Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++DEUTSCHLAND
Abschiebungen, Lager und Covid-19
Während sich Corona-Leugner*innen über die „Einschränkung ihrer Grundrechte“ beschweren, vegetieren hunderttausende Menschen in Lagern und Sammelunterkünften, ohne das Privileg eines eigenen zu Hause, in ständiger Angst, gewaltvoll abgeschoben zu werden – oder sich mit Covid-19 zu infizieren.
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/abschiebungen-lager-und-covid-19
Seehofers Anti-Migrationspolitik tötet
Seit 2018 will der Innenminister Einwanderung »reduzieren« – und greift zu rechtlich fragwürdigen Mitteln
4441 Menschen sind seit 2018 auf der Flucht im Mittelmeer gestorben. Zu Menschenrechtsverletzungen in Griechenland äußert sich Seehofer nicht, stattdessen will er nun nach Syrien abschieben.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146345.einwanderung-seehofers-anti-migrationspolitik-toetet.html
+++BALKANROUTE
Schutzlose Migranten irren in Bosnien umher
Etwa 3.000 Menschen sind der bedrohlichen Kälte im Kanton Una-Sana ausgesetzt
https://www.derstandard.at/story/2000122807303/schutzlose-migranten-irren-in-bosnien-umher?ref=rss
+++GRIECHENLAND
Griechischer Beschluss drängt tausende Asylberechtigte in Armut
Hilfsorganisationen warnen, dass 11.000 Menschen Hilfsleistungen verlieren könnten. Darunter sind auch besonders Schutzbedürftige
https://www.derstandard.at/story/2000122796336/griechenland-beschluss-draengt-tausende-asylberechtigte-in-armut?ref=rss
++MITTELMEER
»So schnell wie möglich wieder Menschen retten«
Hilfe auf dem Mittelmeer: Schiff »Ocean Viking« wieder einsatzbereit. Lage für Geflüchtete bleibt lebensbedrohlich. Ein Gespräch mit Verena Papke
https://www.jungewelt.de/artikel/393303.flucht-%C3%BCber-das-mittelmeer-so-schnell-wie-m%C3%B6glich-wieder-menschen-retten.html
+++LIBANON
Hunderte flohen aus brennendem Flüchtlingslager im Libanon
Die provisorische Zeltstadt im Nordlibanon brannte nach einem Streit zwischen einheimischen Jugendlichen und syrischen Lagerbewohnern vollständig ab
https://www.derstandard.at/story/2000122809458/hunderte-flohen-aus-brennendem-fluechtlingslager-im-libanon?ref=rss
+++REPRESSION DE
Lückenhafte und veraltete Akten
Anwälte von Lina E. üben Kritik an Ermittlungen
Anfang November verhafteten Polizist*innen eine Leipziger Antifaschistin. Deren Anwälte haben nun aufgrund der Weitergabe von Akten Strafanzeige gestellt.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146342.lina-e-lueckenhafte-und-veraltete-akten.html
»Repression kennt viele Wege«
Kim König von der Roten Hilfe Hamburg zum aktuellen Stand der Rondenbarg-Prozesse und der Strategie hinter der Verfahrensführung
Über 80 Angeklagte stehen bei den »Rondenbarg«-Prozessen in Hamburg vor Gericht. Kim König von der Roten Hilfe Hamburg warnt vor massiven Folgen, sollte sich die Staatsanwaltschaft durchsetzen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146343.rondenbarg-prozesse-repression-kennt-viele-wege.html
+++REPRESSION GR
Abgeschoben wegen politischer Gesinnung oder wegen Corona?
Der offizielle Grund der Abschiebung eines französischen Anarchisten lautet „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“; einiges spricht für politische Motive
https://www.heise.de/tp/features/Abgeschoben-wegen-politischer-Gesinnung-oder-wegen-Corona-5000159.html
+++BIG BROTHER
Kabelaufklärung: Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Massenüberwachung gut
Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht. Das Schweizerische Bundesgericht hat eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen. Nun muss das Bundes¬verwaltungsgericht prüfen, ob das «System» der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist.
