+++BERN
Berner SVP ergreift Referendum – Kredit für Betreuung junger Flüchtlinge soll wieder vors Volk
Die Regierung missachte den Volkswillen. Deshalb ergreift die SVP des Kantons Bern erneut das Referendum.
https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/berner-svp-ergreift-referendum-kredit-fuer-betreuung-junger-fluechtlinge-soll-wieder-vors-volk
-> https://www.derbund.ch/bern/kanton/svp-ergreift-erneut-das-referendum-gegen-asylsozialhilfegelder/story/18874957
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/erneutes-svpreferendum-gegen-asylsozialhilfegelder/story/27964788
-> https://www.telebaern.tv/118-show-news/23516-episode-freitag-27-april-2018#asylbewerber-kredit-eine-undemokratische-zwaengerei
+++AARGAU
Senfkörner gegen die soziale Kälte
Glauben / Der Badener Methodistenpfarrer StefanMoll lebte während der Fastenzeit mit neunFranken pro Tag. Dabei erfuhr er viel über sichselbst – und über die so genannten Wutbürger.
http://reformiert.info/artikel/aargau/senfk%C3%B6rner-gegen-die-soziale-k%C3%A4lte
+++BASEL
Wie können wir helfen? Die Gundelianer und ihre Flüchtlinge
Im Gundeli steht seit einem Jahr Basels grösste Flüchtlingsunterkunft. Sie ruft weder Kritik noch Unbehagen hervor, nur Zufriedenheit. Was ist da los?
https://tageswoche.ch/form/reportage/wie-koennen-wir-helfen-die-gundelianer-und-ihre-fluechtlinge/
+++SOLOTHURN
Sicherheit vs. Privatsphäre: So überwacht der Kanton seine Asylzentren
Kontrollen durch Mensch und Maschine: So überwacht der Kanton Solothurn seine drei Durchgangszentren in Oberbuchsiten, Selzach auf dem Balmberg.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/sicherheit-vs-privatsphaere-so-ueberwacht-der-kanton-seine-asylzentren-132484389
+++SYRIEN
Neues Gesetz des Assad-Regimes: Hunderttausenden Syrern droht Enteignung
Experten zufolge strebt das Regime in Syrien möglicherweise die Enteignung von Hunderttausenden Flüchtlingen an, die sich im Ausland befinden. Machthaber Assad habe gar kein Interesse an deren Rückkehr.
http://www.tagesschau.de/ausland/syrien-enteignungen-101.html
-> http://www.deutschlandfunk.de/erschwerte-rueckkehr-in-die-heimat-syrischen-fluechtlingen.1766.de.html?dram:article_id=416664
+++FREIRÄUME
«Nicht alle wollen auf den Vorplatz»
Jugendliche würden immer mehr aus dem öffentlichen Raum verdrängt, sagt Stephan Wyder, vom Trägerverein für offene Jugendarbeit der Stadt Bern.
https://www.derbund.ch/bern/stadt/nicht-alle-wollen-auf-den-vorplatz/story/21767687
Fabrikool – Too kool to sell
Seit einem guten Jahr wird das Gebäude an der Fabrikstrasse 16 in der Länggasse in Bern von verschiedensten Menschen genutzt und belebt.
In diesem Jahr ist viel gegangen. Nach warmen Sommerwochen mit viel Essen und kunterbuntem Treiben folgten kalte Wintermonate, während derer viel Freizeit genutzt wurde um das Haus zu renovieren. Fast alle Böden wurden neu gemacht, Fenster gezimmert, es wurde isoliert, eingerichtet, gelacht und vor allem sehr viel Energie und Liebe in das Haus gesteckt.
https://barrikade.info/Fabrikool-Too-kool-to-sell-1059
Kleine Anfrage Thomas Berger (JF): Verzichtet die Grosse Halle freiwillig auf Einnahmen?
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=dcd72bb18f6944268ff03805113ff932
Kleine Anfrage Fraktion SVP (Alexander Feuz, SVP): Reithalle: Verbannung von «we love Techno», wer reagiert: das Umfeld, das Recht oder der Terror?
