Medienspiegel 20. April 2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++DEUTSCHLAND
Abschiebungen nach Russland: Den Verfolgern ausgeliefert
Immer wieder werden Tschetschenen aus Westeuropa in ihre Heimat verbracht. Dort sind sie Haft und Folter ausgesetzt. Ein Geheimnis ist das nicht.
https://taz.de/Abschiebungen-nach-Russland/!5768052/


+++FRANKREICH
Val di Susa – Briançonnais : Appel à soutien !
Depuis maintenant plus de 5 ans, la frontière entre Clavière (it) et Montgenèvre (fr) est le théâtre de nombreuses tentatives de passage de frontière par des personnes en exil ainsi que d’une solidarité qui tente par différents moyens de faire preuve d’humanité afin d’éviter de trop nombreuses tragédies. De son côté l’Etat renforce sans cesse la répression de toutes ces personnes et continue à mettre en place des politiques de plus en plus conservatrices.
https://renverse.co/infos-d-ailleurs/article/val-di-susa-brianconnais-appel-a-soutien-3034


+++DROGENPOLITIK
Schweiz als Mitglied der Betäubungsmittelkommission der UNO ernannt
Die Schweiz wurde am 20. April 2021 als Mitglied der Betäubungsmittelkommission der Vereinten Nationen (UNO) per Akklamation als Mitglied ernannt und wird somit ab Jahresbeginn 2022 für weitere vier Jahre im wichtigsten UNO-Gremium im Bereich der internationalen Drogenpolitik Einsitz nehmen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83181.html


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Offener Brief zum 1. Mai 2021 in Bern
Offener Brief an die Behörden und die Polizei des Kantons Bern und der Stadt Bern
Wir werden uns am 1. Mai 2021 die Strassen nehmen, um für die Interessen der Arbeiter*innen, für ein besseres Leben und für unsere Gesundheit zu demonstrieren.
https://barrikade.info/article/4420


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Airline streicht Heimflüge – Zürcher Migrationsamt lässt Brasilianerin verhaften
Als sich die in der Schweiz gestrandete Brenda (38) beim Migrationsamt über die weiteren Schritte informieren will, ruft dieses die Polizei. Das Migrationsamt habe «krass unverhältnismässig» reagiert, sagt Rechtsanwalt Marc Spescha.
https://www.20min.ch/story/airline-streicht-heimfluege-zuercher-migrationsamt-laesst-frau-verhaften-724415212137



tagesanzeiger.ch 20.04.2021

Aus dem Bezirksgericht Zürich: So umgehen Richter bei Sozialhilfemissbrauch den Landesverweis

Nach mehreren Entscheiden des Obergerichts zu Sozialhilfemissbrauch könnte die Staatsanwaltschaft den Gerichten viel Arbeit ersparen. Doch sie will nicht.

Corsin Zander

Als der Bezirksrichter Roger Harris das Urteil verkündet, fliessen Tränen. Und obwohl die 35-Jährige schuldig gesprochen wird, sind es Tränen der Erleichterung. Die Ungarin mit der Aufenthaltsbewilligung B hat einen Teil ihrer Sozialhilfegelder zu Unrecht bezogen. Das gesteht sie auch ein. Aber der Einzelrichter sieht von einer bedingten Geldstrafe und von einem fünfjährigen Landesverweis ab, wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hat, und entscheidet auf eine Busse von 800 Franken.

Insbesondere der Landesverweis wäre für die Ungarin verheerend gewesen, denn sie wird in ihrem Heimatland mit dem Tod bedroht. Die Frau wurde vor über zehn Jahren von Menschenhändlern in die Schweiz verschleppt und in Basel, Bern und Zürich zur Sexarbeit gezwungen. Als die Zürcher Stadtpolizei dies vor einigen Jahren bemerkte, kooperierte die Frau mit den Behörden: Sie sagte gegen mehrere Zuhälter aus, diese kamen ins Gefängnis. Der Haupttäter, mit dem die Frau auch eine heute 14-jährige Tochter hat, beging in der Untersuchungshaft Suizid. Seither bedroht die Familie des Verstorbenen sie und ihre Tochter in Ungarn mit dem Tod. Als Angehörige der Roma wäre die Frau von den ungarischen Behörden wohl nur ungenügend geschützt worden.

Grosse psychische Belastung

Seit die Frau im vergangenen Januar die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten hatte, verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand. Sie musste wieder in psychiatrische Behandlung – der drohende Landesverweis belastet die Frau zu sehr. Als Mitarbeiterin in der Wäscherei ist sie seither krankgeschrieben.

