Medienspiegel 10. Februar 2019

+++SCHWEIZ
Sonntagszeitung 10.02.2019

Wegen Gratis-Anwälten drohen Schadenersatzklagen

Kurz vor dem Start der Asylreform zeigt sich: Die unentgeltlichen Rechtsvertreter der Asylbewerber verursachen Probleme – aber anders als erwartet.

Dominik Balmer

Die Nervosität in Bundesbern ist gross. Fieberhaft feilen die Beamten an den letzten Details der Asylreform, die ab März in der Schweiz gilt. Der Kern der Reform sind deutlich schnellere Verfahren sowie Rechtsvertreter, welche die Asylbewerber in den Bundeszentren unentgeltlich beraten.

Die SVP hatte diese Rechtsvertreter in der politischen Debatte als «Gratisanwälte» bezeichnet. Dahinter stand die Befürchtung, dass es wegen der kostenlosen Rechtsberatung der Asylbewerber zu einer Beschwerdeflut beim Bundesverwaltungsgericht kommt.

Recherchen zeigen jetzt, dass es kurz vor dem Start der Reform tatsächlich systembedingte Probleme gibt, an deren Ursprung die Gratisanwälte stehen. Allerdings nicht wegen einer Beschwerdeflut.

Plötzlich stand der Kurde ohne Rechtsvertreter da

Das Beispiel eines jungen Kurden illustriert dies. Im Frühling 2018 ersuchte der Mann um Asyl in der Schweiz. Sein Fall wurde nach dem Zufallsprinzip dem sogenannten Testbetrieb im Kanton Zürich zugeteilt. Hier testet das Staatssekretariat für Migration (SEM) seit 2014 das neue Asylmodell mit beschleunigten Verfahren und den sogenannten Gratisanwälten.

Zunächst sah es für den jungen Kurden gut aus. Sein zugeteilter Rechtsvertreter verteidigte ihn in flammenden Briefen. Er schrieb, sein Mandant sei in der Türkei schon mal im Gefängnis gewesen. Werde er ausgeschafft, drohe ihm dieses Schicksal erneut – zumal er sich politisch für die Kurden engagiere. Der junge Mann werde von den Häschern Erdogans verfolgt. Gleichzeitig hätten Islamisten gegen ihn Todesdrohungen ausgestossen.

Die Asylentscheider des SEM glaubten die Geschichte jedoch nicht. Zumindest lehnten sie das Asylgesuch ab und ordneten eine Wegweisung an. Die Ausschaffung in die Türkei hätte schnell vollzogen werden sollen.

Alles andere als aussichtslos

Kaum war der Entscheid der Asylbehörde gefallen, legte der zugeteilte Rechtsvertreter sein Mandat Knall auf Fall nieder. Seine Begründung: Er war der Meinung, es sei aussichtslos, eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

Der junge Kurde fiel aus allen Wolken. Weil im neuen Asylverfahren die Fristen sehr kurz sind, musste er sofort einen neuen, externen Anwalt auftreiben, der bereit war, für ihn eine Beschwerde zu schreiben.

Er schaffte es, sein Fall ist jetzt hängig am Bundesverwaltungsgericht. Doch klar ist mittlerweile auch: Sein Fall ist alles andere als aussichtslos. In einer Zwischenverfügung halten die Richter fest, die in der Beschwerde des Kurden formulierten Begehren würden «aufgrund einer summarischen Aktenprüfung nicht als aussichtslos erscheinen». Die Chancen sind also intakt, dass er in der Schweiz bleiben kann.

Rund 1400 Franken pro Asylbewerber

Wie Recherchen zeigen, sind solche Konstellationen, bei denen den Asylbewerbern zu Unrecht die Aussichtslosigkeit ihres Verfahrens in Aussicht gestellt wird, nicht selten. «Wir haben immer wieder solche Fälle», sagt Samuel Häberli, Geschäftsleiter der Asylorganisation Freiplatzaktion. Und auch Noémi Weber, Geschäftsleiterin der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, sagt: «Diese Problematik ist uns bekannt.»

Als einen der Hauptgründe für die Niederlegung sehen Asylexperten die pauschalen Vergütungen. So erhält ein Anwalt pro Asylbewerber im Zürcher Testbetrieb rund 1400 Franken – egal, wie kompliziert und langwierig der Fall ist. Das sei problematisch, sagt Weber von der Asyl-Beobachtungsstelle. Dieses System «verleitet die Rechtsvertreter dazu, nicht kostendeckende Fälle niederzulegen». Das sieht auch Häberli von der Freiplatzaktion so: Die Rechtsvertreter würden sich auf jene Fälle konzentrieren, die juristisch aussichtsreich scheinen. Dadurch würden aber zwangsläufig «gewisse Fälle durch die Maschen fallen».