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=11ca671713d14458be24ea8bc8829774
Kleine Anfrage Fraktion SVP (Alexander Feuz, SVP): Besetzung der Grossen Halle: Wer zahlt die Folgekosten?
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=ab1ad573caa04cd7bd269da86601a4c1
CVP will die Musegg-Besetzer weg haben
Der Stadtrat will gemeinsam mit den Besetzern von Auf Musegg 1 eine Lösung finden. Überzeugt hat er die Bürgerlichen damit nicht.
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Stadt-will-mit-Hausbesetzern-reden-13013816
+++DROGENPOLITIK
Regionale Player in der Suchthilfe sind unter einem Dach zusammengewachsen
Die «Perspektive Region Solothurn Grenchen» unterstützt seit 20 Jahren Menschen mit Suchtproblemen. Damals taten sich mehrere Vereine zusammen, die sich dem Thema Sucht widmete.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/stadt-solothurn/regionale-player-in-der-suchthilfe-sind-unter-einem-dach-zusammengewachsen-132484107
+++DEMO/AKTION/REPRESSION
Für alle die das erste Nachbereitungstreffen verpasst haben, wird es morgen ein weiteres Treffen geben:
Im Zusammenhang mit der Afrin-Soli-Demo vom Samstag 07. April 2018 in Bern gab es gegen Ende der Kundgebung einen Polizeikessel, in welchem insgesamt 239 Personen von der Polizei vorübergehend festgenommen wurden. Aufgrund der massiven Polizeirepression an diesem Anlass wird es
am Samstag, dem 28. April 2018, ein Nachbereitungstreffen für alle Menschen geben, welche an diesem Tag von der Polizei kontrolliert oder mitgenommen wurden. An diesem Anlass soll es darum gehen, über den weiteren Verlauf eines allfälligen Verfahrens zu informieren und uns gemeinsam über mögliche Handlungsstrategien auszutauschen.
Alle Personen, welche an diesem Tag mit Polizeirepression konfrontiert waren, sollen sich dementsprechend doch bitte per Mail bei uns melden (info@antirep-bern.ch), damit wir den Ort sowie die genaue Zeit des Treffens mitteilen können. Für alle, die uns lieber verschlüsselt kontaktieren möchten, findet sich HIER unser öffentlicher PGP-Key (https://www.antirep-bern.ch/?page_id=711).
Natürlich können sich Betroffene auch sonst per Mail bei uns melden – sei es, weil sie an diesem Datum keine Zeit haben oder auch einfach weil es noch offene Fragen gibt. Weitere grundsätzliche Tipps zum weiteren Vorgehen findet ihr in folgendem Merkblatt (https://www.antirep-bern.ch/?attachment_id=733), auf dem die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst sind.
https://www.facebook.com/InfoAGB/posts/1018573584957664
Interfraktionelle Interpellation SP/JUSO, AL/GaP/PdA (Mohamed Abdirahim, JUSO/Tabea Rai, AL): Demo von 7.4.2018 – Willkür und Polizeigewalt: Warum?
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=b5fb7c81db3e46ac91235204e6637919
Dringliche Motion Fraktion GB/JA! (Rahel Ruch, GB/Seraina Patzen, JA!): Unabhängige Untersuchung des Polizeieinsatzes vom 7.4.2018
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=ed54689e6ba6461d8129ef15f8b29ba9
Kleine Anfrage Tabea Rai (AL): Dossier Kundgebungen: Ist das Verhalten des Sicherheitsdirektors noch tragbar?
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=5ea13c599be044019645629861e2dd8a
In Bern war wieder ein Sprayer-Grosi am Werk
Die Bundesstadt hat ein weiteres Sprayer-Grosi. Am Freitagmorgen besprayte eine ältere Aktivistin die Baufassade der Schweizerischen Nationalbank.
