Medienspiegel 26.01.2021

Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel

+++BERN
Corona fordert Asylzentren heraus – Regionaljournal BE am Abend (ab 04:59)
Viele Menschen in kleinen Räumen – keine guten Voraussetzungen, um das Coronavirus zu bekämpfen. Eine Recherche über Asylzentren, in denen eine Krise die nächste jagt.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/corona-fordert-asylzentren-heraus?id=11920354


Anordnung epidemiologischer Massnahmen infolge COVID-19-Ausbruch: Rückkehrzentrum Aarwangen steht unter Quarantäne – Regionaljournal BE am Abend
Mitte Januar 2021 wurden im kantonalen Rückkehrzentrum (RZB) in Aarwangen mehrere COVID-19-Ansteckungen nachgewiesen, in den Folgetagen nahm die Anzahl der erkrankten Personen weiter zu. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird die gesamte Unterkunft bis auf Weiteres unter Quarantäne gestellt.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2021/01/20210126_1445_rueckkehrzentrumaarwangenstehtunterquarantaene


Das Corona-Virus macht auch vor Asylzentren keinen Halt. Das führt zu schwierigen Situationen. – Regionaljournal BE am Mittag
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/corona-hilfe-fuer-freiburger-firmen-und-betriebe-wird-vereinfacht?id=11919976



bernerzeitung.ch 26.01.2021

Corona im Asylzentrum: Jede fünfte Person wurde positiv getestet

Im  Rückkehrzentrum für Asylsuchende in Aarwangen ist Covid-19  ausgebrochen. Seit Dienstag ist das Zentrum nun unter Quarantäne  gestellt.

Jürg Rettenmund

In  Aarwangen betreibt die ORS Service AG seit letzten Sommer im Auftrag  des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern ein Rückkehrzentrum  für abgewiesene Asylsuchende. Nachdem dort mehrere Ansteckungen mit  Covid-19 nachgewiesen wurden, stellte die Sicherheitsdirektion des  Kantons die Unterkunft unter Quarantäne.

Wie  das Amt für Bevölkerungsdienste auf Nachfrage ergänzte, wurden am  Dienstag, 19. Januar, 7 Bewohner positiv getestet, am 20. Januar  nochmals 3, am 22. Januar weitere 5 und am 23. Januar schliesslich 4.  Gegenwärtig sind dort 97 Bewohnerinnen und Bewohner gemeldet, von denen  also 19 angesteckt sind.

Keine oder nur leichte Symptome

Noch  ist gemäss Auskunft nicht nachweisbar, woher das Virus ins Zentrum kam,  und ob dabei auch die hochansteckende Mutation aufgetreten ist. Die  Situation in der Unterkunft sei momentan ruhig, schreibt das Amt für  Bevölkerungsdienste. Die Bewohnerinnen und Bewohner seien persönlich  sowohl mündlich wie schriftlich informiert worden und hätten die  Bewegungseinschränkungen gefasst aufgenommen. Symptome zeigten die  positiv Getesteten keine oder nur leichte.

Eine  medizinische Fachperson geht täglich im Zentrum vorbei und kümmert sich  um die angesteckten Personen. Vor Ort sind Betreuerinnen und Betreuer  zeitlich gestaffelt anwesend, tagsüber insgesamt 4, nachts 2. Von ihnen  wurde bisher niemand positiv getestet. Die Betreuerinnen und Betreuer  sind von der ORS Service AG angestellt, freiwilligen Helfern ist der  Zutritt untersagt.

Mahlzeiten kommen portioniert

Die  Quarantäne wird sichergestellt, indem die Bewohnerinnen und Bewohner  von einem Mahlzeitendienst beliefert werden. Dieser bereitet das Essen  portionengerecht vor, das Betreuungspersonal bringt es den Bewohnern in  ihre Zimmer. Die Benutzung der Gemeinschaftsküche wurde vorerst  untersagt. Am Mittwoch, 27. Januar, findet im Zentrum ein weiterer  Grosstest statt.

Die  Kinder der in letzter Zeit Aarwangen zugewiesenen Asylbewerber mit  negativem Entscheid werden im Zentrum selbst unterrichtet. Gemäss  Gemeindepräsident Kurt Bläuenstein (FDP) gibt es aber immer noch  einzelne Kinder, die bereits länger im Zentrum wohnen. Diese besuchen  nach wie vor die Dorfschule. Sie müssen jedoch bereits seit den ersten  positiven Tests im Zentrum bleiben.

Die Zusammenarbeit der Gemeinde mit den Verantwortlichen des Zentrums funktioniere gut, stellt Kurt Bläuenstein fest.
(https://www.bernerzeitung.ch/jede-fuenfte-person-positiv-getestet-832766966674)


+++LUZERN
Sans-Papiers in der Coronakrise: Kanton Luzern will Sans-Papiers den Zugang zu Corona-Tests erleichtern
Aus Angst, aufzufliegen oder auf Kosten sitzenzubleiben, schrecken Sans-Papiers oft vor einem Covid-Test zurück. Das sei eine Herausforderung, räumt die Luzerner Regierung ein. Anonyme Tests seien aber keine Lösung.
https://www.zentralplus.ch/kanton-luzern-will-sans-papiers-den-zugang-zu-corona-tests-erleichtern-1995245/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/kantonsrat-auch-sans-papiers-sollen-zugang-zu-coronatests-und-impfungen-erhalten-ld.2090398
-> https://www.facebook.com/watch/?v=2897806100545765


+++THURGAU
Die Thurgauer Regierung kritisiert Studie über sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern im Asylbereich
Auf eine umfassende Befragung der Betroffenen ist aus Ressourcengründen verzichtet worden, moniert die Kantonsregierung. Dabei hätten diese oft einen ganz anderen Blickwinkel als die Fachleute.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/asylwesen-die-thurgauer-regierung-kritisiert-studie-ueber-sexuelle-gewalt-an-frauen-und-kindern-im-asylbereich-ld.2090490
-> Interpellation: + Antwort Regierungsrat: https://grgeko.tg.ch/de/web/grgeko/geschafte?p_p_id=grcase_WAR_esmogrgekoportlet&p_p_state=normal&p_p_mode=view&p_p_col_id=column-1&p_p_col_count=1&_grcase_WAR_esmogrgekoportlet__facesViewIdRender=%2Fxhtml%2FbusinessCase.xhtml&objaddress=COO.2103.100.4.547149
-> Studie SKMR: https://www.skmr.ch/de/themenbereiche/geschlechterpolitik/publikationen/analyse_situation_fluechtlingsfrauen.html