Externe Anwälte wollen jetzt Schaden geltend machen

Konfrontiert mit den Vorwürfen, verweist das SEM auf die tiefe Beschwerdequote im Testbetrieb Zürich. So habe es von 2014 bis 2018 total 727 Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht gegeben. Davon seien 25 gutgeheissen worden. Und davon wiederum seien 4 Beschwerden von externen Anwälten eingereicht worden. Das SEM kann aber nicht beantworten, wie oft Mandate wegen Aussichtslosigkeit niedergelegt werden – geschweige denn, ob dies gerechtfertigt ist oder nicht.

Auch die Berner Rechtsberatungsstelle, welche die Rechtsvertretung im Testbetrieb Zürich verantwortet, liefert keine Zahlen. Ebenso wenig äussert sich die Organisation im Detail zu den Vorwürfen. Eine Sprecherin verweist auf das Gesetz, das den Rechtsvertretern die Möglichkeit einräume, ein Mandat wegen Aussichtslosigkeit niederzulegen. Und: «Gemäss herrschender Lehre und Praxis besteht keine Pflicht zur Beschwerdeerhebung.»

Wie heikel die plötzliche Mandatsniederlegung der Gratisanwälte sein kann, hatte Walter Kälin, emeritierter Professor für Staats- und Völkerrecht der Universität Bern, 2015 in einem Gutachten festgehalten. Kälin schrieb, im Zuge der Niederlegung wegen Aussichtslosigkeit bestehe die Gefahr, dass die Rechtsvertretungen «zivilrechtlich schadenersatzpflichtig werden könnten».

Pauschale neu 2000 Franken pro Fall

Mittlerweile gibt es mehrere externe Rechtsvertreter, die diesen Weg beschreiten wollen. Der Berner Anwalt Michael Steiner betreut einen Asylbewerber im Zürcher Testbetrieb, dessen Mandat von der Berner Rechtsberatungsstelle niedergelegt wurde. Er fordert nun für seinen Mandanten Schadenersatz, «weil der Gratisanwalt seine Pflicht nicht wahrgenommen hat».

Trotz der Kritik hält der Bund am System mit den Pauschalen fest. Kürzlich vergab das SEM in einer öffentlichen Ausschreibung die Mandate für die Rechtsberatungen in den sechs Bundesasylzentren. Die Zuschläge erhielten Organisationen wie Caritas oder das Arbeiterhilfswerk. Bei zwei Zentren involviert ist auch die Berner Rechtsberatungsstelle.

Neu soll die Pauschale im Schnitt jedoch rund 2000 Franken pro Fall betragen. Man habe schlicht die qualitativ besten Angebote zum besten Preis ausgewählt, heisst es beim SEM, die Preise hätten die Anbieter festgelegt. Günstiger geht es anscheinend nicht: Mit einer Pauschale von nur 1400 Franken wollte niemand die Rechtsvertretung übernehmen.
(https://www.derbund.ch/sonntagszeitung/wegen-gratisanwaelten-drohen-schadenersatzklagen/story/18348777)

NZZ am Sonntag 10.02.2019

Noch nie zuvor gab es so viele Aufenthaltsbewilligungen für Sans-Papiers in der Schweiz

Die Zahl der illegalen Ausländer, die dank einer Härtefallregelung in der Schweiz bleiben können, erreicht einen Höchststand. Und sie wird weiter steigen.

von Lukas Häuptli

Zwischen 50 000 und 100 000 Ausländer und Ausländerinnen leben ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Schweiz. Das sind 0,6 bis 1,2 Prozent der Bevölkerung. Die einen sind Personen, die nie Papiere hatten, die anderen solche, deren Aufenthaltsbewilligung auslief, die dritten solche, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Der Einfachheit halber nennt man alle Sans-Papiers.

Sehr viele von ihnen stammen aus Zentral- und Südamerika – und sehr viele gehen in der Schweiz einer Arbeit nach. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Staatssekretariats für Migration aus dem Jahr 2015. Gemäss dieser sind fast 90 Prozent der erwerbsfähigen Sans-Papiers erwerbstätig. Meist arbeiten sie auf dem Bau, in der Gastronomie und Hotellerie oder in Privathaushalten.

Lediglich vereinzelt ereilt die Sans-Papiers das Glück: Dann erhalten sie eine Aufenthaltsbewilligung. Das geschieht, wenn sie ein sogenanntes Härtefallgesuch stellen und dieses sowohl vom zuständigen kantonalen Migrationsamt als auch vom Staatssekretariat für Migration genehmigt wird.

Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen verschiedene Bedingungen erfüllen: Familien müssen mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben, Einzelpersonen mindestens zehn Jahre. Sie müssen finanziell auf eigenen Beinen stehen, eine Wohnung haben, gesellschaftlich integriert sein und eine Landessprache sprechen.

Zwanzig Prozent mehr

Jetzt zeigt sich, dass noch nie so viele Sans-Papiers eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben wie im letzten Jahr: 2018 genehmigten Bund und Kantone 840 Härtefallgesuche. 716 betrafen Personen ohne Aufenthaltspapiere, 124 abgewiesene Asylsuchende, wie Jonas Schmid, Sprecher des Staatssekretariats für Migration, sagt. Damit ist die Zahl der genehmigten Härtefallgesuche gegenüber dem Vorjahr um fast zwanzig Prozent gestiegen (siehe Grafik).

Am meisten Sans-Papiers erhielten im vergangenen Jahr in den Kantonen Genf und Waadt eine Aufenthaltsbewilligung. Das ist unter anderem eine Folge der Operation «Papyrus», die der Genfer Regierungsrat Pierre Maudet (fdp.) im Februar 2017 in die Wege geleitet hatte.

Im Rahmen von «Papyrus» überprüfte das kantonale Migrationsamt, welche Sans-Papiers die Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erfüllten. Regierungsrat Maudet begründete den Schritt damals in erster Linie mit wirtschaftlichen Argumenten: Der Kanton Genf sei auf diese Arbeitskräfte angewiesen, sagte er. Und: «Sans-Papiers sind eine Realität, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht. Also braucht es pragmatische Lösungen.»

Auf den Kanton Genf folgte der Kanton Basel-Stadt: Dort forderten Parlamentarier von SP, GP, CVP und Liberalen im Mai 2017, dass die Regierung die «Legalisierung von Sans-Papiers nach dem Muster des Kantons Genf» prüfe.

Als Folge des Vorstosses reichte die Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel 2018 beim kantonalen Migrationsamt zehn Härtefallgesuche ein. «Mit den Gesuchen soll Klarheit bezüglich der künftigen Härtefallpraxis hergestellt werden», sagt Fabrice Mangold, Ko-Leiter der Anlaufstelle. «Damit wird deutlich, welche Gesuche in der Tendenz bewilligt werden und welche nicht.» In Basel-Stadt erhielten 2018 nur sechs Ausländer ohne Papiere eine Aufenthaltsbewilligung. Wegen der Forderung aus dem Parlament ist aber davon auszugehen, dass diese Zahl in den nächsten Jahren steigt, allenfalls sogar deutlich.

Zürcher Programm für Sans-Papier

Am meisten Sans-Papiers leben gemäss der eingangs erwähnten Studie weder in Genf noch in Basel, sondern im Kanton Zürich. Knapp 30 000 sollen es sein. Von diesen erhielt im letzten Jahr allerdings keiner ein Bleiberecht.

Dafür hat der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr (sp.) ein Programm gestartet, mit dem er gewissen abgewiesenen Asylsuchenden Aufenthaltsbewilligungen erteilen will. So schreibt das kantonale Migrationsamt seit einigen Monaten von sich aus Betroffene an und fordert sie zur Einreichung eines Härtefallgesuchs auf. Bis im Oktober 2018 genehmigten Kanton und Bund 88 solche Gesuche, wie es an einer Medienorientierung hiess.

Wie weit all das für eine liberalere Sans-Papiers-Politik in der Schweiz steht, ist fraglich. Das zeigt das Beispiel Zürich: Gegen abgewiesene Asylsuchende, die für Härtefallverfahren nicht infrage kommen, verfolgt der Kanton eine restriktive Politik. Es sei eine eigentliche «Zuckerbrot- und Peitsche-Politik», sagt dazu Peter Nideröst, Anwalt und Spezialist für Migrationsrecht.

Auch auf Bundesebene ist nicht klar, in welche Richtung die Reise geht: Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hat im letzten April ein Postulat verabschiedet, mit dem sie einen Bericht zur «Problematik der Sans-Papiers» verlangt. Der Bundesrat ist der Forderung nachgekommen und arbeitet seither an einer Auslegeordnung des Themas.
(https://nzzas.nzz.ch/schweiz/sans-papiers-zahl-der-aufenthaltsbewilligungen-steigt-ld.1458617)

Flüchtlinge sollen zum Traumatest – wäre da bloss nicht der Interessenskonflikt
In der Deutschschweiz steht es schlecht um die Versorgung traumatisierter Asylsuchender. Abhilfe schaffen könnte eine frühzeitige Untersuchung. Doch spielt der Bund mit? Eine Expertin ist skeptisch: «Der Interessenskonflikt ist offensichtlich.»
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/fluechtlinge-sollen-zum-traumatest-waere-da-bloss-nicht-der-interessenskonflikt-134064982
-> https://www.luzernerzeitung.ch/newsticker/schweiz/fluechtlinge-sollen-zum-trauma-test-ld.1092364