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/In-Bern-war-wieder-ein-Sprayer-Grosi-am-Werk-11113562
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derbund.ch 27.04.2018
Sichtbarkeit nur in Nebengassen
Der Berner Gemeinderat hat der Demonstration für «lesbische Sichtbarkeit» nur eine Route abseits der Hauptgassen bewilligt.
Fabian Christl
Am Samstag demonstrieren Lesben in Bern für mehr Sichtbarkeit. Das Vorhaben gärte schon länger. Die erste Kontaktaufnahme der Veranstalterinnen mit den Stadtbehörden datiert auf November 2017. Bis die Bewilligung vorlag, dauerte es aber bis Ende März, für die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) zu lange. «Wir waren zuerst im Organisationskomitee, haben uns dann aber aufgrund der andauernden Ungewissheit zurückgezogen», sagt LOS-Geschäftsleiterin Anna Rosenwasser. Nun unterstütze man die Demonstration noch immer, trete aber nicht mehr als Veranstalterin auf.
Dass es so lange gedauert hat, bis die Bewilligung vorlag, hat mit der Route zu tun, wie Organisatorin Tabea Rai ausführt. «Wir wollten eigentlich über die Hauptgassen auf den Bundesplatz spazieren», sagt sie. Die Behörden hätten dies aber abgelehnt. «Sie boten uns an, vom Casinoplatz zum Helvetiaplatz zu laufen, was wir nicht akzeptieren konnten.»
Schliesslich wendete sich das Organisationskomitee direkt an den Gemeinderat. Mit diesem konnte man eine Route vom Bärengraben zum Münsterplatz vereinbaren.
Die ablehnende Haltung von Behörden und Gemeinderat zum Routenwunsch der Organisatoren hat nichts mit dem Inhalt der Demonstration zu tun, wie Marc Heeb, Co-Leiter des Stadtberner Polizeiinspektorats, auf Anfrage betont. Es fänden aber zeitgleich auf dem Waisenhausplatz und in der Kramgasse andere Veranstaltungen statt, sagt er. «Es ist nicht vorgesehen, dass sich verschiedene Veranstaltungen räumlich und zeitlich überkreuzen.»
Rai und Rosenwasser zeigen durchaus Verständnis für den Entscheid der Stadt. «Es entbehrt aber nicht einer gewissen Ironie, dass eine Demonstration für Sichtbarkeit auf wenig frequentierte Nebengassen ausweichen muss», sagt Rosenwasser. Sie hätte sich insbesondere gewünscht, dass man eine längere Route genehmigt bekommen hätte. Bereits jetzt sei klar, dass man 2019 wieder eine Demonstration für die Sichtbarkeit von Lesben organisieren wolle. «Die Lehre aus der jetzigen Demonstration ist, dass wir noch früher ein Gesuch für eine Bewilligung stellen werden.»
(https://www.derbund.ch/bern/stadt/lesben-suchen-aufmerksamkeit/story/31673134)
-> https://www.lesbendemo.ch/
+++AUSLÄNDER_INNEN-RECHT
Zürcher Migrationsamt unterliegt vor Bundesgericht
Keine Widersprüche, keine Scheinehe: Das Migrationsamt muss noch einmal über die Bücher.
https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/zuercher-migrationsamt-unterliegt-vor-bundesgericht/story/21192293
-> Bundesgerichtsurteil: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://13-04-2018-2C_595-2017&lang=de&zoom=&type=show_document
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/keine-scheinehe-zuercher-migrationsamt-muss-ueber-die-buecher-132487471
+++KNAST
„Kleine Gefängnisse lohnen sich wirtschaftlich nicht“
Wenn das Regionalgefängnis in Altstätten ausgebaut ist, wird das Kleingefängnis in Bazenheid geschlossen.
