+++GASSE
Luzi Stamm nimmt eine Auszeit
Nach Kokain-Kauf und Falschgeld im Bundeshaus steht SVP-Nationalrat Luzi Stamm in der Kritik. An der Frühjahressession will er nicht mehr länger teilnehmen.
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Luzi-Stamm-nimmt-eine-Auszeit-21176292
-> https://www.blick.ch/news/politik/nach-kokain-kauf-und-falschgeld-svp-nationalrat-luzi-stamm-nimmt-eine-auszeit-id15208680.html
-> https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/nach-kokain-kauf-svp-aargau-verordnet-luzi-stamm-eine-auszeit-134187919
-> https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/nach-kokain-kauf-luzi-stamm-nimmt-eine-auszeit
-> https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/luzi-stamm-nimmt-eine-auszeit/story/14101079
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/luzi-stamm-macht-nach-kokain-kauf-eine-politische-pause-65493324
-> https://www.tagblatt.ch/schweiz/nach-kokain-kauf-svp-aargau-verordnet-luzi-stamm-eine-auszeit-ld.1100816
-> https://www.nzz.ch/schweiz/nationalrat-luzi-stamm-nimmt-eine-auszeit-ld.1465971
-> https://www.svpag.ch/medienmitteilungen/medienmitteilung-luzi-stamm/
Rücktritt eines Auns-Vorstandes wegen Stamm
Die Eskapaden des SVP-Nationalrats Luzi Stamm sind ein Reputationsrisiko. Ein Vorstandsmitglied reichte wegen den Aktionen Stamms am Freitag seinen sofortigen Rücktritt aus des der Auns ein.
https://www.nzz.ch/schweiz/ruecktritt-von-auns-vorstand-christoph-stampfli-wegen-luzi-stamm-ld.1465893
-> https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/luzi-stamms-eskapaden-zwingen-auns-vorstand-stampfli-zum-rucktritt-65493093
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NZZ am Sonntag 10.03.2019
Medienkritik: Wann Journalisten besser schweigen sollten
Nationalrat Luzi Stamm hat Kokain gekauft und die Medien schlachten die Geschichte aus. Sie hätten ihn vor sich selber schützen sollen.
von Michael Furger
Die Geschichte klang saftig: Nationalrat Luzi Stamm kauft nachts in der Berner Innenstadt Kokain und präsentiert den Stoff am nächsten Tag im Bundeshaus. Alle haben darüber berichtet. Einen Tag später Folge zwei: Stamm hat vor ein paar Monaten auch Falschgeld gekauft, auf einer italienischen Raststätte.
Das Geld hat er ebenfalls im Bundeshaus spazieren geführt. Stamms Abenteuer erschienen natürlich zuoberst auf den Webportalen, er selbst durfte Auskunft geben in Online-Videos, im Radio und im Lokal-TV.
Der Haken an der Sache war anfangs nur in Zwischentönen zu erkennen: Luzi Stamm wirkte bei den Gesprächen mit Journalisten offenbar wirr. Auf den Kokain-Kauf folgte eine nächtliche Odyssee durchs Mittelland.
Stamms Geschichte tönt, je nach Medium, leicht anders. Bald sagte ein Parteikollege im Radio, Stamm sei seit einiger Zeit verwirrt, und Journalisten erinnerten sich, dass seine Partei, die SVP, ihn nicht mehr für eine Wiederwahl aufgestellt hat, «aus Rücksicht auf seine Gesundheit».
Bei vielen solchen Geschichten gibt es einen Punkt, an dem Faszination in Mitleid kippt. Bei Luzi Stamm war dieser Punkt ziemlich schnell erreicht. Ab dann sollte es eigentlich darum gehen, einen Menschen, dem es nicht gutgeht, vor sich selbst zu schützen, auch wenn es ein Nationalrat und also eine öffentliche Person ist.
Konkret heisst das: Vergesst die Story, oder haltet sie wenigstens flach. Viele Journalisten haben das verstanden, andere nicht. «Blick» warb auf allen Kanälen mit «neuen wirren Details vom SVP-Mann», fragte grob, ob man ihn vielleicht besser «aus dem Verkehr ziehen» solle und druckte einen doofen Bilder-Witz ins Blatt.
-> https://www.blick.ch/news/politik/neue-wirre-details-vom-svp-mann-stamm-holte-falschgeld-auf-mailaender-raststaette-ab-id15206882.html
«Radio Argovia» war sich nicht zu blöd, aus Stamms gesundheitlichen Problemen noch gutgelaunt eine Story zu basteln. Das nächste Mal vielleicht kurz darüber nachdenken, was man da macht.
-> https://www.argovia.ch/news/svp-nationalrat-glarner-er-ist-seit-laengerer-zeit-etwas-verwirrt-134173926
(https://nzzas.nzz.ch/meinungen/luzi-stamm-die-gesundheit-des-svp-nationalrats-hat-vorrang-ld.1465925)
+++AUSLÄNDER*INNEN-RECHT
Asylgrund: Überlastetes Migrationsamt
Trotz Scheinehe und Ferien in der Heimat darf ein Tamile wohl in der Schweiz bleiben – die Behörden haben das Verfahren fast zehn Jahre verschleppt.
