antira-Wochenschau: Nationalismus gewinnt in Serbien, Rassismus beschäftigt Gerichte, Antirassismus auf der Strasse

Bild: Migrantischer Protest am Weltflüchtlingstag in Athen.

Antirassistischer Rückblick auf eine Woche voller Rassismus: Bundesverwaltungsgericht rügt das SEM wegen seiner entrechtenden Asylverfahren | Das nationalistische Regime von Aleksandar Vučić in Serbien gewinnt die Wahlen | Libyen: Waffenlieferungen statt Waffenembargo, Push-Backs und Tote | Geflüchtete klagen gegen BAMF wegen der Aussetzung der Dublin-Überstellungsfrist | «Operation Sillath» gegen Flucht über den Ärmelkanal | Bezirksgericht Hinwil ZH will deutschen Neonazi ausschaffen | Melilla: EGMR-Urteil zu Push-backs beruht auf Falschaussagen | Bundesrat berichtet über seine Antimigrationspolitik 2019 | Rassistische Algorithmen & Rassistisches Justizsystem | Rassismus in der Ausschaffungshaft in Grossbritannien | Antimuslimischer Rassismus in der Schweiz | Die Geschlechterpolitik des Grenzregimes | Gericht gegen Haftanstalten für Geflüchtete und unmenschlichen Lagerbedingungen | Claudio Schmid | Wieder vermehrt zivile Seenotrettung auf dem zentralen Mittelmeer | Vier Schwarze Kunstschaffende klagen gegen YouTube wegen Rassismus | Griechenland: Proteste gegen Ausgangssperren für Geflüchtete | Kein Platz für rechte Hetze in Bern | Rassistische Schaufenster in Luzern


Was ist neu?

Bundesverwaltungsgericht rügt das SEM wegen seiner entrechtenden Asylverfahren
Damit asylsuchende Menschen möglichst wenig Zeit für die Einreichung einer Beschwerde haben, versucht das SEM, möglichst viele Fälle im beschleunigten Verfahren zu erledigen, obwohl sie aufgrund ihrer Dauer und Komplexität als erweiterte Verfahren eingestuft werden müssten. Im beschleunigten Verfahren hätte die asylsuchende Person statt der üblichen sieben Tage 30 Tage Zeit für eine Beschwerde. Dies ist dem SEM ein Dorn im Auge, da auch dem Staatssekretariat bewusst ist, dass viele seiner Entscheide rechtlich nicht korrekt sind (vgl. https://www.bvger.ch/bvger/de/home/medien/medienmitteilungen-2019/mm-asylbilanz-0320.htm).
Diese Praxis ist nun auch dem Bundesverwaltungsgericht aufgefallen. Es weist das SEM in einem Grundsatzurteil zurecht, da die Behörde wiederholt rechtsstaatliche Verfahrensgarantien von Asylsuchenden verletzt habe. Im konkreten Fall wurde das Anfang 2019 eingeführte beschleunigte Verfahren angewendet. Dieses ist für Asylgesuche vorgesehen, die ohne weitere Abklärungen entschieden werden können. Ziel ist es, diese einfachen Fälle innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig zu entscheiden und allenfalls eine Ausschaffung anzuordnen. Bereits während des Verfahrens wies die Rechtsvertretung das SEM bereits darauf hin, dass der Fall aufgrund seiner Komplexität im erweiterten Verfahren behandelt werden müsse, für welches mehr Zeit zur Verfügung steht. Das SEM hatte nach der ersten Anhörung des Asylsuchenden zwei weitere Befragungen von jeweils mehr als sechs Stunden durchgeführt. Auch überschritt das SEM die Frist von 29 Tagen, die für einen Entscheid im beschleunigten Verfahren zur Verfügung stehen, massiv. Es dauerte 89 Tage, bis es dem Asylsuchenden die abweisende Verfügung eröffnete. Dennoch blieben der Rechtsvertreterin nur sieben Tage, um eine Beschwerde zu formulieren. Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall, wie das Bundesverwaltungsgericht in dem am Freitag veröffentlichten Urteil festhält. Es führt eine Reihe weiterer Fälle an, in denen das SEM einen Wechsel in das erweiterte Verfahren mit den üblichen Beschwerdefristen von 30 Tagen hätte vornehmen müssen. Das SEM verletze mit diesem Vorgehen rechtsstaatliche Verfahrensgarantien, führt das Bundesverwaltungsgericht aus. Eine wirksame Beschwerde in einem komplexen Fall wie dem vorliegenden könne nicht innerhalb von sieben Tagen verfasst werden.

Das nationalistische Regime von Aleksandar Vučić in Serbien gewinnt die Wahlen

189 der 250 Sitze im Parlament gehen an die «Fortschrittspartei», die Serbien bereits mit 105 Sitzen autoritär regierte. Die Wahlen fanden letztes Wochenende statt und wurden von den Oppositionsparteien boykottiert. Die Wahlen seien weder fair noch frei, daher mache es auch keinen Sinn, sich daran zu beteiligen. Nun regiert Vučić künftig also ohne Opposition und schafft es in Serbien, sein autoritäres Regime zu verankern. Das Regime kontrolliert Medien, Polizei und Justiz und bereichert sich an staatlichen Ressourcen. Der wirtschaftliche Kurs ist neoliberal, der Rest nationalistisch. Wer sich Vučić’ politischen Werdegang vor Augen führt, erstaunt das nicht. Bevor er aus wahltaktischen Gründen der Fortschrittspartei beitrat, war Vučić lange ein wichtiges Mitglied der rassistischen und ultranationalistischen “Serbischen Radikalen Partei”. Auch war er während der Kriegsjahre Propagandaminister von Slobodan Milosevic. Im Belgrader Parlament drohte er 1995 damit, dass “Serbien für jeden getöteten Serben hundert Muslime umbringt”.
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/wahlen-in-serbien-vucic-kuenftig-ohne-opposition?id=57254d04-f28a-49b9-b284-dbd40bf4a279

