Äthiopien-Sonderflug flog, Moria 2.0 verseucht, Möbel Pfister benennt neu

Frontex-Sonderflug schiebt Tahir Telma, Arkisso Solomon, Teklu Feyisa und vier weitere Personen nach Äthiopien ab | EU-Grenzschutzagentur Frontex stellt Tätigkeit in Ungarn ein | SVP-dominiertes Bundesverwaltungsgericht | Griechisches Migrationsministerium gibt Bleiverseuchung in Moria 2.0 zu | UN-Ausschuss rügt Italien für Nicht-Rettung hunderter nicht-weisser Menschen | Möbel Pfister ändert Namen des Teppichs „Afghan Refugee“ | ‚Stansted 15‘ gewinnen Berufungsverfahren | Crowdfunding «Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz» | 150 Plakate für Sans-Papiers in Zürich ermöglichen | Breivik-Manifest raus aus dem ExLibris-Sortiment | Antirassistische Proteste am «Tag der Invasion» in Australien | #KeinPushbackistlegal: Proteste zum Balkanaktionstag | Luzern: Solidarische Prozessbegleitung für Anti-Abschiebe-Aktivist*innen


Was ist neu?

Frontex-Sonderflug schiebt Tahir Telma, Arkisso Solomon, Teklu Feyisa und vier weitere Personen nach Äthiopien ab

Direkte Aktion vor dem Büro des UNHCR Schweiz.

Am Abend des 27. Januars hob eine Maschine von Genf Richtung Äthiopien ab. An Bord vier Personen, deren Asylgesuch in der Schweiz vor bis zu 10 Jahren abgelehnt wurden, sowie drei Personen, die zuvor in Deutschland Asyl beantragt hatten. Auch an Bord waren mindestens 40 Polizist*innen. Die transnationale Ausschaffungsmaschine läuft wie geschmiert, trotz Corona und Protesten in der Schweiz und trotz Corona, Krieg und Krise in Äthiopien.
Die Verantwortung für diese rassistische Gewaltaktion tragen Bundesrätin Karin Keller-Sutter, das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie mindestens die Regierungen und Migrationsbehörden der Kantone Freiburg, Waadt und Genf. Das SEM rechtfertigte den Sonderflug damit, dass es sagte: „Im Land herrscht derzeit keine Situation allgemeiner Gewalt“. Dass im Artikel 83 des „Ausländer- und Integrationsgesetz“ für die Beurteilung der Frage, ob Abschiebungen vollzogen werden sollen, auch von Krieg, Bürgerkrieg und medizinischen Notlagen die Rede ist, unterschlägt der SEM-Sprecher. Artikel 83 sagt nämlich: „Der Vollzug kann für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein, wenn sie in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gefährdet sind“.
Ein kalter Entscheid. Es hätte gereicht z.B. auf Josep Borrell, der „Hohe Vertreter der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik“ zu hören. Anfang des Jahres beschrieb dieser schockiert, wie die Truppen des Friedensnobelpreisträgers Abiy Ahmed gegen die Tigrays einen Bürgerkrieg und gegen das eritreische Regime, das sich in den Konflikt eingemischt hat, einen Krieg führen: „Die Situation vor Ort geht weit über eine rein interne „Law and Order“-Operation hinaus. Wir erhalten immer wieder Berichte über ethnisch motivierte Gewalt, Ermordungen, massive Plünderungen, Vergewaltigungen, gewaltsame Rückführungen von Flüchtlingen und mögliche Kriegsverbrechen. Mehr als 2 Millionen Menschen wurden innerhalb des Landes vertrieben.“
Der Widerstand gegen den Sonderflug formierte sich, nachdem das Migrant Solidarity Network vom Sonderflug erfuhr und zusammen mit anderen migrantischen Organisationen dazu aufrief, die Behörden zu stoppen: „Die Schweizer Behörden planen diese Zwangsausschaffungen trotz Pandemie, Krieg und Krise in Äthiopien. Sie gefährden bewusst die Unversehrtheit der betroffenen Personen.“ Diese befanden sich zu diesem Zeitpunkt teilweise seit Monaten in Ausschaffungshaft. In Zusammenarbeit mit AsyLex gelang es zwei der ursprünglich sechs betroffenen Personen, sich in letzter Sekunde juristisch vor der Behördengewalt zu schützen. Die UN-Kommission zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) als auch der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hiessen je eine Beschwerde gut. Doch auch diese Einschätzungen brachten Karin Keller-Sutter, das SEM und ihre kantonalen Gehilfen nicht von ihrem Plan ab. Im Gegenteil: Um die freigewordenen Plätze im Sonderflug zu nutzen, liess der Freiburger Staatsrat Roppraz noch am Montag Teklu Feyisa verhaften. Teklu Feysa lebte seit 10 Jahren in einem Nothilfecamp und konnte sich von niemandem mehr verabschieden. Und auch in Genf zeigten die kantonalen Behörden, dass sie diese Ausschaffungen um jeden Preis durchsetzen wollen. Tahir Telma trat am Sonntagmorgen in Genf in einen Hunger- und Durststreik. Die „Amie-e-s de Tahir“, demonstrierten täglich, zuerst vor dem Abschiebegefängnis Frambois und dann vor dem Universitätsspital Genf, wo Tahir am Mittwoch eingeliefert wurde. Die Medien in der Romandie berichteten über die verschiedenen Proteste gegen die Ausschaffung. Sie berichteten auch über die Kritik, die Tahirs Anwältin am Abschiebungsabkommen zwischen der Schweiz und Äthiopien übt. Die Anwältin sagt, das Abkommen gebe es gar nicht bzw. sei es nicht rechtskräftig, da es nie transparent gemacht und offiziell veröffentlicht wurde. 2019 verkündeten die Behörden stolz, ein Deal mit Äthiopien sei zustande gekommen. In der amtlichen Sammlung der Bundesbeschlüsse findet sich aber nichts dazu, was es für Betroffene schwierig bis unmöglich macht, sich mit juristischen Mitteln wirksam gegen die im Deal geregelte Abschiebegewalt zu beschweren. Dass der Deal geheim gehalten werde, sei kein Problem, sagt das SVP-dominierte Bundesverwaltungsgericht, als es Tahirs Beschwerde abschmetterte. Es stimme zwar, dass das Abkommen veröffentlicht werden sollten, doch „um die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz zu wahren“ dürften auch Ausnahmen gemacht werden. So entkam auch Tahir schliesslich der Abschiebung nicht. Trotz Blockadeversuchen vor dem Spital holte ihn die Polizei am Mittwochabend ab und verfrachtete ihn auf den Flug. Ob er zuvor sogar zwangsernährt wurde, um ihn gemäss den medizinischen Standards „ausschaffungsfähig“ zu machen, bleibt zu klären.
Solche Gewalt ist nur möglich, weil abgewiesene Geflüchtete isoliert sind. Erst Tage nach dem oben erwähnten Aufruf waren Amnesty International und die Schweizerische Flüchtlingshilfe bereit, den Sonderflug öffentlich zu verurteilen. Damit sich die SP Schweiz über Twitter gegen den Sonderflug aussprach, brauchte es zusätzlich eine direkte Aktion der äthiopischen Community vor deren Büro. Die gleiche Aktion verhallte hingegen bei den Grünen Schweiz und dem UNHCR Schweiz, die zum Sonderflug bis heute schweigen.