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/asylgrund-ueberlastetes-migrationsamt/story/25252872
+++KNAST
tagesanzeiger.ch 09.03.2019
Ein Verwahrter stirbt und vieles wird verschwiegen
In einem Zuger Gefängnis stürzt ein verwahrter Mörder von der Spazierterrasse und stirbt. Ein Todesfall, der viele Fragen aufwirft.
Thomas Knellwolf, Simone Rau
Der Spazierhof in der Zuger Strafanstalt Bostadel ist kein eingezäuntes Rechteck, wie sonst üblich in Gefängnissen. Die 108 Insassen können täglich auf zwei miteinander verbundenen Dachterrassen spazieren, in luftiger Höhe, die umliegenden Wälder im Blick. Gesichert sind die etwa 800 Quadratmeter Freigang durch einen einzigen Aufseher und ein paar Überwachungskameras. Sowie eine hüfthohe Mauer.
Um die Mittagszeit am vergangenen Samstag steigt Tarik Turan (Name geändert) auf diese Brüstung – und springt elf Meter in die Tiefe. Obwohl das Gefängnispersonal sofort nach unten auf dem Betonvorplatz eilt, obwohl umgehend der Krankenwagen und die Rega aufgeboten werden, kommt jegliche Hilfe zu spät. Tarik Turan stirbt.
Seit 20 im Gefängnis
41 Jahre alt ist der in Basel aufgewachsene Türke geworden. Fast die Hälfte seines Lebens hat er in Gefangenschaft verbracht. 1999, mit 21 Jahren, tötete Turan seine Schwester. Die Tat löste massive Behördenkritik aus. Turan hatte sich wegen mehrerer Raubüberfälle mit Messern gerade noch in Untersuchungshaft befunden. Gemäss der «Basler Zeitung» hatte er auch seine Familie bedroht, die gemeinsame Wohnung verwüstet, die Mutter angegriffen. Doch ein Baselbieter Untersuchungsrichter entliess ihn nach kurzer U-Haft in die Freiheit – obwohl Justizmitarbeiter warnten, Turan sei gefährlich. Fünf Tage später erstach er seine Schwester.
Im Prozess blieb Turan jegliche Erklärung für seine Tat schuldig. Das Basler Strafgericht verurteilte ihn als Mörder zu zehn Jahren Zuchthaus.
Dann wurde es ruhig um den Fall. Turan wird 2014 ordentlich verwahrt. Im Bostadel zieht er sich meist zurück, pflegt wenig Kontakt mit Mitinsassen. Nur manchmal gibt es Phasen, in denen er das Gespräch mit allen sucht. «Jeder sah, dass er krank war», sagt ein Gefangener, der Monate lang mit ihm zusammenlebte. Er und andere, die Turan kannten, fragen sich, ob der Suizid hätte verhindert werden können.
Mitteilung verschweigt vieles
Am Montag verschickt die Zuger Sicherheitsdirektion eine Medienmitteilung zum «Todesfall» zwei Tage zuvor. Ein Gefangener habe «das Geländer des Spazierhofs» überstiegen, schreibt sie, um «nach ersten Erkenntnissen» einen Suizid zu begehen. Der Betroffene habe sich seit August 2018 in der Strafanstalt Bostadel befunden. «Wir bedauern den Vorfall sehr.» Die Staatsanwaltschaft habe, wie in solchen Fällen üblich, eine Untersuchung eingeleitet.
Diese Mitteilung der Zuger Sicherheitsdirektion verschweigt fast mehr, als sie mitteilt. So ist das erwähnte «Geländer», das Tarik Turan laut Behörden «überstieg», nur eine kleine, aber breite Mauer – rund einen Meter hoch, mit einem Satz ist jeder Häftling oben.
Tarik Turan war auch nicht erst seit einem halben Jahr im Bostadel. Bereits 2001, zwei Jahre nach dem Mord, kam er erstmals in die Strafanstalt, welche die Kantone Basel und Zug gemeinsam betreiben. Seither war Turan Jahre lang dort eingesperrt, mit drei Unterbrüchen.
Warum haben die Behörden diese Tatsachen verschwiegen? «Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Pietät gegenüber dem Verstorbenen und aus Rücksicht und auf Wunsch der Angehörigen kommunizierten wir zurückhaltend», schreibt Gefängnisdirektor Andreas Gigon auf Anfrage. Unerwähnt lässt die Medienmitteilung auch, dass derselbe Tarik Turan bereits einmal einen Suizidversuch unternommen hat. Schon damals wollte er sich von der Spazierterrasse stürzen, Anwesende konnten ihn daran hindern. Die Zuger Sicherheitsdirektion bestätigt dem Tamedia-Recherchedesk einen Vorfall aus dem Jahr 2017. Aber: «Der Betroffene gab nachher an, dass er sich nicht das Leben habe nehmen wollen.»