+++SCHWEIZ
Sonderflug ins Krisengebiet
Das Staatssekretariat für Migration plant einen Sonderflug nach Äthiopien. Diesen Mittwoch sollen mehrere Personen in ein Land ausgeschafft werden, dessen Regierung einen blutigen Krieg gegen die eigene Bevölkerung führt. Sie pflegt gute Beziehungen zur Schweiz.
https://daslamm.ch/sonderflug-ins-krisengebiet
-> https://migrant-solidarity-network.ch/blog/:
-> https://www.facebook.com/migrantsolidaritynetwork/
-> https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2021/keine-zwangsrueckfuehrung-von-asylsuchenden-nach-aethiopien
-> https://www.fluechtlingshilfe.ch/medienmitteilungen/keine-zwangsrueckfuehrungen-nach-aethiopien
-> https://asile.ch/2021/01/26/libradio-non-aux-expulsions-non-aux-vols-speciaux-vers-lethiopie/?fbclid=IwAR0xpU0vVlfEk19Ojj-OyCijX0q3lgmHyuy7erf2FcAjQ9nwiBRl909Ls2Q


Sur le point d’être renvoyés, ils arrêtent de boire et manger
Cinq requérants d’asile éthiopiens vont quitter Genève dans un vol spécial mercredi. Détenus dans la prison Frambois, à Genève, deux d’entre eux ont débuté une grève de la faim et de la soif.
https://www.20min.ch/fr/story/sur-le-point-detre-renvoyes-ils-arretent-de-boire-et-manger-890767172864


+++DEUTSCHLAND
Asylpolitik: Gericht verbietet Abschiebung Geflüchteter nach Griechenland
Wegen unmenschlicher Zustände, die Flüchtlinge in griechischen Lagern erdulden müssten, dürften sie nicht dorthin abgeschoben werden. Ihnen drohe extreme materielle Not.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-01/asylpolitik-fluechtlinge-abschiebung-griechenland-untersagt-moria
-> https://taz.de/Lage-von-Gefluechteten-in-Griechenland/!5747039/


+++ITALIEN
Flüchtlinge gehen in Sizilien von Bord der »Ocean Viking«
Hilfsorganisation SOS Méditerranée: Keine zuverlässigen Informationen darüber, wohin die Menschen gebracht werden
Die »Ocean Viking« hat im Hafen der sizilianischen Stadt Augusta festgemacht. Bis zum frühen Montagabend sind rund 180 der 373 Geretteten von Bord gegangen. Wohin die Menschen gebrachten werden sei unklar, so eine Sprecherin der Hilfsorganisation SOS Méditerranée.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1147453.sos-mediterranee-fluechtlinge-gehen-in-sizilien-von-bord-der-ocean-viking.html


+++FREIRÄUME
Ein offenes Buch über «viele Puntos»
Das Fotobuch «Punto» über den Quartiertreff im ehemaligen Tramdepot Burgernziel ist ein Bijou. Der langjährige Präsident Mark Sollberger nennt es bescheiden ein «Familienalbum», aber es ist weit mehr als das: eine Zeitreise durch 22 Jahre Quartierleben, die von kühnen Visionen, witzigen Ideen, Sinn für Wertschätzung und Realität, kulinarischen Höheflügen und Tiefgängen zeugt.
http://www.journal-b.ch/de/082013/alltag/3798/Ein-offenes-Buch-%C3%BCber-%C2%ABviele-Puntos%C2%BB.htm


+++GASSE
Basel – Die Bänkli vor dem Bahnhof SBB sind weg – für Coronazeiten waren da zu viele Randständige. (ab 04:28)
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/corona-hinterlaesst-bei-novartis-spuren?id=11920141


Wollen Sie denn die Menschen draussen schlafen lassen, Joël Thüring?
Schnee bis in die Niederungen gibt es diese Woche. Osteuropäische Bettler können bald in der Notschlafstelle nächtigen. «Hotels für Bettler», schimpfte die SVP.
https://telebasel.ch/2021/01/26/wollen-sie-denn-die-menschen-draussen-schlafen-lassen-joel-thuering


Regierung will Zulässigkeit von Bettelverbot neu prüfen
Die Basler Regierung geht beim Bettelverbot nochmals über die Bücher. Dieses sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
https://telebasel.ch/2021/01/26/regierung-will-zulaessigkeit-von-bettelverbot-neu-pruefen/?channel=105100
-> https://www.bazonline.ch/basler-regierung-geht-beim-bettelverbot-ueber-die-buecher-535876835489
-> https://www.bzbasel.ch/basel/wiedereinfuehrung-des-bettelverbotes-basler-regierung-ueberprueft-zulaessigkeit-140716776
-> https://primenews.ch/news/2021/01/regierungsrat-will-bei-bettelverbot-ueber-die-buecher
-> https://bajour.ch/a/iFqJKOnOjluuIAha/bettelverbot-auf-der-kippe
-> https://www.20min.ch/story/verhindern-strassburger-richter-wiedereinfuehrung-des-bettelverbots-664488197080



luzernerzeitung.ch 26.01.2021

Beim Zuger Bettelverbot gehen die Meinungen auseinander

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz in ihrer Durchsetzung des Bettelverbots zurückpfeift, stellt sich die Frage, wie es um die Zukunft des Bettelverbots im Kanton Zug steht.

Sina Engl

In einem Entscheid vom 19. Januar 2021 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen ihres Umgangs mit einer Bettlerin. Es geht um den Fall einer 28-jährigen Romni, die in Genf ihren Unterhalt als Bettlerin verdient. Da im Kanton Genf, wie in gut der Hälfte aller Schweizer Kantone, das Betteln verboten ist, wurde die Roma-Bettlerin zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Weil sie diese nicht bezahlen konnte, wurde sie für 5 Tage in Haft genommen.