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/kleine-gefaengnisse-lohnen-sich-wirtschaftlich-nicht;art340,5278222
+++ANTITERRORSTAAT
Bekämpfung der Radikalisierung: Arbeitsbesuch von Bundesrätin Sommaruga in Paris
Bundesrätin Sommaruga hat sich am Freitag, 27. April in Paris über verschiedene Projekte informiert, die in Frankreich zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung eingeführt wurden. Anlässlich der Besichtigung der Haftanstalt im Val d’Oise in der Region Paris interessierte sie sich namentlich für die Erfahrungen, die in den Gefängnissen gesammelt wurden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70602.html
+++ANTIFA
Lösch Dich – Undercover unter Trollen
funk-Doku: So organisiert ist der Hass im Netz
Das Troll-Netzwerk „Reconquista Germanica“ wurde im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 von einem rechtsextremen Youtuber gegründet. Die Doku zeigt, wie Mitglieder sich dort absprechen, um Wellen von Hass-Kommentaren gegen bestimmte Seiten und Personen zu …
https://www.zdf.de/sender/funk/loeschdich-100.html
Jan Böhmermann gründet seine eigene Troll-Armee gegen Rechts
„Wenn einer den Anspruch hat, einen Haufen lichtscheuer Dauer-Onanisten vor dem Bildschirm zu mobilisieren, dann bin das immer noch ich!“
https://www.vice.com/de/article/59jvj3/jan-bohmermann-grundet-seine-eigene-troll-armee-gegen-rechts?utm_source=vicetwitter
Urteil von 1933 soll nicht aufgehoben werden
Die Kommission hat die Standesinitiative des Kanton Genf 17.300 (Rehabilitierung von sieben wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 9. November 1932 verurteilten Personen) vorgeprüft. Mit dieser Standesinitiative fordert der Grossrat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, die Urteile eines Strafgerichtes des Bundes vom 3. Juni 1933 aufzuheben und die sieben betroffenen Demonstranten voll zu rehabilitieren. Die Kommission hat Verständnis für die Beweggründe der Verurteilten, die 1932 gegen antidemokratische und antisemitische Organisationen demonstriert haben. Dennoch hat sie sich mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen eine Aufhebung des damaligen Urteils ausgesprochen, da es nach den Regeln des Rechtsstaats korrekt zustande gekommen sei. Eine Minderheit möchte, dass das Anliegen des Kantons Genf von der Bundesversammlung aufgenommen wird und beantragt, die Personen zu rehabilitieren, um der heutigen Einschätzung der historischen Ereignisse Rechnung zu tragen.
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-rk-s-2018-04-27.aspx
-> https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170300
Wegen Glarner-Vortrag? Restaurant Bijou mit wüsten Parolen verschmiert
In der Nacht auf heute Freitag haben unbekannte Vandalen das Restaurant Bijou in Bremgarten verunstaltet. Mit schwarzer Sprühfarbe hinterliessen sie Parolen, die gegen SVP-Politiker Andreas Glarner und seine Partei schiessen. Grund dafür dürfte ein geplanter Vortrag des Nationalrats sein.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/wegen-glarner-vortrag-restaurant-bijou-mit-wuesten-parolen-verschmiert-132487090
+++ANTIRA
Interpellation Henri-Charles Beuchat (SVP): Missbrauch des Feueralarms in Berner Asylunterkünften «Fehlalarm durch Täuschung» an der Tagesordnung
https://ris.bern.ch/Geschaeft.aspx?obj_guid=87adbdd9495b47a1848f480c2e3549d2
+++RACIAL PROFILING
Verdachtsmoment Aussehen
Fälle von Racial Profiling lösen Empörung aus und werden kontrovers diskutiert – dass Äusserlichkeiten wie Hautfarbe bei der Verbrechensbekämpfung eine Rolle spielen, ändert sich dadurch aber nicht.
