundheitsschutz und Pandemiebekämpfung seien höher zu gewichten als Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Die Organisatoren wollen das Verbot beim Verwaltungsgericht anfechten – der Entscheid dürfte aber zu spät kommen.

Fabian Hägler

Fast einen Monat, nachdem das Aktionsbündnis Aargau-Zürich für eine vernünftige Coronapolitik zwei Gesuche für Kundgebungen im Aargau eingereicht hat, liegt der erste Entscheid der höchsten politischen Behörde im Kanton dazu vor. An seiner Sitzung am Mittwoch hat der Regierungsrat eine Beschwerde der Organisatoren abgelehnt und damit den Entscheid des Gemeinderats Wettingen gestützt, am 8. Mai keine Demo gegen Coronamassnahmen und das Covid-19-Gesetz zuzulassen.

Der Wettinger Gemeinderat hatte das Gesuch für eine Kundgebung mit Protestmarsch abgelehnt, «weil die Einhaltung der Maskenpflicht gemäss der Covid-19-Verordnung des Bundes durch die Organisatoren nicht sichergestellt und angesichts der Anzahl Teilnehmenden von der Polizei nicht durchgesetzt werden könne».

Regierungsrat: Demonstranten ohne Masken gefährden auch Dritte

Der Regierungsrat schliesst sich dieser Argumentation an und hält fest, die Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen – also früheren Coronademos – hätten gezeigt, dass die Maskenpflicht grossmehrheitlich nicht beachtet werde. Der Effekt sei derselbe, ob die Demo mit 8000 Teilnehmern durchgeführt werde, wie von den Organisatoren beantragt, oder allenfalls nur mit 4000, bei einer Aufteilung auf zwei Standorte: «Dadurch, dass die Teilnehmenden an der Kundgebung keine Maske tragen, gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte.»

Deshalb liegt nach Ansicht des Regierungsrats ein überwiegendes öffentliches Interesse vor, dass die Kundgebung in Wettingen nicht durchgeführt wird. Im vorliegenden Fall seien Gesundheitsschutz und Pandemiebekämpfung höher zu gewichten als Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit, schreibt die Regierung.

«Es geht darum, die geltenden Schutzmassnahmen einzuhalten»

Sie widerspricht der Ansicht der Coronaskeptiker, mit einem Verbot der Demo würden Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht, die in der Verfassung garantiert sind, ausser Kraft gesetzt. Politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen seien grundsätzlich zulässig, ein Schutzkonzept dafür sei nicht nötig – «indes ist es zwingend notwendig, dass die Teilnehmenden im Rahmen der geltenden Schutzmassnahmen eine Gesichtsmaske tragen müssen», schreibt die Regierung.

Die Organisatoren hatten dagegen argumentiert, bei einer Kundgebung im Freien sei die Ansteckungsgefahr sehr gering oder praktisch gleich null. Die Regierung entgegnet, selbst wenn dies zutreffen sollte, gehe es darum, die geltenden Schutzmassnahmen zu befolgen. «Mit der Missachtung der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske bei – an sich erlaubten – Demonstrationen wird eine Vorschrift des Bundes verletzt, die zur Eindämmung der Pandemie erlassen worden ist.»

Der Regierungsrat ergänzt, selbst wenn der Nutzen einzelner Massnahmen nicht messbar sei, würden sie in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen oder gar zu stoppen. Zudem hätten die Organisatoren in ihrem Gesuch in keiner Weise dargelegt, dass sie alles Zumutbare unternehmen würden, um die Maskenpflicht durchzusetzen.

Hinweis der Organisatoren auf Maskenpflicht reicht den Behörden nicht

Ähnlich argumentierte am Dienstag auch Suzanne Marclay-Merz, Sicherheitsvorsteherin in Aarau, wo der Stadtrat ein Demogesuch für den 8. Mai ebenfalls abgelehnt hat. Die Organisatoren machten bei ihren Anträgen keine Zusagen, dass sie die Einhaltung der Mindestabstände oder der Maskentragpflicht kontrollieren und sicherstellen wollten, sagte Marclay-Merz.