Die 28-Jährige zog mit einer Klage vor das Bundesgericht, wo ihre Beschwerde jedoch abgewiesen wurde. Daraufhin gelangte sie an den EGMR, der ihr nun Recht gibt. Der Gerichtshof stützt sich auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem es um den Respekt des Privat- und Familienlebens geht. Der EGMR argumentiert, dass es Menschen in finanzieller Not erlaubt sein müsse, öffentlich auf ihre Situation aufmerksam zu machen und um Almosen zu bitten. Die Bussen gegen die Roma-Bettlerin hätten zwar dem geltenden Recht des Kantons Genf entsprochen, problematisch sei allerdings das Recht an sich, also das Bettelverbot und dessen Durchsetzung.

Kein Bettelproblem im Kanton Zug

Nach diesem Urteil der höchsten Menschenrechtsinstanz in Europa dürften die kantonalen Bettelverbote nun einen schweren Stand haben. Auch der Kanton Zug kennt ein Bettelverbot. Um die Einführung im Jahr 2012 gab es im Kantonsrat eine grosse Debatte. Seit anhin gilt das Verbot im Kanton Zug, und Verstösse werden mit einer Geldstrafe von 100 Franken gebüsst.

Doch gibt es im Kanton Zug überhaupt ein Bettelproblem? Regierungsrat und Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Beat Villiger, sagt «Nein» und grenzt den Genfer Fall, der ans EGMR gelangte, so von der Situation in Zug ab. «Das Betteln ist ein lokales Problem, das wir im Kanton Zug kaum kennen», berichtet er. «In Zug haben wir es eher mit vielen Strassenmusikanten zu tun und diese sind vom Bettelverbot ausgenommen.»

Mit dem Bettelverbot wolle man im Kanton Zug vor allem gegen organisierte Bettelbanden vorgehen. Villiger fügt ausserdem an: «Die Schweiz hat ein System, in dem eigentlich niemand betteln müsste», und rechtfertigt so ein Bettelverbot.
(https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/menschenrechte-beim-zuger-bettelverbot-gehen-die-meinungen-auseinander-ld.2089178)




Spendenflut für das Hilfswerk Pfarrer Sieber
Angefangen hat alles mit einem anonymen Aufruf auf der Social-Media Plattform “Jodel”. Schlussendlich wurden so über 10’000 Franken für das Hilfswerk von Pfarrer Sieber mit seinem bekannten “Pfuusbus” gesammelt.
https://www.telezueri.ch/zuerinews/spendenflut-fuer-das-hilfswerk-pfarrer-sieber-140718817
-> https://www.blick.ch/schweiz/ueber-10000-franken-dieser-jodel-loest-spendenwelle-fuer-sozialwerk-pfarrer-sieber-aus-id16313095.html


Ein Engagement, das wegen Corona startete: Zwei Facebook-Gruppen setzen sich neu für Obdachlose in Zug und Luzern ein
Innert weniger Monate sind gleich zwei Facebook-Gruppen für Randständige und Obdachlose in der Zentralschweiz entstanden. Angefangen hat es mit zwei Zugerinnen, die seit fast einem Jahr einen grossen Teil ihrer Freizeit dafür einsetzen, dass Obdachlose täglich etwas in den Bauch bekommen.
https://www.zentralplus.ch/zwei-facebook-gruppen-setzen-sich-neu-fuer-obdachlose-in-zug-und-luzern-ein-1992547/


+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Nach umstrittener Ausschaffung: Prozesse gegen Demonstranten lösen Kundgebung vor dem Bezirksgericht Luzern aus
Demonstranten haben im Juni 2019 die Ausschaffung eines Nigerianers verzögert, der von seiner Familie getrennt werden sollte. Nun müssen sich die Aktivisten vor Gericht verantworten. Unterstützt wurden sie von rund 30 Personen, die an einer Solidaritätskundgebung teilnahmen.
https://www.zentralplus.ch/prozesse-gegen-demonstranten-loesen-kundgebung-vor-dem-bezirksgericht-luzern-aus-1995057/
-> Aufruf: https://barrikade.info/article/4120


+++BIG BROTHER
Kolumne von Rudolf Strahm: Wir sind Staatsbürger, nicht Konzernbürger
Justizministerin Karin Keller-Sutter kämpft für die elektronische Identitätskarte so verbissen wie gegen die Konzernverantwortungsinitiative. Aber wir dürfen diese staatliche Aufgabe nicht Privaten überlassen.
https://www.tagesanzeiger.ch/wir-sind-staatsbuerger-nicht-konzernbuerger-255967145705


Gerichtsurteil – Mit Rollos und Mülltüten gegen Videoüberwachung bei Demonstrationen
Die Überwachungskameras am Bremer Hauptbahnhof sollen Rollos vor die Linse bekommen. Damit will die Stadtregierung die Versammlungsfreiheit schützen. Ein Präzedenzfall aus Nordrhein-Westfalen kippte ähnliche Videoüberwachung in Köln.
https://netzpolitik.org/2021/gerichtsurteil-mit-rollos-und-muelltueten-gegen-videoueberwachung-bei-demonstrationen/


Kommission tritt auf die Revision zum DNA-Profil-Gesetz ein
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat nach ausführlichen Anhörungen ohne Gegenstimmen entschieden, auf die Revision des DNA-Profil-Gesetzes (20.088) einzutreten. Mit der Revision will der Bundesrat den Behörden ermöglichen, bei Strafermittlungen mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauszulesen.
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sik-n-2020-01-26.aspx


+++POLICE BE
bernerzeitung.ch 26.01.2021

Impfvorrang für Berufsgruppen: Auch Berner Polizei will schneller geimpft werden

Wenn Berufsgruppen wie Lehrkräfte beim Impfen vorgezogen würden, dann auch die Polizeikräfte, fordert der Berner Polizeiverband. Der Kanton erteilt dem Anliegen eine Abfuhr.

