Medienspiegel 16. April 2021

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+++BERN
bernerzeitung.ch 16.04.2021

Verbot nach Selbstanzündung: Abgewiesener Asylbewerber darf die Stadt Bern nicht betreten

Nach seiner Selbstanzündung auf dem Bundesplatz wurde einem abgewiesenen Asylsuchenden vom Kanton verboten, die Stadt Bern zu betreten. Zu Recht, urteilt nun das Verwaltungsgericht.

Benjamin Bitoun

Dieser erschütternde Vorfall schlug im letzten Sommer hohe Wellen weit über die Stadt Bern hinaus: An einer Kundgebung gegen die Berner Asylpolitik brannte auf dem Bundesplatz plötzlich ein Mensch. Urplötzlich hatte sich der Asylsuchende Behzad K. mit Benzin übergossen und selbst angezündet.

Andere Demonstranten, die ihm sofort zu Hilfe kamen, konnten das Feuer löschen. Der iranische Kurde kam mit leichten Brandverletzungen am Bein davon. Am Tag darauf trat er unter vollem Namen vor die Kamera, um über die Beweggründe seiner Tat zu informieren. Nach dem Entscheid, dass er nicht in der Schweiz bleiben könne, habe er sich umbringen wollen. «Ich habe genug von diesem Leben», sagte Behzad K. im Interview mit TeleBärn.

Für den abgewiesenen Asylbewerber aus dem kantonalen Rückkehrzehntrum Biel-Bözingen kam es nach dem Suizidversuch indes noch schlimmer: Nachdem er nur eine Woche später erneut Selbstmordgedanken geäussert hatte, wurde er vom Berner Amt für Bevölkerungsdienste (Abev) mit einem zweijährigen Betretungsverbot für die Stadt Bern belegt.

Dieses Verbot wollte K. nicht hinnehmen und wehrte sich dagegen, zunächst beim kantonalen Zwangsmassnahmengericht. Als dieses seine Beschwerde abschmetterte, gelangte er im November 2020 ans Berner Verwaltungsgericht.

Zwar bestreitet er nicht, dass gegen ihn ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid vorliegt und er sich nach wie vor weigert, das Land zu verlassen. Er kritisiert aber, dass die Behörden seinen Suizidversuch auf dem Bundesplatz als Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung qualifizierten. So steht es in den Gerichtsakten. Das Betretungsverbot sei unverhältnismässig und deshalb aufzuheben, so seine Hauptforderung.

«Verbot im Interesse der Öffentlichkeit»

Das sah das Verwaltungsgericht anders. Die Ausgrenzung des iranischen Asylsuchenden aus der Stadt Bern sei angebracht, hält die Einzelrichterin in ihrem Urteil vom 25. März fest. Wie schon die Vorinstanz ist auch das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass der Mann durch seine Selbstanzündung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdete – eine Aktion, die «neben Erwachsenen auch Kinder mit ansehen mussten», wie das Gericht betont.

Durch den Brand während der Kundgebung seien zudem auch Dritte bedroht worden. Es treffe also nicht zu, dass der Iraner mit der Aktion nur sich selbst gefährdet habe, heisst es im Urteilstext weiter. Zudem habe er die Tat erklärtermassen geplant, um die Behörden unter Druck zu setzen, den negativen Asylbescheid zurückzunehmen.

Ausserdem: Da sich der Mann selber als «psychisch schwer angeschlagen und selbstmordgefährdet» bezeichne, bestehe die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch ihn weiterhin. «Die Ausgrenzung aus der Einwohnergemeinde Bern liegt in öffentlichem Interesse», urteilt das Gericht.

«Ausgrenzung ist verhältnismässig»

Mit dem Verbot soll dem Gericht zufolge eine «vergleichbare Aktion auf dem viel belebten Bundesplatz oder an ähnlich belebten Orten in der Stadt Bern verhindert werden». Sie verfolgt aber noch einen weiteren Zweck, wie das Gericht explizit schreibt: Mit der Ausgrenzung soll Druck auf den Mann ausgeübt werden, den rechtskräftigen Asylentscheid zu befolgen und die Schweiz zu verlassen. Anders ausgedrückt: Behzad K. soll vergrämt werden.

Gegenüber den Medien sagte der abgewiesene Asylsuchende, dass er als geflüchteter Kurde in seinem Heimatland Iran als politischer Feind angesehen werde und deshalb nicht zurückkönne. Da er diese Ausführungen dem Verwaltungsgericht zufolge aber nicht belegt hat, stuft dieses nach Rücksprache mit der Kantonspolizei eine selbstständige Ausreise in den Iran als «jederzeit möglich» ein.