Libyen: Waffenlieferungen statt Waffenembargo, Push-Backs und Tote
Deutsche Militärfahrzeuge, zum Teil bewaffnet, wurden im libyschen Hafen heimlich gefilmt. Recherchen daraufhin belegen Folgendes: Am 24. Januar sticht in der türkischen Hafenstadt Mersin ein Schiff namens “Bana” in See. Das offizielle Ziel ist Genua, die “Bana” soll dort Autos an Bord nehmen. Sie passiert planmässig Zypern und Kreta. Doch plötzlich, am 27. Januar um 17:28 Uhr, sendet das Schiff ein letztes Positionssignal und verschwindet vom Radar. Die “Bana” bleibt zwei Tage lang verschollen. Als sie plötzlich wieder auftaucht, befindet sie sich 25 Kilometer vor der libyschen Hauptstadt Tripolis und setzt ihre Fahrt Richtung Italien fort, als wäre nichts gewesen. Das Signal wurde offenbar bewusst abgeschaltet, um einen Abstecher nach Libyen zu verheimlichen. Darauf deuten die Aussagen von Schiffsbesatzungen und Hafenarbeiter*innen bei der Polizei in Genua hin. Das Schiff habe in Tripolis Waffen unter Aufsicht türkischer Soldaten abgeladen, geht aus Vernehmungsprotokollen hervor. Der Inhalt ist auch für die deutsche Bundesregierung äusserst heikel. Es wurden Mercedes-Militärfahrzeuge an Bord gesehen und gefilmt, die teils mit Kanonen und Radaranlagen bestückt gewesen seien. Der offizielle Handelsweg dieser Fahrzeuge geht von Deutschland in die Türkei und die Arabischen Emirate, aber von dort aus verschleiert weiter nach Libyen. Gleichzeitig steht Deutschland immer wieder für das Waffenembargo Libyens ein. Dieser krasse Widerspruch lässt sich nur mit den hohen Gewinnen aus Waffenexportgeschäften nachvollziehen.
Auf der anderen Seite wird die sogenannte «libysche Küstenwache» mit viel Geld und Ausbildung gefördert, um die Migrationsabwehr zu optimieren. Push-Backs von Menschen auf der Flucht aus internationalen Gewässern zurück nach Libyen sind an der Tagesordnung. Europäische Koordinierungszentren lehnen Rettungsmassnahmnen von Seenotfällen ab oder reagieren überhaupt nicht mehr. Menschen in libyschen Lagern harren unter den schlimmsten Bedingungen aus. In der Vergangenheit kam es zu Angriffen und Bombardierungen der Lager mit Toten und Verletzten.
Letzte Woche kam es erneut zu einem schweren Unglück unweit der libyschen Stadt Al-Zawiya. Die Zahl der Todesopfer ist unklar. Anfang letzter Woche wurden nach einem anderen Unglück auf See in der selben Gegend die Leichen dreier Migrant*innen gefunden, darunter ein 5 Monate altes Baby.
https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/waffenembargo-libyen-101.html?fbclid=IwAR3mzRPxwEf6DqhGetPaw9MoKz2uvihLCCSiwAMa2bLRyGeGUzT-VEVfEFw
https://www.infomigrants.net/en/post/25528/several-dead-in-shipwreck-off-libyan-coastsea
https://twitter.com/msehlisafa/status/1276039028278689793?fbclid=IwAR3UqXZGL7jiAUbFE0ZSKRbDwxIp1mrXIcM9gaWxvTEzcEOKC63qaYD1SeU
https://www.fr.de/meinung/vergesst-libyen-nicht-13807052.html?fbclid=IwAR3gh-QNb3g_GrgVQb5FaTW1gRnnUmlA8AkwFCc2KxIFBk06ky7D30UOycI

Geflüchtete klagen gegen BAMF wegen der Aussetzung der Dublin-Überstellungsfrist
In Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Deutschland (BAMF) Anfang April entschieden, die Überstellungsfrist in den Dublin-Verfahren auszusetzen. Die Überstellungsfrist ist eines der Grundprinzipien der Dublin-III-Verordnung und sagt, dass eine Person im aktuellen Dublin-Mitgliedsstaat bleiben kann und Zugang zu einem Asylverfahren erhält, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten in denjenigen Dublin-Staat ausgeschafft wird, in dem die Person ihre Fingerabdrücke abgeben musste bzw. erstmals registriert wurde. Die Regel wurde dafür geschaffen, dass Betroffene nach einer bestimmten Zeit endlich eine minimale Rechtssicherheit erhalten und nicht während des gesamten Asylverfahrens damit rechnen müssen, ausgeschafft zu werden.
Durch Corona konnten plötzlich relativ viele Menschen von dieser Regel «profitieren», weil während mehrerer Wochen keine Dublin-Ausschaffungen stattgefunden haben. Somit überschritt bei vielen Menschen ihre Zeit in Deutschland die 6-Monate-Frist, wodurch sie laut Dublin-Verordnung in Deutschland bleiben dürften. Doch hier zeigt sich das Verlogene an europäischer Rechtsstaatlichkeit. Das Rechtssystem ist nicht neutral, es ist nicht «fair» und es ist vor allem nicht unveränderbar, wie es von sich selbst behauptet. Verändern können es die Mächtigen, wenn es ihnen nicht mehr passt und das taten sie, weil die Menschen, die sie unterdrücken wollen, von ihren Alibi-Regeln profitieren könnten. Darum wurde die Überstellungsfrist kurzum ausgesetzt. Geflüchtete im Dublin-Verfahren können sich jetzt also nach sechs Monaten nicht mehr sicher sein, dass sie nicht ausgeschafft werden, sondern müssen ständig mit ihrer Abschiebung rechnen. Nebst der Aussetzung der Überstellungsfrist wurde auch gleich die bereits in Deutschland verbrachte Zeit gelöscht. Wenn also eine Person vor Corona bereits 5 Monate in Deutschland durchgehalten hat, wird ihr Zeitzähler nach der Aussetzung der Überstellungsfrist wieder auf null gesetzt. Doch jetzt gibt es Widerstand gegen dieses Vorgehen: Tausende Asylsuchende verklagen die deutschen Behörden für die Aussetzung der Überstellungsfrist. Denn ohne die Aussetzung hätten nun ungefähr 2.500 Menschen ein Anrecht auf ein Asylverfahren in Deutschland. Stattdessen sind diese für weitere sechs Monate jeden Tag der Gefahr einer Ausschaffung ausgesetzt.

