Medienspiegel 9. April 2019

+++BASEL
«Heute ist mein Leben gut»
40’000 Flüchtlinge kamen 2015 in die Schweiz. Auch in der Region Basel war der Anteil hoch. Eine Herausforderung für die Institutionen – bis heute.
https://telebasel.ch/2019/04/09/heute-ist-mein-leben-gut

+++ST.GALLEN
Kanton St.Gallen setzt ganz auf Integration
Der Kanton St.Gallen betreut Asylsuchende ab diesem Jahr in vier kantonalen Zentren, während die Gemeinden Personen mit einem Bleiberecht übernehmen. Die Nothilfe ist neu Sache des Kantons. Die angepassten Strukturen dienen vor allem der Integration.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kanton-setzt-ganz-auf-integration-ld.1109825
-> https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/asylsuchende-werden-in-stgallen-nur-noch-in-kantonalen-zentren-betreut-ld.1109755
-> https://www.toponline.ch/news/stgallen/detail/news/asylsuchende-werden-nur-noch-in-kantonalen-zentren-betreut-00109121/

++++SCHWEIZ
«Kampagne FREI»: Gegen die Kriminalisierung der Solidarität Wir verteidigen die Solidarität mit Asylsuchenden!
Amnesty Schweiz setzt sich 2019 in einer Kampagne für den Schutz und die Förderung der Solidarität ein: Gesetze, die die Arbeit von Verteidigerinnen und Verteidiger der Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen kriminialisieren, sollen aufgehoben werden; in der Schweiz muss Artikel 116 des Ausländergesetzes angepasst werden.
https://www.amnesty.ch/de/themen/menschenrechtsverteidiger/dok/2019/solidaritaet-mit-asylsuchenden

Afrikanische Union und Konsultationen: Staatssekretärin Pascale Baeriswyl führt politische Gespräche in Äthiopien
EDA-Staatssekretärin Pascale Baeriswyl ist gestern in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba mit Mitgliedern der Afrikanischen Union zusammengetroffen. Im Zentrum der Gespräche am Sitz der Organisation standen die Friedens- und Sicherheitspolitik sowie die Migrationsthematik. Heute Dienstag führte sie bilaterale Konsultationen mit ihrem äthiopischen Amtskollegen, Staatsminister Markos Tekle. Zuvor hatte die Staatssekretärin in Ruanda mit der Delegation von Nationalratspräsidentin Marina Carobbio Guscetti an den Gedenkfeierlichkeiten zum 25. Jahrestag des Genozids teilgenommen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-74619.html

Schweiz und Bangladesch formalisieren ihre Zusammenarbeit im Rückkehrbereich
Die Schweiz und Bangladesch haben ihre Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr von Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, rechtlich geregelt. Damit verfügt die Schweiz nun mit 62 Staaten über Abkommen im Rückkehrbereich.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-74615.html

Und wenn wir plötzlich flüchten müssten aus der sicheren Schweiz?
Das Bildungsteam der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH bietet zahlreiche Weiterbildungen und erlebnispädagogische Angebote für unterschiedliche Zielgruppen an. Der Projekttag «Flucht und Asyl» eignet sich mit dem Simulationsspiel gut für Konfirmandengruppen und Schulklassen.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/news/archiv/2019/und-wenn-wir-ploetzlich-fluechten-muessten-aus-der-sicheren-schweiz.html

tagblatt.ch 09.04.2019

Migrationschef warnt vor mehr Asylgesuchen bei Waffenrecht-Nein: «Es gäbe eine Sogwirkung»

Die Asylzahlen sind so tief wie seit Jahren nicht mehr. Staatssekretär Mario Gattiker warnt nun aber vor den Folgen eines Neins zum verschärften Waffenrecht. Die Zahl der Asylgesuche würde wieder deutlich steigen, sagt er. Im Interview äussert er sich zudem zu den beschleunigten Verfahren und Problemen bei der Integration.

Michel Burtscher, Dominic Wirth

Die Zahl der Asylgesuche ist seit dem Höhepunkt im Jahr 2015 stetig und markant gesunken. Sind Sie ein Genie oder einfach ein Glückspilz?

