Medienspiegel 21. Februar 2021

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+++BERN
Profit statt Gesundheitsvorsorge
Die durch die Pandemiemassnahmen verschärften Missstände im Rückkehrzentrum Aarwangen sind skandalös. Verschiedene Organisationen verlangen in einer Online-Petition vom Kanton Bern, die andauernden und zunehmenden unmenschlichen Zustände endlich zu beheben.
https://www.vorwaerts.ch/inland/profit-statt-gesundheitsvorsorge/



vorwaerts.ch 20.02.2021

Schwere Vorwürfe

Nachdem die Flüchtlinge während ihrer Flucht drangsaliert und eingepfercht wurden, erwartet sie in der Schweiz die «Hölle» und eine profitorientierte Betreiberin der Asylzentren.

Ueli Schärrer

Nicht genug damit, dass die ganze Welt wegschaut und Flüchtlinge im Meer «ersaufen» lässt, so werden diese, falls angekommen, auch gleich weggesperrt. Asylzentren sind nichts anderes als moderne «Konzentrationslager». Nicht Gebetene werden da einfach mal aus den Augen der Bevölkerung gebracht!

Isoliert und kein Essen

Der Kanton Bern vergibt den Betrieb der Ausschaffungszentren an «professionelle Firmen», die dann versuchen, aus dem Auftrag so viel Gewinn wie möglich zu pressen. Eine dieser Firmen ist die ORS Service AG, die in der Schweiz verschiedene Zentren führt. Unter anderem das Zentrum in Aarwangen, wo die Pandemie zugeschlagen hat. 97 Personen (Menschen!), die in ihrer so schon beschränkten «Bewegungsfreiheit» noch unter Quarantäne gestellt und eingeschlossen wurden. Positiv Getestete wurden isoliert, zum Teil im Keller ohne WC und Dusche, später in ihren Wohnräumen. Bevor der Kanton Essenslieferungen übernahm, mussten die Isolierten selber schauen, wer ihnen das Essen bringt, weil sich die ORS dafür nicht zuständig erklärte! Zitat eines Angestellten: «Weil die Betroffenen isoliert waren und kein Essen erhielten, mussten sie selbst nach Langenthal einkaufen gehen. Sie mussten ja irgendwie überleben.» Darauf mussten sich die Geflüchteten von der Leitung den Vorwurf gefallen lassen, sie hätten sich nicht an die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gehalten.
Bevor der Kanton die Masken zur Verfügung gestellt habe, sei die Maskenausgabe «streng limitiert» gewesen, die Bewohnenden hätten nur jede Woche eine chirurgische Maske erhalten. Laut Bundesamt für Gesundheit sollten Hygienemasken alle zwei Stunden ersetzt und kein zweites Mal getragen werden! Hätten also die Menschen, welche dürftige Nothilfe erhalten, die Masken selber kaufen sollen? Ein Mitarbeiter bestätigt die schweren Vorwürfe gegen die Betreiberfirma. Mehrere Personen hätten frühzeitig gewarnt, die Zentrumsleitung aber habe die Gefahr ignoriert: «Sie liessen die Situation eskalieren, bis der Kanton eingreifen und zahlen musste».

Fragen kommen auf

So entsteht eine groteske Situation. Die Steuerzahler*innen tragen die Mehrkosten, zusätzlich zu den Entschädigungen an die Zentrumsbetreiberin. Die ORS halbiert die Auszahlung der acht Franken Nothilfe und das zuständige Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär schreibt: «Da die Bewohner*innen während der Dauer der Essenslieferungen keine Lebensmittel beschaffen können und müssen, wird der Auszahlungsbetrag während dieser Zeit um die Hälfte gekürzt.»
Da kommen bei mir schon einige Fragen auf: Was macht die ORS genau – ausser gute Gewinne erzielen? Was macht sie mit dem nicht ausbezahlten Notgeld? Mit den Entschädigungen, die von den Steuerzahler*innen kommen? Mit den Mitarbeiter*innen, die sich kritisch äussern? Was macht der Kanton als Vollzugsbehörde für eine Verbesserung der Situation? Wie erklärt er den Steuerzahler*innen, wohin das Asyl- und Notgeld fliesst? Was tut er für die Einhaltung der Menschenrechte in Asylzentren und wieso schafft er nicht eine unabhängige Kontroll- und Überwachungsstelle für das Asylwesen?
(https://www.vorwaerts.ch/inland/schwere-vorwuerfe/)