+++MITTELMEER
Deutsches Rettungsschiff nach totem Flüchtlingskind benannt
Das Bild des toten Kindes am Strand in der Türkei ging um die Welt. Ein deutsches Rettungsschiff trägt nun den Namen des ertrunkenen Alan Kurdi.
https://www.tagesspiegel.de/politik/alan-kurdi-deutsches-rettungsschiff-nach-totem-fluechtlingskind-benannt/23970504.html
-> https://sea-eye.org/bewegende-schiffstaufe-auf-mallorca/
-> http://www.spiegel.de/panorama/justiz/alan-kurdi-deutsches-rettungsschiff-nach-totem-fluechtlingskind-benannt-a-1252581.html

Papst traf Bürgermeister*innen und Seenotrettungs-NGO
Im Protest gegen die faktische Seeblockade und gegen das von der EU zu verantwortende Massensterben im Mittelmeer haben sich in einem Hotel Roms die Bürgermeister*innen von Barcelona, Madrid, Zaragoza, Valencia, Neapel, Palermo, Syrakus, Mailand, Bologna und Latina sowie Vertreter*innen von Sea Watch, Proactiva Open Arms und Mediterranea getroffen und offene Häfen sowie die grundsätzliche Aufnahme der Boat-people gefordert. Anschliessend kamen die Bürgermeisterinnen von Madrid und Barcelona, Manuela Carmena und Ada Colau, sowie der Gründer von Open Arms, Oscar Camps, mit dem Papst Franziskus in privatem Rahmen zusammen, wie der Vatikan in einer Protestnote gegen die faktische Seeblockade bekannt machte.
https://ffm-online.org/papst-traf-buergermeisterinnen-und-seenotrettungs-ngos/

+++FREIRÄUME
Die Besetzung der Casa d’Italia
Am Samstag, dem 26. Januar hat sich eine Gruppe von Menschen dazu aufgemacht die Casa d’Italia, eine seit mehr als einem Jahr leerstehende italienische Schule in Zürich, zu besetzen. Ca. 100 Personen sind losgezogen, mit der Absicht in dem leerstehenden Haus einen selbstorganisierten Quartiertreff einzurichten. Etwa 3 Stunden später waren sie schon wieder draussen.
https://barrikade.info/Die-Besetzung-der-Casa-d-Italia-1870

+++DROGENPOLITIK
Kokain-Kick: Lieblingsdroge der Leistungsgesellschaft
NZZ Format über die Lieblingsdroge der Leistungsgesellschaft: Donnerstag, 14. Februar um 23 Uhr auf SRF1.
https://www.nzz.ch/video/nzz-format/kokain-kick-lieblingsdroge-der-leistungsgesellschaft-ld.1362016

+++SPORTREPRESSION
Ausschreitungen vor Fussballderby in Thun
Die YB-Fans hätten über eine neue Route in die Stockhorn Arena marschieren müssen. Weil diese ihnen nicht passte, kam es zu Zusammenstössen mit der Polizei. Diese setzte Gummischrot ein.
https://www.derbund.ch/bern/kanton/ausschreitungen-vor-fussballderby-in-thun/story/13624080
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/thun/yb-fanwalk-nach-kurzer-zeit-abgebrochen/story/25539072
-> https://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Schwarzer-YB-Mob-wuetet-in-Thun-24157844
-> https://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/171529/