Doch zum Landesverweis kommt es nicht. Um das zu verstehen, benötigt es einen kleinen Exkurs ins Strafgesetzbuch. Nach dem Artikel 148a Absatz 1 wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wer durch unwahre, unvollständige Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen Sozialhilfe bezieht. Durch die Annahme der Ausschaffungsinitiative ist dieser Sozialhilfemissbrauch eine jener Straftaten, die bei Ausländerinnen und Ausländern zu einem obligatorischen Landesverweis von 5 bis 15 Jahren führen.

Es gibt dabei aber auch noch einen Absatz 2 im Artikel 148 des Strafgesetzbuchs. Dieser lautet: «In leichten Fällen ist die Strafe Busse.» Mit Bussen werden sogenannte Übertretungen bestraft, und diese wiederum führen nicht zu einem Landesverweis.

Unklar, was ein leichter Fall ist

Doch was ein «leichter Fall» ist, wird im Strafgesetzbuch nicht genauer definiert. Im vorliegenden Fall hatte die Frau gemäss Staatsanwaltschaft drei Geldbeträge verschwiegen: 1350 Franken, um ihrer damals elfjährigen Tochter Geschenke zu kaufen, über 1300 Franken Waisenrente aus Ungarn und 560 Franken Rückerstattung von Heiz- und Nebenkosten. Diese insgesamt 3138.51 Franken hätte ihr die Stadt Zürich nicht ausbezahlt, wenn sie davon gewusst hätte.

Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) hat 2016 Empfehlungen festgelegt, bis zu welchem Betrag man von einem leichten Fall ausgehen soll: 3000 Franken. Die Ungarin liegt also knapp darüber, und deshalb beurteilte die Staatsanwaltschaft den Fall nicht mehr als leicht und forderte neben der Geldstrafe auch eine Landesverweisung.

Kriminelle Energie ist entscheidend

Doch sei die Höhe des Betrages nicht alleine ausschlaggebend dafür, ob es sich um einen leichten Fall handelt, sagt Richter Harris in seiner Urteilsbegründung. Er verweist dabei auf das Obergericht. Dieses kam 2019 in einem Fall von Sozialhilfemissbrauch zum Schluss, dass es auch leichte Fälle mit weit höheren Beträgen geben könne. Der Schweizer Jurist Matthias Jenal schreibt in einem Aufsatz gar: «Auch Fälle, in denen bis zu 30’000 Franken [zu viel] ausbezahlt werden, können noch gering sein.» Denn die Beträge würden sich rasch summieren, auch wenn nur eine geringe kriminelle Energie vorliege.

Damit argumentierte auch das Obergericht, als es 2019 einen Mann nur mit einer Busse bestrafte, dem über 5300 Franken zu viel ausbezahlt wurden. Und das höchste kantonale Gericht bestrafte im vergangenen September einen Beschuldigten, dem über 7600 Franken zu viel ausbezahlt worden waren, ebenfalls nur mit einer Busse. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen und einen Landesverweis gefordert.

Staatsanwaltschaft will Praxis nicht anpassen

Bezirksrichter wie Roger Harris haben diese Praxis des Obergerichts offenbar übernommen. Die Staatsanwaltschaft könnte nun ihre Praxis ebenfalls anpassen und in Fällen wie der 35-jährigen Ungarin auf Busse entscheiden. Doch die Oberstaatsanwaltschaft sieht dafür offenbar keinen Grund. Zum aktuellen Fall will sie sich nicht äussern, allgemein sagt ein Sprecher: «Aus unserer Sicht gibt es noch keine gefestigte Gerichtspraxis zur vorliegenden Frage im Kanton Zürich.» Insbesondere sei noch kein Fall bekannt, bei dem das Bundesgericht in dieser Sache ein Urteil gefällt hätte.

Bei den beiden Fällen, die vor Obergericht entschieden wurden, hätte sie die Chance gehabt, die Urteile weiterzuziehen und ein entsprechendes Urteil zu erwirken. Doch diese beiden Fälle seien nicht geeignet gewesen, diese grundsätzliche Frage vom Bundesgericht klären zu lassen, sagt der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft. Und weil auch bei der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz eine Anpassung momentan nicht zur Debatte steht, bleibt es dabei: Übersteigt der Betrag des Sozialhilfemissbrauchs die Höhe von 3000 Franken, werden Geldstrafen gefordert – und damit verbunden bei Ausländerinnen und Ausländern ein Landesverweis von 5 bis 15 Jahren.