Diese Aussage bezeichnen Urs Ryser und Markus Häni vom Aktionsbündnis Aargau-Zürich in einem Mail an die AZ als falsch und legen ihr Gesuch für die Kundgebung bei. Darin heisst es: «Der Veranstalter respektiert die Covid-19-Vorgaben von Bund und Kanton und wird die Teilnehmenden regelmässig auf deren Umsetzung, konkret auf die bestehende Maskenpflicht an politischen Veranstaltungen hinweisen.»

Das ist nach Ansicht des Stadtrates zu wenig, wie Marclay-Merz am Donnerstag festhielt. Die Erfahrungen in Altdorf und Rapperswil hätten gezeigt, «dass viele Teilnehmende keine Masken getragen haben und die Maskenpflicht nicht durchgesetzt werden konnte», schreibt die Aarauer Sicherheitsvorsteherin und FDP-Grossrätin.

Rechtsvertreter der Organisatoren: Weiterzug ans Verwaltungsgericht

Artur Terekhov, der Rechtsvertreter der Organisatoren, hält den Entscheid des Aarauer Stadtrats und des Aargauer Regierungsrats dennoch für falsch. Es treffe zwar zu, dass man von Veranstaltern eine gewisse Mitwirkung erwarten könne, räumt der Jurist ein. Er mei
nt damit zum Beispiel Vorkehrungen, dass sich möglichst wenige Krawallanten in die friedliche Menge mischen. Terekhov betont aber: «Mit Blick auf den hohen Wert des Arztgeheimnisses und Patientendatenschutzes bin ich aber nach wie vor der Auffassung, dass private Veranstalter weder berechtigt noch verpflichtet sind, Personen wild zu kontrollieren und von ihnen das Vorweisen einer medizinischen Maskentragdispens zu fordern.»

Der Rechtsvertreter schreibt weiter, man behalte sich eine Anfechtung des Entscheids ausdrücklich vor, «um die Rechtswidrigkeit der staatlichen Bewilligungsverweigerung nachträglich feststellen zu lassen».

Schon jetzt ist klar: Es gibt keine bewilligte Demo am 8. Mai

Dennoch steht mit dem Entscheid des Regierungsrats zum Gesuch für eine Kundgebung in Wettingen schon fest, dass es im Aargau am 8. Mai keine bewilligte Coronademo geben wird – und zwar aus drei Gründen.
– Das Verwaltungsgericht als nächste Instanz dürfte kaum in der Lage sein, vor diesem Datum über eine Beschwerde der Organisatoren gegen das Demoverbot in Wettingen zu entscheiden. «So lange die Beschwerde mit den konkreten Anträgen nicht vorliegt, können keine Aussagen zur mutmasslichen Verfahrensdauer gemacht werden», sagt Nicole Payllier, Sprecherin der Aargauer Gerichte, auf Anfrage.
– Sollte das Verwaltungsgericht vor dem 8. Mai eine Demonstration in Wettingen bewilligen, wäre dies kein definitiver Entscheid. «Der Gemeinderat kann im Falle der Gutheissung der allfälligen Beschwerde den Entscheid des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht anfechten», teilt Nicole Payllier dazu mit.
– Das Verbot in Aarau – hier wäre der Regierungsrat die nächste Instanz – wollen die Coronaskeptiker nicht anfechten. «Dieser Fall ist für uns abgeschlossen, denn zweigleisig muss man nicht fahren, wenn sich beiderorts dieselben Rechtsfragen stellen», sagt Terekhov.
(https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/kundgebung-regierungsrat-verbietet-coronademo-weil-maskenpflicht-nicht-eingehalten-werde-organisatoren-geben-noch-nicht-auf-ld.2131122)
-> https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_164416.jsp



+++HISTORY
Frankreich ließ italienische Terrorverdächtige wieder frei
Mehrere Ex-Aktivisten der italienischen Roten Brigaden waren am Mittwoch festgenommen worden. Auslieferungsverfahren könnte noch Jahre dauern
https://www.derstandard.at/story/2000126278734/frankreich-liess-italienische-terrorverdaechtige-wieder-frei?ref=rss