«Operation Sillath» gegen Flucht über den Ärmelkanal
Unter dem Namen «Operation Sillath» will England Migrant*innen im Ärmelkanal abfangen und nach Frankreich zurückführen. Diese Abschottungsmission wird vom britischen «Home Office» (Innenministerium) nach Dublin-Konvention legitimiert. Als Begründung für die «Operation Sillath» gilt wohl die steigende Zahl in England ankommender Migrant*innen, welche in Frankreich in Booten und Kanus starten. 681 Personen erreichten laut britischen Medien im Mai von Nordfrankreich aus die englische Südostküste. Am 8. Mai waren es 145 – so viele wie noch nie an einem einzigen Tag. 1.336 sind es seit Beginn des Lockdowns und 1.715 im gesamten Jahr 2020. Im Vergleich dazu: 1.892 Personen sind im Gesamtjahr 2019 von Nordfrankreich nach England über den Ärmelkanal gefahren. Die Anwaltskanzlei Duncan Lewis arbeitet derzeit an einem Anfechtungsverfahren gegen die Operation und die Rückführungsmassnahmen. Denn obwohl ihre Fingerabdrücke oft nicht in der europaweiten Datenbank Eurodac gefunden wurden und es keine eindeutigen Beweise dafür gibt, dass sie sich längere Zeit in Frankreich aufgehalten oder dort Asyl beantragt haben, werden Migrant*innen zurück nach Frankreich gebracht.
https://ffm-online.org/channel-crossings-kleine-boote-grosse-bedrohung/?fbclid=IwAR1KIP8MUIugo6MUNfXjm32pAxqVzAh0uXNIBkuxj2FeIUHqqAAIuA_fpQU
https://www.theguardian.com/world/2020/may/21/home-office-deporting-migrants-who-cross-channel-in-small-boats

Bezirksgericht Hinwil ZH will deutschen Neonazi ausschaffen
Gefunden auf hans-stutz.ch: “Vor dem Bezirksgericht erscheint der 32-jährige Melchior M., deutscher Staatsangehöriger, der längere Zeit in der Schweiz gelebt hat und inzwischen nach Thüringen zurückgekehrt ist. Er ist angeklagt der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und der Rassendiskriminierung. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei im April 2019 ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole und eine Pistole, nebst rund 2’000 Schuss Munition. Im August 2019 veröffentlichte er einen Facebook-Post, in dem er einen Zeitungsbericht über eine Auschwitz-Überlebende mit einem “Facepalm”-Emoji kommentierte, also mit dem Zeichen für “sich an den Kopf fassen”. Dazu stellte er die Bemerkung, dass ja sieben Millionen Juden überlebt hätten. Der Staatsanwalt beantragt eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten und einen Landesverweis von 14 Jahren. Das Urteil wird später bekanntgegeben. Der Angeschuldigte mietete im Oktober 2016 jene Tennishalle, in der sich rund 5000 Neonazis bei einem Konzert vergnügten.”
https://hans-stutz.ch/
https://www.nau.ch/news/schweiz/bezirksgericht-hinwil-zh-deutscher-neonazi-steht-vor-ausschaffung-65730612

Melilla: EGMR-Urteil zu Push-backs beruht auf Falschaussagen
Im Gerichtsfall zweier Geflüchteter gegen Spanien befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erstmals mit einem Push-back an der Landgrenze zu Europa. Er urteilte, dass diese Push-backs nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen würden. Damit führte der Gerichtshof eine neue gesetzliche Ausnahme von den Menschenrechten an den Grenzen Europas ein und schuf einen gefährlichen Präzedenzfall: Der Gerichtshof stellte fest, dass das Überschreiten der Grenzzäune ein “schuldhaftes Verhalten” seitens der Geflüchteten sei, die stattdessen legale Einreiseverfahren hätten anwenden müssen. Der Gerichtshof meinte, dass Spanien “mehrere mögliche Mittel zur Beantragung der Einreise” zur Verfügung gestellt habe (vgl. https://antira.org/2020/02/18/antira-wochenschau-menschenrechtskonforme-pushbacks-millionenschwere-afd-farbige-angriffe/).
Eine Recherche belegt nun, dass sowohl die Behauptungen Spaniens als auch die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs falsch sind und dass Schwarze Menschen aus Subsahara-Afrika an der Grenze zu Melilla systematisch diskriminiert werden. Spanien behauptete, dass für Staatsangehörige aus Subsahara-Staaten legale Wege zur Beantragung von Asyl zur Verfügung stünden. Die erste Variante sei der Asylantrag am Grenzübergang Beni Enzar in Melilla. Gegenüber 9.385 Anträgen von Menschen aus nordafrikanischen Staaten oder dem Nahen Osten, gab es dort jedoch zwischen September 2014 und Mai 2017 nur zwei Anträge von subsaharischen Staatsangehörigen. Tatsächlich müssen Schwarze, die versuchen, die spanische Grenze in Melilla zu erreichen, einer marokkanischen Sondergrenzschutztruppe ausweichen und drei marokkanische Grenzkontrollstellen umgehen, an denen ihnen die Durchreise konsequent verweigert wird. In den beiden Fällen, in denen ein Asylantrag gestellt wurde, handelte es sich um Frauen, die “mit typisch marokkanischer Kleidung getarnt” waren, um ihre Haut zu verdecken. In Ceuta gab es keinen einzigen Fall. Der zweite legale Weg sei der Asylantrag in den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Spaniens in Marokko. Zeug*innenaussagen zufolge ist das Konsulat in Nador für Schwarze Staatsangehörige aus Subsahara-Staaten nicht zugänglich, und zwischen 2015 und 2018 gab es in keiner spanischen Botschaft in Marokko Anträge von Staatsangehörigen aus Subsahara-Staaten. Es ist also für Schwarze Menschen praktisch auf keinem Weg möglich, einen Asylantrag zu stellen. Dennoch akzeptierte das Gericht die Argumentation Spaniens. Das Vorgehen der spanischen Behörden offenbart die Mechanismen des strukturellen Rassismus, der in der europäischen Grenzpolitik verankert ist. Während des Prozesses machte Spanien irreführende Behauptungen, die nicht nur durch zahlreiche Berichte und Zeug*innenenaussagen, sondern auch durch eigene Daten widerlegt wurden. Dennoch akzeptierte das Gericht diese Argumente und wies die der Kläger*innen zurück. Das daraus resultierende Urteil ist eine grobe Verzerrung der Tatsachen und verkennt die Realitäten an den Grenzen Europas. Ein geflüchteter Migrant, der seit Jahren in Marokko gestrandet ist, fasst es so zusammen: “Jeder würde lieber Asyl beantragen, als über einen Zaun zu klettern. Wer würde über einen Zaun klettern, über drei Zäune, sich von der Polizei verprügeln lassen, wenn es dort einen einfacheren Weg geben würde?”
https://forensic-architecture.org/investigation/pushbacks-in-melilla-nd-and-nt-vs-spain

BIld: Die Grenze bei Melilla besteht aus drei Drahtzäunen, von denen der höchste 6 m hoch ist.


Was geht ab beim Staat?