Diese Entwicklung hat primär mit dem besseren Schutz der europäischen Aussengrenzen zu tun, mit Abkommen und Massnahmen zwischen Griechenland und der Türkei oder zwischen Libyen und Italien. Aber die Schweiz hat in den letzten Jahren mit Sicherheit auch Einiges richtiggemacht. Wir haben – bereits vor der Flüchtlingskrise – sehr schnelle Verfahren für Menschen aus Ländern eingeführt, in denen keine generelle Verfolgung droht. Sie müssen die Schweiz rasch wieder verlassen. Das hat sich herumgesprochen:
Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, meidet unser Land. Auch dies kommt in den tiefen Asylgesuchszahlen zum Ausdruck.

Mit rund 15’500 war die Zahl der Asylgesuche 2018 so tief wie seit elf Jahren nicht mehr. Wie sieht es dieses Jahr aus?

Wir gehen von einer unveränderten Situation aus, die nach wie vor beeinflusst ist durch die Massnahmen vor der Balkanroute und im Mittelmeer. Wir erwarten deshalb in etwa die gleichen Asylzahlen wie im Vorjahr. Klar ist aber: Der Migrationsdruck ist international weiterhin sehr hoch. Die Situation kann sich rasch ändern.

Wo ist der Migrationsdruck denn am höchsten?

An den Schengen-Aussengrenzen. Wir haben 4,5 Millionen Flüchtlinge in der Türkei, wir haben zwischen einer halben Million und einer Million Migranten in Libyen und in Marokko. Gemäss dem Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge waren seit zweitem Weltkrieg nie mehr so viele Menschen unterwegs wie heute.

Bald stimmt die Schweiz über die Verschärfung des Waffenrechts ab. Der Bundesrat warnt, dass bei einem Nein die Schweizer Mitgliedschaft bei Schengen/Dublin in Gefahr ist. Was würde das für Ihre Arbeit bedeuten?

Schengen ist für die Migration sehr wichtig, wegen des Schutzes der Aussengrenzen und der Sicherheitszusammenarbeit.

Und Dublin?

Für uns ist aber auch das Dublin-Abkommen zentral. Ohne dieses wären wir blind im Asylbereich. Wir wüssten nicht mehr, ob jemand zum Beispiel schon in Deutschland, Italien oder Frankreich war.
Zudem gäbe es eine Sogwirkung, weil alle Asylsuchenden, die in einem anderen Land abgewiesen wurden, es in der Schweiz nochmals versuchen könnten.
Heute können wir solche Personen auf der Basis des Dublin-Abkommens in das zuständige europäische Land zurückführen. Das wäre ohne Schengen/Dublin nicht mehr möglich. Fiele das Dublin-Abkommen weg, hätten wir deutlich mehr Asylgesuche in der Schweiz.

Was heisst das in Zahlen ausgedrückt?

Der Bundesrat schätzt, dass dies zu Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr führen würde. Im vergangenen Jahr haben wir 8000 Dublin-Gesuche an andere Staaten gestellt. Gäbe es dieses Abkommen nicht, hätten wir diese als normale Asylgesuche behandeln müssen. Zusätzlich kämen all die Asylsuchenden hinzu, die in einem anderen europäischen Staat abgewiesen wurden und es in der Schweiz ein weiteres Mal versuchen könnten.

Die Erfolgsquote bei den Dublin-Rückführungen ist aber sehr mager. 70 Prozent der Personen kann die Schweiz nicht zurückstellen.

Das stimmt. Unter dem Strich konnte die Schweiz aber sehr viel mehr Asylsuchende in ein anderes Land überstellen als umgekehrt. Ein rechtskräftiger Dublin-Entscheid bedeutet zudem, dass jemand aus den ordentlichen Strukturen fällt und nur noch Nothilfe bekommt. Das führt dazu, dass viele Personen die Schweiz selbständig verlassen.

Wird die Gefahr eines Ausschlusses der Schweiz aus Schengen/Dublin nicht ein bisschen dramatisiert in diesem Abstimmungskampf?

Wieso? Die Schweiz muss keine Weiterentwicklung von EU-Recht übernehmen. Es ist aber klar geregelt, dass das Abkommen 90 Tage später automatisch ausser Kraft tritt, falls sie das nicht macht oder keine gütliche Einigung zustande kommt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann das im Vertrag nachlesen.

