Bewilligungen für Sans-Papiers-Härtefälle!

Das Staatssekretariat für Migration heisst drei Härtefallgesuche, die das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt im Herbst überwiesen hat, gut. Damit erhalten die Sans-Papiers nach Jahren des Lebens im Versteckten endlich eine Bewilligung. Die Gutheissung dieser umstrittenen Fälle müsste nun zu Veränderungen der kantonalen Härtefallpraxis führen.

 

Kurz vor Jahresende ist bei der Anlaufstelle für Sans-Papiers die Nachricht eingetroffen, dass drei der Härtefallgesuche der Kampagne Nicht ohne unsere Freund*innen! vom Staatssekretariat für Migration (SEM) gutgeheissen wurden. Beto, Marta und Meire, die alle seit vielen Jahren als Sans-Papiers mit uns gelebt haben, erhalten in den nächsten Wochen also endlich die lange ersehnten Bewilligungen. Entsprechend gross ist die Erleichterung bei den dreien, auch bei Meire: „Das ist das grösste Weihnachtsgeschenk, das ich je erhalten habe.“ Das vierte Gesuch, welches das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (JSD) ans SEM überwiesen hat, ist noch in Bearbeitung.

Ein langer Weg des Ringen und Bangens

Diesem „Geschenk“ ging ein langes Ringen und Bangen voraus. Nachdem das JSD Ende 2014 bereits die anonym eingereichten Gesuche als wenig chancenreich eingestuft hatte, beabsichtigte das Migrationsamt diesen Sommer, die namentlich eingereichten Gesuche abzulehnen. Die in solchen Fällen einberufene kantonale Härtefallkommission stützte jedoch die Einschätzung der Anlaufstelle für Sans-Papiers und empfahl Baschi Dürr als Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, die Gesuche an das letztinstanzlich zuständige SEM weiterzuleiten. Dieses hat nun zum wiederholten Male bekräftigt, dass auch Einzelpersonen ohne Gesundheitsprobleme Härtefälle sein können.

Neujustierung der Härtefallpraxis im Kanton Basel-Stadt

Der Entscheid des SEM in diesen Fällen kam angesichts der Vergleichsfälle aus anderen Kantonen zwar wenig überraschend, ist aber umso wichtiger, da nun die Härtefallpraxis im Kanton angepasst werden kann. Nach einer aufwändigen Öffentlichkeitskampagne und unzähligen Begutachtungen der Dossiers ist dies ein grosser Erfolg für die Sans-Papiers und ihre Unterstützer*innen. So ist davon auszugehen, dass der Kanton nun die Härtefallregelung öffnet und dementsprechend auch die bisher lediglich anonym eingereichten Gesuche nochmals prüft. Um bezüglich der Veränderungen Klarheit und Transparenz zu schaffen, sucht die Anlaufstelle für Sans-Papiers nun nochmals das Gespräch mit dem Migrationsamt und dem JSD.

Weitere Informationen:

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