Medienspiegel Online: https://antira.org/category/medienspiegel
+++BASEL
Nur wenige Stunden, um für Asylsuchende eine Unterkunft zu finden – Bund setzt Kantone unter Druck
Sie kommen meist aus dem Bundesasylzentrum Bässlergut in Basel und
brauchen eine Wohnung in einer der 86 Gemeinden. Der Zeitdruck wird dem
Kanton vom Bund auferlegt. Der Grund: Der Prozess habe sich so bewährt
und in der Praxis etabliert. Dem Asylkoordinator Rolf Rossi ist derweil
klar: «Das Vorgehen erzeugt Stress.» Darum fordert die Asylregion
Nordwestschweiz gemeinsam vom Bund, die Frist für die Zuweisung der
Asylsuchenden von einem auf drei Arbeitstage auszuweiten.
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/nur-wenige-stunden-um-fuer-asylsuchende-eine-unterkunft-zu-finden-bund-setzt-kantone-unter-druck-135993755
+++GENF
On t’aura cinta !
Ci-dessous, le discours du collecif Lutte des MNA prononcé lors de la
manifestation du 16 novembre 2019 pour la commémoration de l’incendie
des Tattes (2014) qui a fait un mort et une quarantaine de blessé·e·s.
Pour des conditions d’accueil dignes pour toutes les personnes en exil.
https://renverse.co/Discours-du-Collectif-Lutte-des-MNA-2310
+++LUZERN
«Tochter kommt nach Hause und weint um Dana»
Wegen der Ausschaffung der 12-jährigen Dana und ihrer Mutter Luisa wurde
eine Petition an den Luzerner Regierungsrat eingereicht. Die
Protestierenden sind bestürzt.
https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/-Meine-Tochter-kommt-nach-Hause-und-weint-um-Dana–12333650
-> https://www.zentralplus.ch/petition-gegen-ausschaffung-von-mutter-und-tochter-ueber-4000-unterschriften-1658405/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/4000-unterschriften-gesammelt-petition-gegen-ausschaffung-tschetschenischer-mutter-und-tochter-eingereicht-ld.1170283
-> https://www.tele1.ch/sendungen/1/Nachrichten#519718_3
+++ZÜRICH
WoZ 21.11.2019
Bundesasylzentren: Prinzip Einschüchterung
Die menschenunwürdigen Zustände im neuen Bundesasylzentrum auf dem
Duttweiler-Areal sind alles andere als überraschend. Die Empörung
darüber zuweilen heuchlerisch.
Von Nora Strassmann
Die Welle der Empörung um das neue Bundesasylzentrum (BAZ) in der Stadt
Zürich ebbt nicht ab. Erstmals wurde ein BAZ sogar von behördlicher
Seite gerügt: Der Zürcher Stadtrat Raphael Golta (SP) übte Mittwoch
letzter Woche harsche Kritik am Anfang November eröffneten Zentrum auf
dem Duttweiler-Areal.
Seit dem 1. März ist die Asylgesetzrevision in Kraft. Die hiesige
Stimmbevölkerung hat die als human und fair angepriesene Revision vor
drei Jahren mit deutlicher Mehrheit angenommen. Neu werden Geflüchtete
bei ihrer Ankunft auf sechs «Bundesasylregionen» in verschiedene BAZ
verteilt, wo sie auf ihren Entscheid oder die «Rückführung» – ein netter
klingendes Wort für Ausschaffung – warten müssen.
Im Nothilfestatus
Asylpolitische Aktivistinnen und Beobachter beklagen die Zustände in den
neuen Bundesasylzentren schon lange. Eine Gruppe, die im Sommer einen
Augenschein aus nächster Nähe auf die verschiedenen BAZ nahm, kritisiert
sie scharf: Diese ähnelten jenen in den Nothilfeunterkünften (NUK). Der
Vergleich ist vielsagend. Denn in Nothilfe gerät, wer abgewieseneR
AsylsuchendeR ist und die Schweiz nicht verlassen hat. Nothilfe
bedeutet: 8.50 Franken Taschengeld täglich, sich ein Zimmer mit bis zu
sieben Personen teilen müssen; oftmals darf die nähere Umgebung nicht
verlassen werden. Der Alltag der NothilfebezügerInnen ist von
Restriktion und Perspektivlosigkeit geprägt. Die Ähnlichkeit der BAZ mit
den NUKs ist deshalb so alarmierend, weil er die Ausweitung des
Zustands der Isolation und der Prekarität auf ausnahmslos alle
Asylsuchenden signalisiert. Die Lebensbedingungen in den NUKs sind für
sich schon ein Skandal.
Das Onlinemagazin «Das Lamm» veröffentlichte letzte Woche eine
umfassende Recherche, die menschenunwürdige Verhältnisse im neuen
Zürcher Zentrum aufdeckte. Am selben Abend beklagte der Zürcher
Sozialvorsteher Raphael Golta ebendiese Zustände im Stadtrat. Er habe
beim Staatssekretariat für Migration (SEM) interveniert, damit sich die
Zustände auf dem Duttweiler-Areal schnellstmöglich verbesserten,
schreibt der «Tages-Anzeiger».
Im BAZ auf dem Duttweiler-Areal müssen sich die Menschen bei jedem
Eintritt einer Ganzkörperkontrolle unterziehen, Sicherheitsangestellte
dürfen die Zimmer willkürlich durchsuchen – sogar nachts und ohne
Vorankündigung –, und wer zu spät «heimkommt», muss im Eingangsbereich
auf einer Matratze schlafen. Um Essen hineinzubringen, ist eine Quittung
obligatorisch – um zu beweisen, dass nichts gestohlen ist. Alle diese
Regeln zeigen: Die Führung der BAZ, die den Regeln des SEM unterstehen,
ist von unverhältnismässigem Sicherheitsdenken bestimmt. Im Jahr 2019
gibt das SEM weitaus mehr Geld für Sicherheitsangestellte als für
Betreuungspersonen aus. Anstatt sich auf eine verantwortungsvolle
Betreuung von verletzlichen Personen zu konzentrieren, werden die
Menschen eingeschüchtert.
«Prison, prison!»
Diese Zustände sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Man erinnere
sich nur an die Aussage von SEM-Mediensprecher Daniel Bach in der «Neuen
Zürcher Zeitung»: «Zürich hat die liberalste Hausordnung aller
Bundeszentren schweizweit.» Der einzige Unterschied: Das BAZ in Zürich
ist durch seine urbane Lage schwieriger zu ignorieren als beispielsweise
das Bundesasylzentrum Glaubenberg. Dieses befindet sich zwischen
Obwalden und Luzern auf 1500 Metern Höhe. Hierhin verirren sich
höchstens ein paar SonntagsausflüglerInnen. Romantisch ist es hier oben
nur, wenn man abends wieder in die warme Stube heimkehren kann, für die
Asylsuchenden selbst ist es ein Gefängnis. Die InsassInnen des neuen BAZ
in Zürich empfinden ihre Lage ähnlich – bei einem Besuch von
SEM-Mitarbeitenden letzte Woche riefen sie laut: «Prison, prison!»