Das Asylwesen ist unabhängig von der Abstimmung im Umbruch. Seit Anfang März werden die beschleunigten Verfahren angewendet. Wie läuft es?

Ich bin sehr zufrieden. Wir waren bereit, die Prozesse definiert und getestet, und die Mitarbeiter, von welchen viele ihren Arbeitsort wechseln mussten, sind für ihre oft neuen Aufgaben ausgebildet. Geholfen dabei hat sicher auch, dass wir mit den Testbetrieben in Zürich und der Westschweiz Erfahrungen sammeln konnten.
Kinderkrankheiten kann man bei solchen grossen Systemumstellungen aber nie ausschliessen.
Es ist gut möglich, dass wir da und dort nachjustieren müssen. Die Informatik beispielsweise ist noch nicht dort, wo wir sie haben wollen.

Wo es auch noch hapert ist bei den Asylzentren. Erst 4000 der eigentlich geplanten 5000 Plätze steht bereit. Braucht es den Rest überhaupt noch angesichts der der sinkenden Asylzahlen überhaupt noch?

Das ist eine berechtigte Frage, die ich klar mit Ja beantworte. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, wie schwierig es ist, wenn man bei einer Krise und einem sprunghaften Anstieg der Asylzahlen neue Unterkünfte suchen muss. Das geht zu lange und ist sehr teuer. Wir brauchen im Asylbereich nachhaltige Strukturen. Die angestrebten 5000 Plätze basieren auf langjährigen Erfahrungswerten. Diese Kapazitäten brauchen wir, damit wir auch bei einem Anstieg der Gesuche einen grossen Teil der Verfahren in unseren Bundesasylzentren durchführen und abschliessen können. Das geht nur, wenn wir genügend Unterbringungsplätze für die Asylsuchenden haben. Wenn nicht, müssen wir diese wieder auf die Kantone verteilen. Das wollen weder wir noch die Kantone und entspräche ganz klar nicht dem gesetzlichen Auftrag.

Bei der Integration gibt es noch viel zu tun: Wir haben Zehntausende Menschen, die in die Schweiz geflüchtet sind und hier von Sozialhilfe abhängig sind. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe spricht von einer «Zeitbombe».

Das ist tatsächlich eine grosse Herausforderung. Es ist für die Betroffenen selbst nicht gut und auch für die öffentliche Hand nicht, denn es ist sehr teuer. Abhilfe schaffen auch hier die beschleunigten Verfahren, weil schneller klar ist, wer in der Schweiz bleiben kann und wer nicht. Parallel dazu haben Bund und Kantone eine Integrationsagenda vereinbart, die am 1. Mai in Kraft treten wird. Der Bund zahlt den Kantonen dann eine höhere Integrationspauschale. Im Gegenzug intensivieren diese ihre Integrationsprogramme und richten sich an ehrgeizigen Zielen aus.
Wir gehen davon aus, dass in Zukunft mehr Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommene im Berufsleben Fuss fassen können.

Ist das nicht ein frommer Wunsch? Die Sozialhilfequote beträgt heute über 80 Prozent.

Asylsuchende sind ja nicht hierhergekommen um zu arbeiten, sondern weil sie Schutz suchten vor Verfolgung und Krieg. Das macht die Integration anspruchsvoll. Sie haben oft Lücken in der Ausbildung und müssen eine unserer Landessprachen von Grund auf erlernen. Diese Herausforderungen gehen wir mit der Integrationsagenda an, die zum Beispiel viel Gewicht auf eine frühe Sprachförderung legt.

Letztlich gehört es doch zum Grundgedanken des Asylbereichs, dass wir für gewisse Leute sorgen, weil sie gar nicht arbeiten können. Müsste man der Bevölkerung nicht auch reinen Wein einschenken statt ständig von Arbeitsmarktintegration zu sprechen?

Tatsächlich sind viele Asylsuchende gesundheitlich beeinträchtigt oder traumatisiert. Das erschwert die Integration. Wir müssen anerkennen, dass ein Teil dieser Menschen den Weg in den Arbeitsmarkt nicht finden wird.

Studien zeigen, dass zwischen 30 und 60 Prozent der Flüchtlinge traumatisiert sind. Fachleute schätzen, dass aber nur 10 Prozent der Betroffenen auch tatsächlich in Behandlung sind. Da läuft doch etwas gewaltig schief?

