Schweiz: Für ein echtes Asylrecht – mit zivilem Ungehorsam gegen Dublin III

Die Verordnung von Dublin III, wie sie im Januar 2014 in Kraft getreten ist, gilt für die 28 Staaten der EU, sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Dublin III schreibt vor, wie Asylanträge und Anträge auf internationalen Schutz (sogenannten subsidiären Schutz) zu bearbeiten sind. Das Regelwerk hat zum Ziel, die Menschen in das Land zurück zu schieben, wo sie zuerst ihren Asylantrag gemacht haben. Somit verlagert es bewusst einen grossen Teil des «Aufwandes», der durch Asylanträge entsteht, auf die Staaten, die an den äusseren Grenzen der EU liegen.