Bundesrat berichtet über seine Antimigrationspolitik 2019
Das offizielle Ziel der «Migrationsaussenpolitik» der offiziellen Schweiz sind weiterhin nicht die Interessen der Migrant*innen. Im Gegenteil: Im ersten Satz des Bundesratsberichts heisst es, «Migrationsaussenpolitik (ist) ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Schweiz im Migrationsbereich zu wahren». Deshalb bestand die Strategie der letzten Jahre auch nicht etwa darin, zu verhindern, dass Menschen im Mittelmeer sterben oder darin, die kolonial-rassistische Abschiebemaschinerie zu stoppen. Um die nationalen Interessen zu wahren, bemühten sich die Behörden erstens darum, immer mehr Projekte, Strukturen und Gelder der internationalen Zusammenarbeit (IZA) – früher Entwicklungszusammenarbeit – den migrationspolitischen Interessen der Schweiz – sprich der Abschottung – unterzuordnen. «Insgesamt wurden über 200 Millionen Franken der IZA in migrationsrelevante Kontexte investiert». Zweitens versuchten die Behörden 2019 möglichst viele Ausschaffungsdeals bzw. «Migrationspartnerschaften und –abkommen» abzuschliessen. Neue Deals erzwangen sie mit den Herrschenden der Ukraine und Bangladesch, während die Verhandlungen mit den Herrschenden im Sudan stocken. Auch der Deal mit Afghanistan konnte wieder aktiviert werden, um Menschen dorthin ausschaffen zu können. Dritter strategischer Hebel der Behörden ist das gezielte Erschweren von Flucht- und Migrationsbewegungen. Die Behörden sprechen von «Steuerung» oder «Migrationsmanagement». Sofern das EU-Rahmenabkommen zustandekommt, wollen die Behörden «200 Millionen Franken für Massnahmen zur verbesserten Migrationssteuerung in den von den Migrationsbewegungen besonders betroffenen EU-Mitgliedstaaten einsetzen». Zudem erhält der europäische «Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa» 37 Millionen Franken und Frontex-Operationen können auf schweizer Qualitätsrepression durch Expert*innen zählen: «Im Jahr 2019 wurden 1.300 Einsatztage geleistet. Die Einsätze erfolgten auf französischen, italienischen, georgischen und spanischen Flughäfen, an der Seegrenze in Griechenland, Italien und Spanien, und an der Landgrenze zwischen Albanien und Montenegro, zwischen Bulgarien und Serbien, zwischen Kroatien und Montenegro sowie zwischen Griechenland und Albanien/Nordmazedonien».
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79567.html
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/internat-zusarbeit/europa/ber-br-migpol-2019-d.pdf


Was ist aufgefallen?

Rassistische Algorithmen & Rassistisches Justizsystem
Die Polizei in den USA (und auch in Deutschland) arbeitet mit Algorithmen um sog. Predictive Policing zu betreiben, also Vorhersagen zu möglichen Delikten zu treffen. Anhand der Daten bisheriger Festnahmen werden rassistische Algorithmen erstellt, die infolgedessen Polizeibeamt*innen in Gegenden schicken, in denen mehr BIPoC (Black, Indigenous and People of Color) wohnen. In einer Art Rückkopplungseffekt werden daraufhin mehr Delikte festgestellt und / oder provoziert. Denn dort, wo Polizeibeamt*innen hinschauen, werden sie Straftaten erkennen. Dort, wo sie nicht hinschauen, werden sie nie etwas finden. Doch nicht nur Prognosen können rassistisch sein, sondern auch Retrospektiven. In Zürich kam es diese Woche nämlich zum Freispruch eines weissen Polizisten durch einen weissen Richter, nachdem jener elf Schüsse auf einen Mann of Color abgegeben hatte. Omar Mussa Ali war im Dezember 2015 auf der Birmensdorferstrasse mit einem Küchenmesser in der Hand gesichtet und anschliessend von fünf weissen Polizeibeamt*innen angehalten worden. Zwei Minuten bevor die Schüsse fallen, lautete ein Funkspruch: „Der N**** hat ein Messer in der Hand.“ Die Beamt*innen setzten Pfefferspray ein, es kam zu einem Handgemenge und selbst nachdem Ali sich von den Beamten abgewandt hatte, trafen ihn noch drei Kugeln in den Rücken und die Arme. Er wird lebensbedrohlich verletzt und notoperiert und überlebt schliesslich seine Verletzungen, wird jedoch selber wegen Gewalt gegen Beamt*innen angeklagt. Er steht unter Terrorverdacht, kommt vorübergehend ins Gefängnis. Nicht den Beamt*innen, sondern ihm wird das Fehlverhalten unterstellt. Ali gilt allerdings als schuldunfähig, da er eine Schizophrenie-Diagnose hat. Die Nähe der Exekutive und der Judikative erweisen sich anschliessend einmal mehr als Krux. Einige Tage nach dem Vorfall auf der Birmensdorferstrasse gibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich bereits eine Medienmitteilung heraus, in der von Notwehr die Rede ist, lange bevor ein rechtskräftiges Urteil besteht. Die Institution, die den Fall untersuchen muss, ist voreingenommen. Der Anwalt des Betroffenen sagt aus, er habe selten eine so kurze Anklageschrift gesehen. Der Polizeibeamte, der die Schüsse abgegeben hat, kommt nicht in Untersuchungshaft. So haben die Beamt*innen die Möglichkeit, sich abzusprechen: Vor Gericht sagen sie letztlich alle aus, sich nicht an die abgegebenen Schüsse zu erinnern oder diese nicht gesehen zu haben. Der Staatsanwalt fordert ausserdem einen Freispruch des angeklagten Polizisten. Auch der Richter ist befangen, spricht in der Urteilsverkündung schliesslich von ‚UNSEREN Polizisten’. Wer zu diesem Wir gehört und wer nicht, scheint eindeutig. Der Anwalt des Betroffenen sagte zu Beginn seines Plädoyers, dass nichts schwieriger sei, als gegen Polizist*innen zu ermitteln, «für sie gelten im Strafverfahren offenbar andere Regeln.»
https://www.deutschlandfunk.de/mathematiker-zu-us-polizeivorhersagen-was-rauskommt-wird.676.de.html?dram:article_id=479172
https://antira.org/2020/06/25/medienspiegel-24-juni-2020/
https://www.tagesanzeiger.ch/richter-spricht-wild-schiessenden-polizisten-frei-159116013374
https://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/keine-versuchte-toetung-zuercher-stadtpolizist-freigesprochen
https://www.nzz.ch/zuerich/zuercher-polizist-steht-wegen-schuessen-auf-afrikaner-vor-gericht-ld.1562940
https://www.watson.ch/schweiz/justiz/629056384-nach-messerattacke-zuercher-bezirksgericht-spricht-stadtpolizisten-frei
https://www.republik.ch/2020/06/25/herr-ali-hofft-auf-gerechtigkeit

