Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++BERN
Umsetzung der Motion Schilt: Auszahlung der Nothilfe bei Privatunterbringung
Der Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Philippe Müller, hat heute
(4.11.2020) den Regierungsrat darüber informiert, wie die Motion Schilt
(M 073-2020) umgesetzt werden soll. Die Motion beauftragt den
Regierungsrat, auch den bei Privaten untergebrachten rechtskräftig
weggewiesenen Personen des Asylbereichs den Betrag von acht Franken pro
Tag auszurichten. Die Sicherheitsdirektion wird dafür den ordentlichen
Gesetzgebungsprozess einleiten und eine Anpassung des
Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum
Asylgesetz (EG AIG und AsylG) vorbereiten. Eine Behandlung durch den
Grossen Rat in erster Lesung ist frühestens in der Wintersession 2021
möglich.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2020/11/20201104_1428_nachrichten_aus_derverwaltung
-> https://www.bernerzeitung.ch/gesetz-fuer-menschen-in-privatunterkuenften-kommt-nicht-vor-2021-112307703393
+++BASELLAND
Corona-Ausbruch im Asylzentrum. Jugendliche leben auf engstem Raum und könnten den geforderten Abstand nicht einhalten.
https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-basel-baselland/wie-viele-hatten-schon-corona-forschende-testen-im-baselbiet?id=11870601
+++FREIRÄUME
Wo bleibt das Nichts?
Auf der Suche nach den Nullorten, zum Beispiel am Centralweg. Ein Gastbeitrag von Tim Kummer mit Bildern von Urs Rihs.
http://www.ksb.ist/doc/wo-bleibt-das-nichts
+++GASSE
Linke möchten das Verbot auf die Gastrobetriebe beschränken – jetzt muss das Parlament entscheiden
Nach Prüfung einer Motion zur Wiedereinführung des Bettelverbots
beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, ihm die Motion zur
Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat möchte gleichzeitig den
Ausbau der Bekämpfung des Menschenhandels und andere Hilfestellungen
prüfen.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/linke-moechten-das-verbot-auf-die-gastrobetriebe-beschraenken-jetzt-muss-das-parlament-entscheiden-139725731?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter
Bettelverbot – Schneller als sein Tesla: Dürr macht Bettler*innen zum Wahlkampfthema
Exakt in der heissen Phase des zweiten Wahlgangs darf Basel wieder über
osteuropäische Bettler*innen streiten. Der Spindoctor hat einen Namen:
Baschi Dürr.
https://bajour.ch/a/qZkV0a4XVR1nVikF/schneller-als-sein-tesla-durr-macht-bettlerinnen-zum-wahlkampfthema
+++DROGENPOLITIK
Oregon entkriminalisiert als erster US-Bundesstaat kleine Mengen harter Drogen
Medienberichten zufolge hat Oregon den Besitz kleiner Mengen bestimmter
harter Drogen wie Kokain und Heroin entkriminalisiert. Bei einer
Volksabstimmung habe die Mehrheit der Bürger in dem Westküstenstaates
dafür gestimmt, berichteten mehrere US-Medien am Dienstagunter Berufung
auf vorläufige Ergebnisse. Zeitgleich zur US-Präsidentschaftswahl fanden
in vielen Staaten unterschiedliche Volksabstimmungen statt.
https://www.nzz.ch/international/oregon-entkriminalisiert-als-erster-us-bundesstaat-kleine-mengen-harter-drogen-ld.1585372
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Verordnungen und Regierungsbeschlüsse zu Covid-19 in einem Erlass
zusammengefasst: Bessere Übersicht zu den Covid-Massnahmen des Kantons –
Appell zum Verzicht auf Demonstrationen
Der Regierungsrat hat die in verschiedenen Verordnungen und Beschlüssen
zerstreuten Vorschriften des Kantons Bern zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie in einem Erlass zusammengefasst und setzt diesen am 5.
November in Kraft. Die Verordnung definiert die kantonalen Massnahmen,
legt die Zuständigkeiten fest und regelt den Vollzug. Damit wird besser
ersichtlich, wo kantonale Massnahmen weiter gehen als jene des Bundes.
Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit der Verordnungsanpassung auch
die Frage des Verbots politischer und zivilgesellschaftlicher
Kundgebungen mit mehr als 15 Personen in der heute besorgniserregenden
epidemiologischen Situation eingehend diskutiert. Er verzichtet vorerst
auf ein temporäres Demonstrationsverbot, richtet aber einen dringlichen
Appell an die Bevölkerung, in der momentanen Corona-Situation auf
Kundgebungen zu verzichten.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2020/11/20201104_1404_bessere_uebersichtzudencovid-massnahmendeskantonsappellzumverzic
-> https://www.bernerzeitung.ch/coronavirus-im-kanton-bern-429171943512
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/appell-des-kantons-bern-es-soll-auf-demos-verzichtet-werden-139744128
-> https://www.bernerzeitung.ch/kundgebungen-bleiben-in-bern-erlaubt-280778265241
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derbund.ch 04.11.2020
Niederlage für Philippe Müller: Doch kein Demoverbot in Bern
Der bernische Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) ist mit dem
Antrag, wegen der Corona-Pandemie kurzfristig Kundgebungen faktisch zu
verbieten, gescheitert.
Simon Wälti
Der Regierungsrat spricht sich gegen ein faktisches Verbot von
Demonstrationen aus. Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) unterlag
im bürgerlich dominierten Regierungsrat überraschend mit seinem Antrag
für eine Einschränkung während der kommenden Wochen, wie der «Bund»
aus zuverlässiger Quelle erfahren hat. Die offizielle Bestätigung durch
den Kanton steht noch aus, soll aber heute Nachmittag erfolgen.
Müller hatte sich aufgrund der negativen Erfahrungen vom letzten
Samstag für ein faktisches Demoverbot ausgesprochen. Er wollte, dass
politische Kundgebungen mit mehr als 15 Personen verboten werden
sollten. Müller bedauerte die Ablehnung auf Anfrage und zeigte sich
erstaunt, wollte sich aber nicht weiter dazu äussern.
Wirbel um Corona-Skeptiker
Corona-Skeptiker hatten sich am Samstagnachmittag ohne Bewilligung auf
dem Bundesplatz zu einer Kundgebung versammelt, um gegen die Massnahmen
zur Eindämmung der Pandemie zu protestieren. Die meisten der
Demonstrierenden trugen keine Maske und hielten auch die Distanzregeln
nicht ein. Sie zogen zudem durch die Innenstadt und skandierten Parolen
gegen die Maskenpflicht. Schliesslich gelang es der Polizei, die
Corona-Skeptiker auf dem Waisenhausplatz zu isolieren und einzukesseln.
Mehrere Personen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Für Sicherheitsdirektor Philippe Müller war wegen der hohen
Infektionszahlen die Volksgesundheit derzeit höher zu gewichten als die
Grundrechte. Gegenüber dem «Bund» sagte Müller Anfang Woche: «Was ist
schlimmer? Kurzfristig nicht demonstrieren zu können oder keinen Platz
mehr auf der Intensivstation zu haben?»
Und die Verhältnismässigkeit?
Juristische Experten waren sich in der Beurteilung uneinig. Dabei ging
es vor allem um die Frage der Verhältnismässigkeit. Staatsrechtler
Andreas Glaser von der Universität Zürich sah die Verhältnismässigkeit
auf der Kippe. «Da es sich faktisch um ein Verbot handelt, sehe ich
eine zu massive Einschränkung der Bevölkerung.» Professor Markus
Müller, der an der Universität Bern am Institut für öffentliches Recht
lehrt, bejahte dagegen die Verhältnismässigkeit wegen der
epidemiologischen Situation und der starken Beanspruchung der Spitäler.
«Der unbestritten hohe staatspolitische Wert von Kundgebungen ist
daher im Lichte dieser Lagebeurteilung stark zu relativieren», folgerte
Müller.
