antira-Wochenschau: Unglaubliche Morde in Hanau, unsolidarische Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz, Unlust auf Seenotrettung

Bild: Rassistisches Logo der Egerkinger Fasnacht


Was ist neu?

Neun faschistische Morde in Haunau
Ein Faschist ermordete Ferhat Ünvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nasar el Hashemi, Mercedes Kierparcz, Sedat Gürbüz, Kalojan Welkow, Vili Vioren Pâon, Fatih Saraçoglu. Die neun antimuslimischen Morde fanden bei zwei Shisha-Bars in Hanau statt. Der Täter fuhr danach nach Hause. Dort ermordete er seine Mutter und erschoss sich dann selber. Der Täter war den Behörden bekannt. Er informierte diese selbst über seine verschwörungstheoretischen Überzeugungen. Auch äusserte er  im Internet spezifisch seine antimuslimischen und rassistische Einstellungen und seine faschistischen verschwörungstheoretischen Überzeugungen. Weil seine Texte von paranoiden Überzeugungen und irrealen Vorstellungen durchzogen sind, versuchen einige nun, die Taten auf eine allfällige psychische Krankheit zu schieben, um – vermutlich bewusst – gesellschaftiche Ursachen für diese zu verschleiern. Da der rechte Terror in Deutschland seit 1993 bereits 140 Todesopfer gefordert hat, haben jedoch diese Erklärungsversuche der „verwirrten Einzeltäter*innen“ an Glaubwürdigkeit eingebüsst. Wohl deshalb passen derzeit auch Behördenvertreter*innen und Politiker*innen ihre Rhetorik an. Z.B. wird die Gefährdungslage durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in Deutschland als „sehr hoch“ eingestuft. SPD und Grüne forderten einen Krisenstab mit wichtigen Menschen, eine Verschärfung des Waffenrechts sowie den Schutz von Moscheen und Synagogen. Etablierte Organisationen von Muslim*innen rufen dazu auf, Islamfeindlichkeit klarer als Problem zu benennen. Auch  bürgerliche rechte Parteien machen nun die AfD für den rechten Terror mitverantwortlich und fordern, dass keine Partei mit der AfD zusammenarbeiten solle. Stattdessen solle die AfD durch den Verfassungsschutz überwacht werden. Bis das Gegenteil bewiesen ist, betrachten wir all diese Aussagen als Lippenbekenntnisse. Denn in ihnen steckt der Wille, die Verantwortung für das hausgemachte Gewaltproblem zu vertuschen. Es reicht nichtden rechten Terrorismus besser ahnden zu wollen, wenn die Verbindungen zwischen rechter Gewalt und dem rassistischen, nationalischen Konsens der Rechten (inkl. vieler Linken) nicht geahndet wird. Es gibt keine klare Grenze zwischen rechtem Terror und der bürgerlichen Rechten! Wenn auch deren  Mittel sich unterscheiden mögen, so beteiligen sich alle auf ihre Art an der Verteidigung von nationalistischen und rassistischen Privilegien durch Entrechtung, Ausgrenzung, Ausschluss oder eben wie der Faschist in Hanau durch „Ausmerzung“.
Linkssammlung: https://antira.org/2020/02/22/medienspiegel-21-februar-2020/#more-5652