Klar ist: Stadtrat Raphael Goltas Empörung ist geheuchelt, denn die
kaltschnäuzige Verwaltung von schutzsuchenden Menschen in den Schweizer
BAZ war seit der Annahme der Asylgesetzrevision der Plan. Seine Partei,
die SP, hat dieser Revision massgeblich den Weg geebnet. Der Druck gegen
die unmenschlichen Zustände muss von der Zivilgesellschaft kommen.
(https://www.woz.ch/1947/bundesasylzentren/prinzip-einschuechterung)
—
Der Zürcher Stadtrat kritisiert den Bund wegen des Asylzentrums scharf –
aber unter seiner Ägide gab es Gewalt, Drogen und organisierte
Kriminalität
Das neue Bundesasylzentrum in Zürich-West ist wegen strenger Kontrollen
in der Kritik. Allerdings gab es im Vorgängerbetrieb der Stadt
erhebliche Sicherheitsmängel. Der Grat zwischen Schikane und Kontrolle
ist schmal, wie eine Spurensuche zeigt.
https://www.nzz.ch/zuerich/asylzentrum-der-zuercher-stadtrat-kritisiert-den-bund-scharf-aber-unter-seiner-aegide-gab-es-gewalt-drogen-und-organisierte-kriminalitaet-ld.1523035
-> https://www.nzz.ch/meinung/die-skandalisierung-beim-asylzentrum-laeuft-ins-leere-ld.1523036
-> https://www.blick.ch/news/politik/ex-mitarbeiter-packen-aus-drogen-und-gewalt-im-asylzentrum-id15623824.html
-> https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-Mit-Alkohol–Gewalt-und-Drogen-gab-es-Probleme–21135335
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/prekaere-zustaende-im-ehemaligen-asylzentrum-juch-00123869/
-> Regionaljournal ZH: https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=5a60f54f-003f-4beb-8f95-86f943839aa3
+++SCHWEIZ
Kinderrechte im Asylbereich: Schweiz muss mehr tun
Die UNO-Kinderrechtskonvention gilt auch im Asylbereich. Die Schweizer
Behörden setzen die Kinderrechte im Asylverfahren jedoch nur ungenügend
um. Daher fordert die SFH, dass die Schweiz ihre Praxis zur
Altersschätzung von asylsuchenden Kindern den internationalen
Richtlinien anpasst. Zudem müssen die Unterbringungsbedingungen den
Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medien/medienmitteilungen/2019/kinderrechte-im-asylbereich-schweiz-muss-mehr-tun.html
Die ausländerrechtliche Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz bleibt auch 2019 aktuell
Die Praxis der Administrativhaft für Kinder und Jugendliche wird seit Jahren kritisiert – bisher ohne namhafte Folgen.
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/gruppen/kinder/administrativhaft-jugendliche-schweiz
+++DEUTSCHLAND
Auf die harte Tour: »Freiwillig« ist nicht gleich »Freiwillig«
Nach seiner »freiwilligen Rückkehr« wird ein Iraker erschossen. Die
Todesgefahr hatte Finnland im Asylverfahren nicht erkannt. Damit stand
der Mann vor der Wahl: Entweder er geht, oder er wird abgeschoben.
Deswegen sei die Rückkehr nicht freiwillig und Finnland verantwortlich,
urteilte der EGMR. Auf diese Art der Rückkehr setzt auch Deutschland.
https://www.proasyl.de/news/auf-die-harte-tour-freiwillig-ist-nicht-gleich-freiwillig/
„Freiwillige“ Rückkehr: Einmal Kabul und wieder weg
Das Bundesprogramm StarthilfePlus will Geflüchtete freiwillig zur
Rückkehr bewegen. Yama Sadat sitzt nun im Flüchtlingscamp auf Lesbos
fest.
https://taz.de/Freiwillige-Rueckkehr/!5640075/
+++HOLLAND
Migranten aus Kühlcontainer stammen wohl aus Kuwait und dem Irak
25 Personen wurden auf der Fähre von den Niederlanden nach England entdeckt, der Fahrer des Kühllasters wurde festgenommen
https://www.derstandard.at/story/2000111291153/migranten-aus-kuehlcontainer-stammen-wohl-aus-kuwait-und-dem-irak?ref=rss
+++BALKANROUTE
Flüchtlinge in Bosnien und Herzegowina: „Das ist kein Leben. Nichts.“
Der Nordwesten von Bosnien und Herzegowina ist ein Anziehungspunkt für
Flüchtlinge, die weiter in die EU wollen. Hunderte harren im
berüchtigten Elendslager Vucjak aus. Die Region ist überfordert.
https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-bihac-101.html
+++SPANIEN
Anschein von Menschlichkeit
Spanien lässt Stacheldraht an Grenzzäunen in Ceuta und Melilla abmontieren
https://www.jungewelt.de/artikel/367225.spanischs-grenzregime-anschein-von-menschlichkeit.html
+++GRIECHENLAND
Migration: Griechenland will größte Flüchtlingslager auf Inseln schließen
Athen hat einen Kursschwenk seiner Flüchtlingspolitik verkündet: Demnach
sollen auf den Inseln in der Ägäis geschlossene Lager entstehen – und
20.000 Migranten aufs Festland gebracht werden.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-will-groesste-fluechtlingslager-auf-inseln-schliessen-a-1297386.html
-> https://www.derstandard.at/story/2000111282463/griechenland-will-groesste-fluechtlingslager-auf-inseln-schliessen
-> https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/migrationspolitik-griechenland-fluechtlingslager-lesbos-chios-samos-vergroesserung
-> https://www.tagesschau.de/ausland/griechenland-fluechtlingslager-101.html
-> https://www.nzz.ch/international/rund-36-000-menschen-harren-in-griechischen-lagern-aus-die-neuesten-entwicklungen-zur-migrationskrise-im-mittelmeer-ld.1494713
-> https://www.tagesspiegel.de/politik/lesbos-chios-und-samos-griechenland-will-groesste-fluechtlingslager-auf-inseln-schliessen/25248558.html
-> https://www.zdf.de/nachrichten/heute/griechenland-will-tausende-migranten-einsperren-geschlossene-lager-geplant-100.html
-> https://taz.de/Griechenland-plant-geschlossene-Lager/!5640074/
+++MITTELMEER
Das Märchen von den Rettern und vom «Pull-Faktor»
Die Studie zweier italienischer Migrationsforscher widerlegt das beliebteste Argument rechter NGO-Kritiker.