Rassismus in der Ausschaffungshaft in Grossbritannien

Wie zeigt sich institutioneller antischwarzer Rassismus? Zum Beispiel im britischen Aslyregime. Schwarze Menschen werden signifikant länger in Ausschaffungshaft behalten als weisse Menschen. Daten der Gruppe «Detention Action» zeigen zum Beispiel, dass 2019 90% aller Menschen mit australischem Pass innerhalb von 28 Tagen wieder aus der Ausschaffungshaft entlassen wurden, während dieser Anteil bei Menschen mit jamaikanischem Pass nur bei 40% und bei Menschen mit nigerianischem Pass bei 60% lag. Ein weiteres Beispiel aus den Daten: 40 von 44 Menschen mit kanadischem Pass werden innerhalb von sieben Tagen aus der Ausschaffungshaft entlassen, verglichen mit 17 von 100 Menschen mit zimbabwischem Pass. Die Daten zeigen insgesamt, dass Schwarze Menschen in Grossbritannien überproportional oft und lange in Ausschaffungshaft gehalten werden. Dazu kommt, dass es in Grossbritannien keine Obergrenze dafür gibt, wie lange eine Person maximal in Ausschaffungshaft behalten werden darf. Dadurch werden Menschen (und wie gesehen überproportional oft Schwarze Menschen) teilweise über Jahre in Ausschaffungshaft gesperrt.
Diese krassen Unterschiede können auch nicht dadurch erklärt werden, dass es beispielsweise einfacher ist, eine Person nach Neuseeland auszuschaffen als nach Zimbabwe, wodurch sich die Zeit in Haft für die Person aus Neuseeland verkürzen würde. Denn die grosse Mehrheit aller aus Administrativhaft entlassenen Personen, lebt weiterhin als illegalisierte Person in Grossbritannien, da sie nicht ausgeschafft werden kann. Übrigens ist es gut denkbar, dass sich ähnliche Muster in der Schweiz oder anderswo auch zeigen würden. Aber dafür bräuchte es Zahlen, ein Monitoring und Statistiken, die im Asylregime und gerade im Bereich der Ausschaffungshaft praktisch nicht vorhanden sind.
https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/182714/
https://www.infomigrants.net/en/post/25609/thousands-sue-germany-for-suspending-time-limit-on-dublin-deportations
https://www.theguardian.com/politics/2020/jun/21/home-office-uses-racial-bias-when-detaining-immigrants

Antimuslimischer Rassismus in der Schweiz
Der EUROPEAN ISLAMOPHOBIA REPORT 2019 stellt eine Verbreitung von Verschwörungstheorien und eine Verfestigung des antimuslimischen Rassismus fest. Hierzu nennt der Bericht Netzwerke der zentralen Akteur*innen des antimuslimischen Rassismus, die wichtig für den antirassistischen Widerstand sind. Gemäss Bericht sind dies in der Schweiz: Giorgio Ghiringhellis Kampagnen-Plattform “Stop Islam Award” (die nach Kritik zu “Stop Islamization Award” umbenannt wurde), die SVP-nahe Zeitschrift “Schweizerzeit” und deren Partner vom “Egerkinger Komitee”. Dieses lanciert regelmässig antimuslimische Initiativen. Walter Wobmann und Ulrich Schlüer sind die treibenden Kräfte. In der Romandie sind Mireille Vallette mit ihrer Organisation “Association Suisse Vigilance Islam” (ASVI) und Uli Windisch von der islamhassenden Website lesobservateurs.ch zu nennen. Auch Saïda Keller-Messahli vom “Forum für eine fortschrittlichen Islam” (FFI) zählt der Bericht zu den muslimfeindlichen Akteur*innen.
https://hans-stutz.ch/sites/default/files/anhang/EIR-2019-Schweiz_de.pdf

Die Geschlechterpolitik des Grenzregimes
Flucht und Asyl bergen für Frauen* und Mädchen, für ältere Menschen oder für Menschen mit Behinderungen spezifische Schwierigkeiten – diese zu berücksichtigen und gegen sie vorzugehen bedeutet eine Age, Gender und Diversity Policy zu haben. Das UNHCR brüstet sich damit, diese seit Jahren eingeführt zu haben. Weshalb Frauen* und Mädchen jedoch weiterhin Gewalt, Diskriminierung und geringeren Chancen zu Erkennung ihrer spezifischen Schwierigkeiten ausgesetzt sind, liege an den Herkunftsländern. Dort würden sich die Einstellungen zu einer gleichbereichtigten Gesellschaft nur langsam ändern. Diese Argumentation ist einerseits paternalistisch und andererseits wird damit ausgeblendet, dass die Strukturen des europäischen Grenzregimes für Frauen* diskriminierend und mit Gewalt verbunden sind. So missachtet z.B. das griechische Asylsystem die Rechte von Frauen* und Mädchen systematisch. Auch in der Schweiz kam dieses Jahr ein Bericht heraus, dass Frauen* und Mädchen in den Bundesasyllagern zu wenig Schutz erhalten und nicht die nötigen Informationen und Materialien für ihre spezifische Situation. Und bei Befragungen gilt immer noch, dass Frauen ihre Fluchtgründe detaillie müssen, obwohl sie durch die erfahrene (sexualisierte) Gewalt auf der Fluchtvielleicht ein Trauma haben . 
https://daslamm.ch/alle-schuld-den-herkunftslaendern-die-gender-politik-des-unhcr/

