Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++SCHWEIZ
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum UNO-Migrationspakt
An seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zum UNO-Migrationspakt verabschiedet. Er bekräftigt in der Botschaft seine Position vom Herbst 2018, wonach die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt im Interesse der Schweiz ist. Die Zielsetzungen des Migrationspakts stimmen mit den Schwerpunkten der Schweizer Migrationspolitik überein. Durch die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt würden für die Schweiz weder ein innenpolitischer Handlungsbedarf noch neue finanzielle Verpflichtungen oder Aufgaben entstehen. Mit der Botschaft erhält das Parlament die Grundlage, um sich vertieft mit dem UNO-Migrationspakt zu befassen, welcher 2018 von den UNO Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82217.html
-> https://www.derbund.ch/jetzt-beginnt-das-feilschen-um-den-uno-migrationspakt-563103430983
-> https://www.derbund.ch/so-will-cassis-den-uno-pakt-doch-noch-durchboxen-499500311520
Ausschaffungshaft für Minderjährige soll möglich bleiben
Die Ständeratskommission SPK hat sich gegen ein Verbot für die Ausschaffungshaft für Minderjährige ausgesprochen.
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/ausschaffungshaft-fur-minderjahrige-soll-moglich-bleiben-65864068
—
nzz.ch 03.02.2021
Auch vorläufig Aufgenommene haben ein Recht auf Familienleben
Wann darf eine asylsuchende Familie zusammenleben? Mit dieser Frage befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil – und hält fest: Einen Anspruch auf gemeinsamen Aufenthalt in der Schweiz gibt es nicht.
Kathrin Alder
Familien verdienen Schutz. Darüber ist man sich in Europa einig. Das «Recht auf Ehe und Familie» ist ein Grundrecht und in der Bundesverfassung verankert, das «Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens» in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Doch was so selbstverständlich klingt, sorgt insbesondere im Zusammenhang mit Migration immer wieder für hitzige Diskussionen: Muss das Recht auf Familienleben auch dann berücksichtigt werden, wenn ein Familienmitglied kein gefestigtes Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat?
Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht nun in einem Grundsatzurteil beantwortet. Die Richterinnen und Richter in St. Gallen halten fest: Ja, eine Familie kann verlangen, dass ihr Fall im Lichte des Rechts auf Familienleben geprüft wird, unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus das in der Schweiz lebende Familienmitglied hat. Gleichzeitig stellt das Gericht aber auch klar: Einen Anspruch auf ein gemeinsames Leben als Familie in der Schweiz garantiert die entsprechende Bestimmung nicht.
Konkret hatte das Bundesverwaltungsgericht den Fall einer syrischen Familie zu beurteilen. Der Mann war im Oktober 2011 in die Schweiz eingereist und vorläufig aufgenommen worden. Die Frau hingegen reiste erst im Dezember 2015 in die Schweiz, wo sie sogleich um Asyl ersuchte. Bei der Befragung gab sie an, sie habe nach ihrer Einreise ihren heutigen Ehemann im Rahmen einer religiösen Zeremonie geheiratet. Da sie zuvor aber bereits in Kroatien um Asyl ersucht hatte, lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ihr Gesuch gemäss dem Dublin-Verfahren ab. Nicht die Schweiz sei für die Prüfung ihres Asylgesuchs zuständig, sondern Kroatien. Die Frau gab weiter an, sie wolle in der Schweiz ihren Landsmann auch zivilrechtlich heiraten. Bis zu ihrer Einreise in die Schweiz hatte sie mit ihm allerdings keine Beziehung geführt. Im Herbst 2016 wurde sie schliesslich nach Kroatien überstellt.
Das Paar blieb jedoch in Kontakt. 2017 reiste die Frau hochschwanger wieder in die Schweiz ein und brachte hier eine Tochter zur Welt. Seither lebt die Frau hier. Es folgten die zivilrechtliche Heirat, die Geburt einer zweiten Tochter und viele Gesuche, mit denen sie sich gegen die erneute Überstellung nach Kroatien wehrte. Stets machte sie geltend, sie habe nun eine gelebte und schützenswerte Familie. Ihr Asylgesuch müsse daher in der Schweiz geprüft werden.
Enge, tatsächliche Familienbande
In seinem Urteil, das am Mittwoch publiziert wurde, setzt sich das Bundesverwaltungsgericht vertieft mit der Auslegung von Artikel 8 EMRK auseinander, also dem Recht auf Achtung des Familienlebens. Während das SEM der Ansicht ist, die Frau könne sich – der gelebten Familie zum Trotz – nicht auf Artikel 8 berufen, da ihr Mann in der Schweiz nur vorläufig aufgenommen sei, beurteilt das Bundesverwaltungsgericht den Fall anders. Die Frau und ihre beiden Töchter dürfen sich auf Artikel 8 berufen.
Im Urteil erörterten die Richterinnen und Richter in St. Gallen zunächst die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Diese hält ausdrücklich fest, dass das gefestigte Aufenthaltsrecht keine Voraussetzung dafür sei, um sich grundsätzlich auf Artikel 8 EMRK berufen zu können. Was zähle, sei einzig eine «enge und tatsächlich gelebte familiäre Beziehung». Doch könne daraus kein Anspruch auf Einreise und Aufenthalt in einem bestimmten Staat abgeleitet werden. Die Staaten, welche die EMRK unterzeichnet haben, seien vielmehr dazu berechtigt, die Aufenthaltsberechtigung von Ausländern national zu regeln. Ein Staat müsse jeweils abwägen – zwischen dem Interesse der um Aufenthalt ersuchenden Person und dem des Staates, über Einreise und Aufenthalt selbst zu bestimmen. Das Bundesgericht wiederum habe in seiner langjährigen Rechtsprechung ein gefestigtes Aufenthaltsrecht gefordert, habe dies in den vergangenen Jahren jedoch relativiert.
Für den EGMR ist im Einzelfall entscheidend, ob der Nachzug der einzige Weg wäre, um gemeinsam als Familie leben zu können. Eine wichtige Rolle spielt dabei sowohl das Kindswohl als auch die Frage, ob sich die Familie mit eigenen Einkünften selbst versorgen kann. Als massgeblich erachtet es der EGMR zudem, ob die Familie auf ein gemeinsames Leben im Gaststaat hoffen durfte. Insbesondere bei Eheschliessungen, die erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland erfolgt sind, geht der EGMR davon aus, dass keine legitime Hoffnung auf ein gemeinsames Familienleben im Gaststaat besteht.
Tatsachen geschaffen – wider besseres Wissen
Im konkreten Fall heisst das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Frau zwar gut. Doch die Interessenabwägung fällt zuungunsten der Familie aus. Die Schweiz ist nicht verpflichtet, das Asylgesuch der Frau prüfen. Zum einen sei die Paarbeziehung erst eingegangen worden, nachdem die Zuständigkeit Kroatiens bereits festgestanden habe. Zum anderen habe sich die Frau über ein bestehendes Einreiseverbot hinweggesetzt. Mit der Heirat und der Geburt des zweiten Kindes habe das Paar Tatsachen geschaffen – im Wissen um die unsichere Situation. Die Trennung der Familie für die Dauer des Asylverfahrens sei zwar einschneidend, doch ein Aufrechterhalten des Kontakts sei für diese Zeit durchaus möglich.