+++BASEL
#FightSecuritas – Gegen das Lagersystem
Neue Dokumentationsbroschüre im Februar 2021 veröffentlicht: Die Gewalt in den Bundesasyllagern geht weiter – schauen wir hin, statt weg!!!
Mit der zweiten Broschüre fordern 3 Rosen gegen Grenzen zusammen mit schweizweit tausenden Betroffenen die Aufhebung der Zwangsunterbringung von Menschen in Bunkern und Lagern. Im Mai 2020 wurde die erste Broschüre mit Zeug*innenberichten zu Gewalt im Bundesasyllager Basel von 3 Rosen gegen Grenzen veröffentlich und gleichzeitig wurden die Gewaltvorfälle in der SRF Rundschau und in der WOZ aufgegriffen. Die Situation im Lager Basel schien sich vorübergehend zu verbessern. Doch im November 2020 wurden neue Gewaltvorfälle gemeldet. Diese werden nun in einer zweiten Broschüre beschrieben.
https://3rgg.ch/fightsecuritas-gegen-das-lagersystem/
-> Broschüre 2 DE: https://3rgg.ch/wp-content/uploads/2021/02/3Rosen-BR-DE1.pdf
-> Broschüre 2 ENG: https://3rgg.ch/wp-content/uploads/2021/02/3Rosen-BR-EN.pdf


+++ZÜRICH
Prix-Courage-Kandidat darf in der Schweiz bleiben: «Nun möchte ich für ein politisches Amt kandidieren»
Happy End für den Prix-Courage-Kandidaten Amine Diare Conde: Der Sans-Papier hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Und hat grosse Pläne.
https://www.beobachter.ch/gesellschaft/prix-courage-kandidat-darf-in-der-schweiz-bleiben-nun-mochte-ich-fur-ein-politisches


+++BALKANROUTE
Flüchtlingskinder in Bosnien-Herzegowina: Gefährliches Katz-und-Maus-Spiel an der Grenze
Viele Familien versuchen, über die bosnisch-kroatische Grenze in die EU zu gelangen und werden dabei immer wieder zurückgedrängt. Für die Kinder fühlt sich die Jagd mit den Grenzschützern oft wie ein Abenteuer an.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlingskinder-in-bosnien-herzegowina-gefaehrliches-spiel-an-der-grenze-a-5cdf694c-0a40-42e2-b208-b5447dc2d105


+++SYRIEN
Binnenvertriebene in Idlib: Gefangen im Krieg
Millionen Geflüchtete sitzen in der syrischen Provinz Idlib fest. Die EU, so scheint es, hat diese Menschen aufgegeben. Hilfe kommt allenfalls von der Türkei. Doch die hat einen Preis.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-binnenvertriebene-in-idlib-gefangen-im-krieg-a-5e4cd45c-9265-480c-b3e7-7c9c2e34f2be


+++JORDANIEN
Geflüchtete in der Coronakrise: Gestrandet in Jordanien
Nabila lebt in Amman, Shawkat wohnt im Lager. Sie kommen aus Syrien, sind mittellos, von Hilfe abhängig. Ihre Hoffnung: ein neues Leben im Westen.
https://taz.de/Gefluechtete-in-der-Coronakrise/!5747252/


+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
vorwaerts.ch 20.02.2021

Armut ist kein Verbrechen

Nach den Verschärfungen im Ausländer*innengesetz droht Menschen, die hier in der Schweiz geboren wurden, der Entzug des C-Ausweises. Dies, weil sie unverschuldet auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dieser Wahnsinn muss gestoppt werden.

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«In den Artikeln 62 und 63 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) ist seit jeher ein Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfebezug vorgesehen. Seit dem Inkrafttreten des neuen AIG hat sich diese Praxis allerdings verschärft», ist in der Parlamentarischen Initiative von Samira Marti (SP) zu lesen, die am 18.Juni 2020 eingereicht wurde. Das neue AIG ist seit 1.Januar 2020 in Kraft. Marti präzisiert in ihrem Vorstoss: «Dies führt dazu, dass ausländische Menschen, die seit Jahrzehnten in der Schweiz leben, arbeiten und Steuern zahlen, oder sogar hier geboren wurden oder als Kleinkinder in die Schweiz gekommen sind, aber aus irgendeinem Grund (Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Trennung vom Ehegatten, Pech) auf Sozialhilfe angewiesen sind, wegen Sozialhilfebezug aus der Schweiz weggewiesen werden.»