Benjamin Bitoun

Am letzten Samstag war es wieder einmal so weit. Auf dem Bundesplatz hatten sich rund 200 Corona-Skeptiker zu einer nicht bewilligten Kundgebung gegen die Pandemie-Massnahmen des Bundesrats zusammengefunden, viele von ihnen ohne Maske und ohne Abstand. Die Einsatzkräfte der Berner Kantonspolizei mussten mehrere Dutzend der maskenlosen Personen abführen und setzten sich dadurch einem erhöhten Ansteckungsrisiko aus.

«Die Bilder vom Samstag zeigen, dass Polizistinnen und Polizisten bei solchen Einsätzen an der Front mit einer erhöhten Gefährdung ihrer Gesundheit konfrontiert sind», sagt Adrian Wüthrich, Alt-Nationalrat (SP) und Präsident des Berner Polizeiverbands (PVBK).

Mit dem Kommentar zielt Wüthrich auf eine sich anbahnende Debatte ab, die in den kommenden Tagen noch weiter an Schärfe gewinnen dürfte. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob nebst dem Kranken- und Pflegepersonal nicht auch andere Berufsgattungen beim Impfen Vorrang haben sollten.

Den Anfang machte in der vergangenen Woche der Berufsverband der Berner Lehrer (Bildung Bern). Er pocht darauf, dass die Lehrerschaft vom Kanton als gefährdete Gruppe eingestuft wird und das Lehrpersonal dadurch beim Impfen schneller zum Zug kommt.

Zwar erteilte der Kanton diesem Anliegen bereits eine Absage. Doch für den Fall, dass die Berner Gesundheitsdirektion ihre Meinung noch ändert, kündigt Polizeiverbandspräsident Adrian Wüthrich schon jetzt an: «Wenn der Kanton auf die Forderung des Berner Lehrerverbands reagiert und gewisse exponierte Berufsgruppen prioritär impfen lässt, dann fordern wir, dass dieses Angebot auch den Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern zur Verfügung gestellt wird.»

Diese Forderung des Polizeiverbands gelte aber nur für den Fall, dass die Berner Gesundheitsdirektion von der bisher angedachten Einteilung in die Buchstaben-Impfgruppen abweiche und besonders exponierte Berufsgruppen als zusätzlich gefährdet einstufe, betont Wüthrich.

Kanton: «Keine Ausnahmen geplant»

Beim Kanton reagiert man gelassen auf die Forderungen. Diese stimmten ihn positiv, sagt Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). «Die Nachfragen zeigen, dass Interesse und Bereitschaft, sich impfen zu lassen, gross sind.» Auch habe die Gesundheitsdirektion Verständnis für das Bedürfnis der Polizeieinsatzkräfte, sich raschmöglichst impfen zu lassen.

Doch sei derzeit noch nicht der Moment, um gesunde Personen zu impfen, hält Giebel fest. «In der jetzigen Situation geht es darum, die erst knapp vorhandenen Impfdosen dort einzusetzen, wo diese die grösste Wirkung erzielen.» Dazu müssten zunächst die Impfgruppen A (Personen ab 75 Jahren) und B (mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko) durchgeimpft werden.

Dann kämen auch diejenigen Personen an die Reihe, welche direkten Kontakt zu Menschen aus der Risikogruppe hätten – «also beispielsweise das Pflegepersonal, das auf Covid-Abteilungen in den Spitälern arbeitet», sagt der Sprecher der Berner Gesundheitsdirektion. «Erst danach können wir darüber reden, Personen zu impfen, die durch ihren Beruf einem gewissen Risiko ausgesetzt sind.»
(https://www.bernerzeitung.ch/jetzt-stellt-auch-der-polizeiverband-eine-forderung-940642729517)


+++RASSISMUS
antira-Wochenschau: Hungerstreiks gegen Abschiebungen, 45 Menschenleben wegen Grenzen, Hausdurchsuchungen bei Rechtsextemen
https://antira.org/2021/01/26/hungerstreiks-gegen-abschiebungen-45-menschenleben-wegen-grenzen-hausdurchsuchungen-bei-rechtsextemen/


Rassismus bekämpfen!
Mit strategischen Prozessen kämpfen wir gegen Rassismus in der Polizei. Das letzte Urteil im Fall Wa Baile lässt die Frage, ob Racial Profiling vorlag, ungeklärt. Daher gehen wir vors Bundesgericht!
https://wemakeit.com/projects/rassismus-bekaempfen


EKR – Rassismusstrafnorm: 25 Jahre unter der Lupe
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) publiziert eine Analyse der Rechtsprechung zu Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Die Studie bietet der Öffentlichkeit einen zugänglichen Überblick über die Gerichtspraxis im Bereich Rassismus und Rassendiskriminierung. Sie vertieft bestimmte, von der EKR als besonders wichtig betrachtete Themen, insbesondere die Spannung zwischen Rassismus und Meinungsäusserungsfreiheit, die zunehmende Ausbreitung des Rassismus im Internet und in den sozialen Medien oder die Verwendung rassistischer Symbole.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82115.html
-> https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/rassismusstrafnorm-wird-zunehmend-strenger-ausgelegt-mit-einer-ausnahme-140715404


Diskriminierende Aussagen: Es war doch nicht böse gemeint!
Wenn es bei öffentlich oder privat geführten Debatten um rassistische Äusserungen geht, werden Aussagen immer wieder dadurch entschuldigt, dass sie „gut gemeint“ seien. Doch die Absicht hinter diskriminierenden Aussagen ist irrelevant – denn auch vermeintlich „positive“ Äusserungen können diskriminierend sein.
https://daslamm.ch/diskriminierende-aussagen-es-war-doch-nicht-boese-gemeint/


+++RECHTSEXTREMISMUS
Ex Libris will Manifest des Massenmörders Anders Breivik weiterhin verkaufen
Eine Hassschrift im Sortiment? Kein Problem für die Gross¬buchhandlung: Was nicht auf dem Index ist, wird verkauft. Auf persönliche Präferenzen könne man keine Rücksicht nehmen.
https://www.republik.ch/2021/01/26/aufatmen-ex-libris-kann-das-manifest-des-massenmoerders-breivik-weiterhin-verkaufen
-> https://daslamm.ch/wir-freuen-uns-dass-sie-etwas-gefunden-haben-das-ihnen-gefaellt/
-> https://twitter.com/ajour_mag/status/1354049219187896321
-> https://twitter.com/ajour_mag/status/1354048548397051904



bernerzeitung.ch 26.01.2021

Hohe Kosten nach Gerichtshandel: Ein Facebook-Post stellte sein Leben auf den Kopf

Valentin  Abgottspon teilte auf Facebook einen Artikel – und wurde dafür vom  Tierschützer Erwin Kessler angezeigt. Nun soll ein Crowdfunding helfen.