https://www.srf.ch/sendungen/kontext/verdachtsmoment-aussehen
«Wir hatten ein faires Verfahren erwartet»
Der Anwalt von Wilson A. hat am Freitag mitgeteilt, dass man den Freispruch der drei Stadtpolizisten so nicht akzeptieren werde und deshalb in Berufung gehe.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Wilson-A–geht-in-Berufung-27718192
-> http://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/urteil-gegen-drei-zuercher-stadtpolizisten-wird-weitergezogen-0087112/
-> https://www.nzz.ch/zuerich/racial-profiling-urteil-gegen-drei-zuercher-stadtpolizisten-wird-weitergezogen-ld.1381230
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Wilson A. zieht seinen Fall weiter und legte vor Obergericht Zürich Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ein
Der Anwalt in seiner Begründung: „Wir hängen der Hypothese an, dass wenn Strafverfolger gegen Strafverfolger untersuchen, sich zwangsläufig eine Deformation des rechtsstaatlichen Denkens und Handelns einstellt.“
Ferner: „Unsere Sicht der Dinge“ (Stellungnahme des Anwalts im Namen von Wilson A.):
I. Zur mündlichen Begründung des Urteils vom 18. April 2018 vorab folgendes: Wie üblich in solchen Fällen, wurde alles, was unser Klient aussagte, als unglaubhaft abgetan, und alles, was die angeklagten Funktionäre zu Protokoll gaben, als überzeugend hochgelobt, obwohl sich deren Aussagen dutzend- fach als abgesprochen, unsinnig, widersprüchlich und unredlich erwiesen ha- ben. Unsere seriös erhobenen, faktenbasierten Argumente hingegen, gerade was die Glaubwürdigkeit der Funktionäre betrifft, wurden schlicht ignoriert.
Zwei Momente der Urteilsbegründung sollen direkt angesprochen werden. Es geht um die Selektion Wilsons auf Grund der Hautfarbe und um die äussert brutale Gewaltanwendung durch die Polizeibeamten.
Nach den Ausführungen des vorsitzenden Richters soll der Personenkontrolle unseres Klienten eine Verwechslung mit einem gesuchten Straftäter zugrunde liegen, was im Zuschauerraum Heiterkeit auszulösen vermochte. Die leicht erkennbare Schutzbehauptung der Angeklagten, es habe sich um einen Irrtum gehandelt, wurde so zur Grundlage des Freispruchs gemacht. Mit dieser Einschätzung des Gerichts wurde der Vorwurf eines racial profiling aus der Welt geschaffen.
Ein wichtiger Grund für den Weiterzug des Urteils ergibt sich aus der erneu- ten Weigerung des Gerichts, ein gerichtsmedizinisches Gutachten beizuziehen. Die Misshandlung Wilsons durch unerlaubte Würgegriffe, Stockstösse und Kniestösse erscheint vorliegend nämlich allein schon auf Grund der ärztlichen Diagnose des UNI-Spitals Zürich mit grösster Evidenz ausgewiesen. Es fehlt lediglich noch eine gutachterliche Bestätigung.
Bei solchen Verletzungsbildern, die leichthin auf eine äusserst gewalttätige Behandlung schliessen lassen, wird im Kontext einer sauberen und professionellen Klärung des Sachverhalts in der Regel automatisch und standard- mässig gleich zu Beginn einer Strafuntersuchung eine Begutachtung angeordnet. Es soll geklärt werden, welche Ursachen genau zum vorliegenden Resultat geführt haben. Die Einholung eines Gutachtens wird seit rund neun Jahren mit Vehemenz verweigert!
Die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beteiligten zur Entstehung der diagnostizierten Verletzungsbilder lässt sich erst an Hand eines forensischen Gutachtens beurteilen. Alles andere wäre reine Spekulation. Nachdem die Richter nun einmal keine medizinischen Experten sind, sind sie diesbezüglich auf eine gutachterliche Klärung angewiesen. Auch das ist eine Banalität.
Der Vorsitzende führte nun sinngemäss aus, es fehle bei den Angeklagten an der subjektiven Seite, weshalb ein Gutachten schon gar nicht erst habe an- geordnet werden müssen. In der Medienmitteilung vom gleichen Tag wird dieser Umstand noch verdeutlicht: Der Tatbestand der Gefährdung des Lebens sei nicht erfüllt, da den Polizeiangehörigen der entsprechende Vorsatz gefehlt habe. Mit anderen Worten, das Vorgehen der Funktionäre – wie gewalttätig sich dieses gestaltet haben möge – sei nicht von Bedeutung.