«Ein Mist»: Deutliche Worte des Bezirksrichters

Was der Bezirksrichter Harris davon hält, machte er am Donnerstag mit ungewöhnlich klaren Worten im Gerichtssaal deutlich. Die durch die Ausschaffungsinitiative gefassten Artikel seien für Richter in Bezug auf solche Fälle des Sozialhilfemissbrauchs «ein Mist». Zur beschuldigten Ungarin sagte er: «Ich könnte nicht mehr ruhig schlafen, wenn ich Sie und Ihre Tochter dem Risiko aussetzen müsste, dass Ihnen in Ungarn etwas angetan wird.»

Die Frau nahm die Worte sichtbar erleichtert und dankbar entgegen. Hätte die Staatsanwaltschaft ihre Praxis bereits angepasst, wäre ihr die grosse Angst und Belastung erspart geblieben. Doch letztlich dürfte sie vor allem froh sein, dass sie mit ihrer Tochter in der Schweiz bleiben darf – vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil nicht noch weiter. Denn der Entscheid des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
(https://www.tagesanzeiger.ch/so-umgehen-richter-bei-sozialhilfemissbrauch-den-landesverweis-673947437388)


+++MENSCHENRECHTE
App zur Stärkung der Frauenmenschenrechte neu lanciert
Beliebte “Women’s Human Rights App” erhält inhaltliches und technisches Update
Die vom SKMR und vom Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) geschaffene App zur Stärkung der Frauenmenschenrechte ist weltweit auf Interesse gestossen: Seit der Lancierung im Herbst 2013 wurde sie mehrere zehntausend Mal heruntergeladen. Anlässlich des Internationalen Frauentages 2021 wurde die App nun weiterentwickelt und neu lanciert.
https://www.skmr.ch/de/themenbereiche/geschlechterpolitik/artikel/womens-humanrights-app.html?zur=2


Jahresbericht SKMR 2020
Corona-Pandemie, Unternehmen und Menschenrechte – und Stagnation bei der Schaffung einer NMRI
https://www.skmr.ch/de/publikationen/jahresberichte/jahresbericht_2020.html?zur=2


+++KNAST
Bundesrichter gegen Verlegung: Brians strikte Haftbedingungen sind gerechtfertigt
Seit über zwei Jahren befindet sich Brian in gesicherter Einzelhaft. Dies ist gemäss Bundesgericht rechtens, könnte aber langfristig Fragen zu einem menschenwürdigen Vollzug aufwerfen.
https://www.tagesanzeiger.ch/strikte-haftbedingungen-sind-gerechtfertigt-842259761726
-> https://www.20min.ch/story/brian-will-gefaengnis-wechseln-und-blitzt-ab-353622104718
-> https://www.blick.ch/schweiz/entscheid-des-bundesgerichts-es-bleibt-bei-den-harten-haftbedingungen-fuer-brian-id16471621.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/winterthurer-stadtpraesidium-kuenzle-will-nochmals?id=11970551 (ab 01:37)
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/fall-brian-bundesgericht-will-harte-haftbedingungen-beibehalten-65910169
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/bundesgericht-sicherheitshaft-fuer-carlos-ist-gerechtfertigt?id=11970773
-> Medienmitteilung Bundesgericht: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/1b_0052_2021_2021_04_20_T_d_10_15_17.pdf
-> Urteil Bundesgericht:



nzz.ch 20.04.2021

Fall «Carlos»: Der junge Straftäter Brian muss in der Pöschwies bleiben

Er verlangte, in ein Untersuchungsgefängnis verlegt zu werden, doch das Bundesgericht weist die Beschwerde von Brian ab. Es betont aber auch, dass sein derzeitiges Haftregime sehr restriktiv sei.

Kathrin Alder

Der Fall «Carlos» ist um ein Gerichtsurteil reicher, ein weiteres Mal geht es darin um die Unterbringung des wohl streitbarsten Straftäters der Schweiz: Brian, bekannt unter dem Pseudonym «Carlos», der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies in der Sicherheitsabteilung sitzt. Dort muss er vorerst auch bleiben.

In seinem am Dienstag publizierten Entscheid bezeichnet das Bundesgericht Brians Unterbringung als «zurzeit noch gerechtfertigt». Gleichzeitig hält es aber deutlich fest, dass er «sehr restriktiven Haftbedingungen» unterstehe. Bleibe das Haftregime auf Dauer unverändert, stelle sich womöglich die Frage «eines menschenwürdigen Haftvollzugs». Sollte es bei einem längeren Freiheitsentzug bleiben, müssten die Behörden alle möglichen Anstrengungen unternehmen, um die Haftbedingungen anzupassen und grundsätzlich zunehmend zu lockern.