Keine Lust auf Seenotrettung: Die „Sophia“-Mission wird durch einen militärischen Marineeinsatz ersetzt
Am Treffen der Aussenminister*innen in Brüssel diesen Montag wurde beschlossen, die Sophia-Mission in Zukunft wieder mit einer Marinemission im östlichen Mittelmeer einzusetzen. »Sophia«-Schiffe hatten seit Gründung der Mission 2015 rund 45’000 Menschen aus Seenot geholt. Weil die EU Menschen lieber ertrinken lässt, als sie in der EU leben zu lassen, hat die Mission seit Anfang 2019 keine Schiffe mehr im Einsatz.Die Wiedereinführung der maritimen Sophia-Mission soll aber nicht dazu da sein, Menschen aus Seenot zu retten, sondern sie soll das UN-Waffenembargo gegenüber Libyen überwachen und durchsetzen. Dieses wurde Ende Januar beschlossen, aber bisher nicht eingehalten. Passend zur allgemeinen Militarisierung und Aufstockung der Grenzen wird die ehemalige Rettungsmission zu einer militärisch ausgerichteten Mission.Die Sache hat für die EU aber einen Haken, nämlich dass für Schiffe auf See eine Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot besteht. Das heisst, dass die Sophia-Mission auch in Zukunft „gegen ihren Willen“ Geflüchtete aus Seenot holen muss, selbst wenn sie lediglich dazu da ist, das Waffenembargo gegenüber Libyen durchzusetzen. Aus diesem Grund blockierten Österreich, Italien und Ungarn vergangene Woche die Pläne, die Sophia-Mission wieder mit Schiffen auszustatten. An der Konferenz wurden ihre rassistischen Befürchtungen nun aber entkräftet, da die Mission absichtlich so ausgestattet und eingesetzt wird, dass sie ja keine Menschen aus Seenot retten muss. D.h. sie patroulliert ausschliesslich auf Routen, auf welchen es wenig Migrationsbewegungen gibt und mindestens 100 Kilometer von der Küste entfernt. Wörtlich heisst es in dem Papier, dass dort die „Chancen, Rettungsaktionen durchführen zu müssen, geringer seien“. Zudem wird die Mission sofort wieder abgezogen, sobald sich erweise, dass die neue Mission zu einem „Sogfaktor“ für Geflüchtete werde.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1133032.mission-ohne-humanitaere-komponente.html
https://taz.de/Marinemission-vor-der-Kueste-Libyens/!5664918/

Kein Recht auf Privatsphäre für geflüchtete Menschen
Diese Woche wurde die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative „Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Asylverfahren“ gestartet. Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH). Weil Schweizer Behörden grundsätzlich davon ausgehen, dass Menschen, die Asyl suchen, sowieso lügen, sind den gesetzlich erlaubten Eingriffen in deren Privatsphäre wenig Grenzen gesetzt. Nun sollen selbst persönliche Mobiltelefone und Tablets von Geflüchteten ausgewertet werden dürfen, um deren Identität abzuklären. Zudem soll die Handy-Auswertung nicht nur im Asylverfahren eingesetzt werden können, sondern auch zur Durchführung von Ausschaffungen. Zynisch schreibt die staatspolitische Kommission des Nationalrates, dass die betroffene Person bei der Durchsuchung und Auswertung ihres Handys oder Tablets natürlich anwesend sein darf und direkt Stellung beziehen kann. So würde sichergestellt, dass der Person das rechtliche Gehör gewährt würde. Aber auf ihr Recht auf Privatsphäre muss sie nun halt verzichten. Falls eine Person ihr Mobiltelefon nicht herausgeben will, kommt sie „ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach“,  was „verfahrensrechtliche Auswirkungen“ hat.Selbst bei vielen Strafverfahren ist es schwieriger, einen so krassen Eingriff in die Privatsphäre von Menschen vornehmen zu können. Dies ist auch gut so, zeigt aber auf, dass rechtliche Standards regelmässig auf den Kopf gestellt werden, sobald es sich um Menschen handelt, die nicht in der Schweiz geboren wurden. 
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-spk-n-2020-02-20.aspx?lang=1031

Alibiverbot gegen Naziorgien in St.Gallen 
Das wohl grösste Nazifestival der Schweiz fand 2016 im Toggenburg statt. Die Cops schauten damals zu, wie 5000 Nazis faschistische Bands abfeierten. Im Nachgang empörten sich Parlamentarier*innen aller Couleur. Und sie taten, was sie in solchen Situationen immer tun: Sie bekämpften Faschismus an der Wurzel und schufen die Grundlage für strukturelle Solidarität… öhm nein, sie forderten einfach ein Verbot. Mittlerweile scheint die Empörung nachgelassen zu haben. Ein erster Vorschlag für den Verbotsartikel lehnte das Parlament im November ab. Diese Woche nun der Durchbruch. Ein weichgewaschenes Verbot findet eine Mehrheit: Behörden können ein Nazikonzert nur dann verbieten, wenn dieses erstens auf öffentlichem Grund stattfindet und zweitens das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch das Konzert «massgeblich beeinträchtigt» wird. Das Konzert im Toggenburg fand in einer privaten Tennisanlage statt und seitens der lokalen Dominanzgesellschaft blieb die öffentliche Reaktion bezüglich einem beeingeträchtigeten Sicherheitsempfinden grösstenteils aus. Das Parlament hat also offensichtlich sogar eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit sich derartige Faschohappenings wiederhohlen lassen. 
https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-nazi-konzert-rechtsextreme-anlaesse-koennen-nun-verboten-werden
https://www.blick.ch/news/politik/als-erster-kanton-st-gallen-verbietet-neonazi-veranstaltungen-id15754636.html
http://www.tvo-online.ch/mediasicht/78370