https://www.digitale-gesellschaft.ch/2020/12/28/bundesgericht-heisst-beschwerde-gegen-massenueberwachung-gut-kabelaufklaerung/
-> Medienmitteilung Bundesgericht: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/1c_0377_2019_2020_12_28_T_d_10_02_23.pdf
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://01-12-2020-1C_377-2019&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.srf.ch/news/schweiz/entscheid-des-bundesgerichts-gericht-muss-internet-ueberwachung-durch-nachrichtendienst-pruefen
-> Rendez-vous: https://www.srf.ch/play/radio/rendez-vous/audio/internetueberwachung-durch-den-nachrichtendienst?id=0a6d99aa-2019-44c4-8b00-bb8019cc98f9
-> https://www.watson.ch/schweiz/digital/356756913-verletzt-der-geheimdienst-grundrechte-bundesgericht-fordert-ueberpruefung
-> https://www.luzernerzeitung.ch/news-service/inland-schweiz/internetueberwachung-nachrichtendienst-blitzt-vor-bundesgericht-ab-teilsieg-fuer-netzaktivisten-ld.2080497
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nzz.ch 28.12.2020
Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes: Bundesverwaltungsgericht muss prüfen, ob Grundrechte verletzt werden
Der Verein Digitale Gesellschaft und mehrere Einzelpersonen machen geltend, die Datenbeschaffung durch den Nachrichtendienst des Bundes im Ausland verletze ihre Grundrechte. Doch die Vorinstanzen wollten davon nichts wissen. Nun spricht das Bundesgericht ein Machtwort.
Kathrin Alder
Um zu wissen, wie es um die Sicherheit der Schweiz steht, muss der Nachrichtendienst des Bundes Daten erfassen. Er kann dies zum einen im Inland tun, je nachdem mit oder ohne Genehmigung. Er kann dies zum andern aber auch im Ausland tun und sicherheitspolitisch wichtige Informationen über Vorgänge im Ausland beschaffen. Dies geschieht etwa über die Funk- und Kabelaufklärung.
Die Funkaufklärung erfasst dabei elektromagnetische Ausstrahlungen von Telekommunikationssystemen im Ausland, etwa von Satelliten oder Kurzwellensendern. Die Kabelaufklärung hingegen sammelt primär Daten aus dem Internet, etwa aus E-Mail-Verkehr, Chat-Protokollen, Internetsuchanfragen oder Internettelefonie. Geregelt ist das alles im Nachrichtendienstgesetz. Doch verstösst die Funk- und Kabelaufklärung trotzdem gegen Grundrechte?
Geht es nach der Digitalen Gesellschaft, dann auf jeden Fall. Sie bezeichnet die Kabelaufklärung als einen «Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst». Gemeinsam mit sieben Privatpersonen, unter ihnen Journalistinnen und Journalisten sowie einem Anwalt, gelangte der Verein 2017 an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Die Beschwerdeführer machten geltend, die Funk- und Kabelaufklärung verletze die in der Bundesverfassung sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Grundrechte. Dies sei so festzuhalten, darüber hinaus sollten der NDB und die übrigen involvierten Stellen die Funk- und Kabelaufklärung künftig unterlassen.
Doch der NDB teilte den Beschwerdeführern mit, er könne auf ihre Forderungen nicht eingehen. Er wende das Nachrichtendienstgesetz an, welches das Parlament verabschiedet und das Volk in einem Referendum angenommen habe. Die Umsetzung dieses Gesetzes verletze offensichtlich keine durch die Verfassung und die EMRK garantierten Grundrechte. Die Beschwerdeführer gelangten deshalb an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses kam jedoch 2019 zu dem Schluss, die Beschwerdeführer hätten keinen Anspruch darauf, dass ihre Gesuche vom Gericht materiell behandelt würden. Schliesslich musste das Bundesgericht in letzter Instanz entscheiden.
Keine Möglichkeit zur Überprüfung
Und die Richter in Lausanne heissen die Beschwerde nun gut. Sie weisen das Bundesverwaltungsgericht an, zu prüfen, ob die Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte der Beschwerdeführer verletzt und, falls ja, mit welchen Rechtsfolgen. Dies geht aus dem am Montag publizierten Leiturteil hervor.
Konkret verweist das Bundesgericht auf Artikel 13 der EMRK. Dieser besagt, dass jede Person, die in ihren Rechten oder Freiheiten der EMRK verletzt worden ist, das Recht hat, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben. Gerade im Zusammenhang mit geheimen Massenüberwachungssystemen ist dieser Grundsatz zentral, dies hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Rechtsprechung schon betont: Ein solches Gesamtsystem müsse mindestens von einer unabhängigen Behörde geprüft werden können, bevor Betroffene an den EGMR gelangten.