Es handelt sich bei diesen Feststellungen um eine geradezu sträfliche Beleidigung der juristischen Intelligenz. So versuchen wir es denn mit einem flehentlichen Appell an den gesunden Menschenverstand:
Wenn es sich bei diesen Würgegriffen des Angeklagten Z. um verbotene Griffe, sogenannte Luft- und Blutwürger, gehandelt hat, ist die subjektive Seite ohne weiteres gegeben. Das gilt ebenso für den Angeklagten B. und seine, von ihm übrigens eingeräumten, gleichermassen verbotenen Stockstösse auf die Brust, die Kniestösse in den ungeschützten Unterleib sowie den gewalttätigen Daumendruck in das linke Auge.
Jeder Polizeibeamte weiss und muss wissen, dass verbotene Würgegriffe und verbotene Stockschläge oder Kniestösse nun einmal verboten sind. Mit deren Anwendung wären die subjektive Seite respektive das Vorliegen eines Vorsatzes hinsichtlich der Folgen eines solchen gewalttätigen Vorgehens demnach ohne weiteres zu bejahen. Die Funktionäre hätten also mit Wissen und Willen gehandelt, sehr genau gewusst, was sie taten.
Bei dieser Sachlage ist ein medizinisches Gutachten, das sich zur Entstehung der Verletzungsbilder und zur Frage der Lebensgefährdung und allenfalls Todesnähe unseres Klienten endlich Aufschluss erteilt, zwingend notwendig und eine eigentliche Selbstverständlichkeit. Wie will und kann ein Polizeibeamter ohne Vorsatz ihm bekannte, lebensgefährliche und deshalb verbotene Nah- kampfmethoden angewendet haben? Er müsste von Sinnen gewesen sein.
II. Wir hängen der Hypothese an, dass wenn Strafverfolger gegen Strafverfolger untersuchen, sich zwangsläufig eine Deformation des rechtsstaatlichen Denkens und Handelns einstellt. Dieser Umstand kann verständlicherweise nicht eingeräumt werden. So zieht eine solche Deformation zwangsläufig eine manipulative und unredliche Kommunikation nach sich.
Es darf, so die immer wieder zu beobachtende informelle Doktrin und ein entsprechender stillschweigender Konsens der Strafverfolger, keine willkürlichen und gewalttätigen Übergriffe von polizeilichen Funktionären auf Bürger geben, schon gar nicht, wenn diese Gewalttaten einen rassistischen Hintergrund haben können. So entsteht bei einschlägigen Vorfällen ein institutioneller Handlungsbedarf.
Mit anderen Worten, es kann in solchen Fällen eine ganz spezifische Form von Korruption beobachtet werden, die regelmässig dazu führt, dass solche Verfahren gegen Polizeibeamte rigoros früher oder später zum Scheitern gebracht werden. Es handelt sich um eine Konstante jeder Strafjustiz, scheinbar um eine politische Notwendigkeit. Letztlich geht es um Machterhalt.
Die Agenda respektive das primäre Anliegen der Strafverfolger kann deshalb nicht die Strafverfolgung sondern nur der Erhalt der eigenen Reputation sein, also die Nichtstrafverfolgung. Das Vertrauen der Bevölkerung darf nicht zerstört oder nur aufgeweicht werden. Die Verfassungs- und Gesetzeshüter werden zu Hütern ihrer Institution, die keinen Schaden erleiden darf. Die Kombination von Rassismus und Gewalt führt leicht verständlich zu einer be-onders heftigen Abwehrreaktion des Justizapparates.