Kopf der Woche Martina Bircher
SVP-Nationalrätin Martina Bircher ist unser erster Kopf der Woche. Mit ihr starten wir eine neue Frage der Wochenschau. Nicht weil wir denken, dass Rassismus ausschliesslich das Produkt von Vorurteilen einzelner Köpfe sei, sondern einfach um sich zu vergegenwärtigen, dass hinter der gewaltigen Herrschaft des strukturellen Rassismus die Arbeit vieler steckt. Martina Bircher setzte sich z.B. dafür ein, die Kinder von anerkannten Geflüchteten in der Schweiz schlechter zu stellen als schweizer Kinder. Wie geht Martina Bircher vor? Letzte Woche urteilte das Bundesgericht (BGer) gegen den institutionellen Rassismus der bernischen IV-Behörden. Diese verweigerten einem anerkannten Geflüchteten die ihm zustehenden IV-Kinderrenten. Die bernischen Behörden fanden es nicht nötig, die Renten auszubezahlen, da die Kinder in Frankreich leben würden. Das BGer fordert die Behörde nun auf, den Fall nochmals zu prüfen und auf Diskriminierungen zu verzichten. Martina Bircher ist über dieses Urteil dermassen empört, dass sie nun öffentliche an den Bundesrat herantritt und ihn auffordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die rassistische Ungleichbehandlung der bernischen Behörden zu legalisieren. 
https://www.blick.ch/news/politik/kinderrenten-fuer-fluechtlinge-mit-iv-erzuernen-svp-bircher-das-ist-nicht-mehr-zeitgemaess-id15750588.html


Was geht ab beim Staat?

Es geht los: Gesetzes- und Verordnungsänderungen im schweizer Asylregime
Am 1. April 2020 treten neue Verschärfungen in Kraft. Wir berichteten über die Entstehungsgeschichte dieser Verordnungen. Es geht erstens darum, Geflüchteten das Reisen in Drittstaaten zu verbieten – insbesondere in Nachbarländer ihres Herkunftsstaates. Zweitens erhalten private Firmen oder QGO (Quasi-Governemental Organization), die sich am staatlichen Abschiebebusiness beteiligen, einen umfangreicheren Zugriff auf das eRetour, das Ausschaffungsinformationssystem des SEM. Dort werden die Identität und Personendaten sowie medizinische Daten gespeichert, die zur Identifikation oder zur Beschaffung von Dokumenten, zur Organisation der Ausreise oder zur „Rückkehrberatung“ verwendet werden. Drittens tritt eine Verordnung in Kraft, die die ständige Videoüberwachung innerhalb und ausserhalb der Bundesasylcamps ermöglicht. Gefilmt darf überall und jederzeit werden. Ausnahmen sind einzig die Schlafräume, die Duschen und Toiletten sowie die Büros der Behörden im Camp. 
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78144.html