Zum Schluss noch dies: Es liegt die Vermutung nahe, dass die Schweiz den Frontex-Sonderflug selbst organisiert und für anderen Länder koordiniert hat. Im Dezember 2020 fragte nämlich Thomas Aeschi von der SVP: „Rückführungen nach Äthiopien sind auch während Covid-19 möglich. Weshalb macht die Schweiz davon nicht Gebrauch?“ Der Bundesrat antwortete damals stolz: „Die Schweiz plant für das kommende Jahr einen Frontex-Charterflug unter ihrer Leitung.“ Gut möglich, dass KKS, SEM und Co gegenüber den anderen europäischen Staaten einfach keinen Gesichtsverlust riskieren wollten und die Menschen deshalb abgeschoben werden mussten.
https://migrant-solidarity-network.ch/2021/01/27/tahir-telma-arkisso-solomon-teklu-feyisa-und-weitere-menschen-wurden-heute-abend-zwangsausgeschafft/
https://migrant-solidarity-network.ch/2021/01/28/aethiopiensonderflug-ungleiche-medienberichte-in-der-deutschschweiz-und-romandie
https://www.srf.ch/news/schweiz/empoerte-menschenrechtler-heftige-kritik-am-bund-wegen-rueckfuehrungen-nach-aethiopien
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?lang=fr&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=2C_984%2F2020&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-01-2021-2C_984-2020&number_of_ranks=1
https://www.samw.ch/dam/jcr:5abe8d88-3958-4e8b-af75-2d01848cc1c2/liste_samw_medizinische_kontraindikationen_rueckfuehrungen.pdf
https://daslamm.ch/sonderflug-ins-krisengebiet

