BLEIBERECHT FÜR FAMILIE ARAYA

Aktion und Übergabe eines Protestschreibens an das Staatssekretariat für Migration

7. Dezember 2016 um 12:30 Uhr vor dem SEM in Wabern.

Am Dienstag 29. November 2016 schafften die Schweizer Behörden die eritreische Familie unter Zwang nach Milano aus. Wir kritisieren die Gewalt gegen Familie Araya und protestieren dagegen, dass das SEM zuwartet, um von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen und der Familie Araya Asyl zu gewähren.

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Nach der Ausschaffung landete die Familie Araya auf der Strasse

Im Flughafen Malpensa wurde die Familie den italienischen Behörden übergeben. Diese luden die Familie an einer Bushaltestelle beim Flughafengelände aus, wo sie um ca. 15:00 Uhr angewiesen wurden dort zu warten. „Die Beamten sagten, sie würden sich gleich wieder bei uns melden“, erklärt Warsay, der 15-jährige Sohn der Familie. Nach sechs Stunden Warten meinte eine Polizeipatrouille am Flughafen lakonisch, dass die Familie sich irgendwo einen Platz zum Übernachten suchen solle. Um 21 Uhr gab die Familie das Warten auf. Nur dank rasch organisierter Hilfe von solidarischen Personen wurde verhindert, dass die Mutter mit ihren minderjährigen Kindern die Nacht im Freien verbringen musste.

Italien und das SEM lügen!

Nun behaupten die italienischen Behörden und das SEM, dass die Familie nicht an der Bushaltestelle gewartet hätte und deshalb kein Zugang zum italienischen Asylsystem und staatlicher Unterstützung erhalten habe. Das ist gelogen. Das beweisen unsere Chatprotokolle im Anhang.

Der Behörden lügen, weil die Schweiz verpflichtet gewesen wäre, von den italienischen Behörden eine Zusicherung für eine altersgerechte Unterbringung der Kinder einzuholen. Da die Schweiz ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, hat sie mit der Ausschaffung den Art. 3 EMRK verletzt. Der EGMR hat mit dem Urteil Tarakhel gegen die Schweiz beschlossen, dass Ausschaffungen von Familien nach Italien nur dann in Übereinstimmung mit der EMRK sind, wenn entsprechende Zusicherungen eingeholt wurden.

Selbsteintrittsrecht jetzt

Die Schweiz kann jederzeit auf Asylgesuche eintreten. Sie soll bei der Familie Ayara unverzüglich von ihrem Selbsteintrittsrecht, welches die Dublin-III Verordnung im Art.17 Absatz 1 vorsieht, Gebrauch machen und die Familie in die Schweiz zurückholen, sie in das Asylverfahren aufnehmen und ihnen Asyl gewähren. Ein entsprechendes Gesuch wurde bereits vor Wochen an das SEM gestellt.