Trotzdem weist das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren an das SEM zurück. Dieses habe ein Ermessen, aus humanitären Gründen ein Asylgesuch in der Schweiz zu prüfen. Eine solche Ermessensprüfung habe immer zu erfolgen, sei im vorliegenden Verfahren aber nicht vollumfänglich vorgenommen worden. Das SEM muss dies nun nachholen.
Urteil E-7092/2017 vom 25. 1. 2021 – BGE-Publikation.
(https://www.nzz.ch/schweiz/recht-auf-familienleben-muss-beachtet-werden-auch-wenn-der-aufenthalt-in-der-schweiz-nicht-gefestigt-ist-ld.1599781)
—
Dublin-Verfahren: Urteil zum Recht auf Familienleben
Das Recht auf Familienleben ist gemäss Artikel 8 EMRK im Dublin-Verfahren auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Familienmitglied in der Schweiz kein gefestigtes Aufenthaltsrecht hat. Dies entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil
https://www.bvger.ch/bvger/de/home/medien/medienmitteilungen-2021/dublin-rechtauffamilienleben.html
+++DEUTSCHLAND
Abschiebeverbot: Gericht untersagt Abschiebung nach Afghanistan wegen Verelendung
Abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan dürfen derzeit nicht abgeschoben werden. Ein Gericht begründete dies mit der schlechten Wirtschaftslage infolge der Pandemie.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-02/abschiebeverbot-corona-krise-afghanistan-pandemie
+++ÄTHIOPIEN
Tigray-Konflikt: Wenn nur das Band antwortet
Im nordäthiopischen Tigray herrscht ein Krieg, über den kaum Informationen in die Aussenwelt dringen. So will es die Zentralregierung. Für die Menschen in der Diaspora bedeutet das: quälende Ungewissheit.
https://www.woz.ch/2105/tigray-konflikt/wenn-nur-das-band-antwortet
+++FREIRÄUME
Wem gehört Basel? Wir finden es raus
Wer hat die Macht auf dem Basler Wohnungsmarkt? Wir wollen es wissen und knacken dafür die Immobilien-Blackbox Basel – zusammen mit dir und 1250 Bajour-Leser*innen. Hier erfährst du wie.
https://bajour.ch/a/qlo3Z6Pb282EPyL6/wem-gehort-basel-wir-finden-es-raus
-> https://wemgehoertbasel.ch
+++GASSE
Wenn sogar das Geld für eine Packung Teigwaren fehlt (ab 13:05)
Die Coronakrise trifft Menschen, die es sowieso schon schwer haben, besonders hart. Einige haben sogar zu wenig Geld, um sich Essen zu kaufen. Eine Gruppierung aus dem Umfeld der Berner Reitschule will neu wöchentlich Lebensmittelpakete verteilen.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/wenn-sogar-das-geld-fuer-eine-packung-teigwaren-fehlt?id=11925409
—
bernerzeitung.ch 03.02.2021
Gestrandet in der Hauptstadt: Endstation Schütz
Die Schützenmatte ist: Parkplatz und Kulturgut, Widerstandsnest und Drogenumschlagplatz. Für manche ist sie eine letzte Zuflucht. Ein Verein setzt sich für diese Menschen ein.
Cedric Fröhlich
Männer spielen Basketball im strömenden Regen, Skater sitzen auf der Halfpipe und drei junge Typen stehen vor uns: «Haschisch? Hallo, Bruder! Brauchst du Haschisch?» Ja, wir sind auf der Schützenmatte.
Die Polizei hat eben ihre Runde gedreht. Sie wird in einer halben Stunde wiederkommen. Die Haschischverkäufer werden weg sein und die Polizisten stattdessen einen anderen kontrollieren. Ebenfalls einen Migranten. Er hat zuvor Basketball gespielt.
«So läuft das hier», sagt Livio Martina, während er der Streife nachschaut. Es ist ein Januarabend in Bern. Auf dem Asphalt haben sich Pfützen gebildet. Die Reitschule ist zu. Wir stehen mit einer Handvoll Menschen vor dem einzigen Container, der nach einem Jahr Pandemie auf der Schütz übrig geblieben ist.
Im Container war einst ein kleiner Take-away untergebracht, ein Solidaritätsstand für Menschen im kriegsgebeutelten Syrien. Der Solistand ist passé, aber das mittlerweile völlig versprayte Ding blieb. Seither ist es zu einer Art Institution jenseits der Institutionen geworden.
Gebrochene Menschen
Livio Martina ist 30 Jahre alt, Lehrer und Präsident des Vereins Medina, der seit eineinhalb Jahren auf der Schütz aufsuchende Sozialarbeit betreibt. Seine Mitglieder unterstützen hier ehrenamtlich all jene, die durch «alle Maschen gefallen sind», wie Martina es nennt. Um Suchtkranke und – vor allem – um Sans-Papiers und Geflüchtete. «Aber der Container soll eine Begegnungszone für alle Menschen sein, die den Austausch suchen.»
Einige von ihnen sind auch heute gekommen, trotz Regen und Virus. Unter ihren Füssen das nasse Pflaster dieses Unorts, über ihren Köpfen rollen im Minutentakt die Züge in den Bahnhof Bern ein. Drei Abende die Woche gibt Medina eine Mahlzeit aus. Heute: Wokpfanne.
Dabei ist der Container vielmehr Anlaufstelle denn Gassenküche. Den Medina-Leuten ist dieser Punkt wichtig, sehr sogar. Ihre Arbeit, sie ist auch Kritik an einem System, das Menschen im Stich lässt. Sie bricht. «Wir übernehmen Aufgaben, die eigentlich der Staat übernehmen müsste, es aber nicht tut», sagt Martina.
Der Verein organisiert Arztbesuche und juristischen Beistand, er hilft bei der Wohnungssuche und mit Bewerbungsschreiben. Von der Stadt gab es im vergangenen Jahr dafür den Berner Sozialpreis und 6000 Franken. «Eine Anerkennung» sei das gewesen, sagt Martina, «und ein Türöffner». Die Probleme auf der Schütz aber löse dieser Preis nicht.
Stehen Sie unter den Basketballkorb!
Denn es sind Probleme, die in einem Land wie der Schweiz dazu führen, dass man aussen vor bleibt: Wer keine Papiere hat, dem wird der Staat nicht helfen. Die meisten sind abgewiesene Asylsuchende. Sie sind illegal im Land und bleiben trotzdem. Im Gegenzug bezahlen sie einen hohen Preis.