Sheila Matti

Hinter  Valentin Abgottspon liegen fünf schwierige Jahre. Schlaflose Nächte,  konstante existenzielle Angst, Schuldgefühle gegenüber seiner Frau und  den beiden Kindern. «Ich hätte nie gedacht, dass das Ganze solche  Ausmasse annimmt», sinniert er heute, zu Hause an seinem Wohnzimmertisch  in Lyss.

Mehrfach  wehrte sich der gebürtige Walliser vor Gericht gegen Klagen und  Anzeigen. Der bekannte Tierschützer Erwin Kessler beschuldigte ihn der  üblen Nachrede und Ehrverletzung, weil er einen Artikel auf Facebook  geteilt und kommentiert hat. Das wollte sich Abgottspon nicht gefallen  lassen und zog das Verfahren bis vors Bundesgericht – wo seine  Beschwerde in zwei von drei Punkten gutgeheissen wurde.

Dieses  Urteil sei zwar eine «riesige Erleichterung», alle Probleme löse es  aber nicht. Der Spiessrutenlauf vor Gericht hinterliess seine Spuren,  insbesondere finanziell. Über 100’000 Franken kostete Abgottspon der  Kampf. Ein Teil davon soll nun via Crowdfunding gesammelt werden.

Ein anonymer Artikel

Die  Geschichte begann am 12. August 2015. Über seinen Facebook-Account  teilte Abgottspon einen Artikel der Internetplattform Indyvegan, ein  anonymes, antifaschistisches Netzwerk.

Darin  kritisiert wurde das Winterthurer Strassenfest Veganmania – oder  genauer die Tatsache, dass dort der Verein gegen Tierfabriken (VGT)  teilnehmen durfte. Präsident des VGT ist der bekannte Tierschützer Erwin  Kessler, dem in Vergangenheit immer wieder antisemitische Neigungen  vorgeworfen wurden. So auch im Artikel von Indyvegan.

«Ich  war mir bewusst, dass der Artikel mit Vorsicht zu geniessen war»,  reflektiert Valentin Abgottspon heute, «aber er wirkte seriös und gut  belegt.» Primär sei es ihm darum gegangen, die Leute zum Nachdenken  anzuregen, zur Diskussion anzustossen.

Bewusst Provokation

Valentin  Abgottspon ist kein unbeschriebenes Blatt. Als Vizepräsident der  Freidenker-Vereinigung Schweiz eckt er öfter an. In dieser Funktion  setzt er sich für die Trennung von Staat und Kirche und für ein  wissenschaftliches, humanistisches Weltbild ein. Meist richtet sich  seine Kritik gegen Religion, «insbesondere gegen religiösen  Fundamentalismus».

2010  arbeitete Abgottspon als Lehrperson in der Walliser Gemeinde Stalden.  Dort hängte er das Kruzifix in seinem Klassenzimmer ab und wurde deshalb  fristlos entlassen. Der Vorfall schlug Wellen, immer wieder wurde  Abgottspon von verschiedenen Medien porträtiert und interviewt.

Ein  wenig Provokation dürfe sein, findet Abgottspon: «Um Denkanstösse zu  geben, muss man manchmal halt auch etwas anstössig sein.» Gegen  Privatpersonen und Minderheiten würde er zwar nicht vorgehen. «Beim  Präsidenten eines national tätigen Vereins jedoch, da darf man auch mal  etwas kritischer sein.»

Wenn  der Familienvater über Erwin Kessler und dessen Äusserungen spricht,  wird er lauter, schneller, gestikuliert mit den Händen. Besonders  störend findet er, dass Kessler die Massentierhaltung mehrfach mit  Konzentrationslagern verglichen oder gar gleichgestellt hat. «Ich setze  mich zwar auch für das Tierwohl ein», so Abgottspon, «dieser Vergleich  ging aber deutlich zu weit.»

Miteinander in Kontakt

Valentin  Abgottspon ist nicht der Einzige, der von Erwin Kessler angeklagt  wurde. In Zusammenhang mit dem Artikel von Indyvegan reichte Kessler gegen circa zwanzig Personen Strafanzeige ein, die den Beitrag geteilt, verbreitet oder gelikt hatten. Viele Prozesse gingen zugunsten des Tierschützers aus.

Noch  heute stehen einige der Angeklagten miteinander in Verbindung. Man  teilt Geschichten, Unterlagen, Dokumente – und tauscht Erfahrungen aus.  Daher wusste Abgottspon etwa, was auf ihn zukommen könnte. Unterschätzt  habe er das Ganze trotzdem.

Die  Zeit vor Gericht: für Abgottspon ein emotionales Auf und Ab. Als das  Regionalgericht Bern-Mittelland den Fall 2017 erstmals behandelte, wurde  er zwar verurteilt – erhielt aber zumindest in einem Punkt recht. Das  habe ihm Mut gemacht: «Ich räumte mir für den Weiterzug ans Obergericht  gute Chancen ein.»

Die  Ernüchterung kam vor dem Obergericht. Dieses bestätigte nicht nur den  Entscheid des Regionalgerichts, es verschärfte das Urteil sogar und  sprach Abgottspon in allen drei Punkten schuldig. «Das war wie ein  Schlag ins Gesicht.»

Die Zwischenbilanz

Nach  diesen beiden Niederlagen ging Abgottspon über die Bücher. Rund 40’000  Franken hatte er an diesem Punkt bereits für die Arbeit seines Anwalts  bezahlt, mindestens so viel stellte dieser ihm zudem noch in Rechnung.

Hinzu  kamen die Kosten des Zivilverfahrens, das Kessler parallel zum  Strafprozess gegen Abgottspon anstrengte. Auch hier verlor der  Oberstufenlehrer. Er musste die Prozesskosten übernehmen und eine  Entschädigung bezahlen, insgesamt über 15’000 Franken.

