ORS Service AG: Umstrittene Asylfirma will mehr Transparenz schaffen –
und weiter wachsen
Sie hat keinen guten Ruf, die ORS Service AG. Die Firma mit Sitz in
Zürich verdient an Flüchtlingen.
„Hinter ORS steht ein komplexes Firmengeflecht. An oberster Stelle ist
die OXZ Holding mit Verbindung zur Private-Equity-Gesellschaft
Equistone mit Sitz in London.“
https://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/umstrittene-asylfirma-will-mehr-transparenz-schaffen-und-weiter-wachsen-132135185
-> Interpellation Glättli:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173472
«Sind Politiker hier alle ehrlich?» – zu Besuch im Schweiz-Kurs für
Asylsuchende
Dietiker Kirchen helfen Asylsuchenden bei der Integration. Ein Besuch
bei einem Crash-Kurs zur Schweizer Kultur zeigt, dass es vieles zu
vermitteln gibt.
https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/sind-politiker-hier-alle-ehrlich-zu-besuch-im-schweiz-kurs-fuer-asylsuchende-132137307
+++SCHWEIZ
TAUSENDE ASYLSUCHENDE ZURÜCK IN DIE SCHWEIZ
Letztes Jahr gingen beim Bund so viele Rückführungsgesuche aus anderen
Staaten ein wie noch nie.
(von Lukas Häuptli, NZZ am Sonntag 28.01.2018)
Wie viele Asylsuchende soll ein Land aufnehmen? Und wie viele
aufnehmen müssen? Die Fragen stellen sich seit Jahren, und zurzeit
antwortet eine Mehrheit aus Bevölkerung, Behörden und Politik darauf:
möglichst wenige. Nicht anders lautete der Tenor am Treffen der
europäischen Justiz- und Innenminister, das diese Woche in der
bulgarischen Hauptstadt Sofia stattfand.
Dort forderte Bundesrätin Simonetta Sommaruga zwar eine baldige Reform
der Dublin-Verordnung und damit einen neuen Verteilschlüssel für
Asylsuchende in Europa. Zahlreiche Staaten aus dem Osten stellten sich
dem aber entgegen. «Wir wollen kein Einwanderungsland werden», sagte
etwa Ungarns Staatschef Viktor Orban.
Deshalb bleibt im europäischen Asylwesen alles beim Alten – und bei
der Dublin-Verordnung, die in ihrer ersten Version 1990 erlassen wurde
und die seit 2008 auch in der Schweiz gilt. Die Verordnung schreibt im
Grundsatz vor: Für einen Asylsuchenden ist derjenige Staat zuständig,
über den der Gesuchsteller «nachweislich» in Europa eingereist ist
oder in dem er zum ersten Mal um Asyl ersucht hat. Aufgrund der
Verordnung hat die Schweiz seit 2008 mehr als 28 000 Asylsuchende in
andere europäische Länder abgeschoben. Umgekehrt übernahm sie von
anderen Staaten rund 5000 Gesuchsteller.
Verdopplung der Gesuche
Jetzt könnte sich das Blatt allerdings wenden. Wegen des wachsenden
innenpolitischen Drucks beginnen mehr und mehr EU-Staaten, die
Dublin-Verordnung jetzt konsequent umzusetzen. Einer dieser Staaten
ist Frankreich – und das merkt auch die Schweiz. Die Zahl der Gesuche
um Rückübernahme von Asylsuchenden, welche die französischen Behörden
letztes Jahr dem Bund stellten, liegt bei mehr als 1400, wie aus der
am Montag veröffentlichten Statistik des Staatssekretariats für
Migration hervorgeht. Das sind doppelt so viele wie 2016 und mit
Abstand am meisten in den letzten Jahren überhaupt. «Der wichtigste
Grund für diese Entwicklung dürfte sein, dass die französischen
Behörden einen erheblichen Effort geleistet haben, den Dublin-Vollzug
effizienter zu gestalten», sagt Staatssekretariats-Sprecher Lukas
Rieder.
