Medienspiegel 22. April 2018

+++BERN
Offener Brief: Reformierte setzen sich bei Sommaruga für Eritreer ein
Der Synodalrat Bern-Jura-Solothurn sieht keinen Grund, die vorläufige Aufnahme von 3200 Eritreern zu überprüfen.
https://www.srf.ch/news/schweiz/offener-brief-reformierte-setzen-sich-bei-sommaruga-fuer-eritreer-ein
-> Offener Brief: http://www.refbejuso.ch/inhalte/news/?tx_refbejuso_pi1%5Bload%5D=5950&cHash=9b61be76b4fbf0a4f2bba0b87b03d4c3
-> https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/reformierte-setzen-sich-bei-sommaruga-fuer-eritreer-ein-132466722

+++APPENZELL
NZZ am Sonntag 22.04.2018

Aberwitz einer Abschiebung: Warum ein Asylsuchender nicht arbeiten darf
Ein abgewiesener Asylsuchender will gratis in einem Pflegeheim arbeiten. Geht nicht, sagen die Behörden.

von Lukas Häuptli

Im Appenzellerland ist alles schön. Die Bäume leuchten hellgrün, die Hügel dunkelgrün, auf der einen Seite geht der Blick zum stolzen Säntis, auf der anderen zum ausladenden Bodensee. Und über allem liegt der milchige Sonnenschein des Frühlings. Almaz (Name geändert) sitzt am Tisch im alten Haus mit seinen engen Fensterreihen, wie sie für die Gegend typisch sind.

Er erzählt dem Journalisten seine Geschichte. Im Grunde aber wartet Almaz. Wartet seit acht Jahren, seit denen er hier ist. Und je länger er wartet, desto weniger weiss er, auf was eigentlich. Der 31-Jährige ist abgewiesener Asylsuchender und einer von 10 000 bis 20 000 Männern, Frauen und Kindern, die jedes Jahr aus der Schweiz weggewiesen werden.

In der Theorie ist alles klar und einfach: Wegweisung, Papierbeschaffung, Rückführung. Wer nicht kooperiert, kommt in Ausschaffungshaft oder wird, wie es im Jargon heisst, eingegrenzt. In Wirklichkeit aber bleibt etwa ein Drittel der Weggewiesenen als Nothilfebezüger in der Schweiz, ein Drittel taucht unter, und ein Drittel verlässt das Land tatsächlich.

2010 flüchtet Almaz aus Äthiopien in die Schweiz. Er werde politisch verfolgt, erklärte er. Beweisen kann das niemand, widerlegen allerdings auch niemand. Drei Jahre später wird sein Asylgesuch abgelehnt, fünf Jahre später sein Wiedererwägungsgesuch. 2013 erlässt das Appenzeller Migrationsamt eine erste Eingrenzungsverfügung gegen ihn, 2015 eine zweite. Seither darf er sich nur noch in seinem Wohnort sowie in vier Nachbargemeinden aufhalten, nicht aber in St. Gallen oder anderswo in der Schweiz. Wo ist die Grenze?

Almaz sitzt am Tisch im alten Haus. Nein, natürlich weiss er nicht, wo die Grenze zwischen der vierten und fünften Nachbargemeinde verläuft, wann er also gegen die Eingrenzungsverfügung des Migrationsamts verstösst. Woher auch? Für Aussenstehende ist das Appenzellerland eine Bilderbuch-Landschaft ohne jede Grenze.

Am liebsten erzählt der 31-Jährige von damals, als sein Asylgesuch noch hängig war, als er Kurse besuchen und arbeiten durfte. Vor ihm liegt der Stapel der Bescheinigungen: Deutschkurs, Kochkurs, Arbeit als Velomechaniker, Arbeit als Gartenbauer. «Das Team dankt Dir vielmals für Deinen Einsatz und wünscht Dir alles Gute für die Zukunft», steht unter der Foto mit Mitarbeitern einer Firma. Wenn er sie zeigt, leuchten Almaz’ Augen. Sie leuchten, als ob das Glück nicht fern sei. Als ob er immer arbeiten dürfte. Doch er, abgewiesener Asylsuchender, darf nicht.