(https://www.derbund.ch/doch-kein-demoverbot-in-bern-554334606537)
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Basler Saubanner-Zug: Verurteilung nach zehn Jahren
Ein Zürcher muss nach einer Hausbesetzung DNA abliefern – die Spur führt zum Basler Saubanner-Zug von 2010.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/basler-saubanner-zug-verurteilung-nach-zehn-jahren-139746098
!!Stoppt die Blockierungen von Seenotrettung!!
Seit 2015 beweist die europäische Politik immer wieder aufs Neue, dass
das Sterbenlassen im zentralen Mittelmeer mittlerweile fester
Bestandteil der europäischen Abschottungspolitik ist.
Die als Reaktion auf den sogenannten Sommer der Migration entstandenen
zivilen Seenotrettungs- und humanitären Organisationen standen dieser
Politik von Beginn an entgegen. Anstatt Menschen zu tausenden sterben zu
lassen, entschied sich die Zivilgesellschaft, sich zu organisieren und
Solidarität mit Flüchtenden auf eigene Faust in Taten umzusetzen.
https://barrikade.info/article/3975
+++POLIZEI ZH
tagesanzeiger.ch 04.11.2020
Gericht rügt Zürcher Stadtpolizei: Verdächtig, weil er die Augen niederschlug
Polizisten haben einen dunkelhäutigen Schweizer zu Unrecht kontrolliert.
Mit der Frage, ob das Rassismus war, muss sich der Bundesrat
beschäftigen.
Liliane Minor
Der Vorfall war Routine, und doch hat er schon mehr als ein halbes
Dutzend Instanzen beschäftigt. Denn es geht um nichts Geringeres als die
Frage, ob dunkelhäutige Menschen in der Schweiz öfter als nötig von der
Polizei kontrolliert werden. Racial Profiling heisst das im Fachjargon.
Nun hat das Verwaltungsgericht Mohamed Wa Baile und seinen Mitstreitern
als siebte Instanz zum ersten Mal einen Teilsieg beschert: Die
Stadtpolizei hatte ihn zu Unrecht kontrolliert. Keine Antwort liefert
das Urteil allerdings auf die Frage, ob die Kontrolle rassistisch
motiviert war.
Doch von Anfang an: Am 5. Februar 2015, 7 Uhr morgens, geht ein
dunkelhäutiger Mann durch den Zürcher Hauptbahnhof. Mohamed Wa Baile,
40, Schweizer mit kenianischen Wurzeln, wohnhaft in Bern, ist auf dem
Weg zur ETH, wo er als Bibliothekar arbeitet. Beim Treffpunkt in der
Bahnhofshalle stehen Polizisten. Sie halten Wa Baile an, nur ihn, und
verlangen einen Ausweis. Er fragt, ob man nach einer schwarzen Person
suche. Das verneinen die Beamten, weshalb Wa Baile sich weigert, seine
Identität offenzulegen.
Darauf wird Wa Baile durchsucht – und kassiert eine Busse von hundert
Franken wegen Nichtbefolgens einer polizeiliche Anordnung. Im Rapport
vermerken die Beamten den Grund für die Kontrolle: Wa Baile habe im
Vorbeigehen den Blick gesenkt. Deshalb habe sich der «Verdacht auf ein
Verstoss gegen das Ausländergesetz aufgedrängt». Vor Gericht beteuern
sie später, mit der Hautfarbe habe das nichts zu tun gehabt.
Wa Baile wird zum Aushängeschild
Wa Baile lässt sich das nicht gefallen. Er ist es leid, immer wieder
überprüft zu werden, obwohl er Schweizer ist. Er ist sicher, dass das
nur an seiner Hautfarbe liegt. Er wehrt sich, findet in den
Menschenrechtsorganisationen Allianz gegen Racial Profiling und in
Humanrights.ch Unterstützer. Und wird damit ungewollt zum
Aushängeschild, zum Paradebeispiel für ein Problem, das nach Ansicht
seiner Unterstützer trauriger Alltag ist hierzulande.
Seither laufen zwei Verfahren in Sachen Wa Baile gegen die Stadtpolizei.