Abgewiesene laufen ständig Gefahr, festgenommen zu werden. Sie dürfen keiner Arbeit nachgehen, leben in Zentren jenseits der Gesellschaft. Sie erhalten vom Staat acht Franken am Tag, das absolute Minimum, «Nothilfe» – viele verlieren auch noch das, weil sie aus Angst vor einer Festnahme und einem Abschiebungsversuch untertauchen.
Warum sie hierbleiben? Man braucht nur auf die Schütz zu stehen, unter den Basketballkorb zum Beispiel, und mit den Leuten zu reden. Mit dem jungen Mann aus Algerien zum Beispiel, der auf der Suche nach Arbeit gen Norden zog. Oder mit seinem Landsmann, dem die Verfolgung droht. Man muss diese Geschichten nicht bis ins letzte Detail glauben. Aber man kann verstehen, warum diese Männer die Perspektivlosigkeit in der Schweiz jener vorziehen, die sie zu Hause vorfinden. Und man spürt die Paralyse, die viele Abgewiesene wie eine Zwangsjacke einschnürt. Kein Vor. Kein Zurück.
Die Schützenmatte zieht solche Schicksale an. Und das nicht zufällig.
Das offene Geheimnis
Für all jene, die ohnehin nichts mehr zu verlieren haben, lockt das Geld. Es ist das am schlechtesten gehütete Geheimnis der Bundesstadt: Wer Stoff braucht, der bekommt ihn hier. Für jene, die den Stoff verticken, mag das zunächst lukrativ sein, aber auch der sichere Weg, um in den Mühlen der Justiz zu landen.
Wieso dieser Mechanismus nicht längst unterbunden wurde? Weil es, solange es Drogen gibt, auch Bernerinnen und Berner gibt, die sie konsumieren. Weil die Stadt zwar Prävention betreibt, der Konsum aber nie ganz verebbt. Weil sich die Entscheidungsträger vermutlich sagen, dass es immer noch besser ist, wenn der Deal auf dem abgegrenzten Perimeter der Schütz abläuft und nicht wie in den Heroinjahren über die halbe Stadt verteilt. Weil sich immer Leute finden lassen, die aus Dummheit oder Verzweiflung ein paar Gramm Hasch verkaufen. Weil die Polizei einschreiten muss. Weil die Reitschule zuweilen Schutz bietet. Ja, weil das eine furchtbar politische Sache ist.
«Pflästerlipolitik», nennt es Livio Martina, wenn die Polizei ab und an einen dieser kleinen Fische abführt. Er versteht es. «Die machen ihre Arbeit.» Nur macht es seine Arbeit schwieriger. «Wir sind weder Richter noch Polizisten.» Er kann nicht ausschliessen, dass unter den Medina-Klientinnen und -Klienten auch Leute sind, die irgendwann einmal Drogen in den Händen hielten. Es ist eine kleine Minderheit. Und vor dem Container gelten klare Regeln: keine Suchtmittel, auch kein Alkohol. Nur, einfach abweisen wollen sie gerade die Dealer trotzdem nicht. «Oft sind sie es, denen man einen Ausweg und eine Alternative aufzeigen kann.» Für Martina existieren auf der Schütz zwei Lösungsansätze für dasselbe Problem: «Law and Order und soziale Arbeit.»
Für viele Menschen übt die Schütz aus einem anderen Grund ihre Anziehungskraft aus: Gerade dank der Reitschule wurde sie zu einem Ort, an dem es auch Platz für Aussenseiter und Gestrandete gibt. Das ist einzigartig in dieser ansonsten so aufgeräumten Stadt. Gleichzeitig ist es ein Ort, an dem Party auf Kultur trifft, Antikapitalismus auf Konsum. Das war lange vor Medina so. «Die Schütz ist wie ein Ventil», sagt Livio Martina. Ganz viele Menschen bauen hier auf ganz unterschiedliche Art ihre Emotionen ab. Manchmal auch ihren Frust.
Ein Sommer der Gewalt
Im Sommer 2019 kippte die Sache. «Ein Sommer der Gewalt. Wie im Wilden Westen», war es laut Fabrizio Gullo. Monate mit Messern und Schlägereien, Überfällen und Festnahmen. Die damalige Zwischennutzung mit Bars und Gastronomie lockte noch mehr Publikum als ohnehin auf die Schützenmatte. Gleichzeitig sorgten Verschärfungen im Asylwesen für noch mehr Gestrandete. Gullo: «Es kam zu surrealen Szenen. Wir mussten etwas machen und sagten uns: Wenn wir damit schon nur einer Person helfen, dann hat es sich gelohnt.»
Wir sitzen in einer Wohnung irgendwo in Bern. Bei Zigaretten und Kaffee mit dem Medina-Kern. Das sind KV-Angestellte, Mechaniker, Studentinnen. Gullo ist Automechaniker und hat dem Verein den Container einst überlassen. Seither gehört er wie Livio Martina und rund zehn andere zu den Menschen, die Medina ein Stück weit lenken. Dahinter aber steht ein ganzes Netzwerk, dem mittlerweile fast hundert Personen angehören. Darunter Ärztinnen, Juristen, Hilfswerke.
Im Sommer 2019 also kochte die Schütz über. Medina trat an, den Platz zu befrieden – ein Ventil für das Ventil. Eine Alternative zum üblichen Dealen, Abhauen, Festnehmen.
Auch Dragana Draca ist seit diesen Anfängen dabei. Sie trat unlängst und erstmals für Medina einer breiteren Öffentlichkeit entgegen. In einer Sache, in der die Meinungen gemacht scheinen und die gut zur Problematik auf der Schütz passt. Abgespielt hat sie sich aber ganz woanders.
Unbequeme Wahrheiten
Der Lysser FDP-Gemeindepräsident Andreas Hegg nämlich liess zu Jahresbeginn verlauten, dass sich die Einbruchdiebstähle im Seeland gemehrt hätten. Die Täter seien, so Hegg, vermehrt abgewiesene Asylsuchende, die im Bundesasylzentrum in Kappelen auf ihre Ausschaffung warteten. Draca hiess diese Einbrüche nicht gut, aber sie hielt mit der anderen Seite einer unbequemen Wahrheit entgegen: «Wenn man kein Geld hat, wird man kriminell. Das ist einfache Mathematik.»
Draca ist 38, ist Sozialarbeiterin und sie hat die Schütz wissenschaftlich untersucht. Wenn sie also sagt: «The place is fucked up», dann steht diese Aussage auf einer empirischen Basis. Gleichzeitig, sagt sie, sei es einer der geilsten Plätze überhaupt. Für Medina ist sie fast täglich im Einsatz. Auf dem Küchentisch liegt ihre Agenda. Sie ist voll mit unbequemen Wahrheiten.
Montag – Ein Paar will heiraten. Sie haben ein Kind. Seine Vaterschaft wird nicht anerkannt. Er ist Sans-Papiers.
Dienstag – Zigis und ein paar Franken ins Regionalgefängnis bringen.