+++POLICE BE
Nach dem Ja zum Polizeigesetz – Wir bleiben dran!
Auch wenn das heutige Abstimmungsresultat deutlich war, ist für das Nein-Komitee klar: Es braucht Anpassungen, damit auch Fahrende, People of Colour, Jugendliche und Städter*innen kein ausschliesslich negatives Bild der Polizei haben.
Dem Nein-Komitee ist es mit der Kampagne gelungen, eine Debatte zu lancieren über die Wichtigkeit von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit und Meinungsäusserungsfreiheit, über die Auswirkungen von repressiven und diskriminierenden Massnahmen gegenüber Fahrenden, Armutsbetroffenen, Randständigen und Jugendlichen sowie über die Frage, ob und inwiefern präventive Eingriffe in die Privatsphäre durch die Polizei ein legitimes Mittel im Namen der „Sicherheit“ ist.
Das heutige Resultat hat aber auch gezeigt, dass die Politik, welche das Gesetz zu verantworten hat, noch einen langen Weg vor sich zu haben scheint, bis sie versteht, dass sowohl die Polizei als auch die allgemeine Bevölkerung davon profitieren würde, wenn eine unabhängige, demokratische Kontrolle der Polizei installiert würde. Die Forderung nach einer Ombudsstelle bleibt weiterhin aktuell und Beispiele aus anderen Kantonen oder Städten zeigen, dass dieses Angebot eine wichtige Funktion hat.
Der Kampf für die Wahrung von Grundrechten, gegen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund von irgendwelchen Zuschreibungen, Eigenschaften, Überzeugungen, Kleidungsstücken oder äusseren Erscheinungsbildern, war und bleibt wichtig – wir bleiben dran.
Das Polizeigesetz-Nein-Komitee: AL Bern, augenauf Bern, djb – demokratische JuristInnen Bern, GaP Bern, GB Bern, grundrechte.ch, Grüne Kanton Bern, GSoA, JA! – Junge Alternative!, JUSO Kanton Bern, kriso Bern – kritische soziale Arbeit, Kritische Jurist*innen Fribourg/Bern, PdA / POP Bern, Radgenossenschaft der Landstrasse, Reitschule Bern, schäft qwant – transnationaler Verein für jenische Zusammenarbeit und Kulturaustausch, SP Kanton Bern, SP Stadt Bern, tif – Tier im Fokus
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=547668662407304&id=359420941232078

Heute wurde das neue Polizeigesetz im Kanton Bern angenommen. Gerade die Verschärfungen im Bereich von Demonstrationen und der Überwachung zielen auf unsere politische Praxis. Die repressive Aufrüstung ist Teil der weltweiten Krise des Kapitalismus und der damit verbundenen staatlichen Vorbereitung auf mögliche soziale Spannungen. Die sogenannte Demokratie zeigt sich in ihrer autoritären Form – neu ist dies nicht und ein Grund zum Aufgeben sowieso nicht. Vielmehr sollten wir uns fragen, wie wir darauf reagieren und wie wir uns auf die neuen Gegebenheiten vorbereiten wollen. Dazu werden wir demnächst eine Broschüre veröffentlichen, in der die Änderungen aufgrund des neuen Polizeigesetzes veranschaulicht und aktuelle Tipps zum Umgang mit Repression vermittelt werden.
Repressive Verschärfungen dienen zunächst einmal dem Zweck, die Menschen einzuschüchtern. Landfriedensbruch, Kostenüberwälzungen, die Verhaftungen an der Afrin Demo oder die Urteile im Fall von Basel18 verdeutlichen dies. Der Staat will nicht nur die Menschen treffen, die er für schuldig hält, sondern auch alle potentiellen Sympathisant*innen. Wenn dadurch erreicht wird, dass weniger Menschen an Demonstrationen teilnehmen oder sich die Anzahl der Aktivist*innen in revolutionären Bewegungen reduziert, so ist der Zweck der Verschärfungen erfüllt. Dessen sollten wir uns stets bewusst sein und uns solchen Entwicklungen entgegenstellen.
Weltweit zeigen sich diese Entwicklungen auf verschiedene Arten. In Frankreich sollen schärfere Sanktionen gegen Teilnehmende von Demonstrationen möglich werden. Ein Verstoss gegen das Vermummungsverbot soll mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und Geldstrafen von bis zu 15’000 Euro geahndet werden. Weiter könnte die Polizei künftig individuelle Demonstrationsverbote aussprechen. Auch in Deutschland werden reihenweise neue Polizeigesetz erlassen. In Bayern soll neuerdings erlaubt werden, dass die Polizei Handgranaten gegen Personen einsetzen kann. In der Türkei wurden in den vergangenen Jahren die Antiterrorgesetz so stark verwässert, dass jede*r kurdische oder linke Aktivist*in weggesperrt werden kann.
Trotz der repressiven staatlichen Praxis gegenüber Anarchist*innen, die immer schon Bestandteil der Geschichte der Demokratie war, leben anarchistische Ideen bis heute fort. In Frankreich zeigte sich dies bei den Protesten gegen die Arbeitsmarktreformen oder aktuell bei den Gilets Jaunes. In Deutschland beteiligten sich über 100`000 Aktivist*innen an den Protesten gegen den G20-Gipfel. Der kurdischen Bewegung gelang in Rojava eine der perspektivreichsten Frauen*revolutionen der vergangenen Jahre zu erkämpfen.
Dies alles ermutigt uns in der Überzeugung, dass wir uns staatlichen Angriffen mit unserer Willenskraft und mit strategischen Anpassungen entgegenstellen und Veränderungen erkämpfen können. Auf das neue Polizeigesetz bezogen, zeigte die Einführung der Kostenüberwälzung in Luzern, dass zwar weniger bewilligte Demonstrationen stattfanden, es dafür aber umso mehr zu wilden, spontanen und unbewilligten Kundgebungen kam. Überlegen wir gemeinsam, wie wir Antworten auf das neue Polizeigesetz in Bern finden und diese umsetzen können. Lassen wir uns nicht entmutigen und verlieren nicht die Überzeugung, dass eine andere Welt möglich ist.
https://www.facebook.com/InfoAGB/posts/1236372733177747?__tn__=K-R

