Protest für Familie Araya vor dem dem Staatssekretariat für Migration

Rund 20 Personen protestierten heute vor dem Staatssekretariat für Migration und übergaben ein Gesuch um Selbsteintritt der Schweiz für die Familie Araya.

araya

Gefunden auf bleiberecht.ch

Am Dienstag 29. November 2016 schafften die Schweizer Behörden die eritreische Familie Araya unter Zwang nach Milano aus. Frau Araya und drei Kinder (davon zwei minderjährig) landeten nach der Ausschaffung in Mailand auf der Strasse. Die Aufforderung zum Selbsteintritt der Schweiz auf das Asylgesuch der Familie Araya wurde heute auch von einer Tochter und einem Sohn von Frau Araya dem SEM übergeben. Sie haben beide einen gesicherten Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Sie leben seit zwei Jahren hier. Die Tochter ist entsetzt: „Ich verstehe nicht, weshalb sie meine Mutter und Geschwister nach Italien ausgeschafft haben. Wir sind eine Familie.“

Das SEM ist nicht gesprächsbereit
Das SEM hat den Brief entgegengenommen, war jedoch nicht zu einem Gespräch bereit. Bereits vor Wochen wurde ein gleiches Gesuch an das SEM gestellt. Die Schweiz kann jederzeit auf Asylgesuche eintreten (Dublin-III Verordnung im Art. 17 Abs. 1). Dieses wurde vom SEM nicht beantwortet. Stattdessen haben sie die Familie Araya morgens in der Frühe mit rund 20 Polizist*innen abgeholt und ausgeschafft. Das Vorgehen des SEMs ist sowohl in Bezug auf die Einheit der Familie wie auch in Bezug auf die Ausschaffung und den schrecklichen Folgen völlig unverständlich.

Familie Araya in Mailand auf der Strasse
In Mailand landete die Familie Araya auf der Strasse. Die italienischen Behörden haben sie nach der Übergabe von den Schweizer Behörden an einer Bushaltestelle auf dem Flughafengelände Malpensa ausgeladen. Sie sollen dort warten. Sechs Stunden später gab die Familie das Warten auf und musste einen Platz zum Übernachten suchen. Dank der Hilfe solidarischer Menschen fand die Familie eine Übernachtungsmöglichkeit.

Die italienischen Behörden und das SEM behaupten, dass die Familie nicht an der Bushaltestelle gewartet hätte. Das ist gelogen wie unsere Chatprotokolle zeigen. Dabei wäre die Schweiz verpflichtet gewesen, von den italienischen Behörden eine Zusicherung für eine altersgerechte Unterbringung der Kinder einzuholen. Die Schweiz ist dieser Pflicht nicht nachgekommen und hat mit dieser Ausschaffung den Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.

Anstatt Gewalt anzuwenden und Familien auseinander zu reissen soll das SEM von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen. Die Familie Araya fordert ein Bleiberecht in der Schweiz

Das Solidaritätsnetz Bern, augenauf Bern und das Bleiberecht-Kollektiv Bern solidarisieren sich mit den Forderungen der Familie.