Sind solche Äusserungen glaubhaft bei einem Mann, der gemäss Augenzeugen nur knapp vom Sprung in den Tod abgehalten werden konnte? «Es kann eine Schutzbehauptung sein», sagt Psychiater Sebastian Haas, Präsident des Forums für Suizidprävention und Suizidforschung Zürich. «Suizidhandlungen werden manchmal auch manipulativ eingesetzt – es wäre denkbar, dass jemand in eine andere Anstalt oder Haftform verlegt werden will. Dies kommt aber viel seltener vor, als man denkt.» Die genauen Hintergründe liessen sich, erklärt Haas, allerdings nur in einem vertrauensvollen Gespräch ergründen.
Er wollte in die Psychiatrie
Nach dem Suizidversuch, der nach Ansicht der Gefängnisleitung gar keiner war, reagierte Bostadel doch: Turan wurde «rasch» in eine psychiatrische Klinik verlegt, wie Direktor Gigon schreibt. Basler Gefangene und Verwahrte mit psychischen Erkrankungen kommen häufig in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel unter. Dort blieben sie jeweils nur, bis sich der psychische Zustand des Betroffenen wieder stabilisiert habe, sagt Toprak Yerguz, Sprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements. Wie lange Turan in der Psychiatrie war und wann er in den Bostadel zurückkehrte, wollen weder die Zuger noch die Basel Behörden offenlegen.
In der Strafanstalt im Kanton Zug war der Verwahrte während der letzten Jahre seines Lebens zeitweise in der Sicherheitsabteilung untergebracht, die im Parterre liegt und über einen übergitterten Spazierhof verfügt. Gefängnisdirektor Gigon sagt, Turan habe sich dort zuletzt «kooperativ» verhalten – aber rausgewollt. Aus psychiatrischer Sicht habe kein Grund bestanden, ihn länger gegen seinen Willen in der Sicherheitsabteilung zu belassen. Auch rechtlich wäre das nicht mehr möglich gewesen.
Gemäss informierten Quellen äusserte Turan wiederholt und bei verschiedenen Stellen den Wunsch, zurück in die Psychiatrie verlegt zu werden. Die Bostadel-Leitung bestätigt das: «Die betroffene Person ersuchte in der persönlichen Sprechstunde bei der Gefängnisleitung, mittelfristig in eine psychiatrische Langzeitabteilung verlegt zu werden, was durch die Gefängnisleitung im Grundsatz auch unterstützt wurde.» Eine solche Versetzung sei «immer Thema gewesen, egal, wo er sich befand». Doch entsprechende Psychiatrieplätze für Gefangene und insbesondere für Verwahrte seien in der Schweiz «nur sehr beschränkt vorhanden», schreibt Direktor Gigon.
Die Politik hat das Problem erkannt
Tatsächlich sind solche Plätze sehr knapp. Und das, obwohl Verwahrte aufgrund ihrer Diagnose einen «Anspruch auf eine adäquate psychiatrische Behandlung und Betreuung» hätten. So steht es in einem Bericht einer Fachgruppe aus dem Jahr 2016. Damals fehlten in der Schweiz rund 370 entsprechende Plätze in Gefängnissen oder forensisch-psychiatrischen Kliniken. Neuere Zahlen gibt es nicht.
Die Politik hat das Problem erkannt. Die Strafanstalt Bostadel plant eine spezielle Abteilung für verwahrte und ältere Langzeitgefangene. Noch fehlt eine solche. Auch deshalb befand sich Tarik Turan 20 Jahre nach seinem Mord wieder im Normalvollzug und hatte Zutritt zu den Dachterrassen der Strafanstalt.
Man behält Selbstbestimmung
Waren die Behörden zu leichtsinnig? «Nein», schreibt Direktor Gigon, auch mit Blick auf den Vorfall von 2017. Turan habe sich damals das Leben nicht genommen und auch nicht im folgenden Jahr, obwohl er «damals wie auch zwischenzeitlich die Möglichkeit gehabt hätte». Man habe «immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, unterstützt durch medizinische Fachpersonen». Laut Gigon befand sich Turan in psychiatrischer und ärztlicher Behandlung. Von beiden Seiten habe es «keine Anzeichen gegeben, dass er sich etwas antun könnte». Man überprüfe aber intern, ob man etwas hätte besser machen können, sagt der Gefängnisdirektor. «Wir müssen jedoch akzeptieren, dass jeder Mensch ein Stück Selbstbestimmung behält – auch im Strafvollzug.»
Überprüfen will die Direktion auch das Konzept der Spazierterrassen. Bereits nach dem ersten Suizidversuch Turans hatte sie dies getan, wie Gigon schreibt: «Die Kontrolle hat ergeben, dass die Normen für derartige Dachterrassen eingehalten sind und dass zusätzliche Massnahmen, wie sie in psychiatrischen Einrichtungen vorkommen, im Normalvollzug unverhältnismässig wären.» Nun, nach dem Tod des Verwahrten, will Bostadel die Sache überdenken. Für Tarik Turan kommt das zu spät.