Unbestritten ist: Zahlreiche abgewiesene Asylsuchende aus der Schweiz wollen nicht in ihre Heimat zurück, obwohl sie müssen und grundsätzlich können. Unbestritten ist aber auch: Gewisse abgewiesene Asylsuchende können nicht in ihre Heimat zurück, selbst wenn sie wollen. Der Grund: Sie haben keine Pässe, und ihre Herkunftsländer weigern sich, sie als Landsleute anzuerkennen und ihnen «Laissez-passers» auszustellen.

«Laissez-passers», eine Art Ersatzpässe, sind Voraussetzung für eine Rückkehr in die Heimat. Zu diesen Staaten gehören – zumindest in bestimmten Konstellationen – China, Algerien, Marokko, Eritrea und Äthiopien. Das ostafrikanische Land habe in den letzten Jahren nie Reisedokumente für ausreisepflichtige Äthiopier ausgestellt, sagt ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration.

Auch Almaz hat weder Pass und noch «Laissez-passer». Schlepper hätten ihm auf dem Weg in die Schweiz alle Papiere abgenommen, erzählt er. Trotzdem haben die Behörden, die für die Wegweisungen zuständig sind, in seinem Fall alle möglichen und unmöglichen Massnahmen angeordnet. Und sie umgesetzt.

Das Resultat sieht ernüchternd aus: Der abgewiesene Asylsuchende wird wegen rechtswidrigen Aufenthalts und Verstosses gegen eine Eingrenzungsverfügung verurteilt, und zwar der Reihe nach von der Staatsanwaltschaft Lenzburg, vom Bezirksgericht Aarau (Zweitinstanz), vom Obergericht Aargau (Drittinstanz), von der Staatsanwaltschaft Appenzell und von der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Die Reihe liesse sich beliebig verlängern.

Ein abgewiesener Asylsuchender hält sich nämlich immer rechtswidrig in der Schweiz auf. Die Zahl der Verzeigungen und Verurteilungen gegen ihn hängt eins zu eins von der Zahl der Polizeikontrollen ab. «Besondere Auslagen» Die vorläufig letzte Verurteilung, diejenige der St. Galler Staatsanwaltschaft, sieht eine unbedingte Geldstrafe, Gebühren und «besondere Auslagen» von total 4040 Franken vor.

Selbstverständlich kann ein abgewiesener Asylsuchender, der von acht Franken Nothilfe pro Tag lebt, das nicht bezahlen. Deshalb beantragt Almaz der Staatsanwaltschaft, unentgeltlich in einem St. Galler Pflegeheim zu arbeiten. Die Umwandlung einer Geldstrafe in eine gemeinnützige Arbeit sieht das Strafgesetz ausdrücklich vor. Dem Antrag legt er eine unterschriebene Vereinbarung mit dem Heim bei, bald erhielt er grünes Licht.

Doch ein paar Tage später teilt ihm die Staatsanwaltschaft mit, ihre Zustimmung sei ein Irrtum gewesen. Abgewiesene Asylsuchende dürften in der Schweiz nicht arbeiten. Selbst unentgeltlich nicht. Deshalb wird die unbedingte Geldstrafe jetzt in eine unbedingte Freiheitsstrafe umgewandelt. Alamz muss vier Monate ins Gefängnis. Dort darf er arbeiten – und erhält gar einen Lohn dafür. Es ist die vorläufig letzte Aberwitzigkeit in der Geschichte einer Abschiebung.
(https://nzzas.nzz.ch/schweiz/aberwitz-einer-abschiebung-warum-ein-asylsuchender-nicht-arbeiten-darf-ld.1379607)

+++ST. GALLEN
Neuer Deutschkurs für Flüchtlinge in St.Gallen soll Integration in Arbeitsmarkt erleichtern
INTEGRATION ⋅ Die Sprache ist das grösste Hindernis für eine bessere Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Hier setzen ab Sommer die St. Galler Quartierschulen an. Ein neuer Deutschkurs soll den Flüchtlingen den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern.
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/das-abc-fuer-den-berufseinstieg;art505748,5273109