Gericht gegen Haftanstalten für Geflüchtete und unmenschlichen Lagerbedingungen
Zwei gewichtige Dinge stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar: 1. Geflüchtete dürfen nicht in Haftanstalten untergebracht werden. 2. Asylanträge dürfen auch bei Gerichten und Behörden gestellt werden, die dafür nicht primär zuständig sind.
Konkret geht es um einen Fall im Dezember 2019 auf Gran Canaria. Von dort wollten die spanischen Behörden 45 Geflüchtete direkt wieder abschieben. Bis zur Abschiebung sollten die Menschen in einer Hafteinrichtung untergebracht werden, weil die anderen Unterkünfte voll gewesen seien. Ein Geflüchteter legte Widerspruch gegen die Haft und die geplante Abschiebung ein. Vielmehr wolle er ein Asylgesuch stellen.
Die EU Richter*innen befanden nun, dass Platzmangel kein Haftgrund sei. Selbst im Falle fehlender Kapazitäten in Aufnahmezentren sei eine Haft nicht gerechtfertigt. Zudem müsse der Zugang zu einem Asylantrag so einfach wie möglich sein. Der Beamte, der den Haftantrag des Geflüchteten geprüft hat, hätte so auch den Asylantrag entgegen nehmen können, selbst wenn er eigentlich nicht dafür zuständig ist. Es zeigt sich hier einmal mehr, dass selbst die Einhaltung des europäischen Rechts nicht selbstverständlich ist. Solange es keine Klagen gibt, nehmen sich die Behörden einen weiten Handlungsspielraum heraus.
Das zeigt sich auch in Bezug auf die griechischen Lager. Auf Samos etwa haben bislang 43 Geflüchtete  mit Unterstützung der NGO Refugee Law Clinic gegen die Zustände, unter denen sie leben müssen, geklagt. In 37 der Fälle entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bisher, dass die Kläger*innen an einem anderen Ort untergebracht werden müssen. Ihre Begründung: Die Bedingungen in den Lagern würden das Risiko einer „unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung” bergen. Auch auf den Inseln Lesbos und Chios klagten mehrere Geflüchtete, unterstützt durch die NGOs Refugee Support Aegean und Equal Rights Beyond Borders, erfolgreich. Da Menschenrechte Individualrechte sind, kann und muss sie jede Person einzeln einklagen. Sammelklagen sind nicht möglich. Liegt die Lösung zur Evakuierung der griechischen Insellager in 40.000 Einzelklagen vor dem EGMR? Der Jurist Robert Nestler von Equal Rights Beyond Borders sagt, dass die vielen Einzelverfahren nicht das Ziel sein können: „Dass wir am laufenden Band Verfahren gewinnen, zeigt ja, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem. Das muss politisch angegangen werden.”  Bisher bleiben Reaktionen der Behörden  zur Lösung dieses strukturellen Problems allerdings aus.
https://www.derstandard.at/story/2000118312774/schutzsuchende-migranten-duerfen-laut-eugh-nicht-aus-platzmangel-in-haft?ref=rsshttps://mediendienst-integration.de/artikel/europas-asylpolitik-vor-gericht.html?fbclid=IwAR1BkuawBw5RuNe2T3FSOXXslKw8NvbvU53dG-nnoJyT3mqgVUI5O1tOZTY> https://rabe.ch/wp-content/uploads/2020/06/25.-refugees-EGMR.mp3

Kopf der Woche Claudio Schmid

Der KMU-Unternehmer aus Bülach ist der frischgewählte Strategiechef der SVP-Zürich. Heute wo der  SVP-Rassismus längst von den anderen bürgerlichen Parteien übernommen wurde, will er die Partei wieder stärker in eine rechte Oppositionsrolle steuern. Die derzeit viel kritisierte Polizei will er nicht kaputtsparen, sondern reformieren, damit diese endlich härter gegen Aktivist*innen vorgehe. Die laufende Diskussion über den Rassismus in der Schweiz bezeichnet der Hardliner «als total abgefahrene Scheindebatte» und wie Glarner sieht auch Schmid «die Antifa» als Terrororganisation. Diese müsse zerstört werden, «wie es Helmut Schmid vor 40 Jahren mit der RAF machte». Auf Twitter lässt er seine politischen Anhänger*innen darüber abstimmen, ob der IS, Al-Qaida oder die Antifa schlimmer seien. Rechter Terror kommt in seiner Aufzählung selbstverständlich nicht vor. Was hat es zu bedeuten, wenn ein Mann, dem etwas von Trump und rechten Verschwörungsideolog*innen anmutet, Strategiechef der grössten Partei im Parlament wird? Klar ist, dass es unter seiner Leitung leichter wird, noch rechteres und faschistoides Gedankengut in der Partei zu stärken.
https://sozialismus.ch/arv/2020/am-rande-vermerkt-svp-zuerich-rechts-sind-scheinbar-keine-grenzen-gesetzt/


Was war eher gut?

Wieder vermehrt zivile Seenotrettung auf dem zentralen Mittelmeer
Nachdem die beiden Seenotrettungsschiffe «Mare Jonio» und «Sea-Watch 3» vorletzte Woche in Italien einlaufen und die geretteten Menschen von Bord gehen konnten, machte sich nun auch die «Ocean Viking» am Montag von Marseille aus auf den Weg in die libysche SAR (Search and Rescue) Zone. Bereits nach wenigen Tagen vor Ort wurden in zwei Rettungsaktionen 118 Menschen an Bord genommen. Das zivile Aufklärungsflugzeug «Moonbird» meldet fast täglich in Seenot gesichtete Boote. Einige konnten gerettet werden, viele wurden jedoch von der sogenannten libyschen Küstenwache zurück nach Libyen geschleppt. Derweil sind die Seenotrettungsschiffe «Alan Kurdi» und «Aita Mari» nach mehrwöchiger Blockade auf Sizilien wieder frei gekommen. Die Festsetzung der Schiffe erfolgte aufgrund fadenscheiniger technischer Mängel. Die italienische Argumentation zielte insbesondere auf die angeblich unzureichende Abwasseranlage, die Toiletten und die Müllentsorgungsvorrichtungen der Schiffe. Die «Alan Kurdi» ist nun auf dem Weg nach Spanien. Dort wird in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden geprüft, unter welchen Umständen das Schiff in den nächsten Einsatz fahren kann, ohne erneut von den italienischen Behörden festgesetzt zu werden. Die Zahlen und Berichte über in Seenot geratene Menschen machen einmal mehr deutlich, wie dringend die zivile Seenotrettung ist. Wenn die EU-Staaten es nicht schaffen, staatliche Seenotrettung zu betreiben und zu koordinieren, so mögen sie gefälligst die zivile Seenotrettung nicht behindern, sabotieren und kriminalisieren.
https://www.facebook.com/NewsfromtheMed/posts/974873216299608
https://www.lasicilia.it/news/cronaca/349415/migranti-a-lampedusa-non-si-fermano-gli-sbarchi-otto-in-24-ore.html

https://twitter.com/seawatchcrew/status/1275820226588880896?fbclid=IwAR18D9lIXuBaI3yFiL7Gd5_pGxYYVvtERxQRqUuIBLblEbl6cSzWuOPdGbk
https://www.facebook.com/NewsfromtheMed/posts/974511326335797
https://sea-eye.org/sea-eye-gelingt-die-befreiung-des-rettungsschiffes-alan-kurdi/


Wo gabs Widerstand?