(https://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/tod-eines-lebenslaenglichen/story/10435969)
+++POLICE BE
Internetpranger für gewalttätige Polizist*innen.
Während der Sprayaktion an der Neubrückstrasse bei der Reitschule am Samstag, 02. März 2019, ca 00:15, ist es zu einem Zwischenfall mit einem zivilen Polizeiauto gekommen. So war etwa anlässlich der Amokfahrt ein Mensch von dem zivilen Polizeiauto getroffen und dabei leicht am Knie verletzt worden (s. https://www.youtube.com/watch?v=e-RGshldpcU). Mit Blick auf die Brutalität der Polizei haben junge autonome Menschen im Rahmen umfangreicher Ermittlungen unter anderem zahlreiche Foto- und Videoaufnahmen detailliert ausgewertet.
https://barrikade.info/Internetpranger-fur-gewalttatige-Polizist-innen-1944
Der fortwährende Ruf nach einer Ombudsstelle
Der jüngste Vorfall bei der Reitschule bringt eine alte Forderung aufs Tapet: jene nach einer unabhängigen Beschwerdestelle bei umstrittenen Polizeieinsätzen.
https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/der-fortwaehrende-ruf-nach-einer-ombudsstelle/story/12499273
Ein unabhängiger Faktencheck stärkt die Glaubwürdigkeit
Eine Beschwerdestelle, die umstrittene Polizeieinsätze prüft, wäre sinnvoll: Der Kommentar von Chefredaktor Simon Bärtschi.
https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/ein-unabhaengiger-faktencheck-staerkt-die-glaubwuerdigkeit/story/11003631
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derbund.ch 09.03.2019
Die Stadtberner Videoschlacht
Zwischen der Polizei und filmenden Aktivisten ist ein Wettlauf im Gang: Nun will Gemeinderat Reto Nause die Reitschule mit Kameras überwachen.
Simone Klemenz und Dölf Barben
Achtung, Kamera! Wo etwas passiert, da wird heute auch gefilmt. In Sekundenschnelle ist das Handy griffbereit, die Kamera läuft, und schon breitet sich das Video wie ein Lauffeuer auf den sozialen Netzwerken aus. Mit dieser neuen Realität sieht sich auch die Berner Kantonspolizei konfrontiert. Letztes Wochenende kursierte eine Videoaufnahme im Internet, die ein ziviles Polizeifahrzeug zeigt, das bei der Reitschule in eine Gruppe von Menschen gefahren sein soll. Die Rede war von einer Amokfahrt.
Der kantonale Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) kritisierte das Video ungewöhnlich scharf und sprach von Manipulation. Der Ton fehle, und das Abspieltempo sei verändert worden. Das Video schlug hohe Wellen. Und es ist in seiner Art kein Einzelfall. Bereits letzten Herbst veröffentlichte die Mediengruppe der Berner Reitschule nach einer Krawallnacht auf Facebook ein Video, das den Dauerkonflikt mit der Staatsgewalt medial auf eine neue Ebene hob. Das Video sollte Fehlverhalten der Polizei dokumentieren, die anscheinend Gummigeschosse auf Kopfhöhe von Aktivisten abfeuerte. Die Polizei stritt dies ab.
Aber das ist noch nicht alles: Anfang Jahr wurde «Police the Police» ins Leben gerufen, eine Onlineplattform (der «Bund» berichtete). Dort sollen gefilmte Polizeieinsätze hochgeladen werden. Betrieben wird die Seite von Copwatch. Die Organisation aus Bern will solche Videoaufnahmen als Beweismittel verwenden, um allfällige Vergehen der Polizei öffentlich aufzuzeigen.
Diese Plattform kann als Antwort auf den von der Kantonspolizei lancierten «Internetpranger» gesehen werden. Gerade dieser Tage hat die Polizei Fotos von Personen publiziert, die im Mai 2018 an der Meisterfeier des Fussballclubs YB Pyrotechnika gezündet haben sollen. Die Bilder werden zuerst verpixelt publiziert, damit Gesuchte sich melden können. Jene, die es nicht tun, werden nach einer gewissen Zeit geoutet. Der «Internetpranger» ist umstritten. Während sich der Berner SVP-Stadtrat Henri Beuchat über diese öffentliche Internetfahndung freut und derartige Methoden in Zukunft fördern will, zeigen sich Datenschutzbeauftragte kritisch.
«Wüste Szenen» auf Video
Polizisten, die von Bürgern gefilmt werden: Ganz so neu ist das nicht. Berühmt ist der Fall des afroamerikanischen US-Bürgers Rodney King, der 1991 in Los Angeles von einer Gruppe Polizisten – mehrheitlich weissen – brutal verprügelt worden war. Der Vorfall war von einem Anwohner zufällig gefilmt worden. Als die Polizisten freigesprochen wurden, brachen schwere Unruhen aus.