Auch andere Staaten erhöhen den Druck auf die Schweiz. Deutschland
beispielsweise stellte letztes Jahr rund 2900 Gesuche zur Abschiebung
von Asylsuchenden in die Schweiz. 2016 waren es noch 2000 gewesen. Bei
den Niederlanden stieg die Zahl der entsprechenden Ersuchen innert
einem Jahr von rund 240 auf 320, bei Grossbritannien von rund 80 auf
140. Alles in allem wuchs die Gesamtzahl der Dublin-Übernahme-Gesuche
von anderen Staaten an die Schweiz in den letzten fünf Jahren von rund
3700 auf mehr als 6100.
Und: Die Entwicklung wird in gleicher Richtung weiter gehen. Das
deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hält fest, es baue
die Abteilung, die für Dublin-Abschiebungen zuständig ist, stetig aus.
Das habe eine Effizienzsteigerung und eine Beschleunigung der
Rückführungen zur Folge, sagt Sprecherin Natalie Bussenius.
Ähnliches beobachtet man in Frankreich. Hier kommt hinzu, dass die
Zahl der Asylsuchenden letztes Jahr einen Höchststand erreichte – und
mit ihr die Zahl derjenigen Gesuchsteller, die aufgrund der
Dublin-Verordnung in andere Staaten abgeschoben werden könnten. So
ersuchten letztes Jahr rund 100 000 Personen in Frankreich um Asyl.
Die grösste Gruppe der Gesuchsteller bildeten Albaner und
Albanerinnen; viele von ihnen reisten über die Schweiz nach Frankreich
ein.
Vorbild für die konsequente Umsetzung der Dublin-Verordnung ist die
Schweiz selbst. Schon vor Jahren hatte Justizministerin Simonetta
Sommaruga erklärt, die Abschiebung von Asylsuchenden, für welche die
Schweiz nicht zuständig sei, sei wichtiger Teil ihrer Asylreform.
Diese wurde im Juni 2016 von den Stimmberechtigten im Juni 2016.
Problemland Ungarn
In der der Folge schob die Schweiz Asylsuchende auch in europäische
Staaten ab, die gegen Grundrechte von Gesuchstellern verstiessen und
in denen Asylsuchende unter prekären Verhältnissen leben mussten. Dazu
zählten Ungarn, Bulgarien oder Griechenland.
Menschenrechtsorganisationen kritisierten diese Abschiebungen immer
wieder, und in der Zwischenzeit hat die Schweiz diejenigen nach Ungarn
ausgesetzt. Bemerkenswert ist auch, dass die Schweiz vor zwei Jahren,
als Asylsuchende zu Hunderttausenden über den Balkan nach West- und
Nordeuropa gelangten, versuchte, Gesuchsteller in die
krisengeschüttelten Länder Slowenien und Kroatien zurückzuführen.
Es blieb beim Versuch, weil die beiden Staaten die
Rückübernahmegesuche der Schweiz ablehnten. Genau das Gleiche
passierte bei einer stattlichen Zahl von Ersuchen, die in den letzten
Monaten an die Schweiz gestellt wurden. Von den mehr als 1400
französischen Gesuchen aus Frankreich beispielsweise lehnte das
zuständige Staatssekretariat für Migration mehr als 1000 ab. Bei
Deutschland waren es rund 1700. Der Grund: Für das Staatssekretariat
ist es nicht erwiesen, dass in diesen Fällen die – im Detail
komplizierten – Dublin-Bedingungen erfüllt sind und dass die Schweiz
für diese Asylsuchenden auch tatsächlich zuständig ist.
Was die Lage der ersuchenden Staaten erschwert: Sie können gegen die
ablehnenden Entscheide der Schweiz keine Beschwerde einlegen. Das ist
deshalb nicht möglich, weil die Schweiz zwar den Dublin-Vertrag
unterzeichnet hat, nicht aber Mitglied der Europäischen Union ist.
Innerhalb der EU entscheidet der Europäische Gerichtshof über
Rückführungsstreitigkeiten zwischen zwei Staaten. Zu solchen kommt es
regelmässig.