+++SCHWEIZ
Einfach wie einen Kehrichtsack
auf der Strasse deponiert
Die Schweiz schickt Geflüchtete, selbst schwer traumatisierte, zurück nach Italien. Ein Fall illustriert die unmenschliche Praxis.
https://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/Asylpolitik

+++FRANKREICH
Migrants dans les Alpes: envoi de renforts «importants» pour assurer le contrôle aux frontières
IMMIGRATION Des militants d’extrême droite ont bloqué ce week-end un col des Hautes-Alpes emprunté par les migrants pour passer d’Italie en France…
https://www.20minutes.fr/societe/2259699-20180422-migrants-alpes-envoi-renforts-importants-assurer-controle-frontieres

+++EUROPA
Migrationspolitik: Schädliche Hilfen
Eine Bilanz der europäischen Migrationspolitik zeigt: Fluchtursachen mit Geld zu bekämpfen kann nach hinten losgehen.
http://www.zeit.de/2018/17/migrationspolitik-europa-fluchtursachen-geldswp

+++FLUCHT
Gestrandet in der Transit-Zone – Echo der Zeit
Kennen Sie den Film „The Terminal“? Viktor, gespielt von Tom Hanks, steckt monatelang in einem Flughafenterminal von New York fest. Das ist Hollywood. Für Hassan al Kontar ist dieser Plot jedoch keine Fiktion, sondern Realität. Der Syrer ist seit 46 Tagen im Flughafen von Kuala Lumpur blockiert.
https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=13ab3a0b-e4aa-4742-964d-88c1dbcaf358
-> https://www.srf.ch/news/international/kein-film-traurige-realitaet-gestrandet-in-der-transit-zone

+++GASSE
.-> https://www.blick.ch/news/schweiz/drogen-freiburger-drogenkonsumenten-ausser-lebensgefahr-id8286744.html
-> http://www.20min.ch/ro/news/faits_divers/story/Trois-personnes-entre-la-vie-et-la-mort-14471412
-> https://www.aargauerzeitung.ch/blaulicht/gleich-drei-personen-mit-ueberdosis-am-bahnhof-freiburg-aufgefunden-132466482
-> http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Hunderte-begaffen-bewusstloses-Drogen-Trio-23347556
-> https://www.laliberte.ch/info-regionale/fait-divers/trois-personnes-retrouvees-a-fribourg-ont-frole-la-mort-436695

+++BIG BROTHER
NZZ am Sonntag 22.04.2018

Der Täter ist dunkelhäutig. Aber darf das die Polizei auch wissen?

Neue Gentests aus DNA-Spuren von einem Tatort erlauben immer präzisere Aussagen über Augen-, Haar- und Hautfarbe eines Menschen. Ob sie zur Aufklärung von Verbrechen eingesetzt werden dürfen, ist aber umstritten.

von Patrick Imhasly

Ein detailliertes Fahndungsbild, erstellt aus den DNA-Proben eines unbekannten Spurenlegers: So weit ist die forensische Molekularbiologie noch nicht, aber ihre Methoden werden immer präziser, um aus den Genen eines Menschen sein Aussehen abzuleiten.

Das zeigen zwei Studien, die internationale Forscherteams um Manfred Kayser vom Medizinischen Zentrum der Erasmus-Universität Rotterdam diese Woche veröffentlicht haben. Auf der Basis dieser Erkenntnisse lässt sich mit einer bisher nicht gekannten Präzision aus den DNA-Proben auf die Haar-, Augen- und Hautfarbe eines Menschen schliessen.

An solchen Verfahren wird seit Jahren intensiv geforscht, in den Niederlanden sind einige von ihnen bereits per Gesetz zugelassen. Seit dem Jahr 2012 ist es dort legal, mit DNA-Analysen im Rahmen der Verbrechensbekämpfung die Augenfarbe eines Unbekannten zu bestimmen, und seit bald einem Jahr dürfen die Fahnder auch die Haarfarbe aus dem genetischen Material herauslesen. Grundlage für diese Untersuchungen ist das von Manfred Kayser und seinen Kollegen entwickelte Irisplex-Analysesystem.