Mehr als neun Jahre seines Lebens hat der heute 25-jährige Brian in geschlossenen Institutionen und Gefängnissen verbracht. Bereits als Jugendlicher galt er als «Intensivtäter». In der JVA Pöschwies sitzt er – mit Unterbrüchen in anderen Vollzugsanstalten – seit 2017, zunächst wegen versuchter schwerer Körperverletzung, nun in Sicherheitshaft, wegen Delikten, die er während der Haft begangen hat.

Im Frühling 2016 hatte er einen flüchtigen Bekannten aus der Kampfsportszene mit einem Faustschlag niedergestreckt und dafür eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten erhalten. Ende September 2017 sollte er wieder freikommen. Doch daraus wurde nichts. Als ihn im Juni 2017 die Aufseher aus seiner Abteilung ins Gesprächszimmer holten, um ihm mitzuteilen, dass er zurück in die Sicherheitsabteilung verlegt werde, eskalierte die Situation. Brian schleuderte einen Stuhl gegen die Wand, schlug um sich, ging auf die Aufseher los.

Gegen ihn wurde eine weitere Strafuntersuchung eröffnet, aufgrund der neuen Vorwürfe wurde er vorläufig festgenommen und blieb im Gefängnis. Wegen Wiederholungsgefahr schickte ihn das Bezirksgericht Zürich in Untersuchungshaft, später ordnete das Bezirksgericht Dielsdorf die Sicherheitshaft an. Mitte August 2018 wurde er zum Vollzug in die Sicherheitsabteilung der JVA Pöschwies verlegt.

Unterschiedliche Haftgründe, unterschiedlicher Vollzug

Für Brian bedeutet dies: Einzelhaft, 23 Stunden in der Zelle, eine Stunde Spazieren im Gefängnishof der Sicherheitsabteilung, und zwar allein – unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen des Gefängnispersonals. Dagegen wehrte er sich, im Oktober 2018 stellte er ein Gesuch um Verlegung in ein Untersuchungsgefängnis, doch er musste bleiben. Auch sein Rekurs bei der Zürcher Justizdirektion sowie seine späteren Beschwerden wurden abgelehnt.

Schliesslich gelangte er an das Bundesgericht. Dort machte er geltend, seine Unterbringung in einer Strafvollzugsanstalt verstosse gegen die Strafprozessordnung und die Unschuldsvermutung gemäss der Bundesverfassung sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Doch auch die Richter und Richterinnen in Lausanne weisen seine Beschwerde nun ab.

Zwar betonen sie in ihrer Begründung zunächst die Unschuldsvermutung. Daraus ergebe sich, dass Häftlinge, die sich wie Brian in «strafprozessualer Haft» – also in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft – befinden, grundsätzlich nicht gemeinsam mit verurteilten Straftätern untergebracht werden dürfen. Wenn immer möglich, sind verurteilte Straftäter und Beschuldigte in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft also räumlich getrennt unterzubringen, zumal die Haftzwecke unterschiedlich sind. Bei der Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft geht es darum, die Beweiserhebung zu sichern und zu garantieren, dass der Beschuldigte nicht flieht. Im Strafvollzug hingegen wird zum einen Sühne geleistet, zum anderen eine Resozialisierung angestrebt.

Doch dieser Grundsatz, der sich sowohl aus der Strafprozessordnung als auch aus dem Uno-Pakt II ergibt, gelte eben nicht absolut, gab das Bundesgericht zu bedenken. In Ausnahmefällen könne eine strafprozessuale Haft auch in einer Strafanstalt absolviert werden. Ein solcher Vollzug komme indes nur infrage, wenn ein Aufenthalt in einem Untersuchungsgefängnis aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen erscheine.

Massive Gewalt rechtfertigt strenges Haftregime

Im Fall von Brian anerkennt das Bundesgericht, dass er sich «in der am meisten gesicherten Abteilung mit dem restriktivsten Haftregime» befinde. Die Sicherheitsabteilung der JVA Pöschwies verfügt über sieben Einzelzellen für Häftlinge, von denen eine erhöhte Gefahr für das Personal und die Mitgefangenen ausgeht. Brian sei verschiedentlich «durch übermässige Gewaltanwendung gegenüber Einrichtungen und Personen aufgefallen». Dabei erwähnt das Bundesgericht explizit den Vorfall vom Juni 2017. Dass Brian zumindest in bestimmten Stresssituationen zu aggressivem Verhalten neige, gelte als gerichtsnotorisch. Nicht einmal er selber bestreite das.

Mittlerweile ist die Situation dermassen angespannt, dass jeweils sechs Aufseher in Schutzausrüstung seine Zellentüre öffnen, wenn sein täglicher Spaziergang ansteht. Insgesamt sind dafür 30 Personen im Turnus zuständig. Jene zwei Aufseher, die in den Vorfall im Juni 2017 involviert waren, gehören nicht dazu. Dass Brian zu diesen beiden Personen keinen Kontakt mehr wünscht, erscheint für das Bundesgericht «bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar».