EU-Grenzschutzagentur Frontex stellt Tätigkeit in Ungarn ein

Die Grenzagentur Frontex gab am Mittwoch bekannt, dass sie alle Operationen in Ungarn wegen Budapests Behandlung von Asylsuchenden ausgesetzt hat. „Frontex hat alle seine operativen Aktivitäten vor Ort in Ungarn ausgesetzt“, bestätigte Chris Borowski, ein Sprecher der Agentur mit Sitz in Warschau, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Der Schritt folgt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember, das das ungarische Asylsystem stark kritisierte. Das Gericht sagte, dass Ungarn, ein EU-Mitgliedsstaat, gegen EU-Recht verstossen habe, indem es den Zugang zu Asyl in seinen zwei nationalen Transitzentren einschränkte sowie die Anzahl derer, die sich dort aufhalten, begrenzte. Begrenzung bedeutet hier im Klartext: Pushbacks nach Serbien. Das machte es für Migrant*innen praktisch unmöglich, in Ungarn Asyl zu beantragen.
Der Rückzug ist leider kein Signal für ein offenes und grenzenloses Europa. Die Motivation zum Rückzug von Frontex-Einheiten aus Ungarn ist es wohl, nach all den Verwicklungen in Pushbacks, sinnbildlich «den eigenen Kopf aus der Schlinge zu nehmen», um weiteren Skandalen vorzubeugen. Frontex ist nachweislich in Pushbacks auf den Gewässern der Ägäis beteiligt gewesen und steht dafür stark in der Kritik. „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember, das Ungarn auffordert, Pushbacks nach Serbien zu stoppen, ist die Aussetzung der Frontex-Grenzoperationen in Ungarn willkommen“, schrieb die EU-Kommissarin für Inneres Ylva Johansson. Wir sagen dazu: Eine Welt ohne Frontex ist nicht nur möglich, sondern dringend nötig!
Das EU-Parlament beauftragte kürzlich eine Prüfgruppe, um die Beteiligung von Frontex-Einheiten an Pusback-Aktionen zu untersuchen. Die »Frontex Scrutiny Group« genannte Arbeitsgruppe soll dem Innenausschuss des Europaparlaments berichten. Innerhalb von vier Monaten soll zunächst untersucht werden, ob und wie Frontex in Grundrechtsverletzungen involviert war, von ihnen gewusst hat und wie die Agentur auf dieses Wissen reagiert hat. Auch das Management der Agentur insgesamt wird untersucht und beurteilt, nachdem der Frontex-Chef Fabrice Leggeri zu den Vorwürfen schweigt. Die Parlamentarier*innen werden dazu unter anderem Expert*Innen sowie Journalist*Innen anhören. Das Resultat soll ein Bericht mit Empfehlungen an das EU-Parlament sein. »Frontex muss seine Mission in der Ägäis beenden, wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten«, sagt die EU-Abgeordnete Tineke Strik. In den letzten Monaten wurde von vielen Seiten immer wieder der Rücktritt von Fabrice Leggeri als Frontex-Chef gefordert. Frontex muss jedoch nicht neu besetzt oder umstrukturiert werden, sondern gehört abgeschafft.
https://www.derstandard.at/story/2000123676270/eu-grenzschutzagentur-frontex-stellt-taetigkeit-in-ungarn-ein?ref=rss
https://www.infomigrants.net/en/post/29917/frontex-suspends-operations-in-hungary-over-asylum-system

https://www.spiegel.de/politik/ausland/europaparlament-untersucht-frontex-verwicklung-in-pushbacks-a-bf75ec58-b32d-4dcb-aeb1-71281fd9ddef-amp?__twitter_impression=true

Was geht ab beim Staat?

SVP-dominiertes Bundesverwaltungsgericht

Beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen häufen sich politisch einseitige Richter*innengremien. Dies, obwohl ein Zufallsgenerator für Ausgeglichenheit sorgen sollte.
Im Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen soll ein Zufallsgenerator (der «Bandlimat») dafür sorgen, dass die behandelten Fälle gleichmässig auf Richter*innen unterschiedlicher Parteien verteilt werden. Ein Rechtsanwalt aus Bern kritisiert nun: Immer häufiger kommen einseitige, durch SVP-Mehrheiten geprägte harte Entscheide vor. Während die Gerichtsleitung jegliches Problem bestreitet, zeigt eine Recherche der «Rundschau», dass politisch einseitige Gerichte keine Seltenheit sind. Schlussendlich sind es einzelne Menschen, die deren Folgen zu spüren bekommen: Ein Mann aus Sri Lanka befindet sich seit drei Jahren in der Schweiz, sein Asylgesuch wurde nie geprüft – ohne nachvollziehbare Begründung hat dies ein Richter*innen-Gremium mit doppelter SVP Belegung entschieden.
https://www.srf.ch/news/schweiz/bundesverwaltungsgericht-einseitige-richtergremien-sorgen-fuer-unmut

Was ist aufgefallen?

Griechisches Migrationsministerium gibt Bleiverseuchung in Moria 2.0 zu

Bild: Ein Kind spielt neben einem Bagger, der auf dem Hügel Mavrovouni Erde bewegt. Für Kinder ist Blei besonders gesundheitsgefährdend.