Blondes Haar kann sich ändern

Es erlaubt, anhand von sechs Markern im Genom, sogenannten SNP (Single Nucleotid Polymorphisms), die Pigmentierung der Iris zu bestimmen. Am genauesten funktioniert die Methode bei blauen und braunen Augen. Ein erweitertes Analysesystem – HIrisPlex – kombiniert anhand von insgesamt 24 DNA-Markern die Bestimmung der Augenfarbe mit jener der Haarfarbe.

In Bezug auf die Haarfarbe funktioniert das Lesen aus den Genen bei Menschen mit roten und schwarzen Haaren besonders gut. Schwieriger ist es, abzuleiten, ob jemand blondes oder braunes Haar hat – auch deshalb, weil manche braunhaarige Erwachsene als Kinder blond waren.

Jetzt haben Kayser und sein Team in einer neuen Studie dieses Testsystem nochmals ausgebaut – zum HIrisPlex-S («Forensic Science International: Genetics»). «Damit erlauben wir forensischen Genetikern erstmals, Augen-, Haar- und Hautfarbe gemeinsam aus einer DNA-Probe zu bestimmen», erklärt Manfred Kayser. «Und zwar selbst aus DNA in geringer Qualität und Quantität, wie sie bei forensischen Analysen oft anzutreffen ist.»

Auch bei der Hautfarbe gibt es Unterschiede in der Genauigkeit des Testverfahrens: Sehr dunkle und dunkle Haut lassen sich präziser vorhersagen als verschiedene Ausprägungen von heller Haut. «Wobei sich auch helle Haut bereits genau genug bestimmen lässt», erklärt Manfred Kayser. Die Forscher haben das neue System so weit validiert, dass es forensisch eingesetzt werden kann. Bis auch die Hautfarbenbestimmung aus der DNA in den Niederlanden gesetzlich zugelassen werde, dauere es noch einige Zeit, so der Molekularbiologe.

In einer weiteren Studie haben Kayser und seine Kollegen 124 Gene identifiziert, die an der Ausbildung der Haarfarbe eines Menschen beteiligt sind («Nature Genetics»). «Bisher war bloss rund ein Dutzend bekannt», sagt Kayser. Damit könnte es künftig möglich sein, die Haarfarbe noch präziser als bisher aus dem Erbgut abzulesen. Bei dieser Untersuchung hat sich auch gezeigt, dass helle Haartypen bei Frauen häufiger auftreten als bei Männern.

Phenotyping in der Schweiz bald erlaubt

In der Schweiz lässt das geltende DNA-Profil-Gesetz das Bestimmen von Merkmalen aus den Genen – das DNA-Phenotyping – noch nicht zu. Erlaubt ist lediglich, in entsprechenden Proben das Geschlecht eines Menschen festzustellen sowie die DNA-Profilanalyse – also der Vergleich von DNA-Proben mit solchen, die in der Codis-Datenbank der Bundespolizei hinterlegt sind und von Verdächtigen oder verurteilten Straftätern stammen.

Diese herkömmliche Profilanalyse ermöglicht es, bei einer kriminalistischen Untersuchung eine Person als Spurenleger zu identifizieren, aber nur dann, wenn das individuelle Profil seiner DNA in der Datenbank vorhanden ist. Dazu werden allerdings nur die «stummen» Bereiche des Erbguts genutzt, die keine Gene für äusserlich sichtbare Merkmale enthalten.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Phenotyping auch hierzulande zugelassen wird. Laut Mediensprecherin Lulzana Musliu wird das Bundesamt für Polizei (Fedpol) spätestens Ende des Sommers eine revidierte Version des DNA-Profilgesetzes vorlegen, das die Bestimmung von Merkmalen wie der Augen-, Haar- oder Hautfarbe regelt.