https://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/das-maerchen-von-den-rettern-und-vom-pullfaktor/story/10027861
+++LIBYEN
Das Elend der Flüchtlinge im Bürgerkriegsland Libyen – SPIEGEL TV vom 18.11.2019
Acht Jahre nach dem Sturz von Endlos-Diktator Gaddafi, herrscht in
Libyen Chaos. Milizen kämpfen gegen die aktuelle Regierung und
verwandeln das Land in eine Trümmerwüste. Der Bürgerkrieg verschärft
zusätzlich das Leid der afrikanischen Flüchtlingen auf der Suche nach
neuem besserem Leben. SPIEGEL TV-Reporter Claas Meyer-Heuer und der
Kameramann Jochen Blum haben zwei Wochen lang die lebensgefährliche
Region bereist.
http://www.spiegel.tv/videos/1643483-spiegel-tv-vom-18112019
+++SRI LANKA
Sri Lanka: Regierungswechsel weckt Ängste bei Minderheiten
Mit der am 16.11. erfolgten Wahl des neuen Präsidenten Gotabaya
Rajapaksa droht Sri Lanka die Rückkehr dessen Bruders Mahinda
Rajapaksas. In Folge davon befürchten Minderheiten das Wiederaufleben
einer autoritären Regierung mit repressiver Justiz und Polizei.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/news/archiv/2019/sri-lanka-regierungswechsel-weckt-angste-bei-minderheiten.html
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
WoZ 21.11.2019
Rechtsstreit um Polizeieinsatz: Der Berner Maulkorb
Ein junger Demonstrant geht juristisch gegen einen Polizeieinsatz vor.
In der Folge wird er selbst angeklagt und zum Schweigen verpflichtet.
Rekonstruktion eines fragwürdigen juristischen Falls in der
Bundeshauptstadt.
Von Benjamin von Wyl (Text) und Florian Bachmann (Foto)
Vor zwei Jahren wollte Benjamin Stückelberger in der Berner Altstadt
gegen Faschismus und Rassismus demonstrieren. Aber Polizeikontrollen
verhinderten, dass die unbewilligte Demonstration stattfand. Die
Verhinderung sei ein klarer Auftrag gewesen, wird ein Polizist später
sagen.
Während PolizistInnen Stückelbergers ID kontrollieren, wird er Zeuge
einer Verhaftung, bei der jemand zu Boden gedrückt wird. Stückelberger,
aktives Juso-Mitglied, zückt das Handy und filmt den Vorfall. Ein
Polizist ruft, er solle aufhören. Stückelberger filmt weiter. Dann packt
ihn der Polizist am Kragen. Kurz darauf habe der Polizist ihn dazu
gedrängt, das Material zu löschen, sagt Stückelberger. Deshalb
erstattete er in der Woche nach dem Vorfall Anzeige wegen Nötigung und
Amtsmissbrauch.
Später gab der Polizist gegenüber der Staatsanwaltschaft an, Benjamin
Stückelberger habe das Video beim Wortwechsel in der Seitenstrasse
freiwillig gelöscht. Er erinnere sich an ein ruhiges, beinahe angenehmes
Gespräch. Stückelberger beschreibt das Geschehen ganz anders: «Er hat
mir gedroht: Wenn ich das Video nicht lösche, würde man mein Handy
beschlagnahmen und mich auf den Posten bringen.» Der Polizist habe sogar
noch nach dem Ordner mit den gelöschten Dateien gefragt.
So schilderte es Stückelberger auch dem Beamten bei der Einvernahme, als
er in der Woche nach dem Geschehen Anzeige gegen unbekannt erstattete.
Der Jusstudent sagt, er habe sich für eine Anzeige entschieden, weil er
auf die Klärung einer offenen Frage hoffte: Darf man PolizistInnen im
Einsatz filmen?
Die Frage ist im Kanton Bern, wo eine Kennzeichnungspflicht für
PolizeibeamtInnen fehlt, besonders dringlich. AL-Grossrätin Christa
Ammann hat selbst schon Einsätze miterlebt, bei denen PolizistInnen
Filmaufnahmen untersagen wollten. «Das staatliche Gewaltmonopol muss das
Filmen aushalten», ist die Politikerin überzeugt, alles andere wäre
nicht verhältnismässig. Vor rund einem Jahr thematisierte sie dies in
einer Anfrage an die Berner Regierung: Manche PolizistInnen würden das
Filmen verbieten, verhindern oder erschweren, in dem sie sich «zwischen
die filmende Person und das Ereignis stellen». Die Antwort des
Regierungsrats: Man dürfe PolizistInnen filmen, wenn die Polizeiaktion
im Vordergrund steht. Die Veröffentlichung von Material, bei dem
PolizistInnen identifizierbar sind, ist hingegen nicht erlaubt.
Ammann, die ebenfalls gegen öffentliche Pranger ist, fand die Antwort
zumindest teilweise erhellend. Sie glaubt, dass eine Ombudsstelle für
Beamtenhandlungen – wie sie etwa die Stadt und der Kanton Zürich oder
der Kanton Basel-Landschaft kennen – auch bei Verdacht auf polizeiliche
Willkür Klärung bringen könnte. Womöglich auch in Situationen, wie sie
Stückelberger erlebt hat. Ammann kennt den Fall und findet «besonders
den zweiten Teil der Geschichte, der nichts mit dem Filmen zu tun hat,
merkwürdig».
Anderthalb Jahre Schweigezwang
Über diesen zweiten Teil darf Stückelberger erst seit Mitte September
wieder sprechen. Anderthalb Jahre lang war es ihm untersagt, über das
Verfahren zu reden. Anfang März 2018, bei der Einvernahme des
beschuldigten Polizisten, stellte dessen Anwältin den Antrag,
Stückelberger eine Stillschweigeverfügung aufzuerlegen. Der Staatsanwalt
hiess den Antrag gut. Von da an wäre Stückelberger mit einer Busse von
bis zu 10 000 Franken bestraft worden, hätte er über das Verfahren
gesprochen.
Begründet wurde der Antrag mit der Unschuldsvermutung. Da Stückelberger
das in der Polizeikontrolle Erlebte an die Medien gebracht habe, müsse
man damit rechnen, dass auch neue Informationen journalistisch verwendet
würden. Der beschuldigte Beamte, so liest man im Antrag, wurde vor fast
zehn Jahren im Internet als Polizist geoutet und danach bedroht. Nur
wenn man Stückelberger das Reden verbiete, sei der Polizist geschützt.