Das Anliegen des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der übrigen Beschwerdeführer sei deshalb berechtigt, halten die Richter in Lausanne fest. Die Beschwerdeführer hätten überzeugend geltend gemacht, dass ihre Grundrechte möglicherweise verletzt sein könnten – zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es bestehe eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der NDB mit der Funk- und Kabelaufklärung auch Daten der Beschwerdeführer oder sie betreffende Daten bearbeite. Weil solche Massnahmen aber geheim sind und den Betroffenen auch nachträglich nicht mitgeteilt werden, sei es ihnen nicht möglich, eine konkrete Überwachungsmassnahme anzufechten, so das Bundesgericht.
Die Beschwerdeführer seien deshalb darauf angewiesen, das System der Funk- und Kabelaufklärung als Ganzes überprüfen zu lassen. Dabei dürfe jedoch nicht das Nachrichtendienstgesetz als solches auf den Prüfstand gestellt werden. Vielmehr müsse das Bundesverwaltungsgericht nun erörtern, ob die vermutete Bearbeitung von Daten der Beschwerdeführer im gegenwärtigen Gesamtsystem der Funk- und Kabelaufklärung deren Grundrechte verletze.
Strategische Klagen für Freiheitsrechte
Die Digitale Gesellschaft und die übrigen Beschwerdeführer freuen sich über das wegweisende Urteil der Richter aus Lausanne. In einer Stellungnahme schreibt der Verein, das Bundesgericht halte mit seinem Urteil fest, «dass die Kabelaufklärung eine Form der anlasslosen Massenüberwachung darstellt, von der jede Person potenziell betroffen ist. Es anerkennt, dass solche Massenüberwachung in die Grundrechte sehr vieler Personen eingreift und dass den Betroffenen ein wirksamer Rechtsschutz zur Verfügung stehen muss.» Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch ermögliche keinen wirksamen Rechtsschutz gegen solche Massnahmen im Einzelfall, auch dies anerkenne das Bundesgericht im Urteil.
Für die Digitale Gesellschaft ist das Verfahren rund um die Funk- und Kabelaufklärung Teil ihrer strategischen Klagen für Freiheitsrechte in einer digitalen Welt. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist bereits die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung hängig.
Urteil 1C_377/2019 vom 1. 12. 20 – BGE-Publikation.
(https://www.nzz.ch/schweiz/ndb-funk-und-kabelaufklaerung-wird-geprueft-ld.1593987)
+++POLIZEI ZH
Zürichsee-Zeitung 28.12.2020
Vandalismus an der Schule Meilen: Polizeibefragung von 13-jähriger Meilemerin führt bis zum Bundesgericht
Ein Vater wollte die Polizei anklagen, weil sie seine Tochter bei einer Befragung genötigt und gedemütigt habe. Das stellt das Bundesgericht jetzt in Abrede.
Christian Dietz-Saluz
Sprayereien werden selten vor dem Bundesgericht behandelt. Ein Vorfall in Meilen ist die rare Ausnahme. Allerdings war der Beschwerdegrund nicht die Sachbeschädigung, die am Morgen des 7. Juli 2019 an mehreren Stellen des Sekundarschulhauses Allmend entdeckt wurde. Vielmehr war die angeblich amtsmissbräuchliche Befragung einer 13-jährigen Schülerin der Stein, der den juristischen Gang bis zur höchsten Instanz ins Rollen brachte.
Nachdem der Schulleiter die Sprayereien angezeigt hatte, führte die Kantonspolizei am 11. Juli 2019 Einzelbefragungen der Schülerinnen und Schüler zweier Sekklassen durch, in denen die Täterschaft vermutet wurde. Darunter befand sich auch die Tochter eines Vaters, der daraufhin bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeige erstattete. Er klagte wegen Verdachts auf mehrfachen Amtsmissbrauch. Mehrere der befragten Kinder, darunter seine 13-jährige Tochter, seien derart unter Druck gesetzt und teilweise angeschuldigt worden, dass Tränen geflossen seien. Insbesondere gegen einen Polizeibeamten richtete sich seine Anzeige.