Berner Polizeigesetz diskriminiert fahrende Minderheiten
Die Stimmbevölkerung im Kanton Bern hat das neue Polizeigesetz gemäss Hochrechungen deutlich angenommen. Darin wird der Wegweisungsartikel auf „Fahrende“ausweitet, „die auf einem privaten Grundstück oder auf einem Grundstück des Gemeindewesens ohne Erlaubnis des Eigentümers campieren.“ Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bedauert das Abstimmungsergebnis, weil das neue Gesetz   Minderheitenschutz verletzt und fahrende Minderheiten diskriminiert.
https://www.gfbv.ch/de/medien/medienmitteilungen/berner-polizeigesetz

«Jetzt braucht es den Tatbeweis, dass man mit Augenmass vorgeht»
Der SP-Nationalrat Adrian Wüthrich gehört zu den linken Befürwortern des Polizeigesetzes. Nach dem klaren Ja lobt er die Debatte, die die Gegner angestossen haben.
https://www.derbund.ch/bern/kanton/jetzt-braucht-es-den-tatbeweis-dass-man-mit-augenmass-vorgeht/story/16414886
-> https://www.derbund.ch/bern/kanton/gefragt-ist-jetzt-das-versprochene-augenmass/story/20205237
-> https://www.derbund.ch/bern/kanton/strengere-energievorschriften-und-mehr-auflagen-fuer-demos/story/24255092
-> https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/abstimmung-kanton-bern-polizeigesetz-wird-deutlich-angenommen
-> https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/ja-zum-berner-polizeigesetz-die-bevoelkerung-hat-grosses-vertrauen-in-die-polizei
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/alle-kommunalen-abstimmungen-im-kanton-bern/story/22619652
-> https://www.telebaern.tv/abstimmungssonntag/ja-zum-neuen-polizeigesetz-wir-wussten-dass-es-schwierig-wird-134070129
-> https://www.telebaern.tv/abstimmungssonntag/ja-zum-neuen-polizeigesetz-wir-wussten-dass-es-schwierig-wird-134070129
-> https://www.telebaern.tv/abstimmungssonntag/hohe-zustimmung-fuer-das-neue-polizeigesetz-134069537
-> Resultate: https://www.bewas.sites.be.ch/navigation-de.html?content=/2019/2019-02-10/ABSTIMMUNG/ergebnisse-abstimmung-de.html
-> http://www.swissinfo.ch/ger/kantonale-abstimmungen_kanton-bern-schraenkt-demonstrationsrecht-ein/44744460
-> Echo der Zeit: https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=4906fa38-2821-4e47-9b86-cdecfa3d4107
-> https://www.telebaern.tv/telebaern-news/bern-sagt-klar-ja-zum-neuen-polizeigesetz-134070991
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/duennere-luft-fuer-chaoten/story/15202739
-> https://www.gbbern.ch/blog/abstimmung-polizeigesetz-gruenes-buendnis-fordert-gemeinderat-auf-handlungsspielraum-auszunutzen/

derbund.ch 10.02.2019

Linke läuft selbst in Bern auf

Die Stadtberner Linke hatte das neue kantonale Polizeigesetz vehement bekämpft. Nach dem deutlichen Ja gerät sie in Erklärungsnot. Dennoch stellen die Gegner neue Forderungen.

Calum MacKenzie

Die hart umkämpfte Abstimmung zum bernischen Polizeigesetz hat letztlich einen eindeutigen Sieger: Das Ja-Lager freut sich über eine kantonale Zustimmungsquote von 76,4 Prozent. In den Wahlkreisen Thun, Oberaargau, Seeland und Frutigen-Niedersimmental wurde die Vorlage gar mit über 80 Prozent der Stimmen angenommen.

Die Deutlichkeit des Ergebnisses zeigte sich bereits nach der ersten Trendrechnung. Die Interpretationen liessen nicht lange auf sich warten: Der SP-Nationalrat und Präsident des kantonalen Polizeiverbandes, Adrian Wüthrich, sprach von einem klaren Zeichen für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei. Wenig später lieferte Regierungsrat Philippe Müller (FDP) einen ähnlichen Deutungsansatz: Er dankte allen Stimmberechtigten für das Vertrauen in die Regierung und in die Polizei.