Dann der Schock

Menschen ausweisen, die seit ihrer Geburt in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung haben, also den C-Ausweis? Kaum zu glauben, aber Realität, wie der Fall von Leyla Yilmaz? (Name geändert) beweist, der von der Zeitung Work am 22.Januar 2021 publik gemacht wurde. «Aus unseren Akten geht hervor, dass Sie seit 1.September 2011 von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen», schreibt das Zürcher Migrationsamt im Sommer 2020. Schon nach diesem Satz habe sie sich «schuldig wie eine Verbrecherin» gefühlt, wird Leyla im Work zitiert. Dann der Schock: «Falls Sie weiterhin nicht in der Lage sein sollten, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und ohne Sozialhilfe zu bestreiten, werden wir den Widerruf Ihrer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) prüfen.» Leyla wurde 1969 im Thurgau geboren, ihr Vater war Landarbeiter, ihre Mutter Näherin. Beide waren aus der Türkei in die Schweiz gekommen. Leyla ging hier zur Schule, machte eine Lehre und arbeitete danach immer. Als dann ihr Arbeitgeber Konkurs und auch ihre zweite Ehe in Brüche ging, konnte sie nicht anders, als Sozialhilfe zu beantragen. «Ergänzend», wie Yilmaz betont. Denn arbeiten tut die 51-jährige nach wie vor: «Ich mache Pflegeeinsätze auf Abruf und nehme jeden Job an.» Zurzeit arbeitet sie für zwei Altersheime.

Fallbeil über den Kopf

Diesem Wahnsinn muss ein Ende gesetzt werden – ohne Wenn und Aber. So auch die Absicht der Parlamentarischen Initiative von Samira Marti: «Bei einer Ausländerin oder einem Ausländer, die oder der sich seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.» Für diese Menschen soll es möglich sein, «unverschuldet Sozialhilfe zu beziehen, ohne direkt mit einer Wegweisung konfrontiert zu sein.» Um das Vorhaben zu unterstützen, wurde eine Petition mit dem gleichen Namen wie der Vorstoss von Marti gestartet, sprich «Armut ist kein Verbrechen». Darin wird unter anderem auf die Folgen der aktuellen Praxis hingewiesen: «Familien werden so auseinandergerissen, armutsbetroffene und kranke Menschen werden nach vielen Jahren aus der Schweiz weggewiesen, auch wenn diese längst zu ihrer Heimat geworden ist.» Diese Angst und Drohung wirkt wie ein ständig schwebendes Fallbeil über den Kopf. Die Konsequenz: Immer mehr betroffene Ausländer*innen verzichten auf ihren Anspruch auf Sozialhilfegelder. «Die langen Warteschlangen vor den Essensausgaben zeigen, dass für viele Menschen die staatlichen Sozialwerke heute keine echte Hilfe mehr sind», hält die Petition zurecht fest. Und dies in eines der reichsten Länder der Welt!

Petition unterschreiben: https://poverty-is-not-a-crime.ch/de/
(https://www.vorwaerts.ch/inland/armut-ist-kein-verbrechen/)


+++POLICE BE
Bern: Mutmassliche Sprayer in flagranti angehalten
Am Samstagabend sind in Bern drei mutmassliche Sprayer angehalten worden, nachdem sie einen Zugwagen versprayt hatten. Die Beschuldigten werden sich vor der Justiz zu verantworten haben.
https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=dc741a60-54dc-4c7e-886f-2437571b949b
-> https://www.derbund.ch/bahnwagen-in-bern-besprayt-170341173968
-> https://www.bernerzeitung.ch/polizei-schnappt-drei-sprayer-auf-frischer-tat-602978067039


Thun: Busse mit Gegenständen beworfen
Am Samstagabend sind in Thun Gegenstände auf Linienbusse geworfen worden. Gemäss Meldung musste zunächst von Schüssen ausgegangen werden, weshalb eine Anhaltung unter Waffenandrohung erfolgte. Zwei Jugendliche aus der angehaltenen Gruppe werden sich vor der Justiz verantworten müssen.
https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=62cb25b0-43b8-4d1d-b34a-4022e248a547
-> https://www.bernerzeitung.ch/polizei-greift-zwei-jugendliche-in-thun-auf-432707591504


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Das Fasnachts-Coronaspreading #ZH2002 war eine totale Nullnummer
https://twitter.com/__investigate__/status/1363184521466757124


Mit Viren spazieren
Zum zweiten Mal fand am vergangenen Samstag in Zürich ein sogenannter «Spaziergang» statt. Hinter dem harmlos anmutenden Begriff versteckt sich ein regelmässig stattfindender Super-Spreader-Event. Verantwortlich dafür ist die unbelehrbare Bewegung der Coronaskeptiker.
https://www.mittellaendische.ch/2021/02/16/mit-viren-spazieren/#gsc.tab=0



Sonntagszeitung 21.02.2021

Alain Berset im Visier: Bundesräte werden immer häufiger bedroht

Corona-Skeptiker werden radikaler, je länger die Pandemie dauert – vor allem in den sozialen Medien. Jetzt wurden mehrere Verfahren eröffnet.

