+++AARGAU
«Asylunterkunft ist kein Luxus, aber würdig und zweckmässig»
Im Möhliner Asylheim leben 28 Bewohner – sie teilen sich sieben Zimmer, sechs Nasszellen und zwei Küchen.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/asylunterkunft-ist-kein-luxus-aber-wuerdig-und-zweckmaessig-134124637
Asyl-Grossunterkunft in Rütihof vom Tisch – doch wo bringt die Stadt die geforderten 100 Asylsuchenden unter?
In Baden-Rütihof soll es doch keine Grossunterkunft geben. Die Stadt muss aber knapp 100 Asylsuchende aufnehmen – nur wo?
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/asyl-grossunterkunft-in-ruetihof-vom-tisch-doch-wo-bringt-die-stadt-die-geforderten-100-asylsuchenden-unter-134122302
+++SCHWEIZ
Sommaruga hinterlässt
Keller-Sutter in der Asylpolitik ein solides Erbe
Bundesrätin Simonetta Sommaruga musste von rechts viel Kritik einstecken. Dabei hat sie im schwierigen Asylwesen ihre Arbeit gemacht. Trotzdem sind von ihrer Nachfolgerin Karin Keller-Sutter auch neue Akzente gefragt.
https://www.nzz.ch/meinung/sommaruga-hinterlaesst-keller-sutter-in-der-asylpolitik-ein-solides-erbe-ld.1462088
+++BIG BROTHER
Erfolg für radikale Tierschützer: Kantonstierärzte zeigen Schlachthöfe an, auch wenn die Beweisvideos illegal erstellt worden sind
Unbekannte schlichen sich in ein Walliser Schlachthaus und machten aufwühlende Bilder – nun reagiert der Kanton, wie zuvor schon in der Waadt. Der Bund sagt: Wenn Private Beweismittel rechtswidrig erstellen, gilt kein prinzipielles Verwertungsverbot.
https://www.nzz.ch/schweiz/militante-tierschuetzer-erfolg-trotz-illegalem-beweisvideo-ld.1461749
Sichere Verschlüsselung – Soll die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen dürfen?
Whatsapp-Nachrichten sind verschlüsselt. Das passt nicht allen. Warum eine Lockerung katastrophal wäre.
https://www.srf.ch/news/allgemeines/sichere-verschluesselung-soll-die-polizei-whatsapp-nachrichten-lesen-duerfen
+++POLIZEI CH
Zürichsee-Zeitung 23.02.2019
Beamte müssen sich Schläge und üble Beschimpfungen gefallen lassen
Immer wieder kommt es zu Übergriffen auf Polizisten und Beamte. Auch in der Region wird es öfters brenzlig.
Pascal Jäggi
Eine 29-Jährige weigert sich aus dem Taxi zu steigen. Es brauchte in der Winternacht vier Polizisten, um die sturzbetrunkene junge Frau aus dem Taxi am Bahnhof Horgen zu bringen. Sie wehrte sich mit Händen und Füssen, trat einen Polizisten gegen den Oberschenkel. Während der Aktion und bis die Frau zum Posten gebracht wurde, mussten sich die Beamten einiges anhören. Von «Figg di», «figg dini Mueter»über «Heb d’frässi, alte» bis zu «Scheisspolizisten».
Sie versuchte zu verhindern, dass die Zellentür zugemacht wird, spuckte mehrfach auf den Boden, trat erneut Richtung Polizisten und bezeichnete diese pauschal als «Hitler». Aufgrund ihres Zustands werden die Übergriffe als Taten in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit gewertet.
Da sie an einem anderen Tag auch noch angehalten wurde, als sie völlig bekifft Auto fuhr, kommt eine Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand dazu. Per Strafbefehl wurde die Frau kürzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 50 mal 110 Franken verurteilt. Die Probezeit gilt während drei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 1400 Franken. Warum die 29-Jährige derart ausgerastet ist, bleibt unklar. Der Alkohol dürfte eine Rolle gespielt haben. Ein Einzelfall? Eher nicht.
