Nachgefragt: Was sagt das EJPD zu den Zwangsausschaffungen in Coronazeiten?

Die offizielle Schweiz schafft auch zu Coronazeiten aus – wann immer möglich und mit Zwang. Seit dem 25. März verzichten die Behörden zwar auf Dublinabschiebungen, doch Abschiebungen in nichteuropäische Staaten gehen weiter. Eine rassistische Hierachie. Wieviele Personen es seit dem Lockdown waren, will oder kann das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nicht sagen. Hier ihre Antworten auf unsere Fragen.

antira.org: Wie viele Geflüchtete wurden seit den COVID-Massnahmen direkt an den Landesgrenzen blockiert oder kurz nach Einreise in einen Nachbarstaat abgeschoben?

EJPD: Wenige Einzelfälle. Wer sich im Inland befindet, kann weiterhin ein Asylgesuch einreichen. An der Grenze werden Asylsuchende zurückgewiesen, aber sie können in einem unserer Nachbarländer ein Asylgesuch stellen – also in einem sicheren Staat, in dem rechtsstaatlich korrekte Asylverfahren gewährleistet sind. Wenn sie sich in einer absoluten Notlage befinden, kann zudem vom Einreiseverbot abgesehen werden – zum Beispiel aus humanitären Gründen.

antira.org: Wie viele Geflüchtete wurden seit dem Lockdown am 16. März zwangsweise in einen Dublinstaat rückgeführt?

EJPD: Mit dem Entscheid des Bundesrats vom 25.03.2020, wonach alle Schengen-Staaten (ausser FL) als Risikogebiet gelten, sind weitere Reisebeschränkungen verbunden. Damit sind alle Dublin-Überstellungen aus der Schweiz und in die Schweiz ab sofort ausgesetzt. Betroffen sind nur wenige Personen, die bis Ende Mai zu überstellen wären.

antira.org: Wie viele Personen wurden seit dem Lockdown am 16. März zwangsweise in Drittstaaten zurückgeführt?

EJPD: Bei Rückführungen in die Herkunftsstaaten prüfen die zuständigen Behörden von Bund und Kantone im Einzelfall, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückführung möglich ist. Dies ist abhängig von den Einreisebeschränkungen, den flugtechnischen Rahmenbedingungen sowie allfälliger gesundheitlicher Risiken für die an den Rückführungsaktionen beteiligten Personen. Dementsprechend handelt es sich um wenige Einzelfälle, die seit dem 16. März zurückgeführt wurden.

antira.org: Was unternehmen die Behörden, um zu vermeiden, dass COVID 19 infizierte Personen in andere Staaten ausgeschafft werden?

EJPD: Im Rahmen von Rückführungen werden nur Personen zurückgeführt, die transportfähig sind. Bei der Überprüfung der Transportfähigkeit wird auch COVID-19 im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.