Gerade die Tatsache, dass sich der Mann trotz Betretungsverbot weiterhin illegal in der Schweiz aufhalte, zeige, dass die Massnahme nicht unverhältnismässig sei, kommt das Gericht zum Schluss und schreibt: «Mit der Ausgrenzung aus Bern wird ihm nichts verboten, was ihm nicht ohnehin schon verboten ist.» Zudem habe er die Stadt Bern gemäss eigenen Angaben nur dreimal besucht und könne beispielsweise für Arztbesuche oder soziale Kontakte auf andere Schweizer Gemeinden ausweichen.

Insgesamt sei daher die Ausgrenzung von K. rechtmässig und zumutbar, schliesst das Verwaltungsgericht in seinem Urteil.

Anzahl Suizidversuche unbekannt

Aufgerufen zur Kundgebung auf dem Bundesplatz hatte im letzten Sommer die Gruppe «Stop Isolation». Sie kritisierte insbesondere die Rückkehrzentren als «offene Gefängnisse am Rand der Gesellschaft» und forderte für deren Bewohnerinnen und Bewohner Arbeitsbewilligungen und Lockerungen bei der Bewilligung von Härtefallgesuchen. Der versuchte Selbstmord des iranischen Asylsuchenden wertete die Gruppe als weiteres Indiz für die grassierende Verzweiflung in den Rückkehrzentren.

Für den Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) hingegen war die Selbstanzündung keine Verzweiflungstat, sondern eine Propaganda-Aktion – eine «organisierte Show», wie er gegenüber dem «Bund» sagte. Die Bedingungen in den Zentren verteidigte er mit der Aussage, dass es schliesslich nicht das Ziel sei, es in einem Rückkehrzentrum schön zu haben.

Ob inszeniert oder nicht: Fest steht, dass gemäss geltendem Asylrecht Suizidversuche nicht automatisch zu einer vorläufigen Aufnahme von Asylsuchenden führen – es sei denn, diese erfolgen aufgrund einer diagnostizierten psychischen Erkrankung.

Wie viele Asylsuchende in der Schweiz effektiv Jahr für Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen, bleibt im Dunkeln – denn Suizidversuche sind nicht meldepflichtig.
(https://www.bernerzeitung.ch/fluechtling-darf-die-stadt-bern-nicht-betreten-709333369865)


+++AARGAU
11,2 Millionen für die Sicherheit in kantonalen Asylunterkünften bis 2025 – wie die Aargauer Regierung Kosten spart
In der Nacht und am Wochenende ist eine externe Firma für die Sicherheit in den kantonalen Asylunterkünften zuständig. Der aktuelle Vertrag läuft Ende 2021 aus. Nun ist klar, wie der Kanton zu verfahren gedenkt und wo die Präsidentin des Netzwerks Asyl Aargau Änderungen vornehmen würde.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/fluechtlinge-112-millionen-fuer-die-sicherheit-in-kantonalen-asylunterkuenften-bis-2025-wie-die-aargauer-regierung-kosten-spart-ld.2125982
-> Medienmitteilung AG: https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_163336.jsp


+++SOLOTHURN
Langes Hin und Her hat ein Ende: Die neue Asylunterkunft wird gebaut
In Lostorf erfolgte diese Woche der Spatenstich zum neuen Asylpavillon – die Fertigstellung soll noch dieses Jahr erfolgen.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/olten/lostorf-langes-hin-und-her-hat-ein-ende-die-neue-asylunterkunft-wird-gebaut-ld.2126096


+++ZÜRICH
Sans-Papiers – Angst macht krank
Mit einem Pilotprojekt möchte der Zürcher Stadtrat die Gesundheitsversorgung für Personen ohne Krankenversicherung sicherstellen. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.
https://www.pszeitung.ch/sans-papiers-angst-macht-krank/


+++GRIECHENLAND
Arzt über das Lager Kara Tepe auf Lesbos: „Es ist ein Gefangenenlager“
Der Arzt Martin Binder hat ehrenamtlich in Flüchtlingslagern auf Lesbos gearbeitet. Er berichtet von Verzweiflung und Machtlosigkeit.
https://taz.de/Arzt-ueber-das-Lager-Kara-Tepe-auf-Lesbos/!5760664/


+++MITTELMEER
Mindestens 41 Flüchtlinge vor der Küste Tunesiens ertrunken
Das Boot sank am Donnerstagabend vor dem Küstenort Sidi Mansour, wie die Organisation für Migration (IOM) und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) berichteten
https://www.derstandard.at/story/2000125918047/mindestens-41-fluechtlinge-vor-der-kueste-tunesiens-ertrunken?ref=rss
-> https://www.spiegel.de/panorama/fluechtlingsboot-im-mittelmeer-gesunken-mindestens-41-tote-a-ffa0950c-1724-4ea1-bc3f-50f5f4effa55?utm_source=dlvr.it&utm_medium=%5Bfacebook%5D&utm_campaign=%5Bspontop%5D#ref=rss