Freitag – Besuch auf der Psychiatrieabteilung. Eine junge Frau besuchen. Transgender.
So geht das weiter: Menschen in geschlossenen Anstalten, Menschen in Geldnöten, Menschen auf der Suche nach Familienangehörigen. Aber ab und an steht da auch:
Samstag – Gemeinsames Abendessen.
Medina hat es mit dem Elend aufgenommen. Draca, Gullo, Martina wollen dennoch, dass man auch das schreibt: «Wir erleben auch schöne Geschichten, gute Geschichten – Happy Endings!» Mitten in der Hauptstadt. Auf der Schütz.
(https://www.bernerzeitung.ch/endstation-schuetz-806731320394)
—
«Zündschnur der Jugendlichen wird kürzer»
Auch ohne Ausgangssperre kommt der erneute Lockdown im Winter zumindest für Jugendliche einer solchen fast gleich. Die wenigsten von ihnen haben in ihrer Freizeit eine Möglichkeit, sich mit Gleichaltrigen zu treffen. Das schlägt aufs Gemüt. Das haben auch Oliver Heldstab vom Meiringer Jugendtreff und sein Team erkannt. Und darum ein Frusttelefon eingerichtet
https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/187941/
—
Basler Zeitung 03.02.2021
Beim Centralbahnplatz in Basel: Basel bestraft Bettler und Randständige mit Bussen
Seit Montag sind Ordnungsbussen bei Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie möglich. Die Polizei setzt dies ausgerechnet bei den Ärmsten ein.
Andrea Schuhmacher
Dass die Regierung die Sitzbänke direkt vor dem Haupteingang vom Bahnhof Basel SBB letzte Woche abmontieren liess, hat die Situation beim Centralbahnplatz nicht verbessert. Beim Augenschein der BaZ am Montag und am Dienstag sieht man sie weiterhin überall: die Bettler aus Osteuropa und die Randständigen aus der Region. Nun sitzen sie auf Kartonschachteln oder haben sich bei den Sitzbänken bei den Tramhaltestellen eingerichtet. Das Problem ist höchstens verlagert worden, nicht aber beseitigt.
Wo sonst die Sitzbänke montiert wären, treffen wir auf M. (Name der Redaktion bekannt). Er trifft sich hier mit seinen Freunden auf ein Bier oder zwei. M. ist arbeitslos und stark verschuldet. Wie er der BaZ erzählt, hat Basel den Kampf gegen die Randständigen und Bettler am Bahnhof noch lange nicht aufgegeben. Am Montag wurden alle Personen, die sich vor dem Bahnhof aufhielten, mit Ordnungsbussen bestraft. Bussen, die es in dieser Art nur seit Montag gibt: Erst ab dieser Woche sind Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teils mit Ordnungsbussen bestraft werden.
Auf Anfrage bestätigt Toprak Yerguz, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes Basel-Stadt, den Einsatz vom Montag. «Anlässlich einer Kontrolle machten wir eine Personengruppe darauf aufmerksam, dass sich nicht mehr als fünf Personen in einer Gruppe aufhalten dürfen», sagt Yerguz. Auf eine mündliche Mahnung hätten die Anwesenden nicht reagiert. Darauf wurden sie gebüsst, nämlich für das «Sich-Aufhalten in einer Menschenansammlung im öffentlichen Raum, die mehr als fünf Personen oder mehr als die kantonal festgelegte Höchstzahl an Personen umfasst».
Randständige wollen Bettelverbot
50 Franken Busse müssen die Bettler und Randständigen in einem solchen Fall bezahlen. Ob ausgerechnet diese Personengruppe aber überhaupt dazu imstande ist, ist fraglich. Ob die Polizei noch weitere Kontrollen durchführte und Corona-Bussen verteilt hat, kann Yerguz nicht beantworten. Dies werde zurzeit noch nicht statistisch erfasst.
M. und seine Freunde lachen zwar über die Bussen. Aber Freude an der Situation bei «ihrem» Bahnhof haben sie keine. «Wir hoffen, dass das Bettelverbot bald wieder eingeführt wird», sagt M. Es komme immer wieder zu Konflikten mit den Bettlern aus Osteuropa. Mehrmals hätten diese versucht, die Taschen anderer Randständiger zu stehlen, dabei sei es auch zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen. «Betteln sollte man nur aus Not dürfen», meint M.
Ob das Bettelverbot tatsächlich wieder eingeführt wird, ist zurzeit noch unklar. Zwar stimmte das Basler Parlament im letzten Jahr dem zu. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht das Basler Bettelverbot aber wieder zur Debatte.
Interpellation von Basta-Grossrat
Die Entfernung der Sitzbänke dürfte das Parlament ebenfalls noch beschäftigen. Grossrat Oliver Bolliger (Basta) hat eine entsprechende Interpellation eingereicht. Darin fragt er unter anderem, welche «anderen, repressionsfreien Ideen» bei der Regierung bestünden, um Randständige und Bettler in diesen «schwierigen Zeiten» zu unterstützen. Und ob der Regierungsrat der Meinung sei, dass die Einhaltung von «Covid-Massnahmen im öffentlichen Raum bei Personen ohne festen Wohnsitz und Tagesstruktur nur mittels restriktiven Massnahmen» möglich sei?
Auf die Frage der BaZ, von welchem Departement angeordnet worden sei, die Sitzbänke vor dem Haupteingang des Bahnhofs zu entfernen, will die Regierung mit Hinweis auf eine pendente Interpellation im Grossen Rat noch nicht Auskunft geben. Die Aktion begründete die Polizei damals gegenüber dem Medienportal Bajour damit, dass sich die Bänke zu Treffpunkten mit hohem Zulauf entwickelt hatten.
(https://www.bazonline.ch/basel-bestraft-bettler-und-randstaendige-mit-bussen-234132916436)
—
Basler Zeitung 03.02.2021
Notschlafstelle sei «unwürdig»: Abgewiesene Asylsuchende sollen Wohnung erhalten
Sie müssten eigentlich Basel verlassen. Nun will der Grosse Rat aber, dass abgewiesene Asylsuchende ohne Familie künftig, statt in der Notschlafstelle übernachten zu müssen, ein komfortableres Daheim erhalten.
Alessandra Paone
Sie packen ihre Sachen, viel ist es in der Regel nicht, und verlassen am Morgen die Notschlafstelle, in der sie übernachtet haben. Irgendwo verbringen sie ihren Tag, oft auf der Strasse. Abends packen sie wieder ihre Habseligkeiten zusammen und kehren zurück in die Notschlafstelle. Einpacken, auspacken, gehen – tagein, tagaus. So ergeht es in Basel den alleinstehenden Asylsuchenden mit einem negativen Asylentscheid. Sie leben von der Nothilfe; von zwölf Franken pro Tag.