«Kinder erniedrigt»
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland überwies die Strafanzeige des Meilemers an das Zürcher Obergericht, das zuständig ist für die Einleitung einer Strafuntersuchung gegen Behördenmitglieder und Beamte. Allerdings versagte sie gleichzeitig dem Obergericht die Ermächtigung zur Strafuntersuchung, weil kein deliktsrelevanter Verdacht vorliege. Auf Deutsch: Wenn es keinen Verdacht gibt, dass die Polizei ihren Handlungsspielraum überschritten hat, wird auch nicht weiter untersucht. Damit werden Behördenmitglieder und Beamte vor mutwilliger Strafverfolgung geschützt und so das reibungslose Funktionieren staatlicher Organe sichergestellt. Das Obergericht stellte deshalb das Verfahren ein.
Dagegen erhob der Vater Beschwerde vor Bundesgericht und verlangte die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen einen Polizeibeamten. Zudem richtete sich seine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft See/Oberland, die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich sowie das Obergericht. Dabei brachte der Kläger neu auch die Europäische Menschenrechtskonvention ins Spiel, indem die Rechte des Kindes wegen erniedrigender Behandlung verletzt worden seien. Das Mädchen sei durch die Befragung in Angst versetzt worden und habe sich ohnmächtig, gedemütigt und entwürdigt gefühlt. Am Schluss der Befragung habe sie in ihrer Verzweiflung einen Namen genannt, in der Hoffnung, dass sich der Polizeibeamte damit zufriedengebe und die Befragung beende.
«Befragung nur unangenehm»
Für das Bundesgericht erscheint die Darstellung des Vaters «übertrieben». Die Polizei habe sich nicht mit den ersten Antworten der Tochter zufriedengegeben, sondern sie in Bezug auf ihre oder eine andere mögliche Täterschaft kritisch und relativ hartnäckig befragt. Diese Art der Befragung möge für sie unangenehm gewesen sein wegen ihrer «mangelnden Erfahrung mit entsprechenden Befragungen und des Umstands, dass sie offenbar am Abend der Tatnacht ohne Zeugen allein zu Hause war, mithin kein Alibi hatte». Ebenso unangenehm sei es, weil sie entgegen ihrer ursprünglichen Absicht schliesslich doch den Namen einer Person nannte, die die Tat begangen haben könnte.
Dass die Art der Befragung geeignet gewesen sein könnte, die Beschwerdeführerin zu demütigen und zu entwürdigen, mithin sie in ihrer Menschenwürde zu treffen, «ist aber nicht ersichtlich». Die Beschwerde erweist sich demnach als unbegründet. Den Vater kostet sie 2000 Franken an Gerichtskosten.
(https://www.zsz.ch/polizeibefragung-von-13-jaehriger-meilemerin-fuehrt-bis-zum-bundesgericht-936339524336)
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://01-12-2020-1C_329-2020&lang=de&zoom=&type=show_document
+++RASSISMUS
Den Rassismus vor der eigenen Haustür aufspüren
«Black Lives Matters» – ein Hilfeschrei wird zum traurigen Slogan des Jahres 2020. Im Zuge der Debatte wurde man sich auch in der Schweiz der kolonialen Vergangenheit neu bewusst. Der Berner Historiker Bernhard Schär zeigt auf, in welchen Symbolen und Geschichten rassistische Motive stecken.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/den-rassismus-vor-der-eigenen-haustuer-aufspueren?id=11902991
+++RECHTSEXTREMISMUS
Das sind die Waffen der Neonazis und Rechtsextremen
Tausende Maschinenpistolen, Faustfeuerwaffen, Bomben, Minen und Granaten wurden in den letzten Jahren in der extrem rechten Szene gefunden. Dazu hunderttausende Patronen sowie kiloweise Sprengstoff. Das sind die wichtigsten Funde.
https://www.bonvalot.net/das-sind-die-waffen-der-neonazis-und-rechtsextremen-842/
US-amerikanische Rechtsextreme verwenden Satire als strategisches Mittel
Lachen bis zum Countdown
Der Gründer des rechtsextremen US-amerikanischen Nachrichtenportals »The Daily Stormer« versucht, mit Hilfe von Humor das Unsägliche sagbar zu machen. Diese Strategie hat historische Vorbilder.