Bis zu vierfach über dem Grenzwert liegen die Bleiwerte im Lager auf Lesbos. Die Behörden gefährden durch Fehlentscheidungen, Intransparenz, Verschleppung von Informationen und fehlende wirksame Massnahmen wissentlich die Gesundheit von (geflüchteten) Menschen in diesem Gebiet.
Nachdem das Lager Moria auf Lesbos abgebrannt war, wurden tausende Menschen im neu errichteten Camp Mavrovouni (auch bekannt als das neue Kara Tepe oder Moria 2.0) untergebracht. Dieses wurde innerhalb kürzester Zeit auf einem ehemaligen Schiessplatz errichtet. NGOs hatten von Anfang an vor der hohen Bleibelastung auf einem solchen Gelände gewarnt, die eine Gesundheitsgefährdung für die dort lebenden Menschen bedeutet. Nun veröffentlichte das Ministerium für Migration und Asyl einen Bericht, der eine bis zu vierfach über dem internationalen Limit liegende Bleibelastung bestätigt. Nicht kommuniziert wurden die konkreten Messergebnisse und Informationen dazu, wo die Proben genau entnommen wurden.
Am Vorgehen der griechischen Behörden ist viel zu kritisieren. Zuerst einmal hätte das Camp nicht auf einem ehemaligen Militärgelände errichtet werden dürfen. In den Anfangstagen gingen Bilder um die Welt, auf denen Munition neben spielenden Kindern geborgen wurde. Die Verzögerung der Informationen zur Bleibelastung gefährdet die Gesundheit geflüchteter und nicht geflüchteter Menschen, die sich auf dem Gelände aufhalten (müssen). In der aktuellen Regierungsmitteilung heisst es, bereits am 08. Dezember 2020 , also vor sieben Wochen, sei bei einer Bodenprobe ein erhöhter Bleigehalt festgestellt worden. Zudem erlauben es die Behörden unabhängigen Stellen nicht, eigene Tests durchzuführen. Die fehlende Transparenz macht es schwer, die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen gegen die zu hohe Bleibelastung zu bewerten. So sollen in einigen Bereichen des Camps  neue Erde, Kies oder eine Zementbasis eingebracht werden. Mit der bewussten Nichteinhaltung von Gesundheitsstandards verstösst die griechische Regierung gegen das Völkerrecht.Im Lager Mavrovouni leben aktuell 6500 Menschen. Die Meldungen haben viele von ihnen verunsichert. Neben der  Bleibelastung gibt es zahlreiche weitere körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen im Lager. Das Zeltlager ist völlig ungeeignet, um einen Winter an der Küste zu überstehen. Es war nur als kurzfristige Übergangslösung gedacht. Der Bau des Eu-finanzierten Aufnahmezentrums auf Lesbos, das Mavrovouni ablösen soll, wurde  jedoch noch nicht  einmal begonnen. Ob es den Menschen in dieser Einrichtung besser gehen wird, ist obendrein fraglich. Lager sind keine Orte zum Leben. In ihnen werden Menschen verwaltet. Sie haben keine Perspektiven, keine Beschäftigung, nur warten – über Monate und Jahre. Diesem menschverachtende Umgang mit nicht-weissen geflüchteten Menschen muss ein Ende gesetzt werden. Lager können nicht verbessert werden. Sie gehören abgeschafft.
https://www.hrw.org/news/2021/01/27/greece-migrant-camp-lead-contamination
https://www.theguardian.com/world/2021/jan/27/lesbos-refugee-site-is-contaminated-by-lead-says-human-rights-watch

UN-Ausschuss rügt Italien für Nicht-Rettung hunderter nicht-weisser Menschen

Der UN-Menschenrechtsausschuss kommt in einem Bericht zum Schluss, dass es Italien 2013 versäumt hat, mehr als 200 Migrant*innen von einem sinkenden Boot zu retten. Sieben Jahre später haben sich solche tödlichen Versäumnisse zur „Normalität“ staatlichen Handelns entwickelt, an dem Berichte wohl kaum etwas ändern werden.
Am 10. Oktober 2013 geriet ein Boot mit über 400 Menschen an Bord am frühen Morgen 113 km südlich der italienischen Insel Lampedusa und 218 km südlich von Malta in Seenot. Eine Person an Bord rief die italienische Nummer für Notfälle auf See über Stunden hinweg immer wieder an und teilte mit, dass sie sinken und übermittelte die Koordinaten des Bootes. Gegen 13.00 Uhr befanden die italienischen Behörden, dass sie nicht zuständig seien, da sich das Schiff in der maltesischen Such- und Rettungszone befände. Auf die Anrufe an die maltesischen Rettungskräfte erschien gegen 18.00 Uhr ein maltesisches Patrouillenboot. Zu dieser Zeit war das Boot bereits gekentert. Als Folge der verzögerten Aktion ertranken über 200 Menschen, darunter 60 Kinder. Später kam auch ein italienisches Marineschiff dazu, das sich nur eine Stunde vom Boot entfernt befunden hatte und die Menschen hätte retten können. Wenn die italienischen Behörden es gewollt hätten.
Einige überlebende Migrant*innen verklagten die italienischen Behörden vor verschiedenen Gerichten und vor dem UN-Komitee. Italien habe keine angemessenen Massnahmen zur Rettung ihrer Angehörigen ergriffen und damit deren Recht auf Leben verletzt. „Es ist ein komplexer Fall. Das Unglück ereignete sich in den internationalen Gewässern innerhalb der maltesischen Such- und Rettungszone, aber der Ort lag tatsächlich in nächster Nähe zu Italien und zu einem seiner Marineschiffe. Hätten die italienischen Behörden ihr Marineschiff und die Boote der Küstenwache sofort nach den Notrufen angewiesen, hätte die Rettung das Schiff spätestens zwei Stunden vor dem Untergang erreicht“, sagte eine Mitarbeiterin des UN-Ausschusses. Klar ist also, dass diese Menschen sterben gelassen wurden. Der Ausschuss empfiehlt(!) daher, dass Italien eine unabhängige Untersuchung einleiten und den Hinterbliebenen eine Wiedergutmachung leisten solle.
Was für eine Macht hat ein solches Gremium, dass es auf den Tot hunderter Menschen mit einer laschen Empfehlung reagiert? Wie wahrscheinlich ist es, dass wie so oft niemand für diese Taten belangt wird?
https://www.ohchr.org/SP/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26691&LangID=E