Eine unwürdige Situation, findet Basta-Politiker Oliver Bolliger und fordert die Basler Regierung in einem Vorstoss auf, die geltende Praxis der Unterbringung für alleinstehende abgewiesene Asylsuchende mit Nothilfe in den Notschlafstellen aufzuheben und alternative Lösungen zu suchen, die den Aufenthalt tagsüber ermöglichen, zum Beispiel in Asylwohnungen, Asyl-Wohngruppen oder auch in Privathaushalten.
Bürgerliche dagegen
Die Mehrheit des Basler Grossen Rates teilt Bolligers Anliegen und hat am Mittwoch seine Motion der Regierung zur Stellungnahme überwiesen. Diese hatte sich ohnehin bereit erklärt, den Vorstoss entgegenzunehmen. SVP, FDP und LDP sprachen sich dagegen aus; die Grünliberalen waren gespalten. «Wenn man die Situation in der Notschlafstelle verbessern kann, dann wehren wir uns nicht dagegen», sagte Pascal Messerli (SVP). Aber Alternativen zu suchen zur jetzigen Lösung, sei die falsche Stossrichtung, zumal diese Menschen eigentlich das Land verlassen müssten.
Die Zahl der Asylsuchenden mit negativem Asylentscheid, die in Basel-Stadt leben, ist nicht bekannt, wie es vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) auf Anfrage heisst. Es liessen sich nur diejenigen ausweisen, die Nothilfe bezögen. Ende Januar waren es 121 Personen, davon 21 Kinder und ein unbegleiteter Minderjähriger (UMA). 66 Personen sind wegen Vulnerabilität in Strukturen der Sozialhilfe untergebracht; dazu gehören Erwachsene mit Kindern, UMA und kranke oder gebrechliche Menschen. 16 Personen haben in der Notschlafstelle übernachtet. Von 39 Personen ist hingegen nicht bekannt, wo sie untergebracht sind.
Bolliger wies während der Grossratsdebatte auf die aktuelle Corona-Pandemie hin, die die Situation der Asylsuchenden tagsüber zusätzlich erschwere, weil alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen seien. Und dass sich diese Menschen bei teilweise eisigen Temperaturen draussen aufhalten müssten, sei auch aus gesundheitspolitischen Gründen verantwortungslos.
Notschlafstellen seien sichere Schlafort für Obdachlose; zu ihnen gehörten auch nicht vulnerable, abgewiesene Asylsuchende in Nothilfe, schreibt das WSU. Zudem stünden ihnen tagsüber verschiedene Angebote offen, wo sie sich aufhalten könnten, wie zum Beispiel die Gassenküche, das Tageshaus für Obdachlose an der Wallstrasse, Soup&Chill oder Quartiertreffpunkte. «Es kommt vor, dass sich Betroffene beschweren, sei es über das Verhalten anderer Gäste oder über die Kälte tagsüber draussen. Die meisten sind aber sind froh über das Angebot und halten sich an die Hausordnung.»
Das WSU stellt ausserdem klar, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz verlassen müssten. Sie hätten keinen geregelten Aufenthalt mehr und könnten nur noch Nothilfe beantragen. Diese solle sich spürbar von der ordentlichen Sozialhilfe unterscheiden, da von Betroffenen erwartet werde, dass sie ausreisten. Für Personen, die keine Rückreisepapiere ihrer Heimatstaaten bekommen und in der Nothilfe blockiert bleiben, müsse der Bund seine Entscheidungspraxis konsequent anpassen und bei absehbar nicht möglichem Wegweisungsvollzug die Betroffenen wegen technischer Unmöglichkeit vorläufig aufnehmen.
Die Basler Regierung hat unlängst beschlossen, die Notschlafstelle an der Kleinbasler Alemannengasse komplett für die osteuropäischen Bettler freizuräumen. Für die einheimischen Obdachlosen stellen Basler Hotels Zimmer zur Verfügung. Das Angebot gilt gemäss dem WSU auch für abgewiesene alleinstehende Asylsuchende.
(https://www.bazonline.ch/abgewiesene-asylsuchende-sollen-wohnung-erhalten-245441660800)
—
Flüchtlinge sollen bei Privatfamilien wohnen – Grosser Rat überweist Vorstoss
Alleinstehende mit negativem Asylentscheid müssen in der Basler Notschlafstelle nächtigen – das soll sich ändern.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/neues-zuhause-wuerdiges-leben-fuer-abgewiesene-asylbewerber-ld.2094474
Motion Oliver Bolliger und Konsorten betreffend würdige Unterbringung von Nothilfebeziehenden alleinstehenden Asylsuchenden
http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200110638
+++DROGENPOLITIK
Drogenpolitik: Per Spritzenbus in die Zukunft
Immer mehr Drogentote: In Grossbritannien steigen die Zahlen dramatisch. Angehörige und ExpertInnen sind sich einig, dass die Verbotspolitik gescheitert ist. Sogar ein ehemaliger Drogenfahnder setzt sich für einen Neuanfang ein.
https://www.woz.ch/2105/drogenpolitik/per-spritzenbus-in-die-zukunft
+++BIG BROTHER
Berner Gemeinde greift durch: Mit Video gegen Vandalen
Herzogenbuchsee ächzt unter einer Häufung von Vandalenakten. Nun installiert die Gemeinde Videokameras auf drei öffentlichen Anlagen.
https://www.derbund.ch/mit-video-gegen-vandalen-139374794406
-> https://www.herzogenbuchsee.ch/gemeinde-verwaltung/aktuell-newsletter/aktuelles.html/90/news/391
Elektronische Identität: «Wollen wir den digitalen UBS-Bürger?»
Gegen das geplante Gesetz zur E-Identität regt sich in mehreren Kantonen Widerstand. Der Zuger Stadtschreiber Martin Würmli über mächtige Konzerne, dezentrale Lösungen und staatliche Aufgaben.
https://www.woz.ch/2105/elektronische-identitaet/wollen-wir-den-digitalen-ubs-buerger
+++EUROPOL
Europol verteidigt seine „Big-Data-Taktiken“
Die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol hat ihre Nutzung großer Datensätze für strafrechtliche Ermittlungen verteidigt. Die Agentur legte außerdem einen „Aktionsplan“ vor, um die Bedenken über die wohl illegale Datennutzung zu zerstreuen.
https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/europol-verteidigt-seine-big-data-taktiken/
+++RECHTSPOPULISMUS
Rechter Umbau: Die Retter des Vaterlandes
Ein Medienprojekt von Markus Somm und eine Kampagne des Finanzinvestors Alfred Gantner: Neue Kräfte drängen auf die politische Bühne. Was sie eint, ist die Ablehnung des Rahmenabkommens mit der EU – und eine volle Kriegskasse.
https://www.woz.ch/2105/rechter-umbau/die-retter-des-vaterlandes
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
«Unethische Experimentierung»: Impfgegner schicken Walliser Ärzten anonyme Drohbriefe
Corona-Verschwörer verschicken Drohbriefe an Walliser Ärzte, die Patienten gegen das Virus impfen. Darin werfen sie diesen «unethische Experimentierung an Menschen» vor und drohen mit Klagen.