+++EUROPA
Illegale Pushbacks: Bundesinnenminister behindert laut Bericht Aufklärung bei Frontex
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll sich an illegalen Pushbacks beteiligt haben. Horst Seehofer will laut „Spiegel“ nicht, dass eine Arbeitsgruppe weiter aufklärt.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-04/frontex-illegale-pushbacks-aufklaerung-seehofer-behinderung-medienbericht


+++FREIRÄUME
Kantonsgericht weist Beschwerde ab –  «Familie Eichwäldli» bleibt nur noch der Gang vor Bundesgericht
Die «Familie Eichwäldli» stellte sich auf den Standpunkt, dass zwischen ihr und der Stadt Luzern ein Mietvertrag vorliege. Doch die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht lehnte das Gesuch ab – zurecht, wie das Kantonsgericht nun sagt.
https://www.zentralplus.ch/kantonsgericht-luzern-familie-eichwaeldli-gilt-nicht-als-mieter-2061109/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/hausbesetzung-familie-eichwaeldli-das-luzerner-kantonsgericht-weist-beschwerde-zurueck-ld.2126183


+++GASSE
«Pfuusbus» gut ausgelastet und trotzdem keine Corona-Ansteckungen
Der «Pfuusbus» des Sozialwerks Pfarrer Sieber (SWS) ist auch im Corona-Winter gut ausgelastet gewesen, trotz Krise aber nicht stärker als in normalen Jahren. Ansteckungen mit dem Coronavirus gab es gemäss SWS keine.
https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/pfuusbus-gut-ausgelastet-und-trotzdem-keine-corona-ansteckungen-00156469/


SP und SVP streiten über die Basler Bettler-Problematik
Barbara Heer und Pascal Pfister von der SP haben ein Positionspapier zur Bettler-Thematik vorgelegt, welches für heisse Diskussionen sorgt. Live im Studio streiten Barbara Heer (SP) und Demi Hablützel (SVP) über das richtige Vorgehen zur Lösung der Problematik.  (ab 09:55)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/sp-und-svp-streiten-ueber-die-basler-bettler-problematik?id=11969129


«Housing First» ermöglicht Randständigen ein Zuhause – 10vor10
Auch in der Schweiz gibt es Menschen, die obdachlos oder wohnungslos sind. Das Pilotprojekt «Housing First» der Heilsarmee in Basel nimmt sich diesem Problem an. «10 vor 10» hat einen vormals Wohnungslosen in seiner ersten eigenen Wohnung besucht.
https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/die-idee-housing-first-ermoeglicht-randstaendigen-ein-zuhause?urn=urn:srf:video:60b2ea86-ca7f-4ff1-aaf5-d2d039ffac30


Teenies im Drogenrausch
Es gibt keine verlässlichen Zahlen, aber Jugendliche dröhnen sich gehäuft mit neuen synthetischen Drogen und Medikamentencocktails zu. Der Risiken sind sie sich oft nicht bewusst. «Einstein» zeigt, wie Expertinnen diesem gefährlichen Trend begegnen und spricht mit Teenagern über ihre Drogenexzesse.
https://www.srf.ch/play/tv/sendung/einstein?id=f005a0da-25ea-43a5-b3f8-4c5c23b190b3


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Eklat am G-20-Prozess in Zürich: Angeklagte verlassen den Gerichtssaal
Eine Gerichtsverhandlung soll über Schuld oder Unschuld entscheiden. Ab wann ist ein Gericht voreingenommen? Diese Frage stellt sich nun nach einer Datenpanne am Zürcher Bezirksgericht.
https://www.watson.ch/schweiz/z%C3%BCrich/991647948-bezirksgericht-zuerich-urteilsentwurf-vor-prozess-verschickt
-> Prozess-Update: https://aufbau.org/index.php/prozesse/2868-update-zum-zuercher-g20-prozess
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-protest-in-hamburg-eklat-bei-g20-prozess-in-zuerich


Regierungsrat passt Covid-Verordnung den Bundesratsentscheiden an
Nach den am 14. April 2021 vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Corona-Massnahmen hat der Regierungsrat die kantonale Covid-19 Verordnung soweit wie nötig angepasst. (…) An politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen dürfen neu statt 15 maximal 100 Personen teilnehmen.
„Die Kundgebungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Deshalb hat der der Regierungsrat in Anlehnung an die Regelung des Bundesrats für Veranstaltungen im Aussenbereich vor Publikum beschlossen, eine höhere Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zuzulassen. An politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen dürfen neu maximal 100 statt wie bisher 15 Personen teilnehmen. Bei Kundgebungen gilt weiterhin die Maskentragpflicht.“
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2021/04/20210416_1820_le_conseil-executifadaptelordonnancecantonalecovid-19auxdecision
-> https://www.derbund.ch/faktisches-demo-verbot-faellt-937514712915
-> https://www.bernerzeitung.ch/demos-im-kanton-bern-neu-mit-100-personen-erlaubt-616650669869