Stückelberger hat noch nie im Internet gehetzt, geschweige denn
PolizistInnen geoutet – wieso wird er dann mit einer schweren
Persönlichkeitsverletzung in Verbindung gebracht? Die Situation
überfordert ihn. Im Juli 2018 holt er sich eine eigene Rechtsvertretung,
den Anwalt Dominic Nellen. Nellen sagt, er habe eine
Stillschweigeverfügung wie diese noch nie erlebt. Allenfalls würden
solche Geheimhaltungspflichten für kurze Zeit angeordnet, etwa damit
sich ZeugInnen nicht absprechen. «Ich bin viel im Strafrecht tätig. So
was ist mir auch nicht in grossen Verfahren mit weit schwerwiegenderen
Vorwürfen begegnet.» Aber es kommt noch dicker: Kaum hat Stückelberger
einen Anwalt, wird er selbst zum Beschuldigten. Der Vorwurf: Hinderung
einer Amtshandlung.
Die PolizistInnen, die Stückelbergers Gruppe kontrollierten, sollen
wegen dessen Kamera – die sich eigentlich auf eine andere
PolizistInnengruppe richtete – zu Boden geschaut und sich abgedreht
haben. Ihre Konzentration sei gestört gewesen. Stückelberger wird zu
einem Beschuldigten, dem es bei Strafe verboten ist, über das
Vorgefallene zu sprechen. Nellens Antrag auf Aufhebung der
Stillschweigeverfügung lehnt die Staatsanwaltschaft ab.
«Natürlich gilt für Polizistinnen und Polizisten die
Unschuldsvermutung», sagt Stückelberger. Der Maulkorb zielte seiner
Ansicht nach aber auf etwas anderes: «Es ging darum, kritische
Berichterstattung über das Verfahren gegen einen Polizisten zu
verhindern.»
Ähnlich beurteilt das Medienanwalt Martin Steiger, dem die WOZ die
Verfahrensunterlagen zur Einschätzung vorgelegt hat: Die Verfügung habe
sich nur «pro forma» gegen Stückelberger gerichtet. Es bestehe keine
Verbindung zwischen diesem Fall und jenem, bei dem der Polizist im
Internet geoutet worden sei. Darum sei klar, dass man die eigentliche
Gefahr in den Medien gesehen habe. «Das ist im Zusammenhang mit der
Medienfreiheit, gerade wenn es um staatlichen Zwang geht, fragwürdig.»
Zum Schutz des Polizisten?
Die Berner Staatsanwaltschaft sieht das anders. «Eine mediale
Berichterstattung kann in diesen Fällen spätestens nach Abschluss der
geheimen Untersuchung erfolgen», schreibt der verantwortliche
Staatsanwalt Florian Walser auf Anfrage. Die Medienberichterstattung
werde also nicht verhindert, sondern bloss verschoben. Das Recht der
Öffentlichkeit auf Information müsse gegen die Unschuldsvermutung und
den Untersuchungszweck, die Wahrheitsfindung, abgewogen werden. Walser
war bis Juli 2018 Chef der Kriminalpolizei Freiburg. Mit dem
Stellenantritt bei der Berner Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben
im August 2018 übernahm er Stückelbergers Fall.
Zwar hat Walsers Vorgänger die Stillschweigeverfügung angeordnet, aber
Walser selbst hat sie nach Nellens Wiedererwägungsantrag
aufrechterhalten. Er hält sie weiterhin für verhältnismässig. Dass
Stückelberger selbst zum Beschuldigten geworden sei, habe daran nichts
geändert: «Er hätte nicht über den Sachverhalt reden können, ohne die
Unschuldsvermutung des ‹Erstbeschuldigten› zu tangieren.» Ebenfalls
wegen der Unschuldsvermutung in Bezug auf den Polizisten sei es «nicht
unproblematisch», dass Stückelberger zu den Medien gegangen sei, bevor
er Anzeige erstattet habe.
In keinem der Medienberichte über die Polizeikontrolle gibt es Hinweise
auf die Identität des Polizisten. Wie auch? Stückelberger hat gar nicht
gewusst, um wen es sich handelt. Dieses Pochen auf die
Unschuldsvermutung vonseiten der Staatsanwaltschaft hält Stückelbergers
Anwalt für vorgeschoben: «Die Unschuldsvermutung gilt immer – dann
dürfte nie über ein Strafverfahren gesprochen oder berichtet werden.»
Aber das sei ja auch allen bewusst.
«Es ist klar, dass man die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen nicht
verletzen darf», so Nellen. Das gilt besonders für JournalistInnen: Sie
dürfen niemanden an einen öffentlichen Pranger stellen und nicht
vorverurteilend berichten. Medienanwalt Steiger sieht es gleich: «Gerade
bei Journalisten darf man davon ausgehen, dass sie den
Persönlichkeitsschutz berücksichtigen.»
Im Frühjahr entschied die Staatsanwaltschaft, sowohl das Verfahren gegen
Stückelberger als auch jenes gegen den Polizisten einzustellen, da eine
Verurteilung in beiden Fällen unwahrscheinlich sei. Stückelberger
reichte beim Berner Obergericht Beschwerde ein, die Staatsanwaltschaft
habe den Sachverhalt falsch dargestellt. Dieses lehnte die Beschwerde
jedoch ab.
Stückelberger darf wieder reden. Doch es bleibt ein ungutes Gefühl –
auch bei seinem Anwalt Nellen: «Es bleibt der Beigeschmack, dass die
Stillschweigeverfügung durch eine Nähe von Staatsanwaltschaft und
Polizei zustande gekommen ist.»
–
Darf man die Polizei filmen?
PolizistInnen müssen es «grundsätzlich dulden», wenn sie im Einsatz
gefilmt oder fotografiert werden. So steht es in einem Merkblatt des
Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter. Die Schweizer Polizeikorps
kennen verschiedene Massnahmen, die die BeamtInnen darauf
sensibilisieren sollen: Der Umgang mit Filmaufnahmen wird in den
Kantonen Zürich, St. Gallen und Basel-Stadt in der Polizeischule
thematisiert, die Stadtpolizei Zürich kennt ein internes Merkblatt, die
Kantonspolizei Luzern eine entsprechende Weisung.
Das Filmen allein sei nie ein Grund für eine Anzeige wegen Hinderung
einer Amtshandlung, sagt der Sprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt.
Doch es bleibt ein Graubereich: Haben PolizistInnen das Gefühl, dass sie
auf einer Aufnahme erkennbar seien oder dass ihr Einsatz durch die
filmende Person gestört sei, können sie anordnen, dass die filmende
Person mehr Abstand halten muss. Verweigert sich die Person dieser oder
anderen Anordnungen, kann ihr ein Strafverfahren drohen.
