Medienspiegel 7. Februar 2019

+++SOLOTHURN
«Wir haben einfach zu wenig Platz»
NGOs kritisieren die prekären Lebensbedingungen von abgewiesenen Migranten und fordern deshalb die Abschaffung der Nothilfe. Der Bund winkt ab.
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Wir-haben-einfach-zu-wenig-Platz–13116503
-> https://www.woz.ch/1906/asylpolitik/versorgt-und-vergessen
-> https://www.sosf.ch/de/themen/asyl/informationen-artikel/abolition-de-laide-durgence.html?zur=41
-> Pressemappe mit Hintergrund-Infos: https://www.sosf.ch/cms/upload/pdf/20190204_Pressemappe_Nothilfe_DE.pdf
-> https://rabe.ch/2019/02/06/die-unwuerdige-nothilfe-muss-abgeschafft-werden
-> https://www.solothurnerzeitung.ch/schweiz/asylorganisationen-kritisieren-lebensbedingungen-in-oberbuchsiten-134054524
-> https://www.tagblatt.ch/newsticker/schweiz/asylorganisationen-kritisieren-lebensbedingungen-in-oberbuchsiten-ld.1091551

+++ZUG
Steinhausen: Kritik an Plänen der Regierung zur Durchgangsstation
Die vorgesehene Kapazitätserhöhung in der Durchgangsstation kommt in der Gemeinde gar nicht gut an. Von einem «Buebetrickli» ist die Rede, und von einer «schöngefärbten» Vorlage.
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/kritik-an-planen-der-regierung-ld.1091667

+++ENGLAND
Abschiebestopper
Die Stansted 15 hatten 2017 einen Abschiebeflug verhindert. Nun wurden sie vor Gericht verurteilt – müssen aber nicht ins Gefängnis
Es war eine Nacht im März 2017, als eine Gruppe von Menschen sich am Londoner Flughafen Stansted an ein Flugzeug kettete, um einen Abschiebeflug zu verhindern. Nun mussten sich die »Stansted 15« vor Gericht verantworten.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1111693.stansted-abschiebestopper.html

+++MITTELMEER
Blockierte Rettungsschiffe: Humanität statt Ad-hoc-Lösungen?
Im Streit über die Aufnahme von Flüchtlingen wird Rettungsschiffen immer wieder die Einfahrt verweigert. Deutschland und Frankreich setzen sich für eine Übergangslösung ein: Es sei unwürdig, jedes Mal neu zu verhandeln.
https://www.tagesschau.de/ausland/innenminister-rettungsschiffe-101.html
-> https://www.tagesspiegel.de/politik/flucht-ueber-das-mittelmeer-deutschland-dringt-auf-eu-loesung-fuer-schiffe-mit-gefluechteten/23962460.html
-> https://www.nau.ch/news/europa/eu-innenminister-suchen-losung-fur-rettungsboote-65480991
-> https://www.deutschlandfunk.de/migration-eu-innenminister-beraten-ueber-blockierte.1939.de.html?drn:news_id=974107

+++LIBYEN
Nach Sklaverei-Berichte: Kanada nimmt 750 Flüchtlinge aus Libyen auf
Ein Bericht des US-Senders CNN hatte 2017 aufgedeckt, dass Flüchtlinge in Libyen unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten wurden. Nun reagiert Kanada.
https://www.tagesschau.de/ausland/kanada-libyen-fluechtlinge-101.html
-> https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/sklaven-in-libyen-kanada-nimmt-750-fluechtlinge-auf,RHNjDfS
-> https://www.nzz.ch/international/kanada-nimmt-750-in-libyen-wie-sklaven-gehaltene-fluechtlinge-auf-ld.1457931

+++DROGENPOLITIK
Wie die Legalisierung von Drogen helfen könnte, die globale Armut zu bekämpfen
Und wir verhindern, dass aus armen Kindern die El Chapos von morgen werden.
https://www.vice.com/de/article/43zwbg/neue-studie-zum-krieg-gegen-drogen-legalisierung-konnte-globale-armut-bekampfen
-> https://www.zdf.de/nachrichten/heute/mexikos-drogenkrieg-und-der-prozess-gegen-el-chapo-100.html