https://www.blick.ch/schweiz/westschweiz/un-ethische-experimentierung-impfgegner-schicken-walliser-aerzten-anonyme-drohbriefe-id16326640.html
Bewilligter Protest Corona: Skeptiker demonstrieren am Samstag in Zug
Der Verein «Stiller Protest» lädt am Samstag um 14 Uhr zur Demo in Zug. Protestiert werde nicht gegen das Virus, sondern gegen die «Einschränkung der Grundrechte».
https://www.zentralplus.ch/corona-skeptiker-demonstrieren-am-samstag-in-zug-2002459/
—
luzernerzeitung.ch 03.02.2021
Protestmarsch: Coronakritiker wollen in Zug demonstrieren
Nach Veranstaltungen in Zürich, St.Gallen und Aarau ruft der Verein Stiller Protest zur Kundgebung in Zug auf. Am kommenden Samstag werden Massnahmen-Skeptiker vom Bahnhof zum Landsgemeindeplatz marschieren. Die Demonstration wurde bewilligt.
Kilian Küttel
Am Samstag ziehen möglicherweise Hunderte Coronaskeptiker durch die Stadt Zug. Auf der Website des Vereins Stiller Protest zählt ein Countdown die Sekunden, ehe die Kundgebung um 14 Uhr beim Bahnhofplatz startet – und eine Stunde später ihren Höhepunkt erreichen soll.
Auf dem Landsgemeindeplatz sind Redner aus der coronakritischen Szene angekündigt; etwa der schweizweit bekannte Impfgegner Daniel Trappitsch, der in der Region schon an einer ähnlichen Demonstration in Lachen aufgetreten ist. Oder Sascha Rettenmund, ein Barbetreiber aus dem Kanton Solothurn, der am Protesttag «Wir machen auf» das getan hat, was in der halben Schweiz versprochen wurde: Er öffnete sein Lokal – als Einziger im ganzen Kanton. Und schliesslich wird Marion Russek auftreten, die Co-Präsidentin der «Freunde der Verfassung». Der Verein macht seit Wochen politischen Wirbel, unter anderem, indem er knapp 90’000 Unterschriften für das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz des Bundes eingereicht hat.
Veranstalterin will Virus nicht leugnen
Zur Motivation sagt die Präsidentin des Vereins Stiller Protest, die namentlich nicht genannt werden will: «Wir demonstrieren gegen die massiven Einschränkungen unserer Grundrechte. Die Massnahmen des Bundes haben etwa unsere Versammlungsfreiheit oder Meinungsfreiheit stark beschnitten.»
Sie unterstreicht, sie sei keine Coronaleugnerin. Das Virus existiere. «Aber Massnahmen wie Restaurantschliessungen, Maskenpflicht oder indirekter Impfzwang gehen weit über das hinaus, was verhältnismässig ist. Dagegen wollen wir ein Zeichen setzen.»
Laut Angaben der Veranstalter soll der Name Programm sein. Die Teilnehmenden werden angehalten, still und friedlich zu protestierten – und dabei Schutzmasken und Anzüge zu tragen sowie Schilder in die Luft zu halten, die man zuvor im Webshop des Vereins kaufen möge. Für 10 Franken gibt es den Anzug, 8 Franken kostet die Maske.
Zustimmung im Telegram-Chat
Geworben und informiert wird auf dem Messenger-Dienst Telegram. Auf dem vereinseigenen Kanal schreiben die Organisatoren: «Stell dir vor, es gibt Widerstand und keiner kriegt’s mit. Genau das wollen wir ändern! So geht es nicht mehr weiter! Darum holt alle vom Sofa, holt alle hinter den Bildschirmen hervor, und kommt (…) mit uns auf die Strasse.» Bei den Userinnen und Usern stösst die Aktion auf Zustimmung: «Sehr gut», «Bin dabei» oder «Ich finde das toll mit den Schutzanzügen und Schildern».
Die Zuger Behörden haben den Marsch bewilligt, wie Polizeisprecher Frank Kleiner auf Anfrage schreibt: «Die Kundgebungsteilnehmer sind während des Protestmarsches angehalten worden, die offiziellen Gehwege und Trottoirs zu benützen. So ist es auch in der Bewilligung festgelegt. Zudem gilt eine Maskenpflicht.»
Bis zu 250 Personen nahmen an den letzten Kundgebungen teil
Am Samstag zieht der «Stille Protest» zum vierten Mal innert drei Monaten durch eine Schweizer Stadt. Die Teilnehmerzahlen stiegen stetig. An der ersten Kundgebung vom 7. November in Zürich nahmen laut Angaben der Veranstalter 50 Personen teil, 150 Personen waren es eine Woche darauf in St.Gallen. Und am bislang letzten Protestmarsch von Mitte Dezember in Aarau waren 250 Demonstrantinnen und Demonstranten, wie die Veranstalter auf ihrer Website schreiben.
Wie viele es in Zug sein werden, könnten die Organisatoren nicht abschätzen. Auch die Polizei nennt keine Zahlen. Kleiner: «Eine mögliche Teilnehmerzahl zu nennen, ist nicht möglich und wäre unseriös. Die Zuger Polizei wird den Anlass selbstverständlich begleiten.»
Gemäss Angaben des Vereins sind die bisherigen Kundgebungen weitestgehend friedlich abgelaufen; mit Ausnahme des Marsches in St.Gallen. Die Menge habe sich erst nach «einem kurzen Intermezzo ihrer Widersacher» auflösen können. Damit sind wohl Personen aus dem linksautonomen Kreis gemeint, die sich laut dem Ostschweizer Kulturmagazin «Saiten» zu einer Gegenaktion versammelt hatten.
(https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/protestmarsch-coronakritiker-wollen-in-zug-demonstrieren-ld.2094103)
—
Verschwörungsideologe Attila Hildmann fragt, wer „Feind der Deutschen“ ist
Der rechtsradikale einstige Fernsehkoch nennt als Auswahlmöglichkeiten unter anderem „Juden“, „Chinesen“, „Türken“
https://www.derstandard.at/story/2000123845227/verschwoerungsideologe-attila-hildmann-fragt-wer-feind-der-deutschen-ist?ref=rss
+++HISTORY
«Nachdenken über das koloniale Erbe» – aber wie?