Auch in Bern haben Nachbarn schon die Videokamera geholt, als die Polizei am Werk war. Anfang Juli 2001 war ein 42-jähriger Kurde, der psychisch angeschlagen war und seine Familie bedroht hatte, in seiner Wohnung von einer Spezialeinheit der Polizei überwältigt worden. Ein Polizist erlitt Stichverletzungen. Während der Festnahme verlor der Mann das Bewusstsein. Vier Tage später starb er.
Das Video wurde im Fernsehen ausgestrahlt. Die Bilder waren für die Polizisten wenig schmeichelhaft. Es war zu sehen, wie sie den Mann mit einem Stock fünfzehn Mal auf den Kopf schlugen. Später kam es zu einem Prozess. Die Polizisten wurden freigesprochen. Interessanter Aspekt dieser tragischen Geschichte: Das Mikrofon hatte auch die Stimmen von Umstehenden aufgenommen. Einen Mann hörte man sagen: «Bravo, houet dä Chrüppu zu Brei.»
Ein Polizeisprecher sagte schon damals, also vor bald zwanzig Jahren, dass es für die Polizei «lästig» sein könne, wenn sie gefilmt werde, denn manchmal komme es zu «wüsten Szenen». Aber bereits habe ein Umdenken stattgefunden: Filmende Privatpersonen würden nicht mehr als Feindbilder wahrgenommen, sondern als Realität. Filmmaterial könne auch dazu dienen, Vorwürfe zu entkräften. Und damals sagte ein Videospezialist zum «Bund»: «Ich kann mir vorstellen, dass in nicht allzu ferner Zukunft Handys mit eingebauter Kamera erhältlich sein werden.»
Hand auf die Kameralinse
In der Tat: Die Kantonspolizei Bern wird zunehmend in den medialen Strudel der sozialen Medien hineingezogen. Laut dem Mediensprecher der Kantonspolizei Bern, Christoph Gnägi, ist sich die Polizei aber durchaus bewusst, dass sie eine öffentliche Funktion ausübt, bei der sie jederzeit gefilmt werden kann. Diese Thematik fliesst laut Gnägi auch in Aus- und Weiterbildungen ein.
Auf Anfrage erklärt auch die Zürcher Kantonspolizei, dass es mittlerweile zum Polizeialltag gehöre, gefilmt zu werden. Das Verhalten der Polizisten habe sich dadurch aber nicht verändert. Egal ob mit oder ohne Kamera, die Arbeit der Polizisten im Einsatz bleibe die gleiche. Etwas anders beurteilt dies Copwatch. Laut der Organisation würden Polizisten teilweise sehr scharf reagieren, wenn sie gefilmt würden. Manchmal würden auch Handys beschlagnahmt.
Umdenken hin oder her: Das Filmen von Polizisten bleibt eine heikle Angelegenheit. Dies wird von einem langjährigen Demo-Beobachter aus Bern bestätigt, der nicht namentlich genannt werden möchte. Früher hätten Polizisten gelegentlich ihre Hand direkt auf die Kameralinse gelegt. Das passiere heute nicht mehr, dafür würden delikate Szenen vereinzelt abgeschirmt, indem sich Polizisten bewusst vor Kameras stellten.
Duell der Wahrheiten
Wie Polizisten darauf reagieren, wenn sie gefilmt werden, ist nur das eine. Auf einer anderen Ebene angesiedelt ist das Problem, wenn sich im Internet plötzlich mehrere «Wahrheiten» gegenüberstehen. Dass von Privatpersonen gefilmtes Material plötzlich als Beweismaterial angesehen werden soll, wie das Copwatch fordert, hält der Mediensprecher der Kantonspolizei Bern jedoch für fragwürdig.
Doch wie soll sich die Polizei nun dieser neuen Realität anpassen? Sie setzt zwar auf soziale Medien, jedoch mehr, um Nähe zur Bevölkerung herzustellen und Vertrauen aufzubauen. Ihre Kanäle habe sie bewusst gewählt, sagt Christoph Gnägi. So findet sich die Kantonspolizei Bern neu auch auf Instagram, wo sie fleissig Eindrücke aus dem Polizeialltag teilt. Aber warum beteiligt sie sich nicht an der «Videoschlacht» auf Facebook? «Die Polizei versteht ihren Auftrag der sachlichen Information anders, als politische Diskussionen via soziale Medien zu führen», antwortet Gnägi.
Der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) dagegen hat einen anderen Vorschlag, der ihm schon länger unter den Nägeln brennt: Die Antwort auf das vermehrte private Filmen seien Mini-Kameras, welche die Polizisten am Körper trügen, sogenannte Bodycams – sowie die allgemeine Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras. Das staatlich geregelte Filmen ist gemäss Nause die logische Antwort auf die privaten Videos. «Wer soll da dagegen sein, wenn die Schützenmatte übergreifend videoüberwacht wird?», fragt er. Dadurch liege ein Videobeweis vor, welcher das ganze Geschehen festhalte und nicht manipuliert werden könne. Grosse Chancen für ein solches Überwachungsprojekt sieht Nause «im rot-grünen Bern» allerdings nicht.