+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Update: 3 Monate U-Haft verhängt
Unserem Gefährten wurde nun 3 Monate Untersuchungshaft verhängt, mit der Begründung: Flucht- und Kollusionsgefahr. Er sitzt nun im Bezirksgefängnis Zürich BGZ. Fluchtgefahr wird unter anderem damit begründet, dass ein anderer Gefährte für die Geschichte mit dem Funkturm Waidberg nach wie vor gesucht wird.
https://barrikade.info/Update-3-Monate-U-Haft-verhangt-1859
-> https://www.nzz.ch/zuerich/brandanschlaege-in-zuerich-tatverdaechtiger-anarchist-festgenommen-ld.1457665
-> https://barrikade.info/Ein-Gefahrte-des-Fermento-verhaftet-1847

+++SEXWORK
Viel Kritik an Luzerner Regeln zur Sexarbeit – Sexgesetz: Was Luzern von anderen Kantonen lernen könnte
Die Luzerner Regierung will, dass Sexbetriebe ab zwei Arbeiterinnen künftig eine Bewilligung brauchen. Ähnliche Regelungen führten Solothurn und Zürich bereits ein. Schreitet der Kanton Luzern mit dem neuen Gesetz in die richtige Richtung? Ein Blick über die Kantonsgrenze lässt zugleich aufhorchen – und hoffen.
https://www.zentralplus.ch/de/news/wirtschaft/5585609/Sexgesetz-Was-Luzern-von-anderen-Kantonen-lernen-k%C3%B6nnte.htm

+++BIG BROTHER
Gesichtserkennung: Kritik macht Algorithmen genauer, nicht nur für weiße Männer
Die MIT-Forscherin Joy Buolamwini hat untersucht, wie ihre Kritik an diskriminierender Gesichtserkennung zur Lösung des Problems beiträgt. Ein halbes Jahr nach ihrer Studie zeigt sich: unabhängige Beobachtung wirkt. IBM, Microsoft und andere Hersteller erkennen nun Gesichter von Schwarzen und Frauen besser.
https://netzpolitik.org/2019/gesichtserkennung-kritik-macht-algorithmen-genauer-nicht-nur-fuer-weisse-maenner/

Karin Keller-Sutter trifft zum ersten Mal ihre EU-Amtskollegen
Zum ersten Mal nimmt Bundesrätin Karin Keller-Sutter an einem EU-Innenministertreffen teil. Wichtiges Thema an diesem informellen Treffen am Donnerstag in Bukarest ist die vertiefte Zusammenarbeit bei Schengen.
https://www.toponline.ch/news/schweiz/detail/news/karin-keller-sutter-trifft-zum-ersten-mal-ihre-eu-amtskollegen-00104954/
-> https://www.luzernerzeitung.ch/newsticker/schweiz/karin-keller-sutter-trifft-zum-ersten-mal-ihre-eu-amtskollegen-ld.1091773
-> https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73914.html
-> 10vor10: https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=5efd87be-1897-42ac-9755-883cdc16f60e
-> https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/keller-sutter-plaediert-fuer-starken-schutz-der-schengen-aussengrenze-134057580

+++POLICE BE
Bern: Zur Lage der Narrenfreiheit der Vandalen
Wer in Bern eine Demo organisiert, soll künftig ein Risiko von 30’000 Franken tragen. Damit wollen die bürgerlichen Parteien politischen Protest und Widerstand erschweren. Doch wie das Beispiel Luzern zeigt, erweist sich ein solches Gesetz für den Staat als zweischneidiges Schwert.
https://www.ajour-mag.ch/zur_lage_der_narrenfreiheit_der_vandalen/

Sicherheitskommission (SiK) zur Informationspraxis bei Straftaten: Nationalität soll nicht in jedem Fall genannt werden müssen
Die heutige Informationspraxis der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat sich bewährt. Dieser Ansicht ist die Mehrheit der Sicherheitskommission (SiK) des Grossen Rates. Sie will die Staatsanwaltschaft daher nicht gesetzlich verpflichten, die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern in jedem Fall zu nennen. Für eine Minderheit der Kommission müsste die vom Grossen Rat überwiesene Forderung umgesetzt werden.
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2019/02/20190207_0926_nationalitaet_sollnichtinjedemfallgenanntwerdenmuessen
-> https://www.derbund.ch/bern/kanton/nationalitaet-von-straftaetern-soll-nicht-konsequent-genannt-werden/story/12783391
-> https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/schweizer-oder-auslaender-soll-die-polizei-die-nationalitaet-von-straftaetern-immer-nennen

+++POLIZEI AG
Höhere Strafe für „Argus“-Einsatz in Wohlen spaltet Politiker
Das Bundesgericht verlangt vom Obergericht Aargau nun auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ein Urteil, mit dem nicht alle einverstanden sind.
https://www.telem1.ch/aktuell/hoehere-strafe-fuer-argus-einsatz-in-wohlen-spaltet-politiker-134060098