Die Statistik gibt uns zweifelsohne Recht. Verurteilungen im Kontext von willkürlichen gewalttätigen Übergriffen auf Bürger existieren faktisch nicht. Die Dunkelziffer beträgt nahezu hundert Prozent. Dafür kann es nur einen Grund geben. Die Strafverfolger sorgen für dieses Ergebnis. Über alle Stufen und mit grösster Effizienz. Es sei denn, man nehme an, dass es solche Übergriffe ganz einfach nicht gibt. Wir es also mit einem perfekten Polizeiapparat zu tun hätten.
III. Jedes Strafverfahren ist zwangsläufig ein rechtssoziologisches Experiment. Auch die Sache unseres Klienten Wilson, die für einmal nachvollziehbar macht, wie die Dekonstruktion solcher Strafverfahren gegen Polizeibeamte erfolgt. Mit aller erdenkbaren und wünschbaren Klarheit wird die Wirkweise auf jeder Verfahrensstufe einsichtig gemacht, ebenso die Vernetzung und das Zusammenwirken der beschuldigten Funktionäre, der Staatsanwaltschaft, schliesslich und oft enttäuschend, der bis anhin involvierten Gerichte.
Dass die Opfer polizeilicher Übergriffe in solchen Prozessen nicht wahrgenommen, vielmehr automatisch zu den eigentlichen Tätern gemacht werden, zeigt in signifikanter Weise der Umstand, dass die Staatsanwältin anlässlich der Hauptverhandlung zur wichtigsten Verteidigerin der Polizeibeamten mutierte. Ein eigentliches Outing, das den Zustand und die spezifische Degeneration des Strafverfolgungsapparats in solchen Fällen reflektiert.
Folgende Überlegung drängt sich auf: Nachdem die Staatsanwaltschaft es, trotz verschiedener Versuche, nicht geschafft hatte, eine Einstellung zu erzwingen respektive eine entsprechende Anklage leise fallen zu lassen, waren wohl ein besonderer Effort und ein überzeugender Loyalitätsbeweis gegenüber den Angeklagten und dem Polizeiapparat angesagt. Das Versagen war zu korrigieren und ein klares Zeichen zu setzen. In dem Sinne: Gegen unsere polizeilichen Freunde und Mitarbeiter vertritt die Staatsanwaltschaft keine Anklage vor Gericht.
Durch diese bühnenreife Inszenierung und Schaustellung wurde die Hauptverhandlung zur Farce. Sie erscheint als konsequente Fortsetzung der massiv obstruierten Voruntersuchung. Vier Verteidiger und Verteidigerinnen hackten am Schluss auf unseren Klienten ein, als eigentlichem Beschuldigten, dessen Verbrechen offensichtlich darin besteht, ein solches Verfahren in die Wege geleitet zu haben. Tatvorwurf Majestätsbeleidigung!
IV. Da es der Wahrheitsfindung nur dienlich sein kann, wollen wir die alles entscheidende Frage, ob die medizinisch attestierten Verletzungsbilder und die Schilderungen unseres Klienten und weiterer Beteiligten in Übereinstimmung zu bringen sind und ob lebensbedrohliche Gewalttätigkeiten vorgelegen haben können, auf privater Basis gleich durch mehrere europäische gerichtsmedizinische Institute klären lassen. Wir suchen noch Sponsoren.
Nach dem zu beobachtenden bisherigen Verfahrensverlauf und der erstinstanzlichen Verhandlung steht nach unserer Auffassung nicht einfach nur die Glaubwürdigkeit unseres Klienten Wilson zur Debatte, sondern ebenso sehr oder noch vielmehr die Glaubwürdigkeit der involvierten Funktionäre, der Staatsanwaltschaft und nun leider auch noch des erstinstanzlichen Gerichts. Wurde hier redlich nach der Wahrheit gesucht?
Das Dilemma der Strafverfolger in der vorliegenden Sache liegt auf der Hand. Wenn eine Lebensgefahr unseres Klienten durch die Anwendung von streng verbotenen Würgegriffen, Stockschlägen und Kniestössen zu bejahen ist, kommt das Gericht um eine Verurteilung der Funktionäre wegen schwerwiegender Gewaltdelikte nicht leicht herum. Für diese gibt es keine Rechtfertigung. Eine Katastrophe für den Polizei- und Justizapparat wäre absehbar.