Es ist die Aufgabe des Gesundheitswesens, zu entscheiden, welche Behandlung die Richtige ist. Unsere Aufgabe ist es, Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen, damit die Betroffenen rasch durch medizinisches Fachpersonal behandelt werden können. In unseren Bundesasylzentren werden alle Neueintretenden einer medizinischen Erstuntersuchung durch eine Fachperson unterzogen– nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Aber es gibt Probleme in diesem Bereich: Angebotslücken bei den Therapiezentren und lange Wartelisten.

Die Studie empfiehlt Traumatests in den Asylzentren, wie sie in Genf und Waadt schon heute gemacht werden.

Wir sind im ständigen Austausch mit den Gesundheitsbehörden, um solche Fragen mit ihnen zu diskutieren.

Kritiker äussern den Verdacht, dass man beim Bund gar nicht so genau wissen will, wie es um die psychische Gesundheit der Asylsuchenden steht, weil es dem Ziel von schnelleren Verfahren entgegensteht.

Das weise ich dezidiert zurück, dieser Vorwurf ist völlig haltlos. Wir führen nur dann beschleunigte Verfahren durch, wenn wir dies verantworten können. Es wird immer Asylgesuche geben, deren Bearbeitung gerade auch aufgrund solcher Abklärungen länger dauern wird.

Bei den Eritreern hat die Schweiz die Schrauben angezogen. Das SEM überprüft die Dossiers von 3200 vorläufig Aufgenommenen und entscheidet, ob sie weiterhin in der Schweiz bleiben können.

Die Lage in Eritrea hat sich verändert und wir haben dem Rechnung getragen. Eine Asylpraxis definiert man ja nicht auf Lebzeiten.

Aber die Schweiz hat bereits eine sehr restriktive Asylpraxis gegenüber Eritreern.

Wir sind wohl das Land in Europa mit der härtesten Asylpraxis bei den Eritreern. Wir sind aber der Auffassung, dass wir der Lage vor Ort gerecht werden. Wir haben festgestellt, dass für gewisse Eritreer, die man früher vorläufig aufgenommen hat, eine Rückkehr heute zumutbar ist.

Der neuste Uno-Bericht zu Eritrea von Mitte März spricht aber von einer weiterhin äusserst besorgniserregenden Menschenrechtslage, trotz des Friedensschlusses mit Äthiopien.

Die Menschenrechtslage ist weiterhin sehr unbefriedigend. Das widerspiegelt sich auch darin, dass in der Schweiz weiterhin mehr Eritreer ein Bleiberecht erhalten als abgewiesen werden. Wir haben nach wie vor eine hohe Schutzquote.

Die verschärfte Asylpraxis gegenüber den Eritreern hat aber nur eine beschränkte Wirkung, solange kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen wurde. Gibt es diesbezüglich Bewegung?

Wir möchten mit der Regierung Eritreas eng zusammenarbeiten, damit wir abgewiesene Personen auch wirklich zurückführen können. Da sehen wir aber im Moment noch keine Verbesserungen. Bei anderen Ländern haben wir erhebliche Fortschritte erzielt. So konnten wir nach einer langen Blockade im Januar ein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien unterschreiben. Wir haben auch nach Afghanistan wieder erste zwangsweise Rückführungen durchführen können.
Das ist ein wichtiges Signal an abgewiesene Asylsuchende, aber auch an die Bevölkerung: Wer kein Bleiberecht hat, muss wieder gehen.

Das Parlament hat entschieden, dass verurteilte Terroristen auch dann ausgeschafft werden sollen, wenn sie in ihrem Heimatland nicht sicher sind. Was sagen Sie dazu?

Die Rechtslage ist eigentlich klar: Wenn Rückführungen gegen das zwingende Völkerrecht verstossen, also wenn den Betroffenen Folter oder die Todesstrafe droht, dürfen wir keine Rückführungen machen. Nun hat das Parlament diesen Vorstoss überwiesen. Wir werden uns darüber beugen und der Bundesrat wird sich zu gegebener Zeit dazu äussern.
(https://www.tagblatt.ch/schweiz/der-oberste-migrationsbeamte-der-schweiz-warnt-vor-nein-zu-waffenrecht-wir-waeren-blind-im-asylbereich-ld.1109483)

tagblatt.ch 09.04.2019

«Diese Angst ist unbegründet»: Oberster Migrationsbeamter der Schweiz über Flüchtlinge des Ausreisezentrums Kreuzlingen, die in Deutschland abtauchen

Das Ausreisezentrum in Kreuzlingen hat in Deutschland Ängste ausgelöst, insbesondere im grenznahen Baden-Württemberg. Mario Gattiker, Chef des Staatssekretariats für Migration, beschwichtigt. Er spricht aber auch von einem «unbefriedigenden Zustand».