–
Westen gegen Osten
Die EU-Kommission bemüht sich mittlerweile seit mehreren Jahren um
eine Reform des europäischen Asylwesens. Neben der geltenden
Dublin-Verordnung sollen bei der Verteilung von Asylsuchenden in
Zukunft auch andere Faktoren zum Tragen kommen, beispielsweise die
Einwohnerzahl eines Landes, dessen Bruttoinlandprodukt oder die Zahl
der von ihm in der Vergangenheit aufgenommenen Gesuchsteller.
Gemäss der EU-Statistik-Behörde Eurostat verzeichneten 2016
Deutschland, Italien und Frankreich am meisten Asylsuchende . Auch aus
diesem Grund befürworten sie (wie die Schweiz) die Reform.
Demgegenüber lehnen vor allem die sogenannten Visegrad-Staaten Ungarn,
Slowakei, Tschechien und Polen Änderungen ab, namentlich eine
verbindliche Quote bei der Verteilung der Asylsuchenden. (luh.)
(https://nzzas.nzz.ch/schweiz/tausende-asylsuchende-zurueck-in-die-schweiz-ld.1351816)
—
Um Herkunft und Identität zu klären: SVP-Rutz will Handydaten von
Asylbewerbern auswerten lassen
Bei vielen Asylsuchenden kann die Schweiz die Identität nicht
einwandfrei klären. Dies, weil oft Papiere fehlen. Nun sollen
Handydaten Auskunft geben. Doch die Idee ist umstritten.
https://www.blick.ch/news/politik/um-herkunft-und-identitaet-zu-klaeren-svp-rutz-will-handydaten-von-asylbewerbern-auswerten-lassen-id7900673.html
->
https://bazonline.ch/schweiz/standard/buergerliche-wollen-handys-von-asylanten-auswerten/story/22240982
-> Vorstoss Rutz:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170423
Menschenhandel
Zunehmend befinden sich von Menschenhandel betroffene Personen im
Asylverfahren. Ihre Situation macht sie äusserst verletzlich, sie sind
oft stark traumatisiert und benötigen besonderen Schutz. Die
Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH setzt sich dafür ein, dass den
spezifischen Schutzbedürfnissen von Menschenhandelsopfern im
Asylverfahren Rechnung getragen wird.
https://www.fluechtlingshilfe.ch/news/mediendossiers/menschenhandel.html
+++ITALIEN
„L’Italie veut envoyer des soldats au Niger, refus de Niamey“
Die italienische Regierung hatte angekündigt, dass sie italienisches
Militär zur Aufstands- und Migrationsbekämpfung in den Niger und ein
zusätzliches Kontingent nach Libyen schicken wird. Nun kommen die
Absagen von der nigrischen und der Tripolis-Regierung – beide Länder
waren nicht von dem italienischen Vorhaben konsultiert worden.
http://ffm-online.org/2018/01/26/litalie-veut-envoyer-des-soldats-au-niger-refus-de-niamey/
Obdachloser Tunesier tot in Palermo aufgefunden. Dritter Todesfall in
drei Monaten
(02.01.2018) Der Tote wurde gestern unter einem Bogengang in der Nähe
des Hafens von Palermo gefunden. Örtliche Hilfsorganisationen äußerten
ihre Empörung über das Phänomen hilfsbedürftiger Migrant*innen, die
vom Aufnahmesystem ausgeschlossen bleiben. „Diese alleinstehenden
Personen sind gezwungen, in völliger gesellschaftlicher Unsichtbarkeit
zu leben.“
http://siciliamigrants.blogspot.ch/2018/01/obdachloser-tunesier-tot-in-palermo.html
+++MITTELMEER
«Libyen ist ein Drehkreuz des Menschenhandels»
Dies sagt der mexikanische Kriegsfotograf Narciso Contreras, der in
Libyen die unmenschliche Situation der gestrandeten afrikanischen
Migranten dokumentierte – lange bevor CNN den Sklavenhandel in Libyen
mit einem schockierenden Video publik machte. Contreras zeigt nicht
nur die Hölle, durch die die Migranten gehen müssen, sondern macht
auch klar, welche Mitschuld der Westen trägt: Die Grenzpolitik der EU
will verhindern, dass Migranten Libyen Richtung Europa verlassen
können. Doch indem sie die Küstenwache unterstützt, treibt sie sie in
die Arme skrupelloser Milizen.