(https://www.woz.ch/1947/rechtsstreit-um-polizeieinsatz/der-berner-maulkorb)
—
Demorecht auf dem Bundesplatz nicht unnötig einschränken
Die Fraktion SP/JUSO ist der Meinung, dass mit der vom Gemeinderat
vorgeschlagenen Revi-sion des Kundgebungsreglements die vom Stadtrat
überwiesene Motion „Gleiche Rechte für alle: Kundgebungen während den
eidgenössischen Sessionen auf dem Bundesplatz erlauben“ nicht umsetzt
wird. Die Mehrheit der zuständigen Kommission hat zwar Anträge dazu
verabschiedet, die in die richtige Richtung, aber zu wenig weit gehen.
Die SP/JUSO-Fraktion wird sich im Stadtrat dafür einsetzen, das
Demonstrationsrecht in der Stadt Bern mit zusätzlichen Anträgen weiter
zu stärken.
http://www.spbern.ch/index.php?id=4580&no_cache=1&tx_t3extblog_blogsystem%5Bpost%5D=3076&tx_t3extblog_blogsystem%5Bday%5D=20&tx_t3extblog_blogsystem%5Bmonth%5D=11&tx_t3extblog_blogsystem%5Byear%5D=2019&tx_t3extblog_blogsystem%5Baction%5D=show&cHash=110becbeeb9dc11b3ad4f06ea0480d9e
Defend Rojava!
Demo „Kämpfe verbinden“ diesen Samstag um 15 Uhr in Bern // vierte
Velodemo für Rojava in Bern am 26.11 um 18 Uhr Helvetiaplatz (BE)
https://barrikade.info/article/2905
Velodemo für Rojava von der Uni Zürich aus
Inspiriert von unseren Genoss*innen in Bern und in Solidarität mit
unseren kämpfenden Freund*innen in Rojava haben wir heute auf Fahrrädern
demonstriert und die Strassen Zürichs blockiert.
https://barrikade.info/article/2901
+++FREE NEKANE
WoZ 21.11.2019
Nekane Txapartegi: Der lange Arm der spanischen Justiz
Von Lorenz Naegeli
Letzten Mai eröffnete Spanien ein neues Verfahren gegen die in der
Schweiz lebende baskische Aktivistin Nekane Txapartegi. Am 12. November
erging ein internationaler Haftbefehl und nur kurz darauf ein
Auslieferungsantrag. Bereits im Mai war ein Rechtshilfeersuchen bei der
Schweiz eingegangen. Dieses basierte erneut auf einem 1999 unter Folter
erzwungenen Geständnis, aufgrund dessen Txapartegi der
Eta-Mitgliedschaft bezichtigt wird. Im Gegensatz dazu beruft sich die
spanische Justiz nun auf neue Anklagepunkte. Im Fokus stehen die
Papiere, mit denen Txapartegi nach ihrer Flucht aus Spanien 2007 unter
falscher Identität in der Schweiz lebte. Gemäss der
Menschenrechtsorganisation Augenauf nennt der neue Haftbefehl «als
alleinigen Vorwurf den Besitz von gefälschten Papieren». Es sei
bemerkenswert, «dass der spanische Staat ein Delikt verfolgt, das in der
Schweiz stattgefunden hat»: Damit beanspruche er eine extraterritoriale
Wirkung seiner Gesetze.
Möglicherweise versucht Spanien so zu verhindern, dass sich die Schweiz
zu den Foltervorwürfen äussern muss. Denn obwohl mehrere ExpertInnen
diese Vorwürfe bestätigten, musste sich die Schweiz bisher nicht dazu
positionieren. Nachdem das höchste spanische Gericht die Strafe
Txapartegis für verjährt erklärte, kam die damals in der Schweiz
inhaftierte Aktivistin im September 2017 frei. Daraufhin untersuchten
die Schweizer Behörden die Foltervorwürfe bis heute nicht. Würde
Txapartegi nun aber wegen falscher Papiere ausgeliefert, dürfte bei
einem Prozess in Spanien noch immer die Eta-Mitgliedschaft der
Hauptanklagepunkt sein. Damit bleibt das Dilemma für die Schweiz
bestehen: Entweder tritt sie auf das neue Auslieferungsgesuch ein und
verstösst so insbesondere gegen die Antifolterkonvention. Oder sie
verzichtet auf die Auslieferung und anerkennt dadurch die
Foltervorwürfe. Letzteres haben Staaten wie Deutschland oder Belgien in
ähnlichen Fällen bereits getan. Es gäbe aber noch einen dritten Weg:
nämlich dass die Schweiz das Auslieferungsbegehren aus formalen Gründen
zurückweist, weil es sich auf hierzulande begangene Straftaten beruft.
Tut sie das nicht, delegitimiert sie ihren eigenen Rechtsstaat.
(https://www.woz.ch/1947/nekane-txapartegi/der-lange-arm-der-spanischen-justiz)
—
Spanischer Staat fordert erneut die Auslieferung von Nekane Txapartegi, Mitarbeiterin von Radio LoRa
Am 12.11.2019 hat das spanische Sondergericht Audiencia Nacional einen
internationalen Haftbefehl gegen die baskische Aktivistin Nekane
Txapartegi ausgestellt und konfrontiert die Schweiz erneut mit einem
Auslieferungsantrag. Nekane Txapartegi ist seit 2018 Mitarbeiterin von
Radio LoRa. Radio LoRa fordert die Schweizer Behörden auf, die
rechtswidrige politische Verfolgung Nekane Txapartegis nicht zu
unterstützen.
https://www.lora.ch/frauen/aktuelles-frauenredaktion/739-die-verfolgung-gegen-nekane-lora-journalistin-und-frauenstelle-geht-weiter
—
(FB FrauenstreikKollektiv Zürich)
NEKANE ist eine von uns! Sie ist aktiv in unserem Kollektiv und aktut in Gefahr! Das ist ihre Nachricht:
„Liebe Solidarische, Freund*innen und Compañerxs
An einem 24. November, im Jahr 1999, kam ich aus dem spanischen
Gefängnis «Soto del Real» frei. Zwanzig Jahre später, am gleichen Datum,
könnte ich wieder in einem Schweizer Knast sein.
Am Montag 18. November wurde bestätigt, dass ein Auslieferungsantrag
schon in Bern auf dem Tisch liegt. Der Stempel ist der gleiche wie 2016:
der spanische Folterstaat. Die Vorwürfe, die keine konkreten Taten
beinhalten, basieren auf den Folteraussagen, die ich während der fünf
Tage Incomunicado-Haft in Madrid gemacht habe. Die politische Verfolgung
wegen meiner Ideen geht weiter, die Jagd auf mich ist eröffnet. Die
Folterer haben damals meinen Frauenkörper als Kriegsfeld benutzt und
jetzt werde ich verfolgt, weil ich gegen die sexistische Folter kämpfe,
die ich überlebt habe. Ich soll wegen meines Kampfes gegen die
staatliche und patriarchale Gewalt verhaftet werden.