Cyrill Pinto

«Alain du läbsch gföhrlich, irgendwann sehen wir uns, Marionette Berset» – Noah C.*, der diesen Satz auf Facebook veröffentlicht hatte, erhielt daraufhin Post vom Bundesamt für Polizei Fedpol: Solche Äusserungen könnten als Ehrverletzung oder üble Nachrede eingestuft werden, schrieb die Polizeibehörde. «Sollten wir Kenntnis von weiteren solchen Kommentaren oder strafbaren Handlungen bekommen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen Sie zu prüfen.»

Das Beispiel von Noah C. ist vergleichsweise harmlos. Im Sommer kursierten auf Facebook Posts, in denen Bundesrat Berset als «Staatsterrorist» oder «Verräter mit einer Neigung für Pädophilie» bezeichnet wurde. Die Posts sind immer noch online abrufbar.

Kürzlich machte eine Nachricht auf dem Dienst Telegram Schlagzeilen. Dort schrieb ein Mann: «Leute, ich kann nicht mehr. Nie hatte ich so einen Hass im Herzen. Wenn ich das Bild von Herrn Berset sehe, der blanke Hass.» Schon im Herbst wurde ein Post mit einer Fotomontage mit einer auf Bersets Kopf gerichteten Pistole entdeckt. Letzteres stellt eine Morddrohung dar, die als Offizialdelikt automatisch zu einem Verfahren führt.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

In besonders schweren Fällen und wenn sich die Drohungen gegen Bundesräte oder Mitglieder der Bundesversammlung richten, übernimmt die Bundesanwaltschaft (BA) das Verfahren. Recherchen zeigen nun, dass die BA in mehreren Fällen ein Verfahren eröffnet hat. «Derzeit sind bei der BA fünf Strafverfahren offen, die so gelagerte Drohungen beinhalten», heisst es auf Anfrage.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, weshalb auch noch keine Strafbefehle erlassen wurden, wie die BA weiter ausführt. Mehrere dieser Verfahren betreffen gemäss Recherchen Gesundheitsminister Alain Berset. Seit er vor einem Jahr die Corona-Massnahmen des Bundesrats verkündete und nach aussen vertrat, ist er zur Zielscheibe geworden. Berset selbst und die Strafverfolgungsbehörden registrieren seit Monaten Angriffe und Drohungen insbesondere auf Social-Media-Plattformen, aber auch per Mail oder Post. Entsprechend wurde das Sicherheitsdispositiv für Bundesräte und den Gesundheitsminister im Speziellen angepasst, wie es aus verschiedenen Quellen heisst.

Nicht nur Bundesräte, auch Regierungsmitglieder der Kantone werden im Netz beleidigt oder bedroht. In diesen Fällen wird das Verfahren an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Fedpol macht auch Hausbesuche

In schwerwiegenden Fällen macht die Bundespolizei schon mal bei einem Hausbesuch klar, dass Drohungen strafrechtliche Konsequenzen haben könnten. «Gefährderansprache» nennt sich das im Polizei-Jargon. In mehreren Dutzend Fällen wurde Fedpol seit Ausbruch der Corona-Krise wegen Drohungen gegen Behördenmitglieder aktiv. Polizeiliche Ermittlungen gibt es nur dann, wenn die bedrohte Person auch Anzeige erstattet.

Nur in besonders schweren Fällen, wo Drohungen in Verbindung mit Nötigung geäussert werden, nimmt die Bundespolizei von Amtes wegen Ermittlungen auf. «Sobald wir Kenntnis von Offizialdelikten haben, werden polizeiliche Ermittlungen aufgenommen und dann Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet», sagt Cathy Maret von Fedpol.

Fedpol will sich nicht zu Details ihrer Ermittlungen äussern. Im Zentrum ihrer Arbeit stehe jedoch die Identifizierung der Urheber dieser Posts. «Dafür arbeiten wir nach Möglichkeit mit den Social-Media-Anbietern zusammen», sagt Sprecherin Maret. Die Bundesbehörden können dabei nur die Löschung von Posts beantragen. «Die Umsetzung obliegt den Social-Media-Anbietern», sagt Maret.

* Name bekannt
(https://www.derbund.ch/bundesraete-werden-immer-haeufiger-bedroht-721668871006)