+++ANTIRA
Er wurde wegen Rassendiskriminierung verurteilt: Neuer Job von Jung-SVPler Fiechter sorgt für Ärger
Nils Fiechter (22), Co-Präsident der Jungen SVP Bern, hat einen neuen Job: Er wird Gemeindeschreiber von Oberwil im Simmental BE. In der Gemeinde kommt die Personalie nicht überall gut an. Denn erst kürzlich wurde Fiechter verurteilt.
https://www.blick.ch/news/politik/er-wurde-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt-neuer-job-von-jung-svpler-fiechter-sorgt-fuer-aerger-id15157465.html

Gemeindeschreiber Boswil: Die Gründe für die Einstellungs des Strafverfahrens
Die Aargauer Staatsanwaltschaft betont in der Einstellungsverfügung den Stellenwert der freien Meinungsäusserung.
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/gemeindeschreiber-boswil-die-gruende-fuer-die-einstellungs-des-strafverfahrens
-> https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/facebook-kommentare-warum-sich-der-boswiler-gemeindeschreiber-trotz-allem-nicht-strafbar-machte-134059336

Bundesgericht passt Rassismus-Rechtsprechung dem EGMR an
Das Bundesgericht sprach einen Tessiner Politiker vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei. Dieser hatte in Zeitungsartikeln den Völkermord an den bosnischen Muslimen 1995 in Srebrenica infrage gestellt.
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/person/meinungsaeusserung/bger-rassismus-rechtsprechung

+++KNAST
«Wir sind stets unangemeldet erschienen»
Catherine Paulet hat sich mit den UNO-Folterexperten in der Schweiz umgeschaut. Heute endet die Visite der Ärztin.
https://www.derbund.ch/schweiz/naechstes-mal-komme-ich-fuer-ferien-nicht-gefaengnisbesuche/story/12770890

Besuch des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter abgeschlossen
Die Delegation des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture SPT) hat am Donnerstag ihren ersten Besuch der Schweiz abgeschlossen. Die Delegation besichtigte während ihres zwölftägigen Besuchs verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in den Kantonen Bern, Zürich, Genf und Waadt.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73911.html

tagesanzeiger.ch 07.02.2019

Anwälte kritisieren Reform der Zürcher U-Haft

Die rigide Zürcher Untersuchungshaft soll humaner werden. Anwaltsverbänden gehen die Vorschläge jedoch nicht weit genug.

Simone Rau

Das Haftregime in den Zürcher Untersuchungsgefängnissen ist extrem streng. Strenger als in anderen Kantonen und deutlich strenger als der spätere Strafvollzug. Dies, obwohl für alle Untersuchungshäftlinge die Unschuldsvermutung gilt. Bereits 2014 hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter die restriktiven Haftbedingungen gerügt. Heute reist eine Delegation des UNO-Unterausschusses zur Verhütung von Folter aus der Schweiz ab – sie hat hier wohl auch Untersuchungsgefängnisse besucht.

In Zürich darf man in der Untersuchungshaft nicht einmal mit dem Anwalt telefonieren. Besuche finden nur hinter Trennscheiben statt. Und die Häftlinge verbringen oft 23 Stunden pro Tag in der Zelle – alleine. Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es kaum.

Eine Erklärung für das restriktive Haftregime ist, dass U-Haft als so unangenehm wie nur möglich empfunden werden soll. Das Setting schaffe den gewünschten «Geständnisdruck», sagen Strafverteidiger. Immer wieder fällt das Wort «Beugehaft». Sie ist in der Schweiz eigentlich nicht erlaubt.

Fehr prüft Verbesserungen

Auch Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) hat den Missstand erkannt und Anfang 2016 eine neunköpfige interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Möglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Kontakte für Untersuchungshäftlinge zu prüfen. Federführend ist das Amt für Justizvollzug (JuV), mit Mitarbeitern vertreten sind auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Im Zentrum der geplanten Verbesserungen steht die Einführung eines Zweiphasenmodells. In einer ersten Phase sollen die Haftbedingungen weiterhin strikt sein. In einer zweiten Phase werden sie gelockert – insbesondere für Verdächtige, die nur noch wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr inhaftiert sind. Wer wegen Kollusionsgefahr inhaftiert ist, dürfte es kaum in die zweite Phase schaffen. Die Gefahr, dass Häftlinge Druck auf Opfer und Zeugen ausüben sowie sich mit Mittätern absprechen, ist gross.