Bodycam-Experiment in Zürich
Erfahrungen mit solchen Bodycams hat die Stadtpolizei Zürich während eines Pilotversuchs vor zwei Jahren gemacht. Dieser wurde im Rahmen des Projekts Polizeiarbeit im urbanen Spannungsfeld (PiuS) lanciert – in erster Linie, um die deeskalierende Wirkung von Bodycams zu prüfen. Wie Marc Surber, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, erklärt, bezwecken die Bodycams «die präventive Verhinderung gewalttätiger oder verbaler Übergriffe durch Privatpersonen oder Polizeiangehörige». Die Einsatzregeln seien dabei klar definiert gewesen.
Acht Kameras kamen zum Einsatz. Wenn ein Polizist eine Bodycam mitführte, aktivierte er bei Dienstantritt den Stand-by-Modus. Die Kamera wurde nur eingeschaltet, wenn eine Situation zu eskalieren drohte oder das Gegenüber deren Aktivierung forderte. Das gespeicherte Material konnte einzig im Rahmen eines Strafverfahrens oder einer Beschwerde als Beweismittel verwendet werden. Die Polizisten selbst konnten zwar die gespeicherten Daten sichten, diese aber weder verändern noch löschen.
Laut Surber bewertete eine Mehrheit der Polizisten den Einsatz der Bodycams als sinnvoll und hilfreich. Eine Studie, die auf dem Pilotversuch basiert, verzeichnet einen leichten Rückgang an eskalierenden Situationen. Die Frage, ob die Bodycams in Zürich nun definitiv zum Einsatz kommen sollen, ist derzeit hängig, da die nötige Rechtsgrundlage erst noch von der Politik ausgearbeitet werden muss.
Die Bodycams zeigen, dass die neuen filmischen Möglichkeiten auch von der Polizei rege genutzt werden. Ein weiteres Beispiel dafür stellen auch neuartige Analysemethoden dar, welche es erlauben, vermummte Personen anhand ihrer Bewegungen zu identifizieren. Das geschieht, indem man verschiedene Videos der gleichen Person untereinander vergleicht. So wurde in Basel ein Besucher eines Fussballmatches überführt, der eine Seenotfackel in die Zuschauerränge geworfen hatte – obwohl er unmittelbar nach dem Wurf andere Kleider anzog. Anhand eines 3-D-Modells konnte nachgewiesen werden, dass er der Werfer war.
(https://www.derbund.ch/bern/die-stadtberner-videoschlacht/story/22613793)
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Videos manipulieren ist einfach wie noch nie
Filmaufnahmen fälschen ist heute auch für Laien möglich. Die technologischen Möglichkeiten werfen Fragen auf.
https://www.derbund.ch/bern/ein-informationsmonopol-hat-es-nie-gegeben/story/23138663
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derbund.ch 09.03.2019
«Ein Informationsmonopol hat es nie gegeben»
Obwohl Polizisten immer öfter gefilmt werden, habe sich deren Arbeit nicht geändert, sagt der Polizeirechtsexperte Markus H. F. Mohler.
Christian Zellweger
Wie darf, soll und muss sich die Polizei verhalten, wenn sie von Privatpersonen gefilmt wird? Auch die Berner Kantonspolizei muss sich diesen Fragen stellen, seit jeder ein Smartphone mit Kamera zur Hand hat. Laut dem Polizeirechtsexperten Markus H. F. Mohler können solche Aufnahmen zwar helfen eine Situation präziser darzustellen, aber genauso gut auch Schaden – denn die Wahrheit erschliesse sich durch ein einzelnes Video nicht.
Herr Mohler, heute hat mit dem Handy jeder Passant eine Kamera im Hosensack. Wie hat dieser Umstand die Polizeiarbeit verändert?
Ich glaube nicht, dass sich die Arbeit stark verändert hat. Eine öffentliche Kontrolle etwa durch Augen- und Ohrenzeugen hat es bei der Polizeiarbeit schon immer gegeben.
Dann arbeiten Polizisten nicht anders, weil sie wissen: Ich könnte gefilmt werden.
Die Polizei ist gehalten, ihre Arbeit rechtmässig zu erfüllen – ob sie gefilmt wird oder nicht.
Früher gab es meist nur das offizielle Communiqué der Polizei, heute kursieren Videos und Stellungnahmen von Betroffenen etwa in den sozialen Medien. Hat die Polizei ihr Informations- und Deutungsmonopol verloren?
Dieses Monopol hat es nie gegeben. Personen, welche sich von der Polizei ungerecht behandelt fühlten, haben sich schon immer geäussert, man denke etwa an die Demonstrationen in den 1980er-Jahren.