Ein Vertrauensbekenntnis gab auch die Stadt Bern: Hier legten 58,2 Prozent der Stimmbeteiligten ein Ja in die Urne. Das klare Ergebnis ist die grosse Überraschung des Abstimmungssonntags. Bern gilt als polizeiskeptisch: Die Grosseinsätze vor der Reitschule oder an Demonstrationen ernten immer wieder heftige Kritik; seit Jahren fordern Berner Politiker eine Ombudsstelle, die das Vorgehen des Korps überprüft. Dass die Gegner selbst in der Stadt Bern scheiterten, dürfte ihnen Kopfzerbrechen bereiten. Das Nein-Komitee war von linken Stadtratsabgeordneten geprägt, die sich Niederlagen in der Bundesstadt nicht gewohnt sind.

«Positive Seiten»

Grossrätin Christa Ammann (AL) zählte zum Referendumskomitee. Das Resultat in der Stadt Bern will sie nicht als pauschale Zustimmung für das Vorgehen der Polizei sehen. «Das Gesetz enthält 189 Artikel, bei so etwas ist es immer ein Abwägen.» Es gebe unterschiedliche Meinungen dazu, welche Aspekte höher zu gewichten seien. Ausserdem macht Ammann geltend, dass die meisten Gegner des Gesetzes minderjährig seien. «Das Medianalter der Stimmbeteiligten ist über 50 Jahre.» Ältere Menschen hätten meistens andere Erfahrungen mit der Polizei gemacht als jüngere. «Seit ich 30 bin, werde ich auch weniger kontrolliert.»

SP-Grossrätin Meret Schindler verweist ebenfalls auf die Vielseitigkeit des Gesetzes (siehe Text rechts). «Es war immer klar, dass es positive Seiten hat.» Die Annahme heisse nicht, dass die Argumente der Gegner nicht angekommen seien. «Aber offenbar ist die Bekämpfung von Cyberkriminalität wichtiger, als dass es einen Artikel gegen Fahrende gibt.» Ihre Kritikpunkt seien nicht vom Tisch. «Man kann das Resultat nicht an bestimmte Themen aufhängen. Zu den einzelnen Punkten soll man weiterdebattieren können.»

Für den städtischen Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) waren es jedoch gerade die bevorzugten Themen der Gegner, die die Stadtberner zu einem Ja bewogen hätten: Mit dem Gesetz, insbesondere dem Artikel zu den Kostenabwälzungen bei Ausschreitungen, seien die richtigen Kreise ins Visier genommen worden. «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das erkannt», so Nause. «Klar, in der Stadt Bern ist die Polizei öfter in Kampfmontur unterwegs als auf dem Land», sagt Adrian Wüthrich. Dennoch zeige das Ja in der Stadt Bern auch, dass die Mehrheit eine sichere Stadt wolle. Es sei wichtig gewesen, dass das Gesetz neue Massnahmen gegen häusliche Gewalt und Pädophilie beinhalte. Polizeidirektor Philippe Müller seinerseits wertet das Ja als «Statement gegen Pädophilie und Waffenhandel».

Wüthrich verlangt nun den Tatbeweis von Kanton und Gemeinden, dass das Gesetz mit Augenmass angewendet werde. Seine Gegnerin im Abstimmungskampf, Meret Schindler, erwartet ebenfalls, dass die Polizei «so viel wie nötig und so wenig wie möglich» eingreife. Zudem müssten nun ein valabler Transitplatz für Fahrende und eine Ombudstelle für die gesamte Verwaltung geschaffen werden.

In einer Mitteilung an den Berner Gemeinderat fordert das Grüne Bündnis die Stadtregierung dazu auf, ihren Handlungsspielraum in Bezug auf die Polizeiarbeit «zum Schutz der Bevölkerung auszunutzen». Auf die Kostenüberwälzungen auf Einzelpersonen sei generell zu verzichten.

Berner Polizei darf jetzt härter durchgreifen

Mit dem neuen kantonalen Polizeigesetz wird der Handlungsspielraum der Berner Polizei deutlich ausgeweitet. Das neue Gesetz schaffe in einem «überaus sensiblen Bereich» klare und zeitgemässe Regelungen für die Polizeiarbeit, hiess es bei den Befürwortern. Insgesamt beinhaltet die Totalrevision des 1997 zuletzt revidierten Polizeigesetzes 189 Artikel. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

Verdeckte Ermittlung ohne Verdacht

Das neue Gesetz ermöglicht Observation und verdeckte Fahndung in der sogenannten Vorermittlung. Einen hinreichenden Tatverdacht, um Personen zu überwachen, ist nicht mehr nötig: Es genügen «ernsthafte Anzeichen», dass Verbrechen oder Vergehen vor der Ausführung stehen. Einen richterlichen Beschluss für die verdeckte Ermittlung muss die Polizei erst nach einem Monat einholen. So soll gegen illegale Drogen- oder Waffenkäufe im Darknet, Pädophilie und Terror vorgegangen werden. An allgemein zugänglichen Orten darf die Polizei nun Video oder Tonaufnahmen machen und GPS-Sender am Auto anbringen.