https://jungle.world/artikel/2020/52/lachen-bis-zum-countdown
„Es gab oder gibt ein bundesweites Netzwerk“ hinter dem NSU-Trio
Caro Keller von NSU-Watch über die Arbeit der Organisation, rechtsextreme Strukturen und warum man sich auf die Behörden nicht verlassen kann
https://www.heise.de/tp/features/Es-gab-oder-gibt-ein-bundesweites-Netzwerk-hinter-dem-NSU-Trio-4996890.html
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Schwyz: Nur 400 Menschen dürfen an Corona-Demo teilnehmen
In Schwyz soll am 9. Januar eine Corona-Demo stattfinden. Die Organisatoren haben jedoch einiges an den Einschränkungen auszusetzen.
https://www.nau.ch/ort/schwyz/schwyz-nur-400-menschen-durfen-an-corona-demo-teilnehmen-65843177
Nein, in Israel werden die Leute nicht ohne Spritze und ohne Impfstoff geimpft
Zurzeit kursiert im Netz ein Video, welches einen Mann beim Impfen ohne Nadel und Impfstoff zeigt. Wir erklären euch, was es mit dem Video auf sich hat.
https://www.watson.ch/!315137745
Beamte stoppten Unterschriftensammlung, obwohl sie erlaubt ist: Corona-Skeptiker zeigen Berner Polizei an
Polizisten haben mehrere Personen in Bern daran gehindert, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln. Der Ärger bei den Betroffenen ist gross. Denn sie haben nichts Illegales getan.
https://www.blick.ch/politik/beamte-stoppten-unterschriftensammlung-obwohl-sie-erlaubt-ist-corona-skeptiker-zeigen-berner-polizei-an-id16267607.html
-> https://www.blick.ch/politik/beamte-stoppten-unterschriftensammlung-obwohl-sie-erlaubt-ist-corona-skeptiker-zeigen-berner-polizei-an-id16267607.html
Querdenken Doku Teil 1 – Die „alternativen Medien“ befeuern die Radikalisierung einer Bewegung
Im ersten Teil blicken wir auf die Entstehung der Protestbewegung, am Beispiel einiger Protagonisten der rechten social-media Szene die mit Manipulation und Falschinformationen die „Querdenken-Bewegung“ weiter radikalisieren bis zum „Höhepunkt“, dem Sturm auf den Bundestag/Reichstag.
https://www.youtube.com/watch?v=0gft4k13BWQ
+++HISTORY
Brisanter Deal mit der SS: wie die Schweiz im Zweiten Weltkrieg Baracken für die KZ lieferte
Es war ein Millionengeschäft, von dem auch General Guisans Sohn profitierte. Nach Kriegsende sorgte der Handel mit den Nazis für Empörung. Doch bestraft wurde niemand. Ein Blick zurück.
https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/brisanter-deal-mit-der-ss-wie-die-schweiz-im-zweiten-weltkrieg-baracken-f%c3%bcr-die-kz-lieferte/ar-BB1che2I?ocid=msedgdhp
Auf allen Kanälen: Es tut sich etwas
Endlich kommt die Debatte zu den Verstrickungen von Kunsthaus Zürich und Waffenhändler Bührle in Fahrt. Höchste Zeit, nun weiter reichende Forderungen zu stellen.
https://www.woz.ch/2052/auf-allen-kanaelen/es-tut-sich-etwas
Flurin Condrau:«Die Geschichte ist kein Medikamentenschrank»
Von der Pest bis Corona: Infektionskrankheiten und Pandemien waren immer wieder Teil der Menschheitsgeschichte. Was können wir aus diesen Erfahrungen in Bezug auf die Corona-Pandemie lernen? Dazu das «Tagesgespräch» mit dem Medizinhistoriker Flurin Condrau.
https://www.srf.ch/audio/tagesgespraech/flurin-condrau-die-geschichte-ist-kein-medikamentenschrank?id=11902706
Menschenexperimente – Robert Koch und die Verbrechen von Ärzten in Afrika
Zu Kolonialzeiten war es üblich, dass Forscher skrupellos mit Afrikanern experimentierten, allen voran die Deutschen. Auch Robert Koch zwang kranke Menschen in Konzentrationslager und testete an ihnen neue Gegenmittel. Die Gräueltaten der kolonialen Tropenmedizin wirken bis heute.
https://www.deutschlandfunk.de/menschenexperimente-robert-koch-und-die-verbrechen-von.740.de.html