Ist ein Video nicht zuverlässiger als eine blosse Aussage eines unzufriedenen Demonstranten?
Gewisse Abläufe werden sicher präziser festgehalten. Man muss aber stark aufpassen: Ein Video zeigt immer nur einen Ausschnitt und nicht, was vorher und nachher geschieht, auch je nach Winkel sieht man nicht, was genau passiert. Um die Rechtmässigkeit eines Polizeieinsatzes zu bewerten, taugen Videos alleine meist nicht.
Emotional wirken die Videos aber sicher stärker.
Das ist so. Viele Leute betrachten solche Aufnahmen zu wenig kritisch. Abgesehen vom Wahrheitsgehalt haben Bilder via Emotionen immer einen gewissen Einfluss auf Meinungen.
Seit einigen Jahren gibt es «Internet-Pranger», also Öffentlichkeitsfahndungen mit Bildern von Tätern. Nun drehen Aktivisten den Spiess um und fordern die Leute dazu auf, die Polizeieinsätze zu filmen und das publik zu machen. Ist das überhaupt erlaubt?
Zu unterscheiden sind Veröffentlichungen durch die Behörden und solche von Privaten. Behördliche Veröffentlichungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage mit den Voraussetzungen. Laut dem Datenschutzgesetz dürfen Aufnahmen durch Private nicht ohne die Einwilligung der gefilmten Personen gemacht und veröffentlicht werden – ob das jetzt Polizisten im Einsatz sind oder blosse Passanten auf einem Touristenvideo. Wer also Videos an solche Plattformen schickt, macht sich strafbar, sofern keine Einwilligung vorliegt oder es sonst keinen Rechtfertigungsgrund gibt.
Also darf man die Polizei im Einsatz gar nicht filmen?
Wenn man der Meinung ist, dass etwas klar Widerrechtliches geschieht, kann es sein, dass ein persönliches oder öffentliches Interesse an der Aufklärung des Geschehnisses gegeben ist. Aber aus «Privatvergnügen» einen Polizeieinsatz zu filmen und das Video zu veröffentlichen, ist datenschutzrechtlich nicht erlaubt, wenn darauf Personen identifizierbar sind. Andererseits ist ein Polizist aber auch nicht speziell geschützt, nur weil er eine Uniform trägt.
Darf die Polizei Aufnahmen oder Geräte sicherstellen?
In begründeten Fällen schon: Wenn etwa eine Person bei ihrer Festnahme gefilmt wird, verletzt die Aufnahme das Strafprozessrecht, weil Ermittlungsverfahren geheim sind. Auch das taktische Vorgehen der Polizei fällt unter das Amtsgeheimnis, darum kann die Polizei Aufnahmen von Einsätzen unter Umständen sicherstellen. Was dann damit geschieht, entscheidet aber die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht.
Es gibt auch die andere Seite: Immer mehr Korps setzen Bodycams ein, also Kameras am Körper, mit denen die Polizei die Einsätze aus ihrer Perspektive filmt. Was nützen diese Körperkameras?
Der Einsatz von Bodycams soll ja vor allem der Gewalt gegen die Polizisten vorbeugen. Ein Pilotversuch in Zürich oder auch Erfahrungen etwa in den USA haben aber gezeigt, dass die Auswirkungen unterschiedlich beurteilt werden. Zudem unterscheidet sich das polizeiliche Vorgehen in den USA und bei uns sehr wesentlich. Wenn es aber darum geht, Beweise zu sichern, haben die Zürcher Beamten die Bodycams als sehr positiv empfunden.
Bodycams könnten aber auch das Fehlverhalten von Polizisten aufdecken.
Das stimmt. Wenn solche Aufnahmen als Beweis gegen einen Polizisten eingesetzt werden, kann das aber zunächst dem Grundsatz widersprechen, wonach sich eine beschuldigte Person nicht selbst belasten muss. Um diese Frage zu klären, ist ein richterlicher Entscheid nötig.
(https://www.derbund.ch/bern/ein-informationsmonopol-hat-es-nie-gegeben/story/23138663)
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-> https://www.20min.ch/schweiz/bern/story/-Die-Reitschule-sollte-videoueberwacht-werden–12021977
-> https://twitter.com/cvpbe/status/1104416304365256705
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/die-reitschule-sollte-videoueberwacht-werden-134187403
+++POLICE FRA
VIDEO. «Gilets jaunes»: Le maire de Phalsbourg interdit l’usage de LBD
SECURITE Le maire de Phalsbourg Dany Kocher a pris un arrêté municipal visant à interdire les lanceurs de balles de défense ce samedi 9 mars
https://www.20minutes.fr/societe/2468647-20190309-video-gilets-jaunes-maire-phalsbourg-interdit-usage-lbd
+++ANTIFA
Schiesstraining und Prügeleien: Das militante Netzwerk hinter dem Schwyzer Ku-Klux-Klan
Die Drahtzieher der Ku-Klux-Klan-Aktion an der Schwyzer Fasnacht stammen aus dem Umfeld des gewaltbereiten Blood-and-Honour-Netzwerks. Auf Facebook äussern sie sich zum Aufmarsch.
https://www.blick.ch/news/schweiz/zentralschweiz/schiesstraining-und-pruegeleien-das-militante-netzwerk-hinter-dem-schwyzer-ku-klux-klan-id15208592.html
Hilft ein Verbot von Nazi-Symbolen gegen Ku-Klux-Klan Marsch?