Zum einen hat der Familienvater die Busse angefochten. Zum anderen
verlangte er vom Zürcher Stadtrat die Feststellung, die Kontrolle sei
diskriminierend und rechtswidrig gewesen. Erfolg hatte bisher weder der
eine noch der andere Weg. Im März 2018 urteilte das Bundesgericht, Wa
Baile müsse die Busse zahlen. Es lasse nichts darauf schliessen, dass
die Kontrolle «offensichtlich unrechtmässig» erfolgt sei.
Keine Kontrolle ohne Anlass
Das Verwaltungsgericht stellt sich dem nun entgegen. Zu beurteilen hatte
es Wa Bailes Rekurs gegen den Beschluss des Stadtrats, wonach die
Kontrolle zu Recht erfolgt sei. Das Statthalteramt als erste
Rekursinstanz stützte den Beschluss noch, doch das Verwaltungsgericht
sieht die Sache nun anders. «Polizeikontrollen dürfen nicht anlassfrei
erfolgen», schreibt es in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. In
diesem Fall sei aber gerade kein Anlass ersichtlich. Das blosse Senken
des Blicks genüge auf jeden Fall nicht.
Dass der Hauptbahnhof «ein latent deliktträchtiger Ort» sei, ist für das
Verwaltungsgericht, anders als für das Bundesgericht, kein Argument, um
Personen ohne weiteren Grund zu kontrollieren: Damit würden die
Reisenden «geradezu einem Generalverdacht» ausgesetzt.
Die entscheidende Frage, ob die Kontrolle allein aufgrund der Hautfarbe
erfolgte und damit diskriminierend war, umschifft das
Verwaltungsgericht: Sie könne offen bleiben, heisst es im Urteil, weil
die Kontrolle ohnehin nicht rechtmässig gewesen sei.
Justiz drückt sich vor Rassismus-Frage
Die beiden Organisationen, die Wa Baile unterstützen, bedauern, dass
sich das Verwaltungsgericht nicht zur Rassismus-Frage geäussert hat.
«Das eigentliche Unrecht, das Wa Baile angetan wurde, wird nicht ernst
genommen», sagt Jurist Tarek Naguib von der Allianz gegen Racial
Profiling. Und das sei leider eine weitverbreitete Haltung in der
Schweizer Justiz. Gina Vega, Leiterin der Fachstelle Diskriminierung und
Rassismus bei Humanrights.ch, sieht das ähnlich: «Die Justiz ist nach
wie vor nicht bereit, sich mit der Frage des institutionellen und
strukturellen Rassismus zu beschäftigen. Damit ist die Schweiz weit
davon entfernt, dem diskriminierenden Verhalten der Polizei
entgegenzuwirken.»
Dennoch begrüsst Vega das Urteil: «Es ist ein deutlicher Wink an die
Polizei.» Tarek Naguib nennt den Entscheid brisant. Damit sei erstmals
klar definiert, dass ein alltägliches Verhalten kein ausreichender Grund
sei, die Identität einer Person zu prüfen: «Wir schätzen, dass damit
etwa die Hälfte aller in der Schweiz durchgeführten Polizeikontrollen
rechtswidrig sind.»
Stadtpolizei hat Vorgehen angepasst
Zu einem ganz anderen Schluss kommt Daniel Blumer, Kommandant der
Zürcher Stadtpolizei. Zwar müsse man das Urteil zuerst genau
analysieren, weshalb er erst eine vorläufige Beurteilung abgeben könne:
«Aber wir gehen davon aus, dass das Urteil im Moment keine grossen
Auswirkungen auf unsere geltende Praxis hat.» Andernfalls stelle sich
die Frage, ob der Stadtrat das Urteil weiterziehen würde.
Vor drei Jahren hat die Stadtpolizei klare Kriterien definiert, wann
Personenkontrollen zulässig sind: «Wegschauen allein ist
selbstverständlich kein Grund.» Und auch ein blosses Bauchgefühl reicht
nicht mehr. Die Beamten müssen der kontrollierten Person seither
angeben, warum sie deren Identität überprüfen, und sie müssen jede
Kontrolle samt Begründung elektronisch erfassen.