„Switzerland first“: Neuer Leitsatz der „Entwicklungszusammenarbeit“ 
Das offizielle „Helfen“ der Schweiz orientiert sich in den nächsten Jahren an drei gleichgewichteten Kriterien. Erstens den Bedürfnissen der Menschen in Entwicklungsländern, zweitens den Interessen der Schweiz und drittens an dem Mehrwert „unserer internationalen Zusammenarbeit (IZA) im internationalen Vergleich“. So schreibt es der Bundesrat in seiner neuen Strategie zur IZA.Zumindest rhetorisch ging es bei der Entwicklungszusammenarbeit lange Zeit ausschliesslich um Armutsbekämpfung, Menschenrechte oder Friedensförderung. Diese Art der Solidarität steht nun nicht mehr im Zentrum des staatlichen Verständnisses der IZA. Neu soll diese nämlich auch dazu beitragen, die handelspolitischen und migrationspolitischen Interessen der offiziellen Schweiz im globalen Süden durchzusetzen. Z.B. will der Bundesrat die Entwicklungszusammenarbeit als Druckmittel nutzen um neue Ausschaffungsdeals (Migrationsabkommen und –partnerschaften) abzuschliessen. In der neuen Logik wird auch die Unterstützung der Bevölkerung aus Staaten gestrichen, aus denen wenig Menschen in die Schweiz fliehen, bzw. Staaten, in welche die Schweiz nicht oft abschieben will. So hat der Bundesrat unter anderem entschieden, alle Projekte in Bolivien, Kuba, Nicaragua, Honduras oder Haiti zu streichen. In diesen Staaten leben zwar „Menschen mit Bedürfnissen“, aber in Sachen „Eigeninteressen“ ist für die Schweiz kein „Mehrwert“ zu holen. Über den Entscheid freut sich sicherlich Ueli Maurers WEF-Freund Bolsonaro. Der Faschist braucht keine Entwicklungsprojekte, die seine Repression dokumentieren könnten oder Menschen unterstützen, die unter und wegen seiner Politik leiden. Ein weiterer problematischer Aspekt der neuen Logik ist der Fokus auf die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.Denn zwischen der nachhaltigen Entwicklung, die in einem armutsbetroffenen Staat allen zugute kommt und dem kurzfristigen Profitstreben von Unternehmen herrscht ein tiefer Widerspruch. Trotzdem schreibt der Bundesrat: „Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in Entwicklungsländern wird verstärkt“.Schon bald dürften also Entwicklungsgelder verwendet werden, um Märkte für (schweizer) Unternehmen zu öffnen. Ein tolle Idee angesichts der ach so sozialen (schweizer) Multis wie Syngenta, Nestlé, Novartis, UBS und so weiter. 
https://multiwatch.ch/konzerne/
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78143.html
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78145.html
https://www.tagblatt.ch/schweiz/chef-der-schweizer-entwicklungshilfe-wir-fuehren-die-projekte-in-eritrea-weiter-ld.1196479


Was ist aufgefallen?

Bulgarienausschaffungen, trotz „besorgniserregender Mängel“Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Lage von Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien ausgeschafft werden, geprüft. Dies weil eine Person, die nach Bulgarien abgeschoben werden sollte geltend machte, dass sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, die in Bulgarien nicht angemessen behandelt werden könne. Sie riskiere in Bulgarien, dass sie keinen Zugang zu den ordentlichen Aufnahmeleistungen erhalte aufgrund der Tatsache, dass ihr Asylgesuch von den bulgarischen Behörden bereits abgewiesen worden sei. Zudem unterliege sie sorgar der Gefahr, inhaftiert und unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt zu werden. Das BVGer gab ihr nun recht, da diese Person besonders verletztlich sei und die Situation in Bulgarien nicht zumutbar sein. Es ist allgemein bekannt, dass die Aufnahmebedingungen in Bulgarien die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllen: Schutzsuchende haben nur erschwert Zugang zum Asylverfahren, die Unterbringung und Essensversorgung wie auch die medizinische und psychiatrische Betreuung sind unzureichend und selbst Personen, denen Asyl gewährt wird, bleiben existentiell gefährdet.In diesem neuen Referenzurteil listet nun auch das BVGer diese gravierenden Probleme in Bulgarien detailliert auf und kommt zum Schluss, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Bulgarien besorgniserregende Mängel aufweisen würden, jedoch nicht schwerwiegende. Unverständlich ist, welche Schlussfolgerung das BVGer aus dieser Analyse und den festgestellten «besorgniserregenden Mängel» zieht: Statt den schweizer Behörden angesichts dessen Dublin-Ausschaffungen nach Bulgarien generell zu untersagen, sollen solche Ausschaffungen weiterhin erlaubt sein. Die Mängel seien nicht so schwerwiegend, dass sie als systemisch gewertet werden könnten, so die nicht nachvollziehbare Begründung des Gerichts. Selbst Ausschaffungen besonders verletzlicher Personen sollen nicht generell ausgesetzt werden.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medien/medienmitteilungen/2020/dublin-uberstellungen-nach-bulgarien-stoppen.html
https://www.bvger.ch/bvger/de/home/medien/medienmitteilungen-2019/dublin-ueberstellungennach_bulgarien.html