Die Verletzungsbilder und die Aussagen Wilsons hinsichtlich der Entste- hungsgeschichte wiederum können infolge ihrer Kohärenz und Evidenz nicht aus der Welt diskutiert werden. Es fehlt lediglich noch eine gutachterliche Bestätigung. Wollte das Gericht dieses Risiko nicht eingehen? Ein Schuldspruch ist leicht ersichtlich nur zu vermeiden, wenn der Beizug eines forensischen Gutachtens verhindert werden kann.
Bot sich als Rettungsanker die Feststellung an, es fehle an einem entsprechenden Vorsatz? Verknüpft mit der Logik: Kein Vorsatz, kein Gutachten, keine Verurteilung, Freispruch? Nachdem sich die Weigerung, ein solches Gutachten beizuziehen, sachlich nun aber unter keinem Aspekt rechtfertigen lässt, wird sich manch einer fragen, ob hier eine Form von Protektionismus vorliege. Diese so sehr ins Auge springende Sonderbehandlung jedenfalls macht stutzig.
Und wenn der brave Bürger und Prozessbeobachter den Eindruck oder das dumpfe Gefühl erhalten sollte, dass sich die Strafjustiz – wie vorliegend zumindest erahnt werden darf – leichthin erlaubt, selbst offenkundige Sachverhalte und Tatumstände, die der Aufklärung eines Verbrechens polizeilicher Kräfte dienlich sein könnten, unter den Teppich zu kehren oder nicht zu er- forschen, dann wird er wohl nachdenklich werden. Er wird unruhig schlafen. Sehr unruhig, wenn er Ausländer und Farbiger ist.
Die Lizenz für sinnlose Gewaltanwendung gegenüber dem Bürger – welcher Hautfarbe auch immer – ist dann erteilt, wenn die polizeilichen Funktionäre wissen, dass sie einer Strafverfolgung enthoben und selbst bei einem fehler- haften Verhalten durch den Justizapparat nachhaltig geschützt werden. Auch dann, wenn sie einen unschuldigen Bürger halbtot geprügelt haben. Rassistischen Übergriffen wird dadurch Tür und Tor geöffnet, denn diese treffen die Schwächsten der Schwachen. Wer also bewacht die Wächter und wer schützt uns vor unseren Beschützern?
#StopRacialProfiling #NoRacialProfiling #NoRacism #StoppRacism #StopRacism #AllianzGegenRacialProfiling
https://www.facebook.com/allianzgegenracialprofiling/posts/1506841579425042
Wilson A. – eine langjährige Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus
Wilson A. wurde vor rund neun Jahren zum Opfer rassistischer Polizeigewalt. Am 18. April 2018 fällte das Bezirksgericht Zürich endlich ein Urteil: Freispruch für die drei Polizeibeamten/-innen. Ein enttäuschendes Urteil, das zudem erst nach langwierigen juristischen Auseinandersetzungen zustande kam, wollte doch die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotz klarer Beweislage zuvor zwei Mal einstellen. Der Rechtsanwalt von Wilson A. hat Berufung gegen das Urteil einlegt.
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/strafen/polizei/wilson-a-langer-kampf-institutionellen-rassismus
+++GEHEIM
Die Briten waren die heimlichen Bosse der Schweizer Geheimarmee P-26
Ein Untersuchungsbericht zeigt die erstaunliche Abhängigkeit der Schweizer Widerständler von Grossbritannien auf. So hätten die Schweizer im Ernstfall eine Übermittlungszentrale in London eingerichtet.
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/die-briten-waren-die-heimlichen-bosse-der-schweizer-geheimarmee-p-26-132485161
-> https://www.blick.ch/news/politik/experte-titus-meier-bezeichnet-den-cornu-bericht-als-fundgrube-fuer-historiker-die-p-26-war-nicht-ferngesteuert-id8309356.html