Doch wie soll die zweite Haftphase konkret ausgestaltet sein? Wie wird bestimmt, wer von den Lockerungen profitiert? Und wann wird das Zweiphasenmodell eingeführt? Vieles ist noch offen. Der geplante Pilotversuch mit 40 Plätzen sollte eigentlich im Sommer 2018 im Gefängnis Limmattal starten. Doch dann teilte das JuV mit, ein Start vor 2019 sei unwahrscheinlich. Der Bericht der Arbeitsgruppe brauche noch Zeit.

Anwaltsverbände waren nicht eingeladen

Wie Recherchen zeigen, liegt der Bericht mittlerweile zwar vor, und auch die Vernehmlassung ist Ende 2018 abgelaufen. Doch es gibt nach wie vor kein offizielles Startdatum für das Zweiphasenmodell. Erst müssten die Ergebnisse der Vernehmlassung eingearbeitet und der definitive Bericht der Justizdirektorin vor­gelegt werden, sagt JuV-Sprecherin Rebecca de Silva. Wann das sein werde, könne man derzeit nicht sagen.

An der Vernehmlassung teilgenommen haben laut de Silva die Oberstaatsanwaltschaft, das Obergericht und die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich sowie die drei Zürcher Anwaltsverbände Pikett Strafverteidigung, Zürcher Anwaltsverband und Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich. Auf Anfrage wollen sich nur die drei Anwaltsverbände äussern. Der Grund scheint klar: Die Argumente der Staatsanwaltschaften und der Gerichte sind bereits in den Bericht eingeflossen. Sie sind selbst Teil der Arbeitsgruppe.

Die Anwaltsverbände hingegen wurden nicht zur Teilnahme in die Arbeitsgruppe eingeladen – obwohl «wir uns aktiv darum bemüht haben», wie Thomas Sprenger, Vorstandsmitglied des Zürcher Anwaltsverbandes, sagt. Die drei Verbände üben in einer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort dezidiert Kritik an den Vorschlägen zum Zweiphasenmodell. Dass es ein solches geben soll, und zwar rasch, ist für die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger unbestritten. Was sie kritisieren, ist die Tatsache, dass es für jeden einzelnen Untersuchungshäftling zwei Haftstufen geben soll – egal, was die Haftgründe sind.

Scharfe Kritik

«Grundsätzlich inakzeptabel ist ein System mit zwei Haftstufen, bei welchen nur die zeitliche Komponente entscheidend ist», heisst es in der Stellungnahme, die dem Tamedia-Recherchedesk vorliegt. Wer die Voraussetzungen für ein milderes Haftregime erfülle, müsse sofort unter dieses gestellt werden. Ansonsten sei die Haft «unverhältnismässig und damit widerrechtlich». Die Vorstellung einer ersten und zweiten Stufe im Sinne einer Reihenfolge sei «grundsätzlich fehlgeleitet».

Namentlich bei Häftlingen ohne Kollusionsgefahr seien «isolierende Massnahmen von der ersten Sekunde an nicht zu rechtfertigen», schreiben die Anwältinnen und Anwälte. Und auch wer wegen ebendieser inhaftiert sei, müsse «nach höchstens wenigen Wochen» in ein milderes Haftregime überführt würden. Denn zu diesem Zeitpunkt könne ein isolierendes Haftregime auch mit Kollusionsgefahr nicht mehr begründet werden – «da sich diese Gefahr dann entweder schon materialisiert hat oder sie von Anfang an gar nicht bestand».

Keine Beschwerdemöglichkeit für Häftlinge

Auf Kritik stösst auch die Art und Weise, wie die Gefangenen in die zweite Haftphase versetzt werden sollen. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass der verfahrensführende Staatsanwalt diese mit einer Mitteilung an die Gefängnisleitung initiieren kann – oder auch nicht. Vorgesehen ist keine formelle Anordnung, sondern vielmehr eine Information zuhanden der Gefängnisleitung mit der Formulierung: «Einer Versetzung der beschuldigten Person in die Stufe 2 der Untersuchungshaft steht aus Sicht der Staatsanwaltschaft nichts entgegen.» Durch diese «einfache, sehr praktikable und rasch einführbare Lösung» lasse sich das Zweiphasenmodell zumindest verfahrensmässig rasch umsetzen, heisst es im Bericht.

Eine Möglichkeit, sich als Häftling gegen eine Nicht-Versetzung zu wehren, ist derzeit nicht vorgesehen. Das gehe nicht an, kritisieren die Strafverteidiger: Über das notwendige Haftregime müsse, wie auch bei der Anordnung der U-Haft, das Zwangsmassnahmengericht entscheiden. Gegen diesen Entscheid wiederum müsse zwingend eine Beschwerde ans Obergericht möglich sein.