«Ich hatte einen Punkt erreicht, an dem ich einen Weiterzug finanziell nicht mehr verantworten konnte», sagt Abgottspon.

Bis zum Bundesgericht

Umstimmen  liess sich Valentin Abgottspon von Regula Sterchi. Die Baslerin steckt  in einer ähnlichen Situation, auch sie wehrt sich vor Gericht gegen  Erwin Kessler, auch sie will vors Bundesgericht. Abgottspon nennt sie  «the last woman standing».

Sterchi  appellierte an Abgottspon, er dürfe jetzt nicht aufgeben. Sie sicherte  ihm zu: Wenn du tatsächlich vor Bundesgericht verlierst, dann übernehme  ich die Hälfte der Kosten.

Zudem  wechselte Abgottspon den Anwalt. Neu liess er sich von jenem vertreten,  der auch Regula Sterchi betreute. Dieser kam ihm entgegen, reichte etwa  die Beschwerde beim Bundesgericht ein, ohne dafür ein Honorar zu  verlangen.

Tropfen auf den heissen Stein

Heute  ist Valentin Abgottspon froh, dass er nicht aufgegeben hat. Ende  November 2020 beschäftigte sich das Bundesgericht mit seinem Fall, hiess  die Beschwerde teilweise gut und sprach Abgottspon in zwei von drei  Punkten frei. Der dritte Punkt wurde zur Neubeurteilung ans Obergericht  zurücküberwiesen. «Als ich die gute Nachricht vom Anwalt bekam, war die  Freude riesig.»

Das  Bundesgericht hat Abgottspon eine Entschädigung zugesprochen – diese  beträgt aber lediglich 1200 Franken. «Ein Tropfen auf den heissen  Stein», so Abgottspon: Der Betrag reiche niemals aus, um die bisher  entstandenen Kosten zu decken.

Hoffnung  hegt Abgottspon deshalb ins Berner Obergericht: Je nachdem, wie dessen  Urteil zum dritten Punkt ausfällt, kann er nochmals mit einem mehr oder  weniger grossen Betrag rechnen. «Wenn ich Glück habe, sind das  vielleicht 15’000 Franken.»

Auf der Suche nach Spenden

Unter  dem Strich betragen Abgottspons Kosten für Anwalt, Prozesse und  Zivilverfahren über 100’000 Franken. Gut die Hälfte davon ist bereits  bezahlt. Unter anderem bezog er dafür auch das Erbe seiner Eltern vor.  «Aber das finanzielle Loch bleibt.»

Um es zumindest teilweise zu stopfen, lancierte Valentin Abgottspon zusammen mit Regula Sterchi letzten Monat ein Crowdfunding.  10’000 Franken erhoffen sie sich, auf diesem Weg zu sammeln. Noch 3  Tage läuft die Sammelaktion – 5700 Franken konnten bisher gesammelt  werden.

Wird  das Ziel nicht erreicht, erhalten die beiden kein Geld. «Wir bleiben  aber zuversichtlich», so Abgottspon. Zudem bedeute der Betrag viel, auch  wenn er nicht gross sei: «Durch das Sammeln spüren wir, wie gross die  Solidarität ist.»

Was  dich nicht umbringt, macht dich stärker. Valentin Abgottspon zitiert  die Redewendung und seufzt. «Für mich gilt das sicher nicht. Ich fühle  mich nicht stärker, sondern zermürbt.» Könnte er die Zeit zurückdrehen,  würde er den Artikel nicht mehr teilen.



Der Fall Abgottspon: Von Gericht zu Gericht

Im  Fall Abgottspon beschäftigte sich das Gericht jeweils mit drei Punkten.  Sie alle beziehen sich auf den Artikel des Internetmagazins  «Indyvegan»: Darin wird Erwin Kessler «Antisemit» genannt, der «mehrfach  vorbestraft» sei. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) wiederum wird als  «neonazistischer Tierschutzverein» bezeichnet.

Gegen  diese drei Äusserungen wehrte sich Kessler: Wer den Artikel auf  Facebook teilte und damit weiterverbreitete, wurde von ihm wegen übler  Nachrede angezeigt.

Erstmals  beschäftigte sich das Regionalgericht Bern-Mittelland 2017 mit der  Strafanzeige gegen Valentin Abgottspon. Im ersten Punkt sprach es den  gebürtigen Walliser frei: Weil bei Recherchen im Internet zu Erwin  Kessler immer wieder Holocaustvergleiche auftauchen, müsse dieser mit  dem Risiko leben, dass Leser glauben könnten, er sei ein «Antisemit».

In  den beiden anderen Punkten jedoch entschied das Regionalgericht  zugunsten von Erwin Kessler. Somit errang dieser einen Teilsieg, und  Valentin Abgottspon wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. 30 Tagessätze  zu je 80 Franken. Gegen dieses Urteil wehrte sich nicht nur Abgottspon,  auch Erwin Kessler legte Anschlussberufung ein.

Beschwerde gutgeheissen

2019  kam es zur Verhandlung am Berner Obergericht. Dieses revidierte das  Urteil des Regionalgerichts im ersten Punkt: Es kam zum Schluss, dass  die Behauptung, Kessler sei ein «Antisemit», durchaus strafbar sei und  sprach Abgottspon in allen drei Punkten schuldig. Gleichzeitig senkte es  aber die Geldstrafe leicht: Neu betrugen die Tagessätze 70 statt 80  Franken.

Valentin  Abgottspon wechselte daraufhin den Anwalt und reichte beim  Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil ein. Er beantragte einen  Freispruch vom Vorwurf der üblen Nachrede.

Letztes  Jahr, im November 2020, äusserte sich schliesslich das Bundesgericht  zur Sache. Es hiess die Beschwerde Abgottspons teilweise gut und hob das  Urteil teilweise auf. So etwa bezüglich der Bezeichnung als  «Antisemit»: Aufgrund jüngerer Aussagen sei der Beweis erbracht, dass  Erwin Kessler zum Tatzeitpunkt eine antisemitische Haltung verfolgt hat.