«Lex Fahrende»

Die Polizei kann Fahrende schriftlich wegweisen, wenn sie unerlaubt campieren und nicht innert 24 Stunden nach entsprechender Aufforderung abziehen. Allerdings darf die Polizei das Gelände nur räumen, wenn den Fahrenden ein regulärer Transitplatz zur Verfügung steht.

Störer mündlich wegweisen

Neu kann die Polizei Gruppen oder Einzelpersonen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören oder gefährden, für 48 Stunden mündlich aus dem öffentlichen Raum wegweisen.

Abwälzung von Kosten bei Kundgebungen

Gemeinden können die Sicherheitskosten bei Ausschreitungen neu den Beteiligten auferlegen. Kommt es an unbewilligten Kundgebungen zu Gewaltanwendung oder Ausschreitungen, sollen künftig die Organisatoren bezahlen. Geschieht dasselbe an bewilligten Veranstaltungen, können die Organisatoren nur zur Kasse gebeten werden, wenn sie Bewilligungsauflagen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht einhalten. Die Maximalhöhe der Kostenüberwälzung beträgt dabei 10’000 Franken im Normalfall, in schweren Fällen 30’000 Franken.

Kampf gegen Stalking und häusliche Gewalt

Gewalttäter darf die Polizei nun länger vom Wohnort des Opfers fernhalten. Zudem kann die Polizei neu ein Kontakt- und Annäherungsverbot aussprechen. Damit soll das Opfer nicht nur am Wohnort geschützt werden. Ausserdem wurde die kantonale Fachstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt im neuen Gesetz verankert.

Weniger Bürokratie und bessere Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden

Neu beteiligen sich die Gemeinden mit einer Jahrespauschale an den Kosten, die Polizeieinsätze verursachen. Die Pauschale berechnet sich nach der Grösse der Gemeinden. Der Kanton deckt weiterhin die Hälfte der Einsatzkosten. Für die uniformierten Polizisten soll sich der Administrationsaufwand verringern.
(https://www.derbund.ch/bern/kanton/linke-laeuft-selbst-in-bern-auf/story/19040276)

+++POLIZEI DE
Das System »Einzelfall«
Die deutsche Polizei, ihr Korpsgeist und die systematische Straflosigkeit von Verbrechen im Amt
http://lowerclassmag.com/2019/02/polizei-das-system-einzelfall

+++POLIZEI FRA
Polizeigewalt in Frankreich: Hände zerfetzt, Augen weg
Mit Tränengasgranaten und Hartgummigeschossen malträtiert Frankreichs Polizei Demonstranten. Regeln werden missachtet
http://www.taz.de/Polizeigewalt-in-Frankreich/!5569031/
-> https://www.jungewelt.de/artikel/348849.frankreich-und-die-gelbwesten-mit-feuer-und-granaten.html

+++POLICE EUR
Update zur Demo gegen den Europäischen Polizeikongress am 16.02.
Vom 19. bis 20.2. findet der 22. europäische Polizeikongress in Berlin statt, eine Diskussionsplattform für Vertreter*innen der Polizei und Sicherheitsbehörden, sowie eine Industrieausstellung für die neuesten Waffen und Überwachungstechnologien.
Dieser Kongress bietet Jahr für Jahr eine Möglichkeit, um die Überwachung und Verfolgung unliebsamer politischer Gegner*innen effektiver zu machen und europaweit zu standardisieren. Thema des diesjährigen Kongresses ist: „Sicherheit-Migration-Integration“.
https://barrikade.info/Update-zur-Demo-gegen-den-Europaischen-Polizeikongress-am-16-02-1868

+++ANTIFA
Fremdenfeindliche Polemik auf Inside Paradeplatz: Journalist des Jahres verbreitet Hetzartikel gegen Flüchtlinge
Lukas Hässig hat Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz im Alleingang zu Fall gebracht. Nun publiziert er auf seinem Finanzportal Inside Paradeplatz Hetzartikel gegen Asylbewerber.
https://www.blick.ch/news/schweiz/fremdenfeindliche-polemik-auf-inside-paradeplatz-journalist-des-jahres-verbreitet-hetzartikel-gegen-fluechtlinge-id15161334.html
-> https://insideparadeplatz.ch/2019/02/06/50jaehrig-und-ausgesteuert-verbrenne-pass-und-id-und-lerne-arabisch/