Geplant ist zudem, eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen für die sogenannte Verwandtenrecherche in der Codis-Datenbank der Bundespolizei. Damit wird es möglich sein, in der Datenbank nicht nur nach einem ganz bestimmten DNA-Profil zu suchen, sondern auch nach ähnlichen. Auf diese Weise könnten eng verwandte Personen eines potenziellen Täters, dessen eigenes DNA-Profil noch nicht in der Datenbank gespeichert ist, anzeigt werden und Ermittlungshinweise auf den unbekannten Täter liefern.
(https://nzzas.nzz.ch/wissen/der-taeter-hat-blaue-augen-ld.1379308)
-> http://www.fsigenetics.com/article/S1872-4973(18)30220-5/fulltext
-> https://www.nature.com/articles/s41588-018-0100-5

Nach Fichen-Affäre: Basler Staatsschutz wird entlastet – aber nur teilweise
Der Basler Staatsschutz würde politische Veranstaltungen nicht systematisch überwachen. Zu diesem Schluss kommt die Aufsichtsbehörde. Dennoch bleibt harsche Kritik.
https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/nach-fichen-affaere-basler-staatsschutz-wird-entlastet-aber-nur-teilweise-132461486
-> Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt für das Jahr 2017: http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100387/000000387495.pdf

+++POLICE BE
Bern / Zeugenaufruf: Gegenstände auf fahrendes Polizeifahrzeug geworfen
In der Nacht auf Sonntag haben unbekannte Täter in Bern ein Patrouillenfahrzeug auf einer Dringlichkeitsfahrt mit Gegenständen beworfen. Die Frontscheibe des Autos wurde dabei beschädigt. Die Einsatzkräfte blieben unverletzt. Die Kantonspolizei hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
http://www.police.be.ch/police/de/index/medien/medien.meldungNeu.aktuellBox.html/police/de/meldungen/police/news/2018/04/20180422_1645_bern_zeugenaufrufgegenstaendeauffahrendespolizeifahrzeuggeworfen
-> https://www.derbund.ch/bern/stadt/polizeiauto-waehrend-fahrt-beworfen-und-beschaedigt/story/18165868
-> https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/vermummte-bewerfen-bei-der-reitschule-polizeiauto/story/25215394
-> http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Vermummte-bewerfen-Polizeiauto-mit-Sachen-23954569
-> https://www.blick.ch/news/schweiz/bern/angriff-bei-berner-reitschule-vermummte-attackieren-polizeiauto-id8287695.html
-> https://www.telebaern.tv/118-show-news/23385-episode-sonntag-22-april-2018#kapo-bern-von-vermummten-angegriffen

+++POLIZEI ZH
Jetzt äussert sich die Polizei: Im Bierduschen-Fall nicht «widerwillig ermittelt»
ZÜRICH – Zürcher Kantonspolizisten mussten den Mann suchen, der Regierungsrat Mario Fehr eine Bierdusche verpasst hat. Jetzt widerspricht die Kapo der Darstellung, man habe dies nur «widerwillig» getan.
https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/jetzt-aeussert-sich-die-polizei-im-bierduschen-fall-nicht-widerwillig-ermittelt-id8287008.html
-> https://twitter.com/KapoZuerich/status/987953865294311424

Bier-Angreifer ist Sohn von Fehrs Amtskollegin
Die Thurgauer Regierungsrätin Cornelia Komposch bedauert, dass ihr Sohn dem Zürcher Amtskollegen Mario Fehr ein Bier über den Kopf geschüttet hat.
https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/BierAngreifer-ist-Sohn-von-Fehrs-Amtskollegin/story/19678464
-> https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/mutter-des-bier-angreifers-auf-mario-fehr-mein-sohn-ist-selber-verantwortlich-132466650
-> https://www.nzz.ch/zuerich/mario-fehr-und-die-bierdusche-ld.1379784
-> https://www.blick.ch/news/politik/attacken-mit-bier-oder-torten-sind-verbreitet-nur-mario-fehr-nimmt-es-bierernst-id8288120.html

+++ANTIFA
Die katholisch-evangelikale Achse für «Meinungsfreiheit»
Fundamentalistische Christen sehen die «Meinungsfreiheit» in Gefahr, weil ihre skurrilen Ansichten auf öffentliche Kritik stossen.
https://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/Die-katholisch-evangelikale-Achse-fur-Meinungsfreiheit