Weiter  sei die Behauptung, Kessler sei «mehrfach verurteilt» zwar  tatsachenwidrig: Allerdings habe sich der Tierschützer in einem  Zeitungsinterview von 2014 selber bezichtigt, mehrfach verurteilt worden  zu sein. Entsprechend durfte Abgottspon diese Aussage verbreiten.

Kessler zieht weiter

Lediglich  der Vorwurf gegen den VGT ist noch nicht abschliessend geklärt. Dieser  Punkt wurde zum neuen Entscheid ans Obergericht zurückgewiesen. Dieses  wird darlegen müssen, ob und gegebenenfalls welche Äusserung des  Tierschützers dem Verein zuzurechnen sind.

«Mit  diesem Urteil hat das Bundesgericht den viel missbrauchten Begriff  Antisemitismus endgültig zur völligen Bedeutungslosigkeit entwertet»,  äussert sich Erwin Kessler gegenüber dieser Zeitung zum  Bundesgerichtsentscheid.

Er  plane zudem, die Sache an den Europäischen Gerichtshof für  Menschenrechte weiterzuziehen: Das Bundesgericht operiere zum Teil mit  selber konstruierten Verleumdungen, so etwa mit «dem unwahren  Schwachsinn», er habe «Juden Hühnern gleichgesetzt».
(https://www.bernerzeitung.ch/ein-facebook-post-stellte-sein-leben-auf-den-kopf-521456053288)



Nazis wüten in Neukölln
70 rechte Anschläge in fünf Jahren: Im Berliner Viertel Neukölln häufen sich die Übergriffe. Die Rede ist von eingeschlagenen Scheiben, angezündeten Autos, Hakenkreuzsprühereien an den Wohnorten von Betroffenen bis hin zu Mordversuchen. Dabei werden die Anschlagsziele nicht willkürlich ausgewählt: Die Täter*innen suchen bestimmte Personen aus, die sie angreifen wollen, beobachten sie, sammeln Daten; und begehen so diese Angriffe.
Die Opfer sind Neuköllner Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, Einzelpersonen der migrantischen Community und ihre Geschäfte, aber auch linke Läden und Personen.
https://rabe.ch/2021/01/26/nazis-wueten-in-neukoelln/



Kanadas Parlament fordert Einstufung von Proud Boys als Terrorgruppe
Mitglieder der rechtsextremen Bewegung waren am Sturm auf das US-Kapitol beteiligt, auch in Kanada gibt es Anhänger
https://www.derstandard.at/story/2000123615269/kanadas-parlament-fordert-einstufung-von-proud-boys-als-terrorgruppe?ref=rss
-> https://www.spiegel.de/politik/ausland/kanada-proud-boys-sollen-als-terrorgruppe-eingestuft-werden-a-249dc67d-834a-4ecb-a7e8-db753a1b04ab


+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Nicola Gess über ihr Buch „Halbwahrheiten“: Faktencheck allein reicht nicht
Verschwörungsideologien, populistische Propaganda und Fake News profitieren von Halbwahrheiten, sagt die Literaturwissenschaftlerin Nicola Gess. Mit Faktenchecks allein komme man ihnen oft nicht bei, denn sie folgten einer anderen Logik.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/nicola-gess-ueber-ihr-buch-halbwahrheiten-faktencheck.1270.de.html?dram:article_id=491420


Corona-Leugner stürmen Intensivstation und wollen Covid-Patienten mitnehmen
In England wollte eine Gruppe von Corona-Leugnern dafür sorgen, dass ein Covid-19-Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird. Der ältere Mann befand sich in einem kritischen Zustand. Die Polizei ermittelt.
https://www.stern.de/gesundheit/corona-leugner-wollen-covid-patienten-von-intensivstation-mitnehmen-30207490.html


+++HISTORY
Der Möllner Brandanschlag und 3.000 Briefe, die nie angekommen sind
Im November 1992 verübten zwei Neonazis in der Schleswig-Holsteinischen Kleinstadt Mölln Brandanschläge auf zwei von türkischen Familien bewohnte Häuser. Die 10-jährige Yeliz Arslan, die 14-jährige Ayşe Yılmaz und ihre Großmutter, die 51-jährige Bahide Arslan starben. Neun Opfer überlebten schwerverletzt den Anschlag.
https://www.piqd.de/zeitgeschichte/der-mollner-brandanschlag-und-3-000-briefe-die-nie-angekommen-sind


„Semra Ertan. Mein Name ist Ausländer“
Rezension – Semra Ertan war Dichterin, Arbeiterin und politische Aktivistin, die sich aus Protest gegen die rassistischen Zustände in der BRD 1982 selbst tötete. Ihr kürzlich erschienener Gedichtband ist „Zeugnis eines Kampfes, der weiter andauert und Verbündete sucht“, findet Autor und Politikwissenschaftler Ozan Zakariya Keskinkılıç.
https://heimatkunde.boell.de/de/2021/01/26/semra-ertan-mein-name-ist-auslaender


Nachrichtenlose Vermögen – Brisante Aktennotiz: US-Geheimdienst hörte Bundesratsgespräche ab
Im Streit um die Holocaust-Gelder stand die Schweiz unter Druck. Jetzt zeigen Recherchen von SRF: Schweizer Vertreter wurden vom US-Geheimdienst abgehört.
https://www.srf.ch/news/schweiz/nachrichtenlose-vermoegen-brisante-aktennotiz-us-geheimdienst-hoerte-bundesratsgespraeche-ab
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/nachrichtenlose-vermoegen-ich-habe-immer-gewusst-dass-meine-handys-nicht-sicher-sind
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/nachrichtenlose-vermoegen-brisante-aktennotiz-us-geheimdienst-hoerte-bundesratsgespraeche-ab



derbund.ch 26.01.2021

Historisches Museum: Die Berner Afrikasammlung steht unter Raubkunstverdacht

Das  Historische Museum will die Herkunft von fünf Objekten aus Nigeria  genauer untersuchen lassen. Auch eine Rückgabe der Kulturgüter steht zur  Diskussion. Finanziert wird die Recherche vom Bund.