In den vergangenen zwanzig Jahren haben Regierungen, Präsidenten und
Minister gewechselt. Aber der ganze repressive Apparat bleibt und die
das Sondergericht «Audiencia Nacional» ist die Speerspitze dieser
Repression. Das sexistische System und die patriarchale Justiz wollen
mich peinigen.
Warten wir ab, auf welcher Seite die «neutralen» Schweizer Behörden sich
positionieren werden. Wenn es um Folter geht, kann man nicht neutral
sein. Man ist dafür oder dagegen.
Ihr seid schon auf meiner/unserer Seite und das gibt uns Kraft, weiter
Widerstand zu leisten und für unsere Befreiung zu kämpfen!
Feministische und kämpferische Grüsse
Nekane“
(https://www.facebook.com/frauenstreikenzh/posts/773855953059558:0)
+++REPRESSION DE
Prozess nach G20-Ausschluss Mit Kameras auf Staatsgäste werfen?
Beim G20-Gipfel wurden Journalisten die Akkreditierungen entzogen – mit
dubiosen Begründungen. So wurde befürchtet, Reporter könnten mit Kameras
auf Staatsgäste werfen. Heute wird über eine Klage von Journalisten
verhandelt.
https://www.tagesschau.de/inland/g20-presse-101.html
-> https://taz.de/G20-Gipfel-in-Hamburg/!5642931/
-> https://www.tagesspiegel.de/politik/g20-gipfel-in-hamburg-entzug-der-akkreditierung-zweier-journalisten-nicht-rechtmaessig/25249036.html
-> https://taz.de/Akkreditierungsentzug-nicht-rechtmaessig/!5643170/
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128934.g-proteste-die-geheimnisvolle-festnahme.html
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128919.g-gipfel-immer-wieder-rechtswidrig.html
-> https://taz.de/Journalisten-klagen-an/!5640106/
-> ZAPP NDR 30.0832017: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medienpolitik/G20-Journalisten-Die-sollen-gefaehrlich-sein,akkreditierungsentzug100.html
-> https://www.tagesschau.de/inland/g20-urteil-105.html
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128932.g-in-hamburg-rechtswidrige-behinderung-der-berichterstattung.html
-> https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/G20-Aufarbeitung-Urteil-gibt-Journalisten-recht,akkreditierung140.html
-> https://www.spiegel.de/politik/deutschland/g20-entzug-von-akkreditierungen-fuer-journalisten-war-rechtswidrig-a-1297489.html
+++POLICE BE
Austausch über Konflikte mit
der Polizei
Das Kompetenzzentrum Multimondo lädt am 3. Dezember zu einem
Diskussionsabend zum Thema «Wenn die Polizei nur die Hautfarbe sieht –
Widerstand und Rechtsverfahren bei Racial Profiling» ein.
https://www.bielertagblatt.ch/nachrichten/biel/austausch-ueber-konflikte-mit-der-polizei
-> https://www.multimondo.ch/events/6778/
-> https://www.facebook.com/events/2464239070300163/
+++POLIZEI LU
Urteil im «Fall Malters» ist rechtskräftig: Luzerner Polizeikader definitiv freigesprochen
Aufatmen bei der Luzerner Polizei: Der Einsatz vom März 2016 in Malters,
bei dem eine Frau Suizid beging, war rechtmässig. Zu diesem Schluss
kommt das Luzerner Kantonsgericht in einem Urteil, das nun nicht
angefochten wird.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/urteil-im-fall-malters-ist-rechtskraeftig-luzerner-polizeikader-definitiv-freigesprochen-ld.1170147
-> https://www.tele1.ch/artikel/157883/fall-malters-polizei-definitiv-freigesprochen
-> https://www.zentralplus.ch/fall-malters-luzerner-polizeichefs-definitiv-freigesprochen-1657941/
+++POLIZEI CHILE
Gewalt gegen Proteste in Chile: Polizei wird gummifrei
Nach hunderten Augenverletzungen: Chiles Carabineros dürfen nur noch in
Ausnahmefällen Gummigeschosse gegen Protestierende einsetzen.
https://taz.de/Gewalt-gegen-Proteste-in-Chile/!5643053/
+++ANTIRA
Deep Diversity in Institutionen: Ein steiniger Weg (1/2)
Die Gesellschaft ist divers, bunt und vielfältig. Aber im Theaterfoyer,
im Museum oder in Bildungsinstitutionen herrscht oft ein anderes Bild.
Das Programm spricht eine bestimmte Schicht an, das Publikum ist
meistens weiss und homogen. Was läuft da falsch?
https://www.srf.ch/sendungen/kontext/deep-diversity-in-institutionen-ein-steiniger-weg-1-2
+++RECHTSPOPULISMUS
Roger Hallam: Mitgründer von Extinction Rebellion nennt Holocaust „weiteren Scheiß“
Roger Hallam betrachtet Genozide historisch als „ein fast normales
Ereignis“. Er relativiert den Holocaust und bezeichnet die deutsche
Haltung in der ZEIT als „lähmend“.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-11/roger-hallam-extinction-rebellion-mitgruender-klimawandel-holocaust
-> ER Deutschland distanziert sich: https://extinctionrebellion.de/documents/153/Extinction_Rebellion_distanziert_sich_von_Roger_Hallam.pdf
-> https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-11/xr-deutschland-extinction-rebellion-roger-hallam-holocaust-verharmlosung
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128892.extinction-rebellion-xr-distanziert-sich-von-hallam-nach-holocaustrelativierung.html
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128903.extinction-rebellion-zu-spaete-distanzierung-von-hallam.html
-> https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-11/roger-hallam-xr-mitbegruender-extinction-rebellion-buchveroeffentlichung-zurueckgezogen
-> https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/roger-hallam-verlag-zieht-buch-des-extinction-rebellion-mitgruenders-zurueck-a-1297429.html
-> https://www.tagesspiegel.de/politik/gruender-von-extinction-rebellion-holocaust-fuer-hallam-nur-ein-weiterer-scheiss-in-der-geschichte/25249024.html
-> https://www.derstandard.at/story/2000111298882/extinction-rebellion-gruender-relativiert-holocaust?ref=rss
-> https://www.blick.ch/news/schweiz/nur-ein-weiterer-scheiss-in-der-menschheitsgeschichte-wirbel-um-holocaust-verharmlosung-von-extinction-rebellion-gruender-id15625162.html
-> https://taz.de/Antisemitismus-bei-Extinction-Rebellion/!5640088/
-> https://www.tagesschau.de/inland/hallam-extinction-rebellion-101.html
-> https://www.deutschlandfunk.de/holocaust-verharmlosung-empoerung-ueber-gruender-von.1939.de.html?drn:news_id=1072034
-> https://www.theguardian.com/environment/2019/nov/20/extinction-rebellion-founders-holocaust-remarks-spark-fury
+++RECHTSEXTREMISMUS
Terror-Import aus den USA
Die «Atomwaffen-Division», ein rechtsextremistisches Netzwerk, ruft in
Deutschland zum Rassenkrieg auf und bedroht grüne Politiker mit dem Tod.