Was war eher gut?

Möbel Pfister ändert Namen des Teppichs „Afghan Refugee“

Nachdem sich geflüchtete Menschen gegen den Teppichnamen gewehrt haben, ändert das Möbelgeschäft Pfister nun den Namen.
Bis vor wenigen Tagen stellte das Geschäft Möbel Pfister einen Teppich mit dem Namen «Afghan Refugee» im Schaufenster der Filiale in Bern aus. Das Migrant Solidarity Network postete ein Bild davon und stellte klar: «Geflüchtete sind keine Teppiche. Wer stoppt den Rassismus bei Möbel Pfister?» Die Pressestelle von Möbel Pfister erklärte darauf, der Name des Teppichs sei nicht negativ behaftet, der Name beziehe sich auf die Herstellung der Teppiche: Sie werden von afghanischen Geflüchteten in Pakistan geknüpft. Den Namen des Teppichs macht dies nicht weniger problematisch. Da die „alte Bezeichnung erklärungsbedürftig sei und zu Missverständnissen führe“, hat Möbel Pfister den Namen inzwischen zu «Afghan Kazak» geändert. Eine Entschuldigung von Möbel Pfister wäre nach wie vor angebracht. 
https://www.bernerzeitung.ch/moebel-pfister-nennt-teppich-afghan-refugee-100965870702
https://daslamm.ch/afghan-refugee/

Stansted 15′ gewinnen Berufungsverfahren

Die „Stansted15“ waren auf Grundlage eines Anti-Terror-Gesetzes verurteilt wurden, nachdem sie einen Abschiebeflug verhindert hatten. Nach insgesamt vier Jahren haben sie am 29.01.21 das Berufungsverfahren gewonnen, das Urteil wurde aufgehoben.
Die 15 Aktivist*innen hatten im März 2017 auf einer privaten Nebenbahn des Londoner Flughafens Stansted den Abflug einer vom britischen Innenministerium gecharterten Boeing durch eine gewaltfreie Blockade verhindert.
Sie wurden unter Anwendung eines Anti-Terror-Gesetzes aus dem Jahr 1990 angeklagt, auf das lebenslange Haft stehen kann. Es war das allererste Mal, dass jenes Gesetz gegen gewaltfreie Demonstrant*innen angewandt wurde.
Es folgte ein 9-wöchiger Gerichtsprozess im Frühjahr 2019, in dem alle 15 schuldig gesprochen wurden. Drei von ihnen wurden zu Gefängnisstrafen auf Bewährung und die restlichen 12 zu Sozialstunden verurteilt wurden.
Mehr als zwei Jahre später, am 29.01.2021, entschied das Berufungsgericht die Urteile als nichtig. Alle 15 wurden freigesprochen.
Die Betroffenen zeigten sich erleichtert angesichts des Endes eines vier Jahre lang andauernden Gerichtsstreits. „Es war beängstigend“, sagte eine der Aktivist*innen. „Aber wir wussten trotz der drakonischen Anklage die ganze Zeit, dass unser Handeln gerechtfertigt war. Wir haben nie daran gezweifelt, dass die Menschen in diesem Flugzeug von unserer Regierung niemals so hätten behandelt werden dürfen.“
Ein Beitrag zitiert von Borderline Europe. https://www.borderline-europe.de/unsere-arbeit/stansted-15-gewinnen-berufungsverfahren-gegen-verurteilung-wegen-protest-gegen?l=de

Was nun?

Crowdfunding «Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz»!