Michel Burtscher

Das grenznahe Ausreisezentrum in Kreuzlingen hat kürzlich in Deutschland zu reden gegeben. Dort hat man Angst, dass die Flüchtlinge bei ihnen abtauchen könnten. Was sagen sie dazu?

Mario Gattiker: Diese Angst ist unbegründet. Wenn Asylsuchende aus unseren Zentren abtauchen und nach Deutschland gehen, kann Deutschland diese als Dublin-Fälle wieder in die Schweiz überstellen. Das ist ein eingespieltes System, wir haben eine exzellente Zusammenarbeit mit den deutschen Asylbehörden. Es ist ja nichts Neues, dass ein Teil der Asylsuchenden abtaucht…

…ein unbefriedigender Zustand.

Durch das Dublin-Abkommen sind wir in Europa diesbezüglich gut aufgestellt. Die Asylsuchenden werden registriert in dem Land, in dem sie zuerst ein Asylgesuch stellen. Falls sie dann in einem anderen Staat aufgegriffen werden, können sie rücküberstellt werden. Wir haben also Abläufe, die dem an sich unbefriedigenden Zustand ¬– da gebe ich Ihnen recht – Rechnung tragen.

Trotzdem: War es politisch nicht ein wenig unsensibel, das Ausreisezentrum so nah an der Grenze zu Deutschland zu bauen?

Dieses Asylzentrum gibt es seit Jahrzehnten. Dort hat es nicht nur abgewiesene Asylsuchende, die auf ihre Ausreise warten. Es halten sich auch viele Asylsuchende dort auf, die auf ihren Dublin-Entscheid warten. Wie gesagt: Wir haben die Situation zusammen mit den deutschen Behörden gut im Griff, die Grenzbehörden arbeiten eng zusammen und tauschen sich ständig aus. Es gibt keine Hinweise, dass die Zahl illegaler Grenzübertritte zunimmt.

Zahl der unerlaubten Einreisen nicht gestiegen
Die deutsche «Bild»-Zeitung titelte mit der «Schweizer-Käse-Grenze»: Dass das neue Ausreisezentrum in Kreuzlingen steht, hat ennet der Grenze einige Aufregung verursacht. Der Konstanzer Landrat Frank Hämmerle sagte, er stelle sich die Frage, «warum nicht Ausreisezentren in der Nähe der Flughäfen eingerichtet werden, sondern hier in Kreuzlingen, 300 Meter von der Grenze zu Deutschland entfernt».

Da sich die dort untergebrachten Menschen tagsüber und an den Wochenenden frei bewegen könnten, sei davon auszugehen, «dass sich der Grossteil der Bewohner des Kreuzlinger Ausreisezentrums der Abschiebung aus der Schweiz entziehen wird, indem sie die fussläufig zu erreichende Grenze nach Deutschland nutzen», so Hämmerle weiter.

Bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz heisst es indes auf Anfrage: «Derzeit gibt es keine signifikante Steigerung von Feststellungen unerlaubter Einreisen im Zusammenhang mit dem Bundesasylzentrum.» Die Bundespolizei werde die Feststellungszahlen weiterhin «im Auge behalten» und ihre Massnahmen tagesaktuell der weiteren Entwicklung anpassen.

Deutschland habe an der Grenze zur Schweiz «keine vorübergehenden Grenzkontrollen» wieder eingeführt. Daher seien «systematische Kontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze nicht zulässig». Die Bundespolizei führe insbesondere «nichtsystematische, lageangepasste, stichprobenartige Kontrollen» im Rahmen der Binnengrenzfahndung durch und arbeite dabei eng mit den benachbarten Sicherheitsbehörden sowie den ausländischen Partnern zusammen.