https://www.derbund.ch/ausland/europa/terrorimport-aus-den-usa/story/11707966
«Sie sind nicht rechtsradikal, aber krank»
Ein 38-jähriger Basler jüdischer Abstammung attackierte Juden und
jüdische Einrichtungen. Das Gericht will ihn in die Psychiatrie
schicken, um Schlimmeres zu verhindern.
https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/-Eines-Tages-mit-dem-Messer-in-der-Synagoge—16620247
-> https://telebasel.ch/2019/11/20/mann-muss-nach-antisemitischen-angriffen-in-psychiatrie/?channel=105100
+++SEXISMUS
derbund.ch 20.11.2019
Fall Rickli: Ein Urteil, das nicht ins 21. Jahrhundert passt?
«Keine sexuelle Belästigung» urteilt das Gericht zum Text von Berner Rappern gegen Natalie Rickli und sorgt damit für Empörung.
Mathias Streit
Der Text geht unter die Gürtellinie, und die Adressatin scheint klar zu
sein: «Natalie Rikkli» heisst der Song von vier Musikern und einer
Musikerin aus dem Umfeld des Berner Rap-Kollektivs Chaostruppe. Darin
beschimpfen sie die ehemalige SVP-Nationalrätin Natalie Rickli aufs
Übelste und fordern sie zum Oralsex auf.
Rickli erstattete Anzeige gegen die fünf. Nun hat das Bundesgericht
entschieden: Das Lied ist «zweifellos ein grober verbaler Angriff», um
sexuelle Belästigung handelt es sich aber nicht. Die Urteilsbegründung
wirft Fragen auf: Gelten für sexuelle Belästigungen im Internet andere
Regeln als im analogen Alltag? Und falls ja: Ist so ein Gesetz noch
zeitgemäss?
Ausgangspunkt für den Entscheid war ein Urteil des Berner Obergerichts.
Dieses sprach die Rapperin und deren vier Mitmusiker im Dezember 2018
für den Tatbestand der üblen Nachrede schuldig, entlastete sie aber im
Anklagepunkt der sexuellen Belästigung. Die Berner
Generalstaatsanwaltschaft war mit dieser Entlastung nicht einverstanden.
Sie zog das Urteil an die höchste Instanz weiter. Weil Verfahren zu
sexuellen Belästigungen nur äusserst selten vor Bundesgericht landen,
war bereits vor dem Urteil klar, dass dieses Signalwirkung haben wird.
Am Bundesgericht war es zu entscheiden, was in Zeiten von Facebook,
Twitter und Youtube als sexuelle Belästigung gilt – und was nicht.
Song erst spät entdeckt
Gemäss aktueller Rechtsprechung muss das Opfer eine sexuelle Belästigung
«unmittelbar wahrnehmen». Im Fall von Rickli bedeutet das, dass die
Richter entscheiden mussten, wie weit die unmittelbare Wahrnehmung einer
Person im Internet geht. Ihr Urteil dürfte Betroffenen in ähnlichen
Fällen wenig Hoffnung geben: Weil Rickli nie direkt mit dem Inhalt des
Songs konfrontiert wurde, könne in diesem Fall gar keine sexuelle
Belästigung vorliegen, heisst es im Verdikt. Das erforderliche Kriterium
der unmittelbaren Wahrnehmung durch das Opfer sei dadurch nicht
gegeben.
Als Grund für seinen Entscheid gibt das Bundesgericht an, dass die
Angeklagten das beleidigende Lied nie direkt an Natalie Rickli geschickt
hätten. Auch sei der Song niemals in ihrer Anwesenheit gespielt worden.
Im Gegenteil: Rickli hatte erst eineinhalb Jahre nach dessen
Veröffentlichung davon Kenntnis erlangt. «Natalie Rikkli» war bereits
2014 auf der Website der Rapper erschienen und fand von dort aus seinen
Weg auf die Videoplattform Youtube.
Die lange Dauer zwischen Tathandlung und Belästigung ist für das
Bundesgericht ein Indiz dafür, dass Rickli gar nicht die eigentliche
Adressatin des Liedes war. Stattdessen sei «Natalie Rikkli» an ein
Publikum gerichtet gewesen, das der SVP-Frau ebenfalls «kritisch
gegenüber eingestellt» sei. Für Rickli habe kein Zwang bestanden, das
Video anzuschauen. Sie habe die Möglichkeit gehabt, sich «dem Text zu
entziehen», so das Bundesgericht.
Unterstützung von links
Das Beispiel Natalie Rickli mag ein Extremfall sein. Die eineinhalb
Jahre zwischen Videoveröffentlichung und Anzeige sind ein langer
Zeitraum. Trotzdem: Gemäss Strafrechtsexperten ist das Argument der
«fehlenden Unmittelbarkeit» im Internetzeitalter kaum noch zeitgemäss.
Ein sexistisches Video auf Youtube, ein beleidigender Kommentar auf
Facebook: Was im analogen Leben eindeutig eine sexuelle Belästigung
wäre, wird im Internet schnell ungreifbar. Vor allem für die Justiz.
Aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Beschwerde
argumentiert, dass für den digitalen Tatort eigene Regeln gelten müssen.
Die sexuelle Belästigung über das Internet sei für den Täter «einfacher
und bequemer». Gleichzeitig habe sie schwerwiegendere Auswirkungen auf
das Opfer als die «klassische» Belästigung.
Auf Twitter erhielt Natalie Rickli nach dem Urteil Unterstützung, auch
von der politischen Gegenseite. Für die ehemalige Zürcher
SP-Nationalrätin Chantal Galladé ist das «Bundesgerichtsurteil ein
Schlag in das Gesicht aller Frauen». Und die Berner Nationalrätin Flavia
Wasserfallen (SP) findet, dass der Tatbestand der sexuellen Belästigung
«im Online-Zeitalter neu diskutiert werden muss».
Ist es Verleumdung?
Natalie Rickli, sie ist inzwischen Zürcher Regierungsrätin, wollte sich
gestern nicht persönlich zum Urteil äussern. Über ihren Sprecher Patrick
Borer lässt sie allerdings ausrichten, dass sie davon Kenntnis genommen
habe. Rickli hoffe, so ihr Sprecher weiter, bei den Urhebern reife die
Einsicht, dass es auch für Musiker Grenzen gebe.