„Die Allianz gegen Racial Profiling kämpft gegen den Rassismus der Polizei. Das tun wir unter anderem mit sogenannten strategischen Rechtsverfahren. Strategisch heisst: wir möchten Polizei und Politik unter Druck setzen, endlich etwas gegen Rassismus zu unternehmen. Strategisch heisst aber vor allem auch: wir möchten Menschen, die von Rassismus betroffen sind dazu motivieren, Widerstand zu leisten. Für diese Arbeit brauchen wir Geld.
Die strategische Prozessführung der Allianz gegen Racial Profiling im Fall «Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz» geht in die nächste Phase!“Hier gehts zum Crowdfunding: https://wemakeit.com/projects/rassismus-bekaempfen
https://www.stop-racial-profiling.ch/de/2020/12/14/an-die-community/

150 Plakate für Sans-Papiers in Zürich ermöglichen

Züri City Card ruft dazu auf, Pat*in eines Plakates einer stadtweiten Kampagne für Sans-Papiers zu werden: „In Zürich leben geschätzte 10’000 Menschen ohne Aufenthaltsstatus, sogenannte Sans-Papiers. Sie gehören zu den Schutzlosesten unserer Gesellschaft, weil sie ihre Grundrechte nicht wahrnehmen können. Sans-Papiers können – wenn sie Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden – keine Anzeige erstatten, sie können sich nur unter dem Risiko einer Ausschaffung ärztlich behandeln lassen, keine Versicherung abschliessen, keinen Handyvertrag lösen, keine eigene Wohnung mieten und keine staatliche Hilfe annehmen. Sie leben im Schatten unserer Stadt. Wir finden, dass alle Zürcherinnen und Zürcher ein Leben in Würde verdienen und fordern deshalb eine Züri City Card: Eine städtische Identitätskarte, mit der sich alle Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner ausweisen können. Auch Sans-Papiers.“
https://www.zuericitycard.ch/150-plakate

Flyer verteilen für «2x NEIN zur zwingenden Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen»

„Am 7. März stimmen wir im Kanton Zürich über die obligatorische Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen ab. Bei einem JA muss bei jeder Polizeimeldung angeben werden, ob die Täter*in einen Schweizer Pass hat oder nicht. So wird suggeriert, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Nationalität und Kriminalität gibt. Sämtliche Studien belegen: Ausschlaggebende Faktoren für kriminelles Verhalten sind mangelnde Bildung, geringes Einkommen, soziale Schicht usw. Also Faktoren, die durch politische Massnahmen beeinflussbar wären. Die Nationalität einer Person ist jedoch reiner Zufall.Darum müs sen wir nun möglichst viele Menschen erreichen, um an der Urne ein doppeltes NEIN zu erreichen. Und dafür brauchen wir dich!“
Gesucht werden Helfer*innen, um Flyer an möglichst viele Haushalte im Kanton Zürich zu verteilen.
https://www.2-nein.ch/mitmachen/

Breivik-Manifest raus aus dem ExLibris-Sortiment!

Mit einem offenen Brief wendet sich antira.org an die Migros, deren Tochterfirma Ex Libris AG es für legitim hält, das Manifest von Anders Behring Breivik im Sortiment zu haben.
„Sehr geehrte MIGROS-Geschäftsleitung,
der Norweger Anders Behring Breivik hat am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen kaltblütig ermordet. Am selben Tag wird er verhaftet und gesteht ausnahmslos. Ihr Tochterunternehmen ExLibris hat sein Manifest, ins Sortiment aufgenommen.
Sie geben damit einem Menschen, welcher in rechtsradikaler, menschenverachtender Ideologie handelte, eine Plattform. Auf eine Aufforderung, das Buch aus dem Sortiment zu nehmen, antwortete Ex Libris: «Wenn Gerichte und Prüfstellen das Buch nicht verbieten, sieht das Unternehmen keinerlei Grund, kein Geld damit zu verdienen.» Stattdessen kritisiert eine Sprecherin von Ex Libirs laut einem Artikel von republik.ch Journalist*innen, dass diese durch die Berichterstattung über rechtsextreme Literatur deren Verkauf zusätzlich anheizen würden. Sehen Sie denn gar keine Doppelmoral in dieser Haltung? Ex Libris hat den bewussten Entscheid gefällt mit einem gewaltverherrlichenden und rassistischen Werk Geld zu verdienen. Ihre Sprecherin begründet die Aufnahme ins Sortiment unter anderem damit, nicht als Zensurstelle agieren zu wollen. Gleichzeitig masst sie sich an, Journalist*innen für ihre Nachfragen dazu zu kritisieren.
Die MIGROS hat in ihrer Form als Genossenschaft eine gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung sollte vor monetären Ambitionen stehen. Ex Libris macht den Entscheid, das Werk in das Sortiment zurück zu nehmen, ausschliesslich vom Entscheid der deutschen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften abhängig. Und dies obwohl sie anerkennt, dass es sich um ein Werk mit rechtsradikaler Gesinnung handelt. Ihre Tochterfirma schiebt damit jede Verantwortung von sich. Wir fragen uns ausserdem, was ihre Sprecherin in diesem Falle unter „persönliche oder von Dritten besonders akzentuierte Meinungen und Präferenzen“ versteht? Ist das Ablehnen der scheusslichen Taten und der rassistischen Ideologie des Autors für sie wirklich nur eine „besonders akzentuierte Meinung“?
Wir haben einen Vorschlag: Wir organisieren gemeinsam antirassistische Buchtage, für und mit Ihren Buchfilialen. Wir können Sie beraten, mit Ihnen gemeinsam aus einer Fülle an Werken ein bereicherndes Arrangement zusammenstellen. Für weniger Hass und Ungerechtigkeit auf dieser Welt. Wir geben gemeinsam positiven Menschen die Plattform, welche sie verdienen. Und sie als Unternehmen können sicher auch den ein oder anderen Franken daran verdienen. Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, dass Ex Libris einen „Beitrag an die kulturelle Vielfalt des Landes“ leistet, können Sie diesem Anliegen für Diversität so sicher besser Rechnung tragen.
Liebe MIGROS-Geschäftsleitung: Es gibt viel Unrecht und menschenverachtendes Handeln, welches nicht durch Gerichte und Prüfstellen als solches deklariert ist. Aber es ist und bleibt Unrecht und menschenverachtend. Auch wenn die Prüfstelle das Werk nicht auf den Index setzt: Es darf nicht in das Sortiment von Ex Libris zurückkehren“
https://antira.org/2021/01/28/manifest-von-anders-behring-breivik-muss-raus-aus-dem-exlibris-sortiment/