https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=3ef76b07-d7b3-46c1-8e81-13a1e31cd43a
+++EUROPA
Digitale Migrationskontrolle: Geflüchtete als Versuchskaninchen neuer
Ermittlungsmethoden
(Audios von der Veranstaltung mit Anna Biselli von Netzpolitik.org und
Britta Rabe vom WatchTheMed-Alarmphone am 26.01.2018 in Berlin)
Sprachanalyse-Software, Überwachung von Finanztransaktionen,
Satellitenaufklärung – das sind nur einige der digitalen Maßnahmen,
mit denen Behörden MigrantInnen auf die Pelle rücken. Hinzu kommen die
massenhafte Handydatenauswertung und die Nutzung von Geodaten in
Asylverfahren. In Europa angekommen, landen Asylsuchende in riesigen
Fingerabdruckdatenbanken, die jetzt mit Gesichtserkennung aufgerüstet
werden. Längst wird die Migrationskontrolle auch auf das Internet
ausgeweitet. Facebook, WhatsApp und Google Maps spielen auf der Flucht
eine besondere Rolle, was die Ausforschung der Sozialen Netzwerke auch
für Polizei und Geheimdienste interessant macht. Doch auch
antirassistische Initiativen nutzen digitale Medien zur Verbreitung
unabhängiger Informationen.
http://www.cilip.de/2017/12/25/digitale-migrationskontrolle-gefluechtete-als-versuchskaninchen-neuer-ermittlungsmethoden/
+++LIBANON
Libanon: Der Ton gegenüber den Syrern wird rauer
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht den Libanon. Das
kleine Land hat im Vergleich zu seiner Einwohnerzahl weltweit die
meisten syrischen Flüchtlinge aufgenommen. Die Spannungen aber
wachsen, viele Libanesen wollen die Gäste möglichst schnell wieder
loswerden. Mitverantwortlich ist die Geschichte des Libanons.
http://www.deutschlandfunk.de/libanon-der-ton-gegenueber-den-syrern-wird-rauer.1773.de.html?dram:article_id=409361
+++JENISCHE/SINTI/ROMA
Neuhaus stellt zwei provisorische Transitplätze in Aussicht
Im Konflikt zwischen den Seeländer Gemeinden und ausländischen
Fahrenden zeichnet sich eine Entspannung ab: Regierungsrat Christoph
Neuhaus (SVP) kündigt an, dass ab diesem Frühling zwei provisorische
Plätze für ausländische Fahrende verfügbar seien.
https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/plaetze-fuer-fahrende-gemeindeverband-fordert-zusammenarbeit/story/28355632
+++FREIRÄUME
1’000 Quadratmeter in der Stadt Luzern werden frei – Zwischennutzung
an Industriestrasse: Hühner oder Oldtimer?
Bis die Überbauung an der Industriestrasse Realität wird, wird es
mindestens 2021. Bis dahin liegt auf dem Areal eine 1’000 Quadratmeter
grosse Fläche frei. Diese soll nun zwischengenutzt werden. Ideen und
Engagement gibt’s zuhauf – und mahnende Worte eines Kantonsrats.
https://www.zentralplus.ch/de/news/gesellschaft/5559351/Zwischennutzung-an-Industriestrasse-H%C3%BChner-oder-Oldtimer.htm
+++GASSE
Der Ländiweg bleibt Thema: Die Videoüberwachung ist umstritten
Das Gemeindeparlament von Olten hat die Motion «Sicherheit am
Ländiweg» an der letzten Sitzung erheblich erklärt.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/olten/der-laendiweg-bleibt-thema-die-videoueberwachung-ist-umstritten-132133907
-> Stadtratsantwort:
http://www.olten.ch/de/politikverwaltung/politik/parlament/politbusiness/?action=showinfo&info_id=456259
+++JUSTIZ
Gingen Gelder aus Solothurn an Kriegsherren?