Einen kleinen Teilsieg gibt es für Rickli trotzdem: Das Bundesgericht
kritisierte den Freispruch des Berner Obergerichts in der Frage, ob es
sich beim Lied um Verleumdung handelt. Weil das Obergericht zu diesem
Aspekt nicht sorgfältig gearbeitet habe, hob das Bundesgericht das
Urteil auf und schickte den Fall zur Neubeurteilung zurück an die
Vorinstanz. Diese hatte die fünf Rapper zuvor «nur» der üblen Nachrede
schuldig gesprochen.
(https://www.derbund.ch/bern/fall-rickli-ein-urteil-das-nicht-ins-21-jahrhundert-passt/story/24766308)
—
derbund.ch 20.11.2019
Rickli-Song: Es war keine sexuelle Belästigung
In einem Song forderten Berner Rapper die SVP-Politikerin Natalie Rickli
zu Oralsex auf. Sexuelle Belästigung sei das nicht, sagt das
Bundesgericht.
Mathias Streit
Vier Musiker und eine Musikerin aus dem Umfeld des Berner Rap-Kollektivs
Chaostruppe haben Natalie Rickli (SVP) in einem Lied aufs Übelste
beschimpft und zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Die ehemalige
Nationalrätin und heutige Zürcher Regierungsrätin erstattete daraufhin
Strafanzeige. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Song zwar
beleidigend, aber keine sexuelle Belästigung sei. Gleichzeitig hat das
Gericht den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgeschickt.
«Lied nicht direkt an Rickli gerichtet»
Mit seinem Entscheid im Anklagepunkt der sexuellen Belästigung bestätigt
das Bundesgericht die Urteile der beiden vorhergehenden Instanzen. Das
Regionalgericht Bern-Mittelland und das Obergericht des Kantons Bern
hatten in diesem Punkt eine Verurteilung ebenfalls abgelehnt. Weil die
Staatsanwaltschaft mit den beiden Urteilen nicht einverstanden war, zog
sie den Fall vor Bundesgericht.
Als Grund für seinen Entscheid gab das Bundesgericht an, dass Natalie
Rickli nicht unmittelbar mit dem Inhalt des Songs konfrontiert wurde.
Weder sei ihr das Lied von einem der Angeklagten direkt zugesandt
worden, noch sei der Song jemals in ihrer Anwesenheit gespielt worden.
Die beschuldigten Musiker hätten sich mit dem Lied an ihr Publikum und
nicht direkt an die Politikerin gewandt. Rickli hätte dadurch, so das
Bundesgericht, die Möglichkeit gehabt, sich «dem Text zu entziehen».
Rickli hat den Song denn auch erst eineinhalb Jahre nach dessen
Veröffentlichung wahrgenommen.
Chaostruppe wehrte sich gegen Falschmeldungen
Das Lied «Natalie Rikkli» wurde im Jahr 2014 auf dem Gratis-Mixtape
«Focalin und Hüttächäs» von den beiden Rappern Tilt und 200BPM über
deren eigene Homepage veröffentlicht. Anschliessend gelangte das Lied
auch auf die Videoplattform Youtube, von wo es inzwischen gelöscht
wurde.
Nachdem zu Beginn der öffentlichen Berichterstattung fälschlicherweise
das ganze Chaostruppe-Kollektiv für den Song verantwortlich gemacht
wurde, stellte die Gruppe auf ihrer Homepage klar, dass nur zwei Musiker
und eine Musikerin aus der Chaostruppe angeklagt seien. Die anderen
beiden Beschuldigten seien nicht Teil des Kollektivs. Die Musikerinnen
und Musiker präzisierten zudem, dass sie das Lied nie direkt an Natalie
Rickli geschickt oder an deren Facebook-Pinnwand gepostet haben.
Obergericht muss über die Bücher
In einem anderen Punkt kritisierte das Bundesgericht den Entscheid des
Obergerichts. Dieses hatte die fünf Angeklagten auch vom Vorwurf der
Verleumdung freigesprochen. Weil das Obergericht in diesem Aspekt aber
nicht sorgfältig gearbeitet habe, hob das Bundesgericht das
vorinstanzliche Urteil auf und schickte den ganzen Fall zur
Neubeurteilung zurück ans Obergericht.
In erster Instanz sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland die
Beschuldigten der Beschimpfung schuldig und verurteilte sie zu einer
bedingten Geldstrafe. Das Obergericht korrigierte diesen Entscheid
später und verhängte für den Tatbestand der üblen Nachrede unbedingte
Geldstrafen.
(https://www.derbund.ch/bern/ricklisong-es-war-keine-sexuelle-belaestigung/story/22559674)
—
Rickli-Rap geht zurück ans Berner Obergericht
Die Beschwerde gegen das Urteil zu einem Rap über SVP-Politikerin
Natalie Rickli wurde teilweise gutgeheissen. Bestätigt hat das
Bundesgericht jedoch den Freispruch vom Vorwurf der sexuellen
Belästigung.
https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/ricklirap-geht-zurueck-ans-berner-obergericht/story/16072463
-> https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/entscheid-des-bundesgerichts-natalie-rickli-wurde-durch-rap-text-nicht-sexuell-belaestigt
-> https://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Rickli-Rap-geht-zurueck-ans-Berner-Obergericht-12522420
-> https://www.blick.ch/news/politik/urteil-des-bundesgerichts-schmaehsong-gegen-svp-rickli-ist-keine-sexuelle-belaestigung-id15624203.html
-> https://www.tagblatt.ch/newsticker/schweiz/rapper-vor-bundesgericht-kleiner-erfolg-fuer-natalie-rickli-ld.1170164
-> https://www.nzz.ch/schweiz/bundesgericht-rickli-rap-geht-zurueck-ans-berner-obergericht-ld.1523240
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/rickli-rap-geht-zuruck-ans-berner-obergericht-65616237
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/schweiz/rapper-vor-bundesgericht-ein-kleiner-erfolg-fuer-natalie-rickli-135998222
-> https://www.zsz.ch/ueberregional/natalie-rikklisong-geht-zurueck-ans-berner-obergericht/story/24699799
-> https://www.landbote.ch/ueberregional/natalie-rikklisong-geht-zurueck-ans-berner-obergericht/story/24699799
-> https://www.toponline.ch/news/winterthur/detail/news/urteil-aufgehoben-rickli-rap-geht-zurueck-ans-berner-obergericht-00123886/
-> https://www.tagblatt.ch/newsticker/schweiz/rapper-vor-bundesgericht-kleiner-erfolg-fuer-natalie-rickli-ld.1170164
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/kurznews-136000403
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/natalie-rickli-erhalt-nach-urteil-linken-support-65616375
-> Medienmitteilung Bundesgericht: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/6B_69_2019_2019_11_20_T_d_11_40_29.pdf
-> Urteil Bundegericht: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://04-11-2019-6B_69-2019&lang=de&zoom=&type=show_document