Wo gabs Widerstand?

Antirassistische Proteste am «Tag der Invasion» in Australien

Am 26. Januar 1788 erreichte die britische Flotte den Hafen von Sydney. Im Zuge der anschließenden Kolonialisierung des Kontinents werden die Aborigines systematisch getötet. Um an den „Tag der Invasion“ zu erinnern, gehen nun Tausende Australier*innen aus Protest auf die Strassen. Was die einen beklagen, feiern die anderen. Der 26. Januar ist in Australien nämlich der staatlich verordnete Nationalfeiertag.
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Tausende-protestieren-fuer-Rechte-der-Aborigines-article22317856.html

#KeinPushbackistlegal: Proteste zum Balkanaktionstag

Kreativen, lauten und sichtbaren Protest gegen die tödliche Abschottungspolitik europäischer Regierungen gab es in zahlreichen Städten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dazu gehörten Plakatspaziergänge, Mahnwachen und Zeltlager, aber auch Online-Beiträge. In Innsbruck gab es eine starke Demo mit 600 Teilnehmer*innen unter dem Motto „Grenzen töten“, die sich gegen Abschiebungen stark machte und den Umgang mit geflüchteten Menschen in Österreich, der EU und an ihren Aussengrenzen kritisierte. Auch in Österreich zeigen die Sicherheitskräfte gern, auf welcher Seite sie stehen und was sie von der geäusserten Kritik halten. Es kam zu massiver Polizeigewalt und 15 Festnahmen.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/unhcrfluechtlinge-101.html

Luzern: Solidarische Prozessbegleitung für Anti-Abschiebe-Aktivist*innen

Bild: Mit einem Transparent wurde der Polizeiwagen 2019 am Weiterfahren gehindert

In Luzern standen vergangene Woche neun Menschen vor Gericht, die 2019 eine Ausschaffung blockieren wollten. Zur Prozessbegleitung fand eine Solidaritätskundgebung statt.
A.D. erfuhr eine Doppelstrafe, wie sie nur für Nicht-Schweizer*innen vorgesehen ist. Die Luzerner Behörden hatten die Aufenthaltsbewilligung des dreifachen Vaters, der 2010 als Familiennachzug in die Schweiz kam, nicht verlängert, nachdem er für Drogendelikte verurteilt worden war. Viele Menschen akzeptierten das nicht. Eine Petition sammelte 600 Unterschriften für das Bleiberecht der betroffenen Person und ein politischer Vorstoss führte zur Behandlung des Falls im Kantonsrat. Am Tag der Ausschaffung nach Nigeria nahmen mehr als 20 Aktivist*innen an einer Protestkundgebung vor dem Gebäude der Luzerner Polizei teil, was die Fahrt zum Flughafen um zehn Minuten verzögerte. Etwas Sand im Getriebe der Abschiebemaschinerie. Dafür wurden anschliessend neun Menschen wegen Nötigung angeklagt. Die Urteile werden in der kommenden Woche erwartet. An der prozessbegleitenden Kundgebung nahmen etwa 50 Personen teil.
https://www.pilatustoday.ch/zentralschweiz/luzern/demonstration-gegen-ausschaffung-vor-bezirksgericht-luzern-140715027

Was steht an?