Sophie Reinhardt

Sie gilt als eine der grossen  Schreckenstaten der Kolonialgeschichte: 1897 überfiel eine britische  Strafexpedition Benin-Stadt im Süden des heutigen Nigeria. Bevor die  britischen Soldaten den Ort niederbrannten, liessen sie die kostbaren  Benin-Bronzen, die oft nur aus Messing bestehen, zusammentragen und  abtransportieren. Heute geht man davon aus, dass so rund 4000 Objekte in  den internationalen Kunsthandel und in den Besitz europäischer Museen  und Sammlern gelangten; namentlich in Grossbritannien, Deutschland und  der Schweiz.

Nun  wollen das Bernische Historische Museum und weitere Schweizer Museen  die Herkunft ihrer nigerianischen Bronzen untersuchen. Das Bundesamt für  Kultur hat für ein gemeinsames Provenienzprojekt der Schweizer Museen  100’000 Franken gesprochen. Seit einigen Jahren sei weitgehend  anerkannt, dass es sich bei den Sammlungsbeständen aus dem Königtum  Benin, die im Zusammenhang mit der britischen Strafexpedition 1897  stehen, um Raubkunst handle, so das Historische Museum.

Maske, Glocke und Pfeife

In  Bern geht es um fünf Objekte, von denen vermutet wird, dass sie aus  Benin-Stadt stammen und im Zuge der Strafexpedition 1897 nach Europa  kamen. So etwa eine 24 Zentimeter hohe Figurengruppe, die einen  sogenannten Oba (König) des Königreichs Benin mit zwei seiner Vasallen  zeigt und typisch höfischer Kunst entsprach. Das Objekt war eine  Schenkung an das Museum im Jahr 1903, getätigt von Privatpersonen, die  das Werk vom Völkerkunde-Museum Hamburg gekauft hatten. Bei den weiteren  Objekten, deren Vergangenheit erforscht werden soll, handelt es sich um  eine Bronzeglocke, eine Gürtelmaske und eine Tabakpfeife sowie einen  Elfenbeinkrug, sagt Samuel Bachmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am  Historischen Museum in Bern.

Noch  wisse man wenig über die Herkunft der Objekte, und es müsse sich nicht  per se um Raubkunst handeln, sagt Bachmann. Denn schon vor 1897 habe es  Handel mit den auch damals sehr geschätzten Objekten gegeben. «Teilweise  wurde sogar extra Kunst für Europa angefertigt.» Man stehe mit dem  Völkermuseum in Hamburg in Kontakt, um herauszufinden, wie dieses an die  besagte Königsgruppe gelangt sei – bisher aber erfolglos.

Nun  soll eine neu beauftragte Fachperson diesen Fragen nachgehen und auch  die weiteren Quellen in den Schweizer Museen zusammentragen und  vergleichen. Die Museumsverantwortlichen gehen davon aus, dass rund 100  Benin-Objekte im Besitz öffentlicher Sammlungen in der Schweiz sind.  Neben dem Bernischen Historischen Museum wollen etwa auch das  Historische- und Völkerkundemuseum St. Gallen, das Musée d’ethnographie  de la Ville de Genève und das Museum Schloss Burgdorf den Ursprung ihrer  Objekte aus Benin-Stadt erforschen. In diesem Rahmen sollen auch  Fachpersonen aus Nigeria die Werke in der Schweiz bewerten, und auch ein  Historiker in Nigeria soll mithelfen, mehr über die Vergangenheit der  Schweizer Museumsobjekte zu erfahren.

Museum in Nigeria geplant

Nigeria  fordert seine Kunstschätze schon seit einigen Jahren zurück, bisher mit  wenig Erfolg. Doch bereits 2025 soll in Benin-Stadt das «Edo Museum of  West African Art» eröffnet werden, wo künftig «gestohlene Werke»  ausgestellt werden sollen. Ende letzten November stellte der  britisch-ghanaische Stararchitekt David Adjaye seinen Entwurf für das  Gebäude vor.

Das  British Museum in London ist jene Institutionen, die als Besitzerin der  grössten Sammlung von beninischen Artefakten gilt. Das Haus kommt im  Zusammenhang mit der «Black Lives Matter»-Bewegung immer mehr unter  Druck, Objekte zurückzugeben. Bislang sagt das Museum nur Leihgaben zu.

Wie sieht es in Bern in Sachen Rückgabe aus? «Wenn es das Bedürfnis geben sollte, sind wir sicher für Gespräche bereit», sagt Samuel Bachmann vom Historischen Museum. Stiftungsrat und Direktion müssten darüber entscheiden. Doch vorerst will man mehr über die Vergangenheit der «Oba»-Figur  herausfinden, frühestens im Sommer 2022 soll ein Bericht darüber  vorliegen. Eine Anfrage um Stellungnahme an den nigerianischen  Botschafter in Bern blieb am Dienstag unbeantwortet.

Mit  Rückgabeforderungen hat das Historische Museum durchaus Erfahrung. Die  bolivianische Regierung hatte im Mai 2013 das Berner Museum darum  ersucht, die Steinfigur Ekeko zurückzugeben. Im 19. Jahrhundert soll der  Schweizer Forscher und Diplomat Johann Jakob von Tschudi diese  Götterfigur auf einer Reise durch das Andenhochland gegen eine Flasche  Cognac eingetauscht haben. So vermerkte er es jedenfalls in seinem  Tagebuch. 2015 wurde die Steinfigur nach einem langwierigen Tauziehen  als Dauerleihgabe nach Bolivien zurückgegeben.



Der Fall in Kürze

Das  Bernische Historische Museum besitzt fünf historische Kunstwerke in  seinem Archiv, die aus Benin-Stadt im Süden des heutigen Nigeria  stammen.

Nun wird bis im Sommer 2022 deren Geschichte erforscht, weil der Verdacht besteht, dass es sich um Raubkunst handelt.

Nigeria möchte alle Kunstwerke zurück, die 1897 während eines britischen Kriegszugs aus Benin-Stadt gestohlen wurden.

Bislang gibt es allerdings keine Rückgabeforderungen von Nigeria an Schweizer Museen.
(https://www.derbund.ch/die-berner-afrikasammlung-steht-unter-raubkunstverdacht-921157796359)