Abschliessend erachtet das Bundesgericht die Unterbringung in der Pöschwies jedoch als gerechtfertigt. Brian leide an einer psychischen Störung, dies sei aktenkundig. Ebenso, dass es innerhalb der Strafanstalt immer wieder zu Vorfällen «mit teilweise erheblichen Gewaltübergriffen» komme. In der Zeit von August 2018 bis November 2020 seien allein 30 solcher Vorkommnisse rapportiert worden, 27 davon aufgrund von Meldungen der JVA Pöschwies beziehungsweise von deren Mitarbeitern. Brian erhielt deswegen 320 Tage Arrest. Auch eine vorübergehende Verlegung in die JVA Lenzburg brachte zwar kurzzeitig etwas Entspannung, musste aber wieder abgebrochen werden, nachdem er erneut gewalttätig geworden war.

Es müsse davon ausgegangen werden, dass Brian sein Verhalten nicht ändere, sondern das Personal der JVA auch weiterhin gefährde. Die Unterbringung in der auf ihn zugeschnittenen Sicherheitsabteilung der Pöschwies trage der Gefahrenlage beziehungsweise dem Sicherheitsbedürfnis des Personals Rechnung und stehe im Einklang mit dem Haftgrund der Wiederholungsgefahr, so das Bundesgericht. Eine gleichwertige Alternative sei zurzeit nicht ersichtlich, zumal sich die Pöschwies auf seine Rückkehr «baulich, personell und konzeptionell» vorbereitet habe. Konkret hatte sie etwa vier Zellen «baulich verstärkt», einen eigenen Spazierhof mit direktem Hofzugang eingerichtet sowie das Personal speziell geschult – für rund 1,85 Millionen Franken. Aus all diesen Gründen könne daher ausnahmsweise vom sogenannten Trennungsgebot abgewichen werden.

Im November 2019 verurteilte das Bezirksgericht Dielsdorf Brian wegen der Vorfälle in der Pöschwies erneut zu einer Freiheitsstrafe, dieses Mal von 4 Jahren und 9 Monaten. Die Strafe wird jedoch zugunsten der «kleinen Verwahrung», einer stationären therapeutischen Massnahme, aufgeschoben. Brian hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Am 26. Mai wird das Zürcher Obergericht über die Berufung befinden.

Urteil 1B_52/2021 vom 24. 3. 2021 – BGE-Publikation.
(https://www.nzz.ch/zuerich/fall-carlos-zuerich-straftaeter-brian-muss-in-poeschwies-bleiben-ld.1612732)


+++POLIZEI SG
Nach Grosskontrolle am Ostersonntag: Stadtpolizei St.Gallen hat bisher 91 Wegweisungen aufgehoben
Die Stadtpolizei St.Gallen wollte weitere Ausschreitungen in der St.Galler Innenstadt vermeiden. Deshalb stellte sie am Ostermontag 650 Wegweisungen aus. Bisher meldeten sich 114 Personen bei der Polizei.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/stgaller-krawallnaechte-91-wegweisungen-hat-die-polizei-bisher-aufgehoben-ld.2127167
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-ostschweiz/stadtpolizei-st-gallen-zieht-91-wegweisungen-zurueck?id=11970638
-> https://www.20min.ch/story/91-wegweisungen-sind-schon-nicht-mehr-gueltig-131563775011


+++POLIZEI DE
Rassismus in der Polizei: Sie nennen sie Nestbeschmutzer
Ein hessischer Polizist widerspricht in rassistischen Dienst-Chats. Ein Berliner Beamter kritisiert Gewalt aus den eigenen Reihen. Dafür zahlen sie einen hohen Preis.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-04/rassismus-polizei-chat-hessen-widerspruch-skandal-oliver-von-dobrowolski/komplettansicht


Rechte und rassistische Umtriebe bei der Polizei: Lauter Einzelfälle
Aiko Kempen trägt in seinem neuen Buch „Auf dem rechten Weg?“ die vielen Einzelfälle mutmaßlicher rassistischer Polizeigewalt zusammen, beschreibt die Nähe von Polizisten zur rechten Szene und den durch die Chat-Skandale erst ermöglichten detaillierten Einblick in Fehlverhalten bei der Polizei. Ein Buchauszug.
https://netzpolitik.org/2021/rechte-und-rassistische-umtriebe-bei-der-polizei-lauter-einzelfaelle/