Corona-Lockerungen in Zürich: Die Regierung lässt Demonstrationen mit 100 Teilnehmenden zu
Weil neu Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen erlaubt sind, passt der Regierungsrat die Regeln für Demonstrationen an – bleibt aber noch strenger als der Bund.
https://www.tagesanzeiger.ch/die-regierung-laesst-demonstrationen-mit-100-teilnehmenden-zu-427367310671
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/zuerich-erlaubt-wieder-demonstrationen-mit-100-personen?id=11968958
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/im-kanton-zuerich-sind-ab-montag-demos-bis-100-personen-wieder-erlaubt-00156464/
-> https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2021/04/verlaengerung-und-anpassung-der-kantonalen-covid-19-verordnung.html
-> https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/viele-zuercher-covid-ansteckungen-im-eigenen-haushalt?id=11969210 (ab 09:39)


Polizei rechtfertigt Schläge: Hier wird Liv (19) an Frauendemo nach Lehrbuch verprügelt
Ein Beamter der Stadtpolizei Zürich hat bei einer Frauendemo mehrmals mit der Faust auf den Kopf einer Teilnehmerin (19) geschlagen. Der Vorfall sorgte für heftige Kritik. Jetzt hat der Stadtrat eine dringliche Anfrage dazu beantwortet.
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/polizist-pruegelte-an-frauen-demo-in-zuerich-auf-liv-19-ein-er-schlug-mir-fuenf-mal-auf-den-kopf-id16463476.html


All Eyes on BlackRock
Klima-Aktion in Zürich
https://vimeo.com/537719821


+++ANTITERRORSTAAT
Genügt ein Video-Like, um als terroristischer Gefährder zu gelten?
Die Grundlagen des Anti-Terror-Gesetzes sind bei Experten umstritten. Am 13. Juni kommt es zur Abstimmung.
https://telebasel.ch/2021/04/16/genuegt-ein-video-like-um-als-terroristischer-gefaehrder-zu-gelten


+++POLIZEI BL
Tätlichkeit gegen Asylbewerber: Basler Polizist freigesprochen
Drei Männer, darunter ein Polizist, die in Tätlichkeiten im Therwiler Asylheim verwickelt waren, sind vom Vorwurf des Raufhandels, der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs entlastet worden.
https://www.bazonline.ch/basler-polizist-als-eindringling-in-therwiler-asylheim-freigesprochen-327350255959
-> https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/strafgericht-fuenf-jahre-nach-therwiler-fasnachtspruegelei-drei-freisprueche-ld.2126392
-> Vor Prozess: https://www.20min.ch/story/polizist-soll-bei-angriff-auf-asylbewerber-beteiligt-gewesen-sein-125404457347


+++POLIZEI SG
Get to the Choppa!
Während Stunden kreiste am Karfreitag und am Ostersonntag der Polizeihelikopter über St.Gallen und verbreitete auch für die Hinterletzten, die noch nichts von den Krawallen mitbekommen haben, das schauerliche Gefühl wahrer Bedrohung. Der Helieinsatz war leider nötig, sagt die Stadtpolizei.
https://www.saiten.ch/get-to-the-choppa/


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Massnahmen-Kritiker wollen trotz Demo-Verbot nach Schaffhausen
Trotz des Entzugs der Bewilligung wollen Gegner der Corona-Massnahmen am Samstag in Schaffhausen demonstrieren. Die Polizei kündigt an, «bei Bedarf» entsprechend zu agieren.
https://www.20min.ch/story/massnahmen-kritiker-wollen-trotz-demo-verbots-nach-schaffhausen-723313083171


Nebenwirkungen der Pandemie
Der Jahresbericht zum weltweiten Antisemitismus zeigt den Einfluss der Pandemie auf antijüdische Strömungen weltweit und ihre neuen Formen.
https://www.tachles.ch/artikel/international/nebenwirkungen-der-pandemie


+++HISTORY
Tanz Dich Frei 16. April 2011
https://bernaktiv.ch/2011/04/16/tanz-dich-frei/


US-amerikanische Geschichte: Warum schwarze Sklavinnen und Sklaven Deutsch lernten
In seinem 2012 erschienenen Western „Django Unchained“ lässt Regisseur Quentin Tarantino eine schwarze Sklavin deutsch sprechen. Damit greift er eine nur lückenhaft erforschte Beziehung zwischen deutschen Einwanderern und schwarzen Sklaven und Sklavinnen in den USA auf.
https://www.deutschlandfunk.de/us-amerikanische-geschichte-warum-schwarze-sklavinnen-und.1148.de.html?dram:article_id=495754