Zwölf Tamilen müssen sich derzeit wegen Unterstützung einer
kriminellen Organisation vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Eine
Spur führt in den Kanton: Hier soll eine Finanzfirma 2008/09 über
falsche Lohnausweise Dutzende Kleinkredite erschlichen haben, um den
Unabhängigkeitskrieg der Tamil Tigers in Sri Lanka zu finanzieren.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/gingen-gelder-aus-solothurn-an-kriegsherren-132134866
Manipulierte Einvernahmeprotokolle
Spannender als Lausanne ist heute wieder einmal Solothurn. wo ein
Gerichtspräsident Befragungsprotokolle aus den Akten entfernte,
nachdem sich herausstellte, dass der Beschuldigte ohne Anwalt und ohne
Dolmetscher einvernommen wurde und das entsprechende Protokoll als
selbst gelesen und verstanden unterzeichnete, obwohl er weder lesen
kann noch deutsch versteht.
http://www.strafprozess.ch/manipulierte-einvernahmeprotokolle/
+++ARMEE
WEF 2018: Armee zieht positive Bilanz zum Sicherungseinsatz
Die Armee hat den subsidiären Sicherungseinsatz rund um das
Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) 2018 in Davos erfolgreich
beendet. Es gab weder sicherheitsrelevante Zwischenfälle noch
gravierende Unfälle. Heute Samstag wurde die Truppe vom
Sicherungsauftrag entbunden. Der Einsatz verlief zur vollen
Zufriedenheit der zivilen Behörden.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69615.html
+++POLICE BE
Nauses neues Wundermittel?
Die Stadt Bern kann künftig Polizeikosten auf gewalttätige
Demonstranten abwälzen. Das bringt Probleme: Die Polizei muss
umfassend ermitteln. Und die Berechnung der Kosten ist heikel.
https://www.derbund.ch/bern/kanton/nauses-neues-wundermittel/story/14501991
Die Stadt Bern soll die Freiheit hochhalten
Chaoten sind ein Ärgernis. Man sollte dennoch kühlen Kopf bewahren.
https://www.derbund.ch/meinungen/die-stadt-bern-soll-die-freiheit-hochhalten/story/22750080
+++POLIZEI SO
Solothurner Kantonspolizei – Neuer Schnelltest für Cannabis
Bisher war es für die Polizei schwierig zwischen illegalem und legalem
Hanf zu unterscheiden. Ein Test ändert dies nun.
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/solothurner-kantonspolizei-neuer-schnelltest-fuer-cannabis
…
solothurnerzeitung.ch 27.01.2018
Kantonspolizei Solothurn – Klarheit in zwei Minuten: Polizei führt
Schnelltest für Hanf ein
Die Patrouillen der Solothurner Kantonspolizei können ab sofort innert
zwei Minuten zwischen legalem und illegalem Cannabis unterscheiden –
der Boom des CBD-Hanfs stellte sie bisher vor Probleme.
Von Sven Altermatt
CBD? Es sind drei Buchstaben, die derzeit meist in einem Atemzug mit
einem der folgenden drei Begriffe genannt werden: Boom, Hype oder
Trend. CBD steht für Cannabidiol. Es ist neben THC, dem
Tetrahydrocannabinol, die am stärksten in Cannabis enthaltene
Substanz. Während jedoch THC berauschend wirkt, ist CBD nicht
psychoaktiv.
In der Schweiz sind Cannabis-Produkte, die weniger als ein Prozent THC
enthalten, nicht mehr verboten. Im Jahr 2016 erlaubte das Bundesamt
für Gesundheit den Verkauf von THC-armem Cannabis, das dafür einen
hohen Gehalt an CBD hat.
Seit der erste legale Joint auf den Markt kam, scheint es kein Halten
mehr zu geben. Zahlreich sind die Firmen, die vom Geschäft mit CBD
profitieren wollen. Und noch zahlreicher sind die Konsumenten, die auf
den Geschmack gekommen sind.