Was nun?

#StoppFasnachtsrassismusDas die Kampagne #StoppFasnachtsrassismus (vgl. https://antira.org/2020/02/24/stoppfasnachtsrassismus/) nötig ist, zeigt zuletzt die Gemeinde Egerkinden. Diese beharrt darauf ihre Fasnacht nach dem N-Wort zu nennen. Und auch die Fasnacht im belgischen Alost kündigt an, dass auch dieses Jahnr antisemitische Sujets zu sehen sein werden. Wegen dem Rassismus verlor die Fasnacht letztes Jahr ihren Eintrag als UNESCO-Weltkulturerbe. Falls sich dieses Jahr in Basel erneut Rassismus zeigt, wäre es eine Option die UNESCO auf die Zustände in Basel aufmerksam zu machen. Denn die basler Fasnacht ist für die UNESCO ebenfalls (noch) ein Weltkulturerbe. 
https://www.20min.ch/schweiz/bern/story/-Der-Name-wird-nicht-geaendert–17971640
https://www.lalibre.be/debats/opinions/le-carnaval-d-alost-va-a-nouveau-faire-defiler-des-chars-antisemites-quel-exemple-pour-nos-jeunes-5e4975b0d8ad58685c1cc0af


Wo gabs Widerstand?

Iranische Geflüchtete treten in den Hungerstreik 
Eine Gruppe iranischer Geflüchteter befindet sich in Göteborg Schweden seit mehr als einer Woche im Hungerstreik. Sie fordern eine gerechtere Behandlung iranischer Geflüchteter im Asylverfahren. Viele der Protestierenden mussten Jahre auf eine Antwort auf ihre Asylgesuche warten und es wird generell für Menschen aus dem Iran immer schwieriger, eine positive Antwort darauf zu erhalten.“Wir wollen, dass die schwedische Regierung ihre Politik gegenüber den Menschen aus dem Iran ändert“, sagt Farnaz, ein Protestierender in Göteborg. „Man sagt uns, dass wir beweisen müssen, dass wir Christen sind. In den Ablehnungsbriefen schreiben sie: „Wir sind nicht davon überzeugt, dass Sie Christ sind“, oder: „Wir glauben, dass Sie Christ sind, aber Sie können nicht beweisen, dass dies der Fall ist.“ Jeder Fall werde unter einem anderen Vorwand abgelehnt.Iraner*innen, die ihre Religion gewechselt haben, müssen einerseits beweisen können, dass sie dies tatsächlich getan haben und weiter, dass ihr Leben in Gefahr sein würde, wenn sie zurückkehren würden. „Die meisten Gesuche werden aus diesem Grund abgelehnt.“ sagt Farnaz. „Sie sagen uns, dass unser Leben im Iran nicht erwiesenermassen in Gefahr ist. Der Vater und der Bruder eines Antragstellers wurden im Iran hingerichtet. Trotzdem haben sie haben ihm mitgeteilt, dass die iranische Regierung ihm selbst nichts angetan hat, so dass er kein Bleiberecht erhalte.“Der Hungerstreik soll nach dieser ersten Woche weitergehen. Wie Farnaz es ausdrückt: „Wir haben nichts mehr zu verlieren.“
https://iranwire.com/en/features/6719