Vier Schwarze Kunstschaffende klagen gegen YouTube wegen Rassismus
Die Klage wurde am Dienstag vor einem kalifornischen Bundesgericht eingereicht. Die Kunstschaffenden sind der Ansicht, dass die Plattform eine übermässige Macht über die Videoinhalte und die Art und Weise ausübt, wie man damit Geld verdienen kann. YouTube “teilt Videoinhalte nach Ethnizität, Identität und Gesichtspunkten auf, um Werbung an Dritte zu verkaufen, ohne sich um den Inhalt zu kümmern”, argumentiert die beschwerdeführende Gruppe. Ähnliche Vorwürfe von LGBTQ-Personen schmetterte YouTube in der Vergangenheit ab. Mal sehen, ob sich diese Strategie auch unter dem Druck der BLM-Bewegung rechnet.
https://www.rts.ch/info/monde/11413520-quatre-artistes-noirs-accusent-youtube-de-discrimination-raciale.html

Griechenland: Proteste gegen Ausgangssperren für Geflüchtete

Während die Covid-19-Beschränkungen in Griechenland weitgehend gelockert wurden, bestehen für die Menschen in den Asylcamps immer noch strenge Ausgangssperren. Die Menschen sind teilweise seit Wochen in völlig überfüllten Camps eingesperrt. Dagegen gab es in den letzten Tagen vermehrt grosse Demonstrationen und Proteste. Während der Samstagsproteste marschierten verschiedene antirassistische Gruppen, denen sich Bewohner*innen der Asylcamps anschlossen, im Zentrum Athens. Sie hielten Transparente und sangen Parolen gegen die Ausgangssperren sowie gegen die Vertreibung von Geflüchteten aus provisorischen Unterkünften und Wohnungen. Mehr als 11.000 Geflüchtete, die bisher in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende lebten, könnten bald vertrieben werden. Früher konnten Geflüchtete ihre Unterkunft bis zu sechs Monate nach Erhalt des Schutzstatus behalten. Doch die Übergangsfrist wurde vor kurzem erheblich verkürzt: Seit März dieses Jahres können Menschen nach ihrer offiziellen Anerkennung nicht mehr sechs Monate bleiben – sie haben nur noch 30 Tage Zeit, ein Zuhause zu finden. Für viele Menschen bedeutet dies den sicheren Weg in die Obdachlosigkeit. Im Anschluss an die Proteste kündigte die rechte Regierung an, dass sie die Sperren auf den griechischen Inseln und auf dem Festland um weitere zwei Wochen verlängern werde.
https://www.infomigrants.net/en/post/25521/pro-migrant-protests-in-athens-as-greece-extends-lockdown

Kein Platz für rechte Hetze in Bern
Auf dem Berner Bundesplatz haben am Samstagnachmittag rund 300 Personen unter dem Slogan “Make Switzerland Great Again” gegen die Coronamassnahmen demonstriert. Mobilisiert dazu hatte eine Vereinigung mit dem Namen Bürgerforum Schweiz. Unter den Demonstrierenden befand sich eine Mischung aus Verschwörungstheoretiker*innen, Esoteriker*innen, Impfgegner*innen und Rechten. Das Forum gruppiert sich um Daniel Regli (SVP), der auch Präsident des Vereins «Marsch fürs Läbe» ist.

Um ca. 14.30 Uhr bildete sich beim Hirschengraben ein mindestens ebenso grosser linker Gegenprotest. Die Polizei war aber mit einem Grossaufgebot präsent, um die rechten Demonstrierenden zu schützen und so gab es kein Durchkommen bis zum Bundesplatz.
https://www.facebook.com/berngegenrechtsBGR/photos/a.1964917483526913/3340225199329461/?type=3

https://twitter.com/antifa_bern/status/1275793981092229122

Rassistische Schaufenster in Luzern
Die Pfistergassoptik in Luzern hatte diese Woche ihre Schaufenster mit Aussagen zu der Schokokuss-Debatte “geschmückt” und Rassismus reproduziert. Das Gespräch mit den Verantwortlichen wurde gesucht, die Schriftzüge wurden entfernt. Doch die Reaktionen von Herrn Lischer (Ladeninhaber) auf die Kritik bereitet den kritischen Kund*innen nicht weniger Bauchschmerzen, denn die Problematik wird nicht ernstgenommen, sondern ihr wird mit Ignoranz begegnet. Darauf reagieren sie mit einem offenen Brief und hoffen damit, rassismuskritisches Denken anzuregen.
https://barrikade.info/article/3634


Was steht an?

Kundgebung | Wir sind alle antifaschistisch! Solidarität mit den Angeklagten im Baselnazifrei-Prozess! Samstag, 4. Juli | 15.30 |Basel
“Jetzt geht es also los: die Prozesse gegen antifaschistische Aktivist*innen im Zusammenhang mit der Baselnazifrei-Demonstration vom November 2018. Damals stellten sich 2‘000 Antifaschist*innen der rechtsextremen PNOS in den Weg und verhinderten deren Kundgebung auf dem Messeplatz Basel.
Monate später dringen Polizist*innen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel frühmorgens in zahlreiche Wohnungen ein. Das Ziel: Verschiedene Einzelpersonen, denen vorgeworfen wird, an diesem Tag gegen die PNOS auf der Strasse gewesen zu sein. Innerhalb weniger Wochen kommt es in Basel und anderen Kantonen zu über zwanzig solcher Hausdurchsuchungen. Die Staatsanwaltschaft spricht von 60 eingeleiteten Verfahren und hetzt später sogar mit einem Online-Pranger. Für uns ist klar: Diese massive Repression zielt auf uns alle, als antifaschistische Bewegung. Sie soll spalten und einschüchtern.
Das zeigt sich auch im geforderten Strafmass. Für unseren Freund, der am 7. Juli vor Gericht steht, fordert die Staatsanwaltschaft 8 Monate Gefängnis auf Bewährung. Vorgeworfen wird ihm kaum mehr, als damals an der Demonstration gewesen zu sein. Darin zeigt sich deutlich der politische Charakter dieser repressiven Massnahmen.
Darauf müssen wir auch eine politische Antwort geben! Dabei ist dieser Auftakt zu der Basel-Nazifrei-Prozessreihe von grosser Wichtigkeit. Wir gehen gemeinsam vor die Staatsanwaltschaft mit einer Solidaritätskundgebung. Wir wollen damit Aufmerksamkeit für diesen Fall schaffen und den Druck erhöhen. Wir wollen unsere Solidarität mit den Angeklagten Freund*innen zeigen und laut sagen: Es war damals enorm wichtig gegen die PNOS auf die Strasse zu gehen und es bleibt wichtig, die antifaschistische, antirassistische Bewegung aufzubauen und zu stärken! Wir werden uns nicht einschüchtern lassen!”
https://barrikade.info/article/3631
https://barrikade.info/event/1329

Aktionswoche auf der Schützenmatte Bern Do, 2. Juli bis Do, 9. Juli
Diese Woche soll allen Beteiligten und Interessierten Gelegenheit bieten, miteinander ins Gespräch zu kommen und so gemeinsam eine neue alte Vision dieses Platzes zu erträumen, erspielen, ersingen, erzeichnen, erdenken.
Do, 2. Juli: Workshop von der Allianz gegen Racial Profiling
Fr, 3. Juli: „Arena“ der Vielen von und mit Berner Rassismusstammtisch
Sa, 4. Juli: Fussballturnier und Open Mic
So, 5. Juli: Musikworkshop, Basketballturnier und Solinetz-Flohmi
Mo, 6. Juli: Musikworkshop und «Der Platz erzählt»
Di, 7. Juli: Drawing Session
Mi, 8. Juli: Kinderspass
Do, 9. Juli: Future Assembly
https://wirallesindbern.ch/calendar-2/