Auch Strassburg wird sich äussern
Abgeschlossen ist die Geschichte aber auch mit diesem Urteil noch nicht.
Auch Wa Baile – der sich in den Medien nicht mehr äussern will, weil es
hier nicht um ihn gehe, sondern um ein grösseres Problem – und seine
Unterstützer prüfen einen Weiterzug. Sie erhoffen sich endlich auch eine
gerichtliche Stellungnahme zum Thema Diskriminierung, Rassismus und
Racial Profiling.
Möglich ist allerdings, dass eine andere Instanz den Schweizer Gerichten
zuvorkommt. Wa Baile hat das Bundesgerichtsurteil vom März 2018 in
Strassburg am Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angefochten. Das
Verfahren dort ist seit September um einen entscheidenden Schritt
weitergekommen: Die Strassburger Richter haben den Bundesrat um eine
Stellungnahme gebeten, bis am 2. Dezember hat dieser Zeit für eine
Antwort.
Der Vorgang zeigt, dass die Richter am EGMR die Klage zumindest nicht
als chancenlos ansehen. Denn eine solche Stellungnahme holen die Richter
nur in etwa jedem zwanzigsten Fall ein. Und in etwa der Hälfte dieser
Fälle urteilt der EGMR zumindest teilweise zugunsten des
Beschwerdeführers.
(https://www.tagesanzeiger.ch/nur-weil-er-den-blick-abwendete-galt-er-als-verdaechtig-318585579324)
—
-> https://www.nzz.ch/zuerich/racial-profiling-gericht-heisst-beschwerde-gegen-polizei-gut-ld.1585279
-> Entscheid Verwaltungsgericht ZH: https://www.zh.ch/de/politik-staat/streitigkeiten-vor-verwaltungsgericht/rechtsprechung-des-verwaltungsgerichts.html (In der Suchmaske 1.10.2020 eingeben)
-> https://www.20min.ch/story/polizei-kontrolliert-dunkelhaeutigen-weil-er-blick-abwandte-510635782833
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/grundlose-polizeikontrolle-eines-dunkelhaeutigen-mannes-stadtpolizei-erhaelt-rueffel-139743017
—
Einladung Medienkonferenz – Mohamed Wa Baile gewinnt am
Verwaltungsgericht – damit wird ein grosser Anteil der
Personenkontrollen in der Schweiz rechtswidrig
Einladung zur Medienkonferenz im Fall Mohamed Wa Baile
Donnerstag, 5. November 2020, 09.00
Per Zoom:
Meeting Link: https://us02web.zoom.us/j/86148664603…
Meeting ID: 861 4866 4603
Kennwort: 938418
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Kontrolle von Mohamed
Wa Baile als rechtwidrig beurteilt. Das blosse «Abwenden des Blicks» sei
auch am Hauptbahnhof Zürich kein Verhalten, das eine polizeiliche
Kontrolle rechtfertige. Die Allianz gegen Racial Profiling begrüsst das
Zeichen des Gerichts an die Polizei, dass Kontrollen
Grundrechtseingriffe sind, die nur vorgenommen werden dürfen, wenn sie
zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Damit wird der überwiegende Anteil
der Personenkontrollen in der Schweiz rechtswidrig; geschätzt betrifft
das schweizweit etwa die Hälfte der Kontrollen. Alleine in Zürich sind
das pro Tag etwa 30-50.
Aber, das Urteil zeigt leider auch, dass die Schweizer Justiz nach wie
vor nicht bereit ist, institutionellen Rassismus beim Namen zu nennen:
es lässt die Frage, ob Racial Profiling vorlag, ungeklärt. Obschon das
Verwaltungsgericht feststellt, dass Mohamed Wa Baile sich absolut
unverdächtig verhalten habe, zieht es nicht die zwingende
Schlussfolgerung. Denn es ist kein Zufall, dass Mohamed Wa Baile
kontrolliert wurde, auch wenn er sich wie alle anderen Pendler*innen
verhalten hat. Es ist seine Hautfarbe, die immer wieder dazu führt.