Im Zug ausgerastet
In den letzten zwei Monaten wurden in der Region gleich vier Strafbefehle rechtskräftig, in denen es um Auseinandersetzungen von Bürgern mit der Polizei oder anderen Beamten, wie Busfahrern oder Zugbegleitern ging. So musste sich ein SBB-Zugbegleiter gegen die Attacke einer 21-Jährigen wehren. Er bemerkte bei Thalwil, dass sie mit einem abgelaufenen Swiss Pass der 2. Klasse in der 1. Klasse des Interregio Luzern-Zürich-Flughafen sass.
Als er die junge Frau darüber informierte, dass der Pass eingezogen werden müsse, versuchte sie ihm diesen aus der Hand zu schlagen. Danach versetzte sie dem Kondukteur einen Schlag ins Gesicht. Er zog sich dabei eine Prellung an der Unterlippe, Kratzspuren an der rechten Hand und eine Prellung am rechten Mittelfinger zu. Er musste sich dabei Unflätiges über seine Mutter anhören. Die 21-Jährige kommt mit einer bedingten Geldstrafe davon.
Mutig hat sich ein Busfahrer der Zimmerberg-Busse verhalten. Als ein 20-Jähriger in seinem Bus am Bahnhof Wädenswil mit einem anderen Fahrgast stritt, kündigte der Fahrer an, die Polizei zu holen und die Türen zu schliessen. Selbst als der streitlustige Fahrgast zu ihm nach vorne stürmte und ihn anschrie, behielt der Busfahrer die Ruhe. Er drückte den Alarmknopf, hielt den Hitzkopf aber aufgrund der weiterhin geschlossenen Türen im Bus fest.
Auch er musste sich zwei üble Schimpfwörter gefallen lassen. Immerhin wurde er nicht tätlich angegriffen. Für den Beschuldigten, der nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist, setzte es eine unbedingte Geldstrafe ab.
Selbst kleinere Angelegenheiten werden zur Anzeige gebracht. So wurde ein 44-Jähriger jüngst wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Er stand betrunken vor einem Restaurant beim Bahnhof Wädenswil herum. Zwei Stadtpolizisten wollten ihn wegweisen. Er weigerte sich und fuchtelte mit dem Mobiltelefon vor den Gesichtern der Polizisten herum. Das kostet ihn 300 Franken Busse und bringt ihm eine bedingte Geldstrafe von 5 mal 180 Franken ein.
Wegen Kleinigkeit ausgetickt
Am rechten Zürichseeufer sind Übergriffe auf Behördenvertreter ebenfalls keine Seltenheit Am Montag findet in Meilen ein Prozess statt, weil ein Mann auf einer S-Bahn-Toilette geraucht hat. Die beiden Beamten des Sicherheitsdiensts, die ihn aus dem Zug spedierten, bekamen danach seinen Unmut zu spüren. Vor wenigen Monaten stand ein IV-Rentner vor dem Bezirksgericht Meilen, weil er bei einer Kontrolle in einem Bus ausfällig wurde. Und schon lange beschäftigt ein Paar die Gerichte, das sich am Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen eine Auseinandersetzung mit der Polizei geliefert hat.
Also ist es wirklich so, dass Polizisten und Mitarbeitende im öffentlichen Verkehr heute mit Pöbeleien rechnen müssen, während das vor ein paar Jahren noch nicht der Fall war? Der Verband Schweizerischer Polizeibeamten (VSPB) und die SBB sind sich in der Frage nicht ganz einig. Während die SBB in den letzten Jahren eine konstante Zahl von Übergriffen ausmacht, heisst es beim VSPB, dass die Anzahl gestiegen ist.
Die Statistik des VSPB spricht eine deutliche Sprache. Wurden im Jahr 2000 schweizweit noch 774 Straftaten gegen Beamte registriert, waren es 2017 schon 3102. Stark angestiegen sind die Taten ab 2007. Wurden 2006 noch 1409 Straftaten registriert, waren es 2008 schon über 2000. Einen Höhepunkt erreichte die Statistik 2012 mit 2957 Registrierungen. In den Jahren danach gingen die Verurteilungen leicht zurück.Von 2764 im Jahr 2016 stiegen sie 2017 aber auf die bisherige Höchstzahl von 3102. Die neusten Zahlen werden im März bekanntgegeben.