Der Polizei bereitet CBD-Cannabis allerdings Probleme: Es lässt sich
mit blossem Auge nicht von illegalem Cannabis mit höherem THC-Gehalt
unterscheiden. Die Blüten ähneln sich und riechen auch identisch.
Deshalb blieb Polizisten bei Kontrollen bisher nichts anderes übrig,
als den Stoff sicherzustellen und im Labor auf den THC-Gehalt hin
überprüfen zu lassen. Ein so aufwendiges wie kostspieliges
Unterfangen, jede Untersuchung soll den Steuerzahler nämlich rund 300
Franken kosten.
Überprüfung dauert zwei Minuten
Doch nun soll ein neuartiger Schnelltest die Arbeit der Kantonspolizei
Solothurn erleichtern – und auch den Kontrollierten einige Strapazen
ersparen. Seit diesem Monat werden die Tests eingesetzt, bestätigt
Polizeisprecher Andreas Mock auf Anfrage. «Es ist gewährleistet, dass
jede Polizistin und jeder Polizist nun Zugriff auf die Tests hat.»
Solothurn gehört damit zu den ersten Kantonen, die breitflächig auf
das Verfahren setzen. Die Überprüfung vor Ort dauert bloss zwei
Minuten. Und ein «Schnelltest für Cannabis-Typisierung» kostet, so
Angaben der Polizei, weniger als fünf Franken.
Ein Test-Set besteht aus einem Plastiksäckchen, das zwei Glasampullen
mit einer chemischen Flüssigkeit und einer Pinzette enthält. Mit der
Pinzette legen die Polizisten zuerst kleinste Proben des Hanfs in das
Säckchen. Dann werden die Ampullen zerdrückt. Färbt sich die chemische
Flüssigkeit rot, handelt es sich um nicht strafbaren CBD-Hanf. Ist sie
hingegen blau, handelt es sich um illegalen Hanf mit hohem THC-Gehalt.
Vorsicht hinter dem Steuer
Der Test ist vom forensischen Institut Zürich entwickelt worden,
hergestellt wird er von einer Schweizer Firma. Nach einer
mehrmonatigen Testphase der Zürcher Polizeikorps wird er seit Dezember
definitiv eingesetzt. Wie es beim Institut heisst, hätten noch
zahlreiche weitere Behörden ihr Interesse angemeldet. Ein Labortest
ist fortan nur noch dann nötig, wenn der Schnelltest THC-positiv
ausfällt, der Besitzer des Hanfs dies aber bestreitet.
Trotz legalen Konsums: Unter gewissen Umständen können auch
CBD-Konsumenten mit der Justiz aneinandergeraten. Weil auch CBD-Hanf
in der Regel geringe Mengen THC enthält. Das Bundesamt für Gesundheit
(BAG) rät deshalb davon ab, sich unter dem Einfluss von CBD-Produkten
ans Steuer zu setzen. Denn laut BAG-Experten kann beim Rauchen von
CBD-Zigaretten der gemäss Strassenverkehrsgesetz geltende Grenzwert
für THC von 1,5 Mikrogramm pro Liter Blut schnell überschritten
werden. Angesichts des tiefen Grenzwerts gilt faktisch Nulltoleranz.
(https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/klarheit-in-zwei-minuten-polizei-fuehrt-schnelltest-fuer-hanf-ein-132134733)
—
solothurnerzeitung.ch 27.01.2018
Legalisierung: Auch im Kanton Solothurn bleiben Cannabis-Besitzer
jetzt ungestraft
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts passen die Behörden ihre
Strafpraxis an. Was heisst das konkret?
Von Sven Altermatt
Wer im Kanton Solothurn mit weniger als zehn Gramm illegalem Cannabis
von der Polizei erwischt wird, muss nun nicht einmal mehr eine Busse
befürchten: Die Kantonspolizei hat ihre Strafpraxis weiter gelockert,
wie ihr Sprecher Andreas Mock auf Anfrage erstmals bestätigt.