In Schwyz marschierten zwölf Personen in Kutten des rassistischen Ku-Klux-Klans durch die Ortschaft. Würde ein Verbot rechtsextremer Symbole helfen?
https://www.nau.ch/news/schweiz/hilft-ein-verbot-von-nazi-symbolen-gegen-ku-klux-klan-marsch-65492959
Wie weit darf man mit Fasnachtskostümen gehen?
Mit Kapuzengewändern und Fackeln waren Rechtsextreme am Güdelmontag in Schwyz als Ku-Klux-Klan unterwegs. Was geht für die Langenthaler Fasnächtler noch unter Narrenfreiheit?
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/wie-weit-darf-man-mit-den-fasnachtskostuemen-gehen-134187409
-> https://www.telezueri.ch/zuerinews/wie-weit-darf-man-mit-fasnachtskostuemen-gehen-134187576
-> https://www.telem1.ch/aktuell/wie-weit-darf-man-mit-den-fasnachtskostuemen-gehen-134187387
Konferenz von Résistance Helvétique fand im @crowneplaza Genève Hotel nahe des Flughafens statt. Wir berichteten, dass es bereits zum wiederholten mal Ausrichtungsort war – dies war nicht korrekt. #keinFussbreit #noNazis
https://twitter.com/antifa_bern/status/1104513389802504192
-> https://twitter.com/antifa_bern/status/1101878301830930437
Das Hotel wurde jedoch in einem anderem Zuhang bereits als Austragungsort für eine #Neonazi-Veranstaltung genutzt
(https://twitter.com/antifa_bern/status/1104516474461454337)
-> https://rage.noblogs.org/post/2016/10/27/organisons-nous-contre-la-venue-dalain-soral-a-geneve-le-12-novembre-2016/
+++PATRIARCHAT
Hunderte demonstrieren für Frauenrechte und gegen Sexismus in Zürich
Gegen 2000 Frauen demonstrierten am Samstagnachmittag in Zürich. Die Polizei war mit einem massiven Aufgebot vor Ort.
https://www.watson.ch/schweiz/z%C3%BCrich/817849055-frauen-demo-in-zuerich-hunderte-demonstrieren-fuer-frauenrechte-und-gegen-sexismus
-> https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/tramlinien-umgeleitet-grossaufgebot-wegen-illegaler-frauen-demo-in-zuerich-id15208306.html
-> https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/grossaufgebot-der-polizei-wegen-frauendemo/story/16541500
-> https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Grossaufgebot-der-Polizei-wegen-Frauen-Demo-26009588
-> https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/unbewilligte-demonstration-in-zuerich-00107040/
-> https://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/zuercher-innenstadt-unbewilligte-demonstration-fuer-frauenrechte
-> https://www.nau.ch/news/schweiz/polizei-im-grosseinsatz-wegen-frauendemo-in-zurich-65493223
-> https://www.landbote.ch/ueberregional/frauen-demonstrieren-unbewilligt/story/17348860
-> https://www.zsz.ch/ueberregional/frauen-demonstrieren-unbewilligt/story/17348860
-> https://twitter.com/ajour_mag
-> https://twitter.com/FrauenstreikZ
-> https://barrikade.info/Demos-zum-Frauen-kampftag-in-Zueri-und-Winti-1887
-> https://www.frauenbuendnis-zueri.ch/?p=1073
-> https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/kocht-fuer-uns-putzt-die-wohnung-putzt-die-scheisse/story/24088880
Der Kampf der Frauen gegen Kochherde und Wasserwerfer
Vor 50 Jahren, im Jahr 1969, trat in der Schweiz eine neue Akteurin auf die Bühne der Politik: die Frauenbefreiungs-Bewegung (FBB). Sie stand für einen neuen Frauenrechts-Aktivismus, der weit mehr als nur das Stimmrecht im Fokus hatte.
http://www.swissinfo.ch/ger/direktedemokratie/internationaler-frauentag_der-kampf-der-frauen-gegen-kochherde-und-wasserwerfer/44810050
Planung für Frauenstreik im Sommer läuft auf Hochtouren
Gestern war Weltfrauentag. Doch die grosse Kiste steigt im Sommer. In Gedenken an den Frauenstreik 1991 wird in der ganzen Schweiz gestreikt.
https://www.nau.ch/news/videos/planung-fur-frauenstreik-im-sommer-lauft-auf-hochtouren-65492253