Mitten im Dorfkern, im Bahnhof Bern oder vielleicht bald schon auf Europatournee? Die Installation «Nachdenken über das koloniale Erbe» der Berner Künstlerin Cilgia Rageth wandert und wächst. Texte geben Auskunft über die Involvierung der Schweiz im Kolonialwesen und den Menschenzoos, die bis ins 20. Jahrhundert auch bei uns populär waren. Die partizipative Installation steht mitten im Alltag, holt ab und lädt ein, Eindrücke, Gefühle und Erfahrungen zu teilen. Cilgia Rageth ist zu Gast im Subkutan Talk, erzählt von der Entstehung, den Begegnungen die sie macht vor Ort und der Vision, wie sich unterschiedlichste Institutionen und Personen an der Weiterführung der Installation beteiligen.
https://rabe.ch/2021/02/03/nachdenken-ueber-das-koloniale-erbe-aber-wie/
—
tagesanzeiger.ch 03.02.2021
Umgang mit Kriegs-Rückkehrern: Zürcher Parlament verlangt Aufarbeitung des Spanienkrieg
Die Stadt Zürich soll mit Hilfe des Sozialarchivs die Zeit des Spanischen Bürgerkrieges aufarbeiten. Im Fokus steht dabei der Umgang der Stadt Zürich mit den Kriegs-Rückkehrern.
Das Zürcher Stadtparlament möchte mit Hilfe des Sozialarchivs die Auswirkungen des Spanischen Bürgerkriegs aufarbeiten. Es hat am Mittwoch ein Postulat der AL mit 62 zu 47 Stimmen unterstützt. Der Stadtrat wird nun abklären, ob noch Forschungsbedarf besteht.
Zwar gibt es beim Volkshaus und beim Theater am Neumarkt Gedenktafeln für die «Spanienfahrer». Auch die Literaturliste zum Thema ist bereits lang. Das Zürcher Stadtparlament wünscht sich mit der Überweisung des Vorstosses aber eine Aufarbeitung darüber, wie die Stadt Zürich mit den Kriegs-Rückkehrern umging.
Dieser Umgang war unbestritten von Diskriminierung geprägt. So durften «Spanienfahrer» etwa nicht bei der Stadtverwaltung arbeiten. Diese Menschen seien wie Aussätzige behandelt worden, sagte David Garcia Nuñez (AL). «Die Institutionen machten den Menschen das Leben zur Hölle.» Die Stadt verfüge noch heute über unzählige Akten. Es sei wichtig, diese zu analysieren, um diese Zeit aufzuarbeiten.
SVP: «Parlament soll keine Themen setzen»
Die SVP lehnte den Vorstoss ab. Das Sozialarchiv sei ein privatrechtlicher Verein, sagte Stefan Urech. «Für die wissenschaftliche Themensetzung ist der Vorstand zuständig, nicht ein Parlament.» Zudem könne der Gemeinderat keine Schwerpunkte setzen, nur weil sich «jemand über einen Artikel aufregt».
Damit spielte er auf einen «Weltwoche»-Artikel mit dem Titel «Was Europa Franco zu verdanken hat», der im vergangenen Jahr publiziert wurde. AL-Gemeinderat Nuñez bezeichnete diesen als «symbolische Gewalt» gegenüber den Betroffenen und reichte kurze Zeit nach Erscheinen des Textes den Vorstoss ein.
FDP: «Lieber ein Mahnmal»
Auch die FDP war gegen das Postulat. Das historische Bild über die Zeit des Spanienkriegs sei schon recht klar. Es sei fraglich, was eine Postulats-Antwort des Stadtrats da für einen Mehrwert bringe. «Vielleicht wäre es besser, ein Mahnmal zu erstellen, als «ein paar Seiten Papier», sagte Dominique Zygmont.
Die links-grüne Mehrheit im Parlament setzte sich aber einmal mehr durch. Dass das Parlament eine historische Aufarbeitung anregt, ist in der Stadt Zürich – anders als die SVP argumentierte – nicht unüblich. Auch die Verstrickungen der Stadt in den Sklavenhandel und die durch Waffenhandel finanzierte Bührle-Kunstsammlung wurden aufgrund von Parlaments-Vorstössen wissenschaftlich beleuchtet.
Grosse Solidarität aus der Schweiz
Der Spanienkrieg (1936-1939) löste in der Schweiz eine grosse Solidaritätswelle aus. Hilfsgüter wurden gesammelt und nach Spanien geschickt, die so genannte «Spanienhilfe», zudem beteiligten sich rund 800 Schweizer an den Kampfhandlungen gegen Francos Truppen.
Bei ihrer Rückkehr aus dem Bürgerkrieg wurden sie in der Schweiz strafrechtlich verfolgt, 500 von ihnen wurden verurteilt. Erst im Jahr 2009 wurden alle diese Gerichtsurteile von Bundesrat und Parlament symbolisch aufgehoben.
SDA
(https://www.tagesanzeiger.ch/zuercher-parlament-verlangt-aufarbeitung-des-spanienkrieg-137742425087)
—
Postulat (AL) „Bericht über die sozialen und politischen Auswirkungen des Spanischen Bürgerkriegs auf die damaligen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zürich“
https://www.gemeinderat-zuerich.ch/geschaefte/detailansicht-geschaeft?gId=79d49241-bd1b-4b8c-b34e-76d90214aee1
+++QUEER
derbund.ch 03.02.2021
Polemik gegen «Trans-Lobby»: Die Angst vor der Transmenschen-Verschwörung
Wie mit Kindern umgehen, die sich nicht wohlfühlen mit ihrem Geschlecht? Nach einem Zeitungskommentar wird die Debatte heftig – inklusive Volksverhetzungs-Klage.
Alexandra Kedves
«Pray away the gay»: Diese Formel ist endgültig auf dem Misthaufen der Geschichte gelandet. Homosexualität zählt zum Glück nicht mehr zu den behandlungswürdigen Krankheiten oder geistigen Verirrungen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wurde, nach langen Kämpfen, in liberalen Gesellschaften als Norm durchgesetzt – hat aber auch zu neuen Konflikten geführt.
In der x-ten Runde dieses Ringens um den Umgang mit der LGBTQI-Community (lesbian, gay, bisexual, transgender, queer, intersex) sind nun die Transkinder in den Fokus gerückt: als Reizthema für ideologische Grabenkämpfe.
Birgit Kelle, eine konservative deutsche Journalistin mit Händchen für Empörungspotenzial, hat jüngst in der NZZ eine entsprechende Polemik verfasst. Unter dem etwas kryptischen Titel «Jenseits des Regenbogens» fuhr sie eine Attacke gegen die «weltweiten Trans-Lobby-Gruppen» und die «Pippi-Langstrumpf-Ideologie», in der es als Glück gelte, wenn man sich «paart und liebt, egal mit wem und wie vielen».
Und wenn einem «unwohl» werde, ändere man in einer solchen Welt einfach «eigenmächtig seinen geschlechtlichen und damit auch emotionalen Zustand». Schlimm, findet sie.
Neuer Transgender-Schutz in Bidens Amerika
Birgit Kelle ist damit nicht allein: Als US-Präsident Joe Biden am ersten Tag im Amt einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung für Transgender-Menschen einführte, kochte von rechts sofort Protest hoch. Transmädchen hätten im Schulsport einen unfairen Vorteil, und die Toilettenbenutzung sei ein grosses Problem. Bundesstaaten wie Montana haben bereits Anti-Trans-Gesetze in der Mache.