Demos gegen den rechten Terror in Hanau 
Nach dem rechten Terror in Hanau gingen vielerorts tausende Menschen auf die Strasse. In Hanau selber organsierten das Bündnis Solidarität statt Spaltung, das Internationale Kulturzentrum Hanau, das Netzwerk We’ll Come United, das Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ und andere eine grosse Gedenkdemo für Ferhat Ünvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nasar el Hashemi, Mercedes Kierparcz, Sedat Gürbüz, Kalojan Welkow, Vili Vioren Pâon, Fatih Saraçoglu. Auf der Demo hatten die Angehörigen der Ermordeten und Rassismusdiskriminerten das Wort. „Rassismuskritik und antirassistisch sein ist kein fucking Hobby, kein Zeitvertreib, weil man nichts Besseres zu tun hat“, sagt Turan, einer der Redner*innen. „Es ist der Kampf gegen die Entmenschlichung, gegen den Hass.“ Diese Demo setze sich vom VIP-Tourismus und den Krokodilstränen ab, die zwei Tage zuvor eine andere Demo in Hanau prägten. In der Schweiz kam es u.a. in Zürich, Bern, Solothurn und Basel zu antifaschistischen Solidaritätsdemonstrationen und Aktionen. 
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-02/hanau-freiheitsplatz-demonstration-angehoerige-antirassismus
https://barrikade.info/article/3196
https://barrikade.info/article/3193
https://barrikade.info/article/3183
https://barrikade.info/article/3181
https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/antirassismusdemo-in-zuerich-nach-anschlag-in-hanau/story/30770794


Was steht an?

«Black queer music: Schwarze queere Musik und Musikvideos als Interventionsform» – Vortrag von Schwarzrund
28. März 2020 | Stube im PROGR | Türöffnung: 17h00 | Eintritt: kostenlos, Kollekte
SchwarzRund analysiert Videos von queeren Schwarzen Künstler*innen und regt die Teilnehmenden dazu an, über ihre eigenen Seh-und Konsumgewohnheiten nachzudenken. Der Titel ihres Vortrags „Schwarze Queere Musik als Intervention“ ist bewusst gewählt: „Wenn ich das Wort Interventionen benutze, dann denken Menschen erstmal an total krasse politische Interventionen, zum Beispiel eine Veranstaltung unterbrechen, aber Intervention kann zum Beispiel auch einfach sein, etwas zu machen, das gesellschaftlich abgewertet wird oder Kultur zu produzieren, die so nicht gewollt ist, oder oder oder.“ Mithilfe der Musik-, Interventions-, Gender und Medienforschung hat SchwarzRund einen multimedialen Vortrag erarbeitet, der queere Schwarze Musik in den Fokus rückt. Es werden gemeinsam Videos geschaut und neue Konzepte verstanden, die unseren Umgang mit Musik und Aktivismus weit über das Thema heraus verändern können.
https://www.facebook.com/events/196067051772036/

Themenabend „Flucht“
Ab 16:00: Infokafi offen | 19:00 Einführung ins Thema | 19:15 Film | 20:30 Nachbesprechung und DiskussionInfokafi Molotov | LaKuZ (Langenthals Autonomes Kulturzentrum) | Farbgasse 27| 4900 Langenthal
Der Asylprozess der Schweiz führt immer wieder zu Isolation, psychischer Überbelastung und Suizid. Was verursacht diese Ungerechtigkeit bei den Betroffenen? Wir widmen dieser Frage einen Abend.Eintritt Kollekte zugunsten der Filmemacher*Innen
https://barrikade.info/article/3171


Lesens -/Hörens -/Sehenswert

Das Netzwerk rechter Onlinekulturen von #Gamergate zu „Alt Right“
Rechte Attentäter entstammen zunehmend Netzwerken, die nur locker mit klassischen Organisationen und Strukturen der extremen Rechten verbunden sind. Ihre Quellen liegen in Männerrechtsgruppen, reaktionären Gaming- und Trolling-Subkulturen, die sich in einem Ökosystem aus Social Media Plattformen, Foren und Chan-Boards radikalisiert haben. Dieses Netzwerk bildet einen Teil des internationalen Phänomens der „Alt-Right“
.https://www.antifainfoblatt.de/artikel/das-netzwerk-rechter-onlinekulturen-von-gamergate-zu-%E2%80%9Ealt-right