Interview über Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei: Rassisten können sich innerhalb der Strukturen der Polizei sicher fühlen
In einem Interview spricht Buchautor Aiko Kempen über strukturellen Rassismus in der Polizei und über rechtsextreme Polizisten, deren Treiben auch anhand von Chat-Protokollen belegt ist. Viele Fälle hat Kempen in seinem neuen Buch zusammengetragen und dokumentiert. Er kommt auch auf die Rolle der Polizeigewerkschaften zu sprechen.
https://netzpolitik.org/2021/interview-ueber-rassismus-und-rechtsextremismus-in-der-polizei-rassisten-koennen-sich-innerhalb-der-strukturen-der-polizei-sicher-fuehlen/


+++RECHTSEXTREMISMUS
Eric Weber wegen Rassendiskriminierung und Beschimpfung vernommen
Die Staatsanwaltschaft hat Grossrat Eric Weber zum zweiten Mal nach den Beleidigungen gegen Sibel Arslan vernommen. Noch ist unklar, ob es zur Anklage kommt.
https://telebasel.ch/2021/04/20/eric-weber-wegen-rassendiskriminierung-und-beschimpfung-vernommen/?channel=105100


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Luzerner Jurist zeigte ihn erneut an –  Versammlungsverbot: Staatsanwaltschaft Luzern prüft Strafverfahren gegen Nicolas A. Rimoldi
Der Luzerner Nicolas A. Rimoldi ist ein prominenter Kritiker der Corona-Massnahmen. An der Fasnacht war er einer der 50 bis 70 Personen, die sich auf dem Kornmarkt tummelten, wie aus einem Tweet der Luzerner Polizei hervorgeht. Dafür hat ihn der Luzerner Jurist Loris Mainardi nun angezeigt.
https://www.zentralplus.ch/versammlungsverbot-staatsanwaltschaft-luzern-prueft-strafverfahren-gegen-nicolas-a-rimoldi-2062971/
-> https://www.20min.ch/story/jurist-zeigt-jungpolitiker-und-massnahmen-kritiker-rimoldi-an-348100935072


Coronavirus: Unbewilligte Demo in Rapperswil geplant
Die Gegner der Massnahmen gegen das Coronavirus rufen munter weiter zu Demos auf. Trotz fehlender Bewilligung soll am Samstag in Rapperswil demonstriert werden.
https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-unbewilligte-demo-in-rapperswil-geplant-65909557



Zürichsee-Zeitung 20.04.2021

Protest gegen MassnahmenCorona-Skeptiker halten an Kundgebung in Rapperswil fest

Gegner der Corona-Massnahmen scheren sich einen Deut darum, dass ihnen die Stadt Rapperswil eine geplante Demonstration verweigert hat. Sie wollen sich trotzdem treffen. Dies auf dem Fischmarktplatz direkt am See.

Ramona Nock

Eine Kundgebung mitten im Herzen von Rapperswil statt etwas ausserhalb: Das sind offenbar die Pläne der Corona-Skeptiker für kommenden Samstag. Auf den sozialen Medien kursieren diverse Aufrufe und Videos, sich am 24. April um 13 Uhr auf dem Fischmarktplatz zu treffen – einem Tourismusmagneten in der Stadt.

Ursprünglich war für die Kundgebung der Gegner von Corona-Massnahmen stets die Route vom Eishockeystadion bis zum Grünfeld genannt worden – zumindest vonseiten des Vereins «Stiller Protest». Dieser hatte ein offizielles Gesuch für eine Demonstration an den Stadtrat gerichtet – welches abgelehnt wurde. Nun ist, glaubt man den Aufrufen im Netz, ein anderer, weitaus zentralerer Ort im Fokus. «Nichts ist schöner, als in Rapperswil ein paar Freunde aus Liestal, Altdorf oder Chur zu treffen», heisst es in einem kursierenden Video der Corona-Skeptiker. «Unser Ziel: Rapperswil.» Dazu eine Karte, die den Fischmarktplatz markiert.

Bewilligung ist «vom Tisch»

Über den neuen Austragungsort zeigen sich Stadt Rapperswil und Kantonspolizei St. Gallen gleichsam verwundert. «Ich weiss nichts von einem anderen Ort oder vom Fischmarktplatz als neuem Ort», lässt Stadtpräsident Martin Stöckling knapp ausrichten. Die Bewilligung für eine Veranstaltung am kommenden Samstag sei «vom Tisch». Allerdings sei der Stadtrat «im Gespräch mit dem Verein». Eine nachträgliche Bewilligung für diesen Samstag stehe aber nicht zur Diskussion. Ebenso wenig wie Auflagen, unter denen man eine Kundgebung erlauben würde.