Dieser strukturelle Rassismus muss nun endlich auch von den Gerichten
und Behörden aner-kannt und ihm auch mit den Mitteln des Rechts
entgegengewirkt werden. Gibt es Hinweise auf Racial Profiling, reichen
fadenscheinige oder vorgeschobene Gründe nicht: Die Polizei muss
darlegen, weshalb die jeweilige Kontrolle objektiv notwendig war. Nur so
kann institu-tioneller Rassismus gestoppt werden.
Solange Justiz, Bundesrat, kantonale und kommunale Regierungen nicht
bereit sind, den Rassismus der Polizei als institutionelles und
systemisches Problem anzuerkennen und tief-greifende Massnahmen
einzuleiten, bleibt die Allianz gegen Racial Profiling aktiv und ihr
Einsatz notwendig – mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, in
der Schweiz und dar-über hinaus. Ein mutmachendes Zeichen kam auch vom
Europäischen Gerichtshof für Men-schenrechte aus Strassbourg: Die
Schweiz wurde eingeladen, zur von Mohamed Wa Baile in der Strafsache
eingereichten Beschwerde Stellung zu nehmen und die Fragen zu
beantwor-ten, ob die Kontrolle diskriminierend war, ob die Schweiz
genügende Mittel ergriffen hat, um rassistische Kontrollen zu verhindern
und ob Racial Profiling von der Schweiz genügend untersucht wurde.
Was wollen wir erreichen?
Ziel 1: Die Beschwerden sollen an die Politiker*innen sowie politische
und operative Polizei-führung das Signal senden, dass Menschen, die
rassistische Kontrollen erfahren, nicht mehr bereit sind, dies
widerstandslos zu akzeptieren.
Ziel 2: Mit den Beschwerden soll gegenüber den Institutionen des
Schweizer Rechtsstaats klargestellt werden, dass gemäss Völker- und
Verfassungsrecht die Hautfarbe und andere sensible
Persönlichkeitsmerkmale nicht als Motiv für eine Polizeikontrolle
herangezogen werden dürfen.
Ziel 3: Mit den Beschwerden soll die Bevölkerung dazu aufgerufen werden,
verstärkt Ver-antwortung für den strukturellen Rassismus zu übernehmen
und willkürliche und unver-hältnismässige Polizeikontrollen zu
beobachten, zu dokumentieren und zu melden.
Ziel 4: Mit den Beschwerden soll die Schweizer Justiz darüber aufgeklärt
werden, wie eine menschenrechtlich fundierte Beweiswürdigung zu
erfolgen hat, nämlich: Eine Polizeikontrol-le gilt als rechtswidrig,
wenn aufgrund der Faktenlage die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die
Hautfarbe ein zentrales Motiv der Kontrolle war und es der Gegenpartei
nicht gelingt, dies mit einem Entlastungsbeweis zu widerlegen.
Weiteführende Informationen
Zusammenfassung des Falles: https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/zugang-zum-recht/rassistisches-profiling-gerichtsverhandlung-praezedenzcharakter
Weiterführende Informationen und Studien: https://www.stop-racial-profiling.ch/de/home/
-> https://www.stop-racial-profiling.ch/de/2020/11/04/verwaltungsgericht
+++POLICE GB
Ex-wives of undercover police tell of marriages ‘based on lies’
Three women share ‘shattering’ experiences in statement made to public inquiry
https://www.theguardian.com/uk-news/2020/nov/04/ex-wives-undercover-police-inquiry-marriages-based-lies?CMP=share_btn_tw
+++RASSISMUS
Walliser Politiker Jean-Luc Addor: SVP-Nationalrat wegen Rassendiskriminierung verurteilt
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung von Jean-Luc Addor. Der
SVP-Nationalrat äusserte sich in einem Tweet auf rassistische Weise.