Kundgebung: HANAU – Kein Vergeben kein Vergessen


„Am 19. Februar jährt sich das Attentat von Hanau. Mit der gezielten Ermordung von 9 migrantischen Menschen wurde für uns Migrant*innen ein neues Level von rassistischer Gewalt erreicht. Heute wissen wir, dass eine rassistische Polizeipraxis den Notausgang zusperren liess und somit eine Flucht vor dem Rechtsterroristen unmöglich machte. Überlebende und Betroffene berichten, dass sie in der Nacht des Attentats und danach wie „Kriminelle“ behandelt worden sind. Die Angehörigen rufen dazu auf, am Jahrestag Kundgebungen und Aktionen durchzuführen. Lasst uns daher treffen in Gedenken an Ferhat, Hamza, Said, Vili, Mercedes, Kaloyan, Fatih, Sedat und Gökhan. Wir fordern Gerechtigkeit, Aufklärung und Konsequenzen!“
19feb-hanau.org

Aktuelle Sammelaktion für Bihać

OpenEyes sammelt Sachspenden für Geflüchtete in Bosnien. Gebraucht werden insbesondere winterfeste Männer- und Unisexkleidung, Handschuhe, Mützen, Schals, Schlafsäcke, Matten, Decken, Rettungsdecken, Rucksäcke, Zelte.
BASEL I Do. 04.02. 16:00 – 19:00
Restaurant Hirscheneck, Lindenberg 23SOLOTHURN I Do. 04.02. 16.00 – 20.00 und Sa. 13.02. 15.00 – 17.00
Infoladen Cigno Nero, Schwanengasse 1THUN I Mi. 03.02. 16.00 – 20.00
vor dem Kirchgemeindehaus Markus, Schulstr. 45BFRIBOURG I Mi. 03.02. 17:00 – 19:00
Blue Factory, Passage du Cardinal 5.
BERN I jeden Sa. 10:00 – 13:00 und
Sonnenhaus, Sortierraum an der Morillonstrasse 77
BERN I jeden Do. 18:00-22:00
Medina – mobiles Gemeinschaftszentrum, Schützenmatt Bern
https://www.openeyes.ch/spende-sachen

Black History Month 2021
Das Deutsch Amerikanische Institut in Tübingen macht im Februar verschiedene (Online-) Veranstaltungen zum „Black History Month 2021″, darunter Lesung und Vortrag mit Alice Hasters z uihrem Buch “ Was weiße Menschen nicht über Rassismus hören wollen aber wissen sollten“ sowie Online-Diskussion mit Dr. Nicole Hirschfelder, Tübingen, und Esther Earbin, J.D., Indianapolis, zu “ Anti-Schwarzer Rassismus und Polizeigewalt in Deutschland und den USA“.
https://www.dai-tuebingen.de/sites/default/files/uploads/events/kp_1_21_web.pdf

Lesens -/Hörens -/Sehenswert

Trau nicht den Wertepredigern
Die erste Umfrage zur «Burkainitiative», die am 7. März zur Abstimmung kommt, lässt aufhorchen: 63 Prozent der Befragten befürworten ein Vollverschleierungsverbot. Das Anliegen findet Zustimmung weit über das rechte Lager hinaus: Eifrig wirbt etwa Mitte-Politikerin Marianne Binder für die Initiative. Aber auch manch linke Feministin liebäugelt aus dem Argument der Gleichberechtigung heraus mit einem Ja. Die hohen Zustimmungswerte zeigen: Die Argumente der BefürworterInnen sind eingängig. Und falsch.
https://www.woz.ch/2104/burkaverbot/trau-nicht-den-wertepredigern

Balkan Region Report – December 2020
During December 2020, the Border Violence Monitoring Network (BVMN) gathered 25 testimonies of pushbacks, impacting a total of 707 people-on-the-move. This rounds off a year of consistent and compelling evidence collected by BVMN, exposing the systematised use of pushbacks at the European Union external border. In this report, updates cover a variety of violations including pushback practices, internal violence and the crisis around winterised shelter.
https://www.borderviolence.eu/balkan-region-report-december-2020/

Der alte (weisse) Mann und das (gespaltene) Land
Jeike Paul in „Geschichte der Gegenwart“ über Joe Biden und das Projekt der Versöhnung
https://geschichtedergegenwart.ch/der-alte-weisse-mann-und-das-gespaltene-land-joe-biden-und-das-projekt-der-versoehnung/

«Es kommt in Mexiko immer wieder zu Massakern an Migranten»
Letzte Woche ist es im Nordosten Mexikos zu einem Massaker gekommen. 19 Personen sind laut der Voruntersuchung zuerst erschossen und dann verbrannt worden. Nach Medienberichten und Zeugenaussagen stammten sie aus Guatemala und waren auf dem Weg in die USA. Für die grausame Tat sollen kriminelle Banden verantwortlich sein, wie die Journalistin Sandra Weiss berichtet.
https://www.srf.ch/news/international/macht-der-kartelle-es-kommt-in-mexiko-immer-wieder-zu-massakern-an-migranten

Diskriminierungskritische Bildungsarbeit
Das Institut für diskriminierungsfreie Bildung (IDB) möchte mit wissenschaftlich fundierten Beiträgen zum Abbau von Diskriminierungen, wie Rassismus, Sexismus, Klassismus oder Diskriminierung aufgrund von körperlicher Beeinträchtigung, beitragen. In den vielfältigen Materialien findet sich so einiges, um sich mit dem eigenen Weisssein auseinanderzusetzen, darunter das Lerntagebuch Rassismus für weiße Akteur*innen.
https://diskriminierungsfreie-bildung.de/material/