Das Gebäude in Kreuzlingen bietet Platz für bis zu 310 Personen, deren Ausreise aus der Schweiz kurz bevorsteht. Entweder, weil ihre Anträge auf Asyl abgelehnt wurden, oder weil sie unter das Dublin-Verfahren fallen. Seit März setzt die Schweiz auf beschleunigte Asylverfahren. Hierzu wurden unter anderem Ausreisezentren wie in Kreuzlingen eingerichtet, in denen abgewiesene Asylsuchende maximal 140 Tage unterkommen. (kbr)
(https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/diese-angst-ist-unbegruendet-oberster-migrationsbeamter-der-schweiz-ueber-fluechtlinge-die-in-deutschland-abtauchen-ld.1109547)

+++DEUTSCHLAND
Anzahl der abgeschobenen Afghanen mehr als verdoppelt
2018 wurden insgesamt 284 Afghanen per Charterflug abgeschoben / Innenpolitikerin Jelpke kritisiert Praxis als »menschenverachtend«
Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle, Entführungen: Die Sicherheitslage in Afghanistan ist kritisch, Abschiebungen in das Land sind mehr als umstritten. Trotzdem werden regelmäßig Abschiebungen per Charterflug organisiert – mit immer mehr Passagieren.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1116410.ulla-jelpke-anzahl-der-abgeschobenen-afghanen-mehr-als-verdoppelt.html

+++MITTELMEER
Zwei Grenzgänger im Mittelmeer
Zwei sehr unterschiedliche Reisen, die mitten im Mittelmeer hätten aufeinandertreffen können.
https://polyphon-rabe.ch/wp/zwei-grenzgaenger-im-mittelmeer

Seenotrettung: Sea-Eye kritisiert schlechte Versorgungslage an Bord der “Alan Kurdi”
Sechs Tage nach der Rettung von 64 Flüchtlingen werden Wasser und Nahrung an Bord der “Alan Kurdi” knapp. Sea-Eye nannte die Situation an Bord “alarmierend”.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/seenotrettung-sea-eye-versorgungslage-alan-kurdi-fluechtlinge-libyen
-> https://sea-eye.org/lage-an-bord-der-alan-kurdi-spitzt-sich-zu/
-> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1116412.seenotrettung-lage-an-bord-der-alan-kurdi-spitzt-sich-zu.html
-> https://www.nau.ch/politik/international/medizinischer-notfall-auf-deutschem-fluchtlingsrettungsschiff-vor-malta-65506294
-> https://www.taz.de/Seenotretter-ueber-die-Situation-vor-Malta/!5586646/
-> https://www.bernerzeitung.ch/panorama/vermischtes/wasser-und-nahrung-an-bord-von-sea-eye-schiff-werden-knapp/story/10436625

+++JENISCHE/SINTI/R0MA
Wileroltigen: Wie lange darf man auf einem Rastplatz bleiben?
Ausländische Fahrende besetzen Parkplätze in Wileroltigen schon länger als erlaubt. Der zuständige Gemeindepräsident hat den Überblick verloren und fühlt sich von der verantwortlichen Behörde im Stich gelassen.
https://www.telebaern.tv/telebaern-news/wileroltigen-wie-lange-darf-man-auf-einem-rastplatz-bleiben-134322748

+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Darf Justiz illegal aufgezeichnete Videos verwenden?
Ein Reitschulaktivist will vom bernischen Obergericht klären lassen, ob illegal aufgezeichnete Überwachungsvideos des Hotels Schweizerhof als Beweismittel zulässig sind.
https://www.derbund.ch/bern/darf-justiz-illegal-aufgezeichnete-videos-verwenden/story/20833885

Ist der Videobeweis zulässig?
Die illegalen Schweizerhof-Kameras beschäftigen das Obergericht.
https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/ist-der-videobeweis-zulaessig/story/10548231

Hausbesetzungen sollen innert 72 Stunden geräumt werden können
Die SVP, FDP und CVP forderten gestern in einer parlamentarischen Initiative, dass mehrere besetzte Liegenschaften innerhalb von drei Tagen geräumt werden dürfen. Nun reagiert die Stadt Zürich.
https://www.telezueri.ch/zuerinews/hausbesetzungen-sollen-innert-72-stunden-geraeumt-werden-koennen-134322087