https://www.derbund.ch/svp-nationalrat-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt-508750447611
-> Medienmitteilung Bundesgericht: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/6B_644_2020_2020_11_04_T_d_11_09_08.pdf
-> Urteil Bundesgericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://14-10-2020-6B_644-2020&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.nzz.ch/schweiz/aktuell/svp-nationalrat-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt-ld.1585266
-> https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft%20&%20politik/165401895-rassendiskriminierung-svp-nationalrat-jean-luc-addor-verurteilt
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/svp-nationalrat-jean-luc-addor-wegen-diskriminierung-verurteilt-65814559
-> https://www.blick.ch/politik/bundesgericht-bestaetigt-urteil-svp-nationalrat-addor-ist-offiziell-ein-rassist-id16178214.html
-> https://www.letemps.ch/suisse/tribunal-federal-confirme-condamnation-ludc-jeanluc-addor-discrimination-raciale
+++RECHTSPOPULISMUS
Die radikale Linke: «Die Antifa ist das ideale Feindbild»
Der Historiker Mark Bray hat sich eingehend mit dem antifaschistischen
Widerstand in den USA beschäftigt: Er erläutert, warum Präsident Donald
Trump immer wieder die Antifa attackiert – und weshalb die Befürchtungen
um Gewaltausbrüche rund um die Wahlen absolut berechtigt sind.
https://www.woz.ch/2045/die-radikale-linke/die-antifa-ist-das-ideale-feindbild
+++RECHTSEXTREMISMUS
Frankreichs Regierung löst türkische «Graue Wölfe» auf
Frankreichs Regierung hat die ultra-nationalistische türkische
Organisation «Graue Wölfe» aufgelöst. Sie schüre Diskriminierung und
Hass und sei an Gewaltaktionen beteiligt, schrieb Innenminister Gérald
Darmanin am Mittwoch auf Twitter.
https://www.luzernerzeitung.ch/newsticker/international/frankreichs-regierung-lost-turkische-graue-wolfe-auf-ld.1275382
-> https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-11/rechtsextremismus-organisation-graue-woelfe-frankreich-tuerkei-terrorismus
-> https://taz.de/Verbot-in-Frankreich/!5722599/
+++VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGIEN
Corona-Tote: Dubioses Video warnt vor falsch deklarierten Todesfällen
In einem Video behaupten Unbekannte, Spitäler würden Todesfälle falsch
als Corona-Tote deklarieren, weil sie finanziell davon profitierten. Das
Video verbreitet sich rasch auf Whatsapp.
https://www.beobachter.ch/digital/corona-tote-dubioses-video-warnt-vor-falsch-deklarierten-todesfallen
Corona-Skeptiker und die Polizei: „Nagelt den Wixer an ein Kirchentor“
Die Polizei im Einsatz gegen Corona-Leugner: Manche werden massiv
bedroht. Andere Beamte aber zeigen Nachsicht mit
„Querdenken“-Demonstranten.
https://www.tagesspiegel.de/politik/corona-skeptiker-und-die-polizei-nagelt-den-wixer-an-ein-kirchentor/26588630.html
Wie die extreme Verschwörungsbewegung QAnon erstmals in den US-Kongress einzieht
Eine neue Abgeordnete bringt eine radikale Verschwörungstheorie ins US-Repräsentantenhaus.
https://www.luzernerzeitung.ch/international/wie-die-extreme-verschwoerungsbewegung-qanon-erstmals-in-den-us-kongress-einzieht-ld.1275156
-> https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/qanon-unterstuetzerin-in-den-kongress-gewaehlt
+++HISTORY
Renversé s’intéresse au fascisme… se souvenir du 9 nov. 1932
Ce mois-ci Renversé s’intéresse au fascisme…
En souvenir des 13 militants antifascistes abattus le 9 novembre 1932 à
par l’armée à Genève, Renversé propose ces prochaines semaines une
sélection de textes sur le fascisme et, surtout, sur celles et ceux qui
s’y sont opposé.es de tout temps et qui continuent à le faire
aujourd’hui.
https://renverse.co/analyses/article/renverse-s-interesse-au-fascisme-se-souvenir-du-9-nov-1932-2808