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Anzeigen sind für Polizisten ein Mittel um sich zu wehren
In einer Umfrage sagten gemäss dem Verband Schweizerischer Polizeibeamten (VSPB) 83 Prozent der befragten Polizisten, dass sie in den letzten drei Jahren im Einsatz schon mal beschimpft wurden. 55 Prozent berichteten von Tätlichkeiten – dazu gehört auch Anspucken – 45 Prozent wurden schon bedroht und 18 Prozent erlitten einen körperlichen Angriff.
Für Johanna Bundi Ryser, Präsidentin des VSPB, ist klar, dass der Respekt vor den Polizisten zum Teil gesunken ist. Das hänge auch damit zusammen, dass die Beamten vermehrt ihnen unbekannten, gewaltbereiten Personen gegenüberstehen. Früher, als man sich noch kannte, hätten sich die Leute eher zurückgehalten oder auf die Polizisten gehört.
Bundi Ryser geht aber auch davon aus, dass Polizisten heute eher Anzeige erstatten als früher. «Vor 20 Jahren hiess es noch, es gehöre eben dazu, dass man beleidigt wird oder auch mal einen Schlag kassiert, das gehöre halt zum Berufsrisiko», sagt sie. Die Anzeige sieht sie als Möglichkeit für die Polizisten sich zu wehren. Polizistinnen und Polizisten müssen sich beschimpfen und bespucken lassen, würden sich aber umgekehrt professionell und ruhig verhalten, so Bundi Ryser.
Immer Anzeige erstatten
Der VSPB empfiehlt seinen Mitgliedern Anzeige zu erstatten. Die Polizeikorps hätten aber unterschiedliche Leitlinien zum Thema. Es gibt etwa Polizeikorps, die ihre Mitarbeitenden anweisen, alle verbalen und körperlichen Angriffe zu melden. Andere schlagen vor, nur Anzeige zu erstatten wenn Beweise gesichert sind oder genügend Erfolgsaussichten bestehen.
Für härtere Strafen
Alkohol oder Drogen lässt Johanna Bundi Ryser nicht als Ausrede gelten. Auch wenn die Angreifer betrunken seien, solle Anzeige erstattet werden. Ob mildernde Umstände gelten, sollten die Strafverfolgungsbehörden entscheiden. Zudem würden auch völlig nüchterne Personen ausfällig. «Dem VSPB ist es wichtig, dass die Angriffe nicht verharmlost werden», sagt die Präsidentin.
Auf politischer Ebene gibt es immer wieder Anstrengungen für härtere Strafen. So wurde schon gefordert, dass Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte automatisch eine unbedingte Freiheitsstrafe mit sich zieht. Der VSPB spricht sich für härtere Strafen aus, auch wenn er keine klare Antwort zu den automatischen unbedingten Strafen gibt. Die Präsidentin sagt auch, dass in der Prävention mehr gemacht werden müsse. So ist sie der Meinung, dass im Bereich der Fussballhooligans Millionen von Franken falsch ausgegeben werden.
Nulltoleranz bei Attacken
Die SBB veröffentlichen keine detaillierten Zahlen zu den Übergriffen.Insgesamt sei aber in den letzten Jahren keine markante Zunahme verzeichnet worden, sagt Mediensprecher Stephan Wehrle.«Für die SBB sind jegliche Tätlichkeiten gegen Mitarbeitende absolut inakzeptabel und werden in jedem Fall geahndet». Bei der Sicherheit würden keine Kompromisse gemacht. Die zuständigen Sicherheitsgremien besprächen regelmässig die Begleitstrategie der Züge.
Ähnlich wie bei der Polizei sind die Richtlinien bezüglich Anzeigeerstatten bei den SBB.Grundsätzlich werde den Mitarbeitenden empfohlen, nicht auf Provokationen einzusteigen und wenn immer möglich deeskalierend auf die Passagiere einzuwirken. «Bei groben Beleidigungen, massiven verbalen Attacken oder gar verbalen Drohungen gilt für uns die Nulltoleranz», stellt der Mediensprecher klar.Generell könne man sagen, dass die Anzeigen-Disziplin gestiegen sei, die SBB-Mitarbeitenden liessen sich nicht mehr alles gefallen.
(https://www.zsz.ch/horgen/beamte-muessen-sich-schlaege-und-ueble-beschimpfungen-gefallen-lassen/story/29952453)