Klimastreiks – Organisatoren prüfen Massnahmen für künftige Demos (ab 06:22)
https://www.toponline.ch/tele-top/sendungen/top-news/news/heute-auf-tele-top-00109116/
-> https://www.toponline.ch/news/schweiz/detail/news/klimademonstranten-wollen-nicht-fuer-politische-zwecke-instrumentalisiert-werden-00109130/
-> http://video.toponline.ch/medien/EinzelneBeitraege/190409klimademo.mp4
-> 10vor10: https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=790ec488-91d1-4e05-893a-83bb42abd728&startTime=850.789

+++REPRESSION DE/G-20
Das Bauernopfer Linksunten
Nachdem im Nachgang der Proteste gegen den G20 Gipfel in Hamburg 2017 die linke Medienplattform linksunten.indymedia verboten wurde, initiierten die drei Journalist*innen Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze einen Soliaufruf mit Linksunten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat sie nun wegen der angeblichen Verwendung der Symbole eines verbotenen Vereins, sowie der Unterstützung dieses Vereins angeklagt. Das Lower Class Magazine sprach mit Peter Nowak über das Verfahren, die Geschichte von Indymedia und den Zusammenhang mit dem Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).
https://lowerclassmag.com/2019/04/09/das-bauernopfer-linksunten

Grüne wollen Antworten: Gefährliche „Känguru-Chroniken“?
2018 beschlagnahmte die Polizei in Göttingen bei einer G20-Hausdurchsuchung CDs der „Känguru-Chroniken“. Die Grünen wollen wissen, warum.
http://taz.de/Gruene-wollen-Antworten/!5583782/

+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Schweiz darf Kosovaren nicht ausschaffen
Wegen einer begangenen Vergewaltigung sollte der Mann ausgewiesen werden. Doch jetzt kippt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil.
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/schweiz-darf-kosovaren-nicht-ausschaffen/story/27213633
-> https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Vergewaltiger-darf-nicht-ausgeschafft-werden-30635010
-> https://www.nzz.ch/schweiz/egmr-schweiz-wird-wegen-landesverweis-fuer-vergewaltiger-geruegt-ld.1473841?mktcid=smsh&mktcval=Twitter
-> https://www.srf.ch/news/international/urteil-des-egmr-verurteilter-kosovare-wird-noch-nicht-ausgeschafft
-> Tagesschau: https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=2e9e2d9c-47a2-446f-a86a-162a97ea94ff&startTime=669.2

+++JUSTIZ
Richter in Uniform
Seit 180 Jahren leistet sich die Schweiz eine Militärjustiz: in Kriegs- wie in Friedenszeiten und manchmal sogar auf Zivilisten ausgeweitet. Oft schon wurde ihre Abschaffung gefordert – doch heute steht die Militärjustiz punkto Rechtsstaatlichkeit verblüffend gut da.
https://www.republik.ch/2019/04/09/richter-in-uniform

+++ANTIFA
Rechtsextremist fälschte Künast-Zitat und wurde jetzt dafür verurteilt
Er postete 2016 ein gefälschtes Zitate der Politikerin. Jetzt wurde der Schweizer Rechtsextremist Ignaz Bearth wegen Übler Nachrede verurteilt.
https://www.watson.de/deutschland/rechtsextremismus/958477681-zitat-von-renate-kuenast-gefaelscht-rechtsextremist-in-berlin-verurteilt

+++ANTIRA
Homophobe Hetze bleibt legal – RaBe-Info 09.04.2019 (ab 14:17))
Der Blog-Eintrag von Florian Signer, Sektions-Vorsitzender der PNOS Kanton Appenzell hat kräftig Staub aufgewirbelt. Letzten August bezeichnete Signer Homosexualität unter anderem als Pseudoreligion und forderte, Homosexuelle müssten sich der Wissenschaft zur Verfügung stellen, damit sie geheilt werden könnten. Pink Cross, der Dachverband der Schwulen und bi Männer* lancierte eine Sammelklage wegen Ehrverletzung mit über 240 Personen.
https://rabe.ch/2019/04/09/insektizide-auf-bio-feldern-homophobe-hetze/
-> https://www.tachles.ch/artikel/news/referendum-gegen-erweiterung-der-rassismus-strafnorm-eingereicht