Hintergrund dieser Anpassung ist ein Entscheid des Bundesgerichts:
Anfang September kamen die Lausanner Richter zum Schluss, dass der
Besitz von Cannabis-Mengen unter zehn Gramm eine «nicht strafbare
Vorbereitungshandlung» ist. Kleine Mengen Cannabis mit sich zu tragen,
um sich für den Konsum vorzubereiten, sei legal, so das Bundesgericht.
Nach wie vor gebüsst wird der Konsum an sich; Mengen unter zehn Gramm
werden gemäss Betäubungsmittelgesetz seit 2013 nur noch mit einer
Ordnungsbusse geahndet.
Anders ausgedrückt: Wer den Joint in der Tasche hat, geht straffrei
aus. Wer ihn raucht, wird gebüsst.
Die Kantonspolizei Solothurn hat auch vor dem Entscheid des
Bundesgerichts nicht den blossen Besitz von Cannabis mit einem
THC-Gehalt von über einem Prozent bestraft – sondern jeweils den
Konsum, wenn dieser beobachtet oder zugegeben worden ist (diese
Zeitung berichtete). Die Polizei zählte also darauf, dass
Cannabis-Besitzer den «vorgängigen Eigenkonsum», so der Fachjargon,
von sich aus oder auf Nachfrage hin einräumten.
Beschlagnahmt wird trotzdem
Neu werde der Konsum nur noch dann gebüsst, wenn er von der Polizei
direkt beobachtet worden sei, erklärt Polizei-Sprecher Mock. «Damit
wird der Entscheid des Bundesgerichts wortgetreu umgesetzt.»
Dazu hätten bloss noch einige Formulare leicht angepasst werden
müssen, was inzwischen passiert sei. Die geänderten Richtlinien gelten
auch für die Stadtpolizeien in Solothurn und Grenchen. Denn die
sogenannte «Überprüfung des polizeilichen Handelns in der
Strafverfolgung» obliegt der Staatsanwaltschaft. Ihr Ziel ist die
«kantonal rechtsgleiche Anwendung».
Die Straffreiheit beim Besitz bedeutet aber nicht, dass die Polizei
von einer Beschlagnahmung absieht. Es handle sich schliesslich um eine
Substanz, deren Besitz im Grundsatz verboten ist, heisst es bei der
Polizei. Sprecher Mock stellt klar: «Das Cannabis wurde und wird
weiterhin sichergestellt.»
Ein neuer Schnelltest hilft der Polizei, legales von illegalem
Cannabis zu unterscheiden. (sva)
(https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/auch-im-kanton-solothurn-bleiben-cannabis-besitzer-jetzt-ungestraft-132134751)
+++POLIZEI ZH
«Eine Stadt ohne Gewalt bleibt wahrscheinlich eine Utopie»
Gewalt von Linksextremen und Hooligans will der Zürcher
Sicherheitsvorsteher Richard Wolff im Dialog bekämpfen. Weshalb er die
Situation als ruhig einschätzt und was er von der Kritik an seiner
Person hält.
https://www.nzz.ch/zuerich/eine-stadt-ohne-gewalt-bleibt-wahrscheinlich-eine-utopie-ld.1351556
+++POLIZEI DE
Polizei spioniert Handynutzer mit Trojaner aus
Das BKA setzt den Staatstrojaner ein, auch Whatsapp ist nicht sicher
vor ihm. Das betrifft aber nicht nur Kriminelle, sondern alle
Handybesitzer.http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-polizei-spioniert-handynutzer-mit-trojaner-aus-1.3842439
-> http://www.tagesschau.de/inland/trojaner-101.html
->
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-BKA-Trojaner-fuer-Smartphones-bereits-im-Einsatz-3952549.html
Predictive Policing: Ich weiß, was du heute tun wirst
Lassen sich Straftaten voraussehen – und dadurch verhindern? Die
deutsche Polizei setzt große Hoffnungen in computergestützte
Kriminalitätsvorhersagen. Doch die Zukunft ist noch weit entfernt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminalitaet-in-deutschland-polizei-setzt-auf-computer-vorhersagen-a-1188350.html