Auch US-Journalistin Abigail Shrier erkannte die Zeichen der Zeit und veröffentlichte jüngst ein Buch mit sprechendem Titel: «Irreversible Damage – The Transgender Craze Seducing Our Daughters» (Irreversibler Schaden – Der Transgender-Wahnsinn verführt unsere Töchter). Angesichts solcher geradezu Internet-Troll-mässiger, tendenziell respektloser und grausamer Formulierungen mit verschwörungstheoretischem Raunen überrascht es nicht, dass sich Bürgerrechtsaktivistinnen, Mitglieder der LGBTQI-Community, Eltern von Transkindern und Journalistinnen wehren.
Eine davon ist die kurdisch-deutsche Autorin und Podcasterin Sibel Schick. Die TAZ-Kolumnistin mit den Schwerpunktthemen Sexismus, Feminismus und Minderheitenrechte hat Kelle Anfang Woche wegen Volksverhetzung angezeigt. Und sie hat eine Beschwerde beim deutschen wie auch beim Schweizer Presserat gegen die NZZ eingereicht – wegen Verstosses gegen den Pressekodex in den Punkten Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde; Sorgfalt; Diskriminierung. Die NZZ hat, so Seta Thakur, Leiterin Unternehmenskommunikation, noch nicht vom Presserat gehört – dieser prüft die Beschwerde gerade – und wartet daher mit einer Stellungnahme ab.
Dagmar Pauli, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich und Expertin für Transgender-Fragen, erinnert in der aufgeheizten Debatte rund um die Transgender-Kinder regelmässig daran, dass es zuallererst um das Wohlbefinden der Kinder geht (auch bei uns).
Der nicht selten jahrelange Leidensdruck von Kindern, die sich im falschen Körper fühlen – «Geschlechtsdysphorie» oder Geschlechtsidentitätsstörung –, sei sehr gross, die Suizidalität oft erhöht. Die Geschlechtsidentität stabilisiere sich typischerweise zwischen fünf und sieben Jahren; nach einer Transition zum anderen Geschlecht bereue nur ein Bruchteil später den Schritt, den meisten gehe es dauerhaft besser.
Aber eben nicht allen. Schlagzeilen machte ein Richterspruch in Grossbritannien im Dezember 2020. Dort wurde entschieden, dass Kinder unter 16 nicht wirklich überblicken können, welche Langzeitfolgen die Einnahme von Pubertätsblockern, die das Einsetzen der Pubertät aufschieben, womöglich hat.
Deshalb sprach das Gericht einer 23-Jährigen das Recht auf Entschädigung zu: Sie hatte sich, als Jugendliche, temporär als Mann gefühlt und erhielt Blocker; seit ihrer «De-Transition», also ihrer Rückkehr zum Frausein, leidet sie unter reduzierter Fertilität.
Birgit Kelle greift in ihrem Kommentar dieses Urteil auf und verdammt dagegen die deutsche Gesetzgebung. Im Mai 2020 sei das Homoheiler-Verbot in letzter Minute als «Prestigeprojekt einer demonstrativ LGBT-toleranten Hochkultur» zum Transheiler-Verbot erweitert worden.
So sei jede «nicht affirmative Therapie» für Kinder, die einen Geschlechtswechsel ins Auge fassen, kriminalisiert worden. Soll heissen: Alles, was einen Transitionswunsch auch nur ansatzweise infrage stellt, werde ausgeblendet, gar als Diskrimierung verboten.
«Damit wird den Kindern eine Überwindung der Geschlechtsdysphorie, die statistisch durchaus wahrscheinlich ist, verunmöglicht – verbunden mit allen Risiken und Nebenwirkungen», schreibt Kelle. Für sie sind «Pubertätsblocker keine Heilung, sondern eher eine Körperverletzung, Schäden an Knochenwachstum, Gehirnentwicklung, psychische Störungen und Unfruchtbarkeit inklusive». Dabei sei der Wunsch nach Geschlechtsumwandlung – insbesondere von Mädchen zu Junge – derzeit ein Hype, eine Mode.
Tabu ist kontraproduktiv
Tatsächlich sind die Zahlen in die Höhe geschnellt. Und man darf und sollte durchaus fragen, wieso dies so ist. Es gibt etwa die These, dass die Zunahme vielleicht nicht nur an der neuen Freiheit zum Outing liegt, sondern auch am immensen Druck, der wegen Social Media auf jungen Frauen lastet. Selbstverletzung, Anorexie und die – kategorial ganz anders gelagerte – Geschlechtsdysphorie: Solche Schwierigkeiten mit dem eigenen Körper kommen, laut manchen Studien, insbesondere in der westlichen Mittelschicht vor.
Richtig ist: Eine Ursachenforschung darf nicht per se als diskriminierend tabuisiert werden. So ein Tabu ist zudem nicht hilfreich, wenn es um die Normalisierung und Akzeptanz von Transgender-Menschen geht. Auch das aufklärende Gespräch über mögliche Langzeitfolgen muss geführt werden.
Leider nutzt die konservative Seite selbst für bedenkenswerte Hinweise meist undifferenzierte Haudrauf-Rhetorik. Wird die Forschung denn überhaupt verteufelt? Stimmt es, dass unsere Töchter zur Transition «verführt» werden und die ärztliche Begleitung strikt Transitions-affirmativ ist?
Weder die Outings von Stars noch von Influencern bewerben den schwierigen Weg einer Geschlechtsumwandlung; sie stärken lediglich jene, die nicht anders können. Auch die hiesigen Ärzte drängen kein Kind dazu. Dass so ein Schritt kein Zuckerschlecken ist – und schon gar kein Allheilmittel –, hat sich herumgesprochen.
Der Gretchenfrage ist: Wie mit Kindern umgehen, die sich nicht wohlfühlen mit ihrem Geschlecht – das Gefühl therapieren oder den Körper? Oder vielleicht doch eben beides? Geht es um eine «Krankheit», die es wegzutherapieren gilt, oder um eine persönliche Disposition, die man in sein Leben integriert, allenfalls – aber nicht zwingend – auch mit einer Transition?
Akzeptiert man Letzteres, ist ein umsichtiger, behutsamer Umgang mit den leidenden Kindern möglich; und diese Umsicht ist in der Kinder- und Jugendpsychiatrie hierzulande auch zu beobachten.
Die Beschwerde beim Presserat kann dafür sensibilisieren, wie schmerzlich es für die Betroffenen und ihr Umfeld ist, ins Zentrum von ideologischen Schlachten gezerrt zu werden, in denen man sie als «angebliche ‹Transkids›» (Kelle) verhöhnt. So tweetet das Transgender Network Switzerland seinen Dank an Beschwerdeführerin Sibel Schick. An erster Stelle muss es darum gehen, die Kids zu schützen und zu stützen. Alle Kinder.
(https://www.derbund.ch/die-angst-vor-der-globalen-transmenschen-verschwoerung-725901169053)