Auch die Gefängnisleitungen sollen Einfluss nehmen können: Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass sie sich einer Versetzung trotz Ermächtigung der Staatsanwaltschaft widersetzen dürfen – zum Beispiel «aus Gründen der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung des Gefängnisbetriebes». Auch hier ist für die Häftlinge keine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen.

Auf Unverständnis stösst bei den Strafverteidigern zudem die Haltung der Arbeitsgruppe, eine Lockerung des Telefonverbots sei mit einem unverhältnismässigen Kontrollaufwand verbunden. In anderen Kantonen dürften Untersuchungshäftlinge telefonieren. «Allein der zu erwartende Effekt hinsichtlich reduzierter Besuchszahlen würde den minimalen Personalaufwand, den eine bediente Telefonkabine nötig macht, bei weitem aufwiegen», schreiben die Anwälte.

Nur als Feigenblatt benutzt?

Der mit «Schlussbericht» angeschriebene Bericht der neunköpfigen Arbeitsgruppe sei erst ein Entwurf, sagt Rebecca de Silva. Die in der Vernehmlassung eingegangenen Kritikpunkte würden nun «soweit möglich einverarbeitet» und dann erneut mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe diskutiert. Auch über das weitere Vorgehen werde man befinden.

Thomas Sprenger vom Zürcher Anwaltsverband hat nicht viel Hoffnung, dass die Einwände der drei Anwaltsverbände effektiv gehört werden. «Wir hätten als Strafverteidiger Wesentliches zu sagen, werden aber erst ganz am Schluss angehört. Mir drängt sich deshalb der Eindruck auf, dass man uns als Feigenblatt benutzen könnte.»

Auch für Tanja Knodel, Präsidentin des Vereins Pikett Strafverteidigung, mutet der späte Miteinbezug «seltsam» an. «Wir sind sehr erstaunt, dass wir erst dann angefragt werden, wenn der Schlussbericht praktisch fertig ist. Dabei stehen wir den Untersuchungshäftlingen mit Abstand am nächsten», sagt Knodel. Sie seien komplett von der Aussenwelt abgeschnitten. Umso wichtiger sei es, dass das rigide Haftregime möglichst bald humaner werde.

Modellversuch in drei Kantonen geplant

Vom Zürcher Projekt «Überprüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Kontakte für Untersuchungshäftlinge» abzugrenzen sind die Bestrebungen der Kantone Zürich, Bern und Waadt hinsichtlich der Eingabe eines Modellversuchs beim Bundesamt für Justiz (BJ). Die Idee des Modellversuchs ist es, die Untersuchungshaft als Teil eines durchgehenden Prozesses zu verstehen und entsprechend auszugestalten – von der Festnahme über die U-Haft zum (vorzeitigen) Strafvollzug bis zur (bedingten) Entlassung mit allfälliger Bewährungshilfe. «Es soll nicht unnötig im Rahmen der Untersuchungshaft zerstört werden, was während des Strafvollzuges und nach Entlassung wieder mühsam aufgebaut werden muss», sagt Rebecca de Silva, Sprecherin des Zürcher Amts fürs Justizvollzug. Stichwörter sind hierbei Familien- und Angehörigenarbeit, Beziehungsnetze, Arbeitswelt, Wohnsituation, Aus- und Weiterbildung.

Das Zürcher Zweiphasenmodell ist laut de Silva nur eines von vielen Elementen des geplanten Modellversuchs in den drei Kantonen. «Die echte Innovation besteht in der durchgehenden Betreuung und Unterstützung und der besseren Umsetzung der Unschuldsvermutung», sagt sie.

Derzeit befindet sich das Gesuch für den Modellversuch noch in der Ausarbeitung. Es wird voraussichtlich im kommenden Frühling oder Herbst beim BJ eingereicht. Weil im Sinne einer verfeinerten Abstufung zu den zwei Haftphasen eine Eintritts- und eine Austrittsphase hinzukommen sollen, ist von einem Vierphasenmodell die Rede.

Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat sich der U-Haft angenommen. Unlängst wurde eine Arbeitsgruppe einberufen, die anhand einer Erhebung bei den Gefängnissen gesamtschweizerische Standards zur U-Haft entwickeln soll. Hier wird es um Themen wie etwa Gefängnisinfrastruktur, Personalressourcen, Zellengrösse, medizinische Versorgung und Pflege sozialer Kontakte gehen. (sir)
(https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/uhaft-bleibt-fuer-anwaelte-zu-rigide/story/23190501)