Der Verein «Stiller Protest» hatte nach der Abfuhr des Stadtrates nicht locker gelassen und verlangt, die Behörden müssten zu diesem Thema nochmals über die Bücher gehen. Bis zum Montag dieser Woche hatte er einen «positiven Entscheid» der Stadt verlangt.

Mitläufer machen sich strafbar

Bei der St. Galler Kantonspolizei heisst es, man habe «gewisse Anhaltspunkte», welche die Polizei verfolge und in die Lagebeurteilung einfliessen lasse. «Es wird sicher Polizeipräsenz vor Ort geben», sagt Medienchef Hanspeter Krüsi. Details könne er jedoch keine bekannt geben. Aber: «Wir appellieren an alle Personen, sich nicht mit einer Demonstrationsabsicht nach Rapperswil-Jona zu begeben», sagt er mit Nachdruck. Da die Veranstaltung nicht bewilligt sei, würden sich die Teilnehmer strafbar machen.

Ob der Verein am Samstag auch ohne Bewilligung tatsächlich an seiner Kundgebung festhalten will? Und warum wurde neu ein touristischer Hotspot gewählt? Fragen an die Verantwortlichen von «Stiller Protest» blieben unbeantwortet. Andeutungen gibt es lediglich in einem der Videos: «Ob legal oder illegal, ist uns egal», wird dort gerappt. Und: «Manchmal muss man 20 Minuten lang unglaublich mutig sein, dann kommt etwas Grossartiges dabei heraus.» Das Video schliesst mit den Worten: «Sei auch du mutig.»

Was bleibt, ist ein ungutes Gefühl – auch bei den Wirten an der Rapperswiler Seepromenade direkt am Fischmarktplatz. Man hoffe, dass die Demonstranten friedlich seien, so der Tenor. Offiziell dazu äussern mag sich aber niemand. Michael Baur von Rapperswil Zürichsee Tourismus hofft derweil, dass die Situation ähnlich überschaubar bleibe wie beim Corona-Spaziergang vor einer Woche. «Und dass die Demonstranten die Passanten an der Seepromenade nicht verängstigen.»
(https://www.zsz.ch/corona-skeptiker-halten-an-kundgebung-in-rapperswil-fest-539294727229)



Verschwörungstheoretiker soll hinter Entführung von Mia (8) stecken
Der Verschwörungstheoretiker Rémy Daillet-Wiedemann wird verdächtigt, der Kopf hinter der Entführung der achtjährigen Mia zu sein. Die Staatsanwaltschaft Nancy hat nun einen Internationalen Haftbefehl gegen ihn erlassen.
https://www.20min.ch/story/verschwoerungstheoretiker-soll-hinter-entfuehrung-von-mia-8-stecken-247794827522


«Ich machte mir Sorgen wegen des Boykotts»: Jetzt spricht der Skeptiker-Bauer von Altdorf
Der Hof von Hans P.* wurde für Corona-Skeptiker zum Versammlungsort vor ihrer Demo in Altdorf. Zum Rückzugsort, als die Polizei einschritt. Seither wird er gemieden, sein Hofladen boykottiert. Blick konnte jetzt erstmals mit ihm sprechen.
https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/ich-machte-mir-sorgen-wegen-des-boykotts-jetzt-spricht-der-skeptiker-bauer-von-altdorf-id16472715.html


Nach Corona-Demo auf seinem Hof in Altdorf UR: Dem Skeptiker-Bauer laufen die Kunden davon
Für ihre Demo liess Hans P.* Corona-Skeptiker auf seinem Familienbauernhof gewähren – Kunden schreckt das offenbar ab.
https://www.blick.ch/schweiz/nach-corona-demo-auf-seinem-hof-in-altdorf-ur-skeptiker-bauern-laufen-die-kunden-davon-id16470862.html



tagblatt.ch 20.04.2021

Ostschweizer rief zum Sprengen des Bundeshauses auf: 49-Jähriger droht dem Bundesrat in Telegram-Gruppe offen mit Gewalt

Wegen eines Gewaltaufrufs erhält der IT-Unternehmer eine Geldstrafe von 5000 Franken. Dies geht aus einem Strafbefehl der St.Galler Staatsanwaltschaft hervor.

Sandro Büchler

Liestal, Bern und zuletzt Altdorf. Zahlreiche Menschen demonstrierten in den vergangenen Wochen gegen die bundesrätlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Doch während eine Mehrheit der Aktivistinnen und Kritiker zumeist friedlich demonstriert, radikalisiert sich eine kleine Gruppe im Verborgenen mehr und mehr. Militante Massnahmenkritiker organisieren sich etwa über den Messenger-Dienst Telegram.

