In der Demokratischen Republik Kongo begingen Milizen des ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar ein Massaker. Über fünfzig Mitglieder der Bundu Dia Kongo (BDK) wurden in der Hauptstadt Kingshasa niedergeschossen. Trotz der Gewalt in der DRK schiebt die Schweiz weiterhin in den Kongo aus.
Gefunden auf bleiberecht.ch
So auch am 26. September 2016 als die Spannungen in der DRK schon bekannt waren. Zusammen mit anderen Kongoles_innen schufen die schweizer Behörden den im Bleiberecht-Kollektiv Bern aktiven JD nach Kinshasa aus (vgl. Bericht von JD). JD stellte 28. Februar 2011 in der Schweiz ein Asylgesuch, weil in der DRK aufgrund seiner BDK-Mitgliedschaft verfolgt wurde und fliehen musste. Die Behörden glaubten ihm nicht und lehnten sein Gesuch bereits einen Monat später ab. Nach fünf Jahren vergeudeter Lebenszeit in einem Nothilfelager wurde er verhaftet und abgeschoben. Seither ist JD wieder an Leib und Leben bedroht. Vor zwei Wochen teilte er uns mit, dass er aufgrund der Gewalt in der DRK erneut flüchten müsse.
Das Bleiberecht-Kollektiv Bern verurteilt die Bluttat und die Gewalt gegen die BDK. Wir bezeichnen die Ausschaffung von JD und allen andern Betroffenen als menschenfeindlich. Insbesondere, weil die BDK-Schweiz die Behörden über die Verfolgung ihrer Mitglieder im Allgemeinen und von JD im Speziellen informiert hatte (vgl. Stellungnahme BDK Schweiz). Die Ausschaffungen in die DRK gehen noch immer weiter. Dies ist der Stellungnahme des SEM auf ein Protestschreiben des Bleiberecht-Kollektivs Bern zu entnehmen.
Mit den Ausschaffungen in die DRK nimmt die Schweiz Verfolgung und Ermordung von Menschen bewusst in Kauf.