Demo: Black is Beautiful
Sonntag 05.07.20 I 14:00 I Winterthur Neumarkt

Velotour d’Horizon 10.07. – 02.08.2020
Die Velotour d‘Horizon 2020 thematisiert, welches Ausmass die Einschränkung im Lageralltag angenommen hat. Wir besuchen verschiedene Lager, dokumentieren die Situation und machen mit Aktionstagen auf die Missstände aufmerksam. Während drei Wochen sind wir (in der Schweiz lebende Menschen aus der ganzen Welt) selbstorganisiert mit den Velos unterwegs, stärken bestehende Initiativen und vernetzen uns untereinander.
antira.org/velotour


Lesens -/Hörens -/Sehenswert

Autonomous Zone in Seattle
In Seattle, Washington, confrontations with protesters in a gentrified part of the city known as Capitol Hill led to law enforcement’s retreat from their office. Organizers and community members advanced on the area and transformed this eight-block segment of the neighborhood into a collective space, which they soon called the Capitol Hill Autonomous Zone (CHAZ).
https://blackrosefed.org/interview-capitol-hill-autonomous-zone-chaz-chop/

Wie die EU die Verantwortung für Seenotrettung im zentralen Mittelmeer auslagert
Seit 2017 haben die EU-Staaten systematisch die libysche Küstenwache mit mindestens 90 Millionen Euro finanziert. Sie wurde gezielt dazu befähigt, über das Mittelmeer fliehende Menschen abzufangen und völkerrechtswidrig in das Bürgerkriegsland Libyen zurückzubringen. Anhand nachgezeichneter Einsatzberichte von der Ocean Viking dokumentiert SOS MEDITERRANEE, wie die EU und ihre Mitgliedsstaaten die Verantwortung zur Seenotrettung gezielt umgehen.
https://sosmediterranee.de/wp-content/uploads/2020/06/Report-V%C3%B6lkerrecht-%C3%BCber-Bord-Wie-die-EU-die-Verantwortung-f%C3%BCr-Seenotrettung-im-zentralen-Mittelmeer-auslagert.pdf

NSU-Watch: Aufklären & Einmischen #50 (Podcast)
Der Prozess wegen des Mordes an Walter Lübcke und des Mordversuchs gegen Ahmad E.
https://www.nsu-watch.info/podcast/nsu-watch-aufklaeren-einmischen-50-der-prozess-wegen-des-mordes-an-walter-luebcke-und-des-mordversuchs-gegen-ahmad-e/

Mit Geheimdienst, Polizei und Terrorabwehrzentrum gegen ein paar veränderte Plakate
Staatliche Behörden kriminalisieren zunehmend die Kunstform des Adbustings. Geheimdienste und Polizei stellen der Aktionskunst nach, sogar das Terrorabwehrzentrum befasste sich mit den Kommunikationsguerilleros.
https://netzpolitik.org/2020/mit-geheimdienst-polizei-und-terrorabwehrzentrum-gegen-ein-paar-veraenderte-plakate/

Italien – Der Erfolg der Giorgia Meloni
Mit der Lega von Matteo Salvini in Italien geht es bergab. Aber mit der Partei Fratelli d’Italia von Giorgia Meloni geht es bergauf. Wer ist Meloni, deren politische Karriere bei der Jugendbewegung der italienischen Neofaschisten begann? Ein Porträt.
https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/italien-der-erfolg-der-giorgia-meloni?id=28584da6-dc19-454e-a652-b085afa9b7eb

Was Black Lives Matter für die Schweiz bedeutet
Zum ersten Mal prangert eine breite Öffentlichkeit den strukturell verankerten Rassismus in der Schweiz an – und räumt mit helvetischen Mythen auf.
https://www.republik.ch/2020/06/23/was-black-lives-matter-fuer-die-schweiz-bedeute

Nehmt Eure Zustimmung zurück: Entzieht der Polizei die Finanzierung
Aufruf von Showing Up for Racial Justice (SURJ) an weisse Menschen.
https://www.cilip.de/2020/06/21/nehmt-eure-zustimmung-zurueck-entzieht-der-polizei-die-finanzierung/

Die Realität einer PoC Migrantin in den Schweizer Alpen
Payal Parekh schreibt über ihre diskriminierenden Erfahrungen in der schweizer Klimabewegung, weisses Expert*innentum und Ausgrenzung durch intransparente Strukturen.
https://medium.com/@parekhpayal/die-realit%C3%A4t-einer-braunen-migrantin-in-der-schweizer-alpen-a74230681185

Comment le conflit ukrainien est devenu le laboratoire du terrorisme d’extrême droite
Depuis 2014, des milliers de suprémacistes blancs étrangers utilisent ce combat comme un prélude à la guerre globale pour la défense de la «race blanche».
http://www.slate.fr/story/societe/au-nom-de-la-race-blanche/episode-4-terrorisme-extreme-droite-conflit-ukrainien-laboratoire-creuset-militarisme

Death in Custody: Rassismus ist in der Polizei ein Problem
Die 2019 gegründete Kampagne Death in Custody (Tod in Gewahrsam) recherchiert und arbeitet zu in Gewahrsam um‘s Leben gekommenen POC und Schwarzen. Das LCM sprach mit Niko von der Kampagne über ihre Rechercheergebnisse, strukturellen Rassismus und wie man gegen rassistische Polizeigewalt vorgehen kann.
https://lowerclassmag.com/2020/06/24/death-in-custody-rassismus-ist-in-der-polizei-ein-problem/

«Wir brauchen Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung»
Samantha Wanjiru hat die erste Black Lives Matter-Demo in St.Gallen organisiert und will eine Plattform für Black History & Culture auf die Beine stellen. Ein Gespräch über Sichtbarkeit, genderspezifischen Rassismus und schwierige Frisuren.
https://www.saiten.ch/wir-brauchen-aufklaerung-aufklaerung-aufklaerung/

Podcast: Völkermord an den Herero und Nama
Österreich und die Schweiz hatten keine Kolonien, profitiert haben sie trotzdem. Die Deutschen verübten in Afrika ihren ersten Völkermord. Warum reden wir nicht darüber?
https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-06/voelkermord-herero-nama-kolonialismus-sklavenhandel-politikpodcast