In einer Gruppe mit den Namen «Der Sturm» rufen knapp 100 User zum Widerstand gegen die Massnahmen des Bundes auf, tauschen Verschwörungstheorien aus und hetzten gegen Virologen, Journalisten und Politiker. Wie der «Sonntags-Blick» Ende März berichtete, versammelt «Der Sturm» Rechtsextreme, QAnon-Fanatiker, aber auch Esoterikerinnen und grüne Impfskeptiker. Gründer und Administrator des Chats ist ein Neonazi, der unter dem Pseudonym «Morpheus» agiert.

Konkrete Foltermethoden beschrieben

Nun hat die St.Galler Staatsanwaltschaft gegen ein Mitglied der Telegram-Gruppe einen Strafbefehl ausgestellt – wegen mehrfacher öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Es handelt sich um einen 49-jährigen Ostschweizer. Der Informatiker hatte etwa in einer Nacht im Januar geschrieben: «Angriff ist die beste Verteidigung.» Was er damit meinte, verdeutlichte der IT-Unternehmer in weiteren Nachrichten, die er nur wenige Minuten nach Mitternacht absetzte. «Berset und Co. auf den Stuhl und in jeden Finger einen Eisenzahnstocher reinschlagen. Nicht umlegen. Es muss wehtun und die Wahrheit muss raus ans Volk.»

Später doppelte der Ostschweizer nach: «Bundeshaus besetzen und die Bundesfutzis an einen Stuhl fixieren und kleine kurze Schmerztherapie, das Ganze auf Video und ausstrahlen in der Schweiz.»

Dass der 49-Jährige nicht an gewaltfreien Protestformen interessiert ist, wurde ebenfalls deutlich. «Nein, kein Frieden. Jetzt ist es zu spät. Wir müssen alle aufstehen. Das ist Selbstverteidigung – und am besten nix sagen und das Bundeshaus mit C4 sprengen.» Bei C4 handelt es sich um die Bezeichnung eines chemisch zusammengesetzten und häufig militärisch verwendeten Plastiksprengstoffs. Der Extremist gab auch gleich preis, wie er vorgehen wolle: «Unauffällig im Rollstuhl hinfahren, anschauen, mit Freundin schmusen, C4 setzen, bis rings um das Bundeshaus C4 liegt – dann geht man nach Hause und sprengt.»

Messenger-Dienst hält Identität der Nutzer geheim

Die Staatsanwaltschaft schreibt im Strafbefehl, dass die Nachrichten geeignet waren, den Vorsatz des Adressatenkreises zu Verbrechen oder gewalttätigen Vergehen zu wecken, was der Beschuldigte zumindest in Kauf nahm. Der vorbestrafte 49-Jährige sei deshalb schuldig und eine unbedingte Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Franken, also 5000 Franken insgesamt, aus Sicht der Staatsanwaltschaft angemessen. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl in den kommenden Tagen zu einem rechtskräftigen Urteil.

Der Strafbefehl gegen den Extremisten ist schweizweit einer der ersten seiner Art, denn bisher wurden Telegram-Nutzer nur in den wenigsten Fällen von den Strafverfolgungsbehörden belangt. Dies, weil der Messenger-Dienst Nachrichten verschlüsselt und die wahre Identität eines Nutzers geheim bleibt. Wie die Polizei dem Ostschweizer auf die Schliche kam, wird im Strafbefehl nicht beschrieben. Einen Hinweis gibt der 49-Jährige gleich selbst in einer Nachricht: «Problem Nummer eins in dieser Gruppe sind viele Spitzel des Bundes.» Laut «Sonntags-Blick» beobachtet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Machenschaften mit Sorge – inzwischen habe sich auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eingeschaltet.
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/extremismus-ostschweizer-rief-zum-sprengen-des-bundeshauses-auf-49-jaehriger-droht-dem-bundesrat-in-telegram-gruppe-offen-mit-gewalt-ld.2127423)
-> https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/strafbefehl-wegen-nachricht-in-telegram-chat-ostschweizer-corona-skeptiker-drohte-mit-bundeshaus-sprengung-id16473346.html


+++HISTORY
Schoggi und Geranien: Die Koloniale Vergangenheit der Schweiz
Bernhard Schär, Historiker und Forscher an der ETH Zürich, ist zu Gast und erklärt wie die Schweiz in den Kolonialismus verwickelt war und dass die Spuren davon immer noch in unserem Land und unseren Köpfen existieren.
https://rabe.ch/2021/04/20/schoggi-und-geranien-die-koloniale-vergangenheit-der-schweiz/